Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gemeiner Wert (Regelbewertung und Bewertungsobergrenze)

Tz. 199 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Bewertungsrahmen ist hinsichtlich der Obergrenze (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG: "... höchstens jedoch mit dem Wert iSd S 1 ...") gegenüber der bisherigen Rechtslage geändert. Statt des Tw ist nunmehr der gW (im Wirtschaftsleben auch: Verkehrswert oder Marktwert) gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG als Höchstbewertung maßgebend (dazu s Vor §§ 20–23 UmwS...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.4 Anwartschaftsrechte

Rz. 109 Bei Anwartschaften handelt es sich um Vermögenswerte, die einen Anspruch auf eine künftige Leistung gewähren, sofern dieser nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbar ist. Der Wert muss nicht zwingend gleich verfügbar sein.[1] Rz. 110 Demgegenüber gehören noch in der Entwicklung begriffene Rechte, die noch nicht zur Anwar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.2 Einzelfälle der Leistung von Sachspenden

Tz. 199 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Bewertung der Spende von (selbst geschaffenen oder gesammelten) Kunstwerken s Urt des BFH v 06.06.2001 (BFH/NV 2002, 28) und s Vfg der OFD Ffm v 17.07.2018 (DB 2018, 2468). Nach Baldauf (s ZKF 2017, 176) erhöhen die (vom Spender zu tragenden) Kosten für den Sachverständigen und sonstige notwendigen Nebenkosten (zB Transportkosten) den a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.5.2 Bilanzberichtigung

Tz. 214 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ändern sich die Buchansätze des eingebrachten BV nachträglich (zB auf Grund einer Bp wegen Nachaktivierung, anderer Abschr-Methoden oder anderer betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer) und hat die übernehmende Gesellschaft im Antrag auf Minderbewertung ausdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass sie die Bw übernommen hat, ist die Bil der aufnehmend...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.16 Haushaltsgegenstände/Aussteuer

Rz. 127 Bei Haushaltsgegenständen muss zunächst überprüft werden, ob diese überhaupt im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind. Durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 ist zum 1.9.2009 auch die Hausratsverordnung aufgehoben und § 1568b BGB eingeführt worden. Nach der Neuregelung in § 1568b BGB besteht ein Ans...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.20 Kraftfahrzeuge

Rz. 135 Kraftfahrzeuge unterliegen grundsätzlich dem Zugewinnausgleich, wobei eine Klassifizierung als Haushaltsgegenstand nicht ausgeschlossen ist. In der Praxis ergeben sich hier oftmals Abgrenzungsschwierigkeiten. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrsauffassung ist ein Pkw grundsätzlich kein Haushaltsgegenstand.[1] Wird der Pkw allerdings Kraft der gemeinsa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einschränkungen der Steuerneutralität der Einbringung

Tz. 23 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Möglichkeit, Einbringungsvorgänge st-neutral oder st-begünstigt vornehmen zu können, soll (nur) einen St-Aufschub gewähren; die St-Vergünstigung steht nämlich unter dem Vorbehalt, dass die Einbringung mit keinem endgültigen Besteuerungsverzicht verbunden ist (s Urt des BFH v 30.05.2018, BStBl II 2019, 136 unter Rn 26 zu einer vergleichba...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.22 Leasingverträge

Rz. 138 Grundsätzlich sind Leasingverträge so gestaltet, dass als Gegenleistung für die Nutzung der Sache eine monatliche Rate zu zahlen ist, die dem Nutzungswert entspricht. In diesen Fällen ergibt sich kein vermögenswerter Anspruch des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag, sodass dieses Nutzungsrecht zugewinnausgleichsrechtlich unbeachtlich ist. Rz. 139 Andererseits gibt e...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.26 Nießbrauch

Rz. 152 In der Praxis relativ häufig ist der Fall, dass einem der Ehegatten von seinen Eltern zu deren Lebzeiten ein Grundstück gemäß § 1374 Abs. 2 BGB unter Nießbrauchvorbehalt übertragen wurde. Die Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass der Wert des die Immobilie belastenden Nießbrauchrechts mit steigendem Alter der nießbrauchberechtigten Eltern ständig abnimmt, wodurch de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtsfolgen der Sacheinlage (Übersicht)

Tz. 188 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Liegen die Voraussetzungen der Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG vor, "gelten für die Bewertung des eingebrachten BV und der neuen Gesellschaftsanteile die nachfolgenden Absätze" (s § 20 Abs 1 UmwStG). Zentrale und bedeutsamste Rechtsfolge der Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG ist das Wahlrecht gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG, das eingebrachte B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.2 Ausschlussfrist für die Antragstellung (§ 20 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 211a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW "ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stlichen Schluss-Bil bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen" (s § 20 Abs 2 S 3 UmwStG). Nach der Ges-Begr soll durch § 20 Abs 2 S 3 UmwStG klargestellt werden, "dass der Antrag auf Bw- oder Z...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.40 Wohnrecht

Rz. 183 Dass einem Ehegatten an einem Grundstück eingeräumte Wohnrecht ist ebenfalls als rechtlich geschützte Position mit wirtschaftlichem Wert im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen. Bei der Bewertung ist von dem Mietwert auszugehen, der unter Berücksichtigung der Lebenserwartung des Berechtigten zu kapitalisieren ist. Der Zeitwert künftiger Leistungen ist mit...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.9 Darlehensansprüche

Rz. 118 Darlehensansprüche gehören zu den Aktiva, Darlehensverbindlichkeiten sind in die Passiva einzustellen. Die bis zum Stichtag aufgelaufenen Zinsen sind hinzuzurechnen.[1] Schwierigkeiten ergeben sich hier nur dann, wenn ein noch nicht fälliges Darlehen unverzinslich gewährt wurde. In solchen Fällen ist daran zu denken, diese Forderung entsprechend abzuzinsen. Zudem ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.3 Keine Klagebefugnis der Übernehmerin

Tz. 209b Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Übernehmerin kann – anders als der Einbringende – wegen vermeintlich überhöhter Wertansätze den KSt-Bescheid nicht anfechten (s § 40 Abs 2 FGO). Denn sie ist wegen der hohen Wertansätze für die übernommenen WG weder in diesem noch in späteren KSt-Festsetzungen beschwert (s Urt des BFH v 08.06.2011, BStBl II 2012, 421 unter II. 1 und 2)....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital

Tz. 216 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Die Möglichkeit einer Minderbewertung unterhalb des gW ist bei Vorhandensein vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9.2 Gemeiner Wert als Bewertungsmaßstab

Tz. 423 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei Hingabe von WG ist die vGA mit dem gW (s H 8.6 "Hingabe von WG" KStH; s Urt des BFH v 18.10.1967, BStBl II 1968, 105 und v 27.11.1974, BStBl II 1975, 306) und bei einer Nutzungsüberlassung ist die vGA mit der erzielbaren Vergütung anzusetzen (s H 8.6 "Nutzungsüberlassungen" KStH; s Urt des BFH v 27.11.1974, BStBl II 1975, 306; v 06.04.1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Grundsatz: Ansatz mit dem gemeinen Wert (§ 13 Abs 1 UmwStG)

Tz. 21 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Grundsatz, dass nach § 13 Abs 1 UmwStG der gW anzusetzen ist, kommt zur Anwendung, wenn der AE der übertragenden Kö entweder keinen wirksamen Antrag gem § 13 Abs 2 UmwStG stellt oder für einen solchen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Frage, ob die Übertragerin einen Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertans...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts bei fehlendem Besteuerungsrecht für erhaltene Anteile

Tz. 229 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach bisherigem Recht waren die stillen Reserven bei einer Einbringung vollständig aufzudecken, wenn beim Einbringenden für die erhaltenen (einbringungsgeborenen) Anteile kein inl Besteuerungsrecht bestand (s § 20 Abs 3 UmwStG aF). Eine derartige Einschränkung des Antrags auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW enthält § 20 UmwStG ni...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.3.3 Vereinbarung über die Gewährung einer Personalunterkunft

§ 3 Abs. 4 Satz 1 TVHöD sieht für den Fall, dass im Rahmen des Studienvertrages eine Vereinbarung über die Gewährung einer Personalunterkunft getroffen wird, vor, dies in einer Nebenabrede festzulegen. Die Nebenabrede über die Personalunterkunft muss gesondert kündbar sein. Der Wert der Personalunterkunft wird im Bereich der Mitgliedverbände der VKA im Tarifgebiet West nach d...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.37 Versicherungsagentur

Rz. 180 Bei einer Versicherungsagentur ist regelmäßig nur der Substanzwert maßgeblich für die Bewertung. Dieser setzt sich beispielsweise aus den Einrichtungsgegenständen, dem Pkw und den wahren Vorräten zusammen. Ein sogenannter Goodwill ist bei einer Versicherungsagentur allerdings regelmäßig nicht anzusetzen.[1] Nach Auffassung der Rechtsprechung hat die vom Handelsvertre...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.2 Ansprüche

Rz. 106 Das Vermögen umfasst alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert. Dazu zählen beispielsweise auch der Anspruch auf Rückzahlung eines seitens des Ehegatten gewährten Darlehens oder der Restbetrag einer in Raten zahlbaren Kaufpreisforderung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Anspruch bereits fällig ist.[1]...mehr

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AGS 03/2024, Einzusetzendes... / V. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Hamm hat zutreffend in seiner Entscheidung ausgeführt, dass der aus einem Lebensversicherungsvertrag bereits ausgezahlte Betrag grds. im VKH-Recht als einzusetzendes Vermögen zu berücksichtigen ist (BGH, Beschl. v. 9.6.2010 – XII ZB 120/08). Dieses unterliegt dabei den entsprechenden Bewertungen gem. § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 2 und 3 SGB XII. Sollte betreffend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.3 Abgabe der "steuerlichen Schlussbilanz" als Fristende

Tz. 211b Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Antrag auf Minderbewertung wird dem zuständigen FA gegenüber (spätestens) abgegeben, wenn eine stliche Schluss-Bil iSd §§ 8 Abs 1 KStG, 5 Abs 1 S 1 EStG (idR zusammen mit der St-Erklärung) der Übernehmerin für das Wj, in das der stliche Übertragungsstichtag fällt, vorgelegt wird. Zeitgleich mit Einreichung der stlichen Schluss-Bil kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Wertansatz für die Sacheinlage (Regelbewertung mit dem gemeinen Wert oder Antrag auf Minderbewertung)

4.5.1 Grundsätze der Bewertung Tz. 208 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Ist eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG gegeben, gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die nachfolgenden Abs des § 20 UmwStG (s § 20 Abs 1 2. Satzteil UmwStG). § 20 Abs 2 S 1 UmwStG bestimmt den zwingenden Bewertungsansatz mit dem gW (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG: ((Anführungen prüfen))▪▪›Die … Gesellschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.2 Klagerecht des Einbringenden

Tz. 209a Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Einbringende hat die Möglichkeit, bei Streitigkeiten über die Höhe des Einbringungswerts des von der Übernehmerin beantragten Bewertungsmaßstabs eine gerichtliche Klärung zu bewirken. Ihm steht nämlich als Drittbetroffener (wegen der Werteverknüpfung gem § 20 Abs 3 S 1 UmwStG im Hinblick auf die Bestimmung des Veräußerungspreises, s Tz ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.12 Erbanteile

Rz. 123 Erbt ein Ehegatte, ist sein Erbe bzw. sein Erbanteil mit dem Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls in die Vermögensermittlung einzustellen und – bei der Ermittlung des Anfangsvermögens – zu indexieren. Empfehlung: Hilfreiche Hinweise für den Wert des Erbes oder Erbanteils können sich aus dem Nachlassverzeichnis ergeben.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.1 Antrag auf Minderbewertung (§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 211 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach der Systematik des Bewertungswahlrechts in § 20 Abs 2 UmwStG ist der Ansatz der WG mit dem gW der Grundbewertungsmaßstab der Sacheinlage. Nur auf Antrag (der Übernehmerin, s Tz 209, 209a) kommt eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert in Frage (s Tz 209), wenn und soweit keine ges Einschränkungen bestehen (dazu s Tz 215ff). Dieser Bw ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4 Ausübung des (Antrags-)Wahlrechts

4.5.4.1 Antrag auf Minderbewertung (§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG) Tz. 211 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach der Systematik des Bewertungswahlrechts in § 20 Abs 2 UmwStG ist der Ansatz der WG mit dem gW der Grundbewertungsmaßstab der Sacheinlage. Nur auf Antrag (der Übernehmerin, s Tz 209, 209a) kommt eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert in Frage (s Tz 209), wenn und soweit keine ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF)

Tz. 219 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Werden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187 – 187e; auch von dritter Seite; s Tz 187d) neben den neuen Anteilen gewährt, ist das eingebrachte Vermögen mindestens mit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2 Einbringung mit "sonstigen Gegenleistungen" ab 01.01.2015 (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 4 und S 4 UmwStG)

4.6.3.2.1 Rechtslage ab 2015 Tz. 224 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Durch das StÄndG 2015 ist die bisherige Regelung in § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF zum Mindestansatz des iRv § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachten BV mit dem gW der neben den Gesellschaftsrechten gewährten WG (sonstige Gegenleistungen, s Tz 219) neu gefasst worden. Die Aufzählung der ges Einschränkungen eines antragsgem Bw-An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 1 bis 4 UmwStG)

4.6.1 Materiell-rechtliche Einschränkungen des Antrags auf Minderbewertung Tz. 215 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Das Wahlrecht des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG auf antragsgem Bewertung der übernommen WG unterhalb des gW unterliegt bei gewissen Sachverhalten ges Einschränkungen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 bis 4 und S 4 UmwStG). Diese Vorbehalte beim Bewertungsansatz ergeben sich einerseits au...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.28 Rentenanwartschaften

Rz. 155 Rentenanwartschaften, die regelmäßig den größten Teil des Vermögens der Ehegatten ausmachen, unterfallen gemäß § 2 Abs. 4 VersAusglG nicht dem Zugewinnausgleich.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Sacheinlagegegenstand mit Überhang der Passivposten über die Aktiva (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG)

4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital Tz. 216 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Die Möglichkeit einer Min...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5.2 Verbot der Verwertung von Verlustpotential aus Finanzinstrumenten und Anteilen an Kap-Ges bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 5 UmwStG)

Tz. 366a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach dem Willen des Ges-Gebers widerspricht es dem Sinn und Zweck der Regelungen des UmwStG, wenn Wertverluste von WG, die der Übernehmerin als Folge einer unter das UmwStG fallenden Umstrukturierung zwar (stlich) rückwirkend zugerechnet werden, aber wirtsch bereits beim Einbringenden eingetreten sind, mit Gewinnen der Übernehmerin saldier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.4 Tatbestand der Neuregelung

Tz. 224e Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG setzt einen (wirksamen) Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des Regelansatzes gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG voraus. Denn wie auch hinsichtlich der Bestimmungen in § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 bis 3 UmwStG handelt es sich um eine betragsm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Tz. 438 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Beispiel 1: An der AB-...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.34 Unterhaltsansprüche

Rz. 165 Unterhaltsansprüche, die am Stichtag fällig waren aber noch nicht bedient wurden, sind beim Berechtigten als Aktivvermögen und beim Verpflichteten als Verbindlichkeit zu berücksichtigen. Ebenso sind Kontoüberziehungen zu berücksichtigen,[1] die infolge von Unterhaltszahlungen entstanden sind. Soweit es sich um zukünftige Unterhaltsansprüche handelt, sind diese dagege...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.36 Verbindlichkeiten

Rz. 179 Entstandene Verbindlichkeiten sind bei den Passiva zu berücksichtigen, auch wenn sie noch nicht fällig sind. Für bedingte oder unsichere Verbindlichkeiten gilt dasselbe wie für bedingte oder unsichere Ansprüche. Noch nicht fällige und verzinsliche Verbindlichkeiten müssen abgezinst werden. Besteht ein Anspruch eines Ehegatten gegen den anderen, so ist der Anspruch au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Umqualifizierung von Einnahmen des Gesellschafters

Tz. 442 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die vGA, die beim begünstigten Gesellschafter bereits iRd Einkommensermittlung vor Annahme einer vGA erfasst war, darf nicht noch einmal beim begünstigten Gesellschafter erfasst werden. Die Doppelerfassung wird dadurch vermieden, dass die bereits erfassten Eink umqualifiziert werden. Beispiel: Die Z-GmbH zahlt ihrem Ges-GF B in 01 ein monatl...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.38 Wertmetalle

Rz. 181 Für Gold, Silber und andere Wertmetalle ist der Verkehrswert in Ansatz zu bringen, also der Preis, der zum Stichtag für das Wertmetall gezahlt worden wäre.mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 12.2.2.2 Dauertestamentsvollstreckung bzw. -verwaltung

Rz. 80 Für den Fall, dass über die Abwicklung des Nachlasses hinaus eine Dauertestamentsvollstreckung bzw. -verwaltung angeordnet ist, kann der Testamentsvollstrecker zunächst eine Gebühr für die Ermittlung und Bewertung des Nachlasses verlangen. Verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass über längere Zeit, ist ein jährlicher Betrag in Höhe von 0,3 bis 0,5 % des Nachla...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.7 Bausparverträge

Rz. 116 Befindet sich der Bausparvertrag in der Ansparphase, sind die zum Stichtag angesparten Prämien zuzüglich der zum Stichtag angefallenen Zinsen in die Aktiva aufzunehmen. Sind die Bausparverträge vorfinanziert worden, ist das zur Vorfinanzierung aufgenommene Darlehen bei den Passiva anzusetzen.mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.13 Geldstrafen

Rz. 124 Eine Geldstrafe ist als Passiva in die Zugewinnausgleichsbilanz einzustellen, wenn diese am Stichtag rechtskräftig gegen einen Ehegatten festgesetzt ist.[1]mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.15 Güterrechtliche Ansprüche

Rz. 126 Bestanden zum Zeitpunkt der Eheschließung güterrechtliche Ansprüche gegen den früheren Ehegatten, sind diese zu den Aktiva des Anfangsvermögens hinzuzurechnen, es sei denn, die Ausgleichsansprüche waren zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits verjährt.mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.19 Kaufvertrag

Rz. 134 Hat einer der Ehegatten zum Stichtag Ansprüche aus einem Kaufvertrag, also entweder Ansprüche auf Kaufpreiszahlung oder Ansprüche auf Übereignung der gekauften Sache, so sind diese Ansprüche in der Berechnung des Vermögens zu berücksichtigen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.5 Änderung des Wahlrechts

4.5.5.1 Bilanzänderung Tz. 213 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Eine Änderung der Bil der Übernehmerin nach Abgabe der entspr St-Erklärungen (inkl der St-Bil) für den VZ der Einbringung im Hinblick auf eine andere Bewertung der Sacheinlage ist unzulässig. Mit (erstmaliger und wirksamer) Antragstellung auf Minderbewertung gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist die Bewertungsmöglichkeit eines ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.17 Hochzeitsgeschenke

Rz. 129 Hochzeitsgeschenke gehören nur dann in das Anfangsvermögen der Ehegatten, wenn sie ihnen im Zeitpunkt der Eheschließung bereits übergeben waren. Geschenke, die zwar anlässlich der Hochzeit gemacht werden, aber erst nach der standesamtlichen Trauung überreicht werden, fallen nicht in das Anfangsvermögen. Zu prüfen ist aber, ob sie möglicherweise in den privilegierten ...mehr

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Explosionsschutzdokument er... / 1 Aufbau und Inhalt eines Explosionsschutzdokumentes

Aus dem Explosionsschutzdokument muss mindestens hervorgehen (§ 6 Abs. 9 GefStoffV): die Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen, die Beschreibung der Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch; Explosionsschutzkonzept), die Zoneneinteilung gem. Anhang I Nr. 1.7 GefStoffV, für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen gem. § 11 und Anhang I Nr. 1 GefStoffV gelten. wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Kein Bewertungswahlrecht bei erstmaliger Verstrickung von Betriebsvermögen

Tz. 228 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erhält als Folge der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG die B-Rep für ein WG (erstmals) ein Recht auf Besteuerung mit KSt bei der übernehmenden Gesellschaft, das vorher im Inl nicht stverstrickt war, hat die übernehmende Gesellschaft insoweit den gW zum Zeitpunkt der Einbringung in der St-Bil anzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob das ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.1 Rechtslage ab 2015

Tz. 224 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Durch das StÄndG 2015 ist die bisherige Regelung in § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF zum Mindestansatz des iRv § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachten BV mit dem gW der neben den Gesellschaftsrechten gewährten WG (sonstige Gegenleistungen, s Tz 219) neu gefasst worden. Die Aufzählung der ges Einschränkungen eines antragsgem Bw-Ansatzes in § 20 Abs 2 S 2 Nr ...mehr