Fachbeiträge & Kommentare zu Biodiversität

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nachhaltigkeitsmanagement / Zusammenfassung

Begriff Nachhaltigkeit Der Begriff tritt 1713 in der Sylvicultura Oeconomica von Carl von Carlowitz zum ersten Mal in deutscher Sprache im Zusammenhang mit der Forstwirtschaft auf: "daß es eine continuierliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe". CR Corporate Responsibility bzw. Unternehmensverantwortung beschreibt die generelle Verantwortung eines Unternehmens gegenüber ...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B5 "Biodiversität" (VSME.33 f.) adressiert als Teil der Umweltkennzahlen (B3–B7) des VSME-Basismoduls die biodiversitätsbezogenen Auswirkungen. Die Interdependenzen zu den anderen Umweltangaben zeigen sich exemplarisch darin, dass Flächenversiegelung sowohl Lebensräume zerstört (B5) als auch den natürlichen Wasserkreislauf beeinträchtigt (B6; § 9), während S...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologische Vielfalt

1 Systematik und rechtlicher Rahmen Rz. 1 Die Angabe B5 "Biodiversität" (VSME.33 f.) adressiert als Teil der Umweltkennzahlen (B3–B7) des VSME-Basismoduls die biodiversitätsbezogenen Auswirkungen. Die Interdependenzen zu den anderen Umweltangaben zeigen sich exemplarisch darin, dass Flächenversiegelung sowohl Lebensräume zerstört (B5) als auch den natürlichen Wasserkreislauf ...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 2 Inhalt und Struktur der Angabe B5 (VSME.33 f.)

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 3.2 Für Einsteiger: Schrittweise Implementierung

Rz. 23 Die erfolgreiche Implementierung einer VSME.B5-konformen Berichterstattung erfordert eine strukturierte, phasenweise Herangehensweise, die die begrenzten Ressourcen von Unternehmen berücksichtigt. In der 1. Phase der Grundlagenermittlung steht die Prüfung, ob das Unternehmen über Standorte verfügt, die in einem Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität liegen. Diese u...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 3.1 Zukunftsperspektiven und ESRS-Mapping

Rz. 21 Die systematische Verknüpfung zwischen VSME.B5 und ESRS E4 ermöglicht es Unternehmen, bereits heute Datenstrukturen und Prozesse zu etablieren, die bei späterem Übergang zu CSRD-Berichtspflichten nahtlos erweitert werden können. Diese strategische Vorbereitung kann erhebliche Implementierungskosten sparen und Wettbewerbsvorteile in biodiversitätssensiblen Lieferketten...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 3 Implementierung und Unterstützungsmaterial

3.1 Zukunftsperspektiven und ESRS-Mapping Rz. 21 Die systematische Verknüpfung zwischen VSME.B5 und ESRS E4 ermöglicht es Unternehmen, bereits heute Datenstrukturen und Prozesse zu etablieren, die bei späterem Übergang zu CSRD-Berichtspflichten nahtlos erweitert werden können. Diese strategische Vorbereitung kann erhebliche Implementierungskosten sparen und Wettbewerbsvorteil...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 3.3 Datenquellen und wissenschaftliche Grundlage

Rz. 24 Internationale Referenzdatenbanken: World Database on Protected Areas (WDPA), World Database on Key Biodiversity Areas, IUCN Red List of Threatened Species, UNESCO World Heritage List, European Environment Agency (EEA) Datasets [1]. Methodische Standards: ISO 14001:2015, EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 , GRI 304 (Biodiversität) [2]. Digitale Kartierungs- und Analysewerkzeuge: Go...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 2.2 Flächennutzungskennzahlen

Rz. 15 Die freiwilligen Flächennutzungsangaben nach VSME.34 ermöglichen es Unternehmen, über die Mindestanforderungen hinaus ihre Biodiversitätsleistung zu dokumentieren. Diese Angaben schaffen Transparenz über die Art der Flächenbewirtschaftung und können als Grundlage für biodiversitätsfördernde Maßnahmen dienen. Die 4 Flächenkategorien im Detail: Gesamter Flächenverbrauch: ...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 3.4 Tabellarische Übersicht mit typischen Unsicherheiten

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 3.3 Vergleichsinformationen

Rz. 17 Nach den Prinzipien des VSME-Standards hat ein Berichtsunternehmen ab dem 2. Jahr der Anwendung die Inhalte des vorangegangenen Berichtszeitraums als Vergleichsinformation zur Verfügung zu stellen. Metriken und beschreibende Angaben sind fortzuschreiben, also stetig vorzurollen, um damit die Vergleichbarkeit über die Jahre hinweg zu gewährleisten. Ausgenommen vom Verg...mehr

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§ 4 Allgemeine Informatione... / 1.2 B2 – Verfahrensweisen, Richtlinien und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft (VSME.26–VSME.28)

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§ 4 Allgemeine Informatione... / 1.1 B1 – Grundlagen für die Erstellung (VSME.24 f.)

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 Klimarisiken / 3.1 Zukunftsperspektiven und ESRS-Mapping

Rz. 40 Die systematische Verbindung zwischen VSME.C4 und den entsprechenden ESRS E1-Anforderungen ermöglicht es Unternehmen, ihre Berichterstattung zukunftsfähig zu gestalten und bei späterem Übergang zu ESRS bereits etablierte Prozesse zu nutzen. Diese strategische Vorbereitung kann erhebliche Implementierungskosten sparen und Wettbewerbsvorteile schaffen. Die Mapping-System...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 Luft-, Wasser- und Bode... / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B4 "Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung" (VSME.32) bildet einen Bestandteil des VSME-Basismoduls und adressiert die Schadstoffemissionen von Unternehmen. Als Teil der Umweltkennzahlen des Basismoduls (B3–B7) ergänzt diese Angabe relevante Informationen zu den direkten Umweltauswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Die 3 Emissionsmedien der Angabe B4:[1] Luftv...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 4 Struktur des Standards

Rz. 28 Der VSME-Standard ist strukturell in 2 sich ergänzende Module unterteilt: das Basismodul und das Zusatzmodul (Rz 5). Die Differenzierung in die 2 Kategorien ermöglicht eine stufenweise Implementierung einzelner Elemente aus den Modulen sowie eine schrittweise Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit der Ausweitung von Geschäftstätigkeiten...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 9 Wasser / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B6 "Wasser" (VSME.35 f.) bildet einen Baustein der umweltbezogenen Kennzahlen im Basismodul des VSME-Standards. Als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen adressiert diese Angabe die zunehmende Bedeutung der Wasserressourcen als kritischen Umweltfaktor. Die wachsende Knappheit von Süßwasserressourcen und die Auswirkungen des Klimawandels a...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 Allgemeine Informatione... / 2.2 C2 – Beschreibung von Verfahrensweisen, Richtlinien und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft (VSME.48 f.)

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Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2.3 Inhalt des Basismoduls

Das Basismodul gliedert sich wiederum in 4 verschiedene Basismodule oder Informationsbereiche mit 11 Basiskennzahlen:[1] Basismodul "Allgemeine Informationen": B 1 (Grundlagen für die Erstellung) und B 2 (Verfahrensweisen, Richtlinien und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft) Basismodul "Umweltkennzahlen": B 3 (Energie und Treibhausgasemission...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.3.2 Was ist legale Erzeugung?

Neben der Entwaldung sieht Art. 3 EUDR als weitere Voraussetzung die Legalität vor, d. h. die Erzeugung muss gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erfolgt sein. Konkret bedeutet dies, dass die im "Erzeugerland" geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum rechtlichen Status des Erzeugungsgebiets in Bezug auf bestimmte Rechte und Vorschriften eingehalten wu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Unternehmenskauf / 10. Umweltgarantien

Rz. 49 Vgl. hierzu insb. das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie das Umweltschadensgesetz (USchadG). Das USchadG hat mit der sog. Biodiversität (geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Lebensräume) ein neues Schutzgut eingeführt. Für bestimmte, im USchadG aufgeführte umweltgefährliche Tätigkeiten gilt nunmehr eine verschuldensunabhängige Pflicht zur Sanieru...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 10. Umweltgarantien

Rz. 16 Vgl. hierzu insb. das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie das Umweltschadensgesetz (USchadG). Das USchadG hat mit der sog. Biodiversität (geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Lebensräume) ein neues Schutzgut eingeführt. Für bestimmte, im USchadG aufgeführte umweltgefährliche Tätigkeiten gilt nunmehr eine verschuldensunabhängige Pflicht zur Sanieru...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 10. Umweltgarantien

Rz. 33 Vgl. hierzu insb. das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie das Umweltschadensgesetz (USchadG). Das USchadG hat mit der sog. Biodiversität (geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Lebensräume) ein neues Schutzgut eingeführt. Für bestimmte, im USchadG aufgeführte umweltgefährliche Tätigkeiten gilt nunmehr eine verschuldensunabhängige Pflicht zur Sanieru...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / c) Behördliche Ausnahmen

Rz. 54 Erfüllt ein Vorhaben die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG und ist auch ein vorgezogener Ausgleich nach § 44 Abs. 5 S. 3 BNatSchG erfolglos, ist zu prüfen, ob das Vorhaben über eine Ausnahme zugelassen werden kann nach § 45 Abs. 7 BNatSchG. Neben der Voraussetzung des Nachweises der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Planfeststellungsrecht / 2. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG)

Rz. 42 Die Habitat-Richtlinie (FFH-RL) vom 21.5.1992 hat zum Ziel, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten beizutragen. Die aufgrund der Richtlinie getroffenen Maßnahmen zielen darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume un...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.2 ESRS E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 28 Die Angabepflichten zu Konzepten (policies) in ESRS E4-2 verweisen auf ESRS 2 MDR-P ("Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten"; ESRS E4.22; § 4 Rz 132–133). Die Angaben, die spezifisch durch ESRS E4 zu tätigen sind, umfassen Konzepte zur Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 23 ESRS E4.17 beinhaltet zusätzliche Angaben, die die Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2 IRO-1 in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme ergänzen. Bei der Wesentlichkeitsanalyse hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme sind alle in Tab. 1 dargestellten Unterthemen sowie Unter-Unterthemen (Rz 5) zu berücksichtigen (ESRS E4.AR4). Die Biodiversität und Ökosystem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.2.1 ESRS E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 17 Das berichtende Unternehmen hat die Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen auf und von biologischer Vielfalt und Ökosystemen offenzulegen, die sich aus der Unternehmensstrategie ergeben oder zu einer Anpassung der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells führen (ESRS E4.11). Bei Erfüllung der Angabepflichten nach ESRS E4.11 muss das Unternehmen zusätz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.4.2 ESRS E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen

Rz. 40 Die Angabepflicht beinhaltet die verpflichtende Offenlegung von Kennzahlen zu den wesentlichen Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme (ESRS E4.33). Ziel ist es, ein Verständnis der Leistung des Unternehmens in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme zu ermöglichen (ESRS E4.34). Rz. 41 Sofern das Unternehmen Stan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.3 ESRS E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 31 Die Angabepflichten zu Maßnahmen und Ressourcen verweisen auf ESRS 2 MDR-A ("Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte"; ESRS E4.27; § 4 Rz 134–141). Die Angaben, die spezifisch durch ESRS E4 zu tätigen sind, umfassen Maßnahmen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen sowie die für ihre Durchführung bereitgestellten Ressourcen (ESRS...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.4.1 ESRS E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 36 Die Angabepflicht konkretisiert und ergänzt die Angabepflichten gem. ESRS 2 MDR-T ("Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben"; ESRS E4.31; § 4 Rz 142–145). Somit sind biodiversitäts- und ökosystembezogene Ziele offenzulegen (ESRS E4.29). Die zusätzlich geforderten Angaben nach ESRS E4.32 beinhalten: ob bei der Festlegung der Ziele ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E4 adressiert Angabepflichten zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen (biodiversity and ecosystems), was von besonderer Bedeutung ist, da nahezu die Hälfte des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) stark von einer intakten biologischen Vielfalt und gesunden Ökosystemen abhängt.[1] Es ist jedoch festzustellen, dass zahlreiche wirtschaftliche Aktivitäten Ökosystem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 3 Fazit

Rz. 48 ESRS E4 umfasst Angabepflichten hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E4 berücksichtigt drei Ebenen: die direkten Ursachen des Verlusts der...mehr

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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Überblick Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 bis ESRS E5 gem. der überarbeiteten Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024. Zu den Auswirkungen der sog. "Omnibus-Initiative" sei auf § 1 Rz 16 verwiesen. Ergänzungen der Kommentierungen betreffen die EFRAG Q&A (Rz 2, 3), einen Hinweis auf die Entwurfsfassung von IG 4 zu Übergangsplänen (Rz 5), neue Studienerkenntnisse zur ESRS-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.2 ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Rz. 19 Die Angabepflicht ESRS 2 BP-2 versteht sich als – inhaltlich nur lose zusammenhängende – Aufzählung von spezifischen Sachverhalten, auf die (z. T. nur im Fall ihres Vorliegens) gesondert in der Berichterstattung einzugehen ist. Diese stehen in einem engen Bezug zu bestimmten grundlegenden Anforderungen aus ESRS 1, auf die sich die nachfolgend dargestellten Angabepflic...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.4.3 ESRS E4-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 46 Bei den Angaben im Hinblick auf die voraussichtlichen finanziellen Effekte wesentlicher biodiversitäts- und ökosystembezogener Risiken und Chancen sind die Anforderungen gem. ESRS 2.48(d) zu berücksichtigen (ESRS E4.42 f.; § 4 Rz 107). Darüber hinaus wird gefordert: dass die zu tätigenden Angaben eine Quantifizierung der erwarteten finanziellen Effekte in monetären Ein...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 11 Die Angabepflichten des ESRS E4 sind vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. Einige der im Standard vorgesehenen Datenpunkte finden sich in anderen EU-Rechtsakten wieder, und deren Offenlegung wird dort bestimmten Unternehmen vorgeschrieben (§ 3 Rz 99). Die betroffenen Datenpunkte finden ...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 15 ESRS E4 erläutert eingangs die Verbindung der Angabepflichten des ESRS E4 mit den Angabepflichten nach ESRS 2, Kap. 2, 3 und 4 (ESRS E4.8). Die sich hieraus ergebenden Angabepflichten sind zentral mit den weiteren Offenlegungen nach ESRS 2 vorzulegen. Bei der Angabepflicht nach ESRS 2 SBM-3 zu Biodiversität und Ökosystemen besteht demgegenüber das Wahlrecht, die einsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 22 ESRS E4.16 erweitert die Anforderungen an die Offenlegung nach ESRS 2 SBM-3 in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme. Das Unternehmen hat hiernach folgende Angaben offenzulegen: eine Liste der wesentlichen Standorte im Bereich der eigenen Geschäftstätigkeit, einschl. der Standorte, die unter der operativen Kontrolle des Unternehmens stehen, auf der Grundlage de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basic Module

Rz. 89 Die ersten Angaben, die gem. B1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Dazu gehört die Angabe, ob Option A (nur Basic Module) oder Option B (Basic und Comprehensive Module) gewählt wurde, ob Angaben aufgrund von Vertraulichkeit ausgelassen wurden sowie ob der Bericht auf Einzel- oder Konzernebene erfolgt. Im Fall eines...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 1C Strategieanbindung der... / 2.1 Strategieklärung

Rz. 22 Zu Beginn der Strategieklärung empfiehlt es sich, zunächst ein grundlegendes Verständnis für die Logik der Transformation einer spezifischen Branche in Richtung Nachhaltigkeit zu schaffen.[1] Dies unterstützt die Bewertung der aktuellen strategischen Ausrichtung sowie die Ableitung strategischer Handlungsfelder und kann in drei Stufen erfolgen (Abb. 7 in Rz 24). Als Er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.10 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 103 Ziel der Angabepflicht des ESRS 2 SBM-3 ist einerseits, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen ein berichtspflichtiges Unternehmen konfrontiert ist, auszuführen. Andererseits ist darzustellen, auf welche Weise diese Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell zusammenhängen – d. h. aus diesen resultieren bzw. zu deren An...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Definition von "in der Nähe" von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität (Rz 26), das Praxis-Beispiel in Rz 39 sowie die EFRAG Q&A (Rz 22, 26, 41, 43 f.).mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.1 ESRS E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 58 ESRS E5-3 verlangt die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele bezogen auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5.21). Die Ziele sind so konkret zu fassen, dass aus diesen deutlich wird, wie diese sowohl die übergeordneten Strategien und Leitlinien mit Blick auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft als auch die damit verbundene Bewä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E3 adressiert Angabepflichten zu Wasser- und Meeresressourcen ("Water and marine resources"). Definitionen – i. W. zu weiterführenden Begrifflichkeiten (z. B. "Süßwasser", "Abwasser" oder "Wasserintensität") – finden sich im Glossar zu den ESRS.[1] Verglichen mit den anderen Standards der "Environment"-Säule weist ESRS E3 insgesamt betrachtet den geringsten Umfang...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.12 ESRS 2 IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Rz. 119 Die Angabepflicht des ESRS 2 IRO-2 zielt darauf, ein Verständnis zu schaffen für die Angabepflichten gem. ESRS, die in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Dies umschließt Darstellungen dazu, warum bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte bzw. Datenpunkte nicht in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. In Anbetracht der Fülle an Informationen, über die ...mehr