Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Escape-Klausel nach § 8b Abs. 3 S. 6 KStG a.F.: Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens bei Absicherung von Währungskursverlusten

Die Voraussetzungen der Escape-Klausel nach § 8b Abs. 3 S. 6 KStG a.F. – nach der bis 2021 gültigen Rechtslage – sind durch Nachweis der Fremdüblichkeit eines Darlehens erfüllt, wenn ein Gesellschafterdarlehen insgesamt unter fremdüblichen Bedingungen gewährt bzw. stehengelassen worden ist. Der Fremdvergleich ist erbracht, wenn das Darlehen zugunsten einer Gesellschaft mit Si...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Bestimmung der Beteiligungsquote i.S.d. § 3c Abs. 2 S. 2 EStG

Die für die Anwendung des Teilabzugsverbots bei Abschreibungen von Darlehen an Tochter-Kapitalgesellschaften maßgebliche Beteiligungsquote (§ 3c Abs. 2 S. 2 EStG) ist nicht auf die darlehensgewährende Personengesellschaft, sondern auf die dahinterstehenden natürlichen Personen zu beziehen. FG Münster v. 28.1.2025 – 2 K 3123/21 F, rkr. Beraterhinweis Die vom FG zugelassene Revi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Mit Rangrücktritt verbundene Darlehensgewährung des beherrschenden Gesellschafters an die GmbH

Zufluss: Dem alleinigen oder jedenfalls beherrschenden Gesellschafter fließt eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen "seine" GmbH bereits mit deren Fälligkeit zu, denn ein beherrschender Gesellschafter hat es regelmäßig in der Hand, sich geschuldete Beträge auszahlen zu lassen. Diese Zuflussregel gilt jedenfalls dann, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten sowie ...mehr

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Kosten: Wer muss sie tragen? / 5 Hinweis

Problemüberblick Das Wohnungseigentumsgesetz kennt neben Wohnungs- und Teileigentum auch das Wohnungs- und Teilerbbaurecht. Gegenstand der Teilung sind in diesem Fall nicht ein Grundstück und ein Gebäude, sondern ist nur ein Gebäude, an dem ein Erbbaurecht besteht. Für eine solche Gemeinschaft gelten die Vorschriften über das Wohnungseigentum (Teileigentum) entsprechend. Im F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.2.2 Rechtsformspezifische Abweichungen

Rz. 24 Nicht nur das HGB, sondern auch die einzelnen rechtsformspezifischen Gesetze enthalten Regelungen, die sich auf den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz auswirken und zu Abweichungen vom Grundgliederungsschema führen können. Rz. 25 Abweichungen bei GmbH Zunächst bestimmt § 42 Abs. 2 GmbHG, dass von GmbH-Gesellschaftern eingeforderte Nachschüsse, denen sich diese ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.3 Gesellschafterdarlehen

Rz. 17 Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO sind Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 InsO zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, nicht bei...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 5.2 Überblick über die Inhaltskontrolle

Die eigentliche Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln dient dazu, das durch die Übermacht des Verwenders (Arbeitgebers) gestörte Verhandlungsgleichgewicht auszugleichen, wie es regelmäßig auftritt, wenn der Arbeitgeber Formulararbeitsverträge verwendet, denn diese bieten ihm die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer belastende Vertragsregelungen zu diktieren. Daher sind diese Kl...mehr

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Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5.3 Kosten-Nutzen-Analyse der VSME

Die EFRAG hat eine umfassende Studie mit einer Kosten-Nutzen-Analyse des neuen VSME-Standards veröffentlicht. [1] Nach dieser Studie profitieren KMU erheblich von einer Anwendung des überarbeiteten und vereinfachten VSME-Standards: Gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit: Sie können ihre Wettbewerbsfähigkeit durch eine stärkere Marktposition verbessern. Die erhöhte Transparenz schaff...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik (Wirtschaftlic... / 2.1 KfW: Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard"

Über das Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen zinsgünstigen Kredit ab 3,77 % effektivem Jahreszins für PV-Anlagen auf Dächern und an Fassaden an (Stand Mai 2025). Die Finanzierung umfasst auch die zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Auch Stromspeicher können über den KfW-Kredit finanz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Zusammenrechnung bei Einräumung eines Nutzungsrechts und nachfolgender Substanzschenkung

Rz. 64 Zu einer Zusammenrechnung von Erwerben kann es auch dann kommen, wenn durch eine freigebige Zuwendung zuerst "nur" ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde und später dann der genutzte Gegenstand übertragen wird. Hat z. B. der Schenker dem Beschenkten zunächst ein zinsloses Darlehen gewährt und vor Ablauf von 10 Jahren auf die Darlehensforderung verzichtet, liegt im Verzich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 5 Praxis- und Apparategemeinschaften

Bevor hier die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG geprüft wird, ist im Einzelfall zu klären, ob die Gemeinschaft überhaupt Unternehmer nach § 2 UStG ist. Seit 1.1.2020 ist die dem Grunde nach unveränderte Steuerbefreiung in § 4 Nr. 29 UStG zu finden.[1] Soweit eine Kostengemeinschaft sich auf die Funktion beschränkt, für den gemeinschaftlichen Bezug der Leistungen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik (Wirtschaftlic... / 2 Förderung und Fördermittelgeber

Für die Installation von PV-Anlagen auf Privathäusern stehen verschiedene Förderungen von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern zur Verfügung, die von der Einspeisevergütung über zinsgünstige Kredite bis hin zu direkten Zuschüssen reichen. 2.1 KfW: Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" Über das Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" bietet die Kreditan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertorientierte Unternehmen... / 4.2.5 Regeln zur Vermeidung von schädlichen kurzfristigen Entscheidungen

Um zu verhindern, dass Entscheidungen getroffen werden, die zwar kurzfristig zu besseren Ergebnissen führen, langfristig aber zu Problemen führen können, sollten im Unternehmen einige Regeln oder Rahmenbedingungen verbindlich festgelegt werden, um solche Risiken zu reduzieren. Kurzfristig ist es z. B. günstiger, wenn man auf Investitionen oder Produktentwicklungen verzichtet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / Zusammenfassung

Überblick Die Rechnungslegung bietet eine Menge an potenziell verfügbaren Informationen, die aber durch Analysen gehoben werden müssen, um rechenzweckbezogen Informationen zu generieren. Im Zentrum der Analyse stehen die Jahresabschlüsse mit ihren Bestandteilen, die um Lagebericht, Nachhaltigkeitsberichte, weitere verpflichtend zu veröffentlichende Unterlagen (z. B. Ertragst...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik (Wirtschaftlic... / 1.2 Finanzierung

Eine durchschnittliche netzgebundene PV-Anlage mit einer für den Stromverbrauch eines Einfamilienhauses ausreichenden Nennleistung von 5.000 kWh kostet derzeit inkl. Montage zwischen 5.000 und 9.000 EUR (ohne Speicher). Sie kann auf verschiedene Weise finanziert werden: Eigenmittel, Teil- oder Vollkredit der KfW, Teil- oder Vollkredit einer Bank (Solarkredit). Eine Finanzierung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 2.2 Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 7 Das Betriebsrentengesetz unterscheidet 5 verschiedene Durchführungswege (§ 1b BetrAVG):[1] die unmittelbare Pensionszusage (auch Direktzusage genannt), die Direktversicherung, die Pensionskasse, den Pensionsfonds, die Unterstützungskasse. Bei der unmittelbaren Pensionszusage handelt es sich um einen internen Durchführungsweg, während die restlichen 4 Durchführungswege als ex...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 5.3.3.1 Beschreibung und Definition

Rz. 127 In den IFRS wird Planvermögen (plan assets) in IAS 19.8 definiert. Darüber hinaus enthält eine Stellungnahme des IDW vom 14.10.2004[1] nähere Hinweise zu Bedingungen und Anforderungen an die Anerkennung von plan assets durch Wirtschaftsprüfer in Deutschland. Rz. 128 Anforderungen Gem. IAS 19.8 handelt es sich bei plan assets um Vermögen, das langfristig aus dem Unterne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.3 Mittelbare Pensionsverpflichtungen

Rz. 21 Für Verpflichtungen aus Unterdeckungen mittelbarer Pensionsverpflichtungen gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Zusageerteilung ein Ansatzwahlrecht (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB). Eine mittelbare Pensionsverpflichtung i. S. d. Art. 28 EGHGB liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Versorgungsleistungen nicht selbst erbringt, sondern hierfür einen externen Versorgungsträger ein...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.5 Darlehensaufnahme (Abs. 5)

Rz. 36 Die Forderungen der Leistungserbringer und der Versicherten werden durch den GKV-Spitzenverband erfüllt. Dies wurde aus Gründen der Vereinfachung so geregelt (BT-Drs. 16/9559 S. 22). Den GKV-Spitzenverband trifft keine eigene Haftung. Er hat lediglich organisatorische Aufgaben wahrzunehmen und diese Forderungen primär bei den übrigen Krankenkassen der betroffenen Kass...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.1 Umfang und Rückgriff (Abs. 1)

Rz. 10 Die Haftung des GKV-Spitzenverbandes setzt voraus, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird (Insolvenzfall; Satz 1). Die Haftungsverpflichtung trifft den GKV-Spitzenverband unmittelbar, der dann nachfolgend ein Rückgriffsrecht auf alle anderen Krankenkassen hat. Die Haftung für Altersversorgungsleistungen und Altersteilzeitaufwendungen we...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Insolvenzfall (Abs. 1) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Krankenkasse oder der Abweisung der Eröffnung mangels Masse. Beide Ereignisse werden durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss nach der InsO (§§ 27 bis 30) bestimmt. Die nachfolgenden Haftungsregelungen greifen nur bei Eintreten eines dieser beiden T...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Scheidungs- und Trennungsfo... / 9 Checkliste zum Inhalt eines Ehevertrags

Ausgeglichenheit und Fairness in allen Punkten aufgrund der jeweiligen persönlichen Verhältnisse beider Eheleute. Steuerliche Beratung einholen vor Abschluss des Vertrages.[1] Umfassende und präzise Regelungen zur Vermeidung späterer Streitigkeiten mit Blick auf die Lebensplanung und möglicher unvorhergesehener Abweichungen vom Lebensplan (Kinderlosigkeit) und besonderer Umstä...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 9.3 Hinsichtlich des Werbungskostenabzugs gilt das Abflussprinzip

Der Arbeitnehmer kann seine Aufwendungen für Arbeitsmittel in dem Veranlagungszeitraum als Werbungskosten abziehen, in dem ihm die Aufwendungen entstanden sind.[1] Das Abflussprinzip kommt auch im Falle der Zerstörung oder Beschädigung eines Arbeitsmittels zur Anwendung. Wichtig Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten über 800 EUR: Verteilung der Kosten auf die Nutzungsdauer Übers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Darlehen an Angehörige

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Partiarisches Darlehen - ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Partiarische Darlehen gehören neben Genussrechten ("Genussrechte") und der typischen stillen Gesellschaft ("Schachtelprivileg, internationales") zu den hybriden Finanzinstrumenten ("hybride Finanzinstrumente"). Als "hybrid" bezeichnet man Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter und gewinnabhängiger Vergütung. Diese nehmen eine Zwischenstellung z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Schuldscheinforderungen und Darlehen

Rz. 51 [Autor/Zitation] Auch bei Schuldscheinforderungen und Darlehen geht gem. § 10 Abs. 1 RechVersV der Ausweis unter den "Ausleihungen an verbundene Unternehmen" oder den "Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" dem Ausweis unter diesem Posten vor. Rz. 52 [Autor/Zitation] Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Tilgungsstreckungsdarlehen sow...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine

Rz. 55 [Autor/Zitation] Unter diesem Posten sind Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine auszuweisen, soweit sie den Versicherungsnehmern aufgrund der Allgemeinen Versicherungsbedingungen gewährt werden. Bedeutung haben die häufig auch als "Policendarlehen" bezeichneten Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine bei LVU, Pensions- und Sterbekassen sow...mehr

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Partiarisches Darlehen - AB... / 2 Inhalt

Bei unbeschränkter Stpfl. sind Einkünfte aus partiarischem Darlehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie sind nach § 34d Nr. 6 EStG ausl. Einkünfte, wenn der auskehrende Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Die Auskehrung ist bei dem Empfänger stpfl. und unterliegt nicht § 8b Abs. 1 KStG. Bei beschränkter Stpfl. bi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.9 Auswirkung gesellschaftsrechtlich veranlasster Darlehen auf die Anschaffungskosten der wegfallenden Beteiligung

Tz. 70 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die AK der (wegfallenden) Beteiligung der Übernehmerin an der Überträgerin haben sich bei dem Verzicht auf ein Darlehen der Übernehmerin an die Überträgerin uU erhöht: Nach dem Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) erhöhen sich durch den gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht beim AE die AK der Kap-Beteiligung um den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Aktive RAP u Darlehen

Rn. 803a Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Eine weitere Konkurrenz des Bilanzansatzes zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und anderen Posten kann sich nach Maßgabe des BFH v 21.05.2015 IV R 25/12, BStBl II 2015, 772 ergeben. Der Streitfall handelte um ein Steueroptimierungsmodell, bei dem Ausgaben jetzt und Einnahmen viel später mit entsprechendem Zinseffekt das Gestaltungsziel da...mehr

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Partiarisches Darlehen - AB... / Literaturtipps

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Partiarisches Darlehen - AB... / 1 Systematische Einordnung

Partiarische Darlehen gehören neben Genussrechten ("Genussrechte") und der typischen stillen Gesellschaft ("Schachtelprivileg, internationales") zu den hybriden Finanzinstrumenten ("hybride Finanzinstrumente"). Als "hybrid" bezeichnet man Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter und gewinnabhängiger Vergütung. Diese nehmen eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdka...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Erläuterungen zu Vorschüssen und Krediten an Organmitglieder gem. § 34 RechKredV bzw. § 28 RechZahlV

Rz. 142 [Autor/Zitation] Institute haben gem. § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV bzw. § 28 Abs. 2 Nr. 2 RechZahlV den Gesamtbetrag der den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans, eines AR, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung gewährten Vorschüsse und Kredite sowie der zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse jeweils für jede Personengruppe getrennt anz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Exkurs: Besonderheiten der Bestellung des Abschlussprüfers bei Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie Kredit- und Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen

1. Bestellung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse a) Allgemeines Rz. 271 [Autor/Zitation] Bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a) überlagert die europarechtliche APrVO die nationalen Vorgaben in § 318 Abs. 1. Dies Regelungen in Art. 16 und 17 APrVO gehen den nationalen Regelungen gem. § 316a Satz 1 vor (dazu Poll in BeckOK HGB45, § 316a HGB Rz. 5; Justenhoven...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schulden

Rn. 190 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Schuld ist betrieblich veranlasst, wenn der sie auslösende Vorgang im betrieblichen Bereich liegt (BFH v 17.04.1985, I R 101/81, BStBl II 1985, 510; BFH v 05.06.1985, I R 289/81, BStBl II 1985, 619; BFH v 12.09.1985, VIII R 336/82, BStBl II 1986, 255; BFH v 06.02.1987, III R 203/83, BStBl II 1987, 423; BFH v 28.02.1990, I R 205/85, BSt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier- und andere Institute

Rz. 80 [Autor/Zitation] Strafvorschriften für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute iSv. § 340 Abs. 4, Wertpapierinstitute iSv. § 340 Abs. 4a Satz 1 sowie Institute iSv. § 340 Abs. 5 finden sich in § 340m , der für Institute, die nicht direkt von § 331 erfasst werden, zB Kreditinstitute als öffentliche Einrichtungen, auf § 331 verweist. § 340m Abs. 1 Satz 2 spezifizi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zuordnung von Forderungen zum BV

Rn. 188 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zuordnung von Darlehensforderungen: Eine Darlehensforderung, gleichgültig aus welchen Mitteln das Darlehen gegeben wurde, gehört zum notwendigen BV, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt. Die darlehensbasierte Forderung muss zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein, sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Veit, Das Aktivierungswahlrecht für ein Disagio – eine Bilanzierungshilfe?, BB 1989, 524; Bachem, Das Auszahlungsdisagio in Bilanz u Vermögensaufstellung des Darlehensnehmers, BB 1991, 1671; Bacher, Besteuerung umlaufbedingter Disagios bei festverzinslichen Wertpapieren, BB 1991, 1685; Meyer-Scharenberg, Zweifelsfragen bei der Bilanzierung transitorischer RAP, DStR 1991, 754; Ho...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Darlehensvertrag zwischen Angehörigen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 23.12.2010, BStBl I 2011, 37 (Darlehensverträge zwischen Angehörigen) iVm BMF v 29.04.2014, BStBl I 2014, 809 (Darlehensverträge zwischen Angehörigen, Fremdvergleich); H 4.8 EStH 2023 "Darlehensverhältnisse zwischen Angehörigen". Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Auch bei Darlehensverträgen gelten die oben genannten Voraussetzungen für die steuerli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestellung bei Kredit- und Finanzinstituten

Rz. 285 [Autor/Zitation] Die besonderen Regelungen zur Prüferbestellung in § 28 KWG gelten für "Institute"; dies sind nach § 1 Abs. 1b KWG Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Institute in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft oder Sparkasse haben einen Abschlussprüfer nicht zu bestellen, da sie kraft Gesetzes von den genossenschaftlichen Prüfungsve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.12 Darlehensforderung der übertragenden Körperschaft gegen Gesellschafter

Tz. 77 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Hat die übertragende Kö ihrem Gesellschafter ein langfristiges Darlehen zu unüblichen Konditionen gegeben, ist bei einer übernehmenden Pers-Ges uE wie folgt zu differenzieren:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen

Rn. 1657d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisierend mit 6 % der Überentnahme ermittelt. Der sich durch diese Berechnung ergebende Betrag wird jedoch begrenzt durch die um 2 050 EUR sowie die für die Darlehen zur Finanzierung von AK oder HK von WG des AV verminderten insgesamt im Wj angefallenen Schuldzinsen. Es bleiben somit Schuldzinse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob, Passivierung "haftungsloser Verbindlichkeiten", BB 1986, 972; Meyer, Bilanzierung von bedingt erlassbaren Darlehen zur Finanzierung von unter Aktivierungsverbote fallenden WG, DB 1986, 1425; Schwarz, Die steuerliche Passivierung gewinnabhängiger Verbindlichkeiten, BB 1986, 1608; Wendt, Passivierungsaufschub nach § 5 Abs 2a EStG, StbJb 2003/04, 247; Hoffmann, Rangrücktritt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. (Kredit-)Institute (Abs. 1)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Gemäß § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 340 Abs. 4 bis 5 haben Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute den JA und den Lagebericht sowie den KA und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 Abs. 1 aufgeführten Unterlagen nach den dort genannten Vorschriften (§§ 325 Abs. 1 Satz 2 Abs. 1a bi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Ergänzende Anwendung für bestimmte Unternehmen (Abs. 2)

Rz. 50 [Autor/Zitation] Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen sowie Unternehmen des Pfandleihgewerbes können im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch bestimmte Arten von Bankgeschäften tätigen. Versicherungsunternehmen (§ 1 Abs. 1 VAG) können insoweit bspw. durch Beitragsdepots, die Anlage von Geldern in Gelddarlehen oder die Übernahme von Gewährleistungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag

Rn. 812 Stand: EL 95 – ET: 05/2012 Ob Ausgaben als Aufwand für das abgelaufene Wj o für eine (bestimmte, s Rn 816ff) Zeit nach dem Abschlussstichtag zu werten sind, ist im Allg danach zu entscheiden, ob der "wirtschaftliche Grund" für die Ausgaben in der Vergangenheit o in der Zukunft liegt, insb ob u inwieweit diese Ausgaben durch bestimmte im abgelaufenen Wj empfangene Gege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 19. Pfandleihe

Rn. 1497 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach der Pfandleiher-VO (PfandlV) gewährt das Pfandleihhaus ein "Darlehen" gegen Einräumung eines Pfandrechtes an beweglichen Sachen. Anders als bei einem "regulären" Darlehen darf sich der Pfandleiher nach § 5 Abs 1 Nr 1 PfandlV bei (Teil-)Ausfall des Darlehens und bezüglich Zinsen und Gebühren nur aus dem Pfand selbst befriedigen. Der Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. ABC der Einlagen

Rn. 299 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Arbeitsleistung Die eigene Arbeitsleistung ist nicht einlagefähig, da sie weder WG darstellt noch dem StPfl für ihre Erhaltung (gemäß Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr 1 EStG) abziehbare Aufwendungen entstehen. Eine Aufwandseinlage (s Rn 280) ist insoweit unzulässig. Keine "eigene", sondern fremde Arbeitsleistung liegt vor bei im pri...mehr