Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mindestlohnanspruch – Auch ... / Hintergrund

Ein Arbeitnehmer war bei der Klägerin in Teilzeit beschäftigt und erhielt ein Bruttogehalt von 280 Euro für 28 Stunden im Monat. Nach den vertraglichen Vereinbarungen sollte das jeweilige Gehalt durch die Überlassung eines Firmenwagens (auch) zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Wert der privaten Nutzung wurde nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel berechne...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mindestlohnanspruch – Auch ... / Entscheidung

Das Bundessozialgericht sagt: Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat zu Recht weitere Beiträge und Umlagen auf den nicht erfüllten Anspruch auf Mindestlohn gefordert. Der gesetzliche Mindestlohn muss als Geldbetrag gezahlt werden. Sachleistungen wie ein Firmenwagen reichen nicht aus. Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist der Anspruch auf den Mindestlohn maß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.4.1 Schonvermögen für die eigene Altersabsicherung

Die eigene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes hat Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Aus diesem Grunde ist anerkannt, dass dem Kind ein verschontes Vermögen für seine eigene Altersvorsorge verbleiben muss. Bei der Bestimmung der Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens gibt es keine festen Werte, die herangezogen werden können. Vielmehr ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung

Zusammenfassung Begriff Die Deutsche Rentenversicherung ist der europaweit größte Rentenversicherer. Sie ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und damit eine der 5 Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene. Gesetze, Vorschrift...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.1.2 Deutsche Rentenversicherung Bund

Der Bundesträger "Deutsche Rentenversicherung Bund" ist neben der Betreuung von Versicherten und Rentnern auch für die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sowie die gemeinsamen Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung (z. B. Öffentlichkeitsarbeit) zuständig.[1] Ferner ist dieser Bundesträger auch zuständig für die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus den...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.1.3 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist als Träger der allgemeinen Rentenversicherung zuständig, wenn die Versicherten beim Bundeseisenbahnvermögen, bei der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft oder den gem. § 2 Abs. 1 Deutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG) vom 27.12.1993 (BGBl. I S. 2378, 2386) ausgegliederten Aktiengesellschaften, bei Unternehmen, die gemäß § 3 A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.1 Allgemeine Rentenversicherung

Für die Erfüllung der Aufgaben sind in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.[1] 2.1.1 Regionalträger Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.2 Knappschaftliche Rentenversicherung

Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.[1] Sie ist zuständig, wenn die Versicherten in einem knappschaftlichen Betrieb beschäftigt sind, ausschließlich oder überwiegend knappschaftliche Arbeiten verrichten oder bei Arbeitnehmerorganisationen oder Arbeitgeberorganisationen, die berufsständische Interessen des Bergb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2 Organisation/Zuständigkeit

Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung[1] und knappschaftliche Rentenversicherung[2]) werden von Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen.[3] Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.[4] Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist sowohl Träger der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Deutsche Rentenversicherung ist der europaweit größte Rentenversicherer. Sie ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und damit eine der 5 Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene. Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.1.1 Regionalträger

Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.[1] Zurzeit bestehen 14 Regionalträger. Dies sind die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Braunschweig-Hannover, Hessen, Mitteldeutschland, Nord, Nordbayern, Oldenbur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.4 Zuordnung der Versicherten auf die Träger

Für Versicherte, an die seit dem 1.1.2005 erstmalig eine Rentenversicherungsnummer vergeben wird, ergibt sich der zuständige Rentenversicherungsträger aus folgender Quotierung: 55 % der Versicherten werden den Regionalträgern, 40 % der Versicherten werden der Deutschen Rentenversicherung Bund und 5 % der Versicherten werden der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 1 Rechtsform

Die Rentenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern durchgeführt. Sie verwalten sich selbst durch eigene Organe (Vertreterversammlung, Vorstand).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.4.2 Verbindungsstellen bei Auslandssachverhalten

Haben Versicherte mit Zeiten in Deutschland auch im Ausland Versicherungszeiten zurückgelegt oder wohnen dort, ist der zuständige Träger der Deutschen Rentenversicherung, also zu dem der letzte deutsche Beitrag gezahlt wurde, auch Verbindungsstelle zum Ausland, soweit über- und zwischenstaatliches Recht gilt. War zuletzt ein bestimmter Regionalträger zuständig, richtet sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verbindungsstellen / 2.3 Rentenversicherung

Im Bereich der deutschen Rentenversicherung gibt es verschiedene Verbindungsstellen. Die Zuständigkeit der jeweiligen Rentenversicherungsträger richtet sich nach dem Land, in dem in der Vergangenheit die Beiträge entrichtet wurden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind immer zuständige Verbindungsstellen, wenn Beitr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.4.1 Bestandsversicherte

Für Versicherte, an die am 31.12.2004 bereits eine Rentenversicherungsnummer vergeben war (Bestandsversicherte), bleibt der an diesem Tag zuständige Rentenversicherungsträger (ehem. Bundes- oder Landesversicherungsanstalt bzw. Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt oder Seekasse) in Form eines Sonderrechtsnachfolgers weiterhin zuständig. Über ein Ausgleichsverfahren sol...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.3 Alterssicherung der Landwirte

Träger der Alterssicherung der Landwirte ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. In Angelegenheiten der Alterssicherung der Landwirte und bei Durchführung der Aufgaben nach dem ALG führt sie die Bezeichnung landwirtschaftliche Alterskasse.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 4 Finanzierung

Die gesetzliche Rentenversicherung wird im sog. Umlageverfahren finanziert. D. h., dass alle anfallenden Leistungen aus den aktuellen Einnahmen finanziert werden und ein Kapitalstock – abgesehen von der Nachhaltigkeitsrücklage – nicht gebildet wird. Einnahmen sind im Wesentlichen die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie die Mittel des Bundes (Zuschüsse, Beiträge u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 3 Leistungen

Leistungen aus der Rentenversicherung werden nach dem Leistungskatalog in § 23 SGB I erbracht, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen hauptsächlich in Form von monatlich wiederkehrenden Rentenzahlungen (an Versicherte und Hinterbliebene) und Zusatzleistungen bzw. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Te...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erweiterte ambulante Physio... / 3 Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.[1] Auch hier gilt, dass die EAP mangels Interdisziplinarität und Ganzheitlichkeit keine medizinische Rehabilitation darstellt. Für die ambulante Krankenbehandlung und die Erbringung von Heilmitteln ist die gesetzliche Rentenversicherung nicht zuständig. Somit kommt eine EAP als Leistung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 6 Aufklärung/Auskunft/Beratung

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, die Bevölkerung in allgemein gehaltener Form über ihre sozialen Rechte und Pflichten aufzuklären. Das geschieht z. B. durch Herausgabe von Zeitschriften oder Merkblättern. Ferner sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen und Verfahren zur Grundsicherung zu informieren, zu beraten und en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 5 Versicherter Personenkreis

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie Personen wie z. B. Beamte, Zeit- und Berufssoldaten, ordentlich Studierende in einem in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikum. Dies gilt auch für Vol...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / Zusammenfassung

Begriff Die Rentenversicherungsträger erbringen Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Kinderrehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge sowie ergänzende Leistungen. Das Ziel dieser Leistungen ist es, eine Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Clearingstelle

Begriff Die Clearingstelle ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin angesiedelt. Ihre Entscheidung ist für alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherung bindend. Sie prüft auf Antrag der Beteiligten, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt (Feststellung des Erwerbsstatus). Wurde bereits ein Verfahren zur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 5 Leistungen zur Nachsorge

Die Rentenversicherungsträger gewähren im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur Teilhabe nachgehende Leistungen, um den Erfolg der vorangegangenen Teilhabeleistung zu sichern.[1] Die Leistungen sollen sie nicht später als 3 Monate nach Beendigung der vorhergehenden Teilhabeleistung beginnen. Die Leistungen zur Nachsorge können zeitlich begrenzt werden.[2] Die Na...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenausweis

Begriff Rentenbezieher genießen einige Privilegien, meist in Form von Preisermäßigungen, z. B. bei den Eintrittsgeldern für den Besuch von Kultureinrichtungen oder Sportveranstaltungen. Ihre Rentnereigenschaft können sie mit dem Rentenausweis i. V. m. dem Personalausweis nachweisen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Ausstellung von Ausweisen regelt § 119 Abs. 3 SG...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versichertenälteste/Vertrau... / 1.2 Andere Versicherungsträger

Neben den Rentenversicherungsträgern besteht auch für andere Versicherungsträger die Möglichkeit, dass bei ihnen Versichertenälteste gewählt werden können, wenn die Satzung dies vorsieht.[1] Im Bereich der Krankenversicherung wurde von dieser Möglichkeit nur in geringem Maße (bei einigen Ortskrankenkassen) Gebrauch gemacht. Eine Besonderheit besteht bei der Deutschen Rentenv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versichertenälteste/Vertrau... / 1.1 Rentenversicherungsträger

Bei den Rentenversicherungsträgern werden von der Vertreterversammlung alle 6 Jahre Versichertenälteste – quasi als Ansprechpartner vor Ort – gewählt. Sie sind insbesondere behilflich, wenn es um das Ausfüllen von Renten- und Kontenklärungsanträgen und Beschaffen von Unterlagen geht. Darüber hinaus betreuen und beraten sie Versicherte und Rentner in allen Angelegenheiten ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 1 Errichtung

Der GKV–Spitzenverband wird durch die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung und die Ersatzkassen gebildet.[1] Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentliche...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss: Weiterbes... / 2.1 Beitragszuschuss für gesetzlich und privat Krankenversicherte

Keine Besonderheiten gelten hinsichtlich des Anspruches auf Zahlung eines Beitragszuschusses in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Nichtrentner sind als reguläre Arbeitnehmer anzusehen. Die gesetzlichen Regelungen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss sind auch hier anzuwenden. Dies gilt sowohl für die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versichert...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderrehabilitation / 1.10 Richtlinie

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat eine Richtlinie erlassen, in der die Ziele, die persönlichen Voraussetzungen sowie Art und Umfang der Leistungen näher ausgeführt werden.[1] Die Richtlinie wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und regelmäßig an den medizinischen Fortschritt und die gewonnenen Erfahrungen angepasst.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialbeirat / 2 Zusammensetzung/Verfahren

Der Sozialbeirat besteht aus 4 Vertretern der Versicherten, 4 Vertretern der Arbeitgeber, 3 Vertretern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und einem Vertreter der Deutschen Bundesbank. Seine Geschäfte führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.[1] Je 3 Vertreter werden vom Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund und ein Vertreter vom Vorstand der Deutsc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zulagenförderung der privat... / 4 Verfahren

Der Versicherungsnehmer bevollmächtigt bei Vertragsabschluss das Versicherungsunternehmen, die Pflegevorsorgezulage jährlich bei der zentralen Stelle zu beantragen. Die zentrale Stelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund. Der Zuschuss wird einmal jährlich direkt an das Versicherungsunternehmen gezahlt und dem Versicherungsvertrag gutgeschrieben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 3 Kassenarten

Die Krankenversicherung ist in Kassenarten gegliedert[1]: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung (Knappschaft) und Ersatzkassen. Die Gliederung in Kassen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verbindungsstellen / 2.6 Beamtenversorgung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist die Verbindungsstelle für die Beamtenversorgung.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 4.1 Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht

Zunächst hat der Arbeitgeber die Versicherungs- bzw. Beitragspflicht der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu beurteilen. Auch hier müssen wieder Besonderheiten berücksichtigt werden. Denn – trotz Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft – muss es nicht zwangsläufig in allen Versicherungszweigen zur Versicherungspflicht kommen.[1] Kommt der Arbeitgeber zum Ergebnis, dass de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeber: Merkmale und F... / 2.2 Merkmale der Arbeitgebereigenschaft

Für die Frage der Arbeitgebereigenschaft kommt es nicht auf eine formale Stellung an. Arbeitgeber ist daher nicht bereits derjenige, der gegenüber einem oder mehreren Arbeitnehmern weisungsbefugt ist. Vielmehr ist ausschlaggebend, unter welcher Leitung der Arbeitnehmer tatsächlich steht und wem er seine Arbeitskraft schuldet.[1] Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 1 Rechtsform

Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.[1] Sie gehören zur mittelbaren Staatsverwaltung und handeln durch den Verwaltungsrat (Selbstverwaltungsorgan) und den hauptamtlichen Vorstand, die ihre gesetzlichen Vertreter sind. Dabei stehen sie unter der Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung oder einer nach Landesrecht be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versorgung Pflegebedürftige... / 1 Leistungsanspruch

Nimmt die Pflegeperson eine Leistung zur stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitation in Anspruch, haben Pflegebedürftige auf Antrag Anspruch auf Versorgung in der zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, einschließlich Unterkunft und Verpflegung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 4 Zuständigkeit

Der Zuständigkeitsbereich einer Krankenkasse (Bezirk) ergibt sich aus ihrer Satzung.[1] Der Bezirk von Ortskrankenkassen erstreckt sich auf abgegrenzte Regionen und umfasst ein oder mehrere Bundesländer.[2] Betriebskrankenkassen sind für einen oder mehrere Betriebe eines oder mehrerer Arbeitgebers zuständig.[3] Innungskrankenkassen sind für die Handwerksbetriebe errichtet, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinder / 3 Kinder als Angehörige des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen in den Anmeldungen zur Sozialversicherung (Abgabegrund "10") das besondere Statuskennzeichen "1" angeben, wenn es sich um die Beschäftigung eines Kindes ("Abkömmling") des Arbeitgebers handelt. Als Kinder in diesem Sinne gelten eheliche und nichteheliche Kinder, adoptierte Kinder sowie auch Enkel und Urenkel. Mit der Statusfeststellung wird durch die Deutsche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 7.1 Lohnsteuer

Fortlaufend gezahlte Übergangsbeihilfen, die private Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis bis zur Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorgung gewähren, sind als laufender Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen.[1] Hinweis Steuerfreie Entgeltersatzleis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freie Mitarbeiter / Zusammenfassung

Begriff Unter dem gesetzlich nicht definierten Begriff "freie Mitarbeit" versteht man unternehmerische Tätigkeit für ein anderes Unternehmen auf der Grundlage eines Dienstvertrags , seltener auch eines Werkvertrags. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Maßgeblich für die Abgrenzung von freier Mitarbeit zur Arbeitnehmerstellung ist § 611a BGB. Entscheidend is...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Meldungen für Pflegeperson / 1 Hintergrund der Meldeverpflichtung

Pflegepersonen unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Besteht Versicherungspflicht, ergibt sich daraus die Verpflichtung zur Beitragsentrichtung durch den Leistungserbringer. Damit die entrichteten Beiträge z. B. dem Rentenkonto der Pflegeperson gutgeschrieben werden, sind entsprechende Mel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / 5 Bekämpfung von Leistungsmissbrauch

Leistungsträger müssen einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten. Dieser prüft vor Ort, ob z. B. Einkommen und Vermögen vorhanden ist, das bei der Beantragung der Leistung verschwiegen wurde. Eine weitere Maßnahme zur Missbrauchsbekämpfung ist der automatisierte Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern oder mit der Deutschen Rentenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erweiterte ambulante Physio... / Zusammenfassung

Begriff Bei der erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP) werden die in der Standardtherapie (Versorgung mit Heilmitteln) vorwiegend isoliert angewendeten Behandlungsmaßnahmen Physiotherapie/Krankengymnastik, Massage oder Elektrotherapie um die "Medizinische Trainingstherapie" ergänzt und zusammengeführt (Komplextherapie). Dies erfolgt immer nach dem individuellen Bedarf des P...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 2 Statusfeststellungsverfahren

Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung dient dazu verbindlich festzustellen, ob Personen abhängig Beschäftigte oder selbstständig Tätige sind. Für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (nachfolgend Clearingstelle genannt) zuständig. Das Verfahren kann aber auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Summenbeitragsbescheid / 3 Summenbeitragsbescheid für nicht gemeldete Arbeitnehmer

Wurde das Wahlrecht zur Krankenversicherung nicht ausgeübt, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers zu der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers in Anlehnung an die beiden letzten Ziffern der Betriebsnummer des Arbeitgebers. Seit 1.1.2022 bis laufend gelten folgende Zuwe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Haushaltsscheck: In welchen... / Zusammenfassung

Überblick Das Haushaltsscheckverfahren kann angewendet werden, wenn eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt vorliegt. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Beiträge und Erstattung von Meldungen zur Sozialversicherung. Doch kann das Verfahren gleichermaßen für alle im Privathaushalt Tätigen genutzt werden? Wann handelt es sich tatsächlich...mehr