Fachbeiträge & Kommentare zu Diebstahl

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Weitere Anträge

Rz. 251 Das Vollstreckungsrecht sieht aber auch für den Normalgläubiger eine Reihe von ­Möglichkeiten vor, unter bestimmten Vorsetzungen den Vollstreckungszugriff zu erweitern. Rz. 252 Insbesondere soll auf die nachstehenden Möglichkeiten hingewiesen werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2017, Fahrlässige Er... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat aus dem zwischen den Parteien bestehenden Hausratversicherungsvertrag keinen Anspruch gegen die Bekl. auf Versicherungsleistungen für am 20.7.2013 abhanden gekommene Gegenstände." Nach dem Versicherungsvertrag genießt der VN gegenüber dem VR Versicherungsschutz, wenn versicherte Sachen durch Einbruchdiebstahl abhandenkommen. Gem. Ziff. 2.6.1 der Versicherungsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2017, Fahrlässige Er... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt von der Bekl. Versicherungsentschädigung für Gegenstände, die aus ihrer Wohnung entwendet worden sind. Für den Hausrat in ihrer Wohnung M-Straße 9 in M unterhält die Kl. bei der Bekl. eine Hausratversicherung. Zu den versicherten Gefahren gehört Einbruchdiebstahl. Ziff. 2.6.6. der AHR enthält folgende Regelung zum Einbruchdiebstahl: "Einbruchdiebstahl liegt vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2017, Fahrlässige Er... / Leitsatz

Wer seinen Wohnungsschlüssel in dem Korb eines Fahrrads aufbewahrt und das Fahrrad kurzfristig unbeobachtet abstellt, ermöglicht den Versicherungsfall Diebstahl auch dann fahrlässig, wenn er sich in der Nähe des Fahrrads aufhält. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Münster, Urt. v. 8.9.2016 – 115 O 265/15mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2017, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

" … Der vom Kl. geltend gemachte Anspruch besteht nicht, so dass die Klage weder mit dem Hauptantrag noch mit dem Hilfsantrag Erfolg hat." 1. Der geltend gemachte Versicherungsfall “Diebstahl' ist nicht bewiesen. Den Vollbeweis für einen Diebstahl kann der Kl. nicht führen. Aber auch das sog. äußere Bild eines Teilediebstahls ist nicht erwiesen. … a) Das äußere Bild ist nicht d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2017, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

Gegen den damaligen Beschuldigten war unter dem Aktenzeichen 15 Js 697/15 bei der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls anhängig. Ferner wurden gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren wegen ähnlicher Tatvorwürfe geführt, die in der Folgezeit durch die Staatsanwaltschaft im laufenden Ermittlungsverf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Videoüberwachung öffentlich... / 4.1 Videoüberwachung im Betrieb

Der Betriebsrat hat nach Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 BetrVG) das Mitbestimmungsrecht in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Die Videoüberwachungsanlage gilt als eine technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Somit ist es also notwendig, den Betriebsrat mit einz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Substanzverlust

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Werbungskosten iSd § 9 Abs 1 Satz 1 EStG sind nicht nur Aufwendungen in Geld. Der Begriff umfasst vielmehr den Abfluss aller Güter in Geldeswert (BFH 135, 434 = BStBl 1982 II, 533), also auch Vermögensminderungen, die im Rahmen einer Einkunftsart eintreten. Ob der Abfluss mit oder gegen den Willen des Stpfl eintritt, ist unerheblich. Zu diesen WK g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.4 Versicherungsansprüche

Rn 65 Ein Zahlungsanspruch der Masse gegen Versicherungsunternehmen resultiert regelmäßig aus der Leistungspflicht des Versicherers nach Eintritt eines Schadensfalls (z. B. Abbrennen von Gebäuden,[140] Diebstahl). Um einen Anspruch gegen den Versicherer zu erhalten, muss der Verwalter das bestehende Versicherungsverhältnis jedoch nicht unter Verzicht auf sein Recht nach § 10...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / dd) Räuberischer Diebstahl, § 1 Nr. 2 d AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 d AERB 2008, 2010

Rz. 47 Ein unter Versicherungsschutz fallender Einbruchdiebstahl liegt auch dann vor, wenn der Täter in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel des Raubes gem. § 1 Nr. 3 a oder 3 b AERB 87 (A §§ 1 Nr. 4 a aa oder 4 a bb AERB 2008, 2010) einsetzt, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten. Die Regelung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / aa) Diebstahl

Rz. 17 Diebstahl im versicherungsrechtlichen Sinne ist Bruch des unmittelbaren Besitzes durch Wegnahme von Sachen.[13] Bereits aus dieser Definition folgt, dass der versicherungsrechtliche Diebstahlsbegriff nicht mit demjenigen des Strafrechts übereinstimmt. Während der Täter im strafrechtlichen Sinn schuldfähig sein und in Zueignungsabsicht handeln muss, sind diese Tatbesta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / ff) Anzeige von Diebstahl, Raub und Verkehrsunfällen (Ziff. 7.2.6 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 240 Der Versicherungsnehmer hat jeden Diebstahl, Raub sowie jeden Verkehrsunfall mit möglichem Schaden an der Ladung der zuständigen Polizeidienststelle und dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Bei allen größeren Schäden sowie bei solchen, deren Umfang und Höhe zweifelhaft ist, hat er den nächstzuständigen Havariekommissar zu benachrichtigen und dessen Weisungen zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / c) Voraussetzungen für Beweiserleichterungen

Rz. 85 Die wesentlichen Grundsätze der in der Einbruchdiebstahlversicherung geltenden Beweiserleichterungen wurden für die Kraftfahrtversicherung entwickelt. Zentrale Entscheidung ist dabei das Urteil des BGH vom 5.10.1983.[136] Danach hat der Versicherungsnehmer zum Nachweis des Versicherungsfalles lediglich Tatsachen zu beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / a) Einbruchdiebstahl

Rz. 80 Definition Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Diebmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / 4. Unterschiede in den Bedingungsfassungen der VHB

Rz. 6 Die einzelnen Fassungen der VHB unterscheiden sich nicht nur redaktionell. Während die Hausratversicherung bis einschließlich den VHB 74 die Risikenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Bauleistungsversicherung / II. Diebstahlrisiko

Rz. 29 Das Risiko des Diebstahls ist § 2 Nr. 3 b) ABU in ABU-Verträgen nicht versichert. Der Ausschluss ist deklaratorischer Art, da der Verlust von Sachen in Verbindung mit Bauvorhaben keine Beschädigung oder Zerstörung ist.[121] Übereinstimmend hiermit ordnet § 2 Nr. 3 b) ABN an, dass der Diebstahl nicht mit dem Gebäude fest verbundener Sachen nicht versichert ist. Im Umke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Allgemeines

Rz. 15 Ein Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn der Täter durch einen Diebstahl versicherter Sachen versucht oder vollendet. Rz. 16 Gegenstand der Einbruchdiebstahlversicherung sind nur die in § 1 Nr. 2 AERB 87 (A ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 4. Vandalismus, § 1 Nr. 6 AERB 87, A §§ 1 Nr. 3 AERB 2008, 2010

Rz. 76 Grundsätzlich hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer sämtliche Schäden an beweglichen Sachen und am Gebäude zu ersetzen, die durch Einbruchdiebstahl oder Raub im Sinne der Bedingungen vom Täter in versuchter oder vollendeter Form verursacht wurden (§ 3 Nr. 3 c AERB 87). Voraussetzung dafür ist, dass die Schäden vom Täter im Zusammenhang mit der Wegnahme und dem A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ff) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude, § 1 Nr. 2 f AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 f AERB 2008, 2010

Rz. 52 Auch hier bedarf es eines Einbruchdiebstahls unter Verwendung eines "richtigen" Schlüssels, der allerdings "nur" zu einem Eindringen in einen Raum eines versicherten Gebäudes führt. Anders als in § 1 Nr. 2 e AERB 87 (A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010) bedarf es als "Schlüsselvortat" jedoch keines qualifizierten Diebstahls. Ein einfacher Diebstahl des Schlüssels reicht be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / I. Versicherte Gefahren, § 1 AERB 87, A §§ 1 AERB 2008, 2010

Rz. 13 In der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung werden die versicherten Gefahren in § 1 Nr. 1 a–d AERB 87 (A §§ 1 Nr. 1 a–d AERB 2008, 2010) zusammengefasst. Danach leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse abhandengekommen, zerstört oder beschädigt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / (2) Grobe Fahrlässigkeit verneint

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 87) – Alte Fassung

Rz. 170 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (AERB 2010) mit dem aktuellen Stand April 2014 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Eigen-/Fremdschaden

Rz. 24 Die VSV ersetzt gem. §§ 1, 2 AVB-VSV dem versicherten Unternehmen typischerweise die Eigenschäden, die es durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen i.S.v. § 14 AVB-VSV/K bzw. § 34 AVB-VSV/P, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, erleidet. Für die Erstattung von Fremdschäden verlangt § 3 AVB-VSV zusätzlich zum Vorl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Anzeigeobliegenheiten

Rz. 97 Nach E.1.1.1 AKB hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Versicherungsfall innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.[128] Auch weitere Versicherungsfälle (Beispiel: erst Diebstahl, dann Wiederauffinden des ausgebrannten Kfz) müssen rechtzeitig angezeigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Versicherer die Deckung für das erste Schadenereignis versagt ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Ausschlüsse und Einschränkungen, Punkt 3

Rz. 163 Die Auflistung in Punkt 3.1 VB-Reisegepäck 2008 ergänzt die Ausschlüsse in Punkt 5 AT-Reise 2008 (vgl. Musterbedingungen, zu finden auf der beiliegenden CD-ROM). Sie gilt sowohl für aufgegebenes als auch für mitgeführtes Gepäck, mit Ausnahme von Punkt 3.1.5 VB-Reisegepäck 2008, der nur für aufgegebenes Gepäck gilt. Rz. 164 Nicht versichert sind vergleichbar mit Punkt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / XIX. Klauseln

Rz. 125 Der durch die AVB Reisegepäck 1992/2008 gewährte Standard-Versicherungsschutz kann durch die zusätzliche Vereinbarung einzelner Klauseln (siehe Musterbedingungen, zu finden auf der beiliegenden CD-ROM) – in aller Regel gegen Prämienzuschlag – erweitert werden. Die Klauseln bereiten in der Praxis wenig Schwierigkeiten. Rz. 126 Mit der Domizil-Schutz-Klausel (Klausel Nr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / II. Reisegepäckversicherung und Hausratversicherung

Rz. 4 Hinweis Auch für den Fall, dass keine separate Reisegepäckversicherung besteht, ist bei einem Reisegepäckschaden zu prüfen, ob nicht der Hausratversicherer eintrittspflichtig ist. Verwiesen wird hier auch auf die Ausführungen in dem Abschnitt Hausrat-Versicherung (vgl. § 3 Rdn 6, 62, 141). Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz auch über eine Kreditkarte, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / 4. Versicherte Folgekosten

Rz. 52 Ausdrücklich mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten der Aufräumung, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Schadenabwendungs- oder -minderungskosten, bestimmte Reparaturkosten, Schlossänderungskosten und dezidierte Hotelkosten sowie Bewachungskosten und solche für provisorische Maßnahmen. Soweit sich derartige Kost...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Einzelfälle: Verneinung der groben Fahrlässigkeit

Rz. 110 Fälle, in denen das Vorliegen grober Fahrlässigkeit verneint wurde (vgl. oben Rdn 103): Wird der Beladevorgang wegen Platzregens unterbrochen und wird Gepäck alsdann aus dem verschlossenen, vor dem Haus geparkten Kraftfahrzeug gestohlen, wurde grobe Fahrlässigkeit nicht angenommen.[136] Auch das Belassen von Reisegepäck in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 15.30 Uhr im v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Tatbestände

Rz. 251 Die Teilversicherung deckt Schäden durch Entwendung. Versichert ist die Entwendung in den in den AKB ausdrücklich aufgezählten Fällen: Diebstahl i.S.d. § 242 StGB, Raub i.S.d. § 249 StGB, räuberische Erpressung i.S.d. § 255 StGB, Unterschlagung i.S.d. § 246 StGB sowie unbefugter Gebrauch i.S.d. § 248b StGB. Dadurch wird klar zum Ausdruck gebracht, dass unter den Entw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / dd) Sicherung beladener Kraftfahrzeuge (Ziff. 7.1.4 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 225 Eigene oder in seinem Einflussbereich befindliche fremde beladene Fahrzeuge, Anhänger und Wechselbrücken hat der Versicherungsnehmer gegen Diebstahl oder Raub zu sichern, und zwar auch zur Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Zu den Schlüsselverhältnissen

Rz. 264 Den "Schlüsselverhältnissen" kommt besondere Bedeutung zu. Merkwürdigkeiten bei den Schlüsselverhältnissen können Auswirkungen sowohl auf den Nachweis des äußeren Bildes als auch die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung haben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / F. Anhang: Besondere Versicherungsbedingungen für die Reisegepäck-Versicherung 2008 (VB-Reisegepäck 2008)

Rz. 178 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / XIII. Obliegenheiten, Punkt 15

Rz. 77 Punkt 15.1 bis 3 AVB Reisegepäck 1992/2008 führt im Einzelnen die vertraglichen Obliegenheiten auf, die der Versicherungsnehmer bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat. Kommt er diesen Verhaltensnormen nicht nach, läuft er Gefahr seinen Anspruch ganz oder teilweise zu verlieren. Punkt 15.4 AVB Reisegepäck 1992/2008 ist im Grunde genommen nichts an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[5] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 95 Punkt 16 AVB Reisegepäck 1992/2008 schafft keine spezielle Regelung für die Reisegepäckversicherung. Auch wenn diese Bestimmung gestrichen würde, würden sich Rechte und Pflichten aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag nicht ändern. Rz. 96 Punkt 16.1AVB Reisegepäck 1992/2008 wiederholt den Text von § 81 Abs. 1 VVG, wonach der Versicherer leistungsfrei ist, wenn der Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ee) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude und Behältnisse, § 1 Nr. 2 e AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010

Rz. 48 Die "erweiterte Schlüsselklausel" (so genannt, weil entsprechender Versicherungsschutz nach den AERB 81 nur über eine entsprechende Klausel versicherbar war) behandelt die Fälle, in denen ein Dieb in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt und dort ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl oder außerhalb d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Beweisführung

Rz. 330 Der Eintritt des Versicherungsfalles gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für die der Versicherungsnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist.[461] Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen, die der Versicherungsnehmer beweisen muss, gehört der Nachweis, dass der geltend gemachte Schaden in den Schutzbereich – materiell und zeitlich – des Versicherungsvertrage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / VI. Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen, Punkt 5

Rz. 37 Punkt 5.1 AVB Reisegepäck 1992/2008, die so genannte Kfz-Klausel, schränkt den Versicherungsschutz bei unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen ein, allerdings nur, wenn der Versicherungsfall auf Diebstahl oder Einbruchdiebstahl beruht. Wertgegenstände sind überhaupt nicht versichert (vgl. Punkt 5. 1 lit. d AVB Reisegepäck 1992/2008). Rz. 38 Bei unbeaufsichtigten W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / 7. Obliegenheiten

Rz. 215 Unter einer Obliegenheit versteht man Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers, die er einhalten muss, um seinen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag nicht zu verlieren.[223] Sie unterscheiden sich von Leistungspflichten dadurch, dass sie nicht einklagbar sind. Die DTV-VHV 2003/2011 unterscheiden – wie das VVG – zwischen Obliegenheiten vor Eintritt des Versicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / 8. Abhandenkommen

Rz. 74 Gemäß § 1 Nr. 1 e AFB 87 bzw. A § 1 Nr. 1 AFB 2010 wird in der Feuerversicherung Versicherungsschutz für Schäden gewährt, die durch "Abhandenkommen" verursacht werden. Aus der gewählten Formulierung "bei einem Schadensereignis" wurde der Rückschluss hergeleitet, dass eine der versicherten Gefahren für sich genommen bereits zu einem Schaden geführt haben muss, um ein "...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / b) Kasuistik

Rz. 97 Gegen die Redlichkeit des Versicherungsnehmers sprechen beispielsweise folgende Tatsachen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / c) Gefahrabhängige Einschränkungen

Rz. 169 Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nach A § 7 Ziff. 5 VHB 2010 nur, wenn sich die versicherten Sachen im Schadenszeitpunkt in Gebäuden (vgl. Rdn 83) befinden. Zelte und deren Inhalt sowie Sachen im Freien sind gegen die genannten Risiken nicht versichert. Dasselbe gilt für Sachen in Wohnwagen und Kraftfahrzeugen, sofern sich diese im Schaden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / III. Versicherte Gefahren und Schäden, Punkt 2

Rz. 19 Aufgegebenes Reisegepäck: Punkt 2.1 AVB Reisegepäck 1992/2008 stellt den Sonderfall einer Allgefahrenversicherung mit denen in Punkt 3 AVBR Reisegepäck 1992/2008 abschließend aufgezählten Ausschlusstatbeständen dar. Hingegen sind bei mitgeführtem Reisegepäck (Punkt 2.2 AVB Reisegepäck 1992/2008) nur die abschließend aufgezählten Ereignisse versichert (Einzelgefahrenve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Wagnisverfall

Rz. 41 Fällt das versicherte Risiko endgültig weg, endet der Versicherungsvertrag ohne Kündigung. Ein endgültiger Wagnisverfall liegt in der Fahrzeugversicherung vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs oder Diebstahl, wenn eine Aussicht auf Wiedererlangung nicht mehr besteht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt ein Wagnisverfall nur vor, wenn jede Möglichkeit der Haft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vertrauensschadenversi... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Vertrauensschaden­versicherung-Premium (AVB-VSV/P) (Auszug)

Rz. 83 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Euler Hermes SA (Volltext abrufbar unter http://www.eulerhermes.de/mediacenter/Lists/mediacenter-documents/avb_vsv_premium.pdf). Schäden – verursacht durch Vertrauenspersonen § 1 Für welche Schäden, verursacht durch eine identifiz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Gewalt

Rz. 62 Gewalt im Sinne der Versicherungsbedingungen ist Anwendung körperlicher oder mechanischer Energie gegen geleisteten oder erwarteten Widerstand gegen eine Wegnahme gegenüber dem vorgenannten Personenkreis.[102] Da die Zielrichtung der Gewalt der Widerstand von Personen sein muss, reicht Gewalt gegen Sachen nicht aus.[103] Allerdings fällt es unter den Begriff des Raube...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / II. DTV-Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spedition und Lagerhalter 2003/2011 (DTV-VHV laufende Versicherung 2003/2011) – Stand Januar 2015

Rz. 266 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr