Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

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Die Ablaufhemmungstatbestän... / 3. Außenprüfung (§ 171 Abs. 4 AO)

a) Prüfungsanordnung Eine vor Ablauf der Festsetzungsfrist begonnene Außenprüfung löst eine Ablaufhemmung aus (§ 171 Abs. 4 AO). Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Ablauf der Festsetzungsfrist die Auswertung der Außenprüfungsergebnisse nicht beeinträchtigt, d.h. dass nach Abschluss der Außenprüfung noch Steuerbescheide erlassen, aufgehoben oder g...mehr

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Die Ablaufhemmungstatbestän... / a) Prüfungsanordnung

Eine vor Ablauf der Festsetzungsfrist begonnene Außenprüfung löst eine Ablaufhemmung aus (§ 171 Abs. 4 AO). Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Ablauf der Festsetzungsfrist die Auswertung der Außenprüfungsergebnisse nicht beeinträchtigt, d.h. dass nach Abschluss der Außenprüfung noch Steuerbescheide erlassen, aufgehoben oder geändert werden könne...mehr

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Befugnisse des Steuerberate... / d) Sonderfall: § 138 Abs. 3 StPO

Ein StB kann nach § 138 Abs. 3 StPO mit Genehmigung des Gerichts Zeugenbeistand (vgl. § 68b StPO) sein. Beispiel: In einem Steuerstrafverfahren wegen Umsatzsteuer-Karussellgeschäften gegen die Hintermänner wird ein Zeuge vernommen, der als "missing trader" fungiert hat und inzwischen rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist (s. Tormöhlen in Papperitz/Kell...mehr

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Befugnisse des Steuerberate... / II. Befugnisse des Steuerberaters im Sozial- bzw. Sozialversicherungs- und Beitragsrecht

Vertretungsbefugnis in im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG – ja: Der StB ist im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG vertretungsbefugt (§ 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGG). Dies bedeutet, dass der StB seine Mandanten beraten und vertreten darf, soweit es im Klage- oder sonstigen Verfahren vor dem SG und dem LSG um die Einziehung des Gesamt...mehr

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Befugnisse des Steuerberate... / 1. Ermittlungsverfahren vor der BuStra, Steufa und den Zollfahndungsdienststellen

In ausschließlichen Steuerstrafverfahren nach § 386 Abs. 2 AO vor der FinBeh. bzw. der Steuer- oder Zollfahndungsdienststelle kann der StB als alleiniger Verteidiger auftreten, denn nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 StBerG gehört zum Berufsbild des StB auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und steuerlichen Bußgeldsachen (vgl. Randt in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl....mehr

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Befugnisse des Steuerberate... / I. Allgemeines

Der StB ist die zentrale Figur im Gefüge der geschäftsmäßigen Ausübung der Steuerrechtshilfe. Neben Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Rechtsanwälten und entsprechenden Berufsausübungs-Gesellschaften ist er im Rahmen seines jeweiligen Auftrags berufen, die Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 4 Mögliche Sanktionen bei Verstoß gegen die Übermittlungspflicht

Rz. 178 Für den Fall des Verstoßes gegen die Übermittlungspflicht enthält § 5b EStG weder eine eigene Sanktion noch verweist er auf andere Sanktionen oder ordnet deren entsprechende Anwendung an. Folglich können sich Konsequenzen nur ergeben, wenn sie sich aus den allgemeinen steuerlichen Vorschriften herleiten lassen. Rz. 179 Im Schrifttum wird unterschiedlich beurteilt, ob ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.1 Regelungsinhalt und -zweck

Rz. 1 § 5b EStG ergänzt die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen.[1] § 5b Abs. 1 EStG bestimmt, dass die darin benannten Unterlagen in elektronischer Form entsprechend einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie zu übermitteln sind.[2] § 5b Abs. 2 EStG lässt – unter engen Voraussetzungen – Ausnahmen zu. Im Ergebnis wird damit die Möglic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.4 Verhältnis zu Regelungen der AO

Rz. 50 § 5b EStG trifft keine Aussage zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung der "E-Bilanz" und einer evtl. Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist. Dies ist auch nicht notwendig, weil insoweit die allgemeinen Grundsätze gelten. Die Regelung ergänzt § 25 Abs. 3 EStG für die Abgabe der ESt-Erklärung, § 31 Abs. 1 S. 1 KStG für die der KSt-Erklärung und § 3 Abs. 2 der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.2 Keine Rückwirkung auf frühere Veranlagungszeiträume

Rz. 147 Das Inkrafttreten ist in § 52 Abs. 11 EStG und der AnwZptV v. 20.12.2010[1] geregelt (Rz. 32ff.). Diese Vorgaben stellen auf den Beginn des Wj. ab. Werden in Abs. 1 genannte Unterlagen aus früheren Wj. zu einem späteren Zeitpunkt geändert, müssen sie nicht elektronisch offengelegt werden. Damit kommt es zu einer sachgerechten Regelung, die unbillige Härten für die St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / Hintergrund

Im Streitfall war der Kläger alleiniger Gesellschafter einer GmbH. Zu Beginn des Jahres hielt er zwei Drittel der Anteile, das verbleibende Drittel gehörte der GmbH selbst. Durch einen notariellen Vertrag übertrug die GmbH ihren eigenen Anteil unentgeltlich auf den Kläger, sodass dieser anschließend alle Anteile besaß. Für die Übertragung musste der Kläger keine Gegenleistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehen / 2 Darlehen des Gesellschafters an die GmbH (Gesellschafterdarlehen)

Neben Krediten von Banken, Darlehen von Dritten kann der Gesellschafter bzw. der Gesellschafter-Geschäftsführer die GmbH auch selbst mit Darlehen finanzieren, dem sog. Gesellschafterdarlehen. Bei Betriebsprüfungen werden Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft. Das Gesellschafterdarlehen muss so ausgestaltet sein, wie es au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidation/Auflösung der G... / 3 Ablauf der freiwilligen Liquidation der Gesellschaft

Gesellschafterbeschluss fassen: Die Liquidation beginnt mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die Gesellschaft aufzulösen. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Grundsätzlich kann also die Minderheit überstimmt werden. Wer z. B. nur 10 % der Stimmen hat, kann sich grundsätzlich nicht dagegen wehren, dass die Gesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Darlehen an Gesellschafter / 3 Detaillierte Unterteilung der Ausleihungen an Gesellschafter für die E-Bilanz beim Buchen

Die E-Bilanz bzw. die Taxonomie verpflichtet den Unternehmer dazu, nicht nur seine betrieblichen Steuererklärungen, sondern auch seine Bilanzdaten dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dabei hat eine detaillierte Unterteilung der Geschäftsvorfälle auf die einzelnen Taxonomiepositionen zu erfolgen. Stand vor der E-Bilanz für Ausleihungen an Gesellschafter nur das eine gle...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Abschreibungen, sonstiges A... / 9 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Unter der Nutzungsdauer versteht man den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann.[1] Dementsprechend richtet sich die Nutzungsdauer nach den betrieblichen Umständen. Da die Nutzungsdauer häufig schwierig zu schätzen ist, wird auf die vom BMF[2] herausgegebenen amtlichen "AfA-Tabellen" zurückgegriffen. Diese ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Darlehen an Gesellschafter / 8 Darlehen an Gesellschafter nach Auflösung der GmbH

Die Auflösung der GmbH hat keine Befreiung des Gesellschafters von einer gegenüber der Gesellschaft bestehenden Darlehensverbindlichkeit zur Folge. Das hat der BFH mit Urteil vom 16.6.2015 entschieden.[1] Im entschiedenen Fall erhielt ein Gesellschafter von der GmbH ein über ein Verrechnungskonto gebuchtes Darlehen. Da mit der Uneinbringlichkeit der Forderung gegenüber dem Ge...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Andere aktivierte Eigenleistungen (Pos. 3 nur GKV)

Rz. 63 Neben den unter Position Nr. 2 GKV erfassten Eigenleistungen ("Bestandsveränderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen") sind auch "andere" Eigenleistungen des Geschäftsjahres, soweit sie zu Aktivierungen führten, zu erfassen, da auch die dazugehörigen Aufwendungen in verschiedenen Aufwandspositionen enthalten sind und so eine periodengerechte Gegenüberstellung der ...mehr

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Steuerclouds als Austauschp... / 2 Digitaler Austausch von Finanzverwaltung zu Unternehmen/Steuerberatern und umgekehrt wird ermöglicht

E-Mail und ELSTER-Portal sind in mehreren Punkten begrenzt: Zum einen ist für die Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung, d. h. für den Austausch in beide Richtungen, aufseiten der Finanzverwaltung zu berücksichtigen, dass diese das Steuergeheimnis[1] zu wahren hat. Nachdem eine E-Mail als digitale Postkarte zu sehen ist, ist es der Finanzverwaltung ver...mehr

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Steuerclouds als Austauschp... / Zusammenfassung

Überblick Nicht nur Unternehmer, sondern auch Finanzbeamte erleben seit einiger Zeit einen Digitalisierungsschub. So wurden von den Finanzverwaltungen Plattformen in der Cloud entwickelt. Über diese können Steuerberater und Unternehmen große Datenmengen, die z. B. für die Betriebsprüfung benötigt werden, an die Finanzverwaltung übermitteln. Dieser Beitrag erläutert, wo das m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Abgekürzte Außenprüfung

1 Allgemeines 1.1 Inhalt und Bedeutung Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 S. 1, bei welchen Stpfl. eine abgekürzte Außenprüfung durchgeführt werden kann, und ordnet in Abs. 1 S. 2 die Beschränkung der Prüfung auf die wesentlichen Besteuerungsgrundlagen an. Abs. 2 S. 1 begründet die Pflicht, den Stpfl. vor Abschluss der Prüfung darauf hinzuweisen, inwieweit von den Steuererkl...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 3 Hinweis- und Mitteilungspflichten bei einer abgekürzten Außenprüfung (Abs. 2)

3.1 Hinweis auf beabsichtigte Abweichungen von den Steuererklärungen oder Steuerfestsetzungen (Abs. 2 S. 1) Rz. 15 Nach § 203 Abs. 2 S. 1 AO ist der Stpfl. vor Abschluss der Prüfung darauf hinzuweisen, inwieweit von den Steuererklärungen oder Steuerfestsetzungen abgewichen werden soll. Die Regelung ist im Zusammenhang mit § 203 Abs. 2 S. 3 AO, der den Anspruch des Stpfl. auf ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 2 Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer abgekürzten Außenprüfung (Abs. 1)

2.1 Voraussetzungen (Abs. 1 S. 1) Rz. 5 Nach § 203 Abs. 1 S. 1 AO kann die Finanzbehörde bei Stpfl., bei denen sie eine Außenprüfung in regelmäßigen Zeitabständen nach den Umständen des Falls nicht für erforderlich hält, eine abgekürzte Außenprüfung durchführen. Die Vorschrift stellt keine Erweiterung der Möglichkeit zur Außenprüfung dar, sondern regelt nur, unter welchen Vor...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 2.1 Voraussetzungen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Nach § 203 Abs. 1 S. 1 AO kann die Finanzbehörde bei Stpfl., bei denen sie eine Außenprüfung in regelmäßigen Zeitabständen nach den Umständen des Falls nicht für erforderlich hält, eine abgekürzte Außenprüfung durchführen. Die Vorschrift stellt keine Erweiterung der Möglichkeit zur Außenprüfung dar, sondern regelt nur, unter welchen Voraussetzungen sich die Finanzbehör...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu § 164 Abs. 3 S. 3 AO: Auch die abgekürzte Außenprüfung führt zu einer abschließenden Prüfung der Besteuerungsgrundlagen, sodass der Vorbehalt der Nachprüfung nach ihrem Abschluss aufzuheben ist.[1] Verhältnis zu § 171 Abs. 4 AO: Die abgekürzte Außenprüfung hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist unter denselben Voraussetzungen und in denselben Grenzen wie e...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der persönliche Anwendungsbereich der abgekürzten Außenprüfung erstreckt sich auf alle Stpfl., die nach § 193 AO der Außenprüfung unterliegen, bei denen die Finanzbehörde eine Außenprüfung in regelmäßigen Zeitabständen nach den Umständen des Falls aber für nicht erforderlich hält.[1] Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich auf Außenprüfungen aller ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 3.3 Keine Geltung des § 201 Abs. 1 und des § 202 Abs. 2 AO (Abs. 2 S. 3)

Rz. 21 Nach § 203 Abs. 2 S. 3 AO gelten § 201 Abs. 1 AO und § 202 Abs. 2 AO im Rahmen der abgekürzten Außenprüfung nicht. Aus dem Geltungsausschluss des § 201 Abs. 1 AO folgt, dass die Finanzbehörde nicht dazu verpflichtet ist, über das Ergebnis der Außenprüfung eine Schlussbesprechung abzuhalten, bei der insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung de...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 2.2 Beschränkung der Prüfung auf die wesentlichen Besteuerungsgrundlagen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 11 Nach § 203 Abs. 1 S. 2 AO hat sich die abgekürzte Außenprüfung auf die wesentlichen Besteuerungsgrundlagen zu beschränken. Der Begriff der wesentlichen Besteuerungsgrundlagen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Gesetz nicht näher definiert wird. Auf den ersten Blick liegt es nahe, die Wesentlichkeit der Besteuerungsgrundlagen nach dem mutmaßlichen Gewicht ihrer ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 3.2 Mitteilung der steuerlich erheblichen Prüfungsfeststellungen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 19 Nach § 203 Abs. 2 S. 2 AO sind die steuerlich erheblichen Prüfungsfeststellungen dem Stpfl. spätestens mit den Steuerbescheiden schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Dies wird i. d. R. durch Übersendung des Prüfungsberichts gem. § 202 Abs. 1 S. 1 und 2 AO geschehen[1], dessen Erteilung auch im Fall der abgekürzten Außenprüfung vorgeschrieben ist.[2] Für den Fall, ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt und Bedeutung Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 S. 1, bei welchen Stpfl. eine abgekürzte Außenprüfung durchgeführt werden kann, und ordnet in Abs. 1 S. 2 die Beschränkung der Prüfung auf die wesentlichen Besteuerungsgrundlagen an. Abs. 2 S. 1 begründet die Pflicht, den Stpfl. vor Abschluss der Prüfung darauf hinzuweisen, inwieweit von den Steuererklärungen oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 3.1 Hinweis auf beabsichtigte Abweichungen von den Steuererklärungen oder Steuerfestsetzungen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 15 Nach § 203 Abs. 2 S. 1 AO ist der Stpfl. vor Abschluss der Prüfung darauf hinzuweisen, inwieweit von den Steuererklärungen oder Steuerfestsetzungen abgewichen werden soll. Die Regelung ist im Zusammenhang mit § 203 Abs. 2 S. 3 AO, der den Anspruch des Stpfl. auf Abhaltung einer Schlussbesprechung und auf Übersendung des Prüfungsberichts vor Auswertung ausschließt. Der...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 S. 1, bei welchen Stpfl. eine abgekürzte Außenprüfung durchgeführt werden kann, und ordnet in Abs. 1 S. 2 die Beschränkung der Prüfung auf die wesentlichen Besteuerungsgrundlagen an. Abs. 2 S. 1 begründet die Pflicht, den Stpfl. vor Abschluss der Prüfung darauf hinzuweisen, inwieweit von den Steuererklärungen oder den Steuerfestsetzungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.1 Tatbestand

Rz. 9 Gem. § 221 S. 2 AO können Sicherungsmaßnahmen auch bei einer Gefährdung des Steuereingangs unternommen werden. Hierfür muss ein sachverständiger Beobachter bei Abwägung der Umstände des Einzelfalls zu dem Schluss kommen, dass die rechtzeitige Entrichtung der Steuern gefährdet ist.[1] Die Annahme der Steuergefährdung muss begründet sein. Die Finanzbehörde muss konkrete ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 4 Typische Angriffspunkte der Betriebsprüfung

Angriffspunkte für die Betriebsprüfung sind grundsätzlich sämtliche Verträge und Gestaltungen, die im Unternehmen durch Gesellschafter veranlasst sind und bei welchen Gesellschaftern aufgrund ihrer Beteiligungen bzw. Stimmrechte ihren Willen durchsetzen können. So nimmt die Betriebsprüfung insbesondere folgende Verträge unter die Lupe: Geschäftsführerverträge, Tantiemenvereinbarun...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Korrektur außerhalb der Steuerbilanz Innerbilanzielle Anpassungen Folgebuchungenmehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5 Rechtsprechungsentscheidungen zur verdeckten Gewinnausschüttung

5.1 Risikogeschäfte Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) rechtfertigt die Tätigung von Risikogeschäften durch eine GmbH regelmäßig nicht die Annahme, die Geschäfte würden im privaten Interesse des Gesellschafters ausgeübt. Die Gesellschaft sei grundsätzlich darin frei, solche Geschäfte und die damit verbundenen Chancen, zugleich aber auch Verlustgefahren wahrzun...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte Gewinnausschüttung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Korrektur außerhalb der Steuerbilanz Innerbilanzielle Anpassungen Folgebuchungen 1 So kontieren Sie richtig! So konti...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.2 Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge für faktischen Geschäftsführer

M war zu 40 % und Sohn S zu 60 % an der X-GmbH beteiligt. M war alleinige Geschäftsführerin, S Arbeitnehmer der GmbH. Neben seinem Gehalt erhielt S – wie alle anderen Arbeitnehmer der GmbH – Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Das Finanzamt qualifizierte diese Zuschläge im Zuge einer Betriebsprüfung als vGA, da S faktischer Geschäftsführer sei. Mit Urteil vom...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.3 Darlehensgewährung an Verwandten der Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers

Eine GmbH gewährte einem Verwandten der Ehefrau ihres Gesellschafter-Geschäftsführers verzinsliche Darlehen ohne Sicherheiten. Angesichts der Bonität des Darlehensnehmers, der ausbleibenden Tilgung und der privaten Verbindung ging das Finanzamt im Anschluss an eine Betriebsprüfung von einem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht auf das nicht werthaltige Darlehen aus u...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.7 Angemessene Ausstattung bei mehreren Geschäftsführern

Nach dem BFH-Urteil vom 9.10.2013 unterliegt die Bemessung der angemessenen Gesamtausstattung von Gesellschafter-Geschäftsführern keinen festen Regeln. Vielmehr muss der angemessene Betrag im Einzelfall geschätzt werden, wobei regelmäßig eine Bandbreite von Beträgen als angemessen angesehen werden kann.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.11 Kein Mindestpensionsalter

Die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer setzt nach dem BFH-Urteil vom 11.9.2013 kein Mindestpensionsalter voraus.[1] Damit widerspricht der BFH der Finanzverwaltung, wonach bei der Berechnung der Pensionsrückstellung das 65. Lebensjahr zugrunde zu legen sei.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.19 Überteuerter Unternehmenskauf

Nach dem Urteil des FG Münster vom 21.2.2018 führt der Kauf eines Einzelunternehmens durch eine GmbH zu einem überhöhten Kaufpreis von einer dem Gesellschafter nahestehenden Person zu einer vGA.[1] Im entschiedenen Fall verkaufte die Mutter des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers ihr Einzelunternehmen an dessen GmbH. Es waren Ratenzahlungen über einen Zeitraum von 14 ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.18 Keine Schenkungsteuer bei vGA an nahestehende Person

Veranlasst ein Gesellschafter überhöhte Zahlungen der GmbH an eine ihm nahestehende Person, ist darin eine vGA an den Gesellschafter, jedoch keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person zu sehen.[1] In den Streitfällen II R 54/15 und II R 32/16 hatten die Kläger Grundstücke an eine GmbH vermietet. Sie waren jeweils die Ehegatten der GmbH-Gesellschafter. Die Gesellscha...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 3 Keine gesetzliche Definition der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Was eine vGA ist, ist gesetzlich nicht definiert. Die Definition der vGA wurde durch die Rechtsprechung herausgearbeitet. Danach ist eine vGA eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens der Gesellschaft auswirkt und nicht auf einem ordentlichen Gesellschafterbeschluss beruht. Dies...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Künstlersozialabgabe / 5 Ausweitungen der Betriebsprüfungen: Rentenversicherungsträger prüft Künstlersozialabgabe

Die Prüfungen bei Arbeitgebern werden seit 2015 erheblich ausgeweitet. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung prüfen die Künstlersozialabgabe zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Prüfung der Künstlersozialabgabe erfolgt dabei nach folgenden Kriterien: Arbeitgeber, die bereits künstlersozialabgabepflichtig sind, werden mindestens alle 4 Jahre geprüft. Arb...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.4 Unbesichertes Darlehen an Lebensgefährten der alleinigen Gesellschafterin

Nach dem BFH-Urteil vom 20.10.2015 führt die Teilwertabschreibung eines unbesicherten Darlehens an den Lebensgefährten der alleinigen Gesellschafterin einer AG zu einer vGA.[1] Damit hat der BFH klar entschieden, dass ein Lebensgefährte eine nahestehende Person im Sinne einer vGA ist.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gesellschafter verlangt von GmbH überhöhte Miete

Hans Groß ist einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Hans Groß GmbH. Er vermietet der GmbH ein Grundstück zu Lagerzwecken für jährlich 80.000 EUR. Der angemessene Mietpreis wäre 40.000 EUR. Folge: Es liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung i. H. v. 40.000 EUR vor. Diese wird zwar außerhalb der Steuerbilanz korrigiert. Allerdings müssen die aus der verdeckten Gewinnaus...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.6 Zeitwertkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer

Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass dieser durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zugunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet.[1] Im Streitfall hatte der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit dieser vereinbart, dass ein Teil seines Gehalts auf ein "Investmentkonto" abg...mehr