Fachbeiträge & Kommentare zu Datenmanagement

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Parameter und Ziele (ESRS Set 1)

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende sechs Teilstandards: ESRS E1-4: Ziele in Bezug auf Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Der Teilstandard ESRS E1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter, überprüfbarer Zielsetzungen, die sich aus der strategischen Ausrichtung in Bezug auf den Klimawandel ergeben. Diese... mehr

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Digitaler Produktpass: Tran... / 5 Herausforderungen: Standardisierung und Interoperabilität

Ein zentraler und derzeit intensiv diskutierter Aspekt bei der praktischen Umsetzung Digitaler Produktpässe ist die Frage der technischen und organisatorischen Standardisierung. Regulatorische Rahmenwerke wie die ESPR oder sektorspezifische Verordnungen – etwa im Fall des Batteriepasses – fordern explizit, dass die im DPP enthaltenen Informationen auf offenen, interoperablen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 4.3.4 Datenmanagement, Datenqualität und Aggregation von Risikodaten

1 Einführung und Überblick 1.1 Lehren aus der Finanzmarktkrise Rz. 1 Nach Auffassung des Finanzstabilitätsrates ("Financial Stability Board", FSB) hat die Finanzmarktkrise verdeutlicht, dass viele Institute hinsichtlich ihrer Informationstechnologie und Datenarchitektur nicht in der Lage waren, Risikodaten vollständig und schnell genug zu aggregieren. Eine angemessene Steuerun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Grundsätze für das Datenmanagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten (Tz. 1)

Rz. 49 1 Die Anforderungen dieses Moduls richten sich an bedeutende Institute und gelten sowohl auf Gruppenebene als auch auf der Ebene der wesentlichen gruppenangehörigen Einzelinstitute. Das Institut hat institutsweit und gruppenweit geltende Grundsätze für das Datenmanagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten festzulegen, die von der Geschäftsleitung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Inhalte der Grundsätze für das Datenmanagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten

Rz. 61 Sowohl der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) als auch die EZB haben konkrete Empfehlungen hinsichtlich der Inhalte von Grundsätzen für das Datenmanagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten abgegeben, die die Basis für eine angemessene Governance bilden sollen.[1] Von den Instituten wird erwartet, dass sie ein effektives Rahmenwerk zur Da... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Anforderungen an das Datenmanagement und die Risikodatenaggregation

Rz. 12 Die bedeutenden Institute gemäß Art. 6 SSM-Verordnung müssen unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips institutsweit und gruppenweit geltende Grundsätze für das Datenma­nagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten festlegen, um insbesondere ihre Fähigkeiten zur zeitnahen Risikoanalyse und -berichterstattung zu verbessern (→ AT 4.3.4 Tz. 1... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Rolle des Aufsichtsorgans

Rz. 83 Im dualistischen System ("Two-tier-system") ist die Geschäftsleitung einer Bank primär für die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen verantwortlich. Das Aufsichtsorgan muss sicherstellen, dass es alle Informationen verlangt und erhält, die für die Erfüllung seiner Überwachungsfunktion für die Bank und die Risiken, denen diese ausgesetzt ist, relevant sind. Eine ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Anwendung auf Instituts- und Gruppenebene

Rz. 52 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat explizit klargestellt, dass sich die Grundsätze an die systemrelevanten Institute richten und sowohl auf Konzernebene (bzw. Gruppenebene) als auch auf Ebene der wesentlichen Einzelinstitute innerhalb der Gruppe anzuwenden sind.[1] Die deutsche Aufsicht erwartet entsprechend, die Anforderungen nicht nur auf Gruppenebe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Verantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 71 Die Aufsicht macht die Sicherstellung der Datenqualität zu einer Managementaufgabe und nimmt die Geschäftsleitung sehr stark in die Verantwortung. Sowohl der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) als auch die EZB[1] haben betont, dass eine intensive Einbindung der Geschäftsleitung[2] unerlässlich für die Verbesserung der Risikodatenaggregation und der Risikoberi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Anforderungen an bedeutende Institute gemäß SSM-Verordnung

Rz. 147 Mit der fünften MaRisk-Novelle wurden in das Rundschreiben besonders anspruchsvolle aufsichtliche Anforderungen aufgenommen, die sich zunächst nur an systemrelevante Institute gerichtet haben. Bei den systemrelevanten Instituten handelt es sich um global systemrelevante Institute im Sinne von § 10f KWG (G-SRI) und um anderweitig systemrelevante Institute im Sinne von... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Erkenntnisse aus der Umsetzung in den Instituten

Rz. 163 In der Praxis stellen die Anforderungen an eine Festlegung von Verantwortlichkeiten große Herausforderungen für die Institute dar. Die EZB hat im Rahmen ihres Thematic Reviews festgestellt, dass die mangelhafte Zuordnung von Verantwortlichkeiten auf verschiedenen Ebenen bis einschließlich der Geschäftsleitung oftmals Ursache für eine mangelhafte Umsetzung der Grundsä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 22 Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise hat der Gesetzgeber im Rahmen des Trennbankengesetzes Regelungen in das Kreditwesengesetz aufgenommen, die es ermöglichen, zukünftig Pflichtverletzungen im Risikomanagement auch von Geschäftsleitern auf Gruppenebene strafrechtlich zu sanktionieren (§ 54a KWG). Die Anforderungen an die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Berücksichtigung der Grundsätze durch weniger bedeutende Institute

Rz. 56 Wie bereits ausgeführt, empfiehlt der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), seine Grundsätze unter Proportionalitätsgesichtspunkten auf ein breites Spektrum von Instituten anzuwenden.[1] Zudem sollten die zuständigen Behörden nach den Vorgaben der EBA im Rahmen des SREP prüfen, ob die Institute über wirksame und zuverlässige Informations- und Kommunikationssyst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Regelungen zur Risikodatenaggregation

Rz. 29 Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle wurden die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht formulierten Anforderungen an das Datenmanagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten (BCBS 239)[1] in das neue Modul AT 4.3.4 aufgenommen und damit in die deutsche Aufsichtspraxis überführt.[2] Die Anforderungen galten nur für systemrelevante Institute, wobei die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3.1 Internes Kontrollsystem

Rz. 8 Das interne Kontrollsystem umfasst alle Formen von Überwachungsmechanismen, die integraler Bestandteil der zu überwachenden Prozesse sind (prozessabhängige Überwachung). Die für derartige Überwachungsaufgaben zuständigen Mitarbeiter oder Stellen sind an den jeweiligen Arbeitsprozessen beteiligt und häufig auch für das Ergebnis der zu überwachenden Prozesse verantwortli... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9 Allgemeine Anforderungen an das Datenqualitätsmanagement

Rz. 48 Das nachhaltige und kontinuierliche Daten- bzw. Datenqualitätsmanagement gewinnt enorm an Bedeutung und befördert den von der Aufsicht geforderten Kulturwandel in den Instituten. Die bisher eher als "IT-technisches Gut" betrachteten Daten stellen mittlerweile einen "wesentlichen Vermögenswert" der Institute dar, der entsprechend sorgsam behandelt werden sollte. Um die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Anwenderkreis

Rz. 50 Die Anforderungen dieses Moduls richten sich an die "bedeutenden" Institute gemäß Art. 6 SSM-Verordnung, die der direkten Aufsicht durch die EZB unterliegen (→ AT 1 Tz. 6). Rz. 51 Im ersten Entwurf der fünften MaRisk-Novelle vom Februar 2016 war zunächst vorgesehen, den Anwenderkreis auf große und komplexe Institute auszudehnen.[1] Dabei sollten alle Institute mit eine... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Unmittelbare Pflichten der Geschäftsleitung

Rz. 22 In den MaRisk werden verschiedene Aspekte besonders betont, die den einzelnen Geschäftsleitern bzw. der Geschäftsleitung insgesamt im Zusammenhang mit ihrer Verantwortung für das Risikomanagement als unmittelbare Pflichten auferlegt werden. Dazu gehören insbesondere folgende Anforderungen: Die Geschäftsleitung hat sich zur Beurteilung der Wesentlichkeit regelmäßig und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8 Anforderungen an die Dokumentation

Rz. 85 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erwartet, dass die Risikodatenaggregationskapazitäten und die Verfahren zur Risikoberichterstattung vollumfänglich schriftlich niedergelegt werden.[1] Gefordert werden sogar eine Dokumentation und Erläuterung sämtlicher Prozesse der Risikodatenaggregation.[2] Das Institut muss einen Überblick über die Systemlandschaft und die D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4.2 Datengrundlage

Rz. 112 Angesichts der besonderen Merkmale von ESG-Risiken sollten die Institute ihre IT-Systeme anpassen, um die erforderlichen Daten systematisch erheben und aggregieren sowie beurteilen zu können, inwieweit sie diesen Risiken ausgesetzt sind. Außerdem sollten sich die Institute darüber Gedanken machen, wie die bestehenden Datenlücken in diesem Bereich geschlossen werden ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Bedeutende Institute gemäß SSM-Verordnung

Rz. 117 Mit der Errichtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM) am 4. November 2014 hat die EZB die direkte Aufsicht über die bedeutenden Institute ("Significant Institutions", SI) der teilnehmenden Mitgliedstaaten der Eurozone übernommen. Diese bedeutenden Institute unterliegen in der Aufsichtspraxis zum Teil deutlich strengeren Anfor... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 IT-Infrastruktur

Rz. 89 Die IT-Infrastruktur stellt eine wesentliche Voraussetzung für die effektive Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung dar. Aufgrund von historisch gewachsenen Systemlandschaften ist die IT-Infrastruktur in Banken sehr stark fragmentiert und stellt eine der größten Herausforderungen für die Umsetzung von BCBS 239 dar. Aus diesem Grund erfordern die Umsetzungs... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Informationszugang für das Risikocontrolling

Rz. 109 Selbst wenn den Mitarbeitern der Risikocontrolling-Funktion alle notwendigen Befugnisse eingeräumt werden, können sie ihre Aufgaben ggf. nicht oder zumindest nicht vollständig erfüllen, wenn ihnen der Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verwehrt wird. Vor diesem Hintergrund wird von der BaFin die Forderung erhoben, ihnen einen uneingeschränkten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Anforderungen an die Datenhaltung

Rz. 60 Das Institut hat die für eine angemessene Beurteilung, Steuerung und Überwachung von Risiken und für die Bereitstellung von Informationen relevanten Daten vorzuhalten. Hierunter fallen insbesondere Daten zu Sicherheiten und zur Beziehung zwischen der jeweiligen Sicherheit und der zugrunde liegenden Transaktion (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Es ist einleuchtend, dass... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Gesamtbanksteuerung

Rz. 81 Unter dem Oberbegriff "Gesamtbanksteuerung" sind im Kontext der MaRisk die Prozesse zur Steuerung der wesentlichen Risiken und der damit verbundenen Risikokonzentrationen mit der Ertragssteuerung zu verknüpfen. Anknüpfungspunkte dazu finden sich an verschiedenen Stellen der MaRisk. So hat das Institut im Rahmen der Risikoinventur u. a. zu prüfen, welche Risiken die Er... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Berücksichtigung der bestehenden Heterogenität

Rz. 205 Prinzipienorientierte Regulierung sichert für Institute und Aufsicht die gerade im heterogenen deutschen Bankenmarkt notwendigen Handlungs- und Gestaltungsspielräume. Es liegt auf der Hand, dass das Risikomanagement von international tätigen Großbanken ganz andere Herausforderungen bewältigen muss als das einer kleineren Genossenschaftsbank mit regionalem Geschäftssc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Relevante Informationen zu ESG-Risiken

Rz. 13 Die EBA sieht mit Blick auf das Kreditgeschäft die Kreditvergabe als entscheidende Phase an, um die notwendigen ESG-bezogenen Informationen und Daten von den Vertragspartnern zu sammeln, die in der Erstbewertungsphase direkt in den Überwachungsprozess einfließen. Im Rahmen der Kreditvergabe oder der laufenden Kundenbeziehung sollten die Institute die Bewertung von ESG... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.4 Änderungen aufgrund der Aufsichtspraxis

Rz. 72 Auch bei der sechsten MaRisk-Novelle hat die BaFin Anpassungen vorgenommen, die aus der laufenden Aufsichtspraxis resultieren. Darüber hinaus handelte es sich teilweise lediglich um Klarstellungen, die keine neuen Regelungsinhalte mit sich brachten, sondern die existierende Verwaltungspraxis widerspiegelten.[1] Rz. 73 Im Rahmen der Konsultation wurde zwischen den Aufsi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4.2 Aufgaben der unabhängigen Validierung

Rz. 177 Zu den Aufgaben der internen Validierung zählt die Überprüfung sowohl der Angemessenheit des Rahmenwerkes für Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung als auch dessen faktische Umsetzung im Institut bzw. in der Gruppe. Die interne Validierungsfunktion sollte sich in erster Linie mit dem "BCBS-239-Zielbild" des Institutes bzw. der Gruppe beschäftigen und die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Zuordnung von Ereignistypen und Kategorien

Rz. 151 Da Schadensfalldatenbanken bereits existierten und dafür die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) empfohlenen Ereignistypen ("Event Types") vorgeschrieben waren, erschien es naheliegend, dass sich die Empfehlungen der EBA daran orientieren. Die EBA führt dazu in ihrem Entwurf aus, sich bewusst für eine Angleichung an die derzeitige Praxis der meisten Insti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Qualitätssicherung von Daten

Rz. 50 Nahezu alle Geschäftsprozesse und insbesondere die Risikomodellierung eines Institutes basieren auf Daten, die elektronisch erfasst und weiterverarbeitet werden. Das Datenqualitätsma­nagement hat für ein wirksames Risikomanagement in einem Institut eine herausragende Bedeutung, da die Aussagekraft der Modellergebnisse entscheidend von der Qualität der zugrunde liegend... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 MaRisk: Beweggründe und Historie

Rz. 9 Die Bankenaufsicht muss ebenfalls ihre Lehren aus den jeweils relevanten Ereignissen der Vergangenheit ziehen. Um den grenzüberschreitenden Aktivitäten vieler Institute gerecht zu werden, muss auch die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden weiter vorangetrieben werden. Ferner werden seit einigen Jahren makroökonomische Entwicklungen bei der Beaufsichtigung der Institute... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.4 Datenqualität

Rz. 323 Die Qualität der im Risikomanagement verwendeten Daten ist entscheidend für die Qualität der Ergebnisse und somit auch für die Wirksamkeit der getroffenen Risikomanagementmaßnahmen. Aus diesem Grund misst die Aufsicht diesem Thema eine hohe Bedeutung zu. Die Aufsichtsbehörden sind gemäß den EBA-Leitlinien zum SREP angehalten zu prüfen, ob die Institute über wirksame ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.1 Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung (BCBS 239)

Rz. 58 Im Januar 2013 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung veröffentlicht.[1] Mit diesen Grundsätzen hat er auf einen entsprechenden Beschluss der G20 und damit verbundene Anforderungen des FSB vom 4. November 2011 reagiert. Betroffen sind das Risikomanagement und die Information... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Anwendbarkeit der MaRisk im Bereich des SSM

Hinsichtlich der Anwendung von Rundschreiben und Auslegungsentscheidungen auf SIs – insbesondere im Bereich der MaRisk – hielt die Aufsicht Folgendes fest: Grundsätzlich führen Rundschreiben und Auslegungsentscheidungen zu einer Selbstbindung der Verwaltung. Die BaFin veröffentlicht diese Verwaltungsvorschriften, damit sich die von ihr Beaufsichtigten darauf einstellen und di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Ausweis und Analyse auf unterschiedlichen Ebenen und nach verschiedenen Kategorien

Rz. 152 Die Daten sollten nach unterschiedlichen Kategorien geordnet zur Verfügung stehen (u. a. Geschäftsfelder, Konzerngesellschaften, Art des Vermögenswertes, Branche und Region), wobei das jeweils zu betrachtende Risiko für die Auswahl derjenigen Kategorien maßgeblich ist, die die Identifizierung und Meldung von Risikopositionen, Risikokonzentrationen sowie aufkommenden ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Umsetzungsempfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht

Rz. 31 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht gibt in seinen Fortschrittsberichten zum Umsetzungsstand von BCBS 239 regelmäßig Empfehlungen für die Umsetzung der Grundsätze ab, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Diese Empfehlungen richten sich grundsätzlich an die Geschäftsleitung. Die Institute sollten demnach sicherstellen, dass sie über ein von der Geschäftsleitung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Bedeutung von Auslagerungen für den Bankensektor

Rz. 3 Natürlich spielt die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte auch bei Banken und Finanzdienstleistern eine wichtige Rolle.[1] Auslagerungen fallen im Bankensektor sogar auf besonders fruchtbaren Boden, da die Institute im Vergleich zu Industrieunternehmen immer noch einen recht hohen Anteil der Leistungen in Eigenregie erstellen.[2] Dennoch geht der Trend ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Öffnungsklauseln

Rz. 18 Die MaRisk enthalten eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, die abhängig von der Größe des Institutes, den Geschäftsschwerpunkten und der Risikosituation individuelle Umsetzungslösungen möglich machen (→ AT 1 Tz. 5). Diese Öffnungsklauseln sind eng mit dem Proportionalitäts­prinzip verknüpft, das ein immanenter Bestandteil des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Vorteile der modularen Struktur

Rz. 169 Die modulare Struktur der MaRisk hat gegenüber dem Aufbau der alten Mindestanforderungen erhebliche Vorteile für Institute, Prüfer, Verbände, Aufsicht und andere Betroffene. Anpassungen des Regelwerkes führen nicht mehr automatisch zu weiteren Rundschreiben der BaFin. Ein zusätzlicher Vorteil besteht darin, dass im Bedarfsfall vollkommen neue Regelungsbereiche in die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 IT- und Datenstrategie

Rz. 59 Die Senior Supervisors Group hat in ihrem Bericht aus dem Jahr 2010 eine wichtige Forderung aufgestellt: Die IT-Strategie muss essenzieller Teil der Geschäftsstrategie sein.[1] Die deutsche Aufsicht erwartet somit, dass die notwendigen Anforderungen an die digitale Transformation auf geschäftspolitischen Grundlagen basieren und strategisch verankert werden.[2] Um eine... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 41 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10/2021 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 16. August 2021

[…] ich freue mich, Ihnen nunmehr die finale Fassung der MaRisk vorlegen zu können, wie sie sich nach Abschluss des im Oktober 2020 angestoßenen Konsultationsverfahrens darstellt. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen sowie der Diskussionen in den drei Sitzungen des Fachgremiums MaRisk am 12. und 19.02. sowie am 04.03.2021 sind noch für eine Reihe von strittigen Punkt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 MaRisk als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

Rz. 185 In Deutschland haben sich die von BaFin und Bundesbank im Jahr 2005 erstmals veröffentlichten MaRisk zur Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 25a Abs. 1 KWG und § 25b KWG bewährt. Bei dem Rundschreiben handelt es sich um norminterpretierende Verwaltungsvorschriften, die für die Institute rechtlich nicht verbindlich sind. Sie tragen jedoch als "Benc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Lehren aus der Finanzmarktkrise

Rz. 1 Nach Auffassung des Finanzstabilitätsrates ("Financial Stability Board", FSB) hat die Finanzmarktkrise verdeutlicht, dass viele Institute hinsichtlich ihrer Informationstechnologie und Datenarchitektur nicht in der Lage waren, Risikodaten vollständig und schnell genug zu aggregieren. Eine angemessene Steuerung der Risiken war daher nur eingeschränkt möglich, was bekann... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Change Management / 2.3 Phase 3: Orientierung geben

Führungskräfte als Treiber von Veränderungen Ziel der dritten Phase des Veränderungsprozesses ist es, den Führungskräften und Mitarbeitern Orientierung zu geben. Als Treiber von Veränderungen sind vor allem die Führungskräfte gefordert. Um in der Führungsmannschaft ein möglichst einheitliches Bewusstsein zu den Herausforderungen und Zielen des mentalen Umbruchs zu entwickeln ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.86 Personengesellschaft

Kahle, Steuerbilanzielle Wahlrechte bei gewerblichen Mitunternehmerschaften – Ein Spannungsverhältnis, StuB 6/2026, S. 223; Prinz, Bilanzrecht der Personengesellschaften – Status quo und Reformbedarf, DB 1-2/2026, S. 10; Borgmeier/Thiel, FR 2025, 984-... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZAP 6/2026, Entgeltgerechti... / VIII. Fazit

Die Entgelttransparenzrichtlinie ist aus rechtlicher Sicht ein bedeutender und notwendiger Schritt zur Bekämpfung fortbestehender geschlechtsspezifischer Entgeltungleichheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.6.2022 – 1 BvR 75/20, NZA 2022, 1286 und Röhner, ZRP 2023, 145; zum Gender Pay Gap vgl. die Angaben des Statistischen Bundesamts unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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KI und Tax Tech in der Steu... / 4 Daten, Finance & Automatisierung

Zu KI-gestützten Prozessen in Rechnungslegung, Jahresabschluss und Finanzberichterstattung siehe Daten in Rechnungslegung und Steuerrecht Digital statt doppelt: So gelingt der Einstieg in einen effizienten Rechnungsworkflow für KMU Digitalisierung im Rechnungswesen: Voraussetzungen, Möglichkeiten, Bausteine Selbstbedienung im Berichtswesen durch künstliche Intelligenz Automatisie... mehr