Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzvermögen / 6 Notes, inkl. Beziehungen zu nahestehenden Parteien

Die zum Finanzvermögen geforderten notes sind im Wesentlichen geregelt in IAS 27 und IFRS 12 für Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, in IAS 24 für Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, in IFRS 7 für das übrige Finanzvermögen (Finanzinstrumente). Für Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeiten / 2.2.1 Fortgeführte Anschaffungskosten

Zu den Folgestichtagen sind finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9.5.3.1 i. V. m. IFRS 9.4.2.1 in der Regel mit den fortgeführten (amortisierten) Anschaffungskosten zu bewerten. Die wichtigste Ausnahme betrifft Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten; sie sind mit ihrem Zeitwert zu erfassen. In dem Ausnahmefall gelten die Regelungen für aktive Finanzderivate ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 1 Überblick

In den angelsächsischen Ländern kommt dem Konzernabschluss traditionell eine größere Bedeutung zu als dem Einzelabschluss. Dies aus gutem Grund. Nicht nur bei Großunternehmen, die einige hundert Unternehmen konsolidieren, sind die Einzelabschlüsse häufig von geringem Informationsnutzen. Beispiel Die Firework Holding GmbH hält eine 100 %ige Beteiligung an der Firework GmbH. Für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzvermögen / 1.1 Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Als finanzielle Vermögenswerte werden nachfolgend behandelt: Anteile an anderen Unternehmen, langfristige Darlehen, Ausleihungen, Anleihen, kurzfristige Forderungen inkl. Debitoren, sonstige finanzielle Vermögenswerte, wie z. B. stille Beteiligungen, Finanzderivate. In der Behandlung des Finanzvermögens bestehen sehr grundlegende Unterschiede gegenüber dem Handelsrecht. Für die han...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 2.2.3 Nicht über Stimmrechte gesteuerte Unternehmen (structured entities)

Ohne den Begriff der special purpose entities (SIC-12) bzw. der structured entities (IFRS 12) zu verwenden, unterscheidet IFRS 10.B16 ff. gleichwohl zwischen Unternehmen, die aufgrund ihres breiten Aktivitätsspektrums fortlaufender Entscheidungen bedürfen und deshalb in der Regel nur über Stimmrechte oder vergleichbare Rechte kontrolliert werden können, und solchen Unternehm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzvermögen / 2 Bilanzansatz: Zurechnung von Finanzaktiva bei Factoring und vergleichbaren Fällen

Die Ansatzfrage stellt sich bei finanziellen Vermögenswerten insbesondere unter dem Aspekt der persönlichen Zurechnung. Wenn etwa eine Forderung zivilrechtlich von Unternehmen A auf Unternehmen B übertragen wird, aber bei Forderungsverkäufer A bedeutsame Risiken verbleiben, wer hat dann die Forderung zu bilanzieren? Die Regelungen von IFRS 9 stellen hier auf drei Grundfragen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 4.2.4 Bestimmung des Erwerbszeitpunkts/Erstkonsolidierungszeitpunkts

Die Bestimmung des Erwerbszeitpunkts ist von mehrfacher Bedeutung: Der Erwerbszeitpunkt grenzt die mitgekauften alten Gewinne von selbst erwirtschafteten neuen Gewinnen ab. Die alten Gewinne gehen in die Erstkonsolidierung ein. Die ab dem Tag des Unternehmenserwerbs entstehenden Gewinne sind Bestandteil der GuV des Konzerns. Auf den Erwerbszeitpunkt werden die Anschaffungskost...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 7 Equity-Methode für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Nach IAS 28 und IFRS 11 müssen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen at equity konsolidiert werden. Das vor dem Ersatz von IAS 31 durch IFRS 11 noch bestehende Wahlrecht, Gemeinschaftsunternehmen quotal zu konsolidieren, ist entfallen. Die Problematik stiller Reserven zunächst außen vor gelassen, gleicht die equity-Methode der steuerlichen Spiegelbildmethode. B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Struktur und Grundannahmen ... / 4.2 Nachrangigkeit des Vorsichtsprinzips, zutreffende Vermögens- und Gewinnermittlung als Basisaufgabe

Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient u. a. der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion), der Ermittlung der Steuern, der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern (Rechenschaftsfunktion). Hier von einer Plu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung von IFRS / 1 Einführungsplanung

Die alten Germanen hatten den weisen Brauch, jede wichtige Entscheidung zweimal zu bedenken: einmal im nüchternen Zustand, damit es nicht an Vernunft mangelte, ein zweites Mal im trunkenen Zustand, um die nötige Phantasie, Entschlussfreude und Durchsetzungskraft zu finden. Manches um die Jahrtausendwende zu unrühmlichen Schlagzeilen gelangte Unternehmen hatte diese gute Rege...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzvermögen / 4.2 Wertberichtigungen von Fremdkapitalinstrumenten

Auf Fremdkapitalinstrumente (Ausleihungen, Anleihen, Debitoren usw.) mit feststehenden Zins- und Tilgungsströmen sind nach IFRS 9.5.5.1 Wertberichtigungen vorzunehmen, wenn für die Instrumente bzw. das Portfolio, dem sie zuzuordnen sind, eine Halteabsicht besteht (Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten) oder keine Verwendungsabsicht dominiert (erfolgsneutrale fair-value...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Perspektiven einer Internat... / 2 Erfolgspotenziale im Unternehmen

Im Wesentlichen kommen fünf Argumente für eine Internationalisierung infrage: besserer Zugang zum Kapitalmarkt, Orientierung an (Informations-)Bedürfnissen der shareholder , Imagevorteile, Abstimmung von externem und internem Rechnungswesen, Vereinheitlichung des internen Konzernreportings. Am wichtigsten sind der erste und der letzte Punkt. Die Erweiterung der Finanzierungsmöglichk...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 124 Ausbil... / 2.5 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 13 Eine grundsätzliche Leistungsberechtigung nach dem SGB II liegt vor, wenn sich der Bedarf des Ausbildungsgeldes nach den Bedarfssätzen des § 124 Nr. 1 und Nr. 3 bemisst. Das Ausbildungsgeld wird in diesen Fällen als Einkommen berücksichtigt (vgl. Komm. zu §§ 11 ff. SGB II). Rz. 14 Ein Leistungsausschluss des SGB II greift für Auszubildende mit Anspruch auf Ausbildungsg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 2.6 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 19 Eine grundsätzliche Leistungsberechtigung nach dem SGB II liegt vor, wenn sich der Bedarf des Ausbildungsgeldes nach den Bedarfssätzen des § 123 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 bemisst. Das Ausbildungsgeld wird in diesen Fällen als Einkommen berücksichtigt (vgl. Komm. zu §§ 11 ff. SGB II). Rz. 20 Ein Leistungsausschluss des SGB II greift für Auszubildende mit Anspruch auf Ausbi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Leistungen von Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder (§ 4 Nr. 14 Buchst. d UStG a. F.)

Rz. 253 Bis zum 31.12.2019 werden sonstige Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG bezeichneten Berufe und/oder Einrichtungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind steuerbefreit, soweit diese Leistungen für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a oder b UStG verwendet werden und die Gemei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.5 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 32 Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 412) wurde ab dem 1.1.2025 die Finanzierung und Verantwortung für die Förderung von Menschen mit Behinderung im Leistungsbezug SGB II neu geregelt. Ab dem 1.1.2025 sind für die Förderentscheidung und Finanzierung von Leistungen der beruflichen Teilhabe am Arbeitsleben für erwerbsfähige Leistungsberech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Leitsatz Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist. Normenkette § 11, § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG Sachverhalt Der Kläger war ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Rz. 75 Die grundsätzliche steuerliche Anerkennung von Veräußerungsvorgängen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, selbst bei 100 % Beteiligung des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, erlaubt insbesondere einen Verkauf von Immobilien an die Gesellschaft auf der Basis des aktuellen Verkehrswertes zur Schaffung einer neuen AfA-Bemessungsgrundlage.[75] Vor diesem Hinte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Neues Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" in Arbeit

Eigentümer von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden sollen ab 2026 zinsverbilligte Darlehen erhalten, wenn sie Wohnraum durch Umnutzung schaffen. Das Förderkonzept wird derzeit erarbeitet. Wohnungen sind knapp und immer mehr Gewerbeimmobilien stehen leer. Allein in den 7 größten deutschen Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Köln, München und Stuttgar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / b) Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruches bei Scheidung und Tod

Rz. 22 Um die oben dargestellten Nachteile des kompletten Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruches nur für den Fall der Ehescheidung zu vermeiden, kann der Zugewinnausgleich auch nur bezogen auf einen genau definierten Teil des Vermögens ausgeschlossen werden. Die Rechtsprechung gewährt den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 27 Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. gewerbliche Prägung, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[23] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Familienpool: Rechneris... / I. Ausgangsfall

Rz. 1 Die folgenden Berechnungen greifen das bereits in den vorgenannten Kapiteln beschriebene Beispiel zur Gründung eines Familienpools auf und verdeutlichen die Auswirkungen auf das Ergebnis und die Liquidität über einen Zeitraum von 15 Jahren. Rz. 2 Fallbeispiel Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Gütertrennung und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Familienpool: Rechneris... / C. Gestaltungsansätze

Rz. 21 Die Überlegung, einen Familienpool zur Vermögensnachfolge einzusetzen, hat die unterschiedlichsten Beweggründe und ist individuell von der Familiensituation abhängig. Die nachfolgenden Punkte geben Gestaltungsansätze für den Einsatz eines Familienpools:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 1. Kontengliederung

Rz. 97 Um auch bei mehreren Gesellschaftern den Überblick zu behalten, hat sich die nachfolgend dargestellte Kontengliederung bewährt. Indem in dem Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist, dass mit einfacher Mehrheit eine andere Kontengliederung und Verzinsung beschlossen werden kann, ist eine ausreichende Flexibilität sichergestellt. Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogram...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Entnahmerechte

Rz. 103 Zudem kann in dem Gesellschaftsvertrag eine die Gründungsgesellschafter begünstigende Entnahmeregelung enthalten sein. Rz. 104 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.7: Entnahmerecht § _________________________ Entnahmen (1) Zur Bildung einer angemessenen Rücklage werden mindestens 15 % des Überschusses der gesamthänderisch gebundenen Rücklage zugefü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 1. Beispielsfall

Rz. 65 Die wichtigsten in der Praxis immer wieder vorkommenden Problemstellungen bei vermögenden Ehegatten und die jeweils passenden Gestaltungsmöglichkeiten sollen anhand des folgenden Beispielsfalls verdeutlicht werden: Rz. 66 Ausgangsfall Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet sind und bereits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / B. Fallbeispiel für typische Einsatzbereiche eines Familienpools

Rz. 2 Der Einsatzbereich und die erheblichen Gestaltungsspielräume durch den Einsatz eines Familienpools sollen anhand des nachfolgenden Fallbeispiels deutlich gemacht werden. Rz. 3 Fallbeispiel Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Gütertrennung und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet sind und bereits jeweils zwei eigene noch minderjährige Kinder haben. F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.4 Partiarisches Darlehen

Rz. 28 Ein partiarisches Darlehen ist im Gegensatz zu einer Beteiligung eines Geldgebers nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust des von ihm finanzierten Unternehmens oder Geschäfts eine Kreditgewährung i. S. v. § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG. Dies gilt auch dann, wenn das von dem partiarischen Darlehensgeber finanzierte Geschäft mit Verlust abschließt, er jedoch den Anspruch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten

Rz. 77 Seit 1.1.1996 sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG nur noch die Gewährung und die Vermittlung von Krediten befreit (vgl. Rz. 3). Die Verwaltung von Krediten sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten fallen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr unter die Steuerbefreiung. Solche Leistungen sind nur noch umsatzsteuerfrei, wenn sie Nebenleistungen zu einer steuerfreien Kredit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG in der seit 1.1.1996 geltenden Fassung beruht im Wesentlichen auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber. Auch Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL ist als unionsrechtliche Basis zu nennen. Danach befreien die Mitg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff

Rz. 5 Die Kreditgewährung ist eine sonstige Leistung, da sie keine Lieferung ist.[1] Diese sonstige Leistung Kreditgewährung kann in zwei verschiedenen Formen vorkommen: in der Form eines Geldkredits oder eines sog. Warenkredits. Unter einem Geldkredit versteht man die Kreditgewährung i. S. einer Hingabe von Geld (Kapital) zur Nutzung mit dem Versprechen künftiger Rückzahlu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gewährung von Krediten

2.1 Begriff Rz. 5 Die Kreditgewährung ist eine sonstige Leistung, da sie keine Lieferung ist.[1] Diese sonstige Leistung Kreditgewährung kann in zwei verschiedenen Formen vorkommen: in der Form eines Geldkredits oder eines sog. Warenkredits. Unter einem Geldkredit versteht man die Kreditgewährung i. S. einer Hingabe von Geld (Kapital) zur Nutzung mit dem Versprechen künftige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Gegenstand des Leistungsaustauschs

Rz. 12 Die Leistung des Kreditgebers besteht in einer fortdauernden Überlassung des Kapitals an den Kreditnehmer während der vereinbarten Laufzeit des Darlehens. Die Belassung des Kapitals auf Zeit durch den Kreditgeber wird durch dessen Verpflichtung begründet, seine schuldrechtlichen Rückforderungsansprüche nur vertragsgemäß, d. h. erst bei Fälligkeit geltend zu machen. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Umfang der Steuerbefreiung – steuerfreie Entgelte

Rz. 14 Gegenstand der Steuerbefreiung sind die Entgelte, die für die Nutzung des Kapitals gezahlt werden. Zu den steuerfreien Entgelten gehören regelmäßig auch Kosten aus der Anbahnung und Abwicklung des Kreditgeschäfts, die der Kreditnehmer zu tragen hat, wie z. B. Portokosten oder Fernsprechgebühren oder sonstiger Auslagen- und Unkostenersatz wie z. B. Buchungsgebühren. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. a [Kredite]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG sind die Gewährung und die Vermittlung von Krediten umsatzsteuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, wer den Umsatz erbringt, sei es ein Kreditinstitut (Bank) oder ein anderer Unternehmer, der nur gelegentlich Kredite gewährt oder vermittelt. Hauptanwendungsbereich der Steuerbefreiung dürfte die Gewährung von Geld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Beteiligung des Geldgebers an Gewinn und Verlust

Rz. 25 Eine steuerfreie Kreditgewährung liegt nicht vor, wenn jemand einem Unternehmer Geld für dessen Unternehmen oder zur Durchführung einzelner Geschäfte gegen Beteiligung nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust zur Verfügung stellt. Eine Beteiligung am Verlust ist mit dem Wesen des Darlehens, bei dem die hingegebene Geldsumme zurückzuzahlen ist, unvereinbar. Der Ans...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Kreditbereitschaft

Rz. 24 Als Kreditgewährung ist auch die Kreditbereitschaft anzusehen, zu der sich ein Unternehmer vertraglich bis zur Auszahlung des Darlehens verpflichtet hat.[1] Übernimmt jedoch eine Bank für die Schuld eines Bankkunden eine Bankbürgschaft (z. B. Zoll- oder Fracht-Bürgschaft), damit der Gläubiger dem Bankkunden einen Zahlungsaufschub (Kredit) gewährt, so liegt darin jedoc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zum 1.1.1980 war die bis dahin geltende Steuerbefreiung für die Verwaltung und Gewährung von Krediten wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf die Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Kreditsicherheiten ausgedehnt worden. Rz. 3 Durch Gesetz v. 11.10.1995[1] wurde § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG mWv 1.1.1996 neu gefasst.[2] Seit diesem Zeitpunkt sind nach d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.9 Sale-and-lease-back

Rz. 48a Werden Gegenstände im Leasingverfahren überlassen, ist die Übergabe des Leasinggegenstands durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer eine Lieferung, wenn der Vertrag ausdrücklich eine Klausel zum Übergang des Eigentums an diesem Gegenstand vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer enthält und aus den – zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung und objektiv zu beurteile...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Einzelne Formen der Kreditgewährung – umsatzsteuerliche Behandlung

2.5.1 Kreditbereitschaft Rz. 24 Als Kreditgewährung ist auch die Kreditbereitschaft anzusehen, zu der sich ein Unternehmer vertraglich bis zur Auszahlung des Darlehens verpflichtet hat.[1] Übernimmt jedoch eine Bank für die Schuld eines Bankkunden eine Bankbürgschaft (z. B. Zoll- oder Fracht-Bürgschaft), damit der Gläubiger dem Bankkunden einen Zahlungsaufschub (Kredit) gewäh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG sind die Gewährung und die Vermittlung von Krediten umsatzsteuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, wer den Umsatz erbringt, sei es ein Kreditinstitut (Bank) oder ein anderer Unternehmer, der nur gelegentlich Kredite gewährt oder vermittelt. Hauptanwendungsbereich der Steuerbefreiung dürfte die Gewährung von Gelddarlehen durch Kreditinstitut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.8 Beteiligung als stiller Gesellschafter

Rz. 48 Wenn sich ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens als stiller Gesellschafter mit einer Geldeinlage an einem anderen Unternehmen beteiligt und hierfür als Gegenleistung Anteile am Handelsbilanzgewinn des anderen Unternehmens erhält, liegt keine steuerfreie Kreditgewährung nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG vor. Bis 15.12.2004 war vielmehr ein steuerfreier Umsatz nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.11 Sonstige Einzelfälle der Kreditgewährung

Rz. 50 Eine Kreditgewährung ist auch in der Weise möglich, dass der Darlehensnehmer eine fällige Forderung erst später begleichen muss. Bei der Herstellung von Bauwerken oder Straßenbauwerken sind die zu berechnenden Bauzeitzinsen Entgeltsteil für die steuerpflichtige Bauleistung und kein Entgelt für eine selbstständige steuerfreie Kreditleistung.[1] Bauzeitzinsen sind die Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.10 Dienstleistungskommission

Rz. 49 In den Fällen der Dienstleistungskommission[1] kann dem in die Erbringung einer sonstigen Leistung eingeschalteten Unternehmer auch eine steuerfreie Kreditgewährung als gleichzeitig von ihm bezogen und erbracht zugerechnet werden. (nach Beispiel 4 in Abschn. 3.15 Abs. 7 UStAE) Ein nicht im Inland ansässiges Kreditinstitut K (ausländischer Geldgeber) beauftragt eine im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nebenleistungen

Rz. 17 Leistungen, die einen unmittelbaren, auf wirtschaftlichen Gegebenheiten beruhenden Zusammenhang mit der Kreditgewährung haben, sind als Nebenleistungen ebenfalls steuerfrei. Ein bestimmtes (steuerpflichtiges) Kreditgeschäft (z. B. die Kreditverwaltung durch einen Dritten) wird aber noch nicht dadurch Bestandteil eines anderen steuerfreien Kreditgeschäfts, dass beide ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begriff der Vermittlung

Rz. 58 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG ist auch die Vermittlung von Krediten steuerfrei. Der Begriff der "Vermittlung" ist im UStG nicht definiert. Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt regelmäßig vor, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird; der Leistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.5 Kreditkarten, Telekarten

Rz. 29 Bei Kundenkreditkarten, die Unternehmer an ihre Kunden ausgeben, die zum bargeldlosen Einkaufen berechtigen, liegt hinsichtlich der Gebühren für diese Karten eine steuerfreie Kreditgewährung dieser Unternehmer vor.[1] In seinem Urteil Auto Lease[2] hatte der EuGH in einem Fall der Nutzung von Tankkreditkarten festgestellt, dass im dortigen Ausgangsverfahren die Minera...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG sind die Gewährung und die Vermittlung von Krediten umsatzsteuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, wer den Umsatz erbringt, sei es ein Kreditinstitut (Bank) oder ein anderer Unternehmer, der nur gelegentlich Kredite gewährt oder vermittelt. Hauptanwendungsbereich der Steuerbefreiung dürfte die Gewährung von Gelddarlehen durc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Kreditvermittlung

3.1 Begriff der Vermittlung Rz. 58 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG ist auch die Vermittlung von Krediten steuerfrei. Der Begriff der "Vermittlung" ist im UStG nicht definiert. Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt regelmäßig vor, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einzelfälle

Rz. 70 Übernimmt ein Baubetreuer im Rahmen eines Baubetreuungsverhältnisses auch die Kreditvermittlung, fällt diese ebenfalls unter § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG.[1] Dies gilt aber nur, wenn die Tätigkeit im Aufgabenkreis des Kreditgebers, nicht aber aufseiten des Kreditnehmers erfolgt.[2] Rz. 71 Bei der Baufinanzierung ist die Vermittlung zur Erlangung öffentlicher Gelder in glei...mehr