Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesregierung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255f i. d. F. vom 28.11.2018 (gültig ab 1.1.2019 bis 31.12.2025) enthält nun eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung. Ziel ist es, die Halteklausel von 48 % vor Steuern in § 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 Satz 1 praktisch umzusetzen. Rz. 3 Korrespondierende Vorschriften sind damit insbesondere §§ 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 und Abs. 3a, der die Detailregelunge...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 2.1 Verordnungsermächtigung – aktueller Rentenwert (Abs. 1)

Rz. 4 Wie in § 69 Abs. 1 auch ermächtigt Abs. 1 die Bundesregierung durch Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1. Juli eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert (Ost) bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen (vgl. insoweit die Komm. zu § 69); für die Festlegung und Ermittlung ist § 255a (und die Grundregel des § 68) zu berücksichtigen. R...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 2.2.1 Die Verordnungsermächtigung für die Bestimmung der Umrechnungswerte (Satz 1)

Rz. 7 Die Bundesregierung ist des Weiteren ermächtigt nach § 255 b Abs. 2 Satz 1 bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres die Umrechnungswerte der Anl. 10 zum SGB VI, die im Rahmen des § 256a Abs. 1 benötigt werden, fortzuschreiben bzw. die vorläufigen Umrechnungswerte festzulegen. Rz. 8 Die Verordnungsermächtigung erfasst dabei folgende 2 Regelungsgegenstände: Umrechnungswert ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 255f (i. d. F. vom 2.12.2006, gültig bis 30.6.2008) bestimmte zunächst die aktuellen Rentenwerte zum 1.7.2001, zum 1.7.2005 (nach Änderung aufgrund des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004, BGBl. I S. 1791) und zum 1.7.2007 (nach Änderung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006, BGBl. I S. 2742). In der zuletz...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 254c regelt als Sondervorschrift zu § 65 die Technik der Rentenanpassung für das Beitrittsgebiet in der Weise, dass den Renten anstelle des bisherigen der neue aktuelle Rentenwert (Ost) – § 255 a – zugrunde gelegt wird. Rz. 3 § 254c ist eine Sonderregelung zu § 65 zur Anpassung der Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt. Die Vorschrift korrespondi...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255b Abs. 1 ergänzt die Verordnungsermächtigung des § 69 und berechtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates den aktuellen Rentenwert (Ost) jeweils zum 1. Juli eines Jahres, und zwar bis zum 30. Juni des Jahres neu festzulegen. Die Regelungen zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts finden sich im Übrigen in den §§ 68, 255a und 255d. Rz. 3 Die Deutsche ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 37 Durch die Anwendung des Abs. 1 i. d. F. bis zum 21.7.2009 sind in den alten Bundesländern Rentenminderungen für die Jahre 2005 und 2006 in Höhe von 1,78 % und in den neuen Bundesländern von 1,32 % vermieden worden (vgl. GRA der DRV zu § 68a SGB VI, Stand: 29.8.2019, Anm. 2). Rz. 38 Die Abschmelzung des Ausgleichsbedarfs ist abgeschlossen; in den neuen Bundesländern war...mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.1 Einrichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik richtet einen Beirat ein (Satz 1), der durch einen Vorsitzenden geführt wird (Satz 2). Der Beirat berät die gematik im Innenverhältnis und ist dabei den Interessen der entsendenden Stellen verpflichtet (§ 318 Abs. 1). Er ist nicht vertretungsberechtigt im Außenverhältnis. Rz. 4 Die Zusammensetzung ist gesetzlich geregelt (Satz 3) und kann nicht durch die Ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 2.1 Rechtslage bis 31.12.2025

Rz. 5 Für die Zeit vom 1.7.2019 bis zunächst 1.7.2025 gilt das Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 %; diese Haltelinie wird unmittelbarer Bestandteil der Rentenanpassung, die durch die Niveauschutzklausel des § 154 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 255e ergänzt wird (BT-Drs. 19/4668, S. 36 f. = BR-Drs. 425/18 S. 33). Rz. 5a In dieser Übergangszeit wird daher die Bundesregie...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 8 Sinn der Regelung ist es, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass im Ausland erstmalig geltend gemachte Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 letztlich nicht geprüft werden können, weil eine Verweisbarkeit auf andere berufliche Tätigkeiten nicht geprüft werden kann (zutreffend GRA der DRV zu § 270b SGB VI, Stand: 6.2.2015, Anm. 1; vgl. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Sinn der Regelung zur Schutzklausel in Abs. 1 war es schon immer (auch schon, als die Schutzklausel noch in § 68 Abs. 6 verankert war), eine Verringerung des aktuellen Rentenwertes zu verhindern, die trotz steigender Lohnsumme aufgrund der übrigen Faktoren ggf. eintreten kann (vgl. zu den Gesetzeserwägungen im Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finan...mehr

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Fragen und Antworten zum Au... / Weshalb möchte die Bundesregierung die kalte Progression ausgleichen?

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat betont, dass der Ausgleich der kalten Progression ein Gebot der Fairness ist. Der Staat darf sich an den Auswirkungen der hohen Inflation nicht bereichern. Die hohe Inflation bedeutet ohnehin schon eine starke Belastung für Geringverdienerinnen und Geringverdiener wie für die arbeitende Mitte. Das widerspricht auch unserem Koalition...mehr

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Fragen und Antworten zum Au... / Auf welcher Basis wird die kalte Progression bemessen?

Die Bundesregierung legt regelmäßig einen Bericht zur Schätzung der kalten Progression bei der Einkommensteuer vor. Für die Modellrechnung wird angenommen, dass alle Steuerpflichtigen im Folgejahr eine Einkommenssteigerung in Höhe der Inflationsrate erhalten. Diese Zahlen werden als Grundlage zum Ausgleich der kalten Progression herangezogen. Damit die gesetzlichen Anpassung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 27.1 Zweck der Regelung

Rz. 515 Bei der unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft oder umgekehrt, zwischen Sonderbetriebsvermögen und Gesamthandsvermögen sowie zwischen den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer derselben Mitunternehmerschaft war nach § 6 Abs. 5 ...mehr

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Finanzielle Krisenentschädi... / b) Bundesregierung zu weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen angehalten

Der Deutsche Bundestag – namentlich die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE – forderte daher bereits die Bundesregierung auf:mehr

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Finanzielle Krisenentschädi... / III. Fazit

Die anhaltende Corona-Pandemie – aber auch der Ukraine-Krieg – mitten in Europa belasten das Land aber auch die Bürgerinnen und Bürger weiterhin wirtschaftlich stark. Die Krisen der letzten Jahre stellen insb. auch die Wirtschaft durch die erforderlichen Einschränkungen vor erhebliche Herausforderungen. Dabei sind auch die steigenden Energiepreise in doppelter Hinsicht belas...mehr

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Finanzielle Krisenentschädi... / a) Krisenbedingte Nachtragshaushalte alleine nicht ausreichend

Der Bundeshaushalt 2021 sah bereits nach der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation aufgrund der Corona-Krise eine Ermächtigung zur Neuverschuldung i.H.v. insgesamt ca. 240,2 Mrd. EUR vor (sog. Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 2021). Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 wurden davon bereits ca. 60 Mrd. EUR nicht ausgeschöpft. Anstatt diese erteilten Kreditermächtigung...mehr

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Finanzielle Krisenentschädi... / 1. Bereits grundlegende Novation des Sozialen Entschädigungsrechts

Durch eine grundlegende Novelle des Sozialen Entschädigungsrechts wurde Art. 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019 (vgl. BGBl. I 2019, 2652) reformiert. Die gesetzliche Neuregelung stand damit nicht in Verbindung mit den aktuellen Krisensituationen. Gleichwohl wird im politischen Berlin gerne ein Zusammenhang mit der Corona-Krise konst...mehr

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Energiemanagement (ISO 5000... / 4 Zusammenfassung

Für Unternehmen, die sich ernsthaft und nachhaltig beim Thema Energieeffizienz weiterentwickeln wollen, ist auf Dauer die Einführung eines Energiemanagementsystems unverzichtbar. Damit verbunden ist u. a. die Notwendigkeit, der Implementierung einer geeigneten Energiedatenerfassung, um die Strukturen und Energieflüsse transparent darstellen und analysieren zu können. Hierbei ...mehr

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Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Rechtsgrundlagen des internationalen Auskunftsverkehrs sind verstreut und überschneiden sich. Man unterscheidet zwischen Auskünften, zu deren Erteilung sich ein Staat durch internationalen Vertag verpflichtet hat, und solchen Auskünften, die ein Staat ohne Verpflichtung erteilt (Kulanzauskünfte). § 117 Abs. 1 AO ermächtigt die deutschen Finanzbehörden, den Auskunftsverkeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / II. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 18 [Autor/Stand] Umsetzung der EU-Vorgaben. Mit der Änderung der Amtshilferichtlinie (RL 2011/16/EU) mit Datum vom 5.6.2018 haben EU-Parlament und Ministerrat auch dem deutschen Gesetzgeber die Einführung einer Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ins Lastenheft geschrieben. Als Reaktion hierauf wurde mit Datum vom 11.9.2018 durch das Bundesmini...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 3d wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde liegt. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung. Rn 2 Das Insolvenzrecht in der Ausprägung der InsO ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 1 Einführung

Bereits am 31.7.2019 trat die "Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union" in Kraft. Ziel der Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152/EU ist die Erweiterung der bereits in der Nachweisrichtlinie vorgesehenen Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 21 § 4 Nr. 4a UStG war durch Gesetz v. 15.12.2003[1] neu in das UStG aufgenommen worden, und zwar mWv 1.1.2004. Die – seinerzeit neu geschaffene – Anlage 1 des UStG (zu § 4 Nr. 4a – Liste der Gegenstände, die der Umsatzsteuerlagerregelung unterliegen können; die bis dahin geltende Anlage 1 des UStG zu den ermäßigt besteuerten Gegenständen wurde Anlage 2) geht auch auf da...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 3b wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde liegt. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung.mehr

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ZErb 08/2022, Die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge unter dem Gesichtspunkt der Voraussetzungen des Familienheims - Ein Kurzbeitrag aus aktuellem Anlass

Steuerbefreiung sind grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen zu gewähren. Anlässlich einer Anfrage einer Mandantin ergab sich die Frage, ob moralische Verpflichtungen ein steuerschädliches Ereignis im Fall des Familienheims auslösen können. Derzeit fliehen tausende Menschen aus den Kriegsgebieten der Ukraine. Viele hilfsbereite Menschen sind bereit, den Geflüchteten ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Zusätzliche Voraussetzungen für den Fall, dass Zuwendungsempfänger iSv § 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG ihre Zwecke nur im Ausland verwirklichen (§ 10b Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 116 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Regelung betrifft diejenigen Zuwendungsempfänger iSd § 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG, die ihre steuerbegünstigten Zwecke nur im Ausland verwirklichen. Zuwendungen an derartige ausländische öffentlich-rechtliche Empfänger sind nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 6 EStG begünstig. Wegen der Bedenken in Bezug auf die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Karrenbrock, Wider die Aushöhlung des Leistungsfähigkeitsprinzips durch die Mindestbesteuerung, DB 2004, 559; Nolte, Geänderte Verlustverrechnungsmodalitäten im Ertragsteuerrecht, NWB F 3, 12 907; Intemann/Nacke, Verlustverrechnung nach den Steueränderungen für 2003/04, DStR 2004, 1149; Lindauer, BB-Forum: Anmerkungen zur Mindestbesteuerung 2004, BB 2004, 2720; Korezkij, Verfass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aus Aktualitätsgründen werden nachfolgend lediglich die seit 2000 ergangenen Änderungen des § 2 EStG kurz dargestellt: StEuglG (BGBl I 2000, 3): Ersetzung der DM-Beträge 100 000/200.000 durch die EUR-Beträge 51 500/103.000 in § 2 Abs 3 EStG ab VZ 2002. StSenkG (BGBl I 2000, 1433): Einfügung des § 2 Abs 5a EStG – betrifft nur außersteuerliche V...mehr

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ZErb 08/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Barzen Das neue Stiftungsrecht Synopsen der Gesetzestexte und Begr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 192 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die "Mindestbesteuerung" in § 2 Abs 3 S 2–8 EStG aF (s Rn 200) wurde aufgehoben (Art 1 Nr 1, Art 8 Abs 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum SteuervergünstigungsabbauG (v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840). Im Gegenzug allerding wurde aber die Beschränkung des überperiodischen Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 11 UStG 1951 i. V. m. § 39 UStDB 1951. Danach waren neben den heute begünstigten Umsätzen auch die Leistungen an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung steuerbefreit, wenn damit deren Verpflichtung aus einem Versicherungsverhältnis oder einer auf Gesetz beruhenden Verpflichtung gegenüber einem Versorgungsberechtigten erfü...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / III. Die Klärung der eigenen Abstammung

Rz. 264 Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von grundlegender Bedeutung. Für viele Männer wurde sie bei Zweifeln über ihre Vaterschaft zu einer Frage, in der sie sich nicht gescheut haben, etwa heimlich Haare des Kindes (Kamm/Bürste) oder seinen Speichel (Zahnbürste) zu verwenden, und gutachtlich klären zu lassen, ob die von ihnen angenommene oder angez...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Prüfungsschema für Unterhaltsansprüche

Rz. 8 Die Unterhaltsansprüche eines Kindes sind in der folgenden Reihenfolge zu prüfen. Checkliste (1) Unterhaltstatbestand Unterhaltstatbestand und damit Anspruchsgrundlage für den Kindesunterhalt ist § 1601 BGB, wonach Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt (Deszendentenunterhalt) richtet sich grund...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften/Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen (§ 4 Nr. 27 Buchst. a UStG)

Rz. 3 § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG war zum 1.1.1980 als § 4 Nr. 27 UStG neu in das UStG 1980 eingefügt worden. Die amtliche Begründung hierfür lautet[1]: "Durch die Vorschrift wird aus sozialen Gründen insbesondere die Schwesterngestellung an Krankenhäuser und Altenheime sowie die Gestellung von Ordensangehörigen an Schulen und Kirchengemeinden von der USt befreit. Die Vorschri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Gestellung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte und von Betriebshelfern (§ 4 Nr. 27 Buchst. b UStG)

Rz. 8 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG war zum 1.1.980 zunächst in Form zweier Steuerermäßigungstatbestände [1] eingeführt worden. Diese Steuerermäßigungen waren im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein UStG (BT-Drs. 8/1779) noch nicht enthalten gewesen. Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b UStG (1980) ging auf die Beschlussempfehlung de...mehr

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E-Daten und Änderungspflich... / 2. Änderung nach § 175b AO

Beispiel Die private Krankenkasse des A übermittelt im Jahr 2020 Daten zu den von A gezahlten Krankenversicherungsbeiträgen i.H.v. 5.000 EUR an das zuständige FA. Irrtümlich werden diese im Rahmen der Steuerfestsetzung des A nicht berücksichtigt. Abwandlung: Das FA berücksichtigt lediglich einen Betrag von 50 EUR aufgrund eines Eingabefehlers. Datenübermittlungspflicht Dritter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 1.2 Zweck

Rz. 2 § 46 AO enthält keine umfassende und abschließende Regelung zu Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis[1], sondern beschränkt sich darauf, die Wirksamkeit bzw. Zulässigkeit dieser Rechtsakte in Bezug auf die in Abs. 1 ausdrücklich genannten Ansprüche von besonderen Voraussetzungen abhängig zu machen bzw. zu beschränken. Die form...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift geht auf § 712 Abs. 2 RVO zurück. Sprachliche Änderungen ergaben sich beim Normadressaten ("Unfallversicherungsträger" statt "Berufsgenossenschaften") und beim Pflichteninhalt ("Aufsichtspersonen" statt "technische Aufsichtsbeamte" sowie "in der für eine wirksame Überwachung und Beratung gemäß § 17 erforderlichen Zahl" statt "in der für eine wirks...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.2 Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Rz. 9 Abs. 2 bestimmt, dass Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten. Sie stehen der Arbeitsvermittlung im Ergebnis nicht zur Verfügung und können demnach nicht arbeitslos i. S. d. Abs. 1 sein. Es kommt nicht darauf an, ob eine Maßnahme jederzeit abgebrochen werden kann oder von kürzerer Dauer als 6 Wochen ist. Rz. 10 Die Teilnahme a...mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattungspflichten entwickelten sich in den letzten Jahren weg von der reinen finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin auch zur Darstellung von nichtfinanziellen Faktoren.[1] So werden bereits seit über 10 Jahren im Lagebericht von großen Kapitalgesellschaften sowie im Konzernlagebericht Angaben zu nichtfinanziellen Le...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hörakustiker (Professiogramm) / 7 Gefährdungsanalyse und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Der Gesetzgeber hat ersichtlich ein Erfolgsmodell geschaffen, als er das Wohnungseigentumsgesetz 1951, juristisches Neuland betretend, zur Linderung der Wohnungsnot einführte. Inzwischen gibt es in Deutschland rund 3 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften mit über 10 Millionen Eigentumswohnungen. Nachdem das Gesetz jahrzehntelang kaum eine Änderung erfahren hatte, bracht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 13 UStG hat keine unmittelbare Bezugsvorschrift in der MwStSystRL . Die Art. 132 ff. MwStSystRL, die den Umfang der Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug abschließend regeln, enthalten eine § 4 Nr. 13 UStG vergleichbare Steuerbefreiung nicht. § 4 Nr. 13 UStG beruht vielmehr auf der Protokollerklärung Nr. 7 des Rates und der Kommission zu Art. 13 der 6. EG-Richtl...mehr

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Coronavirus: So können Unte... / 2 Wie können Unternehmen negative wirtschaftliche Folgen begrenzen?

Zunächst muss gesagt werden, dass es unmöglich ist, sich zu 100 % abzusichern. Und es kann kurzfristig dazu kommen, dass sich die Situation unvorhersehbar weiter verschlechtert. Aber jeder Betrieb kann vorbeugen und die Folgen, die durch das Coronavirus entstehen können, abmildern. Wichtig Betriebliche Pandemieplanung Die betriebliche Pandemieplanung stellt verschiedene Maßnah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anforderungen an Arbeitsver... / 1 Vorbemerkung

Infographic Die ursprüngliche Fassung des NachwG (NachwG) beruhte auf den Vorgaben der sog. Nachweis-Richtlinie 91/533/EWG vom 14.10.1991[1] über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen. Der deutsche Gesetzgeber hatte damals die Richtlinie nur mit erheblicher zeitlich...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / II. Unternehmensfeindlicher Reglementierungsdrang der Bundesregierung

Rz. 14 Während die OECD ungeachtet der derzeitigen Stabilität unseres Arbeitsmarktes seit Jahren mehr Flexibilität für das deutsche Arbeitsrecht fordert, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden, setzen die letzten und die aktuelle Bundesregierung unverändert auf verstärkte Reglementierung unseres ohnehin stark regulierten Arbeitsmarktes. Das ist schon deshalb ...mehr