Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Trainer

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Trainer (Übungsleiter, Sportlehrer usw.), die bei Sportvereinen oder anderen Anbietern wie Schulen tätig werden, können Arbeitnehmer der Einrichtung sein, wenn sie in einem Dienstverhältnis stehen. Sofern Trainer (Übungsleiter) in gemeinnützigen Vereinen Einnahmen erzielen, sind diese nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) bis zu 3.300 EUR/Jahr steuerfre... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol... mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 7.4 Lehrkräfte und Dozenten

Für Lehrkräfte, die insbesondere durch Übernahme weiterer Nebenpflichten in den Schulbetrieb eingegliedert sind und nicht nur stundenweise Unterricht erteilen, wird ein Beschäftigungsverhältnis angenommen. Demgegenüber wird für Dozenten/Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten ... mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 6 In Zweifelsfällen: Wille der Vertragspartner wird berücksichtigt

Spricht die tatsächliche Gestaltung einer Tätigkeit gleichermaßen für eine abhängige Beschäftigung wie für eine selbstständige Tätigkeit, gilt Folgendes: Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist der in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommende Wille der Vertragspartner maßgebend. Wenn zwingende Vorschriften des Sozialversicherungsrechts dem entgegenstehen,... mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 5 Umlagen des Arbeitgebers

Während die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im Regelfall weitgehend hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Unfallversicherung voll übernehmen. Das gilt auch für die Umlagen U1 und U2.[1] Diese "Entgeltfortzahlungsversicherung" wird von der Krankenkasse durchgeführt, bei der der... mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 7 Beitragsnachweis

Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge für geringfügig Beschäftigte, Umlagen nach dem AAG und die Insolvenzgeldumlage berechnen. Damit die Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) Höhe und Zusammensetzung des Beitragssolls erfährt, muss der Arbeitgeber den Datensatz "Beitragsnachweis"... mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 2 Meldungen in der Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsträger erfahren aus den Meldungen des Arbeitgebers alle notwendigen Daten zur Durchführung der Sozialversicherung für die Arbeitnehmer. [1] Bei der Übermittlung der Meldungen über systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme oder maschinelle Ausfüllhilfen[2] sind Meldefristen[3] zu beachten. Die Meldung ist an die für den Beschäftigten zuständige Krankenk... mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.4 Aufgrund der Entgeltersatzleistungen zu entrichtende Beiträge

Rz. 13 Die aufgrund der Zahlung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld usw. angefallenen Sozialversicherungsbeiträge sind in voller Höhe vom eigentlich zuständigen Rehabilitationsträger zu erstatten und fließen somit in voller Höhe in den Erstattungsbetrag ein. Der Grund: In der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bunde... mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.2.3 Leistungsanspruch

Rz. 6 § 14 ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Rentenversicherung und nicht nur eine Ermessensleistung. Die Entscheidung, welche Leistung für die Versicherten in Betracht kommen, wo und wie lange diese erbracht werden, treffen allerdings die Träger der Rentenversicherung nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 13 Abs. 1 (BT-Drs. 18/9787 S. 32 ff.), wobei sie ihr Rahmenkon... mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.4 Präventionsmodelle

Rz. 10 Die Präventionsmodelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zielen darauf ab, gesundheitliche Probleme und Risiken frühzeitig anzugehen, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten und eine spätere Rentenminderung zu vermeiden. Das zentrale Präventionsangebot der DRV ist das Rahmenkonzept "RV Fit". Es ist ein Trainingsprogramm mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stress... mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.6 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 3)

Rz. 12 Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben die Aufgabe, durch präventive Leistungen Krankheiten zu verhüten. Dadurch kann ebenfalls der Eintritt der Erwerbsminderung vermieden oder hinausgezögert werden. Damit Krankenkassen und Rentenversicherungsträger Hand in Hand arbeiten, werden die Rentenversicherungsträger gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, sich bei den Leistu... mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3 Höhe des Erstattungsanspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 In den Fällen des § 16 Abs. 1 (zweitangegangener Rehabilitationsträger; Rz. 4 ff.) oder § 16 Abs. 2 ("leistender" Träger erbringt Leistungen für einen "beteiligten" Rehabilitationsträger, Rz. 7) hat der erstattungsberechtigte Rehabilitationsträger wegen der nach § 14 bzw. § 15 "aufgedrängten Zuständigkeit" einen privilegierten Erstattungsanspruch gegen den letztendlich zu... mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.5 Beiträge zur Unfallversicherung

Rz. 16 Die Teilnahme des Rehabilitanden an einer Teilhabeleistung begründet ggf. Versicherungspflicht zur Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 SGB VII. Gemäß der "Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs" v. 8./9.2012 (TOP 13) und der Fachkonferenz Leistungs- ... mehr

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Jansen, SGB X § 110 Pauscha... / 2.2 Bagatellgrenze

Rz. 4 Nach § 110 Satz 2 erfolgt zwischen den Leistungsträgern (§§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I) keine Erstattung von Sozialleistungen, wenn der Erstattungsanspruch im Einzelfall voraussichtlich geringer ist als 50,00 EUR. In Anwendung der in § 107 Abs. 1 geregelten Erfüllungsfiktion verbleibt ein solcher geringfügiger Erstattungsbetrag beim – dem Grunde nach – erstattungspflichti... mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.2 Geltungsbereich des Rahmenvertrages (Abs. 3)

Rz. 21 § 3 des Rahmenvertrages bezieht sich auf den Geltungsbereich des Vertrages. Nach Abs. 1 hat der Vertrag einerseits Rechtswirkung für die in § 4 aufgeführten gesetzlichen Krankenkassen, also für die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenv... mehr

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Jansen, SGB X § 107 Erfüllung / 2.4 Erfüllungsfiktion bei Ansprüchen gegen mehrere Leistungsträger

Rz. 10 Soweit ein Leistungsberechtigter zeitgleich Ansprüche auf Sozialleistungen gegen mehrere Leistungsträger geltend machen kann, greift die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 nur für den erstattungspflichtigen Leistungsträger, den der erstattungsberechtigte Leistungsträger bestimmt hat (§ 107 Abs. 2 Satz 1). Eine Fallkonstellation des § 107 Abs. 2 Satz 1 könnte sich z. B.... mehr

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Jansen, SGB X § 107 Erfüllung / 2.3 Umfang der Erfüllungsfiktion

Rz. 8 Die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 gilt nur in Höhe des tatsächlich zu befriedigenden Erstattungsanspruchs. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift ("soweit ein Erstattungsanspruch" besteht). Übersteigt die Höhe des Sozialleistungsanspruchs den bestehenden Erstattungsanspruch des erstattungsberechtigten Leistungsträgers, bleibt der erstattungspf... mehr

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Jansen, SGB X § 106 Rangfol... / 2.1 Rangfolgekatalog nach dem Vorrang-Nachrang-Prinzip

Rz. 4 Soweit für denselben Zeitraum mehrere Erstattungsansprüche (§§ 102 bis 105) vorliegen, die auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, hat der erstattungspflichtige Leistungsträger diese nach dem in § 106 Abs. 1 enthaltenen Rangfolgekatalog zu erfüllen, wenn seine Nachzahlungsbeträge für die volle Befriedigung aller Erstattungsansprüche nicht ausreichen. Für die Erf... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 2 UStG

Rz. 1 Obwohl nach dem Unionsrecht zwei ermäßigte Umsatzsteuersätze zulässig wären (§ 12 UStG Rz. 98), gab es in Deutschland seit Einführung der MwSt zum 1.1.1968 bis zum 31.12.2022 neben dem allgemeinen Steuersatz[1] nur einen ermäßigten Steuersatz. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 12 Abs. 2 UStG. Die Vorschrift ist aufgrund von Anhebungen (Erhöhungen) des ermäß... mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.5 Träger der Deutschen Rentenversicherung

Rz. 24 Die Träger der Deutschen Rentenversicherung (§ 126 SGB VI) kommen als erstattungsberechtigte Leistungsträger i. S. v. § 103 Abs. 1 z. B. in folgenden Fällen in Betracht: bei Anspruch auf Verletztenrente (§ 56 SGB VII) oder Hinterbliebenenrente (§§ 65 Abs. 1, 67 SGB VII) der gesetzlichen Unfallversicherung, die gemäß § 93 SGB VI auf eine entsprechende Rente der gesetzli... mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 5 Zu den erstattungsfähigen Sozialleistungen i. S. v. § 103 Abs. 1 zählen gemäß § 11 Satz 1 SGB I Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen, auf die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs oder den in § 68 SGB I genannten Gesetzen ein Anspruch besteht. Konkret ergeben sich die Arten der erstattungsfähigen Sozialleistungen aus §§ 18 bis 29 SGB I, denen lediglich ... mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.2 Vorleistungspflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften

Rz. 4 Ein Anwendungsfall i. S. v. § 102 Abs. 1 liegt nur vor, wenn ein Leistungsträger zur Erbringung der vorläufigen Sozialleistung aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift verpflichtet gewesen ist. Eine solche Vorleistungsverpflichtung könnte sich z. B. aus § 43 Abs. 1 SGB I, § 23 Abs. 1 SGB III oder § 139 Abs. 1 SGB VII ergeben. Rz. 5 § 43 Abs. 1 Satz 1 SGB I regelt, dass de... mehr

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Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 5 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbeitsför... mehr

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Beschäftigung: Möglichkeite... / 5 Rentenausgleichszahlung

Rentenausgleichszahlungen [1] sind finanzielle Leistungen, die Arbeitgeber an Arbeitnehmer zahlen, um Einkommensverluste auszugleichen, die durch die Beantragung und Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente mit Abschlägen[2] in Kombination mit der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen. Durch die Rentenausgleichszahlung des Arbeitgebers wird die fina... mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.3 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 19 Die Anrechnung von Einkommen auf Verletztengeld (§ 45 SGB VII) und Übergangsgeld (§ 49 SGB VII) ist in § 52 SGB VII geregelt. Nach § 52 Nr. 2 SGB VII sind auf die vorgenannten kurzfristigen Erwerbsersatzleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung die folgenden Sozialleistungen anderer Leistungsträger anzurechnen: Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherun... mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich zunächst unverändert... mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.2 Agentur für Arbeit als Träger der Arbeitslosenversicherung

Rz. 16 Die Rechtsgrundlagen des SGB III sehen eine Vielzahl von Leistungen vor, die sowohl dem Wiedereinstieg als auch der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung dienen und die ggf. auch finanziell flankiert werden, um den Lebensunterhalt von anspruchsberechtigten Leistungsempfängern zu sichern; z. B. durch Zahlung von Arbeitslosengeld gemäß § 136 SGB III. Beim Zusammentref... mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.1 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 15 Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung kommen nach § 21 Abs. 2 SGB I folgende Krankenkassen in Betracht: Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als knappschaftliche Krankenkasse, Ersatzk... mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 4 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbe... mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.7 Umfang des Erstattungsanspruchs

Rz. 28 Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich gemäß § 103 Abs. 2 nach den für den zuständigen (erstattungspflichtigen) Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften. Der letztlich zuständige Leistungsträger ist damit nur in der Höhe erstattungspflichtig, in der er ursprünglich bei rechtzeitiger Leistungserbringung gegenüber dem Leistungsberechtigten zur Zahlung von ... mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.6.2 Erstattungsansprüche bei Zahlung vorläufiger Sozialleistungen aufgrund von anhängigen sozialgerichtlichen Verfahren

Rz. 27 Etwaige Erstattungsansprüche von Leistungsträgern (§§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I) i. S. v. § 103 Abs. 1 sind auch in Fällen zu beachten, in denen wegen einer vom Leistungsträger eingelegten Berufung oder Revision nach § 154 Abs. 1 und Abs. 2 SGG i. V. m. § 86a SGG zunächst lediglich eine vorläufige Zahlung von Sozialleistungen erfolgt (z. B. bei sog. Urteilsrenten). So is... mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.7 Umfang des Erstattungsanspruchs

Rz. 37 Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den erstattungspflichtigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften (§ 104 Abs. 3). Dieser ist damit nur in der Höhe zur Erstattung nachrangiger Sozialleistungen verpflichtet, in der er seinem Leistungsberechtigten Sozialleistungen bei rechtzeitiger Leistungserbringung hätte erbringen müssen. Dabei ist ... mehr

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Langzeitkonten / 5.6 Übertragbarkeit der Wertguthaben (Portabilität)

Portabilität bezeichnet Übertragbarkeit von Wertguthaben auf einen anderen Arbeitgeber. Mit dem Flexi-II-Gesetz wurde erstmals eine ausdrückliche Regelung zur Portabilität von Wertguthaben geschaffen. Damit wird dem Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, bei Beendigung einer Beschäftigung ein im vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis aufgebautes Wertguthaben zu erhalten u... mehr

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Langzeitkonten / 5.3 Verwendung der Wertguthaben

Das Flexigesetz II regelt in seiner eigenen Vorschrift – dem § 7c SGB IV –, wie das Wertguthaben „verbraucht“ werden kann. Es handelt sich dabei um „Vorschläge“ des Gesetzgebers. Die Vertragsparteien können, aber müssen sich nicht an diese Verwendungszwecke halten. Für das Sozialversicherungsrecht sieht der § 7c SGB IV zwei grundsätzliche Regelungen vor: Gesetzliche Freistellu... mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 9 Die "doppelte Beitragsbemessungsgrenze" i. S. d. § 230 Satz 2 (vgl. die Komm. dort, Rz. 2) kann dazu führen, dass von einem versicherungspflichtig beschäftigten Mitglied, das Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, laufend Beiträge aus Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Für diesen Fall sieht Abs. 2 eine Erstattungsmöglichkeit... mehr

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Sozialversicherung / 7 Rentenversicherung

Die Struktur der Rentenversicherung hat sich seit 2005 grundlegend geändert. Es gibt eine "Deutsche Rentenversicherung" mit Regionalstellen und einem Bundesträger, welche sich aus den damaligen 22 LVAn und der ehemaligen BfA zusammensetzt, sowie eine "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See", bestehend aus der ehemaligen Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnver... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Sozialversicherung / 3 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Vom Arbeitgeber sind die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) monatlich an die gesetzliche Krankenkasse zu überweisen, in der der Arbeitnehmer versichert ist. Für Arbeitnehmer, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, ist die Kasse zuständig, bei der sie zuletzt versichert waren. Ist diese Krankenkasse nicht festzustellen, kann de... mehr

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Jansen, SGB VI § 176c Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung (bzw. das Bundesamt für das Personalwesen der Bundeswehr als vom Bundesministerium der Verteidigung bestimmte Stelle) und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 12.4.2024 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Erwerbsschadensausgleich vereinbart (abzurufen im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.d... mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.2 Vereinbarungen nach § 176 Abs. 2

Rz. 4 Das Verfahren über die Zahlung und Abrechnung der Beiträge für Bezieher von Sozialleistungen (nicht nur Krankengeld und Verletztengeld) können die Leistungsträger und die Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 31.12.2004: die Träger der Rentenversicherung) gemäß Abs. 2 Satz 1 durch Vereinbarungen regeln. Solche Vereinbarungen haben die Rentenversicherungsträger bislang ... mehr

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Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 40 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) mit Wirkung zum 1.1.2025 geändert. Rz. 1a Vorg... mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.2 Erste Senkungen der Schwankungsreserve

Rz. 5 Dieses Konzept des RRG 1999 wurde mit den Gesetzesänderungen der Jahre 2001 und 2002 weitgehend aufgegeben, weil der Korridor zwischen Mindestschwankungsreserve und Höchstschwankungsreserve verringert worden ist und die für wenigstens 3 Jahre passende Festsetzung (Abs. 1 Satz 2 der Fassungen bis 31.12.2002) entfallen ist. Zunächst wurde die in Abs. 1 bestimmte Mindests... mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 29.7.2020 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Übergangsgebührnissen vereinbart, denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt hat. Diese Vereinbarung betrifft nach ihrer Nr. 2 ehemalige (nunmehr: "frühere") Soldaten auf Zeit, die Übergangsgebührnisse na... mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 1 Nr. 31 des RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.10.2005 geändert. Rz. 2 § 176a ermächtigt die in ihr genannten Verbände, Vereinbarungen zu treffen über Zahlung und Abrechnung der für die nicht erwerbs... mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 2.2 Vereinbarungen

Rz. 5 Aufgrund der Ermächtigung nach § 176a sind Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen und mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. getroffen worden (wegen Einzelheiten zu den Vereinbarungen vgl. rvRecht – Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung unter rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de). Rz. 6 Eine Vereinbarung zur Beitragszahlung un... mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.4 Bezieher von Verletztengeld nach Bezug von Bürgergeld (bis 31.12.2022: Arbeitslosengeld II) nach Abs. 1 Nr. 2a

Rz. 9 Bis zum 31.12.2010 waren erwerbsfähige Hilfebedürftige, die von einem Träger nach dem SGB II Arbeitslosengeld II beziehen (vgl. § 19 SGB II), nach § 3 Satz 1 Nr. 3a (a. F.) grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, ohne dass es darauf angekommen wäre, ob vor Beginn der Leistung zuletzt Versicherungspflicht bestanden hat. Damit wurden auch die erwerbsfähigen Hilfebedü... mehr

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Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.2 Berufliche Eingliederung als Ziel des Fallmanagements (Abs. 1)

Rz. 6 Die Rehabilitations- und Teilhabeleistungen wegen drohender oder bereits eingeschränkter Erwerbsfähigkeit sind i. d. R. so erfolgreich, dass der Rehabilitand anschließend seine Arbeit wieder aufnehmen kann und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht gezahlt werden müssen. Allerdings ist eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben teilweise langwierig und schw... mehr

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Jansen, SGB VI § 159 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) mit Wirkung zum 12.12.2006 geändert. Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, wie die Beitragsbemessungsgre... mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.9 Meldepflicht des Arbeitgebers (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 gelten für den Beitragsanteil des Arbeitgebers die Vorschriften des Dritten Abschnitts des SGB IV (§§ 28a – 28r SGB IV) sowie die Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, 8 und Abs. 2 und 4 SGB IV entsprechend. Nicht anzuwenden ist jedoch § 28g SGB IV, da ein Beitragsabzug des Arbeitgeberanteils nicht stattfindet. Seit dem 1.8.2003 ist die Bundeskn... mehr

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Jansen, SGB VI § 176c Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 40 des Gesetzes über die Entschädigung von Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932), dieses geändert durch Art. 15 des Gesetzes v. 18.12.2024 (BGBl. I Nr. 423), mit Wirkung zum 1.1.2025 in das SGB VI eingeführt und ist seit dem unverändert. Rz. 2 Erwerbsschadensausgleich erha... mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 29 Nr. 5 des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes (BwEinsatzBerStG) v. 4.8.2019 (BGBl. I S. 1147) mit Wirkung zum 1.1.2021 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde durch Art. 15 des Gesetzes v. 18.12.2024 (BGBl. I Nr. 423) mit Wirkung zum 1.1.2025 geändert. Rz. 2 Übergangsgebührnisse erhalten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 SVG (bis zum 3... mehr