Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4 Anpassung an die Bilanzansätze der Betriebsprüfung

Rz. 241 Die Anpassung der Handels- und Steuerbilanz an die Ergebnisse einer Betriebsprüfung führt zu einem Problem, das technisch über eine außerbilanzielle Korrektur gelöst wird. Der Spannungsbogen, aus dem sich das Zusammentreffen von bilanzieller Anpassung und außerbilanzieller Korrektur ergibt, hat seine Ursache zum einen im Bilanzzusammenhang (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) un...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4.1 Anpassung der Steuerbilanz

Rz. 242 Die Steuerbilanz, die auf den Zeitraum einer Betriebsprüfung folgt, ist den Ergebnissen der Betriebsprüfung anzupassen. Dies ergibt sich aus dem Bilanzzusammenhang, § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Die Anpassung muss ergebnisneutral erfolgen, da die Mehr- oder Minderergebnisse der Prüfung bereits in der Steuerfestsetzung für den geprüften Zeitraum erfasst wurden. Technisch is...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.1 Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn eine Prüfungsanordnung (PA) i. S. d. § 196 AO bekanntgegeben worden ist (§ 371 Abs. 2 Nr. 1a AO). Dieser Ausschlussgrund greift nicht ein, wenn der Prüfer – wie oft – seine Prüfung und den Versand der PA zunächst telefonisch ankündigt. In der Zeit bis zur Bekanntgabe der PA ist daher die Selbstanzeige nicht gesperrt. Es ist umstritt...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.3 Systembedingte Korrekturen aufgrund der doppelten Buchführung/Verbot von direkten Buchungen in das Kapital

Rz. 19 Ein Grund für außerbilanzielle Korrekturen ergibt sich aus dem System der doppelten Buchführung. Außer in den Fällen der Einlage und Entnahme bzw. Gewinnausschüttung sind Buchungen direkt in das Eigenkapitalkonto unzulässig. Wirkt sich ein Vorgang auf das Eigenkapital aus und liegt keine Einlage, Entnahme oder Gewinnausschüttung vor, ist eine Buchung über ein Ertrags-...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.1 Abstimmung und Beendigung der laufenden Buchhaltung

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 4 Regelungen zum 1.1.2015

Für Selbstanzeigen, die nach dem 31.12.2014 abgegeben werden, gelten neue gesetzliche Regelungen. Hierbei ist es zu Verschärfungen als auch zu Erleichterung gekommen. Eine differenzierte zeitliche Anwendungsregelung für die Neuregelung zum 1.1.2015 hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Gerichtlich ungeklärt ist, ob die Erleichterungen nach dem Prinzip der mildesten Regelung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1 Nicht ausgezahltes laufendes Entgelt

Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen bei laufend gezahltem Entgelt, sobald der Arbeitnehmer es rechtlich beanspruchen kann.[1] Der Arbeitgeber ist zur Beitragsberechnung aus dem Entgelt verpflichtet, sobald der Arbeitnehmer Anspruch auf das Arbeitsentgelt hat. Für dieses "Entstehungsprinzip"[2] ist unerheblich, ob der Arbeitgeber das Entgelt tatsächlich au...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4.2 Anpassung der Handelsbilanz

Rz. 244 Es ist die Berichtigung und Änderung der Handelsbilanz zu unterscheiden: Die Berichtigung der Handelsbilanz setzt einen handelsbilanziellen Fehler voraus. Ein Verstoß gegen eine Bilanzierungsvorschrift, die nur für die Steuerbilanz gilt, rechtfertigt keine Anpassung der Handelsbilanz. Eine Anpassung der Handelsbilanz ist auch dann nicht vorzunehmen, wenn die Finanzve...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.1 Wirkung der Korrektur

Rz. 5 Die außerbilanziellen Korrekturen können sich erhöhend oder mindernd auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken. Eine außerbilanzielle Hinzurechnung findet insbesondere bei den nicht abziehbaren Betriebsausgaben Anwendung (z. B. § 4 Abs. 5 EStG; § 10 KStG) und führt zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns. Außerbilanzielle Kürzungen reduzieren den steuerpflicht...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 3 Regelungen zum 3.5.2011 aufgrund des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes

Nach der alten Regelung vor dem 3.5.2011 waren sog. Teilselbstanzeigen zulässig, d. h. der Steuerpflichtige konnte Strafbefreiung auch für die bloße Nacherklärung bestimmter Jahre erlangen. Der BGH[1] hat jedoch seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass Teilselbstanzeigen ausgeschlossen seien. Diese Rechtsprechung mündete in eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Reg...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.6 Entdeckung der Tat gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn die Tat entdeckt ist und der Steuerpflichtige dies wusste oder hätte erkennen können. Im Einzelfall kann es durchaus zweifelhaft sein, ob eine Steuerstraftat tatsächlich schon entdeckt ist oder die Behörde lediglich Vermutungen anstellt. Die Einzelheiten sind umstritten. Jedenfalls muss die Behörde nachweisen, dass sie im Zeitpunkt ...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.4 Formerfordernisse

Im Hinblick auf die Form gibt es keine besonderen Anforderungen. Insbesondere muss eine Selbstanzeige nicht zwingend in Form der amtlichen Erklärungsvordrucke (z. B. KAP/AUS) geschehen. Manche Finanzämter weisen zwar auf eine solche nach ihrer Ansicht bestehende Pflicht hin, wenn eine Selbstanzeige ohne die Vordrucke abgegeben worden ist. Dieser Hinweis gilt jedoch nach zutr...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.3 Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1c AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung, zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist. Die Rechtslage hat sich durch die Neuregelung zum 3.5.2011 nicht geändert. Es gilt weiterhin sie sog. "Fußmatten-Theorie", d. h. der Amtsträger muss auf der Fußmatte stehen. Für Selbstanzeigen ...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.5 Erscheinen eines Amtsträgers zu einer Nachschau gem. § 371

Außerdem ist eine Selbstanzeige seit dem 1.1.2015 ausdrücklich ausgeschlossen, wenn ein Amtsträger einer Finanzbehörde zu einer Nachschau nach steuerrechtlichen Vorschriften erschienen ist und sich ausgewiesen hat (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1e AO). Für die Rechtslage bis zum 31.12.2014 ist umstritten, ob eine USt-Nachschau gem. § 27 b UStG oder LSt-Nachschau gem. § 42 g EStG d...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.5 Bewältigung von Konfliktsituationen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.1 Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO

Wegen des Vollständigkeitsgebots des § 371 Abs. 1 AO ist das nächste Ziel der Beratung, die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen so konkret und vollständig wie möglich zu ermitteln. Die Nacherklärung muss dieselben Anforderungen erfüllen, denen der Mandant bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Offenbarungspflichten schon früher hätte genügen müssen. Er m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / a) Streitpotential in der (Betriebsprüfungs-)Praxis

In der Praxis stellt sich daher – gerade bei Betriebsprüfungen – die Frage, ob und für welche Fahrzeuge eine Nutzungsentnahme anzusetzen ist. Die Betriebsinhaber bzw. Gesellschafter stellen sich oft auf den Standpunkt, dass betriebliche Fahrzeuge ausschließlich betrieblich genutzt wurden. Die Finanzverwaltung unterstellt dagegen häufig eine private Mitbenutzung. Hierbei geht es...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / b) Wie lässt sich der Gegenbeweis erbringen?

Bei Lieferwagen oder anderen reinen Nutzfahrzeugen ist eine private Mitbenutzung nicht ohne weiteres zu unterstellen.[22] Bei den meisten Pkw (auch E-Autos) kann eine Entnahmebesteuerung aber nicht schon mit der Aussage des Steuerpflichtigen vermieden werden, dass mit dem betrieblichen Fahrzeug nicht privat gefahren worden sei.[23] Der Nachweis (Gegenbeweis) einer ausschließ...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3 Schätzung des geschuldeten Arbeitsentgelts bei fehlenden oder unvollständigen Aufzeichnungen

Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird anhand der vorliegenden Aufzeichnungen das geschuldete Arbeitsentgelt festgestellt und es werden ggf. Sozialversicherungsbeiträge nacherhoben. Die Berechnung der nachzuentrichtenden Sozialversicherungsbeiträge kann dabei nach folgenden Möglichkeiten vorgenommen werden: 3.1 Summenbeitragsbescheid Der prüfende Rentenversicherungsträger kann d...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann die Privatnutzung bewertet? Dieses Thema hat sich durch die zune...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.1 Summenbeitragsbescheid

Der prüfende Rentenversicherungsträger kann die Höhe der Arbeitsentgelte schätzen, wenn der Arbeitgeber über keine vollständigen Aufzeichnungen verfügt, die es ermöglichen, im Rahmen von Betriebsprüfungen das geschuldete Arbeitsentgelt einschließlich der Entgeltfortzahlung personen- und zeitraumbezogen festzustellen und dadurch die Versicherungs- oder Beitragspflicht bzw. die ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 2.3 Hinweise zum Einnahmenbereich

Es ist immer noch zulässig, bei Festen und Veranstaltungen mit Bewirtung und/oder Verkauf von Gegenständen, dies über eine oder mehrere Barkassen laufen zu lassen. Eine generelle Pflicht zur Nutzung von elektronischen Registrierkassen oder sonstigen elektronischen Geräten zur Erfassung der Verkäufe besteht noch nicht. Soweit Barkassen eingesetzt werden, muss darauf geachtet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 2 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Begrifflich ist die verbindliche Auskunft von der verbindlichen Zusage nach einer Außenprüfung[1] und der tatsächlichen Verständigung zu unterscheiden. Eine verbindliche Zusage nach § 204 AO setzt voraus, dass eine Außenprüfung stattgefunden hat. Der Steuerpflichtige kann dann beantragen, dass die Finanzverwaltung ihm verbindlich zusagt, wie ein für die Vergangenheit geprüfte...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Rechnungsstellung – was mus... / Zusammenfassung

Neben der Beachtung der Aufzeichnungspflichten des Umsatzsteuergesetzes müssen ordnungsgemäße Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer erstellt werden. Eine Geltendmachung von Vorsteuern im unternehmerischen Bereich des Vereins ist nur zulässig bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung. Die 3 häufigsten Fallen 1. Rechnungen enthalten nicht alle vorgeschriebenen ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 5 Checkliste zu Steuerfolgen bei Festen

Die Kernvorgabe: Es fängt mit der korrekten Erfassung und Verbuchung von Einnahmen aus dem eigenen gastronomischen Vereinsengagement an. Egal bei welcher Gelegenheit bzw. bei welchem Anlass, ob nun Wein oder Bier oder sonstige Getränke vom Verein verkauft werden, dies fällt auf jeden Fall in den sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO). Ebenso läuft es mit der Speise...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzgänger / 3.1 Grenzzone durch Verwaltungsanweisung geregelt

Die Grenzgängerregelung mit Frankreich ist nach Art. 13 Abs. 5a DBA-Frankreich auf Arbeitnehmer anzuwenden, die in der Grenzzone des einen Staates ihre Tätigkeit ausüben und in der Grenzzone des anderen Staates ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Danach steht das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Wohnsitzstaat zu.[1] Für deutsche Grenzgäng...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 3.2 Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte

Auch Apotheker haben das Recht, Auskünfte über Dinge, die ihnen ihre Kunden anvertraut haben oder die im Rahmen der Geschäftstätigkeit bekannt geworden sind, gegenüber den Finanzbehörden zu verweigern.[1] Sie dürfen auch die Vorlage von Unterlagen verweigern, aus denen sich entsprechende personenbezogene Daten ihrer Kunden ergeben. Gemeint sind neben der Identität der einzel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 2 Kassen-Nachschau: Besonderes Verfahren zum Prüfen der Kassenführung

Keine Außenprüfung im Sinne des § 193 AO, sondern ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Überprüfung der Kassenführung stellt die seit dem 1.1.2018 mögliche Kassen-Nachschau[1] dar. Sie wird nicht vorher angekündigt [2] und kann grundsätzlich jedes Unternehmen treffen. Bei der Auswahl der Betriebe müssen weder die Branchenzugehörigkeit noch steuerliche Auffälligkeiten in der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ertragsteuerrechtliche Organschaft – Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Leitsatz 1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes bezieht sich nicht nur auf die Erfüllung der aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten, sondern setzt zusätzlich voraus, dass diese Forderungen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen gebucht werden (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 02.11.2022 – I R 37/19, BFHE 278, 480, BStBl II 2023, 409). 2. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 7.3 Urteile des Bundesfinanzhofs

Die konträren Apothekenurteile aus dem Jahr 2013 führten zu höchstrichterlichen Entscheidungen des BFH.[1] In beiden, im Wesentlichen inhaltsgleichen Urteilen, führt der BFH aus, die Frage, ob die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung aus Zumutbarkeitsgründen einzuschränken ist, sei in beiden Urteilsfällen zu verneinen. Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelaufzeichnung werden nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Anwendung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Gesellschafter der … AG & Co. KG (A KG), der … GmbH & Co. KG (B KG) und der … mbH & Co. KG (C KG). An seinen Beteiligungen an den vorgenannten Gesellschaften räumte der Kläger mit notariellen Schenkungsverträgen vom … 2004 seiner am … geboren Tochter … (T) eine Unterbeteiligung i.H.v. jeweils 30 % ein. Die Einräumung der Unterbe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Besonderheit... / 6 Fehlende und unvollständige Unterlagen

Können im Rahmen einer Betriebsprüfung keine oder keine vollständigen Unterlagen, die für die Besteuerung zwingend erforderlich sind, vorgelegt werden, so muss mit erheblichem Ärger gerechnet werden. 6.1 Die Beweiskraft der Buchführung Ist der Prüfer der Auffassung, dass die vorgelegten Aufzeichnungen und Unterlagen nicht so beschaffen sind, dass es ihm innerhalb einer angemes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 8.2 Infotag der Münchner IHK

Die Vorteile, die sich durch den Einsatz von Fiskaltaxametern insbesondere für den Taxiunternehmer ergeben können, wurden auf dem Infotag der Münchner IHK am 15.10.2015 herausgestellt. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar war, ob das INSIKA-Verfahren oder ein vergleichbares System gesetzlich eingeführt werden soll, wäre der Unternehmer auch bei freiwilliger Verwendun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 3 Entgelte und Tarife von Taxifahrten

Die Entgelte aus den normalen Taxifahrten ermitteln sich nach tariflich von den Kommunen festgelegten Sätzen und werden meist bar vereinnahmt. Die angebotenen Dienstleistungen sind jedoch vielfältig und beschränken sich längst nicht nur auf klassische Tariffahrten. Die Preisstruktur für Sonderleistungen ist oft komplex und von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Werden Fahrte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 4.1 Taxameter ist nicht gleich Taxameter, Wegstreckenzähler nicht gleich Wegstreckenzähler

Die Arten der derzeit marktüblichen Taxameter und Wegstreckenzähler unterscheiden sich in der äußeren Form, aber auch in ihrer Funktionalität und Leistung. Die Art und Weise wie z. B. digitale Aufzeichnungen gespeichert und verarbeitet werden, kann von Modell zu Modell verschieden sein. Nicht alle werden den steuerlichen Anforderungen gerecht. Wer Geräte einsetzt, die den An...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Besonderheit... / 6.3 Schätzung auf Gutachten-Basis

In dem Urteil des FG Hamburg v. 29.8.2017[1] hat sich dieses mit der Schätzung auf Gutachten-Basis befasst. Die Aufzeichnungen eines Taxiunternehmers, der seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung[2] ermittelt hat, wiesen erhebliche Mängel auf. Aufgrund der Verletzung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten war im Rahmen einer Außenprüfung unstrittig eine Hinzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Energiepreispauschale / 9 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Energiepreispauschale I musste im Lohnkonto aufgezeichnet werden[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Darüber hinaus ist die ausgezahlte Energiepreispauschale I in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung [2] mit dem Großbuchstaben E auszuweisen.[3] Ha...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 12 Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO

Seit dem 1.1.2018 sind die Finanzbehörden befugt, eine Kassen-Nachschau durchzuführen.[1] Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S.d. § 193 AO und wird nicht vorher angekündigt.[2] Dabei dürfen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume des Steuerpflichtigen betreten werden.[3] Für Taxi- und Mietwagenbetriebe hat diese V...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8.1 Projekt "Fiskaltaxameter" in Hamburg

Auf freiwilliger Basis wurden in einem Pilotprojekt mehr als 1.000 der insgesamt 3.400 Taxen in Hamburg mit Fiskaltaxametern ausgestattet. Die in den Taxametern eingebauten Signierkarten sollten die Sicherheit der aufgezeichneten digitalen Taxameterdaten gewährleisten. Derart ausgerüstete Geräte werden von allen namhaften Herstellern angeboten. Der Einsatz eines Fiskaltaxamet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Energiepreispauschale / 11.4 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Energiepreispauschale II war im Lohnkonto aufzuzeichnen[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen war und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden konnte. Darüber hinaus war die ausgezahlte Energiepreispauschale II in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Eine gesonderte Bescheinigung der ausg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 1 Die Kassenführung – ein Bestandteil der Buchführung – auch bei Taxi- und Mietwagenunternehmen

Allgemeines zur Kassenführung Bei Unternehmen mit hohem Bargeldanteil hat die Kassenführung einen besonderen Stellenwert. Als Hauptbestandteil der gesamten Buchführung ist sie entscheidend für deren Ordnungsmäßigkeit verantwortlich. Nur durch eine sorgfältige und lückenlose Aufzeichnung aller baren Geschäftsvorfälle ist der Unternehmer in der Lage seine Einnahmen und Ausgaben...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.6 Steuerbehörden

Die Steuerbehörden und weitere staatliche Stellen haben vom Gesetz eingeräumte Rechte auf die fristgerechte Vorlage von Abschlüssen bzw. Rechnungslegungsinformationen. Eine weitergehende allgemeine Veröffentlichung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses tangiert diese Pflichten nicht. Der Abschluss nach HGB ist zwar maßgeblich für die steuerrechtliche Darstellung, doch ist...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Zusage nach Außenprüfung

Rz. 81 Gem. § 204 AO soll die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen im Anschluss an eine Außenprüfung auf Antrag verbindlich zusagen, wie sie einen für die Vergangenheit geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandeln wird, wenn die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen des Steuerpfl...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 80 Bei dem Mandanten im oben stehenden Fall (siehe Rdn 33) hat eine Außenprüfung stattgefunden, bei der das Finanzamt dessen Tätigkeit nicht als gewerbliche, sondern als freiberufliche Ingenieurtätigkeit qualifizierte. Der Mandant möchte auch für die Zukunft Klarheit haben.[99]mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Bindung

Rz. 94 Soweit im Rahmen einer Betriebsprüfung eine tatsächliche Verständigung in zulässiger und wirksamer Weise getroffen wurde, ist die Finanzbehörde daran bereits vor Erlass der darauf beruhenden Steuerbescheide gebunden.[121] Die Bindungswirkung tritt allerdings nur zwischen der jeweils handelnden Finanzbehörde und den unmittelbar beteiligten Steuerpflichtigen ein. Eine E...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / I. Typischer Sachverhalt eines Formwechsels einer GmbH in eine Personengesellschaft

Rz. 47 Die Gesellschafter der X GmbH beabsichtigen, diese in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG unter der Firma "Y GmbH & Co. KG" formwechselnd umzuwandeln. Sie wollen dabei einerseits die Vorteile einer haftungsbeschränkenden Rechtsform erhalten wissen, andererseits aber die steuerlichen Nachteile einer GmbH für die Zukunft vermeiden. In den vergangenen Jahren sind im Rahme...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 37 Der zuständige Rentenversicherungsträger verlangt von der Antragstellerin, der X GmbH & Co. KG, aufgrund einer Betriebsprüfung gem. § 28p SGB IV i.V.m. BeitragsverfahrensVO Beitragsnachzahlungen i.H.v. 51.713,25 EUR. Herr U.K. habe die Tätigkeit als Geschäftsführer der X GmbH & Co. KG als Fremdgeschäftsführer ausgeübt. Dabei ist Herr U.K. Geschäftsführer der X GmbH & ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / c) Änderung von Steuerbescheiden mit Zustimmung oder auf Antrag, § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO

Rz. 21 Das Finanzamt kann einen endgültigen Bescheid mit Zustimmung oder auf Antrag des Steuerpflichtigen zu dessen Gunsten als auch zu dessen Ungunsten aufheben oder ändern, soweit der Steuerpflichtige vor Ablauf der Einspruchsfrist einen Antrag gestellt bzw. seine Zustimmung erteilt hat.[38] Werden in einem auslegungsbedürftigen Schreiben genau bestimmte Änderungen beantra...mehr