Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / cc) Wann kommt es zu einer Standardhebung?

Der Standard eines Wohngebäudes wird gehoben, wenn ein Bündel von Baumaßnahmen in mindestens drei der vier Bereiche der zentralen Ausstattungsmerkmale zu einer deutlichen Erhöhung des Gebrauchswertes führt, d.h., wenn diese Bereiche von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder sehr anspruchsvollen Standard oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / I. Vorbemerkung

Investitionen im Zusammenhang mit der Erzielung von Gewinn- oder Überschusseinkünften dienenden Gebäuden führen in der Besteuerungspraxis hinsichtlich ihrer einkommensteuerlichen Behandlung häufig zu Rechtsstreitigkeiten. Denn sie können zwar als Erhaltungsaufwendungen sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (WK) absetzbar (oder unter den Voraussetzungen des § 82b ES...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / b) Standardhebung eines Wohngebäudes

Umfangreiche Darstellung im BMF-Schreiben: Zur konkreten Zweckbestimmung des Erwerbers gehört auch seine Entscheidung, welchem Standard ein Wohngebäude künftig entsprechen soll. Kommt es durch entsprechende Aufwendungen zu einer Standardhebung, liegen AK vor. Der Teil des BMF-Schreibens, der sich mit der Frage der Standardhebung beschäftigt, nimmt breiten Raum ein. aa) Grundl...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / VII. Fazit

Mit dem BMF-Schreiben v. 26.1.2026 reagiert die Finanzverwaltung auf die Entwicklung, die im Gebäudebereich bei der Durchführung von Baumaßnahmen in den letzten beiden Jahrzehnten stattgefunden hat. Dabei ist festzustellen, dass sich zwar an der einen oder anderen Stelle Veränderungen ergeben, insgesamt aber an dem Grundkonzept, das dem BMF-Schreiben v. 18.7.2003 [17] zugrund...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / bb) Wann liegt welcher Standard vor?

Der wohl am häufigsten vorzufindende mittlere Standard liegt vor, wenn die zentralen Ausstattungsmerkmale durchschnittlichen und selbst höheren Ansprüchen genügen. Von diesem Standard geht die Finanzverwaltung in der Regel aus, wenn nicht besondere Umstände auf einen sehr einfachen oder sehr anspruchsvollen Standard hindeuten. Ein sehr einfacher Standard liegt vor, wenn die z...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die steuerrechtliche Einordnung von Aufwendungen für ein einkünfterelevant genutztes Gebäude als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder lediglich im Wege der AfA berücksichtigungsfähige Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten ist in der Besteuerungspraxis – insbesondere im Bereich der Einkün...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / b) Ursprünglicher Zustand

Unterschiedliche Zeitpunkte: Als ursprünglicher Zustand gilt der Zustand eines Gebäudes zu unterschiedlichen Zeitpunkten: bei Herstellung/Anschaffung: der Zeitpunkt der Herstellung/Anschaffung bei entgeltlichem Erwerb; unentgeltlichem Erwerb (z.B. durch Schenkung oder als Erbe): der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsvorgänger das Gebäude hergestellt oder entgeltlich erworben hat; Ent...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / d) Sanierung in Raten

Eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts kann auch durch eine Sanierung in Raten erfolgen. Eine solche liegt vor, wenn Baumaßnahmen, die innerhalb eines Veranlagungszeitraumes oder eines Wirtschaftsjahres durchgeführt werden, zwar für sich gesehen noch nicht zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen, aber Teil einer Gesamtmaßn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / IV. Anschaffungsnahe HK

Teil III des BMF-Schreibens v. 26.1.2026 befasst sich in den Rz. 54–68 aus Sicht der Finanzverwaltung erstmals umfassend mit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG unter den Aspekten: Welche Aufwendungen werden von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG erfasst? Wie ist der Dreijahreszeitraum zu bestimmen? Was ist bei der Ermittlung der 15 %-Grenze zu beachten? Dabei handelt es sich um die Wie...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 1. Allgemeine Grundsätze

AK eines Gebäudes sind nach § 255 Abs. 1 HGB Aufwendungen, die geleistet werden, um das Gebäude zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Gebäude einzeln zugeordnet werden können. Im ersten Teil des BMF-Schreibens geht es schwerpunktmäßig um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen als AK zur Versetzung eines Gebäudes in einen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / a) Vergrößerung der Nutzfläche

Eine Erweiterung eines Gebäudes liegt vor bei einer – wenn auch nur geringfügigen – Vergrößerung der nutzbaren Fläche oder Substanzmehrung, die eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit eines Gebäudes zur Folge hat[7]. Maßgeblich für eine Vergrößerung der nutzbaren Fläche ist allein die bauliche Vergrößerung – unabhängig davon, ob die vergrößerte nutzbare Fläche auch tatsächli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / VI. Feststellungslast

Der letzte Abschnitt des BMF-Schreibens stellt nochmals die für die Feststellungslast geltenden Regularien heraus. Die Feststellungslast für Tatsachen, die eine Behandlung von Aufwendungen als AK/HK begründen, trägt das FA. Erhöhte Mitwirkungspflicht: Soweit das FA nicht dazu in der Lage ist, den Zustand eines Gebäudes im Zeitpunkt der Anschaffung oder den ursprünglichen Zusta...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.4 Einordnung erworbener Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand

Software wird oftmals zusammen mit Hardware beschafft oder es werden mehrere Softwareprodukte gemeinsam beschafft. Aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes ergibt sich daher bei vielen Anschaffungsvorgängen die Notwendigkeit, die erworbenen Vermögensgegenstände voneinander abzugrenzen und den Gesamtkaufpreis auf die erworbenen Vermögensgegenstände aufzuteilen. Eine Software k...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.12 Vereinfachung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Systemsoftware und Anwendungssoftware können als geringwertige Vermögensgegenstände behandelt werden. Die steuerlichen Vereinfachungsregelungen (siehe unten) können nach IDW RS HFA 11.7 auch handelsrechtlich angewendet werden. Dies gilt allerdings nicht für die durch das BMF-Schreiben vom 22.2.2022 geschaffene Möglichkeit zur (pauschalen) Annahme einer einjährigen Nutzungsda...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.13 Aufwendungen für Updates und Releasewechsel

Die Aktualisierung von Software erfolgt durch Updates, Upgrades oder Releasewechsel. Diese warten und aktualisieren die vorhandene Software, verbessern die Gebrauchsfähigkeit oder schaffen ggf. neue Funktionen. Hinsichtlich der buchhalterischen Behandlung sind nach IDW RS HFA 11.21 daher folgende Fälle zu unterscheiden: Wartung bzw. Modernisierung: Die Software-Aktualisierungs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 4.3 Vereinfachungsregeln für Software

Abschreibungen gem. § 6 Abs. 2 und 2a EStG sind bei immateriellen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nicht möglich. Allerdings sieht R 5.5 EStR vor, dass Computerprogramme bis zum Grenzwert von 800 EUR netto (bei vor dem 1.1.2018 angeschaffter Software bis 410 EUR) als Trivialprogramme gelten, die wiederum wie abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter zu b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.5 Unentgeltliche Abgabe von Werten und Leistungen in besonderen Fällen

Rz. 43 Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG muss auch die unentgeltliche Abgabe von Werten und Leistungen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, aufgezeichnet werden. Diese unentgeltlichen Wertabgaben werden Lieferungen gleichgestellt, wobei vorausgesetzt wird, dass ein voller oder teilweiser Vorsteuerabzug vorausging.[1] Zu diesen Wertabgaben gehören: die Entnahme eines G...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Warenverbuchung, getrennte ... / 9 Ermittlung Wareneinsatz

Die auf die verkauften Waren einer Abrechnungsperiode entfallenden Anschaffungskosten werden als Wareneinsatz bezeichnet.[1] Nach Buchung der Bestandsveränderung an Waren lässt sich der Wareneinsatz aus dem Saldo der Konten ermitteln, die unter der GuV-Position "5.a. Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren" zugeordnet sind und auf denen Wareneingänge, ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Warenverbuchung, getrennte ... / 10.1 Private Warenentnahmen

Entnimmt der Unternehmer Waren für private Zwecke, so ist diese Entnahme von Betriebsvermögen in das private Vermögen buchhalterisch zu erfassen. Die Entnahme von Waren ist mit den Zeitwerten (Wiederbeschaffungskosten) in der Handelsbilanz und in Höhe des Teilwerts in der Steuerbilanz zu bewerten.[1] Sofern die Entnahme in zeitlicher Nähe zur Anschaffung erfolgt, entsprechen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1.1 § 50i Abs. 1 EStG

Rz. 1 § 50i EStG adressiert Unternehmensstrukturen mit grenzüberschreitendem Bezug unter Beteiligung von fiktiv gewerblichen Personengesellschaften (Abs. 1 S. 1). Darüber hinaus ist auch die Errichtung fiktiv gewerblicher Personengesellschaften durch Einbringungsvorgänge im Anwendungsbereich der Norm (Abs. 1 S. 2). § 50i Abs. 1 S. 4 EStG ordnet die sinngemäße Anwendung für g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.2 Vor dem 29. Juni 2013 in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 EStG übertragen oder überführt worden (Nr. 2)

Rz. 27 (...) "vor dem 29. Juni 2013" (...): § 50i EStG ist nur anwendbar, wenn Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. d. § 17 EStG vor dem 29.6.2013 in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 EStG übertragen oder überführt worden sind. Der 29.6.2013 bezieht sich weder auf den Veräußerungsvorgang noch auf den Ausschluss bzw. die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.1 Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. d. § 17 EStG (Nr. 1)

Rz. 22 § 50i Abs. 1 S. 1 EStG unterscheidet zwischen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und Anteilen i. S. d. § 17 EStG, die stets dem Privatvermögen einer natürlichen Person zuzurechnen sind. In anderen Fällen, insbesondere bei der Übertragung oder Überführung von Gegenständen des Privatvermögens, kommt § 50i EStG nicht zur Anwendung.[1] Der steuerrechtliche Begriff des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.2 § 50i Abs. 1 Satz 2 EStG (Schaffung einer fiktiv gewerblichen Personengesellschaft)

Rz. 56 § 50i Abs. 1 S. 2 EStG stellt bestimmte Fälle des § 20 UmwStG der Übertragung oder Überführung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gleich. Die Einfügung des Satzes 2 sollte nach Ansicht des Gesetzgebers die Tatbestandsbeschreibung um Anteile, die aufgrund der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs einer Personengesel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2 "Auch die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft, auf die die in Satz 1 genannten Wirtschaftsgüter oder Anteile übertragen oder überführt oder der im Sinne des Satzes 2 neue Anteile gewährt wurden, sind ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern." (Satz 3)

Rz. 90 Die Rechtsfolge des § 50i EStG holt nicht nur die unterlassene Besteuerung der stillen Reserven der Wirtschaftsgüter nach, indem die Gewinne, die ein gem. DBA in einem anderen Staat ansässiger Stpfl. aus einer späteren Veräußerung oder Entnahme (abkommensrechtlich) erzielt, ungeachtet entgegenstehender DBA-Bestimmungen versteuert werden, sondern es werden auch die lau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Gem. § 52 Abs. 59d EStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013 war § 50i EStG auf die Veräußerung von Wirtschaftsgütern oder Anteilen oder ihrer Entnahme anzuwenden, die nach dem 29.6.2013 stattfinden. Hinsichtlich der laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft war die Vorschrift in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer noch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Eigenverbrauch von Speisen und Getränken

Rz. 80 Die Grundsätze für die Abgrenzung von Nahrungsmittellieferungen und Restaurantdienstleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG Rz. 61ff.) gelten auch für unentgeltliche Wertabgaben. Nach der Verwaltungsauffassung[1] liegt eine unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG vor, wenn der Verzehr von Speisen und Getränken durch den Unternehmer selbst als sonstige Lei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Wiedereinführung der Steuerermäßigung für Gastronomieumsätze ab 1.1.2026

Rz. 48 Zum 1.1.2026 hat der Gesetzgeber die Steuerermäßigung für die Abgabe von Speisen im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – diesmal jedoch ohne zeitliche Befristung – durch das StÄndG 2025 wieder eingeführt, indem § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG neu gefasst wurde[1] (Rz. 18 – 27). Damit ist auf die Abgabe von Speisen in der Gastronomie ab dem 1.1.2026 wieder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Auslaufen der Steuerermäßigung für Gastronomieumsätze zum 31.12.2023

Rz. 47 Nach zweimaliger Verlängerung bis schließlich zum 31.12.2023 (Rz. 4 – 10) ist die Steuerermäßigung für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 31.12.2023 ausgelaufen (Rz. 11 – 17). Damit war ab dem 1.1.2024 auf diese Umsätze wieder der allgemeine Steuersatz von 19 % anzuwenden. Auch beim Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Wechsel des ermäßigten Steuersatzes für Gastronomieumsätze von 5 % auf 7 % zum 1.1.2021

Rz. 46 Die Absenkung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % lief zum 31.12.2020 aus, weil der Gesetzgeber diese Maßnahme von vornherein nur für das 2. Halbjahr 2020 vorgesehen hatte (Rz. 2). Somit musste auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1.1.2021 wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet werden. Für den Jahreswe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Absenkung des ermäßigten Steuersatzes für Gastronomieumsätze von 19 % auf 5 % zum 1.7.2020

Rz. 45 Als steuerliche Entlastungsmaßnahme für die Gastronomiebranche hat der Gesetzgeber zunächst durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz[1] eine zeitlich befristete Steuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen eingeführt (Rz. 1). Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets zur Stärkung der Binnennachfrage wurde zusätzlich – befristet auf ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erhaltungsaufwendungen, Ans... / Zusammenfassung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine bisherigen Verwaltungsanweisungen zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden umfassend überarbeitet. Das neue Schreiben ersetzt die bisherigen BMF-Schreiben aus den Jahren 2003 und 2017 und ist in allen offenen Fällen anzuwenden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / Zusammenfassung

Begriff Einnahmen, die an die frühere Erwerbstätigkeit anknüpfen, können sowohl zu lohnsteuer- als auch zu beitragspflichtigen Einnahmen führen. Zu unterscheiden ist zwischen Rentenbezügen einerseits und einmaligen Kapitalzahlungen andererseits. Die Grundsätze für die Lohnbesteuerung und die Beitragserhebung gehen hierbei getrennte Wege. Nachfolgend wird erläutert, unter wel...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ermittlung der Bewirtschaft... / Hintergrund

Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken – etwa im Rahmen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer – wird der Wert einer Immobilie u.a. anhand der zu erwartenden Erträge nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelt. So wird der Reinertrag eines Grundstücks zur Ermittlung des sog. Gebäudeertragswerts aus dem Rohertrag des Grundstücks abzüglich der Bewirtschaftungskost...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 2 Kapitalzahlungen aus einer Pensions-/Direktzusage oder Unterstützungskasse

Erteilt der Arbeitgeber eine Pensions-/Direktzusage bzw. entscheidet er sich zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse, fließt in der Ansparphase kein Arbeitslohn (auch kein steuerfreier Arbeitslohn) zu. Dies gilt auch in den Fällen der Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation"). Erst die späteren Altersbezüge sind vom Arbeitgeber als...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Liefer... / 2.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen

Eine innergemeinschaftliche Lieferung setzt grds. voraus, dass der Abnehmer Unternehmer ist, die Ware für sein Unternehmen erwirbt und der Erwerb (dem Grunde nach) im Bestimmungsstaat der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Hiervon ist auszugehen, sofern der Erwerber gegenüber dem Unternehmer eine ausländische USt-IdNr. verwendet. Mittlerweile ist die Verwendung der USt-IdNr. eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.1 Planmäßige Durchführung der bAV

Wird die betriebliche Altersversorgung über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds durchgeführt, fließen bereits die Beiträge des Arbeitgebers als steuerfreier[1] oder steuerpflichtiger Arbeitslohn in der Ansparphase zu. Hierfür ist entscheidend, dass die Versorgungseinrichtung dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 MWv 1.1.2026 wurde durch das Aktivrentengesetz[1] eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 21 EStG eingeführt. Die sog. Aktivrente wurde unbefristet eingeführt. Die Bundesregierung hat eine Evaluierung der Zielerreichung nach 2 Jahren in Aussicht gestellt.[2] Das Bundesfinanzministerium hat einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) als Orientierungshilfe bei Anwendung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kassensysteme

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Lohnsteuer-Richtlinien 2023

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuerrichtlinien

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abschreibung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Lohnsteuer-Richtlinien 2021

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.2.1 Ausweis

Rz. 68 Im Bereich der Sachanlagen sind die in den Zeilen 92-159 der Kerntaxonomie 6.9 genannten Positionen zu übermitteln. Rz. 69 Bei dem Feld "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Grund und Boden-Anteil bzw. Gebäude-Anteil nicht zuordenbar" handel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 4.2 Steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 31 Da die umgekehrte Maßgeblichkeit bereits vor über 15 Jahren gestrichen wurde, dürfen steuerliche Wertansätze nicht mehr in die Handelsbilanz übernommen werden. Rz. 32 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Nr. 2 Satz 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem "an deren Stelle tretenden Wert" anzusetzen. Hierunter wird...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 7 Besonderheiten des Anlagevermögens in der E-Bilanz

Rz. 54 Nach § 5b EStG besteht für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Herzstück der E-Bilanz bildet die Taxonomie, die gem. § 5b EStG als amtlich vorgeschriebener Daten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.1 Ausweis

Rz. 60 Für die immateriellen Vermögensgegenstände sind in der Kerntaxonomie (Version 6.9)[1] mehr Positionen vorgesehen, als nach § 266 Abs. 2 A HGB gefordert. Rz. 61 Bei den Positionen "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.4 Der Anlagespiegel

Rz. 76 Im Rahmen der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen muss für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, auch der Anlagespiegel[1] übermittelt werden. Dies erfolgt entweder in der Form eines Brutto-Anlagespiegels mit Entwicklung der Abschreibungen, als Brutto-Anlagespiegel ohne Entwicklung der Abschreibungen oder nach der Nettomethode.[2] Sofern ein Anlag...mehr

Buchungssatz aus VerwalterPraxis Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 8.2 Vorteile durch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs

Die Vorteile durch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, sind gemäß § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei (= steuerfreier Arbeitslohn). Voraussetzung ist, dass der Strom an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens entnommen wird. Die Steuerfreiheit g...mehr