Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.4 § 6a GrEStG (Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern)

• 2021 Konzernklausel / Gleich lautende Erlasse v. 22.9.2020, BStBl I 2020, 960 / § 6a GrEStG In den gleich lautenden Erlassen v. 22.9.2020, BStBl I 2020, 960 übernimmt die FinVerw grundsätzlich die vom BFH in seinen Urteilen v. 21.8. bzw. 22.8.2019, II R 15/19, II R 16/19, II R 17/19, II R 18/19, II R 19/19, II R 20/19 und II R 21/19 entwickelten Grundsätze. Der Wegfall des ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2022 Option zur Körperschaftsbesteuerung / Vorteilhaftigkeit / § 1a KStG Interessant ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung für große mittelständische Unternehmen, die umfangreich thesaurieren. Der Break-even liegt etwa bei einer Ausschüttung des Jahresüberschusses von etwa 72 %. Bei einer geringeren Ausschüttung ist die Behandlung als Kapitalgesellschaft günstiger und...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.10 § 6 EStG (Bewertung)

• 2021 Übertragung eines Mitunternehmeranteils sowohl auf eine natürliche Person als auch auf eine Familienstiftung/§ 6 Abs. 3 EStG Vielfach soll im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Anteil an einer Mitunternehmerschaft teilweise unentgeltlich auf eine natürliche Person und teilweise unentgeltlich auf eine Familienstiftung übertragen werden. Unproblematisch ist die Anw...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2026

Bergan/Lätsch , Das Steueränderungsgesetz 2025 und weitere steuerliche Änderungen im Überblick, DStR 2026, 185; Kempny, Zur Verfassungswidrigkeit des von der Bundesregierung geplanten „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter (Aktivrentengesetz)“, BT-Drucks. 21/2673, DStZ 2026, 12; Karg , Steuerliche Implikationen von KI-generi...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.5 § 8 GewStG (Hinzurechnungen)

• 2021 Hinzurechnung bei Aufwendungen, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten darstellen / § 8 Nr. 1 GewStG Der BFH hat mit Urteil v. 30.7.2020, III R 24/18 entschieden, dass Aufwendungen i.S.v. § 8 Nr. 1 GewStG, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten darstellen, nicht der Hinzurechnung unterliegen. Geltung hat dies nicht nur in den Fällen einer entsprechenden Aktivieru...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.7 § 10a GewStG (Gewerbeverlust)

• 2021 Gesondertes gewerbesteuerliches Antragsrecht für § 8d KStG / § 10a S. 12 GewStG Durch das JStG 2020 ist in § 10a S. 12 GewStG ein gesondertes gewerbesteuerliches Antragsrecht für § 8d KStG eingeführt worden. Danach ist auf Antrag auf die Fehlbeträge § 8d KStG entsprechend anzuwenden, wenn eine Feststellung nach § 8d Abs. 1 S. 8 KStG unterbleibt, weil keine nicht genutz...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.10 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2021 Junges Verwaltungsvermögen / Verfassungswidrigkeit / § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 22.1.2020, II R 8/18 entschieden, dass der Begriff des jungen Verwaltungsvermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG a. F. nicht nur die Einlagefälle umfasst, sondern alle Fälle, in denen ein Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens weniger als zwei Jahre zum Betrie...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Seifert , Investitions-Booster und Abschreibungsänderungen Überblick und erste Praxishinweise, NWB 2025, 2248. Ullmann/Winter, Die Rückerwerbschaukel – Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto durch Erwerb eigener Anteile, DStR 2025, 2697; Tonn, Erwerb einer Immobilie: Verkäuferdarlehen als attraktives Gestaltungsmittel nutzen, GStB 2025, 437; Mayer/Dorn/Stein, Leistun...mehr

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Anwendung des § 50i Abs. 1 ... / 2. Entscheidung des BFH

Der BFH hat die Revision als begründet erachtet und i. Erg. zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung geführt. Die Leitsätze der Entscheidung lauten: „1. § 50i Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatie...mehr

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Anwendung des § 50i Abs. 1 ... / 1. Sachverhalt im Verfahren zu Az. I R 13/22

Streitig war, ob eine im Streitjahr 2015 von der S Ltd. an den Kläger und Revisionskläger (Kl.) ausgeschüttete Dividende in der Bundesrepublik Deutschland der Besteuerung unterliegt. Der Kl. lebt in den Vereinigten Staaten und hat in Deutschland weder eine Wohnung inne noch hält er sich dort langfristig auf. Seit 19xx ist der Kl. – neben X, Y und B – als Kommanditist mit ein...mehr

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Anwendung des § 50i Abs. 1 ... / 3. Einordnung und Ausblick

Ein spannendes Urteil des BFH, das systematisch das nationale als auch insb. das internationale Steuerrecht abdeckt. Von der steuerlichen Erfassung einer Betriebsaufspaltung i.R. eines DBA bis hin zur Subsumtion einer Drittstaaten-Dividende aus Singapur i.R.d. DBA USA 1989/2008 unter Art. 21 Abs. 1 DBA USA 1989/2008, ist alles dabei. Für Zwecke des § 50i Abs. 1 Satz 4 EStG i....mehr

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Liebhaberei – ABC / Betriebsaufspaltung

Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR. Sie erzielt keine Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit auf Grund einer Betriebsaufspaltung, wenn es ihr an der dafür erforderlichen Gewinnerzielungsabsicht fehlt.[1]mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.2 Einkünfte einer Personengesellschaft

Auch bei einer Personengesellschaft ist grundsätzlich von einem einheitlichen Gewerbebetrieb auszugehen. An sich gemischte Tätigkeiten sind dementsprechend insgesamt zunächst als gewerblich zu behandeln. Erst nach dieser vorrangigen "Färbung" ist für die jeweils verschiedenen, selbstständigen Tätigkeitsbereiche das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen. Ertrag un...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Ka...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.6.2 Steuerpause

Rz. 125 Da es bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres bei Gewerbetreibenden zu einer Steuerpause und damit einhergehend zu einem Steuerstundungseffekt kommen kann, verlangt der Gesetzgeber – damit die Umstellung nicht allein aus steuerlichen Gründen erfolgt – in § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres die Zustimmung des Finanzamts, sodass dies...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999, 1505; Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringungsgegenstand: Teilbetrieb

Tz. 91 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 Abs 1 UmwStG enthält keine Definition des Begriffs "Teilbetrieb". Allg wird – uE zutr – die von der Rspr zu § 16 EStG entwickelte Begriffsbestimmung herangezogen (s Urt des BFH v 11.12.2001, BStBl II 2002, 420 unter B. I. 3 a) und v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 unter B. II. 1. mwNachw zu § 24 Abs 1 UmwStG aF; dies gilt auch für den un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind aufgr der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Pers des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl und a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Aufnehmende Gesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufnehmende Gesellschaft nach dem Siebten Teil des UmwStG kann nur eine "Pers-Ges" sein (s § 24 Abs 1 UmwStG). Die Wortbedeutung der Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG unterscheidet sich jedoch von dem gleichlautenden Begriff nach dem Gesellschaftsrecht. Wie sich nämlich aus dem weiteren Tatbestandsmerkmal der von § 24 UmwStG erfassten Einbringu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Überführung eines steuerbegünstigten Betriebs gewerblicher Art in eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft

Tz. 200 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Umwandlungsrechtlich besteht die Möglichkeit der Ausgliederung gem § 123 Abs 3 UmwG, dh der übertragende Rechtsträger gliedert aus seinem Vermögen einen Teil oder mehrere Teile auf einen bestehenden oder neu gegründeten Rechtsträger gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften dieses Rechtsträgers auf den übertragenden Rechtsträger au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 (Kein) Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers

Tz. 10 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 8 UmwStG setzt voraus, dass das übergehende Vermögen nicht BV des übernehmenden Rechtsträgers wird. Dh, die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen unmittelbar durch die Umw zu PV werden. Die an die Umw ins BV erfolgende Übertragung in das PV reicht nicht aus; in diesem Vorgang ist eine Entnahme zu sehen (s Schnitter, in F/D, § 8 UmwStG Rn 9;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.2 Verträge im Rückbezugszeitraum

Tz. 174 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum der aufnehmenden Pers-Ges zugerechnet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlossen gelten. Eine Rückbez...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Betriebliche Sachgesamtheit

Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Begriff des Betriebs ist in § 24 Abs 1 UmwStG – wie im übrigen UmwStG; zum Bsp: §§ 18 Abs 3, 20 Abs 1 – nicht weiter erläutert. Daraus wird zu Recht hergeleitet, dass die allg Grundsätze des ErtrStR gelten und die Rspr zu den §§ 16 iVm 13, 15 und 18 EStG heranzuziehen ist. Nach dem Wortlaut des § 24 Abs 1 UmwStG wird nicht danach differe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.3 § 50i Abs. 1 Satz 4 EStG (Betriebsaufspaltung)

Rz. 69 (...) "Wirtschaftsgüter vor dem 29. Juni 2013 Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft (..) im Rahmen einer Betriebsaufspaltung": Bei § 50i Abs. 1 S. 4 EStG handelt sich um die erste gesetzliche (Teil-) Regelung des richterrechtlich[1] entwickelten Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung.[2] Für Zwecke der Gesetzesauslegung dürfte auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1.1 § 50i Abs. 1 EStG

Rz. 1 § 50i EStG adressiert Unternehmensstrukturen mit grenzüberschreitendem Bezug unter Beteiligung von fiktiv gewerblichen Personengesellschaften (Abs. 1 S. 1). Darüber hinaus ist auch die Errichtung fiktiv gewerblicher Personengesellschaften durch Einbringungsvorgänge im Anwendungsbereich der Norm (Abs. 1 S. 2). § 50i Abs. 1 S. 4 EStG ordnet die sinngemäße Anwendung für g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2 "Auch die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft, auf die die in Satz 1 genannten Wirtschaftsgüter oder Anteile übertragen oder überführt oder der im Sinne des Satzes 2 neue Anteile gewährt wurden, sind ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern." (Satz 3)

Rz. 90 Die Rechtsfolge des § 50i EStG holt nicht nur die unterlassene Besteuerung der stillen Reserven der Wirtschaftsgüter nach, indem die Gewinne, die ein gem. DBA in einem anderen Staat ansässiger Stpfl. aus einer späteren Veräußerung oder Entnahme (abkommensrechtlich) erzielt, ungeachtet entgegenstehender DBA-Bestimmungen versteuert werden, sondern es werden auch die lau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.1 "ist der Gewinn, den ein Steuerpflichtiger (...) aus der späteren Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter oder Anteile erzielt, ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern." (Satz 1 Halbsatz 2)

Rz. 79 (...) "spätere Veräußerung oder Entnahme" (...): In einem dritten Zeitpunkt schließlich erzielt die fiktiv gewerbliche Personengesellschaft bzw. das Besitzunternehmen aus einer späteren Veräußerung oder Entnahme, deren Zeitpunkt durch § 50i Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG nicht weiter bestimmt ist, einen Gewinn, der abkommensrechtlich auf einen im anderen Vertragsstaat ansä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.2 Besteuerung bei Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 149 Ein Berufsverband ist nur steuerbefreit, wenn sein Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.[1] Der Zweck des Berufsverbands ergibt sich aus seiner Satzung; er fällt daher nur unter die Steuerbefreiung, wenn er nach seiner Satzung die allgemeine Förderung seiner Mitglieder in dem oben (Rz. 135) umschriebenen Sinn fördert, nicht aber selbs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Abgrenzung zur Mitunternehmerschaft/mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rn. 306 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Eine Betriebsaufspaltung liegt trotz enger wirtschaftlicher Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen dann nicht vor, wenn sich die Verpachtung im Bereich der primären, gesetzlich geregelten Mitunternehmerschaft vollzieht, dh die Betriebsgesellschaft eine PersGes ist und das Besitzunternehmen dessen Gesellschafter (hierzu und zu Steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Besondere Bilanzierungsfragen bei Betriebsaufspaltung

Schrifttum: Korn, KÖSDI 2002, 13 422, 13 426 ff. Verwaltungsanweisungen: BMF v 21.02.2002, BStBl I 2002, 262. Rn. 380 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Unter dem Stichwort "besondere Bilanzierungsfragen" ist einzugehen auf die Aspekte der Bilanzierung des Pachtvermögens und von Substanzerhaltungsansprüchen, von Gewinnansprüchen aus der Betriebs-KapGes sowie von Darlehen bzw speziell (S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Betriebsaufspaltung über die Grenze

Schrifttum: Ruf, Die Betriebsaufspaltung über die Grenze, DStR 2006, 232; Bodden, Die Neuregelung des § 50i EStG durch das StÄndAnpG Kroatien, DB 2014, 2371; Baltromejus, Die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung, IWB 2016, 25; Weiss, Betriebsaufspaltung über die Grenze, DBA-Steuerfreistellung schließt pauschales BA-Abzugsverbot nicht aus, PIStB 2017, 185; Stiller, Grenzübersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tatbestandsvoraussetzungen der Betriebsaufspaltung

1. Personelle Verflechtung von Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise): Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluss bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Salje, Einstimmigkeitsprinzip als Gestaltungsmöglichkeit bei der Betriebsaufspaltung aus einkommen- und gewerbesteuerli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Wegfall der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung

Schrifttum: Stahl, Betriebsaufgabe und -unterbrechung, KÖSDI 2006, 15 125; Zapf, Grunderwerbsteuerneutrale Beendigung einer Betriebsaufspaltung, NWB 2021, 545; Müller, Absicherungsstrategien zur Vermeidung von unerwünschten Besteuerungseffekten bei Betriebsaufspaltung; NWB 2024, 489; Dressler/Nickel, Wege aus der Betriebsaufspaltung, DStR 2024, 403. Rn. 400 Stand: EL 174 – ET: 08...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff, Rechtsfolgen, Grundformen und steuerliche Rechtsgrundlagen der Betriebsaufspaltung

1. Begriff Rn. 300 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Betriebsaufspaltung hat ihren Ursprung in der zivilrechtlichen Überlegung (auch s Rn 310), wertvolles AV (Grundbesitz, Patente, wertvolle Maschinen) der operativ tätigen (Betriebs-)KapGes nicht als EK zuzuführen (im Insolvenzfall Teil der Masse), sondern nur pachtweise zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Pachtzahlungen verl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zivil- und arbeitsrechtliche Aspekte sowie steuerliche Vor- und Nachteile einer Betriebsaufspaltung

1. Zivilrechtliche Aspekte Rn. 310 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Vorab s Rn 300 vorletzter Absatz. Die beschränkte Haftung einer KapGes als Betriebsfirma bietet die Möglichkeit, zivilrechtlich das gesamte wertvolle AV der betrieblichen Haftung (Kredithaftung, insb Produzentenhaftung) zu entziehen. Dem ist aus Erfahrung der Praxis hinsichtlich der Kredithaftung entgegenzuhalten, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abgrenzung der Mitunternehmerschaft gegen Betriebsverpachtung und mitunternehmerische Betriebsaufspaltung/Behandlung der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Schrifttum: Janssen, Mitunternehmerschaft und Betriebsaufspaltung, BB 1995, 25; Neu, Änderung der Rspr zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltungs-Urteilsanalyse und Beratungskonsequenzen zum BFH-Urt v 23.04.1996, DStR 1996, 1757; Berz/Müller, Sonder-BV und mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, DStR 1996, 1919; Verschiedene, Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, JfFfSt 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Steuerliche Rechtsgrundlage der Betriebsaufspaltung/übergreifende Gewerbesteuerbefreiung

a) Steuerliche Rechtsgrundlage Rn. 303 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die "Betriebsaufspaltung" ist ein auf Richterrecht (s zB RFH RStBl 1945, 34; zur historischen Entwicklung der Rspr und deren Begründung ausführlich s Wacker, FR 2021, 544 zu III.) beruhendes "Rechtsinstitut" des Ertragsteuerrechts zur Abwehr einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens durch ESt- und Gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Kritik am Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung

Rn. 304 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das lt I. Senat (s Rn 303) dogmatisch verselbstständigte "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung hat Auswirkungen insb hinsichtlich der GewStPfl der Pachteinnahmen (idR wegen § 35 GewStG weniger bedeutsam) und der Steuerverhaftung der stillen Reserven im verpachteten "Betriebs"-vermögen des Besitzunternehmens; diese Rechtsfortbildung ist a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Aufdeckung einer Betriebsaufspaltung und Bilanzierung der Pacht-WG

Rn. 383 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Angesprochen ist der Fall der Bilanzierung bei zunächst fälschlich nicht erkannter Betriebsaufspaltung (umgekehrt, bei irrtümlicher Annahme einer nicht gegebenen Betriebsaufspaltung, zB wegen Ehegatten-GbR, s Rn 330; auch s Rn 305 zu (2)). Eine Ehegatten-GbR erklärte hinsichtlich der Immobilie Einkünfte aus VuV, weil die Eheleute die Immobi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XII. Anhang: Betriebsaufspaltung

Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise): Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die erfolgsneutrale Begründung der echten Betriebsaufspaltung

Rn. 376 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unproblematisch ist die Begründung einer (unechten) Betriebsaufspaltung, wenn dies sofort im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit geschieht, indem die durch Bargründung errichtete Betriebs-GmbH das UV erwirbt, der Einzel-Besitzgesellschafter oder die Besitz-PersGes oder Besitzgemeinschaft das AV an die GmbH verpachtet. Dies h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verpachtung bei Betriebsaufspaltung als gewerbliche Betätigung

Rn. 150 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Jetzt s Rn 300 ff (in Kapitel "XII. Anhang: Betriebsaufspaltung"). Rn. 151 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 vorläufig freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Besonderheiten bei der Einheits-Betriebsaufspaltung (die Anteile an der übertragenden GmbH liegen alle im BV der übernehmenden Besitz-GmbH & Co KG)

Rn. 404 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Handelsrechtlich muss der Verschmelzungsvertrag die Erklärung enthalten, dass das Vermögen der übertragenden GmbH gegen Gewährung einer KG-Beteiligung an die Gesellschafter der GmbH auf die KG übertragen wird: § 5 Abs 1 Nr 2 UmwG. Da sich aber alle Anteile der Betriebs-GmbH in der Hand der Besitz-GmbH & Co KG befinden, entfällt eine Beteili...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Besonderheiten bei der Einheits-Betriebsaufspaltung (100 % der GmbH-Anteile liegen bei der Besitz-GmbH & Co KG)

Rn. 414 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Handelsrechtlich gilt nach dem UmwG, dort § 54 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwG, bei voll eingezahlten Anteilen ein Kapitalerhöhungswahlrecht. Im Zuge der Verschmelzung würde die übernehmende GmbH als Gesamtrechtsnachfolger der übertragenden Besitz-GmbH & Co KG ja eigene Geschäftsanteile erwerben. Diese Anteile stünden damit ebenfalls zur Verfügung, um ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schic...mehr