Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesregierung

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / I. § 130a Abs. 4 ZPO

Rz. 94 Die sicheren Übermittlungswege definiert § 130a Abs. 4 ZPO:[65] Zitat "(4) Sichere Übermittlungswege sind"mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Gesetzliche Vorgaben – Gerichtsvollziehervollstreckung

Rz. 38 § 753 Abs. 4 und 5 ZPO regeln die Möglichkeit sowie die Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente bei der Gerichtsvollziehervollstreckung: Zitat (4) 1Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können als elektronisches Dokument beim Gerichts...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / IV. Prozessuale Pflichten

Rz. 80 Rechtsanwälte sind prozessual verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente vorzuhalten, § 173 Abs. 2 ZPO. Sofern in anderen Verfahrensordnungen auf die Zustellungsvorschriften der ZPO verwiesen wird, gilt dies auch hier. Rz. 81 Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 S. 1 ZPO [42] sindmehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / I. Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Rz. 1 Was unter "elektronische Dokumente" i.S.d. § 130a Abs. 1 u. 2 ZPO zu verstehen ist, regelt seit dem 1.1.2018 die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV).[1] Rz. 2 Mit dieser Verordnung macht der Verordnungsgeber Gebrauch von se...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / E. Akteneinsicht

Rz. 33 Ausgehend davon, dass künftig vermehrt eine elektronische Aktenführung erfolgen wird, stellen sich viele Probleme, die sich bei einer Akteneinsicht in Papierakten ergeben, nicht bzw. nicht mehr wie im früheren Ausmaß. So ist bei elektronischen Akten die Manipulationsgefahr durch einen Beschuldigten oder Betroffenen nicht mehr gegeben, weshalb in den einzelnen Vorschri...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VIII. De-Mail

Rz. 80 De-Mail-Dienste stehen neben anderen elektronischen Kommunikationsinfrastrukturen, wie z.B. das EGVP oder das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), zur Verfügung. De-Mail-Konten können bei akkreditierten Anbietern angemeldet werden. Der akkreditierte Diensteanbieter hat durch technische Mittel sicherzustellen, dass nur der diesem De-Mail-Konto zugeordnete Nut...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / I. Grundlegendes zur eIDAS-VO

Rz. 3 Es gibt drei Arten von elektronischen Signaturen, die gesetzlich definiert sind. Erste Anfänge einer gesetzlichen europaweiten Definition gab es durch die Signaturrichtlinie 1999/93/EG,[2] mit der die qualifizierte elektronische Signatur der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt und mit Rechtswirkung versehen wurde. Am 28.8.2014 hat die Europäische Kommission[3]...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung (ab 1980)

Rz. 10 Die Vorschrift war zum 1.1.1980 aus § 4 Nr. 9 UStG 1973 übernommen worden. Gegenüber der damaligen Regelung waren die Umsätze, die unter Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Gesellschaftsteuer) fielen, aus der Steuerbefreiung herausgenommen worden. Für die Befreiung bestand kein Bedürfnis, da es sich um Umsätze im Unternehmerbereich handelte, sodass grundsätzlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das GrEStG fallen

Rz. 15 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG beruht auf Art. 12, Art. 131 i. V. m. Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und Buchst. k und Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL. Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten – obligatorisch – die Lieferung von anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden als den in Art. 12 Abs. 1 Buch...mehr

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Vorsteuerabzug, rückwirkend... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Ordnungsgemäße Rechnung Rechnungskorrektur Rückwirkung Hinweis Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Lieferung von Gas und Fernwärme Nach stetigen Preiserhöhungen von Gas als eine Folge des Ukrainekrieges hat die Bundesregierung die befristete Absenkung der Umsatzsteuer für die Lieferung von Gas und Fernwärme über das Erdgas- bzw. Wärmenetz beschlossen.[1] Gem...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 79 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht hatte die (Zweit-)Abtretung der Forderung durch den Sachverständigen an die Klägerin ohne Rechtsfehler wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Verbot des § 2 Abs. 2 S. 1 RDG in Verbindung mit § 3 RDG gemäß § 134 BGB als nichtig erachtet. Rz. 80 Nach § 2 Abs. 2 S. 1 RDG ist die Einziehu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unentgeltliche Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen(§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 45 Mit § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG ist zum 1.4.1999 ein für das deutsche Umsatzsteuerrecht weitgehend neuer Tatbestand geschaffen worden: die unentgeltliche Zuwendung von vorsteuerentlasteten Gegenständen aus unternehmerischen Gründen . Mit ihm soll der unversteuerte Letztverbrauch umfassend vermieden werden, und zwar auch dann, wenn unternehmerische Zwecke mit der Zuwend...mehr

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Grundsteuerreform: Flächenb... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*] Die Bundesregierung plant eine Offensive für erneuerbare Energien, um drohende Engpässe bei der Energieversorgung abzuwenden und zusätzlich die ehrgeizigen Klimaziele der Ampel-Koalition umzusetzen. Ein wesentliches Standbein ist dabei die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen, die naheliegenderweise häufig auf bzw. innerhalb l...mehr

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Grundsteuerreform: Flächenb... / 1. Vorbemerkungen

Die Bundesregierung plant eine Offensive für erneuerbare Energien, um drohende Engpässe bei der Energieversorgung abzuwenden und zusätzlich die ehrgeizigen Klimaziele der Ampel-Koalition umzusetzen. Ein wesentliches Standbein ist dabei die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen. Da derartige Anlagen einen gebührenden Abstand von Wohngebieten und ggf. auch Einzelhä...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Zeitpunkte und Zeiträume der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 1 GewStG)

Rz. 8 Nach § 19 Abs. 1 S. 1 GewStG sind GewSt-Vorauszahlungen vierteljährlich zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die genannten Termine sind zwingend. Andere Zahlungszeitpunkte können von den Gemeinden nicht festgesetzt werden.[1] Zwar hat die Bundesregierung nach § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. g GewStG die Möglichkeit, andere Vorauszahlungstermine für...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 16 Die Regelung der Verschonungsbedarfsprüfung beruht weitgehend auf dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom September 2015. Rz. 17 In dem damaligen Entwurf wurde die geplante Neuregelung wie folgt begründet (BT-Drs. 18/5923, S. 32 ff.): Zitat Die Vorschrift regelt die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 – 1 BvL 21/12 – erf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 27a UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 zur Umsetzung der Regelungen des Europäischen Binnenmarkts in das deutsche UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Die Vorschri...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 7 Die Neuregelung zum (reduzierten) Verschonungsabschlag[1] war sehr umstritten und wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach geändert. Rz. 8 Nach dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom September 2015[2] sollte sich der Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % jeweils um einen Prozentpunkt für jede vollen 1,5 Mio. EUR, die der Wert des begüns...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Behaltensregelungen (§ 19a Abs. 5 ErbStG)

Rz. 66 Der Entlastungsbetrag fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltefrist von 5 Jahren (Regelverschonung) bzw. 7 Jahren (Optionsverschonung) gegen die Behaltensregelungen verstößt.[1] Rz. 67 Im Rahmen des "Jahressteuergesetzes 2018"[2] wurde die Behaltefrist für die Fälle der Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a Abs. 1 ErbStG) auf 7...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.1 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer

Rz. 87 Die USt-IdNrn. werden in jedem Mitgliedstaat nach bestimmten vorgegebenen Kriterien erstellt und vergeben; die deutsche USt-IdNr. besteht aus insgesamt 11 Stellen. Die ersten beiden Stellen bezeichnen mit "DE" das deutsche Länderkennzeichen (den Ländercode oder unionsrechtlich das Präfix), dem folgen eine achtstellige Nummer sowie eine einstellige Prüfziffer. Die Verg...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Gerichtliche Hinweispflicht bei erkannter Unzulässigkeit des Antrags, Abs. 3

Rn 41 Abs. 3 wurde neu eingeführt durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren vom 05.06.2017.[77] Das Gesetz ist am 26.06.2017 in Kraft getreten. Eine Abänderung des § 13 war schon im entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 11.01.2017 vorgesehen.[78] Danach sollte § 13 Abs. 3 wie folgt neu gefasst werden: "Ist der Erö...mehr

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zfs 11/2022, zfs Aktuell / Bundesrat für längere Verhandlungspause bei höherer Gewalt

Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Sitzung am 7.10.2022 in einer Entschließung dazu aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung vorzulegen. Darin soll sie regeln, dass die Unterbrechungsfristen für Hauptverhandlungen auch in Fällen höherer Gewalt gehemmt werden. Darunter sollen insbesondere Seuchen und Katastrophen fallen. Auch wenn di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.8 Ausnahmen für Finanzsicherheiten (Abs. 2 Satz 2, Satz 3)

Rn 97 Die durch das Insolvenzgericht angeordneten vorläufigen Maßnahmen haben keine Auswirkung auf Verfügungen über sogenannte Finanzsicherheiten im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der europäischen Richtlinie 2002/47/EG[261] (im Weiteren: Finanzsicherheitenrichtlinie). Dabei kommen hauptsächlich Verfügungsbeschränkungen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder ähnliche Maßnahmen nach Abs. 2 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 3e wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde liegt. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verpflichtung der Familienkasse zu unverzüglicher Unterrichtung der Ausländerbehörde (§ 62 Abs 1a S 6 EStG)

Rn. 156 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wurde das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen durch die Verwendung gefälschter oder verfälschter Dokumente oder durch Vorspiegelung falscher Tatsachen vorgetäuscht, hat die Familienkasse dies der zuständigen Ausländerbehörde – abweichend von § 62 Abs 1a S 5 EStG – unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs 1 S 1 BGB), mi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 8. Neuregelungen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Rn 37 Unter dem 12.08.2016 hatte es einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung gegeben.[47] Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Recht der Vermögensabschöpfung durch eine grundlegende Reform zu vereinfachen und nicht vertretbare Abschöpfungslücken zu schließen. Dabei sind direkte Schnittstellen zwischen Straf- u...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1.2 Gefährdung des Schuldnervermögens

Rn 8 Die zentrale Voraussetzung für die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen ist nach dem Gesetzeswortlaut in § 21 Abs. 1 Satz 1 die Gefährdung des Schuldnervermögens, denn nur zur Verhütung einer nachteiligen Veränderung der Vermögenslage des Schuldners soll das Gericht tätig werden. Der Schutzauftrag des Gerichts ist dabei umfassend zu verstehen, d.h. die zukünftige Insolvenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Mitteilung der Ablehnung der Kindergeldfestsetzung an die zuständige Ausländerbehörde durch die Familienkasse (§ 62 Abs 1a S 5 EStG)

Rn. 155 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 62 Abs 1a S 5 EStG informiert die Familienkasse die zuständige Ausländerbehörde über die Ablehnung der Kindergeldfestsetzung, damit die Ausländerbehörde daraus Erkenntnisse für etwaige aufenthaltsrechtliche Auswirkungen erzielen kann, vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung BT-Drucks 19/8691, 7. Im Hinblick auf aufenthaltsrechtliche Ko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 EStG regelt bestimmte Rechte und Pflichten der am Familienleistungsausgleich beteiligten Personen und Stellen sowie der Kinder über 18 Jahre. Die hier beschriebenen Mitwirkungs-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten verstehen sich insoweit als die gegenüber den Verfahrensvorschriften der AO spezielleren Regelungen, die Vorrang genießen g...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 12. Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien

Rn 48 Am 03.12.2019 gab es den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 durch die Bundesregierung.[66] Das Gesetz ist mit Anpassungen basieren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines, Entstehungsgeschichte, Gesetzgebungsverfahren

Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 v 23.05.2022 (BGBl I 2022, 749), das rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft getreten ist (Art 4 Abs 2 Steuerentlastungsgesetz 2022), sind im neuen Abschnitt XV. "Energiepreispauschale" die §§ 112–122 EStG angefügt worden. In dem Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 der Bundesregierung (BT-Drucks 20/1412...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Einführung

Rn 1 Der Beginn der Reform des Insolvenzrechts reicht viele Jahrzehnte zurück. Nachdem seit 1970 ein drastischer Anstieg der Zahl der Anträge auf Eröffnung von Konkursverfahren zu verzeichnen war, andererseits der Anteil der Konkursverfahren, die auch eröffnet wurden, stetig herabsank und seit vielen Jahren bei einer Quote von etwa 25 % verblieben war,[1] des Weiteren die Ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 5. Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

Rn 22 Unter dem 03.01.2013 stellte das Bundesjustizministerium einen Entwurf eines Gesetzes zur Bewältigung von Konzerninsolvenzen vor.[28] Mit verschiedenen Regelungen soll der Materie einer Konzerninsolvenz ein Regelungsrahmen gegeben werden, der etwa im Falle einer Konzerninsolvenz die zu eröffnenden Einzelverfahren über die Vermögen der konzernangehörigen Einzelunternehm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.2 Auswahl des Verwalters (§§ 56, 56a)

Rn 30 Für die Auswahl des vorläufigen Insolvenzverwalters gelten gemäß §§ 56, 56a die gleichen Grundsätze wie für den späteren Insolvenzverwalter, insbesondere hinsichtlich der Gläubigerbeteiligung nach § 56a. Letztere ist aber wegen der Eilbedürftigkeit des Eröffnungsverfahrens häufig nur eingeschränkt möglich.[91] Nichtsdestotrotz strahlen die Ziele des Gesetzgebers des ES...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 13. Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes

Rn 49 Die Bundesregierung hat am 03.04.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vorgelegt.[70] Mit dem am 01.07.2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes[71] vom 07.07.2009 ist der Schutz ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Vorläufige Insolvenzverwaltung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rn 26 In konsequenter Umsetzung der von Rechtsprechung und Literatur[75] schon zur Sequestration gemäß § 106 KO entwickelten Grundsätze und wiederum in enger Anlehnung an die frühere Regelung des § 11 VerglO wurde für das moderne Insolvenzverfahren die Möglichkeit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ausdrücklich geregelt. Die Anordnung und die daraus resulti...mehr

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zfs 11/2022, Verjährungsunt... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Ziff. 2 OWiG statthafte, Zulässigkeitsbedenken nicht unterliegende Rechtsbeschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg, weil diese durchgreifende, den Betroffenen beschwerende Rechtsfehler nicht aufzeigt. Über den Verwerfungsantrag der Generalstaatsanwaltschaft hinaus bedarf freilich Folgendes der Erörterung: 1. Der Senat kann zunächst offenlassen, o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Prüfung der Voraussetzungen nach § 62 Abs 1a S 2 EStG durch die Familienkassen in eigener Zuständigkeit (§ 62 Abs 1a S 4 EStG)

Rn. 152 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 62 Abs 1a S 4 EStG erfolgt für Zeiträume ab August 2019 die Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kindergeld gemäß § 62 Abs 1a S 2 EStG vorliegen oder gemäß § 62 Abs 1a S 3 EStG nicht gegeben sind, durch die Familienklasse in eigener Zuständigkeit, vgl dazu FG Münster v 08.02.2022, 2 K 2243/21 Kg. Die Freizügigkeitsb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 11. Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften

Rn 42 Die Bundesregierung hatte unter dem 09.08.2019 einen Entwurf eines "Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften"[54] eingebracht. Der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a u 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen in einem automatisierten Abrufverfahren (§ 68 Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks 19/8691 Art 9) war die Einfügung des § 68 Abs 7 EStG nicht vorgesehen, diese erfolgte aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in der BT-Drucks 19/10683, 35. Die Regelung enthält eine Ermächtigung iSd § 30 AO an die Datenstelle der Rentenversicherung. Diese darf den Familienkassen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 25 Albrecht, Die EU-Kommission ebnet den Einstieg in die vorinsolvenzliche Sanierung, ZInsO 2016, 2415 ff.; Balz, Die Ziele der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 3 ff.; Bichlmeier, Reform des Insolvenz- und Sanierungsrechts, AuR 2011, 193 ff.; Bittmann, Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung: Folgen für das Insolvenzver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Schlechterstellung

Rn 8 Neben der Antragsberechtigung und dem Erfordernis eines Widerspruchs muss der Insolvenzplan den Beteiligten voraussichtlich schlechter stellen, als er ohne einen solchen stünde (§ 251 Abs. 1 Nr. 2). Abzustellen ist dabei darauf, ob eine Schlechterstellung des Beteiligten durch den Plan wahrscheinlicher ist als eine Nichtschlechterstellung und dass er dies auch glaubhaft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Rn 12 Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde vom Bundesrat am 25.11.2011 – zuvor vom Bundestag unter dem 27.10.2011 in der vom Rechtsausschuss geänderten Form[7] verabschiedet – entgegen der Empfehlung seiner Ausschüsse, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen,[8] angenommen.[9] Die Verkündung im Bundesgesetzblatt er...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 18. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Rn 74 Die Bundesregierung hat am 20.01.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) publiziert.[97] Der Bundestag hat das Gesetz in der Beschlussfassung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz[98] verabschiedet. Rn 75 Nach dem Regelungskonzept der geltenden §§ 705 ff. BGB ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.3.2 Wertersatz

Rn 89 Daneben bestimmt § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 a.E., dass ein durch die Nutzung eingetretener Wertverlust des für die Betriebsfortführung eingesetzten Vermögensgegenstandes durch laufende Zahlungen an den Gläubiger auszugleichen ist. Im Gegensatz zur Nutzungsausfallentschädigung in Form von Zinsen, kann der Ausgleich des durch die Nutzung eingetretenen Wertverlustes ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 13a wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde lag. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung. Rn 2 Das Insolvenzrecht in der Ausprägung der InsO ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträg...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Rn 19 Das Bundeskabinett hat am 18.07.2012 einen Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Damit sollte die sog. "2. Stufe der Reform des Insolvenzrechts" realisiert werden. Das Gesetz ermöglicht es Schuldnern erstmals, das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 10 Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2006[24] wurde § 21 um eine den Bedürfnissen der Praxis entsprechende weitere Sicherungsmaßnahme ergänzt. Danach kann das Gericht Fremdrechtsgläubigern untersagen, die mit Fremdrechten belasteten Vermögensgegenstände aus dem Unternehmen des Schuldners abzuziehen und umgekehrt dem vorläufigen Verwalter e...mehr

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Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Zusammenfassung Der Bundesrat hat am 7.10.2022 dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zugestimmt. Geregelt ist darin jetzt auch, dass Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, im Jahr 2023 weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.mehr