Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage- und Nachschuss-Besc... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Entscheidung behandelt, bezogen auf das geltende Recht, das Verhältnis zwischen dem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG und einem Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Der BGH meint, die Bestandskraft schütze den Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht. Falle eine seiner Grundlagen, nämlich ein Umlageschlüssel, müsse neu beschlossen werden. Das ist...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Per E-Mail gestellter Kindergeldantrag formwirksam

Leitsatz 1. Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2023 (DA‐KG 2023) enthält § 67 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kein Unterschriftserfordernis. 2. An die Form eines Kindergeldantrags sind keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen / 1.3 Nachholung unterlassener Rückstellungen

Ist eine passivierungspflichtige Rückstellung nicht bilanziert, ist die Bilanz fehlerhaft und muss grundsätzlich berichtigt werden. Kann die Bilanz, in der die Rückstellung erstmals hätte gebildet werden müssen, wegen Bestandskraft der Steuerfestsetzung nicht mehr berichtigt werden, ist die Bildung im ersten noch offenen Jahr gewinnmindernd nachzuholen. Achtung Zeitlich unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.1 Anlage U – Sonderausgaben – Realsplitting

Wer an seinen geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (begrenztes Realsplitting gem. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), soweit der Unterhaltsempfänger zustimmt.[1] Was Unterhaltszahlungen im steuerlichen Sinn sind Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Einkommensteuer im Trennungsjahr

Eine Zusammenveranlagung [1] der Eheleute – Besteuerung nach der günstigeren Splittingtabelle[2] –, ist nicht mehr möglich, wenn sie dauernd getrennt leben. Im steuerrechtlichen Sinne "dauernd getrennt" leben Eheleute, wenn sie während des ganzen Kalenderjahrs getrennt leben. Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt, halten sie aber die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 5.4.2 Keine Umsetzung der Richtlinie bzgl. Abrechnungsunternehmen

Die Vorgaben des Art. 7 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a), vi) ATAD, wonach Einkünfte von sog. Abrechnungsunternehmen aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen passiv sind, die von verbundenen Unternehmen erworben oder an diese verkauft werden und keinen oder nur einen geringen wirtschaftlichen Mehrwert bringen, setzt der deutsche Gesetzgeber nicht ausdrücklic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.2.2 Antrag

Rz. 292 Der Land- und Forstwirt kann nach § 13 Abs. 4 S. 2 EStG unwiderruflich beantragen, dass der Nutzungswert bei ihm ab dem Beginn eines Vz nach dem Vz 1998 nicht mehr besteuert wird. Mit der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ist das Wahlrecht für die jeweilige Wohnung verbraucht. Wird ein derartiger Antrag nicht gestellt, ist die Nutzungswertbesteuerung unbefristet for...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Steuerrückstellungen

Rz. 245 [Autor/Zitation] Alle bis zum Abschlussstichtag rechtlich oder wirtschaftlich entstandenen Steuerschulden des Unternehmens sind als Steuerrückstellung zu erfassen, soweit sie nicht – weil die Beträge mittels Bescheids mit formeller Bestandskraft feststehen – unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Die Berechnung der Steuerrückstellungen erfolgt grds....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ff) Wiederkehrende Wahlrechtsausübung

Rz. 789 Der Steuerpflichtige muss sich für jedes Veranlagungsjahr für den Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33a Abs. 1 EStG entscheiden. Der Antrag ist rechtsgestaltend, weil aus den in § 12 Nr. 2 EStG ertragsteuerlich unbeachtlichen Unterhaltszahlungen abziehbare Sonderausgaben werden. Der Antrag ist Merkmal des gesetzl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / a) Bilanzberichtigung

Rz. 484 Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf eine beim Finanzamt eingereichte Bilanz berichtigt werden. Eine Bilanzberichtigung ist zulässig, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen Bilanzansatz korrigiert wird.[344] Werden Einlagen im Jahr der Entstehung des Aufwandes nicht berücksichtigt, kommt eine erfolgswirksame Nachholung in einem Folgejahr nicht in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / hh) Nachträgliche Änderung der Abzugsbeträge

Rz. 793 Nicht selten werden Unterhaltsnachzahlungen noch für bereits veranlagte Kalenderjahre vorgenommen. Vorauszahlungen und Nachzahlungen von Unterhaltszahlungen sind – im Rahmen des Höchstbetrages von 13.805 EUR – im Kalenderjahr zuzüglich der Beträge nach dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung ab VZ 2010[570] als Sonderausgaben abziehbar,[571] selbst wenn zunäc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / (1) Voraussetzungen des § 7g EStG.

Rz. 336 § 7g EStG Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe (vgl. Rdn 367 ) Die Regelung des Investitionsabzugsbetrags wurde durch die Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt und ist ab Verkündung des Gesetzes am 18.8.2007 anwendbar. Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Präklusion

Rz. 308 Nach § 238 Abs. 2 FamFG kann der Abänderungsantrag nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch – beim Versäumnisbeschluss – nicht möglich ist oder war. Wie § 767 Abs. 2 ZPO wird § 238 Abs. 2 FamFG als Präklusionsvorschrift zur Sicherung der Rechtskra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Korrektur von Jahresabschlüssen

Rz. 325 [Autor/Zitation] Die Vorgehensweise bei der Korrektur eines aufgestellten Jahresabschlusses ist gesetzlich nicht geregelt, weshalb die GoB maßgebend sind (vgl. Altenburger in Bertl ua., Fehler und Fehlverhalten, 56). Kein fehlerhafter Abschluss liegt vor, wenn die Bilanzierung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmers im Zeitpunkt der Bilanzieru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen/Privatverm... / 10 Gewinnermittlung und Betriebsvermögen

Rz. 64 Nach § 4 Abs. 1 EStG ist Gewinn der um Entnahmen und Einlagen korrigierte Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Gemäß § 4 Abs. 3 EStG kann der Steuerpflichtige, der nicht verpflichtet ist, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen, und der auch keine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Grundsätze

Rz. 400 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG im Besonderen bereiten in der Praxis keine Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Werden jedoch in einem Unternehmen sowohl Umsätze getätigt, die zum Vorsteuerabzug ber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wiedereinsetzung in den vor... / II. Gesetzliche Grundlagen

War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs. 1 S. 1 AO). Die Regelung erfasst nur verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fristen, d.h. Handlungs- und Erklärungsfristen, die Beteiligte (§ 78 AO) oder Dritte gegenüber der Finanzbehörde zu wahren haben. Nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.3 Nichtablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 26 Die Korrekturpflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO setzt voraus, dass die Festsetzungsfrist für die Steuer, auf die sich die Erklärung bezieht, bereits durch die Abgabe der fehlerhaften Steuererklärung begonnen hat.[1] Mit Ablauf der begonnenen Festsetzungsfrist erlischt hierbei die Korrekturpflicht.[2] In diesem Zeitpunkt hat die mängelbehaftete Erklärung nämlich keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 13.7.2006 – IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl. I 2006, 461 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes Merkblatt: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Rz. 42 Muster 10.7: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X Muster 10.7: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Anlass und Zweck des Überprüfungsantrages Sie haben einen Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Antrag

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der zum Unterhalt Verpflichtete kann den SA-Abzug beim veranlagenden FA in der > Steuererklärung, aber auch schon bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beantragen (vgl § 37 Abs 3 Satz 4, § 39a Abs 1 Nr 2 EStG). Ergänzend > Rz 14. Der Antrag ist für jedes Kalenderjahr neu z...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Zustimmung des Berechtigten

Rz. 34 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Realsplitting ist von der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten abhängig (§ 10 Abs 1a Nr 1 EStG), weil die Unterhaltsleistungen bei ihm in dem Umfang, in dem sie beim Verpflichteten als SA abgezogen werden, als > Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1a EStG besteuert werden (> Rz 43). Die Zustimmung darf nicht an eine > Bedingung geknüpft werd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Identifizierung der Kinder

Rz. 8/2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 24b Abs 1 Satz 4 EStG wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende grundsätzlich nur dann gewährt oder erhöht (> Rz 16), wenn eine Identifizierung des Kindes durch die für dieses Kind vergebene > Identifikationsnummer möglich ist. Hierbei handelt es sich uE um ein zusätzliches Tatbestandsmerkmal (aA H/H/R/Krömker, § 24b EStG Rz 12...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht des Berechtigten – Berücksichtigung nach § 1a Abs 1 Nr 1 EStG und bestimmten DBA

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Empfänger des Unterhalts (der Berechtigte) muss diesen versteuern. Dazu muss er unbeschränkt steuerpflichtig sein. Nur durch > Unbeschränkte Steuerpflicht des Berechtigten kann das Prinzip des Realsplittings (SA-Abzug beim Leistenden/Versteuerung beim Berechtigten) verwirklicht werden (> Rz 12). Dieses Prinzip ist verfassungsgemäß (BFH 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Ermessensfehler

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ermessensfehler können darin bestehen, dass die FinBeh kein Ermessen ausübt, obwohl das Gesetz dieses vorschreibt (Ermessensnichtgebrauch), sowie darin, dass ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Werden die gesetzlichen Grenzen der Ermessensausübung – des Ermessensspielraums – nicht beachtet, ist der > Verwaltungsakt , der auf der Ermessensents...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.1 Verteilung des Restbuchwerts auf die Restnutzungsdauer

Beruht die in den Vorjahren unterlassene AfA auf einem Versehen des Steuerpflichtigen, z. B. einer Fehleinschätzung der Nutzungsdauer, d. h. dem Ansatz einer zu langen Nutzungsdauer oder einer rechtsirrigen Annahme und scheidet eine Teilwertabschreibung aus, ist die unterlassene AfA durch Verteilung des Restbuchwerts auf die neu zu schätzende Restnutzungsdauer nachzuholen. P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 7 Verfahren bei einheitlich und gesonderter Feststellung nach § 3a Abs. 4 EStG

Rz. 81 Die Bestimmungen des § 3a Abs. 4 EStG enthalten verfahrensrechtliche Spezialregelungen gegenüber den Vorschriften der AO. Sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a oder b AO gesondert (und einheitlich) festzustellen, hat das zuständige Feststellungs-FA (§ 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO i. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.4 Sonstige Auswirkungen

Rz. 16 Die aus dem Versorgungsausgleich ermittelten Monate dienen lediglich dazu, die für eine Rentengewährung erforderliche Wartezeit zu erreichen. Gleiches gilt für die aufgrund der Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung bzw. des Rentensplittings ermittelten Zeiten. Es handelt sich nicht um rentenrechtliche Zeiten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.1 Private Krankenversicherung

Rz. 43 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.3 Säumniszuschlag bei Beitragsforderung für die Vergangenheit

Rz. 6 Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid der Krankenkasse oder anlässlich einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger für die Vergangenheit festgestellt, ist die durch den Bescheid festgestellte Beitragsforderung im Allgemeinen auch bereits in der Vergangenheit fällig gewesen. Daher sind von der Fälligkeit an auch Säumniszuschläge zu erheben. Säumniszusc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.2 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1a

Rz. 8 Das in den §§ 120a bis 120c geregelte Rentensplitting eröffnet den von diesen Vorschriften erfassten Verheirateten und Verwitweten ein Abweichen von der bisherigen subsidiären Hinterbliebenenversorgung zugunsten einer eigenständigen Rentenanwartschaft. Dabei ist der Grundgedanke des Gesetzes die partnerschaftliche Teilung der in der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit erw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.1.4 Zur Vereinbarkeit des § 2a Abs. 1, 2 EStG mit dem europäischen Recht

Rz. 14 § 2a Abs. 1, 2 EStG schränkt nur die Abziehbarkeit ausl. Verluste ein. Erleidet ein unbeschränkt Stpfl. Verluste der in Abs. 1 genannten Art aus einer inl. Tätigkeit, kann er diese Verluste im Rahmen des § 2 Abs. 3 EStG abziehen, bei ausl. Verlusten ist dies nicht der Fall. Dies stellt einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit[1], die Dienstleistungsfreiheit[2] o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1 Umfassende Aufhebungs- und Änderungsmöglichkeit (Abs. 2 S. 1)

Rz. 80 § 164 AO schließt die Bestandskraft der Steuerfestsetzung in weitem Umfang aus, da die Finanzbehörde den Steuerbescheid während der Wirksamkeit des Vorbehalts ändern kann, ohne dass zusätzliche Voraussetzungen vorliegen müssen.[1] Die Finanzbehörde darf den Steuerbescheid aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen zugunsten wie zulasten des Stpfl. aufheben oder ändern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2.4.2 Nachträgliche Beifügung des Vorbehalts

Rz. 29 Eine Berichtigung nach § 129 AO durch Anfügen des Vorbehalts kann erfolgen, wenn ein mechanisches Versehen für die unterbliebene Vorbehaltsfestsetzung ursächlich war.[1] Dabei ist es entgegen einer Literaturmeinung nicht erforderlich, dass sich das mechanische Versehen aus dem Erklärungsgehalt des Steuerbescheids ergibt oder aus den dem Stpfl. vorliegenden Unterlagen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Zweck und Wesen der Vorschrift

Rz. 1 Diese Vorschrift dient der Beschleunigung der ersten Steuerfestsetzung sowie eine zeitnahe Erhebung der vom Stpfl. ermittelten Abschlusszahlungen.[1] Sie soll eine rasche Bearbeitung der eingehenden Steuererklärungen dadurch ermöglichen, dass die Steuer ohne besondere Prüfung aufgrund der Angaben des Stpfl. festgesetzt wird und die spätere Überprüfung vorbehalten bleib...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 12 Nach dem Wortlaut des § 164 Abs. 1 S. 1 AO steht die Beifügung des Vorbehalts der Nachprüfung in der Entscheidung der Finanzbehörde. Wie jedoch schon § 164 Abs. 1 S. 2 AO zeigt, ist die Beifügung des Vorbehalts durch die Finanzbehörde nicht der einzige Fall. Es gibt daneben die Möglichkeit, dass die Steuerfestsetzung kraft Gesetzes, ohne eine entsprechende Entscheidun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2.4.4 Bestand des Vorbehalts bei Änderungsveranlagung und Einspruchsentscheidung

Rz. 33 Nach der Rechtsprechung[1] bleibt der Nachprüfungsvorbehalt auch dann bestehen, wenn der Änderungsbescheid, der eine unter Vorbehalt stehende Steuerfestsetzung ändert, selbst den Vorbehalt nicht enthält. Der Änderungsbescheid nehme den Regelungsinhalt des Ursprungsbescheids auf und modifiziere ihn. Im Übrigen bleibe der Ursprungsbescheid bestehen.[2] Ordne die Finanzb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2.4.5 Erstmalige Vorbehaltsaufnahme im Einspruchs- und Klageverfahren

Rz. 40 Anders ist die Situation jedoch, wenn der Stpfl. den Bescheid angefochten hat. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens kann eine vollständige Überprüfung erfolgen, eine Beschränkung der Überprüfung auf das Begehren des Einspruchsführers erfolgt nicht, vgl. § 367 Abs. 2 S. 1 AO. Für das Einspruchsverfahren gelten zudem nach § 365 Abs. 1 AO die für den Erlass des angefochten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.2 Wirkung der Aufhebung des Vorbehalts

Rz. 113 Die Aufhebung des Vorbehalts hat durch die gesetzliche Fiktion die Wirkung einer erstmaligen Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung mit dem materiellen Inhalt der Vorbehaltsfestsetzung. Der Stpfl. hat jetzt die Möglichkeit, einen Rechtsbehelf einzulegen, da er möglicherweise mit seinem Vorbringen gegen die Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 69 Gegen die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ist nach § 347 AO der Einspruch statthaft. Das Begehren des Rechtsbehelfs kann sich richten gegen den Vorbehalt selbst, also das Ziel einer endgültigen Steuerfestsetzung verfolgen, oder gegen den Inhalt des Bescheids.[1] Ein Vorbehaltsbescheid ist damit auch dann anfechtbar, wenn sich der Stpfl. nur durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2.5 Wirkung des Nachprüfungsvorbehalts

Rz. 44 Der Vorbehalt ermöglicht die Änderung der Steuerfestsetzung nach § 164 Abs. 2 AO (Rz. 80). Er hat jedoch keinen Einfluss auf den Eintritt der Unanfechtbarkeit. Auch eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wird daher bei Ablauf der Rechtsbehelfsfrist unanfechtbar.[1] Der Dritte im Sinne des § 166 AO muss sich den Eintritt der formellen Bestandskraft ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Antragsrecht des Steuerpflichtigen (Abs. 2 S. 2) und Hinausschieben der Entscheidung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 91 Der Stpfl. kann nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO jederzeit beantragen, die Steuerfestsetzung zu seinen Gunsten zu ändern. Er kann also neue Tatsachen, eine geänderte eigene Rechtsauffassung oder eine geänderte Rechtsprechung vorbringen. Auch kann er steuerliche Wahlrechte neu ausüben, sofern das materielle Recht dies gestattet (vgl. hierzu auch Rz. 80). Weil § 164 Abs. 2 S. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2.4.3 Rechtswidriger Vorbehalt

Rz. 32 Hat die Finanzbehörde der Steuerfestsetzung zu Unrecht einen Vorbehalt beigefügt, etwa wenn der Fall bereits abschließend geprüft war, ist der Verwaltungsakt (Steuerbescheid) rechtswidrig, aber nicht nichtig.[1] Die Finanzbehörde erwirbt hierdurch die (formale) Rechtsposition zur Änderung der Steuerfestsetzung.[2] Auch eine Aufhebung des Vorbehalts kann dann nur noch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.1 Aufhebung des Vorbehalts

Rz. 101 Die Finanzbehörde ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, den Steuerfall erneut aufzugreifen. Sie kann stattdessen den Ablauf der Festsetzungsfrist abwarten, mit dem der Vorbehalt kraft Gesetzes entfällt.[1] Mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist entfällt nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO der Vorbehalt. Das gilt gem. § 181 Abs. 1 S. 1 AO i. V. m. § 164 Abs. 4 S. 1 AO auch für...mehr