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Soziale Wohnraumförderung: Bayern / 3.3.6 Was ist konkret möglich? Zahlen und Mechanik

Jörg Wilde
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Erhöhung des objektabhängigen Darlehens für rollstuhlgerechte Wohnungen

Rollstuhlgerechte Wohnung

Wenn eine Wohnung nach DIN 18040-2 rollstuhlgerecht geplant wird, darf das auf diese Wohnung entfallende objektabhängige Darlehen um 15 % erhöht werden. Das betrifft also nicht pauschal das ganze Vorhaben, sondern die konkrete Wohnungsquote, die rollstuhlgerecht ausgeführt ist.

 
Praxis-Beispiel

Beispielsrechnung

Beispielrechnung (auf Basis der aktuell geltenden Kostenobergrenze (KOG) von 3.100 EUR/m2 Wohnfläche; Stand 01.02.2024):

  • 25-jährige Bindung: 40 % der KOG = 0,40 × 3.100 = 1.240 EUR/m2. Mit +15 % = 1.426 EUR/m2.
  • 40-jährige Bindung: 50 % der KOG = 1.550 EUR/m2. Mit +15 % = 1.782,50 EUR/m2.
  • 55-jährige Bindung: 60 % der KOG = 1.860 EUR/m2. Mit +15 % = 2.139 EUR/m2. Diese Erhöhung ist also ökonomisch substantiell und kann die Finanzierbarkeit rollstuhlgerechter Wohnungen deutlich verbessern.

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