Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 3.2 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.3.2025 – 16 UF 26/25

Wird im Wege der externen Teilung ein betriebliches Anrecht mit einem ab Ehezeitende zu verzinsenden Kapitalbetrag zugunsten der Deutschen Rentenversicherung als Zielversorgung begründet, hat dies bezogen auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung zu erfolgen.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Sozialversicherung

Rz. 4/2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfreier > Arbeitslohn iSd § 3 Nr 45 und Nr 50 EStG bleibt beitragsfrei in der SozVers, wenn dieser zusätzlich zu den Löhnen und Gehältern gezahlt wird und soweit dieser vom ArbG mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum steuerfrei belassen wird (§ 1 Abs 1 Satz 1 Nr 1 HS 1 und Satz 2 SvEV). Hinsichtlich der Zusätz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insbesondere durch das...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.2 Erweiterung des eAU-Abrufverfahren

Seit dem 1.1.2023 ist das eAU-Abrufverfahren von Arbeitgebern in der Praxis zu nutzen.[1] Seit 1.1.2025 werden Optimierungen in diesem Datenaustauschverfahren umgesetzt. Integration von Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen Neu ist, dass stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen in das Datenaustauschverfahren integriert wurden.[2] Auf elektronische Anfragen erhalten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Besteuerung der Energiepreispauschale gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst c EStG

Rn. 222 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das JStG 2022 (v 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294) wurde § 22 Nr 1 S 3 Buchst c EStG eingeführt, wonach auch die nach dem Rentenbeziehende-Energiepreispauschalegesetz (RentEPPG v 07.11.2022, BGBl I 2022, 1985) einmalig gezahlte Energiepreispauschale iHv EUR 300 zu den sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG gehört. Der Gesetzgeber wo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 62 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 191 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 62 Abs 2 Nr 1 EStG erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer Kindergeld, wenn er eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Die Niederlassungserlaubnis (nach den §§ 9, 18c Abs 1, 26 Abs 3 oder 4, 28 Abs 2 AufenthG oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG) stellt nach dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen A...mehr

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zfs 06/2025, Anforderungen ... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger macht gegen die Beklagte zweitinstanzlich noch Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 5.6.2017 in … ereignet hat. Die alleinige Haftung der Beklagten steht außer Streit. Der Kläger wurde bei dem Unfall erheblich verletzt. Seine vor dem Unfall ausgeübte Tätigkeit im Metallsonderbau als Bohrwerkdreher mit der Anstellung als Bediener einer ...mehr

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Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 2.3 Vorgehensweise

Rz. 15 Das Einvernehmen bei der Aufstellung oder Fortentwicklung des Bedarfsplans geht über ein Anhörungsrecht hinaus und entspricht von seiner rechtlichen Wirkung her der Zustimmung. Das Einvernehmen bedeutet inhaltlich, einen Konsens herzustellen. Die den Bedarfsplan aufstellende oder fortentwickelnde KV/KZV muss sich über alle relevanten Bedarfsplanungspunkte mit den Land...mehr

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Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 2.4 Verfahren und Inhalt des Planes

Rz. 16 Der Bedarfsplan ist kontinuierlich fortzuschreiben (§ 4 Satz 6 Bedarfsplanungs-Richtlinie). Er umfasst 4 Versorgungsebenen: die hausärztliche Versorgung, die allgemeine fachärztliche Versorgung, die spezialisierte fachärztliche Versorgung und die gesonderte fachärztliche Versorgung. Mit Wirkung zum 1.1.2012 ist den Beteiligten ein größerer gesetzlicher Gestaltungsspielraum...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.1 Name und Sitz der Krankenkasse (Nr. 1)

Rz. 5 Der Name und die Angabe des Sitzes der Krankenkasse gehören zum notwendigen Inhalt der Satzung einer Krankenkasse. Bei bereits vorhandenen Krankenkassen ergibt sich der Name durch die historische Entwicklung oder durch die Errichtungsgenehmigung (§ 150 Abs. 2). Änderungen des Namens der Krankenkasse/n, z. B. bei Vereinigungen gemäß §§ 155, 156 oder Öffnung nach § 173 A...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.5 Zahl der Mitglieder der Organe (Nr. 5)

Rz. 16 Welche Organe bei der Krankenkasse zu errichten sind, richtet sich nach § 31 SGB IV. Für Orts-, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen ist dies nach § 31 Abs. 3a SGB IV nunmehr lediglich noch der Verwaltungsrat und der hauptamtliche Vorstand. Die Satzung hat insoweit nur die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats im Rahmen von § 43 Abs. 1 SGB IV festzulegen, wobei na...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994, 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996, 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004, 31. Finkenbusch...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.2 Bezirk der Krankenkasse und Kreis der Mitglieder (Nr. 2)

Rz. 6 Unter Bezirk der Krankenkasse ist deren Geschäftsbezirk zu verstehen. Ein solcher räumlich bestimmter Geschäftsbezirk besteht bei Ortskrankenkassen (§ 143 Abs. 1) und bei geöffneten Betriebs- oder Innungskrankenkassen (§ 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4). Für Ersatzkassen besteht seit dem 1.4.2020 nunmehr keine Beschränkung des Geschäftsbezirkes mehr, da sich deren Zuständigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 2 Stellung des Fremd-Geschäftsführers in der Sozialversicherung

Fremd-Geschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die dem Weisungsrecht durch die Gesellschafter unterworfen sind, werden von der Sozialversicherung als versicherungspflichtig eingestuft und sind damit Pflichtmitglied der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei Überschreiten der sog. Versicherungspflichtgrenze (Jahresar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmergesellschaft / 8 UG haftungsbeschränkt – Risiko: Scheinselbstständigkeit des Geschäftsführers

Für Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) gelten die Maßstäbe für die Statusbeurteilung, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für Geschäftsführer einer GmbH anzuwenden sind.[1] Im Jahr 2023 hat das BSG entschieden, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb für den Geschäftsführer ausgeschlossen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.4 Direktorium

Rz. 11 Nach der Schaffung eines speziellen Organs für die Deutsche Rentenversicherung Bund war es notwendig, die Rechte und Pflichten des Direktoriums festzulegen. Dabei ist der Gesetzgeber im Wesentlichen so verfahren, dass er die Bestimmungen über den Geschäftsführer und einige Vorschriften über die Geschäftsführung für anwendbar erklärt hat. Dabei ist zu beachten, dass se...mehr

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Jansen, SGB IV § 18k Betrie... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt die besonderen Vergabeverfahren für knappschaftliche Betriebe und für Unternehmen der Seefahrt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die knappschaftlichen Betriebe sind durch § 134 SGB VI definiert; die Bestimmung der Betriebe der Seefahrt ergibt sich aus § 129 SGB VI i. V. m. § 121 SGB VII. Die Besonderheit bei knappschaftlichen Bet...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.1 Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer

Rz. 4 Versicherungsnummer i. S. d. § 18f ist das von den Trägern der Sozialversicherung vergebene persönliche Identifikationsmerkmal. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Vergabe sind in den spezifischen Gesetzen wie SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung) sowie in dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte enthalten. F...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.7 Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers

Rz. 15 Der hauptamtliche Geschäftsführer und sein Stellvertreter bzw. die Mitglieder der Geschäftsführung sichern durch ihre Funktion die Stetigkeit der Verwaltung des Versicherungsträgers, weil sie nicht wie die Mitglieder der eigentlichen Selbstverwaltungsorgane nur zeitlich begrenzt, sondern auf Lebenszeit gewählt werden. Bei den Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.1 Sozialversicherungsträger und ihnen gleichgestellte Einrichtungen

Rz. 9 Die in Abs. 1 genannten Institutionen, die Deutsche Rentenversicherung Bund gemäß Abs. 1 Satz 1 HS 2 auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (sog. Riester-Rente), die Deutsche Post AG allerdings nur in ihrer Eigenschaft als Berechnungs- und Auszahlungsstelle von Spezialleistungen (Rentenzahlung, Rentenanpassung z. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Konkretisierung von § 31 Abs. 1 und 2 die Rechte und Pflichten des dritten Organs der Versicherungsträger, nämlich des hauptamtlichen Geschäftsführers bzw. des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie gilt seit dem 1.1.1996 nicht mehr für die gesetzlichen Krankenversicherungsträger (vgl. § 35a). Abs. 2 enthält Bestimmungen über d...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.2 Grundsatz der Einpersonengeschäftsführung

Rz. 7 Aus der Entstehungsgeschichte dieser Norm ergibt sich, dass der Gesetzgeber von dem Grundsatz ausgegangen ist, ein Geschäftsführer würde ausreichend sein (BT-Drs. 7/4122 S. 36); denn nach früherem Recht war die Bildung einer mehrköpfigen Geschäftsführung allein bei den Rentenversicherungsträgern zwingend und bei bundesunmittelbaren Versicherungsträgern fakultativ vorge...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.4 Zusammensetzung der Ausschüsse

Rz. 7 Abs. 2 schreibt zwingend vor, dass die Satzung die Zusammensetzung der besonderen Ausschüsse regelt; ansonsten ist die Vertreterversammlung bzw. der Verwaltungsrat frei in seiner Entscheidung, wie die Zusammensetzung erfolgen soll. Der Gesetzgeber hat jedoch die Freiheit des satzungsgebenden Organs bei der Bestimmung der Zusammensetzung der besonderen Ausschüsse insowe...mehr

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Jansen, SGB IV § 18m Verarb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Betriebsnummer, die ein Kernelement des gesamten Meldeverfahrens darstellt, enthält geschützte Sozialdaten. Deshalb muss die Nutzung dieser Daten gesetzlich geregelt werden. Die Normierung entspricht der bisherigen Praxis und den Bestimmungen des BDSG sowie der Verordnung (EU) 2016/679. Im Ergebnis wird ein sehr weitgehender Einsatz der Betriebsnummer in der gesamt...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.1 Widerspruchsbescheide

Rz. 2 Vor Klageerhebung ist die Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung des Versicherungsträgers in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) nachzuprüfen (§ 78 SGG). Über Widersprüche in Angelegenheiten der Sozialversicherung entscheidet gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 2 SGG die von der Vertreterversammlung bzw. dem Verwaltungsrat bestimmte Stelle. Dabei kann die Vertreterversamm...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Der Gesetzgeber hat durch die Regelung in § 36a bestimmt, dass bestimmte Amtshandlungen nicht durch die Organe des jeweiligen Versicherungsträgers selbst vorgenommen werden müssen, sondern es dem Versicherungsträger freigestellt wird, durch Beschluss des für die Satzungsgebung zuständigen Organs (Vertreterversammlung, Verwaltungsrat bzw. Bundesvertreterversammlung bei...mehr

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Jansen, SGB IV § 18k Betrie... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 18k enthält eine Sonderregelung mit Ausnahmen von der Grundregel in § 18i . Sie bestimmt die Ausnahmefälle, in denen die Betriebsnummer nicht von der Bundesagentur für Arbeit, sondern von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Darüber hinaus wird die Verpflichtung zur Übermittlung der vergebenen Bet...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Regelungen in Abs. 1 und 3 entsprechen im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht. Demgegenüber erweiterte Abs. 2 die – früher nur für die Rentenversicherungsträger geltende – Verpflichtung zur Wahl des Geschäftsführers auf alle Sozialversicherungsträger. Abs. 4 schafft die Möglichkeit einer Bildung von Geschäfts...mehr

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Jansen, SGB IV § 18i Betrie... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Zwar besteht schon länger die Pflicht des Arbeitgebers, d. h. für die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personenvereinigung oder -gemeinschaft, in deren Arbeitsorganisation der Beschäftigte eingegliedert ist, deren Weisungen der Beschäftigte unterliegt und die Schuldnerin des Vergütungsanspruchs ist, bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnumm...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.5 Wahl

Rz. 12 Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter (sowie die Mitglieder der Geschäftsführung) werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung in nichtöffentlicher Sitzung (LSG Hamburg, Urteil v. 20.7.2017, L 1 KR 24/15) gewählt. Nach dem Gesetzeswortlaut ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vorstand mehrere Vorschläge zur Auswahl unterbreiten ka...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d bis 138k AO:...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4 Datenaustausch und Auskünfte für die Pauschsteuer gem. § 40a EStG (Abs. 5)

Rz. 7 Nach § 40a Abs. 2 EStG kann der Arbeitgeber für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte (Minijobs) die LSt pauschalieren. Der Einzug der Pauschsteuer ist Aufgabe des BZSt, das sich dabei in Organleihe der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung bedient. Das BZSt, die in Organleihe tätige knappschaf...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.3 Verwaltung der Datenstelle durch die Deutsche Rentenversicherung Bund

Rz. 6 Die Träger der Rentenversicherung unterhalten gemeinsam eine Datenstelle, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet wird (§ 145 Abs. 1 Satz 1). Dies hat im Ergebnis zur Folge, dass sämtliche Angelegenheiten wirtschaftlicher, organisatorischer, technischer und personeller Art, die die Datenstelle der Rentenversicherung betreffen, von der Deutschen Rentenve...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6 Sonderregelungen für die Deutsche Rentenversicherung Bund (Abs. 5 und 6)

2.6.1 Grund der Sonderregelungen Rz. 17 Die Sonderregelungen sind eine notwendige Konsequenz aus der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung hatte bis dahin bekanntlich die überwiegende Zahl der bei ihr Versicherten in die Personengruppen der Arbeiter und Angestellten aufgeteilt. Von der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen hing die Zuständi...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.4 Trennung der Datenbestände innerhalb der Deutschen Rentenversicherung

Rz. 7 Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen den Datenbeständen der jeweiligen Regional- und Bundesträger als Träger der Rentenversicherung und denen der gemeinsamen Datenstelle der Rentenversicherung, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund lediglich verwaltet wird. Die gemeinsame Datenstelle der Rentenversicherung ist dabei keine Unterorganisation der Deutschen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.3 Beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rz. 11 Die Abs. 2 bis 5 der Vorschrift enthalten spezielle beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, die im Unterschied zu den Geschäftsführern der übrigen Rentenversicherungsträger nicht zu Beamten auf Lebenszeit, sondern lediglich zu Beamten auf Zeit berufen werden. Das Direktorium der Deutschen Rent...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.2 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund (Satz 2)

Rz. 45 Abweichend von Satz 1 entscheidet jedoch nach Satz 2 i. d. F. des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 nunmehr die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die insoweit verdrängende Entscheidungskompetenz der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht daher bei einer Entscheid...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.7 Beschäftigte der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Rz. 28 Nach § 144 Abs. 2 in der bis zum 30.9.2005 geltenden Fassung richteten sich "die Beschäftigungsverhältnisse der Beschäftigten der (damaligen) Seekasse" nach den für die See-Berufsgenossenschaft maßgebenden Vorschriften. § 143 Abs. 8 n. F. ermöglicht es der neu gebildeten Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, diesen Rechtszustand aufrechtzuerhalten (BT-Drs....mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.1 Träger der Rentenversicherung

Rz. 3 Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden von Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen (§ 125 Abs. 1 Satz 1); alle Rentenversicherungsträger treten als "Deutsche Rentenversicherung" auf. Neben der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" besteht der Name der Regionalträger aus einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit (§ 125 Abs. 1 Sa...mehr

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Jansen, SGB IV § 43 Mitglie... / 1.2 Auswirkungen der Organisationsreform der Rentenversicherung

Rz. 3 Im Jahr 2005 ist eine umfassende Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt worden, die nicht ohne Auswirkung auf einen Teil der Regelungen des Zweiten Titels bleiben konnte. Diese Reform ist im Wesentlichen durch Beratungen der Rentenversicherungsträger und des Dachverbandes (damals des VDR) vorbereitet worden, die zu einem einvernehmlichen V...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.4 Schadensersatzpflicht des Trägers der Rentenversicherung (Abs. 3)

Rz. 38 Die Vorschrift enthält 3 Regelungsbereiche. Als Grundaussage bestimmt Abs. 3 Satz 1 HS 1, dass der Träger der Rentenversicherung dem Gesundheitsfonds, der Krankenkasse, der Pflegekasse und der Bundesagentur für Arbeit für einen diesen zugefügten Schaden haftet, wenn ein Organ oder ein Bediensteter des Trägers der Rentenversicherung schuldhaft eine diesem nach § 28p au...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.2 Aufgaben der Datenstelle der Rentenversicherung

Rz. 4 Nach Art. 80 GG i. V. m. §§ 28c, 28p Abs. 9 Nr. 3, 106 SGB IV, § 195 SGB VI hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über das Melde- und Beitragsverfahren in der Sozialversicherung zu bestimmen. Die Aufgaben der ursprünglich mit der Zweiten Datenerfassungsverordnung (2. DEVO) v. 29.5.1980 (BGBl. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.7 Voraussetzungen für das Führen von Dateisystemen durch die Datenstelle der Rentenversicherung

Rz. 12 Ergänzend zu § 145 Abs. 1 Satz 2 wird durch Abs. 2 der Vorschrift nochmals deutlich, dass eine Trennung der Versicherungsdaten, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in ihrem Zuständigkeitsbereich zu führen ist, von den Versicherungsdaten der gemeinsamen Datenstelle der Rentenversicherung zwingend ist. Konkret bene...mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 2.1 Landesunmittelbare Rentenversicherungsträger

Rz. 4 Zu den landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern zählen grundsätzlich die Regionalträger, deren Zuständigkeitsbereich sich nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus erstreckt (Umkehrschluss aus Art. 87 Abs. 2 Satz 1 GG, § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Darüber hinaus könnten Regionalträger, deren Zuständigkeitsbereich sich zwar über ein Bundesland, nicht aber übe...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.5 Datenstelle der Rentenversicherung als Vermittlungsstelle

Rz. 8 Die Träger der Rentenversicherung können die gemeinsame Datenstelle auch als Vermittlungsstelle einschalten (§ 145 Abs. 1 Satz 3). Vermittlungsstellen sind gemäß § 67d Abs. 3 SGB X Stellen, die eine technische Verteilerfunktion innehaben. Dabei fungiert die Datenstelle der Rentenversicherung nur in den Fällen als Vermittlungsstelle, in denen sie relevante Dateisysteme ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.1 Definition der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Bei Versicherten, die a) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI, vgl. Rz. 7) oder b) eine Vollrente wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI; vgl. Rz. 8) aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Rente an. Das Gesetz räumt dem Krankengeld insoweit keinen Vorrang gegenüber einer Rentenzahlung ein. Im ...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.1 Grund der Sonderregelungen

Rz. 17 Die Sonderregelungen sind eine notwendige Konsequenz aus der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung hatte bis dahin bekanntlich die überwiegende Zahl der bei ihr Versicherten in die Personengruppen der Arbeiter und Angestellten aufgeteilt. Von der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen hing die Zuständigkeit der Versicherungsträger ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Rechtsstellung der Träger der Deutschen Rentenversicherung als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ergibt sich aus § 29 Abs. 1 SGB IV. Die Rentenversicherungsträger haben dabei ihre Aufgaben im Rahmen der für sie einschlägigen Gesetze bzw. sonstigen Rechtsgrundlagen zu erfüllen (§ 29 Abs. 3 SGB IV). Die Selbstverwaltung wird dur...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Beamte und Mitglieder der Geschäftsführungen von bundesunmittelbaren Trägern der Deutschen Rentenversicherung. Für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, die als solche lediglich für die Dauer von 6 Jahren als Beamte auf Zeit ernannt werden, enthalten die Abs. 2 bis 5 d...mehr