Fachbeiträge & Kommentare zu Checkliste

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§ 4 Arbeitsrecht / III. Checkliste: Anrufung einer Einigungsstelle

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Besondere Arbeitsverhältnisse

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Zeugnisberichtigungsanspruch

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Einstellung

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Rechtsmittel

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigungsschutzprozess

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Klage auf Reduzierung der Arbeitszeit

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Abmahnung

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Zeugnis

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Sondervereinbarungen

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Interessenausgleich/Sozialplan

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checklisten

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§ 4 Arbeitsrecht / III. Checklisten

1. Beschlussverfahren Rz. 890 2. Sprungrechtsbeschwerde Rz. 891mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Salvatorische Klausel

Rz. 598 Zur Absicherung des Bestands der Vereinbarung wird eine Klausel empfohlen, wonach, sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, an die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB) tritt und die Parteien im Übrigen anstelle der nichtigen oder unwirksam...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sonstige immateriellen Leistungen

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 587 Häufig stellt sich erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Frage, ob ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot noch sinnvoll erscheint (auch unter Berücksichtigung der Karenzentschädigung) und vereinbart werden soll (siehe Rdn 286 ff.). In der Vereinbarung sollten dazu geregelt werden: sachlicher und räumlicher Geltungsbereich, Dauer, Höhe und Fälligkei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Abwerbeverbot

Rz. 589 Umstritten und nicht klar abgrenzbar ist das aus der nachvertraglichen Treuepflicht folgende Verbot, Mitarbeiter des Arbeitgebers abzuwerben. Er darf zwar über seine Pläne sprechen, insbesondere auch Vorzüge eines neuen Arbeitgebers herausstellen, nicht jedoch auf die Mitarbeiter einwirken, um sie zum Arbeitgeberwechsel zu veranlassen oder dabei zu unterstützen.[1000...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Schriftform

Rz. 576 Wegen des Schriftformerfordernisses gem. § 623 BGB mit Ausschluss der elektronischen Form für Aufhebungsverträge und ggf. auch Abwicklungsverträge (siehe Rdn 553) ist sicherzustellen, dass die Schriftform durch die von den jeweils Vertretungsberechtigten unterzeichneten Urkunden gewahrt wird, insbesondere wenn der Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer fristwahrenden...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Datum der Beendigung

Rz. 578 Bei der Festlegung des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses sind zu beachten:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Bezeichnung des Vertrags

Rz. 575 Aufgrund des individuellen Sachverhaltes muss entschieden werden, ob ein Aufhebungsvertrag, ein Abwicklungsvertrag oder eine Kündigungsfolgenvereinbarung gewählt und gewollt wird. Dazu wird auf die Argumente und Kriterien in vorstehenden Ausführungen verwiesen (siehe Rdn 553 ff.). Maßgebend wird die Beurteilung der kündigungsrechtlichen Situation und der arbeitsförde...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 5. Bedeutung der RA-Karte und Versandcheckliste

Rz. 52 An dieser Stelle wird erneut deutlich, warum die anwaltliche beA-Karte nur und ausschließlich in die Hand des Postfachinhabers gehört. Mit dieser werden im elektronischen Rechtsverkehr verbindlich Willenserklärungen abgegeben. Hinzu kommt, dass mit dieser die Postulationsfähigkeit nachgewiesen wird. Rz. 53 Die nachfolgende Checkliste kann Ihnen helfen, eine Routine für...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Sonstige finanzielle Leistungen

Rz. 584 In Betracht kommen: aa) Sonstige immateriellen Leistungen Rz. 585mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Verschwiegenheitspflicht, Betriebsgeheimnisse

Rz. 588 Zumeist wird auch die nachvertragliche Pflicht zur Verschwiegenheit und Wahrung von Betriebsgeheimnissen im Arbeitsvertrag geregelt sein. Die Vereinbarung gibt Gelegenheit, bei Bedarf eine Regelung nachzuholen, zu ergänzen, zu bestätigen und zu konkretisieren; dabei können Veränderungen der Tätigkeitsbereiche seit Vertragsbeginn, insbesondere auch Besonderheiten der ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / jj) Geheimhaltung der Vereinbarung

Rz. 596 In besonderen Fällen kann ein Interesse daran bestehen, dass der Arbeitnehmer über den Inhalt der Vereinbarung, insbesondere die finanziellen Regelungen, Stillschweigen bewahrt. Von der Verpflichtung sind gesetzliche Auskunftspflichten oder Auskünfte gegenüber Behörden und Gerichten zur Wahrnehmung eigener Rechte und Ansprüche auszunehmen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGB-Kontrolle

Rz. 577 Vorsorglich ist zu prüfen und zu beachten, ob ein Formularaufhebungsvertrag, der nicht individuell ausgehandelt ist, zum Einsatz kommen soll, der dann der AGB-Kontrolle, insbesondere dem Benachteiligungsverbot nach § 307 BGB unterliegt.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Übertragung von Urhebernutzungsrechten, auch an Computerprogrammen, Arbeitnehmererfindungen

Rz. 586 Es gilt der Grundsatz, dass das Arbeitsergebnis dem Arbeitgeber gehört.[998] Durch Vereinbarung können die Rechte an Arbeitnehmererfindungen und Arbeitnehmerurheberrechten übertragen, verändert oder in sonstiger Weise geregelt werden, um eine Rechtsunsicherheit auszuschließen. Auf die Unwirksamkeit einer Vereinbarung gem. § 23 Abs. 1 ArbNErfG darf sich gegebenenfalls...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Abfindung, Entschädigung

Rz. 580 Die Höhe der Abfindung kann von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, z.B. Einhaltung oder Abkürzung der Kündigungsfrist, Unkündbarkeit, Sonderkündigungsschutz, Entschädigung für Einkommensverluste, verfallbare Versorgungsanwartschaften, Rentenverluste bei Frühpensionierung, Kosten der Stellensuche, Qualifizierung (Outplacement), Übertragung von Urhebernutzungsrechte...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / kk) Aufklärung durch den Arbeitgeber

Rz. 597 Generell ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, über die Rechtswirkungen und Folgen der Vereinbarung aufzuklären.[1012] Der Arbeitgeber muss aber, wenn er den Aufhebungsvertrag aus eigenem Interesse veranlasst hat, auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen nach dem SGB III hinweisen: § 2 Abs. 5 Nr. 2 SGB III: Verpflichtung, bereits in der Zeit bis zur tatsächlic...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Kosten, prozessuale Erklärungen

Rz. 591 Gerichtliche und außergerichtliche Kosten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können ein erheblicher Faktor sein und bedürfen deshalb einer Regelung. Der Streitwert ist gem. § 12 Abs. 7 ArbGG regelmäßig der Vierteljahresbezug brutto ohne Berücksichtigung der Abfindung. Anwaltskosten sind gem. § 12a ArbGG in der ersten Instanz nicht zu erstatten. Der Rechtsschutz b...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ii) Ausgleichsklausel

Rz. 595 Üblich und sinnvoll aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Ausgleichsklausel. Eine Ausgleichsklausel, wonach "alle wechselseitigen Ansprüche insgesamt erledigt" sind, stellt eine "Allgemeine Geschäftsbedingung" nach § 305 BGB dar.[1010] Daher ist Folgendes zu beachten: Durch die Ausgleichsklausel können nicht erledigt werden unverzichtbare Ansprüche, wie z.B.:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Herausgabe von Firmeneigentum

Rz. 590 Die Pflicht des Arbeitnehmers zur Herausgabe von Firmeneigentum, insbesondere Unterlagen, ist üblicherweise in den Arbeitsverträgen bereits geregelt (siehe Rdn 111). Es empfiehlt sich, die Verpflichtung bei Bedarf zu aktualisieren, zu konkretisieren oder neu zu regeln. Dabei sind die Möglichkeiten der Vervielfältigung, insbesondere der Computertechnik, in einer umfas...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Sprungrechtsbeschwerde

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / E. Tipps zur Aktenführung beim Personen(groß)schaden

Rz. 10 In diesem Kapitel soll die Aktenführung bei der zivilrechtlichen Regulierung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen eines Geschädigten im Vordergrund stehen. Die Aktenführung in benachbarten Rechtsgebieten ist nicht Gegenstand dieser Darstellung. Gleichfalls kann für das Erstgespräch mit dem Mandanten auf diverse Checklisten in der Literatur verwiesen werden...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Freistellung, Urlaub

Rz. 579 Für die Zeit zwischen Vereinbarung und rechtlichem Ende des Arbeitsverhältnisses besteht regelmäßig das Interesse einer Freistellung des Arbeitnehmers unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung des restlichen Urlaubes. Dabei ist zu beachten und zu regeln:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / hh) Aufrechnung, Zurückbehaltung

Rz. 592 Stehen sich gleichartige Forderungen gegenüber, hat jede Seite das Recht aufzurechnen; auf Fragen der Konnexität kommt es hierbei nicht an. Sind die Forderungen aber zugleich konnex, ist an sich sowohl die Möglichkeit der Aufrechnung als auch die des Zurückbehaltungsrechts gegeben. Hier gebührt aber der spezielleren Regelung der Aufrechnung der Vorrang. Die Aufrechnu...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / 1. Keine vorbehaltlose Abfindungserklärung

Rz. 37 Gewöhnlich wünscht der Versicherer den Abschluss einer Schadensangelegenheit mit endgültigem Abfindungsvergleich, in dem oftmals die Formulierung enthalten ist: "Damit sind alle materiellen und immateriellen Ansprüche des Anspruchstellers aus dem Unfallereignis vom (…) abgefunden, seien sie bekannt oder unbekannt, vorhersehbar oder nicht, vergangen, gegenwärtig oder z...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IFRS Bearbeiterverzeichnis

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Beschlussverfahren

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Zahlung

Rz. 828 Mittel der Glaubhaftmachung, Arbeitsvertrag, In-Verzug-Setzungen, Urkunden, Eidesstattliche Versicherungen zur Notlage und zur Unmöglichkeit der Realisierung anderweitiger Zahlungsansprüche.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Unterlassung von Wettbewerb

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Herausgabe der Arbeitspapiere

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Weiterbeschäftigung

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AGS 01/2026, von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Handbuch Kostenfestsetzung

Von Kurt von Eicken/Heinrich Hellstab/Joseph Dörndorfer/Ingeborg Asperger. 25. Aufl., 2025. Luchterhand Verlag, Köln. 564 S., 189,00 EUR Wenn ein Werk zu einem Spezialgebiet wie dem der Kostenfestsetzung bereits in der 25. Auflage erscheint, belegt dies den Erfolg der Konzeption. Das in dieser Form konkurrenzlose Standardwerk befasst sich in allen Einzelheiten mit den prozess...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 1 Begriffsbestimmung in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung

In der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung ist in den meisten Fällen unter der Bezeichnung "Begriffsbestimmung" eine mehr oder weniger umfangreiche Aufzählung der dem Gemeinschafts- bzw. Sondereigentum zugeordneten Gebäudeteile zu finden. Hier ist zu berücksichtigen, dass Bestandteile des Gemeinschaftseigentums auch nicht durch die Teilungserklärung zu Sondereigentum erkl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / [Ohne Titel]

Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2025 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Materialien finden Sie in Ihrem Internetangebot unter www.steuerberate...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 2.5 Konkrete Beratungshinweise für Kanzleien

Ein paar praktische Tipps, um Misstrauen abzubauen und eine produktive Zusammenarbeit zu ermöglichen: Tipp 1: Vertrauensvorschuss geben. Auch wenn es paradox klingt – gehen Sie erst einmal mit einem positiven Menschenbild in die Beziehung. Unterstellen Sie dem Mandanten nicht pauschal Unfreundlichkeit, sondern begegnen Sie ihm freundlich und verbindlich. Oft taut er auf, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 8.4 Praktische Strategien im Umgang mit diesem Mandantentyp – wirtschaftliche, psychologische und kommunikative Aspekte

Struktur aufzwingen, ohne zu bevormunden: Das ist die Kunst. Kommunikativ sollte man früh klarmachen, wie wichtig sein Mitwirken für die gewissenhafte Bearbeitung ist. Im Erstgespräch (oder sobald das Chaos-Muster erkannt ist) offen ansprechen: "Unsere Arbeit ist nur so gut wie Ihre Zuarbeit. Wir brauchen geordnete Unterlagen bis Termin X." Manchmal hilft den Chaoten eine ex...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 2.4 Praktische Strategien im Umgang mit diesem Mandantentyp – wirtschaftliche, psychologische und kommunikative Aspekte

Der Schlüssel zum misstrauischen Mandanten lautet: Transparenz und Vertrauensbildung auf allen Ebenen. Kommunikative Strategie: Von Beginn an offen und ehrlich agieren. Dazu zählt, dem Mandanten aktiv zuzuhören, um seine konkreten Ängste zu verstehen. Vielleicht hat er Angst, etwas nicht zu durchschauen – dann hilft es, komplexe Steuerzusammenhänge in einfachen Worten zu erkl...mehr