Fachbeiträge & Kommentare zu Biodiversität

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§ 4 Allgemeine Informatione... / 2.2 C2 – Beschreibung von Verfahrensweisen, Richtlinien und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft (VSME.48 f.)

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§ 6 Klimarisiken / 3.1 Zukunftsperspektiven und ESRS-Mapping

Rz. 40 Die systematische Verbindung zwischen VSME.C4 und den entsprechenden ESRS E1-Anforderungen ermöglicht es Unternehmen, ihre Berichterstattung zukunftsfähig zu gestalten und bei späterem Übergang zu ESRS bereits etablierte Prozesse zu nutzen. Diese strategische Vorbereitung kann erhebliche Implementierungskosten sparen und Wettbewerbsvorteile schaffen. Die Mapping-System...mehr

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§ 7 Luft-, Wasser- und Bode... / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B4 "Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung" (VSME.32) bildet einen Bestandteil des VSME-Basismoduls und adressiert die Schadstoffemissionen von Unternehmen. Als Teil der Umweltkennzahlen des Basismoduls (B3–B7) ergänzt diese Angabe relevante Informationen zu den direkten Umweltauswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Die 3 Emissionsmedien der Angabe B4:[1] Luftv...mehr

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§ 9 Wasser / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B6 "Wasser" (VSME.35 f.) bildet einen Baustein der umweltbezogenen Kennzahlen im Basismodul des VSME-Standards. Als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen adressiert diese Angabe die zunehmende Bedeutung der Wasserressourcen als kritischen Umweltfaktor. Die wachsende Knappheit von Süßwasserressourcen und die Auswirkungen des Klimawandels a...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2.3 Inhalt des Basismoduls

Das Basismodul gliedert sich wiederum in 4 verschiedene Basismodule oder Informationsbereiche mit 11 Basiskennzahlen:[1] Basismodul "Allgemeine Informationen": B 1 (Grundlagen für die Erstellung) und B 2 (Verfahrensweisen, Richtlinien und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft) Basismodul "Umweltkennzahlen": B 3 (Energie und Treibhausgasemission...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 10. Umweltgarantien

Rz. 33 Vgl. hierzu insb. das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie das Umweltschadensgesetz (USchadG). Das USchadG hat mit der sog. Biodiversität (geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Lebensräume) ein neues Schutzgut eingeführt. Für bestimmte, im USchadG aufgeführte umweltgefährliche Tätigkeiten gilt nunmehr eine verschuldensunabhängige Pflicht zur Sanieru...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 10. Umweltgarantien

Rz. 49 Vgl. hierzu insb. das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie das Umweltschadensgesetz (USchadG). Das USchadG hat mit der sog. Biodiversität (geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Lebensräume) ein neues Schutzgut eingeführt. Für bestimmte, im USchadG aufgeführte umweltgefährliche Tätigkeiten gilt nunmehr eine verschuldensunabhängige Pflicht zur Sanieru...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 10. Umweltgarantien

Rz. 16 Vgl. hierzu insb. das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie das Umweltschadensgesetz (USchadG). Das USchadG hat mit der sog. Biodiversität (geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Lebensräume) ein neues Schutzgut eingeführt. Für bestimmte, im USchadG aufgeführte umweltgefährliche Tätigkeiten gilt nunmehr eine verschuldensunabhängige Pflicht zur Sanieru...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 2. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG)

Rz. 42 Die Habitat-Richtlinie (FFH-RL) vom 21.5.1992 hat zum Ziel, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten beizutragen. Die aufgrund der Richtlinie getroffenen Maßnahmen zielen darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume un...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / c) Behördliche Ausnahmen

Rz. 54 Erfüllt ein Vorhaben die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG und ist auch ein vorgezogener Ausgleich nach § 44 Abs. 5 S. 3 BNatSchG erfolglos, ist zu prüfen, ob das Vorhaben über eine Ausnahme zugelassen werden kann nach § 45 Abs. 7 BNatSchG. Neben der Voraussetzung des Nachweises der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Biodiversität oder biologische Vielfalt

Die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören. Dazu gehören Unterschiede bei genetischen, phänotypischen, phylogenetischen und funktionellen Attributen sowie zeitliche und räumliche Veränderungen der Abundanz und der Verbreitung innerhalb von und zw...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.2 ESRS E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 28 Die Angabepflichten zu Konzepten (policies) in ESRS E4-2 verweisen auf ESRS 2 MDR-P ("Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten"; ESRS E4.22; § 4 Rz 132–133). Die Angaben, die spezifisch durch ESRS E4 zu tätigen sind, umfassen Konzepte zur Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Biodiversitäts-Schlüsselgebiet (Key Biodiversity Area, KBA)

Gebiet, das erheblich zur weltweiten Persistenz der biologischen Vielfalt in Land-, Süßwasser- und Meeresökosystemen beiträgt. Gebiete gelten als globale Schlüsselgebiete der biologischen Vielfalt, wenn sie eines oder mehrere von elf Kriterien erfüllen, die in fünf Kategorien unterteilt sind: bedrohte biologische Vielfalt, geografisch begrenzte biologische Vielfalt, ökologis...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 23 ESRS E4.17 beinhaltet zusätzliche Angaben, die die Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2 IRO-1 in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme ergänzen. Bei der Wesentlichkeitsanalyse hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme sind alle in Tab. 1 dargestellten Unterthemen sowie Unter-Unterthemen (Rz 5) zu berücksichtigen (ESRS E4.AR4). Die Biodiversität und Ökosystem...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.2.1 ESRS E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 17 Das berichtende Unternehmen hat die Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen auf und von biologischer Vielfalt und Ökosystemen offenzulegen, die sich aus der Unternehmensstrategie ergeben oder zu einer Anpassung der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells führen (ESRS E4.11). Bei Erfüllung der Angabepflichten nach ESRS E4.11 muss das Unternehmen zusätz...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.4.2 ESRS E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen

Rz. 40 Die Angabepflicht beinhaltet die verpflichtende Offenlegung von Kennzahlen zu den wesentlichen Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme (ESRS E4.33). Ziel ist es, ein Verständnis der Leistung des Unternehmens in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme zu ermöglichen (ESRS E4.34). Rz. 41 Sofern das Unternehmen Stan...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.3 ESRS E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 31 Die Angabepflichten zu Maßnahmen und Ressourcen verweisen auf ESRS 2 MDR-A ("Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte"; ESRS E4.27; § 4 Rz 134–141). Die Angaben, die spezifisch durch ESRS E4 zu tätigen sind, umfassen Maßnahmen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen sowie die für ihre Durchführung bereitgestellten Ressourcen (ESRS...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität

Natura-2000- Schutzgebiete, UNESCO-Welterbestätten und Schlüsselgebiete der biologischen Vielfalt (Key Biodiversity Areas, KBA) sowie andere Schutzgebiete gemäß Anhang II Anlage D der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission[1].mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.4.1 ESRS E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 36 Die Angabepflicht konkretisiert und ergänzt die Angabepflichten gem. ESRS 2 MDR-T ("Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben"; ESRS E4.31; § 4 Rz 142–145). Somit sind biodiversitäts- und ökosystembezogene Ziele offenzulegen (ESRS E4.29). Die zusätzlich geforderten Angaben nach ESRS E4.32 beinhalten: ob bei der Festlegung der Ziele ...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Verlust an biologischer Vielfalt

Die Reduzierung eines Aspekts der biologischen Vielfalt (d. h. Vielfalt auf genetischer Ebene, auf Ebene der Arten und der Ökosysteme) in einem bestimmten Gebiet durch Tod (einschließlich Aussterben), Zerstörung oder physisch-manuelle Entfernung; dies kann in unterschiedlichen Maßstäben erfolgen, vom Aussterben von Populationen bis zum weltweiten Aussterben, und führt zu ein...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E4 adressiert Angabepflichten zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen (biodiversity and ecosystems), was von besonderer Bedeutung ist, da nahezu die Hälfte des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) stark von einer intakten biologischen Vielfalt und gesunden Ökosystemen abhängt.[1] Es ist jedoch festzustellen, dass zahlreiche wirtschaftliche Aktivitäten Ökosystem...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 3 Fazit

Rz. 48 ESRS E4 umfasst Angabepflichten hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E4 berücksichtigt drei Ebenen: die direkten Ursachen des Verlusts der...mehr

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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Überblick Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 bis ESRS E5 gem. der überarbeiteten Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024. Zu den Auswirkungen der sog. "Omnibus-Initiative" sei auf § 1 Rz 16 verwiesen. Ergänzungen der Kommentierungen betreffen die EFRAG Q&A (Rz 2, 3), einen Hinweis auf die Entwurfsfassung von IG 4 zu Übergangsplänen (Rz 5), neue Studienerkenntnisse zur ESRS-...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.4.3 ESRS E4-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 46 Bei den Angaben im Hinblick auf die voraussichtlichen finanziellen Effekte wesentlicher biodiversitäts- und ökosystembezogener Risiken und Chancen sind die Anforderungen gem. ESRS 2.48(d) zu berücksichtigen (ESRS E4.42 f.; § 4 Rz 107). Darüber hinaus wird gefordert: dass die zu tätigenden Angaben eine Quantifizierung der erwarteten finanziellen Effekte in monetären Ein...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 11 Die Angabepflichten des ESRS E4 sind vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. Einige der im Standard vorgesehenen Datenpunkte finden sich in anderen EU-Rechtsakten wieder, und deren Offenlegung wird dort bestimmten Unternehmen vorgeschrieben (§ 3 Rz 99). Die betroffenen Datenpunkte finden ...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 15 ESRS E4 erläutert eingangs die Verbindung der Angabepflichten des ESRS E4 mit den Angabepflichten nach ESRS 2, Kap. 2, 3 und 4 (ESRS E4.8). Die sich hieraus ergebenden Angabepflichten sind zentral mit den weiteren Offenlegungen nach ESRS 2 vorzulegen. Bei der Angabepflicht nach ESRS 2 SBM-3 zu Biodiversität und Ökosystemen besteht demgegenüber das Wahlrecht, die einsc...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 22 ESRS E4.16 erweitert die Anforderungen an die Offenlegung nach ESRS 2 SBM-3 in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme. Das Unternehmen hat hiernach folgende Angaben offenzulegen: eine Liste der wesentlichen Standorte im Bereich der eigenen Geschäftstätigkeit, einschl. der Standorte, die unter der operativen Kontrolle des Unternehmens stehen, auf der Grundlage de...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basic Module

Rz. 89 Die ersten Angaben, die gem. B1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Dazu gehört die Angabe, ob Option A (nur Basic Module) oder Option B (Basic und Comprehensive Module) gewählt wurde, ob Angaben aufgrund von Vertraulichkeit ausgelassen wurden sowie ob der Bericht auf Einzel- oder Konzernebene erfolgt. Im Fall eines...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 2.1 Strategieklärung

Rz. 22 Zu Beginn der Strategieklärung empfiehlt es sich, zunächst ein grundlegendes Verständnis für die Logik der Transformation einer spezifischen Branche in Richtung Nachhaltigkeit zu schaffen.[1] Dies unterstützt die Bewertung der aktuellen strategischen Ausrichtung sowie die Ableitung strategischer Handlungsfelder und kann in drei Stufen erfolgen (Abb. 7 in Rz 24). Als Er...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Definition von "in der Nähe" von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität (Rz 26), das Praxis-Beispiel in Rz 39 sowie die EFRAG Q&A (Rz 22, 26, 41, 43 f.).mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Landdegradation

Die vielen Prozesse, die den Rückgang oder Verlust der biologischen Vielfalt, der Ökosystemfunktionen oder ihres Nutzens für die Menschen vorantreiben und die Schädigung aller terrestrischen Ökosysteme umfassen.mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.6 ESRS E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate

Rz. 85 Hinsichtlich der Entnahme von Treibhausgasen (THG) und Projekten zur Verringerung von THG finanziert über CO2-Zertifikate hat das Unternehmen folgende Angaben verpflichtend zu tätigen (ESRS E1.56): Die ggf. erzielte Entnahme sowie die Speicherung von THG i. R. v. Projekten in CO2-Äquivalenten. Hierbei sind Projekte i. R. d. eigenen Tätigkeiten zu berücksichtigen sowie ...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 1.1 Strategische Vorausschau auf sozio-ökologische Entwicklungen

Rz. 1 Grundlage für die Strategiearbeit eines Unternehmens ist i. A. ein fundiertes Verständnis über die externen und internen Rahmenbedingungen, in denen Strategien und Geschäftsmodelle entwickelt und umgesetzt werden. Speziell für die Strategieanbindung der ESRS beinhaltet dieser Strategiekontext die wesentlichen sozio-ökologischen Entwicklungen im Umfeld des Unternehmens,...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / Literaturtipps

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.4.1 Phase-in-Regelungen

Rz. 47 Im Hinblick auf die Erstanwendung eines künftigen ESRS LSME verweist ED ESRS LSME Abschn. 1.121 auf App. C des Entwurfs, in dem Übergangsregelungen zur zeitlich gestaffelten Erstanwendung der Angabepflichten festgelegt werden (sog. Phase-in-Regelungen). Die vorgesehenen Vereinfachungszeiträume beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der Erstanwendung des ESRS LSME gem. CSR...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.1 Angabepflichten im Überblick (mit Referenz zu ESRS Set 1)

Rz. 87 Hinweis Mit der Veröffentlichung der Empfehlung der EU-Kommission zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Juli 2025 wurde zugleich eine deutsche Sprachfassung bereitgestellt.[1] Die darin abweichend übersetzten Schlüsselbegriffe werden im Folgenden einmalig in eckigen Klammern angegeben. Sie entsprechen der offizi...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 1.2 Strategierelevanz für das eigene Unternehmen

Rz. 8 Aus der Perspektive eines Unternehmens lassen sich die genannten makroökonomischen Entwicklungen als sozio-ökologische Disruptionen interpretieren, die zu tiefgreifenden Veränderungen in den Märkten führen können. Angesichts der sozio-ökologischen Realitäten des 21. Jahrhunderts wird die bisherige Art und Weise zu wirtschaften zunehmend infrage gestellt und eine Richtu...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.7 "if applicable"-Ansatz

Rz. 85 Bei Anwendung des ESRS VSME ist im Vergleich zu den ESRS Set 1 keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Als eine deutliche Vereinfachung wird stattdessen der sog. "if applicable"-Ansatz zugrunde gelegt (ESRS VSME.13 und ESRS VSME.BC75 ff.). Mit der Ausweitung dieses (im Entwurf bereits für das Basic Module vorgesehenen) Ansatzes auf den gesamten ESRS VSME hat EFRAG ...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Schädigung oder geschädigtes Ökosystem

Chronische menschliche Auswirkungen, die zum Verlust der biologischen Vielfalt und zur Störung der Struktur, Zusammensetzung und Funktionalität eines Ökosystems führen.mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Naturbasierte Lösungen

Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Wiederherstellung bzw. zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher oder veränderter Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeresökosysteme mit denen soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen wirksam und adaptiv angegangen werden und gleichzeitig das Wohlergehen der Menschen, Ökosystemdienstleistungen, Resilienz ...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Klimabedingte physische Risiken (Physische Risiken aufgrund des Klimawandels)

Risiken aufgrund des Klimawandels, bei denen es sich um ereignisbedingte (akut) oder längerfristige (chronische) Verschiebungen von Klimamustern handeln kann. Akute physische Risiken ergeben sich aus besonderen Gefahren, insbesondere Wetterereignissen wie Stürmen, Überschwemmungen, Bränden oder Hitzewellen. Chronische physische Risiken entstehen durch längerfristige Klimaverä...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Invasive oder gebietsfremde Arten

Arten, deren durch menschliches Handeln verursachte Einbringung und/oder Ausbreitung außerhalb ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete eine Bedrohung für die biologische Vielfalt, die Ernährungssicherheit sowie die menschliche Gesundheit und das menschliche Wohlbefinden darstellt. Der Begriff "gebietsfremd" bezieht sich auf eine Art, die in Gebiete außerhalb ihrer natürlichen ...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 13 Gem. ESRS 1, App. C können Unternehmen oder Gruppen, die am Bilanzstichtag nicht mehr als 750 Mitarbeitende im Durchschnitt des Geschäftsjahrs beschäftigt haben, auf die in ESRS E4 (ESRS S1, ESRS S2, ESRS S3 oder ESRS S4) geforderten Angaben verzichten. Es muss nach ESRS 2.17 jedoch angegeben werden, ob die von ESRS E4 (ESRS S1, ESRS S2, ESRS S3 und ESRS S4) abgedeckt...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.4.2 Wesentliche inhaltliche Vereinfachungen des ED ESRS LSME

Rz. 50 Neben den strukturellen und formalen Vereinfachungen sind Vereinfachungen auf inhaltlicher Ebene vorgesehen. So wurden nicht alle Anforderungen des ESRS Set 1 in den ED ESRS LSME übernommen und auch der Detaillierungsgrad mancher Angabepflichten wurde gesenkt. Die in den Abschnitten 2–6 des ED ESRS LSME enthaltenen Angabepflichten sind in Tab. 2 zusammengefasst.mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 2.3 Relevanz der Unterscheidung der Berichtssphären für die Berichterstattung

Rz. 15 Die Unterscheidung der in die Nachhaltigkeitserklärung aufzunehmenden auswirkungsbezogenen Informationen für die Berichtssphären "eigene Geschäftstätigkeit" und "Wertschöpfungskette" ist von Relevanz, da die ESRS unterschiedliche Berichtsanforderungen an diese Sphären knüpfen. Die ESRS enthalten bzgl. der Angaben über Auswirkungen, Risiken und Chancen, die aus der Wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen der ESRS

Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet nach der Umsetzung in nationales Recht bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwerk für die Nachhaltigkei...mehr