Janina Roth
, Michael Schurr
In der Regel ist es unwirtschaftlich und organisatorisch zu aufwendig, den gesamten Bedarf eines Betriebes an Bürodrehstühlen per individueller Auswahl und Einzelbeschaffung abzudecken. Vielmehr besteht die Aufgabe des für die Beschaffung Zuständigen häufig darin, mit einem festen jährlichen Budget eine möglichst gute Ausstattung zu ermöglichen.
Dabei kann eine innerbetriebliche Beschaffungsnorm hilfreich sein. In dieser werden arbeitsplatz- und nutzerbezogene Anforderungen an Bürostühle festgelegt und für die auftretenden Anforderungsprofile geeignete Standardmodelle ausgewählt. Optimal ist es, wenn wenigstens für die häufigen Kategorien zwei Modelle angeboten werden können, um eine persönliche Auswahl zu ermöglichen (Wahlfreiheit). Eine Checkliste (vgl. Tab. 1), die bei einer Beschaffungsanforderung vom Beschäftigten ggf. mit Beratung durch Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt oder andere Sachkundige ausgefüllt wird, ermöglicht die zielgerichtete Auswahl und macht die Beschaffung transparent, sodass z. B. aus Statusüberlegungen resultierende Begehrlichkeiten vermieden werden können.
Auf diese Weise kann effizient und günstig beschafft werden und der Kostenrahmen ist weitgehend planbar. Einzelbeschaffungen sind dann nur noch in sehr wenigen Fällen, nämlich bei genau begründeten Sonderanforderungen, erforderlich, z. B. im Rahmen von Integrationsverfahren bei Behinderungen oder Rückengeschädigten.
| Arbeitsplatz (z. B. Sekretariat, Empfang, Bibliothek …) |
| Art und Dauer der Nutzung: |
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| Etwa 2 Stunden am Tag oder weniger |
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| Etwa 4 Stunden am Tag |
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| Etwa 8 Stunden am Tag oder mehr |
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| Abwechselnde Nutzung durch mehrere Beschäftigte |
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| Arbeitshöhen höher als ca. 80 cm, z. B. Arbeitstheken o. Ä. |
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| Bodenbelag: |
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| Hart (Kunststoff, Fliesen o. Ä.) |
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| Weich (Teppichboden) |
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| Besondere Umgebungsbedi... |