Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff der Unterbewertung (§ 259 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 256 Abs. 5 Satz 3 AktG)

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Legaldefinition der Unterbewertung von Aktiv- und Passivposten findet sich in § 256 Abs. 5 Satz 3 AktG. Bewertungsfehler können einerseits aus einer unrichtigen quantitativen Erfassung des Bilanzpostens herrühren, sie können aber andererseits auch auf einer falschen Bewertung oder der Anwendung einer unzutreffenden AfA-Methode beruhen. E...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 3.2.1 "Echte" Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Nach § 95 Abs. 2a BetrVG bedürfen Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen auch dann der Zustimmung des Betriebsrats, wenn ein KI-System eigenständig oder innerhalb eines vom Arbeitgeber vorgegebenen Rahmens die Auswahlrichtlinien aufstellt. Das ist z. B. der Fall, wenn die KI auf historischen Bewerberdaten, Ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie bei der JA-Prüfung steht auch bei der Sonderprüfung nach § 258 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Überprüfung von Bewertungsansätzen sowie die Übereinstimmung der Bewertung im JA mit den gesetzlichen Vorschriften im Mittelpunkt der Prüfung. Die Sonderprüfung stellt jedoch auf die Einhaltung von Bewertungsuntergrenzen ab, während i. R.d. JA-Prüfung in ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzielle Konsequenzen bei gerichtlicher Entscheidung (§ 261 Abs. 2 AktG)

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wurde gegen die abschließende Feststellung des Sonderprüfers nach § 260 AktG der Antrag auf eine Entscheidung durch das zuständige Gericht gestellt und hat das Gericht abschließend festgestellt, dass Posten unterbewertet sind, gelten nach § 261 Abs. 2 Satz 1 (2. Halbsatz) AktG die Regeln des Abs. 1 sinngemäß. Es kann somit auf die obigen Ausf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngs­ten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer ­Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei der Bewertung von VG und Schulden, die auf eine Fremdwährung lauten oder, wie etwa wie im Fall einer gegen Fremdwährung erworbenen Maschine, ursprünglich gelautet haben, können sich durch Wechselkursveränderungen eigenständige positive oder negative Erfolgsauswirkungen ergeben. Bei der Beurteilung dieser sog. Währungs- oder Kursgewinne bz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 129 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Kirchhoff (1971), Die Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung nach §§ 258ff. AktG, München. KPMG (2020), Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung der Wirecard AG, München, vom 27.04.2020, URL: https://tinyurl.com/ycxuxxk7 (Stand: 05.12.2025). Lutter (1988), Zur Abwehr räuberischer Aktionäre, in: FS 40 Jahre Der Betrieb, Stuttgar...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Haftungsverhältnisse

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 251 sind Haftungsverhältnisse des bilanzierenden UN, wie etwa Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln oder Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen, unter der Bilanz zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind (auf § 268 Abs. 7 sein an dieser Stelle verwiesen; vgl. HdR-...mehr

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KI im steuerberatenden Beru... / 1.2 Wie kann KI in der Steuerberatung eingesetzt werden?

Die Vorteile Künstlicher Intelligenz für Steuerkanzleien sind vielfältig und betreffen unterschiedliche Tätigkeitsbereiche. Im steuerberatenden Bereich kann KI als Werkzeug bzw. Sparringspartner dienen, um Routineaufgaben zu automatisieren, große Datenmengen effizient auszuwerten, Inhalte zu recherchieren oder Entwürfe von Texten und Berechnungen zu erstellen. So werden etwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Anzahlungen

Rn. 112 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für in Fremdwährung geleistete oder erhaltene Anzahlungen erübrigt sich – ebenso wie beim EK als bloßem Saldoposten (vgl. HGB-HandKomm. (2024), § 256a, Rn. 16); zum Umgang mit noch nicht eingeforderten ausstehenden Pflichteinlagen in Fremdwährung Beck Bil-Komm. (2024), § 256a HGB, Rn. 160; Beck-HdR, B 780 (2013), Rn. 55f.) in aller Regel ein...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kassa- bzw. Terminkurs

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Käufe und Verkäufe von Devisen vollziehen sich zum einen auf dem Devisenkassa- und zum anderen auf dem Devisenterminmarkt. Die Unterscheidung betrifft die unterschiedlichen Zeitpunkte, zu denen die Geschäfte abgewickelt werden. Der Kassakurs ist dabei derjenige Kurs, der zum Zeitpunkt gilt, in dem ein Devisenkassageschäft abgeschlossen wird (...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG Vorwort zur 48. Ergänzungslieferung

Basierend auf der Darstellung zu den Grundlagen der Bilanzierung und ausgewählter Bilanzierungsfragen enthält das Werk ausführliche Kommentierungen sämtlicher einschlägiger Normen des HGB, PublG, AktG und GmbHG für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung einzelgesellschaftlicher (Jahres-)Abschlüsse. Im Anschluss an die Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des HGB beinh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Sanktionen

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sofern der Vorstand keinen Bericht vorlegt, ist er hierzu vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten (vgl. § 407 Abs. 1 AktG). Die früher umstrittene Frage (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 103, m. w. N.), ob für die Festsetzung von Zwangsgeld noch Raum besteht, wenn das Verfahren zur RL für das betreffende GJ bereits ab...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Prüfung und Beurteilung der im Bericht aufgeführten Maßnahmen

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hinsichtlich der im Bericht aufgeführten Maßnahmen hat der AP nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu prüfen und zu beurteilen, ob keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand im Abhängigkeitsbericht nach § 312 Abs. 3 Satz 1 AktG sprechen. Der Prüfer hat nach dieser bewusst vom Gesetzgeber zurückhaltenden Fo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Prüfungsgegenstand (i. e. S.)

Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Prüfungsauftrag ergibt sich aus der Entscheidung des Gerichts über den Sonderprüfungsauftrag i. V. m. den Regelungen nach § 258 Abs. 1 Satz ;2f. AktG. Darüber hinaus hat der Sonderprüfer, wenn er eine nicht unwesentliche Unterbewertung von Bilanzposten bejaht, zu prüfen, mit welchem Wert die jeweiligen Aktivposten mindestens und die Passi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Immaterielle Anlagegüter und Sachanlagen

Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei der Folgebewertung von immateriellen VG des AV ebenso wie Sachanlagen ist das in § 253 Abs. 3 Satz 5 verankerte gemilderte NWP zu beachten (vgl. auch HdJ, Abt. I/17 (2019), Rn. 68ff.; Bonner HGB-Komm. (2020), § 256a, Rn. 17ff.; Beck Bil-Komm. (2024), § 256a HGB, Rn. 70ff.). Danach sind VG des AV bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Prüfung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG hat der AP zu prüfen, ob bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistungen betreffender AG/KGaA/SE nicht unangemessen hoch waren. Nach dem Gesetzeswortlaut – und auch im Zusammenhang mit dem nach § 313 Abs. 3 AktG vorgesehenen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Fazit

Rn. 139i Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass BTC und ETH trotz ihrer technologischen Innovationskraft die geldtheoretischen Kriterien einer stabilen Währung nicht erfüllen. Die hohe Preisvolatilität, das Fehlen einer zentralen Emission bzw. staatlichen Akzeptanz sowie die geringe Nutzung im alltäglichen Zahlungsverkehr führen dazu, dass sie ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vermerk der Unterschiedsbeträge sowie Ausweis der Summe in Bilanz und GuV (§ 261 Abs. 1 Satz 5f. AktG)

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 261 Abs. 1 Satz 5 AktG sind bei den einzelnen Posten der Jahresbilanz die Unterschiedsbeträge zu vermerken, um die aufgrund von Satz 1f. Aktivposten zu einem höheren Wert oder Passivposten mit einem niedrigeren Betrag angesetzt worden sind. Unterschiedsbeträge i. d. S. sind die sich aus der Sonderprüfung ergebende Werterhöhung (bzw. fü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Sonderprüfung nach den §§ 142ff. AktG

Rn. 123 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bezüglich desselben Sachverhalts kann eine Sonderprüfung nach § 142 AktG nicht neben einer Sonderprüfung nach § 258 AktG stattfinden. Nach § 142 Abs. 3 AktG ist eine Sonderprüfung nicht hinsichtlich solcher Vorgänge statthaft, die Gegenstand einer Sonderprüfung nach § 258 AktG sein können. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entstehungsgeschichte und Konzeption des § 258 AktG

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Recht der Sonderprüfung gemäß den §§ 258ff. AktG wurde i. R.d. Neufassung des Aktienrechts im Jahre 1965 erstmals in das AktG eingefügt, um die Durchsetzung der mit der Reform des Aktienrechts verfolgten Zielsetzungen sicherzustellen. Welchen Interessen das neue AktG gerecht werden sollte, war zunächst umstritten. Insbesondere musste ents...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anwendungsfälle

Rn. 127 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Induziert durch die nach Maßgabe des § 256a vorzunehmende Währungsumrechnung, können insbesondere nachstehend aufgeführte Tatbestände latenzierungspflichtige Sachverhalte i. S. d. § 274 begründen (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2024), § 256a HGB, Rn. 200): Steuerrechtlich unzulässige Durchbrechung des AK-Prinzips bei VG und Verbindlichkeiten mit e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erstverbuchungszeitpunkt

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die Ermittlung der AHK ist § 255 einschlägig. Der Wortlaut des § 255 stellt in erster Linie auf Sachgüter ab. Auf Nominalgüter, also v.a. auf Forderungen, ist er jedoch mangels einer Spezialvorschrift analog anzuwenden. Auch für die Bewertung von Verbindlichkeiten gelten die Vorschriften zur Ermittlung der AK analog (vgl. HdR-E, HGB § 253...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Finanzanlagen

Rn. 79 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ebenso wie immaterielle VG des AV und Sachanlagen sind auch VG des Finanz-AV nach § 253 Abs. 3 Satz 5 bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert am BilSt außerplanmäßig abzuschreiben (AfA-Gebot); daneben besteht mit § 253 Abs. 3 Satz 6 zugleich die Möglichkeit, auch bei nur voraussichtlich nicht dau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 256a

Rn. 140 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b) begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG bzw. haftungsbeschränkten PersG i. S. d. § 264a (vgl. § 335b) bei der Aufstellung oder Feststellung des JA einer Vorschrift des § 256a über die Bewertung zuwiderhandelt. Auch wenn eine entsp...mehr

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KI im steuerberatenden Beru... / 6.1 Wie sind die Ergebnisse KI zu behandeln?

Die Ergebnisse von KI-Tools sind grundsätzlich mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt zu prüfen und einzuordnen. Auch wenn moderne Sprachmodelle sehr überzeugende und sprachlich kohärente Antworten liefern können, bedeutet dies nicht, dass die inhaltlichen Aussagen korrekt oder rechtlich belastbar sind. Insbesondere im steuerlichen Kontext ist zu beachten, dass KI-generierte I...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Prüfung der Richtigkeit von tatsächlichen Angaben im Abhängigkeitsbericht

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG hat der Prüfer zu prüfen, ob die tatsächlichen Angaben in dem Abhängigkeitsbericht richtig, d. h. wahr sind, inhaltlich den tatsächlichen Geschäftsvorfällen bzw. getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen entsprechen sowie rechnerisch richtig sind. Die entsprechenden Prüfungshandlungen können bereits im Zusam...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungszusammenhang

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Möglichkeit der Herbeiführung einer Sonderprüfung ist als Minderheitenrecht (vgl. § 258 Abs. 2 AktG) ausgestaltet (vgl. ebenso Frey, WPg 1966, S. 633; Kupsch, WPg 1989, S. 517 (518); Voss, in: FS Münstermann (1969), S. 445 (446)). Die jeweils erforderlichen Quoten für die Ausübung von diesen Minderheitenrechten sind seit dem Gesetz zur Unt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Hinterlegung und Glaubhaftmachung

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Fall, dass der Antrag auf gerichtliche Überprüfung von Aktionärsseite gestellt wird, müssen diese ihre Aktien gemäß § 258 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 260 Abs. 1 Satz 2 AktG hinterlegen. Die Hinterlegung hat bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag anzudauern (vgl. ADS (1997), § 260 AktG, Rn. 7; KK-AktG (2018), § 260, Rn. 15; Mün...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines (§ 260 Abs. 1 Satz 3 AktG)

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 260 Abs. 1 Satz ;3f. AktG fordert einen inhaltlich bestimmten Feststellungsantrag. Der Antrag nach § 260 AktG muss auf das Begehren, den Betrag festzustellen, mit dem dieser Posten mindestens (Aktivposten) oder höchstens (Passivposten) anzusetzen war, gerichtet sein. Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Uneinigkeit besteht, wie weit die Substanz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Antragsprüfung

Rn. 93 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Gericht prüft die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags. I.R.d. Zulässigkeitsprüfung müssen die Einhaltung der Antragsform (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 89) und die Antragsberechtigung (hinreichendes Quorum, Aktienbesitzzeit und Hinterlegung; vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 86ff.), nicht indes die Antragsfrist geprüft werden. Die Einhaltu...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 3.3 Datenschutz

Wichtigste Vorfrage und erste Weichenstellung im Datenschutz ist die Frage, ob überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auf die Verarbeitung (tatsächlich) anonymisierter Arbeitnehmerdaten ist das Datenschutzrecht von vornherein nicht anwendbar. Personenbezogene Daten sind z. B. dann nicht zwingend erforderlich, wenn Bewertungen von Informationen auf Unternehmens-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Nichtigkeitsklage nach § 256 Abs. 7 AktG

Rn. 125 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach den §§ 256 Abs. 5 Nr. 2, 125 AktG ist ein JA nichtig, wenn Bilanzposten unterbewertet sind und dadurch vorsätzlich die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft verschleiert oder unrichtig wiedergegeben wird. Die Nichtigkeit des JA kann mit einer Feststellungsklage geltend gemacht werden. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 4.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Die Wertobergrenze bilden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten , bei Gebäuden vermindert um die obligatorischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Der Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert beim Sachanlagevermögen inzwischen auch handelsrechtlich eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Bei deren Vorliegen verwandelt sich das Abschreibungsverbot n...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 4.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Die Bewertung des Grund und Bodens erfolgt steuerlich ebenfalls grundsätzlich und maximal mit seinen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der wahlweise Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert – unabhängig von der Einstufung als Anlage- oder Umlaufvermögen – das Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Im Gegensatz zum Grund und Boden unterliegen Gebäude...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 4 Bewertung und Abzugsfähigkeit von Grundstückskosten

4.1 Bewertung in der Handelsbilanz Die Wertobergrenze bilden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten , bei Gebäuden vermindert um die obligatorischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Der Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert beim Sachanlagevermögen inzwischen auch handelsrechtlich eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Bei deren Vorliegen verwand...mehr

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Grundstück im Betriebsvermögen: Zuordnung, Bewertung, Entkoppelung vom Betrieb

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag erläutert neben allgemeinen Ansatzregeln mögliche Zuordnungsentscheidungen und Wahlrechte bei Grundstücken und Grundstücksteilen. Er zeigt die Behandlung von Betriebsgrundstücken bei Personengesellschaften auf und gibt Hinweise zur Bewertung und der Abzugsfähigkeit von Grundstückskosten. Ferner behandelt er Varianten und Folgen bei Bee...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag erläutert neben allgemeinen Ansatzregeln mögliche Zuordnungsentscheidungen und Wahlrechte bei Grundstücken und Grundstücksteilen. Er zeigt die Behandlung von Betriebsgrundstücken bei Personengesellschaften auf und gibt Hinweise zur Bewertung und der Abzugsfähigkeit von Grundstückskosten. Ferner behandelt er Varianten und Folgen bei Beendigung der Zug...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 4.3 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Miet- oder Pachteinnahmen für Grundstücke im Betriebsvermögen stellen Betriebseinnahmen dar, wie z. B. die Vermietung von Konferenzräumen. Auch im Rahmen einer Betriebsaufspaltung werden durch die Grundstücksvermietung Betriebseinnahmen auf der Ebene des Besitzunternehmens erzielt. Aufwendungen für Grundstücke und Grundstücksteile, die zum Betriebsvermögen gehören, sind stet...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 2 Ansatz in der Steuerbilanz

2.1 Zurechnung Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich ihrem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Unabhängig vom zivilrechtlichen Eigentum kann wirtschaftliches Eigentum i. S. d. § 39 Abs. 2 AO eine Zurechnung begründen. Das Steuerrecht unterscheidet neben der Einordnung in Betriebs- und Privatvermögen zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen . Die Eingruppierung ...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 2.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen

2.3.1 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich Bilanzierende Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen noch Dritten zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen werden, als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln. Erfo...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 3 Sonderfall: Grundstücke bei Personengesellschaften

3.1 Grundstücke im Gesamthandsvermögen Gehört ein Grundstück oder Grundstücksteil zum Gesamthandsvermögen der Mitunternehmer einer Personengesellschaft , zählt es grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen. Dies gilt auch, wenn bei der Einbringung des Grundstücks oder Grundstücksteils in das Betriebsvermögen der Personengesellschaft vereinbart worden ist, dass Gewinne und ...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 5 Entkoppelung vom Betrieb

5.1 Entnahme eines Grundstücks Die Entnahme stellt einen tatsächlichen Vorgang dar, dem eine Nutzungsänderung oder im Fall von gewillkürtem Betriebsvermögen eine Entnahmehandlung zugrunde liegt. Eine bisher betrieblich genutzte und nun freie Grundstücksfläche bleibt ohne Entnahmehandlung Betriebsvermögen, z. B. wenn die Betriebsgarage ersatzlos abgerissen wird. Eine Nutzungsän...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 2.3.2 Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung

Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, können gewillkürtes Betriebsvermögen haben. Die Zuordnungsentscheidung ist durch zeitnah erstellte Aufzeichnungen nachzuweisen, z. B. durch Aufnahme des Wirtschaftsguts in das Anlagenverzeichnis. Der Steuerpflichtige trägt für die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen u...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 5.3 Grundstücksübertragungen ohne Aufdeckung der stillen Reserven

Häufig ruht ein Großteil der stillen Reserven eines Unternehmens in den Betriebsgrundstücken und in selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern. Die Übertragung eines Grundstücks kann ausnahmsweise ohne Aufdeckung der stillen Reserven erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG für die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern zum Buchwert erfüllt sind, eine ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 3.2 Grundstücke im Sonderbetriebsvermögen

Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht Gesamthandsvermögen sind, sondern einem, mehreren oder allen Gesellschaftern gehören und dem Betrieb der Personengesellschaft dienen, sind ebenfalls notwendiges Betriebsvermögen der Gesellschaft. Es handelt sich um Sonderbetriebsvermögen der jeweiligen Gesellschafter, das in der steuerlichen Sonderbilanz des jeweiligen Gesellschaf...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 5.2 Veräußerung von Betriebsgrundstücken

Wird ein Grundstück des Betriebsvermögens veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn/-verlust grundsätzlich der laufenden Besteuerung. Erfolgt die Grundstücksveräußerung im Rahmen einer Betriebsveräußerung, kann eine begünstigte Besteuerung nach §§ 16, 34 EStG in Betracht kommen. Die bei der Veräußerung von Betriebsgrundstücken realisierten stillen Reserven können nach Maß...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 2.1 Zurechnung

Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich ihrem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Unabhängig vom zivilrechtlichen Eigentum kann wirtschaftliches Eigentum i. S. d. § 39 Abs. 2 AO eine Zurechnung begründen. Das Steuerrecht unterscheidet neben der Einordnung in Betriebs- und Privatvermögen zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen . Die Eingruppierung richtet sich n...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 2.3.1 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Bilanzierende Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen noch Dritten zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen werden, als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln. Erforderlich ist, dass die Grundstücke oder die Grundstücks...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 3.1 Grundstücke im Gesamthandsvermögen

Gehört ein Grundstück oder Grundstücksteil zum Gesamthandsvermögen der Mitunternehmer einer Personengesellschaft , zählt es grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen. Dies gilt auch, wenn bei der Einbringung des Grundstücks oder Grundstücksteils in das Betriebsvermögen der Personengesellschaft vereinbart worden ist, dass Gewinne und Verluste aus dem Grundstück oder Grund...mehr