Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3 Bewertung in der Handelsbilanz

2.3.1 Wertansätze Rz. 42 Als Finanzanlagen gehören Darlehensforderungen zum Anlagevermögen. Handelsrechtlich werden sie folgendermaßen bewertet: Ansatz höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB); Abschreibung auf den niedrigeren Wert bei vorübergehender Wertminderung Abschreibungswahlrecht (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB) bei voraussichtl...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2 Darlehensforderungen

2.1 Aktivierung und Ausweis in der Handelsbilanz 2.1.1 Gliederung Rz. 5 Beim Darlehensgeber stellen die Darlehen langfristige Forderungen dar. Sie dienen längere Zeit dem Betrieb und gehören daher zum Anlagevermögen, zu den sog. Finanzanlagen. Bei den Kreditinstituten werden aber die Kreditforderungen an Kunden zum Umlaufvermögen gerechnet.[1] Rz. 6 Bei den Kapitalgesellschafte...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.2 Passivierung und Ausweis in der Steuerbilanz

3.2.1 Betriebsvermögen Rz. 93 Verbindlichkeiten werden steuerlich grundsätzlich nur dann bilanziert, wenn sie zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören. Sie rechnen zum Betriebsvermögen, soweit sie durch den Betrieb veranlasst sind. Hierfür ist der tatsächliche Verwendungszweck der Verbindlichkeit maßgebend. Bei einer Geldschuld kommt es daher auf die tatsächliche Verwend...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3 Darlehensverbindlichkeiten

3.1 Passivierung und Ausweis in der Handelsbilanz 3.1.1 Gliederung Rz. 87 Beim Darlehensnehmer sind die Darlehen langfristige Verbindlichkeiten. Rz. 88 Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften weisen die Darlehen unter "Sonstige Verbindlichkeiten" aus, mit Ausnahme der Darlehen gegenüber Kreditinstituten. Diese werden unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.2.2 Nahe Angehörige

Rz. 99 Die Verwaltungsanweisungen zur Beurteilung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen wurden in dem BMF-Schreiben v. 23.12.2010 [1] neu zusammengefasst. Hiernach müssen zur Anerkennung durch die Finanzverwaltung folgende Voraussetzungen erfüllt sein, wenn Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich anerkannt werden sollen: Zivilrechtlich wirksamer Abschluss...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.2 Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 150 Steuerrechtlich ist ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem Ausgabebetrag eines Schulddarlehens als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen.[1] Es besteht daher im Gegensatz zum Handelsrecht ein Aktivierungsgebot, und zwar in voller Höhe. Ferner ist das Damnum auf die volle Laufzeit des Darlehens a...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.6 Niedrigverzinslichkeit und Unverzinslichkeit

Rz. 64 In der Regel wird für die Überlassung eines Darlehens als Gegenleistung eine angemessene Verzinsung vereinbart. Ist daher ein Darlehen unverzinslich oder niedriger als üblich verzinslich, liegt sein Wert unter den Anschaffungskosten. Zuvor ist aber zu prüfen, ob nicht eine verdeckte Verzinsung erfolgt. Das ist der Fall, wenn der Darlehensnehmer statt einer Zinszahlung ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.2.1 Betriebsvermögen

Rz. 93 Verbindlichkeiten werden steuerlich grundsätzlich nur dann bilanziert, wenn sie zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören. Sie rechnen zum Betriebsvermögen, soweit sie durch den Betrieb veranlasst sind. Hierfür ist der tatsächliche Verwendungszweck der Verbindlichkeit maßgebend. Bei einer Geldschuld kommt es daher auf die tatsächliche Verwendung der finanziellen M...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.5 Überverzinslichkeit

Rz. 156 Handelsrechtlich kommt bei Überverzinslichkeit der Darlehensverbindlichkeit eine Drohverlustrückstellung zum Ansatz. Steuerrechtlich dürfen diese Rückstellungen nicht bilanziert werden (§ 5 Abs. 4a EStG). Insoweit weicht daher die Handelsbilanz von der Steuerbilanz ab. Rz. 157 In der Steuerbilanz ist der höhere Teilwert anzusetzen, wenn die Werterhöhung einer Darlehen...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.5 Niedrigverzinslichkeit und Unverzinslichkeit

Rz. 80 Ist ein Darlehen niedriger als üblich verzinslich oder unverzinslich, kommt steuerrechtlich entsprechend der Abschreibung in der Handelsbilanz auf den niedrigeren Wert eine Teilwertabschreibung in Betracht. Als niedrigerer Teilwert wird der Barwert angesetzt. Abweichend vom Handelsrecht kommt die Teilwertabschreibung nur im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertmi...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.3 Geldbeschaffungskosten

Rz. 152 Bei den Geldbeschaffungskosten ist steuerlich zu unterscheiden, ob sie an den Gläubiger oder an Dritte gezahlt werden. Rz. 153 Werden sie an Dritte gezahlt, was auch der Fall ist, wenn sie an den Gläubiger zur Weiterleitung an Dritte oder als Ersatz für an Dritte gezahlte Auslagen entrichtet werden, so sind es Entgelte für einmalige Leistungen dieser Dritten. Da diese Le...mehr

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Darlehen im Abschluss nach HGB und EStG

1 Grundlagen 1.1 Begriff des Darlehens Rz. 1 Bei einem Gelddarlehen empfängt der Darlehensnehmer (Darlehensschuldner) einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe vom Darlehensgeber (Darlehensgläubiger) und verpflichtet sich schuldrechtlich, dem Darlehensgeber das zur Verfügung gestellte Darlehen bei Fälligkeit zurückzuerstatten. Er ist ferner schuldrechtlich verpflichtet, den geschu...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.4 Damnum/Disagio

Rz. 79 Ebenso wie in der Handelsbilanz wird auch in der Steuerbilanz ein Forderungsdarlehen zum Nennwert mit den Anschaffungskosten aktiviert. Der bei der Auszahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer einbehaltene Betrag stellt wie in der Handelsbilanz für den Darlehensgeber eine Einnahme vor dem Abschlussstichtag dar, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem T...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.1.2 Bilanzierung

Rz. 91 Darlehensverbindlichkeiten, die ein Einzelkaufmann, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft aufgenommen hat, sind von diesen in der Handelsbilanz zu passivieren. Ein Anspruch auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens kann im Insolvenzfall gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO lediglich nachrangig geltend gemacht werden. Rz. 92 vorläufig freimehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.6 Unverzinslichkeit/Unterverzinslichkeit

Rz. 143 Sind die marktüblichen Zinsen für ein vergleichbares Schulddarlehen gestiegen, so ist das bestehende Schulddarlehen günstiger für das Unternehmen als ein zu gleichen Bedingungen neu am Markt aufgenommener Kredit. Die gegenwärtigen günstigen Zinskonditionen wirken sich laufend aus, müssen also nicht besonders in der Rechnungslegung erfasst werden. Es bleibt beim Ansat...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.7 Fremdwährung

Rz. 69 Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensforderungen sind am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umzurechnen (§ 256a Satz 1 HGB). Durch diese Vorschrift ist die Umrechnung zum Abschlussstichtag geregelt. Mit welchem Kurs die Darlehensforderungen bei ihrem Zugang zu bewerten sind, ergibt sich nicht aus dies...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.1.1 Gliederung

Rz. 5 Beim Darlehensgeber stellen die Darlehen langfristige Forderungen dar. Sie dienen längere Zeit dem Betrieb und gehören daher zum Anlagevermögen, zu den sog. Finanzanlagen. Bei den Kreditinstituten werden aber die Kreditforderungen an Kunden zum Umlaufvermögen gerechnet.[1] Rz. 6 Bei den Kapitalgesellschaften rechnen die Darlehensforderungen zu den Ausleihungen. Diese we...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.1 Wertansätze

Rz. 146 In der Steuerbilanz ist bei der Bewertung der Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in sinngemäßer Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG von den Anschaffungskosten auszugehen. Als Anschaffungskosten einer Verbindlichkeit gilt ihr Nennwert oder Rückzahlungsbetrag.[1] Der Ausgangswert für die Bewertung stimmt also in Handelsbilanz und Steuerbilanz überein. Rz. 147...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.3 Anschaffungskosten

Rz. 78 Wie in der Handelsbilanz ist auch in der Steuerbilanz für die Bewertung der Darlehensforderungen von den Anschaffungskosten auszugehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Die sich aus § 255 Abs. 1 HGB für die Handelsbilanz ergebende Definition der Anschaffungskosten ist auch für die Steuerbilanz maßgebend.[1] In der Steuerbilanz sind daher die Ausführungen zu den Anschaffu...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.7 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 164 Steuerrechtlich darf der höhere Teilwert nur bei einer voraussichtlich dauernden Werterhöhung angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Nr. 2 Satz 2 EStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung berechtigen Wechselkursschwankungen nicht zu einem höheren Ansatz einer Verbindlichkeit. Handele es sich aber um eine Verbindlichkeit des laufenden Geschäftsverkehrs...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.1 Wertansätze

Rz. 42 Als Finanzanlagen gehören Darlehensforderungen zum Anlagevermögen. Handelsrechtlich werden sie folgendermaßen bewertet: Ansatz höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB); Abschreibung auf den niedrigeren Wert bei vorübergehender Wertminderung Abschreibungswahlrecht (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB) bei voraussichtlich dauernder Wer...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.1 Wertansätze

Rz. 117 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensverbindlichkeiten zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das ist der Betrag, der zu zahlen ist, damit die Verpflichtung erfüllt wird. Unter Einschränkung des Stichtagsprinzips sind künftige Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen.[1] Rz. 118 Negative Erfolgsbeiträge müssen nac...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.5 Zuschreibung auf den höheren Wert

Rz. 63 Liegen zu einem späteren Zeitpunkt die Gründe für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert nicht mehr vor, darf der auf der Abschreibung beruhende niedrigere Wertansatz nicht beibehalten werden (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB). Beruhte die außerplanmäßige Abschreibung auf mehreren Gründen, so müssen nicht alle hierfür maßgebenden Gründe fortgefallen sein, ehe die Zuschreibu...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.6 Unverzinslichkeit/Unterverzinslichkeit

Rz. 159 Bis zur Verabschiedung des CoronaStHG IV vom 19.6.2022 galt für Verbindlichkeiten grundsätzlich eine steuerliche Abzinsungsverpflichtung mit einem Zinsatz von 5,5 %. Ausgenommen von der Abzinsung waren: Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug, verzinsliche Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten, die auf einer Anzahlung oder Vora...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.6 Fremdwährung

Rz. 81 Steuerrechtlich setzt eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert aufgrund eines gesunkenen Kurses voraus, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). In diesem Fall zieht die handelsrechtliche Abschreibung eine steuerliche Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert nach sich. Rz. 82 vorläufig frei Rz. 83 vorläufig frei Rz...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.4 Zero-Bonds und ähnliche Anleihen

Rz. 131 Zerobonds sind Schuldverschreibungen, bei denen Zinsen nicht laufend geleistet, sondern die Zinsen und Zinseszinsen zurückbehalten und erst am Ende der Laufzeit zusammen mit dem ursprünglich eingezahlten Kapitalbetrag an den Anleger ausgezahlt werden. Somit drückt die Verzinsung den Unterschied zwischen Ausgabekurs und höherem Rückzahlungskurs aus.[1] Praxis-Beispiel...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.2 Teilwertabschreibung

Rz. 75 Aus dem Wahlrecht für die Teilwertabschreibung wird gefolgert, dass die außerplanmäßige Abschreibung in der Handelsbilanz nicht in der Steuerbilanz nachzuvollziehen sei. Auf die Teilwertabschreibung könne in der Steuerbilanz auch verzichtet werden.[1] Rz. 76 In der Steuerbilanz ist das Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.4 Niedrigerer Wert

Rz. 59 Wie ausgeführt wurde, besteht für die Abschreibung auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert für zum Anlagevermögen gehörende Darlehensforderungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ein Abschreibungsgebot (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB), bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB), für zum Uml...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.4.1 Wertansätze

Rz. 71 Steuerrechtlich sind die Darlehensforderungen als "andere als die in Nummer 1 (von § 6 Abs. 1 EStG) bezeichneten Wirtschaftsgüter" zu bewerten.[1] Hieraus ergibt sich: Ansatz mit den Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG); Abschreibungswahlrecht auf den niedrigeren Teilwert bei einer voraussichtlich dauernden Wertminder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.1 Konsequenzen aus dem Maßgeblichkeitsgrundsatz

Rz. 18 Bei einer gewerblich tätigen und bilanzierenden Personengesellschaft ist ein Wirtschaftsgut, das zivilrechtlich Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft und deshalb gemäß § 246 Abs. 1 HGB nach dem Vollständigkeitsgrundsatz in ihre Handelsbilanz aufzunehmen ist, wegen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz[1] grundsätzlich auch einkommensteuerrec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.7 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 144 Eine Fremdwährungsverbindlichkeit ist wie jede andere Verbindlichkeit zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit ist das der Betrag, der in EUR eingesetzt werden muss, um die für die Erfüllung der Verbindlichkeit notwendigen Mittel in fremder Währung zu beschaffen. Maßgebend ist hierbei der Wechselkurs (Devisenkassamittelkurs[1] oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.4.3 Persönliche Haftung der Gesellschafter

Neue Fassung § 721 BGB – Persönliche Haftung der Gesellschafter 1Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. 2Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Das Gesetz sieht nun ausdrücklich vor, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GbR den Gläubigern als Gesamtschul...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Existenzgründer (Leistungen... / 2.2 Darlehen

Darlehen sollen für größere Anschaffungen oder bei einem stetigen Finanzbedarf gezahlt werden. Auch Darlehen können einmalig oder in monatlichen Raten bewilligt werden. Die Darlehenshöhe kann den Maximalbetrag für Zuschüsse von 5.000 EUR überschreiten. Bei der Ausgestaltung der Rückzahlungsbestimmungen und der Ratenhöhe soll die persönliche und wirtschaftliche Situation des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerrechtliche Auswir... / 2 Darlehen bis 2.600 EUR lohnsteuerfrei

Zinsvorteile aus kleineren Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR unterliegen nicht der Lohnbesteuerung. Die Freigrenze ist überschritten, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 EUR übersteigt. Mehrere vom Arbeitgeber getrennt gewährte Darlehen sind unabhängig vom Verwendungszweck bei der Prüfung der Freigrenze zusammenzurechne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenfinanzierung: Finanzierung über Kredite

Zusammenfassung Begriff Unter dem Begriff Außenfinanzierung werden alle Finanzierungsmaßnahmen zusammengefasst, die der externen Zuführung von Kapital dienen. Sie wird nach der rechtlichen Stellung der Kapitalgeber in Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung und mezzanine Finanzierungsformen unterteilt. Daneben finden sich weitere Unterteilungsformen, vor allem solche, die auf de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorschuss / 3 Abgrenzung zu Abschlagszahlung und Darlehen

Während Lohnvorschüsse auf demnächst fällige Lohnansprüche gezahlt werden, sind Abschlagszahlungen Zahlungen auf bereits fällige Ansprüche, deren Abrechnung hinausgeschoben wird. Lohnvorschüssen und Abschlagszahlungen ist gemeinsam, dass mit ihnen der Lohnanspruch des Arbeitnehmers noch nicht vollständig erfüllt ist, weil er noch nicht abgerechnet ist.[1] Ein Lohnvorschuss i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenfinanzierung: Finanzie... / 2.5 Einteilung der Kredite nach ihrer Fristigkeit

Die Anlässe, zu denen Unternehmen Kapital benötigen, sind sehr unterschiedlich. Deshalb ist im Bankenbereich eine große Anzahl unterschiedlichster Kreditarten entstanden. Häufig werden Kredite nach ihrer Fristigkeit in kurz-, mittel- und langfristige Kredite eingeteilt. Kurzfristige Kredite haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr, mittelfristige zwischen einem und 5 Jahren und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Forderungsverzicht

Begriff Bei einem Forderungsverzicht verzichtet der Gläubiger auf eine vom Schuldner geschuldete Sache. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Rückzahlung eines dem Arbeitnehmer gewährten Arbeitgeberdarlehens, begründet dieser Forderungsverzicht einen Zufluss von Arbeitslohn (keinen Sachbezug), der in voller Höhe als sonstiger Bezug lohnsteuerpflichtig und als Einmalzahlung soz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerrechtliche Auswir... / 9 Sonderfall: Umgekehrtes Arbeitgeberdarlehen

Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Darlehen, z. B. zur Arbeitsplatzsicherung, treten verschiedene Rechtsfolgen ein. Zinsen aus Darlehen an Arbeitgeber Zinsen aus einem Darlehen, das ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber gewährt, gehören regelmäßig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1] und nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch dann, wenn das Darleh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenfinanzierung: Finanzie... / 2.3 Weitere Faktoren der Kreditgewährung

Ob und zu welchen Konditionen die Bank einen Kredit gewährt, hängt allerdings noch von weiteren Faktoren als nur dem Rating ab: Kapitaldienstfähigkeit: Die Kapitaldienstfähigkeit ist gegeben, wenn der Kreditnehmer nach Abzug aller zahlungswirksamen Aufwendungen von den zahlungswirksamen Einnahmen für den Zeitraum der Kreditlaufzeit die vereinbarten Zinsen und Tilgungen sowie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenfinanzierung: Finanzie... / 2.4 Klassifizierung der Sicherheiten

Die von Banken geforderten Sicherheiten lassen sich einerseits in Realsicherheiten und Personensicherheiten und andererseits in akzessorische Sicherheiten und fiduzarische Sicherheiten einteilen, wobei die letztgenannten die idealtypische Differenzierung im Bankenjargon ist. Bei den Realsicherheiten bzw. Sachsicherheiten besteht das Sicherungsrecht in einem dinglichen Recht. Hierz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fremdfinanzierung – Sonderf... / 1 Öffentliche Fördermittel

Unternehmensgründer, aber auch junge, innovative Unternehmen stehen häufig vor dem Problem, das notwendige Startkapital für eine erfolgreiche Gründung zu beschaffen bzw. ihr weiteres Wachstum mithilfe von Fremdkapital zu finanzieren. Dies liegt insbesondere daran, dass es ihnen häufig an einer entsprechenden Eigenkapitalausstattung fehlt, die aus Sicht eines Kreditinstituts ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kreditkosten / 6 Gewinn-Marge

Die genannten Kosten[1]. bilden die Preisuntergrenze bei der Kalkulation der Kreditkosten. Da die Bank noch nichts an dem Darlehen verdient hat, schlägt sie auf diese Kosten noch ihren Gewinn in Form eines Zinssatzes auf. Dieser Aufschlag wird auch als Gewinn-Marge bezeichnet und ergibt zusammen mit der kalkulierten Preisuntergrenze, den Zinssatz, den der Kunde letztendlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenfinanzierung: Finanzie... / 2.2 Konditionengestaltung im Kreditgeschäft

Ist die Bank bereit, dem jeweiligen Unternehmen einen Kredit zu gewähren, so stellt sich die Frage, wie hoch der Zinssatz ist, den das Unternehmen für die Bereitstellung des Kredits zu zahlen hat. Es ist daher zweckmäßig, die einzelnen Bestandteile des Kreditzinses zu analysieren, da nur so festgestellt werden kann, welche Bank auf Dauer das günstigste Konditionengefüge im A...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Auswir... / 7 Forderungsverzicht

Freiwilliger Verzicht Verzichtet der Arbeitgeber auf die Realisierung einer Darlehensforderung gegen den Arbeitnehmer, liegt in Höhe der erlassenen Summe Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Darlehens finanziell in der Lage gewesen wäre. Der Zufluss ist zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem aufgrund des Verhaltens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon ausz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenfinanzierung: Finanzie... / 3 Innovative Anbieter

Seit einigen Jahren hat sich in der Finanzierungsbranche einiges getan. Nicht nur im privaten, sondern auch im gewerblichen Bereich sind Online-Portale entstanden, die für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen die besten und günstigsten Finanzierungslösungen herausfiltern. Ein Beispiel hierfür ist der im Jahr 2013 gegründete Full-Service-Dienstleister COMPEON (https:/...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenfinanzierung: Finanzie... / 2 Klassische Kreditfinanzierung über Banken

2.1 Kreditfähigkeits- und Kreditwürdigkeitsprüfung Viele Umfrageergebnisse unter mittelständischen Unternehmen belegen, dass der klassische Bankkredit ein nach wie vor wichtiges Finanzierungsmittel ist und der deutsche Mittelstand weiterhin auf die Fortsetzung der engen und i. d. R. langjährigen Geschäftsbeziehung mit seiner Hausbank vertraut. Allerdings sind die Anforderunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenfinanzierung: Finanzie... / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff Außenfinanzierung werden alle Finanzierungsmaßnahmen zusammengefasst, die der externen Zuführung von Kapital dienen. Sie wird nach der rechtlichen Stellung der Kapitalgeber in Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung und mezzanine Finanzierungsformen unterteilt. Daneben finden sich weitere Unterteilungsformen, vor allem solche, die auf den Innovationsgr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerrechtliche Auswir... / 3.1 Marktüblicher Zinssatz als Bewertungsmaßstab

Sachbezüge werden mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet (allgemeine Bewertungsregelung).[1] Bei Arbeitgeberdarlehen entspricht der "übliche Endpreis" dem marktüblichen Zinssatz für vergleichbare Darlehen (sog. Maßstabszinssatz). Solch ein üblicher Preis kann sich aus dem Angebot eines Kreditinstituts am Abgabeort ergeben.[2] Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerrechtliche Auswir... / Zusammenfassung

Überblick Zinsvorteile aus Darlehen, die der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer gewährt, gehören als Sachbezug grundsätzlich zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Eine Freigrenze gilt für kleinere Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR, die lohnsteuerlich und daher auch beitragsrechtlich ohne Bedeutung sind. Für den Arbeit...mehr