Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.2 Schul- und Hochschulausbildung (Rentenfälle ab 2005)

Rz. 23 Schul- und Hochschulzeiten werden nach § 74 Satz 4 ab 1.1.2005 (i. d. F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes) nicht mehr bewertet, sondern nur noch als unbewertete Anrechnungszeiten berücksichtigt (zur Begründung vgl. BT-Drs. 15/2149 S. 19). Rz. 24 Nur noch Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung und der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erfahren ...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden, ab 2002 wie folgt: ab 1.1.2002 durch das AVmEG vom 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): Abs. 1a ist gestrichen worden (vgl. Rz. 2). Aus Vereinfachungsgründen wurde auf die bisherige Sonderregelung zur Glaubhaftmachung bei Zeiten einer beruflichen Ausbildung verzichtet (BT-Drs. 14/4595 S. 137); ab 1.1.2005...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.3 Neufassung Satz 3 ab 1.1.2023

Rz. 19a Durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde Satz 3 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Danach werden Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosigkeit nach dem 30.6.1978 vorgelegen hat, für die vor dem 1.1.2023 Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II nicht oder Arbeitslosengeld II nur darlehensw...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.1 Höchstens 80 % mit Übergangsregelung (Satz 1)

Rz. 12 Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 und 3, §§ 252, 252a) erhalten höchstens 80 % des günstigeren Durchschnittswertes aus der Grund- oder Vergleichsbewertung (= begrenzte Gesamtleistungsbewertung, früher in § 74, seit 1997 aus systematischen Gründen in § 263 Abs. 2a Satz 1 geregelt; vgl. auch GRA der DRV zu § 263 SGB VI, Stand: 9.5...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.4 Neuregelung Satz 4 ab 1.1.2023

Rz. 19c Durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde ein neuer Satz 4 mit Wirkung zum 1.1.2023 in Abs. 2a eingefügt. Danach werden auch die Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosengeld II bis zum 31. Dezember 2022 bezogen worden ist, nicht bewertet. Rz. 19d Die Neuregelung war ebenfalls notwendig geworden, weil das Regime ...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.2.1 Wertbegrenzungen – 75 % und 0,0625 Entgeltpunkte (Satz 1 und 2)

Rz. 26 Wie in § 74 Abs. 1 Satz 1 und 2 sah Abs. 3 Satz 1 und 2 die maßgebenden Wertbegrenzungen – 75 % des individuellen Durchschnittswertes nach Satz 1 und höchstens 0,0625 Entgeltpunkte je Monat nach Satz 2 – vor, die jedoch nur noch für Rentenbeginnsfälle bis zum 31.12.2004 – also für Altfälle – gelten (vgl. oben unter Rz. 20 ff. Schulische und berufliche Ausbildung – Alt...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.1 Schulische und berufliche Ausbildung (Rentenfälle vor 2005) – Altfälle

Rz. 20 Die seit dem 1.1.1997 aufgrund des WFG maßgebenden Wertbegrenzungen aus § 74 (75 % des individuellen Durchschnittswertes, höchstens 0,0625 Entgeltpunkte je Monat) für eine schulische Ausbildung (§ 58 Abs. 1 Nr. 4) und für eine berufliche Ausbildung (§ 54 Abs. 3) galten nach § 263 Abs. 3 i. d. F. bis 31.12.2004 für Rentenbeginnsfälle bis zum 31.12.2004. Rz. 21 Sofern Ze...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 1.2 Korrespondierende Regelungen

Rz. 3 Der in § 68 geregelte aktuelle Rentenwert ist der Teil der Rentenformel (vgl. §§ 64, 254b), der die Rentendynamik bewirkt. Das bezieht sich zum einen auf die aktuelle Bewertung der während des gesamten "Versicherungslebens" erworbenen persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) und zum anderen auf die Anpassung der bereits laufend gezahlten Renten zum 1. Juli eines jeden Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem

Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)Leistung in das System der deutschen Rentenversicherung aus sozialen Erwägungen eingefü...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Der aktuelle Rentenwert ist der Teil der Rentenformel (vgl. §§ 64, 254b), der die Rentendynamik bewirkt. Das bezieht sich zum einen auf die aktuelle Bewertung der während des gesamten "Versicherungslebens" erworbenen persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) und zum anderen auf die Anpassung der bereits laufend gezahlten Renten zum 1. Juli eines jeden Jahres (§ 65). Bei d...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.5.1 Rechtslage ab 1.7.2017

Rz. 47 Bei einer nur teilweise zu leistenden Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung des Hinzuverdienstes im Wege einer Rückrechnung unter Berücksichtigung des maßgeblichen aktuellen Rentenwerts, des Rentenartfaktors und des jeweiligen Zugangsfaktors. Rz. 48 Erfasst ...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.1 Teilrenten wegen Alters unabhängig vom Hinzuverdienst nach § 42 Abs. 2 (Satz 1)

Rz. 27 Bei einer unabhängig vom Hinzuverdienst gewählten Teilrente (§ 42 Abs. 2) ergeben sich die in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus der Summe aller Entgeltpunkte entsprechend dem Verhältnis der Teilrente zu der Vollrente. Die (mögliche) Altersvollrente stellt damit regelmäßig lediglich die Berechnungsgrundlage zur Bestimmung der Teilrente dar. Rz. 28 Bei Teilrenten una...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.2 Umsetzung und Reichweite

Rz. 5 § 76g hat die Funktion eines Rentenzuschlags, der sog. Grundrentenzuschlag (so das ausdrückliche Ziel des Gesetzgebers, vgl. BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 2) i. S. eines "nachsorgenden sozialen Ausgleichs". Dabei soll der Zuschlag eine Leistung oberhalb der Grundsicherung sicherstellen (BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 2; im...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.2 Teilrenten wegen Alters abhängig vom Hinzuverdienst nach § 34 Abs. 3 (Satz 2)

Rz. 32 Bei einer vom Hinzuverdienst abhängigen Teilrente (§ 34 Abs. 3) ergeben sich die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung des Hinzuverdienstes im Wege einer Rückrechnung unter Berücksichtigung des maßgeblichen aktuellen Rentenwerts, des Rentenartfaktors und des jeweiligen Zugangsfaktors. Rz. 33 Auch bei einer Teilrente...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4 Bewertung des Anfangs- und Endvermögens

Rz. 102 Ein wesentlicher Punkt zur Ermittlung des für die Zugewinnausgleichsberechnung relevanten Anfangs- und Endvermögens und damit für die Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruchs ist die Bewertung der einzelnen Vermögenspositionen. Die Bewertung der Vermögenspositionen bereitet in der Praxis regelmäßig die größten Schwierigkeiten. Nachfolgend werden die in der Praxis hä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Bestimmung über das Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des gemeinen Werts

4.5.2.1 Persönliches Antragsrecht der Übernehmerin Tz. 209 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Übernehmerin, dh der aufnehmenden Kap-Ges oder Genossenschaft, steht allein das Antragsrecht auf Minderbewertung der Sacheinlage zu und nur sie übt das stliche (Bewertungs-)Wahlrecht für den Ansatz der iRd der Einbringung übernommenen WG in ihrer St-Bil aus (Ausnahme, str, s Tz 209c). Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Bewertung einer erhaltenen vGA beim Gesellschafter

4.4.3.1 Allgemeines Tz. 434 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Gegenstand einer vGA an den Gesellschafter kann jeder Vermögensvorteil sein, den eine Kö gegenüber ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person erbringt. Eine Bindung zwischen der Bewertung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der Bewertung der sich aus der Vorteilszuwendung ergebenden Eink iSd EStG besteht grds ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Grundsätze der Bewertung

Tz. 208 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Ist eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG gegeben, gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die nachfolgenden Abs des § 20 UmwStG (s § 20 Abs 1 2. Satzteil UmwStG). § 20 Abs 2 S 1 UmwStG bestimmt den zwingenden Bewertungsansatz mit dem gW (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG: ((Anführungen prüfen))▪▪›Die … Gesellschaft hat … anzusetzen). Dies gilt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Bewertung der vGA auf Ebene der Körperschaft

4.2.9.1 Allgemeines Tz. 420 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Hat sich das bilanzielle Ergebnis einer Kö aufgr einer vGA gemindert (Vermögensminderung) oder nicht erhöht (verhinderte Vermögensmehrung), so ist der Differenzbetrag bei Ermittlung des Einkommens wieder außerbilanziell hinzuzurechnen. Die Höhe des hinzuzurechnenden Betrags hängt davon ab, in welchem Umfang das bilanziell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung

Tz. 190 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierungsakt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Nur als Ausn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.1 Bewertung der Sachspenden (§ 9 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Wert der Zuwendung (=Sachspende) ist gem § 9 Abs 2 S 3 KStG nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 und 4 EStG zu ermitteln. Die Vorschrift kann bei Kö nicht unmittelbar, sondern nur entspr angewendet werden, da bei Kö Entnahmen idR nicht denkbar sind (s Tz 91ff). Zur Bewertung von Sachspenden gilt nach der genannten Vorschrift folgendes: Nach § 6 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Bewertung des eingebrachten Vermögens (§ 20 Abs 2 UmwStG)

4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung Tz. 190 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Bewertung des eingebrachten Vermögens

5.3.4.1 Regelbewertung mit dem gemeinen Wert Tz. 77 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wie bei einem echten Formwechsel erfolgt auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG der Ansatz der übergehenden WG nach § 20 Abs 2 S 1 UmwStG grds mit dem gW. Wegen Einzelheiten s § 25 UmwStG Tz 45. Wegen der Frage, wann der Ansatz von gW sinnvoll sein kann (zB zur Nutzung von sonst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Besteuerung und Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter

4.4.1 Grundsätze zur Erfassung beim Gesellschafter Tz. 433d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Fließt eine vGA einem AE zu, führt dies grds zu Eink auf Kap-Verm iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG. Der Zuflusszeitpunkt deckt sich zwar häufig, aber nicht immer mit dem Zeitpunkt der Einkommenskorrektur bei der Kö. Auch hier sind Pensionszusagen und Tantiemen als Bsp zu nennen. In Einzelfällen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeiner Wert als Regelmaßstab der Bewertung

Tz. 9 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im UmwStG idF des SEStEG ist in den §§ 20–23 als Regelbewertung und zugleich betragsmäßige Bewertungsobergrenze für übergehendes Vermögen der Ansatz der gW eingeführt worden (s §§ 20 Abs 2 S 1, 21 Abs 1 S 1, 22 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 UmwStG). Dies gilt nicht nur für diese Einbringungsvorschriften, sondern generell bei den übrigen im UmwStG g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Buchwertansatz (Untergrenze der Bewertung)

Tz. 194 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bw iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist nach der Legaldefinition des § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG (die für das gesamte UmwStG gilt) der nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften für das eingebrachte BV in einer für den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzende Wert. Damit sind insbes die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG, d...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / V. Bewertung der Kritik des Senats

Die Kritik des Senats ist in ihrer Deutlichkeit dennoch missverständlich. Es geht aus dem Leitsatz nicht hervor, was genau der Senat korrigieren möchte. Soll die Aufgabenübertragung auf Rechtspfleger rückgängig gemacht werden oder sollen Nachlasssachen nur von Amtsgerichtsdirektoren bearbeitet werden dürfen und wollen diese das überhaupt? Ein Leitsatz bzw. eine gerichtliche E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Antrag auf Bewertung unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 129 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Als Ausnahme von der Regelbewertung zum gW und auf Antrag als materiell-rechtliche Voraussetzung für eine Minderbewertung kommt der Ansatz von Bw oder Zwischenwerten bei der optierenden Gesellschaft in Betracht (s § 3 Abs 2 UmwStG). Wegen Einzelheiten zum Bw- bzw Zwischenwertansatz s § 3 UmwStG Tz 50ff. Tz. 130 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der...mehr

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AGS 03/2024, Verfahrenswert... / III. Bewertung ist strittig

1. Ein Viertel Der BGH (NJW 1973, 50) und ihm folgend OLG Schleswig, 15. Senat (NZFam 2022, 418), das OLG Frankfurt, 4. Senat (NZFam 2021, 734 = NJW-RR 2021, 1161) sowie das OLG Karlsruhe (AGS 2015, 34) sind – wie hier – in ihren Entscheidungen von einem Viertel der zu erwartenden Zugewinnausgleichsforderung ausgegangen. 2. Auffangwert Demgegenüber sind das OLG Köln (MDR 2014, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.2 Antrag auf Bewertung unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 79 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Als Ausnahme von der Regelbewertung zum gW und auf Antrag als materiell-rechtliche Voraussetzung für eine Minderbewertung kommt der Ansatz von Bw oder Zwischenwerten in Betracht (s § 20 Abs 2 S 2 bzw § 21 Abs 1 S 2 UmwStG). Wegen Einzelheiten zum Bw-Ansatz s § 20 UmwStG Tz 194ff. Wegen Einzelheiten zum Zwischenwertansatz s § 20 UmwStG Tz 205...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Veräußerungspreis (§ 20 Abs 3 S 1 UmwStG)

Tz. 250 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Veräußerungspreis für das gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte Vermögen entspr nicht dem gW der im Tauschwege erworbenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft zum Einbringungsstichtag (zuz ggf sonstiger Gegenleistungen; so die allg Grundsätze zu § 16 Abs 2 EStG; ständige Rspr, zB s Urt des BFH v 25.06.2009, BStBl II 2010, 182). Der Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.5 Rechtsfolgen der Einbringung mit sonstigen Gegenleistungen

Tz. 224q Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein enstpr Buch-Kap gegeben ist (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b) UmwStG), oder übersteigt bei höheren Gegenleistungen deren Wert nicht die relative 25 %-Grenze des Bw de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.4 Antragsberechtigung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 209c Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Fraglich ist, wem die Berechtigung zum Antrag auf Minderbewertung im Fall der Einbringung eines MU-Anteils bei einer weiter bestehenden MU-Schaft zusteht. Hier wird zwar eine Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges/Genossenschaft eingebracht; die Übernehmerin erhält gleichwohl keine bewertbaren WG (s Tz 212). Ein Antrag der Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Rückwirkende Einbringung auf Antrag (§ 20 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 303 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 20 Abs 5 und 6 UmwStG wird für stliche Zwecke ein Einbringungsstichtag fingiert, der von den zivilrechtlichen Regelungen zur Wirksamkeit der Übertragungsvorgänge abweicht und sich an einem bis zu acht Monate vor der Reg-Anmeldung oder Abschluss des Einbringungsvertrags liegenden Stichtag orientiert. Diese antragsgebundene (s Tz 306) ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.35 Unternehmensbeteiligungen

Rz. 166 Für die Bewertung des Endvermögens nach § 1376 Abs. 2 BGB ist der objektive (Verkehrs-)Wert der Vermögensgegenstände maßgebend. Ziel der Wertermittlung ist es deshalb bei der Bewertung von Unternehmen, diese mit ihrem "vollen, wirklichen" Wert anzusetzen. Grundsätze darüber, nach welcher Methode das zu geschehen hat, enthält das Gesetz nicht. Die sachverhaltsspezifis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Materiell-rechtliche Einschränkungen des Antrags auf Minderbewertung

Tz. 215 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Das Wahlrecht des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG auf antragsgem Bewertung der übernommen WG unterhalb des gW unterliegt bei gewissen Sachverhalten ges Einschränkungen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 bis 4 und S 4 UmwStG). Diese Vorbehalte beim Bewertungsansatz ergeben sich einerseits aus der Grundsystematik der §§ 20ff UmwStG ; nämlich die Einbringung selbst n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.5.1 Bilanzänderung

Tz. 213 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Eine Änderung der Bil der Übernehmerin nach Abgabe der entspr St-Erklärungen (inkl der St-Bil) für den VZ der Einbringung im Hinblick auf eine andere Bewertung der Sacheinlage ist unzulässig. Mit (erstmaliger und wirksamer) Antragstellung auf Minderbewertung gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist die Bewertungsmöglichkeit eines Ansatzes unterhalb des...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.29 Sammlungen

Rz. 156 Bei der Bewertung von Sammlungen – die regelmäßig nicht zu den Haushaltsgegenständen gehören – ist bei der Bewertung ebenfalls wie bei den Kunstgegenständen auf den Verkehrswert abzustellen. Sofern es sich um Briefmarken- oder Münzsammlungen handelt, existieren entsprechende Kataloge, aus denen sich für diesen Wert Anhaltspunkte ergeben können. Die Erfahrung zeigt, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.1 Allgemeines

Tz. 434 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Gegenstand einer vGA an den Gesellschafter kann jeder Vermögensvorteil sein, den eine Kö gegenüber ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person erbringt. Eine Bindung zwischen der Bewertung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der Bewertung der sich aus der Vorteilszuwendung ergebenden Eink iSd EStG besteht grds nicht. Eine vGA kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.4 Rückwirkende Neuregelung des § 50i EStG ab erstmaliger Anwendung (§ 50i EStG idF BEPS-UmsetzungsG)

Tz. 227e Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das BEPS-UmsetzungsG ist § 50i Abs 1 und 2 EStG neu gefasst worden. Die überschießende Wirkung der Vorschrift ist durch Rücknahme der erfassten Fälle und Einschränkung der Rechtsfolgen beseitigt worden. Auch die grds Kritik an dem Billigkeitserlass der Fin-Verw (s Tz 227d) wird durch den Gesetzgeber aufgegriffen; "aus Gründen der Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Zwischenwertansatz (teilweise Aufdeckung stiller Reserven)

Tz. 205 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Zwischenwertansatz weicht von der Regelbewertung des § 20 Abs 2 S 1 UmwStG ab und ist daher nur bei einem (wirksamen) Antrag auf Minderbewertung zulässig (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG). Bei einem Zwischenwertansatz werden die vorhandenen stillen Reserven des eingebrachten Vermögens nämlich tw aufgedeckt. Diese Bewertung liegt innerhalb einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1 Persönliches Antragsrecht der Übernehmerin

Tz. 209 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Übernehmerin, dh der aufnehmenden Kap-Ges oder Genossenschaft, steht allein das Antragsrecht auf Minderbewertung der Sacheinlage zu und nur sie übt das stliche (Bewertungs-)Wahlrecht für den Ansatz der iRd der Einbringung übernommenen WG in ihrer St-Bil aus (Ausnahme, str, s Tz 209c). Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 20 Abs ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.18 Immobilien

Rz. 130 Immobilien, also Grundstücke, bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, werden selbstverständlich bei der Ermittlung des Vermögens berücksichtigt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Einsicht in das Grundbuch oder die Einholung eines Grundbuchaufzuges zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse einzuholen. Rz. 131 Die Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem Verke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 20 UmwStG gehört zu den Einbringungsvorschriften des Sechsten Teils des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen (sog Sacheinlage, s § 20 Abs 1 UmwStG) und die Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen (Anteilstausch) in eine Kap-Ges oder Gen für Zwecke der ErtrSt regelt. Zur Bedeutung der Regelungen der §§ 20ff UmwStG s Vor §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Antrag auf Auskunftserteilung: Keine verbindliche Ausübung des Bewertungswahlrechts

Tz. 15h Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird in einem Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft der Fin-Beh gegenüber erklärt, dass eine Sacheinlage (zB) zum Bw erfolgen solle, so ist hierin kein Antrag iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG zu sehen, der in der Folge die übernehmende Gesellschaft entspr binden würde (weil ein solcher Antrag weder abänderbar wäre noch zurückgenommen w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.1 Einlagen

Tz. 338 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Für Einlagen im Rückbezugszeitraum, dh nach dem stlichen Übertragungsstichtag (und vor Eintragung der Einbringung oder Umwandlung in das H-Reg/Gen-Reg bzw Übertragung des wirtsch Eigentums), in das BV der eingebrachten Sachgesamtheit gilt die Rückwirkung nicht, s § 20 Abs 5 S 2 UmwStG. Dadurch soll vermieden werden, dass durch die für die Üb...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.35.2 Hinweise zu einzelnen Unternehmensarten

Rz. 173 Bei Gewerbe- und Handelsbetrieben wird im Regelfall auf die Ertragswertmethode zurückgegriffen. Das Ertragswertverfahren ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH[1] im Regelfall auch geeignet, um zur Bemessungsgrundlage für den Wert einer Unternehmensbeteiligung zu gelangen. Rz. 174 Bezüglich der Bewertung einer freiberuflichen Praxis im Rahmen des Zugewinnausgle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz der Übernehmerin

Tz. 210 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Stliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung sind gem § 5 Abs 1 S 2 EStG (aF) in Übereinstimmung mit der hr-lichen Jahres-Bil auszuüben (sog umgekehrte Maßgeblichkeit bis VZ 2008). Dieser Grundsatz ist gem § 8 Abs 1 KStG auch für die Einkommensermittlung von Kö und damit für die übernehmende Kap-Ges oder Genossenschaft iSd § 20 Abs 1 UmwStG z...mehr