Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsarzt

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsarzt

Zusammenfassung Begriff Betriebsärzte sind Personen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, denen vom Arbeitgeber die im Arbeitssicherheitsgesetz beschriebenen Aufgaben übertragen wurden. Ihre Tätigkeit widmet sich der Schnittstelle zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits. Betriebsärzte übernehmen die ärztlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsarzt / 3 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Untersuchungen

Zu den Kernaufgaben der Betriebsärzte gemäß § 3 ASiG gehört es, tätigkeitsbedingte Einflüsse auf die Gesundheit (z. B. durch Gefahrstoffe, Lärm, Klima, Ergonomie usw.) zu beurteilen, geeignete Maßnahmen zu empfehlen sowie die Beschäftigten über mögliche Gesundheitsgefährdungen aufzuklären und zu beraten. Um diese Aufgaben zu erfüllen, muss der Arzt die Arbeitsplatzverhältnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsarzt / 2 Fachkunde

Zum Betriebsarzt darf nur bestellt werden, wer die vom Gesetz verlangte arbeitsmedizinische Fachkunde besitzt. Die Fachkunde ist generell vorhanden, wenn der Arzt die Bezeichnung Facharzt für Arbeitsmedizin oder Arbeitsmediziner führen darf. Auch die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin signalisiert, dass die erforderliche Fachkunde für den jeweiligen Betrieb vorliegt. Facharzt...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsarzt / Zusammenfassung

Begriff Betriebsärzte sind Personen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, denen vom Arbeitgeber die im Arbeitssicherheitsgesetz beschriebenen Aufgaben übertragen wurden. Ihre Tätigkeit widmet sich der Schnittstelle zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits. Betriebsärzte übernehmen die ärztliche Beratung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsarzt / 5 Zusammenarbeit

Für eine erfolgreiche betriebsärztliche Tätigkeit ist die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl betrieblicher und externer Ansprechpartner unerlässlich. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalbetreuer, Betriebsrat, Führungskräfte, Behindertenvertretung, niedergelassene Ärzte, Krankenkassen, Rentenversicherung, Krankenhäuser, Sozialberater, Unfallversicherungsträger, Selbsthil...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsarzt / 1 Aufgaben und Pflichten

Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber zu beraten, insbesondere bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung), Planung, Ausführung und Unterhaltung von Anlagen, Einrichtungen usw., Beschaffung und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, -verfahren und -stoffen, Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung, arbeitsmedizinischen Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsarzt / 4 Besondere Ermächtigungen

Für Untersuchungen oder Maßnahmen nach bestimmten staatlichen Vorschriften darf der Arbeitgeber nur speziell ermächtigte Ärzte in Anspruch nehmen. An sie werden besondere Anforderungen gestellt, die über die arbeitsmedizinische Fachkunde noch hinausgehen. Solche Ermächtigungen beziehen sich z. B. auf die Gentechnik-Sicherheitsverordnung, Druckluftverordnung oder die Gesundhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alternative Betreuung / 1 Bedingungen

Voraussetzung für eine alternative Betreuung ist, dass der Unternehmer über Arbeits- und Gesundheitsschutz informiert und für dessen Umsetzung motiviert ist. Das sog. Unternehmermodell nach Anlage 3 DGUV-V 2 erfordert, dass der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist. Deshalb liegt die Obergrenze bei max. 50 Beschäftigten. Sind mehrere Personen als "Unterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alternative Betreuung / 3 Nachweise

Der Unternehmer muss nachweisen, dass er die Vorgaben erfüllt. Dazu sind folgende schriftlichen Nachweise erforderlich: Nachweis über die Teilnahme an Maßnahmen zu Motivation, Information und Fortbildung, aktuelle Unterlagen über die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung, Berichte nach § 5 DGUV-V 2: Schriftlicher Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und des Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alternative Betreuung / Zusammenfassung

Begriff Alternative Modelle zur sog. Regelbetreuung im Arbeitsschutz werden als alternative Betreuung bzw. Unternehmermodell bezeichnet. Die alternative, bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung kann in Betrieben mit bis zu max. 50 Beschäftigten angewendet werden. Dabei legt die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) als gesetzlicher Unfallversi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 1 Von der Pflicht des Arbeitsschutzes zur Kür des BGM

§ 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz fordert: "Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Dieser präventive Ansatz des Arbeitsschutzes spiegelt sich u. a. auch im Namen des VDSI wider, nämlich "Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit" oder dem Titel der DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Elemente des betri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist ein BGM für Unter... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind i. W. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung sowie Gefahrstoffverordnung grundlegende Regelwerke. Technische Regeln (TR), Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) und DGUV-Regelwerk konkretisieren diese Forderungen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und arbeitsmedizinische Rege...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist ein BGM für Unter... / 1.1.2 Strukturen und Elemente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Gesetzliche Forderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sollen sichere und gesunde Arbeitsplätze gewährleisten. In Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl fordert der Gesetzgeber folgende Elemente bzw. Strukturen: In Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten liefert die Gefährdungsbeurteilung alle Informationen für mögliche Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen, sie kann um B...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 3.3 Mittlere Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern bietet der gesetzlich geforderte Arbeitsschutzausschuss (ASA) die Möglichkeit, diesen durch zusätzliche Personen zu einem Gesundheitszirkel zu erweitern, z. B. durch Verantwortliche aus der Personalabteilung, dem Schwerbehindertenbeauftragten usw. Im Gesundheitszirkel können Maßnahmen für gesundes Arbeiten ermittelt, priorisiert, umges...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 3.4 Großunternehmen

Unternehmen ab einem Mitarbeiter müssen alle geforderten Elemente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umsetzen, nämlich: Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG), Unterweisung (§ 12 ArbSchG), arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV), in Großunternehmen i. Allg. durch festangestellten Betriebsarzt, betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (SGB IX). Ein Arbeitsschutzausschuss (§ 11...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz bei Extremwet... / 5.4.1 Präventive Maßnahmen

Strategien und präventive Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung witterungsbedingter Kältebelastung: Möglichkeit der Ausführung in wärmerer Jahreszeit prüfen, Möglichkeit der Ausführung einzelner Arbeiten im Innenbereich oder in Zelten prüfen, Mehr Zeitbedarf für Arbeiten einplanen, Verringerung der Arbeitsintensität prüfen, Informationsbeschaffung über aktuelle Wettersituat...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 3.1 Akteure

Akteure im Arbeitsschutz sind v. a. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Betriebsarzt sowie Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und staatliche Aufsichtsbehörden.[1] Abb. 2: Akteure im BGM Wichtig Betreuungsmodelle Die Art der sicherheitstechnischen Betreuung hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab: Für Kleinunternehmen (≤ 20 Beschäftigte)[2] sc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz bei Extremwet... / 1 Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen und § 5 ArbSchG fordert, dass Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sämtliche potenziellen Gefährdungen identifizieren und bewerten. Dazu zählen auch Risiken durch Witterungseinflüsse. § 23 DGUV Vorschrift 1 konkre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.8.2 Untersuchung während der Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 DRK-TV)

Der DRK-Mitarbeiter ist auch während seiner Tätigkeit verpflichtet, sich durch einen vom DRK zu bestimmenden Arzt auf seine körperliche Eignung (Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit) untersuchen zu lassen. Die Untersuchung muss nicht durch den ggf. vorhandenen Betriebsarzt erfolgen, und es bedarf (im Gegensatz zu der Regelung im TVöD) keines bestimmten Anlasses. Das Fehle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.8 Ärztliche Untersuchung (§ 8 DRK-TV)

Eine ärztliche Untersuchung auf Veranlassung des Arbeitgebers bedarf grundsätzlich der Einwilligung des Mitarbeiters, da dies einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Unverletzlichkeit der Persönlichkeit darstellt. Auch wenn der Arbeitgeber einen Betriebsarzt bestellt hat, gehört es zwar zu dessen Pflichten gem. § 3 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz, "die Arbeitne...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schornsteinfeger (Professio... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Unterstützung bei der richtigen Bewertung der physischen und psychischen Belastung und Beanspruchung beim Kehren und Reinigen von Feuerungs- und Lüftungsanlagen und deren Überprüfung, Beratung zur Analyse und Beurteilung festgestellter arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten mit Schlussfolgerungen für organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, Hinweise zum An...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zerspanungsmechaniker (Prof... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei Analysen von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen und Ableitung von Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Beratung zur Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen (Augen-, Gehör- und Kopfschutz), Beratung zur Auswahl von geeigneten Arbeitsstoffen (z. B. Kühlschmierstoffe), Erarbeitung eines Hautschutzplans und Beratung ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei der Analyse von Prozessen und Arbeitsmitteln nach ihren Risiken und Gefährdungen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Unterstützung hinsichtlich der Beurteilung körperlicher Belastung[1] beim Heben und Tragen von Lasten unter dem Gesichtspunkt der Überschreitung zulässiger Lasten für Männer und Frauen, bei vorgegebenen Körperhaltungen bei ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Straßenbauer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Der Betriebsarzt ist u. a. verantwortlich für Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen auf den Autobahnbaustellen, Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV, Beratung zur Verbesserung der Arbeitsumgebungsbedingungen, insb. zur optimalen Beleuchtung von Straßenbaustellen, H...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Landwirt (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der Betriebsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit), aktive Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, Auswertung von Untersuchungsergebnissen zu arbeitsbedingten Erkrankungen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 3.3 Zusammenarbeit ist gefragt

Um diese Aspekte der Betreuung erfolgreich in die Praxis umzusetzen, müssen die betrieblichen Arbeitsschutzakteure gut zusammenarbeiten. Grundsätzlich haben Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit weitgehend die gleichen Aufgaben im Arbeitsschutz zu erfüllen, wie sie bereits im ASiG (§§ 3 und 6) festgeschrieben wurden. Sie müssen sich folglich häufig mit den gleic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ein wichtiger Grundstein der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. In den mehr als 35 Jahren seit dem Inkrafttreten des ASiG sind die das Gesetz konkretisierenden Unfallverhütungsvorschriften mehrfach reformiert worden. Eine bedeutende Reform wurde mit der Einführung der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 1.1 Konkretisierung des ASiG durch die Unfallversicherungsträger

Nach dem Inkrafttreten des ASiG im Jahr 1974 haben Berufsgenossenschaften (BGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTs der öffentlichen Hand) die Anwendung des Gesetzes unabhängig voneinander durch Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) konkretisiert. Einheitliches Vorgehen war somit zwar innerhalb einer Branche und eines Unfallversicherungsträgers gegeben,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 3 Regelbetreuung von Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Betriebe setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Gemeinsam bilden beide die Gesamtbetreuung, die von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit erbracht und näher in der Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 der beschrieben wird. Um die Gesamtbetreuung festzulegen, muss der Unt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 4.1.2 Anlassbezogene Betreuung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sein Unternehmen bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen. Als Gründe für die anlassbezogene Betreuung nennt die Anlage 1 z. B. die Planung und Errichtung von Betriebsanlagen, grundlegende Änderungen bei Arbeitsverfahren ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 3.1 Grundbetreuung

Die Grundbetreuung soll den Arbeitgeber darin unterstützen, seine im Arbeitsschutzgesetz festgelegten Pflichten zu erfüllen, die unabhängig von der Art und Größe des Betriebs kontinuierlich anfallen. Die Leistungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Rahmen der Grundbetreuung konzentrieren sich auf diese Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 4 Kleinbetriebsbetreuung

Auch in Kleinbetrieben ab einem Beschäftigtem muss der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Mit der DGUV Vorschrift 2 wurden die bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften seit dem Jahr 2005 geltenden Regelungen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung kleiner Betriebe auch für den Zuständigkeitsbereich der Unfallver...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Straßenbauer (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegen im Straßenbau folgende Aufgaben: Analyse und Beurteilung von Gefährdungen sowie Ableitung von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen gemeinsam mit dem Betriebsarzt, Umsetzung der Baustellenverordnung (z. B. hinsichtlich Planung einer sicheren Bauausführung und Auswahl eines Koordinators (SiGeKo)), Unterstützun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Landwirt (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Durchführung einer Analyse vorhandener Gefährdungen und ihre Beurteilung in Verbindung mit einer Begehung der Betriebsstätten (möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt), sowie Beratung bei der Planung und Umsetzung technischer, organisatorischer, personen- und verhaltensbezogener Maßnahmen, aktive Teilnahme an Arbeitsausschusssitzungen, Analyse des betrieblichen Unfallgeschehen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Den Fachkräften für Arbeitssicherheit im Hotel- und Gaststättengewerbe obliegen folgende Aufgaben: Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen vorhandener Gefährdungen und ihre Beurteilung möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt. Unterstützung beim Maschineneinkauf, z. B. hinsichtlich[1] Einsatzzweck und Einsatzbedingungen, Wartung und Reinigung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 5.2 bis 20 Beschäftigte durch Kompetenzzentren

Kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten können die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung wie folgt organisieren (Anlage 4 DGUV Vorschrift 2): Der Unternehmer muss an Informations- und Motivationsmaßnahmen teilnehmen und auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Erfordernis und Ausmaß der anlassbezogenen Betreuung festlegen. Für die Durchführung der Gefä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss bei der Beschaff... / 2 Praxisfall

In der Regel ist es unwirtschaftlich und organisatorisch zu aufwendig, den gesamten Bedarf eines Betriebes an Bürodrehstühlen per individueller Auswahl und Einzelbeschaffung abzudecken. Vielmehr besteht die Aufgabe des für die Beschaffung Zuständigen häufig darin, mit einem festen jährlichen Budget eine möglichst gute Ausstattung zu ermöglichen. Dabei kann eine innerbetriebli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 3.4 Anspruch und Vorteile des Konzepts

In der von Politik und Arbeitsschutzexperten postulierten Konzeptanforderung, die Einsatzzeiten unter Berücksichtigung der Gefährdungssituation an den tatsächlichen Bedarf vor Ort anzupassen, ist implizit ein entsprechender betrieblicher Ermittlungsaufwand enthalten. Insofern realisiert das Betreuungskonzept auch den Anspruch, das eigenverantwortliche Handeln der Betriebe zu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss bei der Beschaff... / Zusammenfassung

Überblick Für Menschen, die überwiegend am Schreibtisch arbeiten, spielt die ergonomische Qualität der Bürodrehstühle eine große Rolle in der Prävention von Wirbelsäulenerkrankungen. Ungeeignete Stühle werden über die vielen sitzend verbrachten Stunden zu einer wesentlichen Belastung. Bewegung/Sport als Prävention kann helfen, allerdings bei Vielsitzern nur bedingt der lange...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung / 3.2 Nichtwahrnehmung der Verantwortung als Haftungsgrund

Haftung ist die Verantwortlichkeit für Forderungen, die sich aus der Schädigung anderer ergeben. Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ergibt sich die Verantwortlichkeit aus verschiedensten Vorschriften und trifft Mitarbeiter und Beauftragte aller Unternehmensebenen sowie Dritte, die als Sicherheitsfachkraft oder Betriebsarzt bestellt sind. In der Mehrzahl der Fälle...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 5.1 bis max. 50 Beschäftigte (genaue Anzahl setzt UVV ein)

Kleine Unternehmen haben die Möglichkeit, sich anstelle der Regelbetreuung für eine alternative Betreuungsform zu entscheiden. In deren Zentrum steht die Eigenverantwortung des Unternehmers in Sachen Arbeitsschutz (Anlage 3 DGUV Vorschrift 2). Eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der alternativen Betreuung – auch als Unternehmermodell bekannt – ist die Maßgabe, dass d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss bei der Beschaff... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Beschaffung von Bürostühlen lässt sich nicht nach Katalog und Preis durchführen. Um wirtschaftlich und effizient einzukaufen, sollten Zuständige sich in das Thema einarbeiten. Dabei können interne und externe Fachleute helfen, wie Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte, Hersteller und Lieferanten, Berufgenossenschaften und (im Fall von Beschaffung für Schwerbehinderte) ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 4.1.1 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Wesentliche Aufgaben sind die Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung durch Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dies umfasst auch die Ableitung entsprechender Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle sowie die Anpassung der Gefährdungsbeurteilung an sich ändernde Gegebenheiten. Die Aufgaben müssen in regelmäßigen In...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche Verantwortung tragen... / 1.5 Haftung für die Folgen der Nichtwahrnehmung der Verantwortung

Wird die Verantwortlichkeit für den Arbeitsschutz missachtet, kann es zu Schäden kommen, für deren Beseitigung bzw. Wiedergutmachung der Arbeitgeber haftet. Haftung ist in diesem Zusammenhang die Verantwortlichkeit für Forderungen, die sich aus der Schädigung anderer ergeben. Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ergibt sich die Verantwortlichkeit aus verschiedenst...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 1.3 Reform der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten

Die Genehmigung der BGV A2/der GUV-V A2 verband das damalige BMWA mit der Auflage, auch die Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten zu reformieren. Die Reform sollte zum 1.1.2009 in Kraft treten. Entsprechende Reformforderungen enthielt auch ein Bundesratsbeschluss der Länder.[1] Danach sollten bei einer Reform u. a. Leitlinien sein: Anpassung der vorgeschri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zerspanungsmechaniker (Prof... / 7 Gefährdungsanalyse und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schornsteinfeger (Professio... / Zusammenfassung

Überblick War der traditionsreiche Beruf des Schornsteinfegers früher in erster Linie mit dem Kehren und Reinigen von Schornsteinen verbunden, hat sich das Berufsprofil heute durch die Modernisierung und Aufrüstung der Heizungsanlagen deutlich erweitert und vereint in sich neben der Reinigung und Kontrolle von Heizungs- und Abgasanlagen auch die Inspektion von Feuerstätten, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Straßenbauer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Straßenbauer befassen sich mit dem Bau von Straßen, Wegen, Plätzen einschließlich ihrer Instandhaltung. Die Straßendecken bestehen i. d. R. aus Asphalt oder Beton. Dies erfordert umfangreiche Kenntnisse über die zum Einsatz kommenden Arbeitsstoffe. Randbebauungen, Gartenwege und Terrassen erfolgen häufig mit Pflaster- bzw. Bordsteinen. Auch für die vorbereitenden E...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 3.2 Betriebsspezifischer Teil der Betreuung

Fester Bestandteil der Gesamtbetreuung ist neben der Grundbetreuung die betriebsspezifische Betreuung. Beide bauen aufeinander auf und sind miteinander verzahnt. Die betriebsspezifische Betreuung trägt den speziellen Erfordernissen des jeweiligen Betriebs Rechnung, wie sie z. B. aus seiner Art und Größe hervorgehen. Sie geht immer von spezifischen betrieblichen Gefährdungen,...mehr