Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Risiken- und Chancentragung (Zweckgesellschaften) (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 46 Erklärtes Ziel der Änderung des § 290 HGB durch das BilMoG war es, die Einbeziehungspflicht auf ZweckGes. auszuweiten. ZweckGes. sind Unt, die im Interesse eines MU oder TU (sog. Sponsor) tätig sind. Sie werden gegründet, um ein enges und genau definiertes Ziel zu erreichen und können die Rechtsform einer KapG, eines Treuhandfonds (unselbstständiges Sondervermögen), e...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Angaben zu Gesamtbezügen (Abs. 4)

Rz. 17 Die Ausnahmevorschrift des § 286 Abs. 4 HGB befreit alle KapG, jedoch nicht die kapitalmarktorientierten Ges., unabhängig von ihrer Größe von der Angabe der Gesamtbezüge der Organmitglieder (DRS 17.5), unbeschadet des Auskunftsanspruchs des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG in der HV, sofern sich durch die Angabe die Bezüge eines Mitglieds feststellen lassen.[1] Die Vo...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.2 Cashflow aus Investitionstätigkeit

Rz. 37 Nach der Definition in DRS 21.9 gehören zur Investitionstätigkeit Aktivitäten i. V. m. Zu- und Abgängen von VG des Anlagevermögens sowie von VG des Umlaufvermögens, die nicht dem Finanzmittelfonds oder der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind. Die Definition hat sich im Vergleich zur bisherigen Abgrenzung in DRS 2 geändert (DRS 2.30 f.). Inhaltlich sind aber ke...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Konkretisierung des Grundsatzes

Rz. 21 Die Forderung nach Klarheit und Übersichtlichkeit bezieht sich auf eine möglichst weitgehende Erkennbarkeit des formellen Inhalts des Jahresabschlusses. Hierzu zählen eine klare und übersichtliche Gliederung, aber auch eine klare Bezeichnung von Posten und Angaben sowie eine klare Darstellung und Erläuterung von Angaben und Inhalten im Anhang. Rz. 22 Der Grundsatz der ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 43 Wenngleich mit dem BilReG vorwiegend die Etablierung der IFRS als weiterer Standard der externen Rechnungslegung in Deutschland in Verbindung gebracht wird, erweiterte dieser Reformschritt (nochmals) die Inhalte des Lageberichts: Ausgehend vom BiRiLiG (1985) hatten Unt, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet waren, einen Lagebericht zu erstellen, zumindest den Geschäft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.6 Liquidity Mining

Das Liquidity Mining wird im BMF-Schreiben nicht behandelt. Für die steuerliche Einordnung ist zunächst notwendig, die technischen und wirtschaftlichen Besonderheiten zu erläutern. Beim sog. Liquidity Mining handelt es ich um eine DeFi-Anwendung. Beim Liquidity Mining stellen die sog. Liquidity Provider (LP) dezentralisierten Kryptobörsen (DEXs) oder DeFi-Anwendungen Handels...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.8.2 Defi-Anwendungen

Für eine bessere Orientierung können DeFi-Anwendungen in folgende grobe Kategorien gegliedert werden:[1] Lending Plattformen: Sind die größte DeFi-Dienstleistung. Es werden Kredite für Unternehmen oder natürliche Personen angeboten. Smart Contracts ersetzen die Kreditgeber und regeln die Kreditvergabe sowie -bedingungen (z. B. Höhe der Zinsen).[2] DeFi Loan Anwendungen sind z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.6.2 Steuerliche Einordnung von Token

Für eine steuerliche Bewertung müssen die oben beschriebenen Tokenarten einer der folgenden Tokenkategorien zugeordnet werden. Diese entspringen im Wesentlichen der Definition des BMF-Schreibens "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte" vom 6.3.2025.[1] Aus einer steuerlichen Perspektive unterscheidet man sog. Currency oder Payment-Token, U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.2.2 Übersicht zu steuerrelevanten Ertragsarten

Es existieren unterschiedliche steuerrelevante Transaktionsformen. Die wichtigsten Transaktionskategorien sind: Kauf bzw. Verkauf/Tausch (Swap) Initial Coin Offering (ICO) Airdrop Lending Mining/Staking Aktives Staking (Forging) (passives) Staking Als Kauf bzw. Verkauf betrachtet die Finanzverwaltung einen entgeltlichen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang von Kryptowerten von ode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.4 Weitere Token und deren Verwendungsmöglichkeiten

Bei ICO ist nach der Art des jeweiligen Token zu unterscheiden. Currency-Token sind ein umsatzsteuerbefreiter Vorgang. Security-Token dienen der Kapitalgenerierung und sind aufgrund ihrer Beteiligungs- bzw. Partizipationsrechten eher mit Aktien vergleichbar. Sie stellen keinen umsatzsteuerbaren Vorgang dar.[1] Werden die Currency-Token zum Lending eingesetzt, wird es sich hä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.1 Ansprüche des Arbeitgebers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Arbeitgebers fallen: Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage (z. B. auch Schadensersatz aus unerlaubter Handlung,[1] vorsätzliche Rechtsverletzung[2] oder eine Obliegenheitsverletzung eines Geschäftsführers;[3] siehe aber Punkt 3.2.1 bei Geltung durch Bez...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.7.4 Einbeziehung unabdingbarer Ansprüche

Bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung wurde problematisiert, ob auch gesetzliche Ansprüche von einer Ausschlussfristklausel erfasst werden.[1] Bislang wurde dies als unproblematisch angesehen, solange ein Bezug zum Arbeitsvertrag bestand. Mit Urteil vom 18.9.2018 hatte der 9. Senat des BAG zum Mindestlohn entschieden, dass eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.10 Ausblick zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Rz. 93 Da der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kaum Spielräume hat (relevante Ausnahme ist nur die Frage der Person zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts), dürfte das Gesetzgebungsverfahren schnell, d. h. noch im Jahr 2025 erfolgen. Damit wäre zumindest über das Geschäftsjahr 2025 von den verpflichteten Unternehmen der 1. Welle ein Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.2 Geldwerte: Zuschüsse und Darlehen (aktuelle Werte)

Förderung Die Finanzarchitektur des Programms ist zweigleisig: ein zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo plus ergänzende (einmalige) Zuschüsse. Darlehen: bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten (zinsgünstig, Laufzeiten und Tilgungsregeln sind definiert; Tilgungsbeginn frühestens nach zwei tilgungsfreien Jahren). Die BayernLabo wickelt die Darlehen ab. Allgemeiner (Basis-)Z...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.7 Leistungsfreies Darlehen / Zuschuss für Anpassungen

Bis zu 10.000 EUR Für die behindertengerechte Anpassung bestehenden Wohnraums (Eigen- oder Mietwohnungen) kann der Freistaat ein leistungsfreies Darlehen bzw. einen Zuschuss gewähren — typischer Wert: bis zu 10.000 EUR pro Maßnahme/Einheit (z. B. für Schwellenfreiheit, Türverbreiterungen, Sanitär-Umbau). Das Programm ist darauf ausgelegt, Eigentümer und Vermieter bei kleinere...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.1 Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Zielsetzung Bayerns soziale Wohnraumförderung setzt auf ein ausgewogenes, auf einkommensschwächere Haushalte zugeschnittenes Modell: Die einkommensorientierte Förderung (EOF) zielt darauf ab, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – mit einer Kombination aus zinsgünstigen Darlehen, Förderzuschüssen und Mietentlastung. Zielsetzung & Mechanik Anspruchsberechtigte Die Förderung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.9 Formale Voraussetzungen & Nachweise

DIN 18040-2 DIN-Konformität (DIN 18040-2): Für eine Darlehens-Erhöhung oder Flächenerweiterung müssen die Pläne und Ausführungen der DIN 18040-2 entsprechen; eine bloße Absicht reicht nicht. Legen Sie Planungsnachweise und ggf. Gutachten vor. Einkommensgrenzen & Fördervoraussetzungen: Auch bei barrierefreien Maßnahmen gelten die allgemeinen Fördergrenzen (Art. 11 BayWoFG) und ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.2 Aufwendungsorientierte Förderung (AOF)

Ohne Rentabilitätsdruck Die aufwendungsorientierte Förderung (AOF) richtet sich – anders als EOF – nicht an einkommensabhängige Mietpreise, sondern ermöglicht eine dauerhaft tragbare Finanzierung durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Ideal für Mietwohnprojekte ohne Rentabilitätsdruck, aber mit sozialer Ausrichtung. Förderstruktur & Zuschüsse Allgemeiner Zuschuss: bis zu 60...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.6 Was ist konkret möglich? Zahlen und Mechanik

Erhöhung des objektabhängigen Darlehens für rollstuhlgerechte Wohnungen Rollstuhlgerechte Wohnung Wenn eine Wohnung nach DIN 18040-2 rollstuhlgerecht geplant wird, darf das auf diese Wohnung entfallende objektabhängige Darlehen um 15 % erhöht werden. Das betrifft also nicht pauschal das ganze Vorhaben, sondern die konkrete Wohnungsquote, die rollstuhlgerecht ausgeführt ist. Pr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.5 Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung (WFB – Teil 4)

Ausstattungsmerkmal Die bayerische Wohnraumförderung berücksichtigt Barrierefreiheit nicht als Randthema, sondern als förderfähiges Ausstattungsmerkmal mit eigenen Zuschuss- und Darlehensvorteilen. Teil 4 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) sieht explizit Bausteine für die behindertengerechte Anpassung vor: vom leistungsfreien Darlehen für kleinere Anpassungen bis h...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1.4 Mietpreis- und Belegungsbindung

Bis zu 30 Jahre Mietbindung 20 Jahre (bei Darlehen), 30 Jahre (bei Zuschuss) Mietobergrenzen (netto/kalt): 6,20 EUR pro m2 Erhöhung alle drei Jahre um 10 % möglich Garagen/Stellplätze: max. 50 EUR / 30 EUR monatlich, nur per separatem Mietvertrag.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 1.4 Andere Aufwendungen

Aufwendungen, die begrifflich zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, bleiben außer Betracht.[1] Dies gilt auch insoweit, als diese Aufwendungen infolge von Höchstbeträgen oder wegen Inanspruchnahme von Pauschbeträgen sich konkret nicht oder nicht in vollem Umfang steuermindernd auswirken.[2] Ausnahmen bestehen bei Aufwendungen für die eigene Beru...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3.5 Art und Höhe der Förderung

Darlehen Darlehensförderung: Wohnfläche bis max. 50 m2 pro Wohnplatz + 15 m2 für rollstuhlnutzende Personen, anteilige Gemeinschaftsflächen inklusive Zuschussförderung: Zuschüsse Neubau / Ersterwerb: bis 50.000 EUR pro Einzelwohnplatz, bis 80.300 EUR pro Duplex-Wohnplatz Bau unter wesentlichem Aufwand: bis 48.750 EUR pro Einzelwohnplatz, bis 77.800 EUR pro Duplex-Wohnplatz Ohne Ba...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.5 Tilgungszuschuss

Haushalte mit Kindern: 5 % pro Kind des Förderdarlehens, max. 20 % Energieeffizienz EH 55: 15 % des Förderdarlehens Verminderung des Darlehens Tilgungszuschuss wird vom Förderdarlehen abgezogen, Zins- und Tilgungsleistungen auf den reduzierten Betrag berechnet. Antrag auf Tilgungszuschuss ist zusammen mit dem Förderantrag zu stellen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 2.5 Notwendigkeit und Angemessenheit

Sind Aufwendungen dem Grunde nach außergewöhnlich und zwangsläufig erwachsen, kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung nur insoweit in Betracht, als die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.[1] Über Notwendigkeit und Angemessenheit ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach objektiven Me...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Progressionsvorbehalt bei d... / 9 Einnahmen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Der Katalog der Nr. 1 in § 32b Abs. 1 EStG ist abschließend; dort nicht aufgeführte Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Die nachfolgende Aufstellung enthält eine beispielhafte Aufzählung von steuerbefreiten Leistungen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen: Arbeitslosengeld II; Aussperrungsunterstützungen; Betreuungsgeld; Ein-Euro-Jobs[1]; Einglieder...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 WFB-Eigenwohnraum (Teil 3 WFB) – Bau, Ersterwerb, Zweiterwerb

Zweistufiges System Die Eigenwohnraumförderung in Bayern ist ein zweistufiges System: Zum einen greift das WFB-Programm mit klar formulierten Darlehenshöhen (30 % Bau/Ersterwerb, 40 % Zweiterwerb), einem attraktiven Kinderbonus von 7.500 EUR sowie einem Bestandszuschuss von 10 % bis 50.000 EUR. Zum anderen ergänzt das BayernLabo-Programm diese Basis mit zinsgünstigen Darlehen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 329 Einkom... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift erfasst alle Fallgestaltungen bei den Leistungen der Arbeitsförderung, bei denen eine Berücksichtigung von Einkommen vorgesehen ist. Es kommt nicht darauf an, ob das Einkommen konkret auf die Leistung der Arbeitsförderung anzurechnen ist oder nicht. Die Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn eine Leistung der Arbeitsförderung im Ermessensweg zu bemessen un...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.3 Bedingungen, Bindungen und technische Mindestanforderungen

Bedingungen Mindestgröße: gefördert werden in der Regel Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Technische Mindestanforderungen: die förderfähigen Maßnahmen folgen u. a. den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) / BEG-WG oder BEG-Einzelmaßnahmen; die BayModR verweist auf diese technischen Mindestanforderungen und auf die Anlage zu den Richtlinien...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassen / Zusammenfassung

Begriff Kassenarbeitsplätze gibt es in Betriebsstätten mit Bargeldverkehr, z. B. in Banken, Supermärkten oder Tankstellen. Bei der Einrichtung von Kassenarbeitsplätzen sind aufgrund der dort vorhandenen Geldbeträge vorrangig Maßnahmen gefragt, die den Zugriff durch Dritte verhindern. Dabei sind Objektschutz- und Verhaltensmaßnahmen gleichermaßen bedeutsam. Diese Maßnahmen si...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.1 Aufrechnung bei Entgeltersatzleistungen

Rz. 3 Abs. 1 betrifft den häufigen Fall, dass die Entgeltersatzleistung bereits für Zahlungszeiträume ausgezahlt worden ist, bevor ein Anrechnungsbetrag aus einer Nebenbeschäftigung (etwa § 155) berechnet, festgestellt und leistungsmindernd verarbeitet werden konnte oder der Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 festgestellt werden konnte, wodurch der Anspruch zum Ruhen gebrac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 1 Sinn und Zweck des Gesetzes

Der Gesetzeszweck liegt darin, den existenznotwendigen außergewöhnlichen Lebensbedarf, der infolge ungewöhnlicher Umstände über dem regelmäßigen Lebensbedarf (Existenzminimum) liegt, den Steuerpflichtigen belastet und den er selbst endgültig tragen muss, steuermindernd zu berücksichtigen. Die steuerliche Entlastung tritt im Veranlagungszeitraum der Aufwendungen und damit auc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gemischt genutzte Gebäude / 5.1 Anschaffung und Herstellung gemischt genutzter Gebäude

Die Herstellung oder Anschaffung eines nur teilweise der Vermietung und ansonsten der Selbstnutzung dienenden Gebäudes führt grundsätzlich nur zu einem anteiligen Abzug der auf das Gesamtgebäude entfallenden Kosten als Werbungskosten, da die mit dem eigengenutzten Teil in Zusammenhang stehenden Kosten den Bereich der privaten Lebensführung[1] betreffen. Ein Steuerpflichtiger,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gemischt genutzte Gebäude / 5 Gestaltungshinweise zum Schuldzinsenabzug

Schuldzinsen sind als Werbungskosten abziehbar, soweit sie mit einer bestimmten Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang ist dann gegeben, wenn die Schuldzinsen für eine Verbindlichkeit geleistet worden sind, die durch die Einkünfteerzielung veranlasst ist. So verhält es sich, wenn sie für ein Darlehen geleistet worden s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten – Allgemeines / 2 Veranlassungsprinzip

Der Begriff "Werbungskosten" ist deckungsgleich mit dem Begriff "Betriebsausgaben" in § 4 Abs. 4 EStG.[1] Werbungskosten sind deshalb alle Aufwendungen, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind. Veranlassung i. d. S. liegt vor, wenn objektiv ein Zusammenhang mit der auf Einnahmenerzielung gerichteten Tätigkeit besteht und subjektiv die Aufwendun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gemischt genutzte Gebäude / 5.3 Erwerb von gemischt genutzten Gebäuden

Um Erwerbsaufwand steueroptimal einem einzelnen Wirtschaftsgut (Gebäudeteil) zuordnen zu können, müssen 2 Voraussetzungen erfüllt werden: Die Anschaffungskosten wurden den eigenständigen Wirtschaftsgütern bildenden Gebäudeteilen zugeordnet. Bereits bei der Kaufvertragsgestaltung ist darauf zu achten, dass dem fremdvermieteten und dem selbst genutzten Gebäudeteil jeweils ein ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 3.2 Eigene Aufwendungen

Als abziehbare Aufwendungen kommen z. B. die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Arbeitsmittel, die Aufwendungen zu deren Erhaltung, insbesondere Reparatur-, Instandsetzungs- und Reinigungskosten in Betracht. Wie bei anderen Werbungskosten darf der Steuerpflichtige den Umfang seiner Aufwendungen für Arbeitsmittel selbst bestimmen. Aufwendungen des Arbeitnehmers für ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einkunftsarten / 4 Übersicht über die 7 Einkunftsarten

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, aus der Tierzucht usw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Zinsersparnisse

Zinsersparnisse bei einem unverzinslichen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn der Darlehensrestbetrag, ggf. zusammen mit weiteren Arbeitgeberkrediten, am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 EUR nicht übersteigt.[1] Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Darlehen, das 2.600 EUR übersteigt, ist der steuer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.1 Prüfkriterien

Eine einkommensteuerlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (sog. Einkunftserzielungsabsicht).[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei).[2] Dies h...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten – Allgemeines / 1.1 Aufwendungen

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Unter Aufwendungen i. d. S. sind Vermögensabflüsse nicht nur in Geld, sondern auch in Geldeswert zu verstehen, die im Rahmen einer der gesetzlichen Einkunftsarten eintreten und eine Vermögensminderung bewirken.[2] Es muss sich um Aufwendungen handeln, die entstehen, um eine Einkunftsque...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten – Allgemeines / 8 Einschränkungen

Die Aufwendungen müssen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen gemacht werden. Es darf sich grundsätzlich nicht um Aufwendungen auf das Vermögen handeln. Aus dieser Sicht sind z. B. die durch den Abbruch eines Gebäudes verursachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn das Gebäude abgebrochen wurde, um das Grundstück besser veräußern zu können. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gemischt genutzte Gebäude / 5.2 Bau von Eigentumswohnungen

Werden z. B. 2 Eigentumswohnungen erworben bzw. gebaut, wobei nur 1 Wohnung eigengenutzt werden soll, kann aufgrund der durch die Rechtsprechung geprägten Finanzierungsfreiheit [1] eine unterschiedliche Finanzierung in Betracht kommen. Dem Steuerpflichtigen steht es frei, wie er ein Objekt finanziert. Er kann zum Erwerb bzw. Bau der eigengenutzten Eigentumswohnung seine Eigen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 5.2.2 Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung und Herstellung[1] von selbst genutztem Wohneigentum (nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind mit zu berücksichtigen), die Tilgung eines vom Zulageberechtigten[2] aufgenommenen Darlehens[3], welches zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung einer selbst g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 2.1.4 Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen abgeschlossen werden. Ebenfalls möglich sind Kombinationen aus Spar- und Darlehensverträgen. Dies bedeutet, dass auch Leistungen, die der Zulageberechtigte zur Tilgung eines Darlehens einsetzt, als Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden kö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 5.2.3 Entnahmeumfang

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen vollständig für die Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3.000 EUR beträgt, den Erwerb von Pflichtanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft für eine selbst genutzte Genos...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 5.3 Tilgungsförderung

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden, die eine Darlehenskomponente enthalten, mit der die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum finanziert wird. Tilgungsleistungen zugunsten dieser Verträge werden genauso begünstigt wie Sparbeiträge. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tilgungsleistun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 5.1 Überblick zu Wohn-Riester

Die Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung wird umgangssprachlich als "Wohn-Riester" bezeichnet. So wird z. B. ermöglicht, dass die Tilgung eines für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum aufgenommenen Darlehens wie ein Sparbeitrag steuerlich gefördert wird. Der Gesetzgeber stellt damit die sich aus dem – zumindest teilweise – mietfr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bausparförderung durch die ... / Zusammenfassung

Überblick Das Bausparen, d. h. das Ansammeln von Kapital auf Bausparverträgen, um später von der Bausparkasse zinsgünstige Darlehen zum Erwerb von Wohneigentum zu erhalten, wird staatlich durch das Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) gefördert. Die Vergünstigungen des Bausparens in Form staatlicher Prämien sind in den letzten Jahren deutlich zurückgeführt worden. Eine Prämie wi...mehr