Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines und verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Rz. 1 Aufgrund der Bedeutung landwirtschaftlicher Betriebe für die Volkswirtschaft besteht ein besonderes Interesse der Allgemeinheit an ihrer Erhaltung. Die Entstehung einer Erbengemeinschaft, die auf die Auseinandersetzung und Aufteilung des Nachlasses gerichtet ist, wird diesem allgemeinen Interesse nicht gerecht. Vielmehr gefährdet die Auseinandersetzung einer Erbengemei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Grundsätzliches

Rz. 63 Die Grundaussage des Gesetzgebers, der Pflichtteilsberechtigte sei in Geld so zu stellen, als wäre er mit seiner Pflichtteilsquote Erbe geworden, hat mit der von der Rechtsprechung unterstellten "Versilberung" des Nachlasses nichts zu tun.[316] Sie deutet auch nicht auf eine der Bewertung zugrunde zu legende Veräußerungsfiktion hin. Im Gegenteil: Der Erbe ist in seine...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (4) Eintrittsklausel

Rz. 264 Sieht der Gesellschaftsvertrag[810] ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor,[811] wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten. Die Besonderheit dieser Nac...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Rechtsnatur und Wirkung der Anordnung

Rz. 23 Der Erblasser hat, wenn er mehrere Erben in Erbengemeinschaft hinterlässt, einerseits die Möglichkeit anzuordnen, dass ein bestimmter Erbe das Recht haben soll, das Landgut zum Ertragswert zu übernehmen. Er kann aber auch nur anordnen, dass bei Übernahme durch einen der Miterben (ohne das er diesen bestimmt), für das Landgut bei der Auseinandersetzung der Erbengemeins...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (3) "Wahrer innerer Wert"

Rz. 74 Diese Sichtweise entspricht auch den Feststellungen des BVerfG[333] sowie den Erwägungen des BGH,[334] wenn er statt auf den unmittelbar nach dem Erbfall erzielbaren Veräußerungserlös auf den "wahren inneren Wert" von Nachlassgegenständen abgestellt hat, um auf diese Weise die Zugrundelegung von aktuellen Marktpreisen, die nicht auf der Grundlage eines funktionierende...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Tatsächlicher Verkaufspreis

Rz. 85 Diese Vorstellung ist zwar unrealistisch. Dessen ungeachtet wird man unterstellen dürfen, dass i.d.R. der Wert eines Vermögensgegenstands seinem Verkehrswert und somit dem Normalverkaufswert[351] entspricht. Rz. 86 Daher orientiert sich auch die Rechtsprechung i.d.R. an tatsächlich in zeitlicher Nähe zum Erbfall erzielten Verkaufserlösen, sofern ein Nachlassgegenstand ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Verbrauchbare und nicht verbrauchbare Sachen

Rz. 127 Besteht der Übertragungsgegenstand in einer Sachgesamtheit, bspw. in einem gewerblichen Unternehmen, das sowohl verbrauchbare als auch nicht verbrauchbare Gegenstände umfasst, sollen jeweils unterschiedliche Bewertungszeitpunkte maßgeblich sein. Die Frage, welche Gegenstände zu den verbrauchbaren Sachen gehören, soll auch in solchen Fällen nach § 92 BGB [526] zu beant...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Dogmatische Einordnung

Rz. 356 Entgegen der Auffassung des BGH, dass die latente (oder fiktive) Steuer im Rahmen der Bewertung der Aktiva erfasst werden müsse, hat das OLG Oldenburg[1050] jüngst angenommen, die im Falle der Veräußerung von Kapitalanlagen anfallende Abgeltungssteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG) sei eine Verbindlichkeit, die dem Grunde nach bereits in der Person des Erblassers entstande...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Grundsätzliches

Rz. 140 Soweit im Valutaverhältnis eines Vertrages zugunsten Dritter, insbesondere einer Lebensversicherung, eine Schenkung vorliegt, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage der Pflichtteilsergänzungsanspruch zu berechnen ist. Dies war in der Lit. teils heftig umstritten. Überwiegend wurde vertreten, dass – jedenfalls bei kapitalbildenden Lebensversicherungen – auf die ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Widerrufsvorbehalt

Rz. 139 Nach neuerer Rspr. führen auch Widerrufsvorbehalte zu einer Wertminderung des Übertragungsgegenstandes.[588] Dies trägt zutreffend dem Umstand Rechnung, dass in solchen Fällen tatsächlich die wirtschaftliche Verwertbarkeit des übertragenen Gegenstandes – etwa durch Verkauf – nur eingeschränkt möglich ist.[589] Allgemein gültige Aussagen zu den Auswirkungen auf die Be...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Widerrufliche Bezugsrechtseinräumung bei kapitalbildenden Lebensversicherungen

Rz. 143 Als zutreffenden Bewertungsmaßstab (unabhängig vom Bewertungszeitpunkt) sieht der BGH den Rückkaufswert an, und zwar ohne irgendwelche Abschläge im Hinblick auf den noch nicht eingetretenen Versicherungsfall.[602] Soweit im Einzelfall die Möglichkeit bestanden hätte, den Versicherungsvertrag am Zweitmarkt zu verkaufen (etwa an gewerbliche Aufkäufer oder entsprechende...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) Berücksichtigung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten

Rz. 167 Ist eine Immobilie mit einem Nießbrauchs- oder einem Wohnungsrecht belastet, wirkt sich dies mindernd auf ihren Verkehrswert aus.[560] Die Grundlage für die Bewertung bildet zunächst der Wert des unbelasteten Grundstücks. Von diesem wird (jedenfalls) der abgezinste Wert des aus dem Nießbrauchs- bzw. Wohnungsrecht für den Berechtigten resultierenden wirtschaftlichen Vo...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Gesetzliche Vorgaben

Rz. 55 Für die Werthaltigkeit des Nachlasses ist der Pflichtteilsberechtigte darlegungs- und beweispflichtig.[292] Umso mehr stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie insbesondere der Wert der Nachlassgegenstände zu bestimmen ist.[293] Die vom Gesetzgeber in den §§ 2311, 2312, 2313 BGB niedergelegten Vorgaben sind in weiten Teilen unvollständig.[294] Rz. 56 Der histor...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (2) Gemeiner Wert

Rz. 71 Der der Pflichtteilsberechnung zugrunde zu legende Wert ist i.d.R. der "gemeine Wert".[328] Auch eine Definition dieses Begriffes enthält das BGB nicht. Nach Auffassung des BGH kann diese Lücke jedoch durch den Rückgriff auf § 9 Abs. 2 BewG geschlossen werden, soweit beide Vorschriften den gleichen Normzweck verfolgen.[329] Rz. 72 Gem. § 9 Abs. 2 BewG wird der gemeine ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (2) Kapitalisierung der künftigen finanziellen Überschüsse

Rz. 214 Als Zukunftserfolgswert stellt sich der Unternehmenswert als auf den Bewertungsstichtag diskontierter Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse dar. Im Regelfall ist von einer unbegrenzten Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens auszugehen;[688] bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine nur begrenzte Lebensdauer, ist dies entsprechend zu berücksichtigen. Rz. ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (5) Betriebsnotwendiges und nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 199 Das als wirtschaftliche Unternehmenseinheit definierte Bewertungsobjekt umfasst auf jeden Fall das sog. betriebsnotwendige Vermögen, also all diejenigen Vermögensgegenstände, derer das Unternehmen zur Erwirtschaftung seiner Ertragsüberschüsse bedarf.[656] Alle dem Unternehmen darüber hinaus rechtlich zuzuordnenden anderen Vermögensgegenstände bilden gemeinsam das nic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (c) Ertragsteuerliche Einflüsse

Rz. 204 Der Wert eines Unternehmens wird durch die Höhe der dem Investor frei zur Verfügung stehenden Nettozuflüsse bestimmt. Bei der Ermittlung dieser Zuflüsse müssen konsequenterweise auch die das Unternehmen als solches bzw. den Unternehmer treffenden Ertragsteuern berücksichtigt werden.[663]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (a) Zahlungsstromorientiertheit der Analyse

Rz. 201 Der Unternehmenswert wird im Wesentlichen durch die Höhe der Netto-Einnahmen der Unternehmenseigner bestimmt. Daher kommt es darauf an, welche finanziellen Überschüsse das Unternehmen zukünftig erwirtschaften wird. Eine Unternehmensbewertung setzt somit die auf einer Vergangenheitsanalyse beruhende[658] Prognose der künftig erzielbaren Überschüsse voraus. Wertbestimm...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (2) Wirtschaftliche Unternehmenseinheit als Bewertungsobjekt

Rz. 195 Bei einem (funktionierenden) Unternehmen handelt es sich nicht nur um eine willkürliche Ansammlung von Vermögensgegenständen und Schulden. Vielmehr lässt erst die zweckgerichtete Kombination von materiellen und immateriellen Werten einen "lebenden" Organismus entstehen, der geeignet ist, durch das Zusammenwirken aller seiner Bestandteile finanzielle Überschüsse zu er...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (b) Substanzbezogenheit des Erfolgs

Rz. 202 Voraussetzung für die Fähigkeit eines Unternehmens, die dem Unternehmenszweck entsprechenden betrieblichen Leistungen zu erbringen und auf diese Weise finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, ist, dass eine – je nach Branche unterschiedlich – umfangreiche Unternehmenssubstanz (Anlagen, Material, Know-how etc.) zur Verfügung steht. Rz. 203 Da die Erhaltung dieser Sub...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (d) Finanzielle Überschüsse bei Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts

Rz. 205 Obwohl die Unternehmensbewertung grundsätzlich zukunftsbezogen ist,[664] bildet die am Bewertungsstichtag vorhandene Ertragskraft des Unternehmens den Ausgangspunkt der Betrachtungen.[665] Aus diesem Grunde können auch nur solche Erfolgsfaktoren berücksichtigt werden, die am Stichtag bereits vorhanden waren bzw. die aus zu diesem Zeitpunkt bereits eingeleiteten Maßna...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Unwiderrufliche Bezugsrechtseinräumung bei kapitalbildenden Lebensversicherungen

Rz. 148 Das Urteil des BGH v. 28.4.2010 beschäftigt sich ausdrücklich nur mit der Einräumung eines widerruflichen Bezugsrechts für eine kapitalbildende Lebensversicherung. Aus der Argumentation des BGH lassen sich aber auch Rückschlüsse ziehen, wie andere Konstellationen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen zu beurteilen sind: So wird man unterstellen können, dass auch b...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 53 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Beurteilungsgrundsätze

Rz. 3 Auch wenn das Pflichtteilsrecht und insbesondere die zur Pflichtteilsberechnung vorzunehmende Bewertung des Nachlasses grundsätzlich vom Stichtagsprinzip des § 2311 BGB beherrscht wird,[9] ist i.R.d. Anwendung des § 2313 BGB eine Erweiterung dieses Ansatzes geboten. Denn bei der Beurteilung der Frage, ob ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld als unsicher, zweifelhaf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Anteile an Personengesellschaften

aa) Grundsätzliches Rz. 245 Je nach dem, für welche Art der Nachfolgeregelung sich die Gesellschafter bei der Abfassung ihres Gesellschaftsvertrages entscheiden, kommt es beim Ausscheiden eines von ihnen durch Tod zu völlig unterschiedlichen Konsequenzen. Geht in einigen Fällen der Gesellschaftsanteil als solcher auf einen oder mehrere Nachfolger durch Erbanfall – also erbrec...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Bewertungsziel

a) Gesetzliche Vorgaben Rz. 55 Für die Werthaltigkeit des Nachlasses ist der Pflichtteilsberechtigte darlegungs- und beweispflichtig.[292] Umso mehr stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie insbesondere der Wert der Nachlassgegenstände zu bestimmen ist.[293] Die vom Gesetzgeber in den §§ 2311, 2312, 2313 BGB niedergelegten Vorgaben sind in weiten Teilen unvollständig...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich folgt die Bewertung des Nachlasses für pflichtteilsrechtliche Zwecke dem Stichtagsprinzip des § 2311 BGB. Dessen Anwendung erweist sich jedoch in bestimmten Sachverhaltskonstellationen als problematisch.[1] Das gilt insbesondere dann, wenn unklar ist, ob ein möglicher Aktiv- oder Passivposten tatsächlich bzw. rechtlich besteht, ob er wirklich zum Nachlass...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Nachfolge bei Personengesellschaften

(1) Gesetzliche Regelungen Rz. 246 In der Zeit vor dem 1. Januar 2042 regelte § 727 Abs. 1 BGB a.F., dass die GbR – vorbehaltlich abweichender Regelungen des Gesellschaftsvertrages – mit dem Tod eines Gesellschafters als aufgelöst galt.[761] Nunmehr unterscheidet das Gesetz zwischen der rechtsfähigen GbR (§§ 706 ff. BGB) und der nicht rechtsfähigen GbR (§§ 740 ff. BGB) und sie...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Sichtweise der Rechtsprechung

Rz. 60 Der BGH umschreibt das pflichtteilsrechtliche Bewertungsziel in mittlerweile als "ständig" zu bezeichnender Rechtsprechung wie folgt:[305] "Der Pflichtteilsberechtigte ist wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden." Dabei bezeichnet der IV. Senat diese Aussage als Grundgedanken des Gesetzes[306] und bezieht sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zeugnis des GmbH-Geschäftsf... / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer einer GmbH hat keinen rechtlichen Anspruch auf Entlastung. Aber er hat bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses einen Anspruch auf Bewertung seiner Leistung und damit auf Zeugniserteilung. Das gilt für den Fremd-Geschäftsführer, aber auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer, der nicht beherrschend an der GmbH beteiligt ist. Gesetze, Vorschri...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Überblick über Irrtumskonstellationen

Rz. 6 Im Überblick lassen sich die verschiedenen Anfechtungsgründe wie folgt darstellen:[10]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Gemischte Schenkungen

Rz. 30 Gemischte Schenkungen zeichnen sich dadurch aus, dass das vereinbarte und geleistete Entgelt wertmäßig hinter der Leistung des Zuwendenden zurückbleibt und die Parteien sich über die teilweise Unentgeltlichkeit der erfolgten Zuwendung einig sind.[133] Gerade in Fällen der vorweggenommenen Erbfolge und bei sonstigen Zuwendungen unter nahen Angehörigen kommt der gemisch...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Das gesamte Vermögen wird verteilt

Rz. 20 Die Zuwendung bestimmter Gegenstände (z.B. konkrete Immobilie, Pkw, Geldbetrag, Erbschaft) oder bestimmter Gruppen von Gegenständen (z.B. Bar- und Sparvermögen bzw. Bankvermögen,[45] Immobilien, Auslandsvermögen) ist gem. Abs. 2 im Zweifel als Vermächtnisanordnung und nicht als Erbeinsetzung anzusehen.[46] Dies hat jüngst das OLG Karlsruhe bekräftigt: Zuwendungen einz...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Praktische Vorgaben für die Nachlassbewertung – Grundsätzliches

a) Gemeiner Wert Rz. 83 I.d.R. entspricht der gemeine Wert eines Vermögensgegenstands seinem Verkehrswert und somit dem Normalverkaufswert.[349] Unter Normalverkaufswert ist derjenige Preis zu verstehen, der unter normalen Marktbedingungen von jedem Marktteilnehmer erzielt werden könnte.[350] Rz. 84 Würde zu jedem Zeitpunkt ein aus betriebswirtschaftlicher Sicht idealer Markt ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Zeitliche Nähe zum Erbfall

Rz. 90 Hinsichtlich der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine zeitnahe Veräußerung noch angenommen werden kann, liegt eine abschließende und allgemeingültige Entscheidung durch die Rechtsprechung bislang nicht vor. Vielmehr besteht (insbesondere zu Grundstücksverkäufen) eine relativ große Bandbreite von Verkaufszeitpunkten, die in der Vergangenheit für ausreichend zeitnah zum ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Verbrauchbare Sachen

Rz. 122 Für die Bewertung der Leistung, die dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt, kommt es bei verbrauchbaren Sachen i.S.d. § 92 BGB [489] grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Zuwendung an.[490] Verbrauchbare Sache i.S.v. Abs. 2 sind z.B. Lebensmittel, Heizmaterialien, Tiere, daneben aber auch solche Gegenstände, die grundsätzlich zur Veräußerung bestimmt sind und die...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Schenkung unter Vorbehalt von Nutzungsrechten

a) Berücksichtigen des Vorbehaltsnießbrauchs Rz. 129 Erfolgt eine Schenkung unter dem Vorbehalt von Nutzungsrechten,[540] z.B. eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts, bereitet die Feststellung des Wertes nach dem Niederstwertprinzip erhebliche Schwierigkeiten.[541] Über die Frage, ob und wie der Nießbrauch berücksichtigt werden soll, bestehen in Rspr. und Lit. unterschiedlich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 102 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[414] wobei es ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Mitteilung wertbildender Faktoren

Rz. 26 Der Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB umfasst auch das Recht auf Mitteilung der wertbildenden Faktoren der einzelnen Nachlassgegenstände.[155] Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Gegenstände nach Meinung des Auskunftsschuldners wertlos sind. Der Umfang der Auskunftspflicht wird hierdurch nicht berührt.[156] Rz. 27 In der Rechtsprechung ist insoweit anerka...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Maßgebliches Verwertungsszenario

(1) Tatsächlicher Erbe vs. "idealer Erbe" Rz. 64 Mithin stellt sich die Frage, welches Verwertungsszenario der Gesetzgeber stattdessen im Auge hatte. Denn unbestritten und unbestreitbar ist der Wert einer Sache keine absolute Größe. Er ist vielmehr relativ und wird durch die Beziehungen des Bewertungsgegenstands zur Umwelt, insbesondere aber auch durch die Verwendungsabsichte...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Dogmatische Einordnung und Kritik

aa) Grundsätzliches Rz. 63 Die Grundaussage des Gesetzgebers, der Pflichtteilsberechtigte sei in Geld so zu stellen, als wäre er mit seiner Pflichtteilsquote Erbe geworden, hat mit der von der Rechtsprechung unterstellten "Versilberung" des Nachlasses nichts zu tun.[316] Sie deutet auch nicht auf eine der Bewertung zugrunde zu legende Veräußerungsfiktion hin. Im Gegenteil: De...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Anteilsbewertung

aa) Grundsätzliches Rz. 280 Bewertungsobjekt im Sinne des Pflichtteilsrechts ist – sofern nicht ein ganzes (einzelkaufmännisches) Unternehmen übergeht – die in den Nachlass gefallene oder wenigstens nach dem Tod des Erblassers fortgeführte gesellschaftsrechtliche Beteiligung.[865] Deren gemeiner Wert kann sich in einem zeitnah zum Erbfall erfolgenden Verkauf manifestieren. Is...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Voraussetzungen der Kausalität

Rz. 60 Für eine Anfechtung nach § 2078 BGB ist erforderlich, dass anzunehmen ist, dass der Erblasser die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde. Man spricht hier von der sog. subjektiven Erheblichkeit. Auf die subjektive Denk- und Anschauungsweise des Erblassers ist abzustellen.[162] Sämtliche Besonderheiten des Erblassers finden Berücksichtigung.[16...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Übernehmer

Rz. 28 § 2049 BGB schreibt im Gegensatz zu § 2312 Abs. 3 BGB nach seinem Wortlaut nicht vor, dass der übernehmende Erbe, anders als im Bereich der Höfeordnung, einer besonderen Qualifikation bedarf. § 2049 BGB sieht auch nicht vor, dass der Landgutübernehmer zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehören muss. Dennoch ist eine Anwendung auf andere Übernehmer abzuleh...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Zu fordernde Bewertungsprämissen

Rz. 79 Der Aussage des BGH, eine Bewertung, die an einen konkreten Verkauf des betroffenen Gegenstands anknüpft, verdiene den Vorzug vor einer Schätzung, die sich nur an allgemeinen Erfahrungswerten orientiere,[345] ist – jedenfalls in dieser Allgemeinheit – nicht zu folgen. Sie trifft nämlich nur auf solche Fälle zu, in denen die Wertgutachten bzw. ihre Würdigung durch die ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Methoden der Anteilsbewertung

Rz. 283 Bei der indirekten Methode entspricht die Summe aller Anteilswerte dem Wert des ganzen Unternehmens.[868] Der Wert des einzelnen Anteils wird daher prinzipiell durch Multiplikation des Unternehmensgesamtwerts mit der jeweiligen Anteilsquote bestimmt.[869] Zur Bestimmung der Anteilsquote ist nach zutreffender Auffassung der jeweilige Anteil am Ertrag maßgeblich,[870] ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Bewertungsansatz

Rz. 191 Die Vorgaben des IDW[625] zur ordnungsgemäßen Durchführung ertragswertorientierter Unternehmensbewertungen sind nicht allein auf die Ermittlung von Stichtagswerten zugeschnitten. Vielmehr wird zwischen verschiedenen Bewertungsanlässen[626] und verschiedenen Bewertungsperspektiven unterschieden. So ist etwa die Berücksichtigung sog. echter Synergieeffekte[627] nur aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zeugnis des GmbH-Geschäftsf... / 3 Mängel bei der Zeugnisausstellung

Den Nachweis dafür, dass ein ordnungsgemäßes und inhaltlich richtiges Zeugnis ausgestellt wurde, trägt die GmbH als Dienstherr. Die unterlassene, die unrichtige oder die unvollständige Zeugniserteilung kann zu einer Schadensersatzpflicht des ehemaligen Dienstherrn führen. Die GmbH haftet dann für einen daraus entstandenen Minderverdienst, wenn z. B. bei Bewerbungen kein ordn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freie Kost und Logis / Zusammenfassung

Begriff Die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) wird unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder auch "freie Station" zusammengefasst. Diese Sachbezüge sind als Arbeitslohn zu erfassen. Für die Bewertung von Sachbezügen gelten im Steuerrecht besondere Vorschriften, ggf. sind die sog. Sachbezugswerte anzusetze...mehr