Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Rn. 571 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 125 SGB VI wird zwischen Bundesträgern und Regionalträgern unterschieden: Bundesträger: Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Regionalträger: Deren Name besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit (Bsp: DRV Ba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / edc) Weitere nach § 3 Nr 62 S 1 EStG steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen

Rn. 2142 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitere, dh abgesehen von s Rn 2125 –2139 und s Rn 2140 – 2141 nach § 3 Nr 62 S 1 EStG steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen (in ABC-Form): Beamtinnen: Die Krankenversicherungsbeiträge, die der ArbG nach § 5 Abs 2 ElternzeitVO oder nach entsprechenden Rechtsvorschriften der Länder übernimmt (R 3.62 Abs 1 S 3 LStR 2023). Berufsständisches Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sozialversicherungsrechtlicher Hintergrund der Vorschrift

Rn. 1924 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei Zeitwertkonten vereinbaren ArbG und ArbN miteinander, dass dem ArbN künftig fällig werdender Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt, sondern nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn in Zusammenhang mit einer vollen oder teilweisen Arbeitsfreistellung vor Ende des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen (s BT-Drucks 16/11108, 14). Der Arbeitslohn is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mittelmann, Künstlersozialabgabe – Entwicklungen seit Einbeziehung in die sozialversicherungsrechtliche Bp, DStR 2011, 819. Rn. 2000 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 57 EStG befreit die Beiträge, die die Künstlersozialkasse zugunsten des nach dem KünstlersozialversicherungsG (KSVG vom 27.07.1981, BGBl I 1981, 705) Versicherten aus dem Aufkommen von Künstlersozialabgabe und B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der steuerfreien Aufwandsentschädigungen

Rn. 476 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die folgende Liste ermöglicht den alphabetischen Zugang zu den wichtigsten Stichworten des Themas "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen": Abgeordneter s Rn 473 Ärztekammer s Rn 447 Außendienst bei Verwaltungsangehörigen s Rn 462 Auswärtiger Dienst s Rn 472 Bayerisches Rotes Kreuz s Rn 442, 447, 461 Berufsgenossenschaft s Rn 442 Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Zahlung aus einer Bundes- oder Landeskasse

Rn. 431 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 S 1 EStG betrifft nur Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse; handelt es sich um eine andere öffentliche Kasse, ist zu prüfen, ob "andere Bezüge" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStG vorliegen. Rn. 431a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Keine Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse sind daher zB solche der städtischen Sparkasse (BFH BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Der begünstigte Personenkreis aufgrund entsprechender Anwendung des § 3 Nr 62 EStG

Rn. 2115 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Abgeordnete: Aufgrund der Verweisung in § 22 Nr 4 S 4 Buchst a EStG erstreckt sich der Anwendungsbereich des § 3 Nr 62 EStG auch auf Nachversicherungsbeiträge (§ 23 Abs 2, 3 AbgG vom 21.02.1996, BGBl I 1996, 326) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nach den AbgeordnetenG iSd § 22 Nr 4 S 1 EStG und für Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Langzeitkonten / 5.6 Übertragbarkeit der Wertguthaben (Portabilität)

Portabilität bezeichnet Übertragbarkeit von Wertguthaben auf einen anderen Arbeitgeber. Mit dem Flexi-II-Gesetz wurde erstmals eine ausdrückliche Regelung zur Portabilität von Wertguthaben geschaffen. Damit wird dem Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, bei Beendigung einer Beschäftigung ein im vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis aufgebautes Wertguthaben zu erhalten u...mehr

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Langzeitkonten / 5.3 Verwendung der Wertguthaben

Das Flexigesetz II regelt in seiner eigenen Vorschrift – dem § 7c SGB IV –, wie das Wertguthaben „verbraucht“ werden kann. Es handelt sich dabei um „Vorschläge“ des Gesetzgebers. Die Vertragsparteien können, aber müssen sich nicht an diese Verwendungszwecke halten. Für das Sozialversicherungsrecht sieht der § 7c SGB IV zwei grundsätzliche Regelungen vor: Gesetzliche Freistellu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 5. Kann ich die Aktivrente nutzen, wenn ich zwar keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erziele, jedoch sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigt gelte oder freiwillig Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leiste?

Nein. Die Steuerfreistellung nach § 3 Nummer 21 EStG richtet sich ausschließlich nach steuerrechtlichen Kriterien. Die Aktivrente kommt nur bei der Erzielung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG in Betracht. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung einer Tätigkeit ist für die steuerrechtliche Beurteilung nicht maßgebend.mehr

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Gesetzesradar / 1.5 Tariftreuegesetz

Gesetzestitel: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Aufträge des ...mehr

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Gesetzesradar / 3.2 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2)

Gesetzestitel: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen bzgl. der betrieblichen Altersversorgung Nichttarifgebundene Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 7 Rentenversicherung

Die Struktur der Rentenversicherung hat sich seit 2005 grundlegend geändert. Es gibt eine "Deutsche Rentenversicherung" mit Regionalstellen und einem Bundesträger, welche sich aus den damaligen 22 LVAn und der ehemaligen BfA zusammensetzt, sowie eine "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See", bestehend aus der ehemaligen Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 3 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Vom Arbeitgeber sind die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) monatlich an die gesetzliche Krankenkasse zu überweisen, in der der Arbeitnehmer versichert ist. Für Arbeitnehmer, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, ist die Kasse zuständig, bei der sie zuletzt versichert waren. Ist diese Krankenkasse nicht festzustellen, kann de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.3.2 Sozialversicherungspflicht

Praktikanten, die weder Schüler noch Fachhochschüler oder Studenten sind, unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn eine Unterhaltsbeihilfe/Vergütung gezahlt wird. Grundsätzliche Hinweise zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Behandlung von Praktikanten in Bezug auf das Praktikumsverhältnis enthält das Gemeinsame Run...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.3.2 Werkstudententätigkeit

Bei sogenannten Werkstudenten handelt es sich um Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen.[1] Grund der Beschäftigung ist der Erwerb und nicht – wie beim Praktikanten – die Ausbildung. Es handelt sich da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / 2. Höchstbeträge und Abzugsfähigkeit

Vorsorgeaufwendungen sind zunächst nur in Höhe der im jeweiligen Veranlagungszeitraum geleisteten Beiträge abziehbar (§ 11 Abs. 2 EStG).[20] Für Altersvorsorgebeiträge in die Basisrente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) ist ein Abzug nur i.R.d. Höchstbeträge nach § 10 Abs. 3-4 EStG zulässig. Dabei wird auf den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung abgestellt. Obwohl di...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.7 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 17 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 70 erfassen. Die GRA der DRV zu § 70 SGB VI hat den Stand 11.11.2024 (i. d. F. des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung v. 28.11.2018, in Kraft getreten am 1.7.2019) u...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 13 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255e erfassen. Die GRA der DRV zu § 255e hat den Stand 22.1.2026 i. d. F. des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (in Kraft getreten am 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 1.5 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 267 erfassen. Die GRA der DRV zu § 267 hat den Stand 14.1.2026 (i. d. F. des EM-ReformG v. 20.12.2000, in Kraft getreten am 24.12.2000) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenve...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255h erfassen. Die GRA der DRV zu § 255h hat den Stand 22.1.2026 (i. d. F. des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, in Kraft getreten am 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 1.6 Verwaltungsvorschriften

Rz. 19 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 263 erfassen. Die GRA der DRV zu § 263: Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten hat den Stand 9.5.2023 und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 10 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255i erfassen. Die GRA der DRV zu § 255i hat den Stand 22.1.2026 (i. d. F. des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, in Kraft getreten am 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.9 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 15 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, dabei liegt auch zu § 76g eine solche vor. Die GRA der DRV zu § 76g hat den Stand 10.10.2024 und ist online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de) abrufbar. Rz. 16 Die DRV hat des Weitere...mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.5 Verwaltungskosten und Rechtsaufsicht

Rz. 15 Abs. 5 Satz 1 überträgt dem Bundesministerium für Gesundheit die finanzielle Trägerschaft für die von der zentralen Stelle veranlassten Auszahlungen von Pflegevorsorgezulagen sowie die entstehenden Verwaltungskosten. Zu den Verwaltungskosten gehören nach Abs. 5 Satz 2 auch die entsprechenden Kosten für den Aufbau der technischen und organisatorischen Infrastruktur. Di...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 105 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Erstreckung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, B+P 2026, 63. ders., Tite...mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.1 Einrichtung und Aufgaben der zentralen Stelle

Rz. 4 Wesentliche Beteiligte des gesamten Zulageverfahrens ist im Zusammenwirken mit den Versicherungsunternehmen die zentrale Stelle im Sinne der einschlägigen Regelungen dieser Vorschrift. Der Gesetzgeber hat diese Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt und sich hierbei für diese funktionale Zuordnung aufgrund der dort schon vorhandenen Erfahrungen mi...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.3 Weitere Verfahrensgrundsätze (Sätze 2 bis 7)

Rz. 34 Die mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) eingefügten weiteren Sätze (Sätze 2 ff.) traten aufgrund Art. 2e des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 104 Die Bundesländer haben zum Teil Runderlasse zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erlassen; so z. B. Niedersachsen. Auch finden sich teilweise Richtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger, so z. B. für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäfti...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem

Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)Leistung in das System der deutschen Rentenversicherung aus sozialen Erwägungen eingefü...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt worden und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2940),...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.3 Bestätigungen durch die oberste Verwaltungsbehörde (Nr. 1 und 2)

Rz. 47 Soweit die Deutsche Rentenversicherung Bund die Entscheidung über die Befreiung zu treffen hat, hat sie die nach Nr. 1 und 2 erforderlichen Bestätigungen bezüglich der Befreiungsvoraussetzungen zu beachten (diese Regelungen wurden durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021, BGBl. I S. 154, mit Wirkung zum 18.2.2021 nur redaktionell angepasst, vgl. BT-Drs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.6 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 75 erfassen. Die GRA der DRV zu § 75 hat den Stand 18.1.2023 (i. d. F. des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, in Kraft getreten am 1.1.2023).mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.5 Weitergehende Rückgriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Satz 4)

Rz. 27 Nach Satz 4 gelten die Sätze 2 und 3 nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält. Nur in diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den Arbeitnehmeranteil in je...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.7 Grundrentenbescheid ohne Antrag

Rz. 94 Die Prüfung, ob eine Grundrentenberechtigung besteht, wird ohne Antrag von der Deutschen Rentenversicherung unaufgefordert durchgeführt (vgl. NachrDRV HE 2021, Nr. 2, 6; vgl. auch in Seniorenrecht aktuell 2020, 147; vgl. auch BT-Drs. 19/18473 S. 4, BR-Drs. 85/20 S. 3, 4, die Gesetzesmaterialien betonen in diesem Zusammenhang die Einführung des digitalen Datenaustausch...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8.3 Wirkung der Aufhebung der Befreiung (Satz 3)

Rz. 88 Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem nächsten Monat, der auf den Monat der Antragstellung des Beschäftigten bei seinem Arbeitgeber folgt; Satz 3. Rz. 89 Die Wirkung kann aber nur dann eintreten, wenn die nach § 28i Satz 5 SGB IV zuständige Einzugsstelle nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Arbeitgebermeldung nach § 28a SGB IV widersprochen hat. Rz. 90 Das W...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3.2 Begrenzung auf den jeweiligen Höchstwert nach Anlage 2b und der Grundsatz der additiven Bewertung (Satz 2)

Rz. 49 Für den Fall, dass neben den Kindererziehungszeiten weitere Entgeltpunkte – z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung – erworben worden sind, werden die Entgeltpunkte bis zum Höchstwert der Anl. 2b zum SGB VI (Beitragsbemessungsgrenze) addiert. Treffen daher Kindererziehungszeiten mit freiwilligen oder Pflichtbeiträgen zusammen, werden deren Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2 Erstreckungswirkung (Satz 2)

Rz. 56 Vom Grundsatz nach Satz 1 macht Satz 2 eine Ausnahme. Danach kann sich eine einmal erteilte Befreiung auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstrecken. Die Erstreckungswirkung setzt voraus: vorangegangene Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2, andere versicherungspflichtige Tätigkeit in ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begr...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 3 Literatur

Rz. 50 Altmann, Rentenanpassung 2025 beschlossen, B+P 2025, 443. Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, aba-Stellungnahme zum Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz – Meinungen – Standpunkte – Empfehlungen, BetrAV 2024, 240. Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 20...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.3 Weitere Einzelfälle

Rz. 71 Wird ein angestellter Rechtsanwalt, der im Versorgungswerk für Rechtsanwälte versichert ist und deshalb von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit wurde, für eine befristete Zeit in einem weiteren Beschäftigungsverhältnis tätig (hier: Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Mitglied des Deutschen Bundestages = Bundestagsabgeordneter),...mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.3 Prüf- und Auszahlungsverfahren

Rz. 10 Nach elektronischer Übermittlung des Antragsdatensatzes gemäß Abs. 1 Satz 4 fällt es in die Zuständigkeit der bei der Deutsche Rentenversicherung Bund angesiedelten zentralen Stelle, das weitere für die Gewährung der beantragten Pflegevorsorgezulage gesetzlich vorgesehene Prüf- und Auszahlungsverfahren nach Maßgabe der hierzu in Abs. 2 und 3 getroffenen Regelungen abz...mehr

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Sommer, SGB XI § 126 Zulage... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 126 wurde durch Art. 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das Gesetz neu eingefügt. Die Vorschrift wurde zuletzt in Satz 2 als Folge der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 46 Die Standardrente ist eine Modellrechnung für 45 Jahre Beitragszahlung bei durchschnittlichem Einkommen. Rz. 47 Die Höhe einer Standardrente lag seit dem 1.7.2020 bei 1.538,55 EUR brutto (= 18.462,60 EUR brutto Jahresbetrag); im Jahr 2023 betrug sie nur noch 18.040,10 EUR. Die Standardrente (Eckrente) in Deutschland betrug dann zum 1.7.2024 einheitlich 1.769,40 Euro br...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 90 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.3 Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 23 Die Regelung in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geht davon aus, dass die nicht deutschen Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe für die Zeit ihrer Beschäftigung im Alterssicherungssystem ihres Heimatstaates versichert sind oder werden. Als deutsche Seeschiffe gelten gemäß § 13 Abs. 2 SGB IV alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Die...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 13 § 70 wird für Beitragszeiten vor 1992 sowie im Beitrittsgebiet durch die §§ 256 bis 262 (vgl. zu den ergänzenden/korrespondierenden Regelungen weitergehend auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 1.1) wie folgt ergänzt: durch § 256 für Zeiten einer beruflichen Ausbildung ohne Pflichtbeiträge (i. V. m. § 247 Abs. 2a), Beiträge für Anrechnungszeiten, Weh...mehr