Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsarzt

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso muss eine Fachkraft f... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Die Pflicht, den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen, wurde bereits angesprochen. Aber auch aus Gründen der allgemeinen Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten sollte der Arbeitgeber bestrebt sein, dass seine Fachkraft für Arbeitssicherheit immer auf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss eine Fachkraft f... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in seinem Betrieb verantwortlich. Dazu gehört auch die Verpflichtung nach §§ 1 und 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu benennen. Dies kann ein interner Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister sein. Zur Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen nur Personen bestell...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.5.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4 TVPöD

Bei Praktikantinnen/Praktikanten, die unter das JArbSchG fallen, ist die Vorschrift des § 32 Abs. 1 JArbSchG zu beachten, nach der ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden darf, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und er dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Behördliche Systemkontrolle... / 2.3.1 Umfang der Überwachung und "Beratung"

Die LV 54 "Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle" legt auch die Inhalte der behördlichen Systemkontrollen fest. Sie orientieren sich an den 15 Elementen der GDA-Leitlinie "Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" und umfassen damit den Aufbau der Arbeitsschutzorganisation und die für den Arbeitsschutz wesentlichen Abläufe (Prozesse). Die in Tab. 1 und 2 aufgelist...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Behördliche Systemkontrolle... / 2.3.3 Durchführung einer behördlichen Systemkontrolle

Die Überwachung kann je nach Situation mit der Systemkontrolle oder der Complianceprüfung beginnen. Die Systemkontrolle besteht aus mehreren Teilschritten: Vorinformation, strukturiertes Gespräch, Dokumentenprüfung und die Stichprobe. Die Teilschritte orientieren sich hinsichtlich der Strukturierung und des Inhalts an den Prüfgegenständen der Elemente der LV 54. Der Ablauf de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verordnungen zum Arbeitssch... / 2.2 Arbeitgeberpflichten

Die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus § 3 ArbMedVV . Der Arbeitgeber hat auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Hierzu gehört insbesondere die Beauftragung eines Arztes mit der Durchführung der Vorsorge. Sofern ein Betriebsarzt bestellt ist, ist dieser vorrangig auch mit der arbeitsmedizini...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 352 Verarbe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Auf die Daten der elektronischen Patientenakte darf nur mit Einwilligung des Versicherten oder vorbehaltlich eines Widerspruchs des Versicherten (ab 15.1.2025) zugegriffen werden (Satz 1). Rz. 4 Ärzte, Zahnärzte und ihre berufsmäßigen Gehilfen dürfen auf Daten der Patientenakte (§ 341 Abs. 2) zugreifen (Nr. 1 bis 4 der Vorschrift). Der Zugriff ist nur zulässig, wenn er ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.1 Information

Gesundheitsberichte werden von Krankenkassen erstellt. Dabei können von Krankenkassen betriebliche Berichte angefordert werden. Aus Gründen der Anonymität allerdings erst ab 50 versicherten Mitarbeitern inklusive der Krankheitsarten. Dabei sind hier nur Krankheitszeiten berücksichtigt, für die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. D.h. derlei Berichte sind firmenin...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.4.1 Beteiligte eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Beteiligt sind in erster Linie Arbeitgeber und Mitarbeiter. Das BEM kann nur mit Zustimmung des Mitarbeiters durchgeführt werden. Der Mitarbeiter ist berechtigt, das betriebliche Eingliederungsmanagement jederzeit abzubrechen. Weitere Beteiligte sind: Intern Betriebs- oder Personalrat (zwingende Beteiligung) Schwerbehindertenvertretung (beim entsprechenden Personenkreis) Betrieb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7.3.1 Medizinische Unterstützung

Zusätzliche Angebote können in der Praxis eine gute Resonanz erzielen, z. B. Massagen durch externe Masseure, Gesundheits-Check-Ups und medizinische Beratung, Mitarbeiter-Grippe-Schutzimpfungen. Dies, wenn das Management als Vorbild vorangeht und deutlich kommuniziert sowie gezeigt wird, dass eine Beteiligung keine Schwäche, sondern ein Zeichen der Stärke und Verantwortungsübern...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.2 Kontrolle und arbeitsrechtliche Konsequenzen

Um dem Mitarbeiter zu signalisieren, dass Gesundheit ernst genommen wird, können im Krankheitsfall bzw. danach unterstützende Maßnahmen ergriffen werden. Diese reichen über die Kontaktaufnahme und Genesungsgrüßen bis hin zur Einschaltung des medizinischen Dienstes und Untersuchungen beim Betriebsarzt. Noch wichtiger sind Signale, die mit Maßnahmen der Gesundheitsförderung un...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.1 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 1)

Rz. 7 § 3 verpflichtet die Rehabilitationsträger im Rahmen ihrer Aufgabenstellung darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten vermieden wird. Die Aktivitäten der Rehabilitationsträger und Integrationsämter im Bereich der Prävention zielen darauf ab, dass Risikofaktoren, Gesundheitsgefährdungen und -probleme frühestmöglich id...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 4.3 Betriebliche Ursachenforschung auf verschiedenen Wegen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze vorzunehmen. Hierzu sind Begehungen und Arbeitsplatzanalysen durchzuführen. Physische Beanspruchungen sind einfacher zu erfassen als psychische. Dies mag der Grund sein, dass die klassische (physische) Gefährdungsbeurteilung noch immer eher selten um psychische Aspek...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.1 Umsetzungsstufe 1 (mit der Bereitstellung)

Rz. 5 Die Akte kann Daten (§ 341 Abs. 2 Nr. 1, 6 bis 9, 11, 12 und 15 ) bereitstellen, die der Versicherte selbst in seiner Patientenakte speichert (z. B. medizinische Informationen, Gesundheitsdaten, Hinweise auf Patientenverfügungen, Abschriften der Patientenakte nach § 630g Abs. 2 Satz 1 BGB; Nr. 1 Buchst. a). Grundlage sind die Ende 2018 von der gematik veröffentlichten I...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 5.1 Schnittstellen zwischen Gesundheitswesen und Betriebsärzten müssen überprüft werden

Die Verankerung der Arbeitsmedizin im Arbeitsschutzrecht des Bundesarbeitsministeriums (SGB VII) bei gleichzeitiger Stärkung der Präventionsbemühungen durch das Gesundheitsministerium des Bundes über Kassenärzte, Krankenkassen und Rehabilitationsträger (SGB V und IX) führt an den Schnittstellen zwischen Unternehmen und Gesellschaft zu vielen tradierten Zuständigkeiten. Diese...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.5 Vorteile für den Betriebsarzt

Die Expertenrolle des Betriebsarztes als kompetenter Ansprechpartner für alle betrieblichen und individuellen Aspekte des Themas Gesundheit wird durch die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge gestärkt. Er kann seine universelle medizinische Expertise in vielfältiger Weise auf allen betrieblichen Ebenen gezielt einbringen, erweitert damit sein arbeitsmedizinisches Portf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 4 Qualitätsanforderungen für Betriebsärzte für die dritte Dekade

Um die im Alltag auftretenden Fragestellungen hinsichtlich der vorher genannten Handlungsfelder kompetent beantworten zu können, wird neben den klassischen Kenntnissen eines Mediziners ein hohes Maß an Neugierde und Interesse auch für alle anderen Naturwissenschaften und die Technik sowie (Grund-)Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht benötigt. Neben Theorie und Praxis in de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 1 Einführung

Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz vom 12.12.1973 wurde die Bestellung von Betriebsärzten geregelt und die Aufgaben von Betriebsärzten in § 3 ASiG umfassend definiert: Dazu gehört u. a. die Beratung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitsgestaltung und der Unfallverhütung. In vielen Bereichen der Arbeitsmedizin hat in den folgende...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 4.2 Eigenschaften

Die folgenden Eigenschaften spielen hinsichtlich der neuen Qualitätsanforderungen eine besondere Rolle: Empathie, soziale Kompetenzen (Achtsamkeit, Führungskompetenz, Teamfähigkeit, Konfliktmanagement, Integrations-, Reflexions- und Kritikfähigkeit, Beratungskompetenz, Überzeugungskraft, Kommunikationsfähigkeit, interdisziplinäre Kooperationsbereitschaft (Unternehmer/Personalvertr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.5 Stufenweise Wiedereingliederung und Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wichtige Mosaiksteine zur Arbeitsplatzerhaltung nach längerer Krankheit sind die stufenweise Wiedereingliederung nach SGB V als Leistungsbaustein der gesetzlichen Krankenkassen und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) im SGB IX mit Leistungen der Rehabilitationsträger (u. a. Kranken-, Renten-, Unfallversicherungen). In beiden Fällen ist der Betriebsarzt explizit g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.8 Betriebliches Gesundheitsmanagement

Erhalt und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten ist das Kernanliegen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und zielt somit direkt auf die arbeitsmedizinische Kompetenz. BGM in Unternehmen basiert zunächst auf der klassischen Gefährdungsbeurteilung und -analyse mit Ableitung der erforderlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden typischerweise in bis zu 6 Säulen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.3 Demografie und Fachkräftemangel

Die Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik führt in fast allen Unternehmen seit Jahren zu einem steigenden Durchschnittsalter der Belegschaften, weil die geburtenstarken Jahrgänge der Baby-Boomer nun zunehmend in den Ruhestand gehen und die nachfolgenden Generationen schon rein zahlenmäßig diese Lücken nicht schließen können. Hier setzt eine Reihe von Maßnahmen an, die d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / Zusammenfassung

Überblick Zu den zentralen Aufgaben der Arbeitsmedizin gehört die Beratung zur menschengerechten Gestaltung von Arbeitssystemen nach physiologischen, ergonomischen und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Spätestens seit Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes am 12.12.1973 definiert § 3 ASiG umfassend die Aufgaben des Betriebsarztes im Detail. Der technologische un...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.11 Telematik in der Arbeitsmedizin

Die Telematik in der Arbeitsmedizin hat sich während der Pandemie weiterentwickelt. Nicht nur fachliche Seminare zu aktuellen medizinischen Themen zeigen hohe Teilnehmerquoten, auch die Teilnahme an ASA-Sitzungen oder Unterweisungen der Sicherheitsfachkraft werden für Betriebsärzte insbesondere im ländlichen Raum durch Telematik erleichtert. Im Rahmen der individuellen Vorsor...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.7 Betriebliche Gesundheitsförderung

Eine ganze Reihe von Präventionsexperten befassen sich heute besonders in Großbetrieben – jeweils aus ihrem Blickwinkel – mit dem Thema Gesundheit. Beispielhaft seien genannt die Arbeitswissenschaftler, Arbeitsphysiologen, Arbeitsplatzgestalter, Arbeitspsychologen, klinische Psychologen, Sozialarbeiter, Pädagogen, Epidemiologen, Krankenkassen mit Gesundheitsaktionen, Physiot...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 4.3 Handlungskompetenzen

Neben den oben erwähnten Kenntnissen und Eigenschaften benötigen Betriebsärzte weitere Handlungskompetenzen, um den neuen Qualitätsanforderungen gerecht zu werden: solide Erfahrungen in allen Grundlagenfächern der Medizin (einschließlich der diagnostischen Methoden und Präventions- und Früherkennungsstrategien), Bewertung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit sowie der phys...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 5 Ausblick

5.1 Schnittstellen zwischen Gesundheitswesen und Betriebsärzten müssen überprüft werden Die Verankerung der Arbeitsmedizin im Arbeitsschutzrecht des Bundesarbeitsministeriums (SGB VII) bei gleichzeitiger Stärkung der Präventionsbemühungen durch das Gesundheitsministerium des Bundes über Kassenärzte, Krankenkassen und Rehabilitationsträger (SGB V und IX) führt an den Schnittst...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3 Die Herausforderungen der Arbeit 4.0

3.1 Globalisierung und Digitalisierung Die Rahmenbedingungen der Arbeit ändern sich: Internationale Arbeitsteilung und globalisierter Wettbewerb, zunehmender Einsatz künstlicher Intelligenz, maschinelles Lernen und Robotik am Arbeitsplatz stellen die Unternehmen vor steigende Anforderungen an Qualität, Aktualität und Individualität der Produkte und Dienstleistungen und an die...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 5.2 Versorgungssituation und Nachwuchsentwicklung

Während die betriebsärztliche Betreuung größerer Betriebe überwiegend gewährleistet ist, haben insbesondere viele Klein- und Kleinstbetriebe bisher keine Betriebsärzte bestellt. Als Ursachen hierfür werden u. a. eine mangelnde Kenntnis der Regelungen und die lückenhafte Überwachung, aber auch eine mangelnde Akzeptanz der Angebote durch die Geschäftsführung angeführt. Idealerw...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte begleiten Wandel der Arbeitswelt

Zusammenfassung Überblick Zu den zentralen Aufgaben der Arbeitsmedizin gehört die Beratung zur menschengerechten Gestaltung von Arbeitssystemen nach physiologischen, ergonomischen und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Spätestens seit Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes am 12.12.1973 definiert § 3 ASiG umfassend die Aufgaben des Betriebsarztes im Detail. Der te...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.2 Neue Technologien und Werkstoffe

Weltweite Forschung und Entwicklung sowie Begleitphänomene, wie Rohstoffmangel und Klimawandel, beschleunigen die Einführung neuer Werkstoffe und Verarbeitungstechniken, die den technologischen und strukturellen Wandel der Wirtschaft heute kontinuierlich prägen. Dies stellt hohe Anforderungen an die erforderlichen Gefährdungs- und Risikobeurteilungen, wenn – wie so häufig – ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.4 Diversity Management

Wir leben in einer immer heterogeneren Gesellschaft – ob in Bezug auf Herkunft, Lebensentwürfe oder Weltanschauung. Diese Vielfalt im Betrieb zu nutzen, ist nicht nur eine Frage der gesellschaftlichen Verantwortung, sondern auch wirtschaftliche Notwendigkeit. Wer auf Diversität setzt, hat deren Chancen im Blick: mehr Kreativität im Team, bessere Lösungen und Produkte, ein Abbil...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.6 Sucht

Zentral ist das Zusammenspiel von verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen, also der gleichzeitigen Beeinflussung des Verhaltens Einzelner und idealerweise der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Hierdurch können riskante Konsum- und Verhaltensmuster frühzeitig erkannt und somit Missbrauch und Abhängigkeiten wirksam vorgebeugt werden. Dabei geht es im betrieblichen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.9 Erkenntnisse aus der Pandemie

Die Corona-Pandemie hat teilweise nebensächliche Routinen – wie Fragen der Hygiene und der Zusammenarbeit an den Arbeitsplätzen – wieder in den Mittelpunkt gerückt. Mit nachgeschärften Gefährdungsbeurteilungen wurden Fragen der allgemeinen Hygiene, der Arbeitsorganisation, der Lüftung sowie Test- und Impfangebote plötzlich zu zentralen Themen der Unternehmensführung. Infekti...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 4.1 Kenntnisse

Die neugestellten Anforderungen erfordern Fachkompetenzen in Bereichen, welche über klassisch medizinische Themen hinausgehen: Medizinische Standards: Breiter Überblick über die Gebiete der Allgemeinmedizin, Inneren Medizin, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Ophthalmologie, Dermatologie, Orthopädie, Onkologie, Toxikologie, Rehabilitation, Sozial-, Reise-, Tropen-, Umwelt- und No...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 2 Die Arbeitswelt ist stets im Wandel

Von der mechanischen Produktion mit Dampf und Wasserkraft (Arbeit 1.0 – Zentralisierung) über die Massenproduktion mithilfe elektrischer Energie (Arbeit 2.0 – Modularisierung) und die Automatisierung durch Systeme (Arbeit 3.0 – Informatisierung) stehen wir mit Arbeit 4.0 vor einer intelligenten Vernetzung von Mensch, Organisation und Produktion durch digitale Informationsmod...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.1 Globalisierung und Digitalisierung

Die Rahmenbedingungen der Arbeit ändern sich: Internationale Arbeitsteilung und globalisierter Wettbewerb, zunehmender Einsatz künstlicher Intelligenz, maschinelles Lernen und Robotik am Arbeitsplatz stellen die Unternehmen vor steigende Anforderungen an Qualität, Aktualität und Individualität der Produkte und Dienstleistungen und an die Flexibilität und Leistung der Arbeitn...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.10 Telearbeit, Mobile Arbeit, Homeoffice

Spätestens seit der Corona-Pandemie werden Arbeitsleistungen auch"out of office" erbracht. Die zunächst pandemiebedingt gelockerte Präsenzpflicht hat sich in vielen Bereichen mittlerweile zum "Recht auf mobile Arbeit" gewandelt. Hierdurch entstand ein großer individueller Beratungsbedarf: Begonnen hat dies während der Corona-Pandemie mit einer intensiven Schulung der Arbeitn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.4 Vorteile für die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die kontinuierliche Umsetzung der Gesetze, Verordnungen und Regeln im Arbeitsschutz hat der Gesetzgeber im ASiG in die Hände der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und des Betriebsarztes gelegt. Sie sollten aus unterschiedlichen Betrachtungswinkeln im Sinne einer ganzheitlichen Bewertung und Beratung im Betrieb zusammenwirken. So gilt es, technische Gefährdungen und gesu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.1 Rechtliche Einordnung

Die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ist die logische Zusammenfassung und Konkretisierung einer Reihe bestehender Rechtsvorschriften aus der ArbMedVV und den daraus abgeleiteten Arbeitsmedizinischen Regeln, die sich an den Arbeitgeber richten, der bei Einhaltung der Regeln davon ausgehen kann, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt (s. Tab. 1).mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.3 Vorsorgeanlässe

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt grundsätzlich im Interesse des Beschäftigten zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen mit der zentralen Fragestellung, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Sie dient damit ausschließlich dem Selbstschutz des Individuums. Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.2 Die Rolle der Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsmedizinische Vorsorge leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab, bei der der Betriebsarzt den Arbeitgeber unterstützt. Er soll die aktuellen Arbeitsplatzverhältnisse und alle für die Gesundheit bedeutsamen Gesichtspunkte der Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung durch regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen aus eigener Anschauung kennen und muss bei der arbeitsmedizi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 1 Einführung: Ganzheitlichkeit in der Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die Gesamtheit der arbeitsbedingten Einwirkungen (Belastungen) auf Beschäftigte und die Auswirkungen auf deren Gesundheit. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) definiert seit 2008 Vorsorgeanlässe einerseits expositionsbezogen und verfolgt andererseits ein umfassendes arbeitsmedizinisches Vorgehen im Sinne eines ganz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.8 Weitere Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge

Der Begriff "ganzheitliche Vorsorge im Sinne der ArbMedVV" umfasst nicht die "weiteren Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 ArbMedVV. Solche Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung kann der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis anbieten. Sie sind nicht Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, sondern unterfallen dem SGB V. Der Betriebsarzt ka...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.1 Vorteile für den Arbeitgeber

Mit der Bündelung von Vorsorgeanlässen lässt sich das betriebliche Vorsorgeangebot straffen. Gleichzeitig wird es mit der Ausweitung der Wunschvorsorge auf die Beschäftigtengruppen erweitert, die häufig mit psychischen oder Muskel-Skelett-Belastungen vom klassischen "Gefährdungsraster" des Anhangs der ArbMedVV gar nicht erfasst waren. Mit dieser Chance zur vollumfänglichen g...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.9 Ganzheitliche Vorsorge umfasst nicht die Aspekte der gesundheitlichen Eignung

Vorsorge umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV) nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen. Hält ein Betriebsarzt aus individuellen medizinischen Gründen einen Tätigkeitswechsel für erforderlich, der auch durch arbeitsgestaltende oder organisatorische Maß...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.7 Auswertung betriebsärztlicher Erkenntnisse

Die individuellen Untersuchungsergebnisse unterliegen – wie allgemein im Arzt-Patienten-Verhältnis – der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arzt darf grundsätzlich keine Informationen einer durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorge an Dritte – wie den Arbeitgeber – weitergeben. Er muss nur die Beschäftigten über Ergebnis und Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gefährdungsbeurteilung / 2 Gefährdungs- und Belastungsfaktoren

Bei der Gefährdungsbeurteilung werden die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren betrachtet, die zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, zu Arbeitsunfällen oder zu Berufskrankheiten führen können. Dabei werden der Arbeitsplatz, das Arbeitsverfahren und die Arbeitsmittel betrachtet im Hinblick auf: mechanische Gefährdungen, elektrische Gefährdungen, Gefahrstoffe, biologische Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.5 Wahl des untersuchenden Arztes

Der Arbeitgeber ist in der Wahl des Arztes nicht frei. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, ein Personalarzt oder ein Amtsarzt die Untersuchung durch. So...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.3 Durchführung der ärztlichen Untersuchung

Die Durchführung der Untersuchung darf nur durch einen Arzt erfolgen. Der untersuchende Arzt kann vom Arbeitgeber bestimmt werden. Es kann sowohl ein beim Arbeitgeber angestellter Arzt (z. B. Betriebsarzt) als auch jeder andere Arzt beauftragt werden. Praxis-Tipp Da der Betriebsarzt naturgemäß mit den betrieblichen Gegebenheiten und Anforderungen am besten vertraut ist, liegt...mehr