Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Verpfändung von Geschäftsanteilen

Rz. 192 Die Bestellung eines Pfandrechts an einem Geschäftsanteil richtet sich nach den für die Übertragung geltenden Vorschriften. Die Verpfändung ist zulässig, soweit die Abtretung zulässig ist (§ 1274 Abs. 2 BGB). Sie erfordert einen notariell beurkundeten Vertrag gem. § 15 Abs. 3 GmbHG,[846] die Verpflichtung hierzu ist formlos gültig. Der Gesellschaftsvertrag kann die V...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Insolvenzgeld und -vorfinanzierung

Rz. 65 Anspruchsberechtigt ist jeder Arbeitnehmer oder jede arbeitnehmerähnliche Person. Die Bestimmung des Begriffes "Arbeitnehmer" i.S.v. § 165 SGB III ist umstritten. Organmitglieder juristischer Personen können nach § 165 Abs. 1 SGB III anspruchsberechtigt sein, wenn sie keinen beherrschenden Einfluss in der Gesellschaft ausüben und ihr Anteil am Stammkapital unter 50 % ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG

Rz. 126 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[490] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig die Entscheidungsgrundlagen ermittelt haben (analog § 93 Abs. 1 S. 2 Ak...mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 81 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[151] gehören.[152] Rz. 82 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegen...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft Präambel (A) Gegenstand der X-GmbH & Co. KG in Y-Stadt ist _________________________. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Y-Stadt unter HR A 12345 eingetragen. (B) Bei der X-GmbH & Co. KG besteht erhöhter Kapitalbedarf. S ist bereit, der X GmbH & Co. KG...mehr

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§ 26 Kartellrecht / d) Freistellung durch individuelle Untersuchung

Rz. 47 Scheidet eine Freistellung nach der Vertikal-GVO aus, ist zu untersuchen, ob die vertikale Vereinbarung ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine Freistellung nach § 2 Abs. 1 GWB oder oberhalb der Zwischenstaatlichkeitsklausel nach Art. 101 Abs. 3 AEUV erfüllt. § 2 Abs. 2 GWB verweist für das deutsche Kartellrecht nur auf die Gruppenfreistellungsverordnungen, nicht a...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Sicherungszweckerklärung (insb. die weite Zweckerklärung)

Rz. 23 Die Parteien vereinbaren entweder einen engen oder einen weiten Sicherungszweck. Die enge Zweckerklärung nennt die konkret besicherten Forderungen bzw. Verträge. Entsteht z.B. zugunsten der Bank später eine neue Forderung und möchten die Parteien, dass die bereits bestellte Sicherheit auch diese Forderung absichert, müssen sie die Sicherungsabrede anpassen. Geschieht ...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Es soll ein Kaufvertrag über ein mit einem Mietshaus (einschließlich Gewerbeeinheiten) bebautes Grundstück abgeschlossen werden. Zur vollständigen Finanzierung wird zusätzlich der Kredit einer Bank benötigt. Im Zuge der Kaufvertragsabwicklung sollen die bestehenden Belastungen aus dem Kaufpreis abgelöst werden. Der Mandant sucht die anwaltliche Beratung bei der Vorbere...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 475 Die Eheleute F und M leben getrennt. F hat absprachegemäß kein Einkommen. M verdient monatlich netto 2.600 EUR; er muss auf einen von den Eheleuten gemeinsam aufgenommenen Kredit eine Monatsrate von 150 EUR leisten. M bekommt ein Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttoeinkommens. M und F haben zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F lebe...mehr

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§ 8 Bankrecht / 2. Verbraucherdarlehen

a) Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts Rz. 4 Die Vorschriften zum Verbraucherkredit finden sich überwiegend in §§ 491 bis 505d BGB (Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge). § 491 Abs. 1 BGB unterscheidet seit dem 21.3.2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie,[1] Richtlinie 2014/17/EU) zwischen Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (nä...mehr

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§ 8 Bankrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 18 In der Regel gewährt ein Darlehensgeber nur dann einen Kredit, wenn der Darlehensnehmer bereit und in der Lage ist, ausreichende Kreditsicherheiten zu stellen. 1. Formen der Kreditsicherheiten a) Nicht akzessorische Sicherheiten Rz. 19 Nicht akzessorische Sicherheiten sind insb. die Grundschuld, die Sicherungszession und die Sicherungsübereignung. In der Praxis hat sich ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Formularzwang, Ergänzungen

Rz. 131 Auch für die Kontopfändung gilt der Formularzwang nach § 829 Abs. 4 ZPO i.V.m. der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung.[136] Allerdings umfasst das Formular nicht alle maßgeblichen Ansprüche. Es sieht auch die Möglichkeit von Ergänzungen – hilfsweise auf einer Anlage – vor. Prüfen Sie, ob sich im konkreten Einzelfall die Notwendigkeit der Ergänzung für nachfolgen...mehr

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§ 8 Bankrecht / V. Anmerkungen zum Muster

1. Allgemein zum Verbraucherdarlehensvertrag Rz. 12mehr

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§ 8 Bankrecht / g) Unwirksamkeit bei Verstoß gegen Kapitalerhaltungsvorschriften

Rz. 35 Weitestgehend Einigkeit besteht darin, dass Sicherheitenbestellungen, die gegen die gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßen, nicht unwirksam sind.[72] Wenn also ein Kredit an einen Gesellschafter einer GmbH durch die GmbH besichert wird, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung gem. § 134 BGB. In Betracht kommt aber ein...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Konsortialkreditvertrag

Rz. 42 Der Konsortialkredit[82] ist kein besonderer Kredit, sondern eine Kreditgewährung durch ein Kreditkonsortium (Kooperation mehrerer Kreditinstitute als Kreditgeber). Das Kreditkonsortium erfüllt in der Regel die gesetzlichen Mindestmerkmale einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 BGB. In der Praxis werden jedoch die dispositiven Regeln der §§ 705 ff. BGB weit...mehr

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§ 15 Familienrecht / o) Sonstige Belastungen des Schuldners

Rz. 362 Notwendige berufsbedingte Kosten, die sich eindeutig von Kosten der privaten Lebensführung abgrenzen lassen[561] (z.B. für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle), sind vom Einkommen abzuziehen.[562] Leistungen zur Vermögensbildung spielen im Regelfall bei den Einkommensverhältnissen, die der DT, Stand 1.1.2025, zugrunde liegen (bis monatlich netto 11.200 EUR...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / II. Einführung/Problemstellung

Rz. 37 Immobilienkapitalanlagen werden privaten Anlegern zur Kapitalanlage in den unterschiedlichsten rechtlichen Konstellationen, z.B. als Eigentumswohnungen oder als Fondsbeteiligungen, angeboten. Argumente des Verkaufes sind hierbei in der Regel ein Vermögensaufbau zur Alterssicherung sowie sich – angeblich – durch die Kapitalanlage ergebende Steuerersparnisse. Wegen der a...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / f) Informations- und Benachrichtigungspflicht

Rz. 25 Dem Handelsvertreter obliegt eine Informationspflicht,[93] dh er hat sich bei Vertragsanbahnung über die Bonität, Kredit- und Vertrauenswürdigkeit des Dritten zu erkundigen und je nach Sachlage nicht vorher auszuliefern. Dabei darf er mangels Indizien für das Gegenteil der allgemeinen Meinung über den Kunden folgen. Zweifel muss er mitteilen, auch wenn er sie selbst n...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Muster: Antrag auf Stundung

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.6: Antrag auf Stundung An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; W. Schulz, Franzstraße 87, 53111 Bonn Namens und mit Vollmacht unseres Mandanten beantragen wir die Stundung der Umsatzsteuerabschlusszahlung gem. der Umsatzsteuerjahresanmeldung für 2019 i.H.v. 10.000 EUR. Begründung: Der S...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / m) Erinnerung an Vorschuss und Zahlung

Rz. 397 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.49: Erinnerung an Vorschuss und Zahlung VS-Nr.: _________________________, VN: _________________________, Fahrer: _________________________ Unfallereignis vom: _________________________ Fahrzeug: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit wird Folgendes ausgeführt: _________________________ I....mehr

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§ 1 Aktienrecht / d) Besonderheiten der GmbH & Co. KGaA

Rz. 151 Die KGaA ohne natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter entspricht nicht der Regelungsvorstellung des historischen Gesetzgebers.[186] Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, in Einzelfällen das Gesetz einer korrigierenden Anwendung zuzuführen. So liegt es unter anderem in den folgenden Fällen: Nach § 287 Abs. 3 AktG kann ein persönlich haftender Gesell...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Sanierungsprivileg

Rz. 306 § 39 Abs. 4 S. 2 InsO privilegiert Darlehensgeber, die in der Krise der GmbH zu deren Überwindung Geschäftsanteile erwerben: Dies führt für ihre bestehenden und zusätzlichen Kredite nicht zur Anwendung der Regeln zum Gesellschafterdarlehen, soweit sie nach drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Beteiligung "zum Zweck" der Sanierung de...mehr

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§ 8 Bankrecht / f) Insolvenzverschleppung

Rz. 34 Eine Sittenwidrigkeit der Sicherheitenbestellung kommt auch in Betracht, wenn die Bank trotz Insolvenzreife des Sicherungsgebers Kredite an diesen ausreicht, um auf diese Weise eine Verwertung der eigenen Sicherheiten realisieren zu können (Insolvenzverschleppung), wenn also der Zusammenbruch des Sicherungsgebers im eigenen Interesse verzögert werden soll.[71]mehr

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§ 8 Bankrecht / Literaturtipps

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§ 8 Bankrecht / b) Sicherheitenpool

Rz. 43 Ein außergewöhnlich hoher Kreditbedarf führt aber nicht nur dazu, dass mehrere Kreditinstitute den Kredit im Rahmen eines Konsortialkreditvertrags ausreichen; ebenso werden die Sicherheiten in einen Poolvertrag eingebracht. Ein derartiger Sicherheitenpoolvertrag[84] kommt auch dann in Betracht, wenn die von dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellte Sicherheit nicht auf...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 2. Typ und Umfang

Rz. 86 Den Umfang der Handlungsvollmacht bestimmt – anders als bei der Prokura – nicht das Gesetz, sondern der Vollmachtgeber.[276] § 54 Abs. 1 HGB enthält eine gesetzliche widerlegliche Vermutung des Umfanges der Vollmacht. Dieser hängt davon ab, welcher von drei Typen der Handlungsvollmacht erteilt wurde. Der Typ der Handlungsvollmacht bestimmt deren Umfang.[277] Die Vollm...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / k) Standard-Abschlusstext

Rz. 384 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.36: Standard-Abschlusstext Es wird ein Vorschuss von _________________________ EUR gefordert, dessen Eingang hier erwartet wird spätestens innerhalb einer Woche ab Datum dieses Schreibens. Die Angemessenheit der angeforderten Akontozahlung ergibt sich aus den gemachten Angaben bzw. aus den in der Anlage beigefü...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Fallgruppen

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§ 25 Kapitalanlagerecht / IV. Rechtsfolgen

Rz. 47 Ein Schadensersatzanspruch des Anlegers geht dahin, dass er so gestellt wird, wie er gestanden hätte, wenn die pflichtwidrig unterbliebenen Angaben erfolgt wären. Bei pflichtgemäßer Aufklärung ist dann davon auszugehen, dass der Anleger sich aufklärungsrichtig verhalten hätte und weder den Darlehensvertrag abgeschlossen noch die Immobilie (bzw. den Immobilienanteil) e...mehr

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§ 28 Leasing / 1. Allgemeines

Rz. 2 Das Leasing hat seinen Ursprung in den USA und bezeichnet im eigentlichen Sinne (to lease = mieten) die entgeltliche Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung auf Zeit. Während es jedoch bei der Miete dem Vermieter überlassen ist, ob er mit dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung seine Kosten decken oder gar einen Gewinn erzielen kann, ist das Leasing (genauer: das Fi...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

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§ 8 Bankrecht / e) Muster: Globalzessionsvertrag

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.9: Globalzessionsvertrag Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgebe...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

Rz. 30 Die Bürgschaft ist für den Bürgen ein sehr riskantes Geschäft, insb. weil er bei Eintritt des Sicherungsfalls mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeit des Kreditnehmers/Hauptschuldners haftet. Die Rechtsprechung hat deshalb Vorgaben für die Wirksamkeit von Bürgschaften formuliert, die einen vermögensschwachen und mit dem Kreditnehmer emotional verbundenen ...mehr

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§ 8 Bankrecht / 8. Sicherheitenverwertung

Rz. 44 Bei der Sicherheitenverwertung kommt es im konkreten Fall auf die Besonderheiten der jeweils einschlägigen Kreditsicherheit an.[86] Die Verwertung einer Sicherheit setzt grds. die Fälligkeit der gesicherten Forderungen voraus. Wird die Forderung aus einem (Bank-)Kontokorrent gesichert, wird sie infolge des Erlöschens des zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrags g...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Erster Schritt: Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags und Geschäftsführerbestellung – Vorgesellschaft

Rz. 10 Der notwendig nach außen gerichtete erste eigentliche Schritt für die Gründung ist der Abschluss eines von einem (ggf. ausländischen) Notar [33] (zu den entsprechenden Fragen der Geschäftsanteilsübertragung und der Satzungsänderung vgl. Rdn 172, 221) beurkundeten Gesellschaftsvertrags nach § 2 GmbHG. Seit 2023 möglich ist gem. § 2 Abs. 3 GmbHG die Beurkundung mittels V...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Beschaffung von Informationen und Unterlagen; Ermittlung von Aufklärungsbedarf

Rz. 61 F muss Belege über den Stand ihres Barvermögens bei Eheschließung beschaffen. Es müssen u.U. Feststellungen zum Wert des von den Eltern übertragenen Grundbesitzes und zu dem aktuellen Wert des bebauten Grundstücks[104] getroffen werden. F muss ermitteln, ob und inwieweit das gemeinsame Hausgrundstück belastet ist, inwieweit sie für etwaige Kredite gesamtschuldnerisch ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 128 Es sind grds. dieselben Voraussetzungen wie bei jeder anderen Pfändung bzw. Forderungspfändung zu beachten.[127] Auch wenn mit der Reform der Kontopfändung[128] in § 833a ZPO Teile des Pfändungsgegenstandes geregelt wurden, hat sich an der Bandbreite der zu pfändenden Forderungen nichts geändert. Nicht nötig und keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine wirksame Pfänd...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / Literaturtipps

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§ 8 Bankrecht / a) Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts

Rz. 4 Die Vorschriften zum Verbraucherkredit finden sich überwiegend in §§ 491 bis 505d BGB (Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge). § 491 Abs. 1 BGB unterscheidet seit dem 21.3.2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie,[1] Richtlinie 2014/17/EU) zwischen Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (näher geregelt in § 491 Abs. 2 BGB; die Norm stellt a...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Vorvertragliche Informationspflichten, Widerrufsrecht, Widerrufs- und Einwendungsdurchgriff

Rz. 7 Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gem. § 495 Abs. 1 BGB i.V.m. § 356b BGB zu. Bei mehreren Verbrauchern auf der Darlehensnehmerseite kann jeder Verbraucher seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen.[18] Seit dem 21.3.2016 sind in §§ 514, 515 BGB (wohnimmobilienkreditrichtlinienüberschießend) auch für unentgelt...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Verschärfte Eigenhaftung in der Unternehmenskrise

Rz. 134 Für die in der Unternehmenskrise begründeten Verbindlichkeiten der GmbH bestehen weitere Haftungsgründe,[596] insb. bei Verstoß gegen die Pflicht des § 15a Abs. 1 S. 1 InsO, das Insolvenzverfahren rechtzeitig zu beantragen (vgl. Rdn 112) oder nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung (vgl. Rdn 113)[597] keine Zahlungen mehr zu leisten ...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 319 Siehe Rdn 309 (Unterhalt wegen Kindesbetreuung). Die Begründung ist folgendermaßen zu modifizieren: Rz. 320 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.47: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, Zahlungsantrag Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es ____...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Checkliste: Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Rz. 12 Die nachfolgende Checkliste bietet eine Hilfestellung für die ex ante Prüfung, ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Die Zahlungsunfähigkeitsprüfung erfolgt stets stichtagsbezogen.mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / D. Muster: Vertragshändlervertrag

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Vertragshändlervertrag zwischen der Firma (Money GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Hersteller genannt – und die Firma (Schlau GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Vertragshändler genannt – _________________________ (bei Bedarf kurze Vorste...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Ausgleichszahlungen für einen Zinsswap

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Eine betriebliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen mit der Einkünfteerzielung objektiv zusammenhängen und ihr subjektiv zu dienen bestimmt sind.[25] Dabei kann der Stpfl. grundsätzlich frei entscheiden, welche Aufwendungen er für seinen Betrieb tätigen will. Insoweit r...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Anwendungszeitpunkt § 4f EStG

Problem und Sachverhalt: Zur erstmaligen Anwendung der Aufwandsverteilung über 15 Jahre nach § 4f EStG [20] bei Schuldübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen entschied der BFH mit Urteil vom 20.3.2025.[21] Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Eine Stpfl. mit kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr hatte zahlreichen Beschäftigten eine Pensionszusag...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Behandlung verschiedener Formen des Factorings

Leitsatz (Kosmiro). Sachverhalt Bei dem finnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die umsatzsteuerliche Behandlung des Factoring und in diesem Zusammenhang um Fragen der Einheitlichkeit der Leistung. Die Klägerin, eine finnische Gesellschaft (K), beantragte bei der Finanzbehörde einen Vorbescheid über die mehrwertsteuerliche Behandlung der Gebühren, die sie ihren Kunden für Factoring in Rechnung stellt. K hatte den Vorbescheid insoweit angefochten, als die Finanzbehörde der Ansicht war, das...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückwirkendes Ereignis – vorzeitige Berücksichtigung im Jahr der Rückwirkung – keine rückwirkende Beseitigung einer vGA durch Anrechnung auf den Kaufpreis nach Bestellung eines "Vorkaufsrechts"

Leitsatz 1. § 100 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung gebietet die Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sachlage nur in den Grenzen des formellen Rechts. 2. Ein bestimmter Sachverhalt kann steuerlich nur einmal und grundsätzlich nur in dem Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden, in dem er sich ereignet hat. Davon kann aus Gründen der Prozessökonomie abgewichen werden, wenn die Gefahr divergierender Entscheidungen nicht besteht. 3. Beruht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) au...Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.08.1994 ‐ X R 42/91mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Zahlungen an Gesellschafter entgegen § 30 Abs. 1

Rz. 40 Dem Geschäftsführer ist es untersagt, Zahlungen an Gesellschafter aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft (§ 30 Abs. 1) zu leisten (Abs. 3 S. 1). Das gilt auch für Darlehen und zwar auch dann, wenn der Rückzahlungsanspruch vollwertig ist (BGH GmbHR 2004, 303) und der Darlehensanspruch ordnungsgemäß verzinst wird (vgl. Altmeppen...mehr