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Beschäftigung: Möglichkeiten zum vorzeitigen Ausstieg / 5 Rentenausgleichszahlung

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Rentenausgleichszahlungen[1] sind finanzielle Leistungen, die Arbeitgeber an Arbeitnehmer zahlen, um Einkommensverluste auszugleichen, die durch die Beantragung und Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente mit Abschlägen[2] in Kombination mit der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen. Durch die Rentenausgleichszahlung des Arbeitgebers wird die finanzielle Belastung der Arbeitnehmer reduziert, indem die Differenz zwischen der gekürzten Rente und dem ursprünglichen Arbeitsentgelt teilweise oder vollständig ausgeglichen wird. Eine Rentenausgleichszahlung ist vom Arbeitnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Nach einer Entscheidung über den Antrag kann die Rentenausgleichszahlung direkt durch den Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung erfolgen.

[1] Vgl. § 187a SGB VI.
[2] Vgl. § 236 SGB VI.

5.1 Vorteile

  • Sozialversicherungs- und Beitragspflicht für die betroffenen Arbeitnehmer im Rahmen der Beschäftigung endet sofort mit dem vereinbarten Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
  • Hohe Attraktivität für Arbeitnehmer, da trotz Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente mit Abschlägen durch die Rentenminderungsausgleichszahlung keine finanziellen Einbußen entstehen. Die Rentenminderungsausgleichszahlung wird sozialversicherungsrechtlich behandelt wie eine reguläre Einzahlung. Sichere Rentenverbesserung wird oft einer selbst zu verwaltenden Abfindung vorgezogen.
  • Nicht davon abhängig, ob die Rente dann tatsächlich in Anspruch genommen wird.
  • Löst bei Direktzahlung des Arbeitgebers an die Rentenversicherung kein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs aus.

5.2 Nachteile

  • Ausgleichszahlungen sind abhängig vom Lebensalter und der Rentenminderung häufig sehr hoch (mehrere tausend Euro).
  • Durch jährliche Anpassung des Durchschnittsentgelts in der Rentenversicherung werden A...

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