Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 2 vGA Navigator

Mit dem vGA-Navigator kann die Gefahr des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Gehältern von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuverlässig identifiziert werden. Außerdem lassen sich wertvolle Argumentationshilfen für eine Betriebsprüfung generieren. Video: Das kann der vGA-Navigator In einem kurzen Video erhalten Sie einen ersten Einblick in den vGA-Navigat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.2 Einkommensermittlung

Rz. 245 Für die Ermittlung des Einkommens der (steuerpflichtigen) Genossenschaften gilt die Besonderheit, dass Rückvergütungen als Betriebsausgaben abgesetzt werden können und damit nicht besteuert werden.[1] Eine weitere Besonderheit bildet die Verzinsung der Geschäftsguthaben. Grundsätzlich dürfen Geschäftsguthaben der Genossen nach § 21 GenG nicht verzinst werden. Jedoch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.2 Besteuerung bei Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 149 Ein Berufsverband ist nur steuerbefreit, wenn sein Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.[1] Der Zweck des Berufsverbands ergibt sich aus seiner Satzung; er fällt daher nur unter die Steuerbefreiung, wenn er nach seiner Satzung die allgemeine Förderung seiner Mitglieder in dem oben (Rz. 135) umschriebenen Sinn fördert, nicht aber selbs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.3 Besonderheiten des Kassenvermögens bei Gruppen und Konzernkassen

Rz. 111 Bei Zuwendungen von Trägerunternehmen an Gruppen- und Konzernkassen (Rz. 49) ist zu unterscheiden, ob die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zuwendung bei dem Trägerunternehmen oder die Frage der Überdotierung und damit der partiellen Steuerpflicht der Kasse selbst infrage steht. Für die Frage der Abzugsfähigkeit der Zuwendung bei dem Trägerunternehmen ist die Bemessung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.1 Begriff Genossenschaft

Rz. 212 Nach § 1 GenG sind Genossenschaften juristische Personen des Privatrechts mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, die die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs bezwecken. Gekennzeichnet sind Genossenschaften danach dadurch, dass ihr Zweck nicht, wie der der Ka...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.1 Steuerbefreite Verbände

Rz. 133 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG sind von der KSt befreit Berufsverbände, kommunale Spitzenverbände auf Bundes- oder Landesebene einschließlich ihrer Zusammenschlüsse sowie Zusammenschlüsse von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die wie Berufsverbände allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen.[1] Berufsverbände waren bereits ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.3 Besteuerung bei Mittelverwendung zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien

Rz. 162 § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG enthält eine doppelte steuerliche Belastung von Berufsverbänden, die mittelbar oder unmittelbar politische Parteien fördern.[1] Die Regelung ist durch Gesetz v. 28.1.1994[2] eingeführt worden und zum Vz 1994 in Kraft getreten. Rz. 163 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. b KStG ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn der Berufsverband Mittel i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO.[1] Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.2 Ausschluss der Steuerbefreiungen für steuerabzugspflichtige Einkünfte (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG)

Rz. 333 Bezieht eine steuerbefreite Körperschaft i. S. d. § 1 KStG Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, wird die Steuerbefreiung eingeschränkt. Die Einkünfte sind insoweit steuerpflichtig, die Belastung der Einkünfte mit der Abzugsteuer[1] bleibt erhalten (partielle Steuerpflicht).[2] Die Abzugsteuer, die eine Steuer des Anteilseigners, nicht der leistenden Körperscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.7 Vermögensverwaltende Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 KStG)

Rz. 176 Rechtsfähige Berufsverbände bleiben mit ihren aus der Vermögensverwaltung resultierenden Einnahmen steuerfrei. § 5 Abs. 1 Nr. 6 KStG bezweckt nun, nichtrechtsfähigen Berufsverbänden (z. B. Gewerkschaften) die gleiche Vergünstigung zu gewähren. Wegen der Probleme bei der Vermögensverwaltung durch einen nicht rechtsfähigen Verband wird das Vermögen in diesen Fällen in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.16 Entschädigungs- und Sicherungseinrichtungen der Kredit- und Versicherungswirtschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 16 KStG)

Rz. 250 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 16 KStG sind KSt-Subjekte steuerbefreit, die von einem Verband der Kreditinstitute getragen werden und nach ihrer Satzung (und, wie sinngemäß ergänzt werden muss, nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung) nach dem Anlegerentschädigungsgesetz v. 16.7.1998[1] ausschließlich den Zweck haben, die Erfüllung der Verpflichtung der Kredit- und Finanzdien...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Ausnahmen (§ 50g Abs. 2 EStG)

Rz. 31 § 50g Abs. 2 EStG enthält eine Reihe von Ausnahmen. Liegen diese Ausnahmen vor, bleibt die Verpflichtung für den inländischen Schuldner, eine Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen, erhalten. Für den Gläubiger tritt u. U. beschr. Steuerpflicht ein. Die Ausnahmeregelung des § 50g Abs. 2 EStG hat den Charakter einer Missbrauchsverhinderungsvorschrift. Es sollen Fälle ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3 Sachlicher Geltungsbereich: Zinsen und Lizenzgebühren

Rz. 21 Hinsichtlich des sachlichen Anwendungsbereichs bestimmt § 50g Abs. 1 S. 1 EStG, dass die Regelung auf Zinsen und Lizenzgebühren anwendbar ist. Diese Begriffe werden in Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a für Zinsen (Rz. 46) und in Buchst. b für Lizenzgebühren (Rz. 48) definiert. Andere Leistungen, die nicht unter diese Definitionen fallen, werden von der Vorschrift nicht erfasst. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Inhalt und systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen bzw. deren Betriebsstätten innerhalb der EU. Betroffen von der Vorschrift sind im Inland ansässige Unternehmen, die Zinsen und Lizenzgebühren an ein in einem anderen EU-Staat ansässiges verbundenes Unternehmen zahlen. Die Vorschrift richtet sich an ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.13.2 Ausnahme – Verschärfung bei substantiierten Gewinnausschüttungen

Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz wurde in § 21 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AStG eine Ausnahme vom Grundsatz "Fortführung Altes Recht" eingeführt, wonach eine bestehenden Altstundung zu widerrufen ist, wenn Gewinnausschüttungen getätigt werden oder eine Einlagenrückgewähr erfolgt und deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des gemeinen Wertes des Kap...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2025:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2025 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG (früheres sog. EK 04) und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 6.6 Streubesitzdividende

Seit 1.3.2013 zugeflossene Dividenden aus sog. Streubesitzbeteiligungen sind nicht mehr steuerbefreit. Es ist fraglich, ob die auf § 8b Abs. 4 KStG beruhende ungleiche steuerliche Behandlung einer Beteiligung mit z. B. 9 % gegenüber einer Beteiligung mit 10 % verfassungsgemäß ist. Darüber hatte das FG Hamburg zu entscheiden, das verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hat.[1...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.12.1 Überblick

Zentrale Neuerung der Neufassung des § 6 AStG ab VZ 2022 ist die Überarbeitung der bisher "Ewigkeitsstundung" in EU/EWR Fällen bzw. eingeschränkten Stundungsregelung des § 6 Abs. 4 AStG für Drittstaatenfälle. Auf Antrag ist die Steuer über 7 Jahre zu entrichten (Stundung und ratierliche Zahlung) sowohl bei Wegzug in Drittstaaten als auch EU-/EWR-Staaten. Hierbei ist regelmäß...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 1.5 Entstrickung nach dem Körperschaftsteuerrecht

Die Ausführungen zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gelten entsprechend für Kapitalgesellschaften nach § 12 Abs. 1 KStG. Zu beachten ist allerdings, dass die Formulierung wesentlich "weiter" ist. Nach dem Wortlaut des § 12 KStG würden auch Fälle der verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage von der Vorschrift abgedeckt werden, da eine subjektbezogene Sicherstellung der Best...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.12.3 Widerruf der Stundung nach § 6 Abs. 4 Satz 5 AStG

Die Regelung enthält eine Vielzahl von Sachverhalten, die zu einer Aufhebung der Stundung führen. Es handelt sich um folgende Fälle: Die fällige Jahresrate[1] wird nicht fristgemäß entrichtet.[2]. Dies führt zum vollständigen Widerruf der Stundung.[3] Anteilsveräußerung (§ 6 Abs. 4 Satz 5 Nr. 4 AStG). Aufgrund ausdrücklicher gesetzlich Regelung in § 6 Abs. 4 Satz 6 AStG ist ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2025 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Für die zu treffenden Feststellungen im Zusammenhang mit der Körpe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 1.5 Entstrickung nach dem Körperschaftsteuerrecht

Die Ausführungen zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gelten entsprechend für Kapitalgesellschaften nach § 12 Abs. 1 KStG. Zu beachten ist allerdings, dass die Formulierung wesentlich "weiter" ist. Nach dem Wortlaut des § 12 KStG würden auch Fälle der verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage von der Vorschrift abgedeckt werden, da eine subjektbezogene Sicherstellung der Best...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.10 Entfall der Stundung bei vorübergehender Abwesenheit (Beschränkung der Rückkehrregelung)

Wie unter Tz. 3.8 und 3.9 dargestellt kann in den Fällen einer nur vorübergehenden Abwesenheit nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 AStG die Rückkehrregelung sowohl in originären Wegzugsfällen als auch bei unentgeltlicher Übertragung bei Rückkehr eines Erben oder Beschenkten in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass während der vorübergehenden Abwesenheit kein Tatbe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 1.8.2 Auflösung des Ausgleichspostens

Der Ausgleichsposten ist regelmäßig im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden 4 Wirtschaftsjahren gleichmäßig gewinnerhöhend aufzulösen. Es handelt sich bei dieser Auflösung um laufenden Gewinn (ggf. Einkommenserhöhung). Dabei bleiben die Grundsätze der Ermittlung der nach § 3 Nr. 40a EStG bzw. § 8b Abs. 2 und 3 KStG zu ermittelnden Steuerfreistellungsbeträge unberühr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wenn in einem...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 1.8 Ausgleichsposten nach § 4g EStG a. F.

Auf unwiderruflichen Antrag (wohl nicht bis zur Bestandskraft änderbar) können unbeschränkt Steuerpflichtige in den Fällen der Entnahme von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG in Höhe des Gewinns einen gewinnmindernden Ausgleichsposten bilden, soweit das Wirtschaftsgut einer Betriebsstätte desselben Steuerpflichtigen in einem anderen EU-Mitglied...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage WA – Weitere Angaben / Anträge

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.7 Mezzanine-Kapital

Durch den Einsatz von Mezzanine-Kapital können mittelständische Unternehmen ihre Eigenkapitalquote erhöhen und damit ihr Rating sowie ihre Bonität verbessern und sich im Ergebnis aus einer gestärkten Position heraus den sich schwieriger werdenden Marktverhältnissen stellen. Der Eigenkapitalcharakter ergibt sich daraus, dass das Mezzanine-Kapital am unternehmerischen Erfolg w...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Privatentnahmen / 3 Welche Vorgänge als Privatentnahmen behandelt werden müssen

Es handelt sich um Entnahmen, wenn im Laufe eines Wirtschaftsjahres Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und andere Leistungen), aus dem Betrieb für den eigenen Haushalt und für andere betriebsfremde Zwecke (z. B. für Spenden) entnommen werden.[1] In § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist geregelt, mit welchem Wert die Sachentnahmen anzusetzen sind. Bei der Umsatzsteu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aktivierung des zukünftigen Gewinnanspruchs aus der Betriebs-KapGes ab 2001 sowie laufender Gewinnausschüttungen

Rn. 384 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der EuGH v 27.06.1996 und 10.07.1997, DB 1994, 1868 und DB 1997, 1513 (Tomberger I + II) hat die phasengleiche Aktivierung des Dividendenausschüttungsanspruchs daran gebunden, dass deckungsgleiche Geschäftsjahre vorliegen, und hat ohne vorherige Feststellung des JA der Tochter-KapGes und Vorliegen eines Gewinnverwendungsbeschlusses eine zei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gewinnausschüttungen/Verlust des Bezugsrechts

Rn. 63 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der BFH v 12.11.2009, BStBl II 2010, 845 beendete die lange schwelende Diskussion um die steuerliche Behandlung der Ausschüttungen aus Versorgungskassen. Werden danach von einer Versorgungskasse Gewinne an den ArbG als Träger ausgeschüttet, mindert dies nicht die pauschale LSt des ArbG. Der BFH geht zutreffend davon aus, dass Arbeitslohnrückz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erträge aus inländischen Aktien ua Gesellschaftsbeteiligungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie bisher ist von den inländischen Einnahmen aus Beteiligungen an KapGes und Genossenschaften KapSt zu entrichten, also für Einnahmen aus Aktien sowie GmbH- und Genossenschaftsanteilen. Dies gilt jedoch nicht für Aktien und Genussscheine, die sich in Sammelverwahrung befinden (s Rn 70 f). Aktien gleichgestellt sind die aktienähnlichen Genuss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bescheinigung des Zahlungsmittlers (§ 45a Abs 3 EStG)

Rn. 17 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Schuldner der KapErtr kann die KapErtr gegen Vorlage eines Dividenden- oder Zinsscheins auch durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut an den Gläubiger auszahlen. In diesen Fällen erteilt die Depotbank des Aktienkäufers die KapSt-Bescheinigung; § 45a Abs 3 S 1 EStG ; Berger/Matuszewski, BB 2011, 3097 (3098). Diese R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerrecht

Rn. 116a Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Ausgestaltung als Mischform zwischen PersGes und KapGes führt dazu, dass die KGaA wegen ihrer zivilrechtlichen Einordnung als juristische Person steuerlich nach § 1 Abs 1 Nr 1 KStG in vollem Umfang als solche kstpfl ist, ebenso nach § 2 Abs 2 S 1 GewStG als solche gewstpfl. Der/die persönlich haftenden Gesellschafter (phG) sind (s BFH v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Wertpapierhandel

Rn. 135 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH v 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die Versuchung, auf dem Umw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anmeldung der Kapitalertragsteuer (§ 45a Abs 1 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Innerhalb der Fristen des § 44 Abs 1 EStG (10. des Folgemonats (§ 44 Abs 1 S 5 EStG) und Folgetag bei ausgeschütteten Dividenden) und des § 44 Abs 7 EStG (erster Werktag nach dem Entstehungstag) hat der Entrichtungspflichtige (Schuldner der KapErtr, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder auszahlende Stelle) die einbehaltene KapSt nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zur Berücksichtigung von Kinderlasten bei der KiSt und beim SolZ, FR 1996, 209; Petersen, Die Berücksichtigung von Kindern bei Annexsteuern nach § 51a EStG idF des JStG 1996 – insb bei der KiSt, KuR 1996, 11; Giloy, Neukonzeption einer KiSt vom Einkommen, DStZ 1999, 472; List, KiSt, Rechtsgrundlagen und neuere Rspr, BB 1997, 17; Brockmeyer, Verfassungsrechtliche Maßstäbe ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Berücksichtigung der Vorschriften über das Halb- bzw Teileinkünfteverfahren und der über die Gewerbesteueranrechnung (§ 51a Abs 2 S 2 und 3 EStG)

Rn. 110 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2 S 2 EStG bestimmt mit Wirkung ab dem VZ 2001, dass als Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern die um die Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens bereinigte ESt zugrunde zu legen ist, indem die nach § 3 Nr 40 EStG steuerfreien Einnahmen wieder hinzugerechnet und zugleich die nach § 3c Abs 2 EStG nicht abziehbaren Beträge ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr