Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 12.1. Erklärung zur Vollverschonung ("Optionsverschonung") nach Abs. 10

Rz. 293 Nach Abs. 10 kann der Erwerber des begünstigten Vermögens unwiderruflich erklären, dass anstelle der 85 %igen Regelverschonung eine Vollverschonung in Höhe von 100 % des begünstigten Vermögens gewährt wird (Abs. 10 Nr. 1). Der Antrag auf Optionsverschonung kann nur einheitlich für das gesamte begünstigte Vermögen gestellt werden und nicht etwa nur für einzelne wirtsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nachforderungsbescheid

Rn. 81 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Nachforderungsbescheid kann als Steuerbescheid nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist noch gemäß § 129 AO berichtigt und nach §§ 172ff AO aufgehoben oder geändert werden. Zur Änderungssperre des § 173 Abs 2 AO s Rn 83.mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Hinzuziehung und Beiladung

Rz. 6 Nach § 360 Abs. 3 Satz 1 AO sowie § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO sind Dritte, die an einem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber zu ergehen hat, zwingend zum Einspruchs- oder Klageverfahren beizuladen. Bei Rechtsbehelfsverfahren betreffend Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundla...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.5 Kein Ermäßigungsanspruch

Rz. 46 Zuletzt darf die ausländische Erbschaftsteuer auch keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegen. Eine solche dürfte im Regelfall mit der Bestandskraft der Steuerfestsetzung ohnehin ausgeschlossen sein (s. Rn. 41). Rz. 47 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sammelhaftungsbescheide

Rn. 58 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Behält der ArbG entgegen § 38 Abs 3 S 1 EStG die entstandene LSt nicht ein, so trifft ihn bezüglich jeder einzelnen Zuwendung eine gesonderte Haftung (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). In der Praxis ergeht regelmäßig ein einheitlicher Haftungsbescheid für die Summe aller Haftungsfälle. Ein solcher (faktisch) einheitlicher Bescheid stellt eine Zusammen...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Antrag

Rz. 56 Die Anrechnung hat auf Antrag des Steuerpflichtigen zu erfolgen. Neben dem Steuerpflichtigen sind auch die Personen antragsberechtigt, die berechtigt sind, eine Steuererklärung abzugeben, wie z. B. der Testamentsvollstrecker. Die Vornahme der Anrechnung steht nicht im Ermessen des zuständigen Finanzamts, sondern hat bei Vorliegen der Voraussetzungen zu erfolgen (s. BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis LSt-Haftung zur Pauschalierung der LSt

Rn. 87 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Rahmen einer LSt-Außenprüfung kann es von Bedeutung sein, ob der ArbG, der zunächst eine Pauschalierung der LSt gewählt hat, noch die Pauschalierung widerrufen kann. Dies ist umstritten. ME kommt ein Widerruf noch bis zur formellen/materiellen Bestandskraft des Pauschalierungsbescheides in Betracht (s BFH BStBl II 2016, 1010; zum Meinungs...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.1 Grundsätzliches

Rz. 51 Bei Überschreiten des Schwellenwerts von 26 Mio. EUR wird das Abschmelzungsmodell nicht bereits von Amts wegen gewährt, sondern es bedarf eines Antrags des Erwerbers. Dies gilt auch im Falle einer Schenkung, obwohl der Schenker gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG neben dem Erwerber ebenfalls Steuerschuldner ist (Hannes/Holtz in M/H/H, § 13c Rz. 10), sowie für den Fall, das...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2 Voraussetzungen

Rz. 182 Von dem Wahlrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht konnte Gebrauch gemacht werden, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen vorlagen: Der Erwerber stellte einen Antrag. Der Antrag war formfrei, bedurfte keiner Begründung und konnte bis zur Bestandskraft der Veranlagung gestellt werden. Der Antrag war an das örtlich zuständige Finanzamt zu richten (s. Rn. 187). Bei...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 7.2.2 Verhältnis zur Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 193 Eine weitere Steuerbegünstigung bringt die Gemeinnützigkeit bei der Erbschaftbesteuerung der Errichtung und der späteren Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung mit sich (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG). Das ErbStG befreit sämtliche "Zuwendungen" an gemeinnützige Rechtsträger und damit sowohl die Dotation der Stiftung bei ihrer Errichtung als auch die Zustiftun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Vorteilhaftigkeitsüberlegungen

Rz. 23 Der Antrag nach § 13c Abs. 1 Satz 1 ErbStG für Erwerbe begünstigten Vermögens über 26 Mio. EUR scheint auf den ersten Blick attraktiv, da ein verringerter Verschonungsabschlag für den Steuerpflichtigen immer noch besser erscheint, als durch ein Unterlassen des Antrags überhaupt keinen Verschonungsabschlag gewährt zu bekommen. Allerdings sollte in der Beratungspraxis v...mehr

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Anhang 3 Internationales Er... / 1 Nationales Recht und Europarecht

Rz. 1 Regelungen des Internationalen Erbschaftsteuerrechts dienen zum einen der Sicherstellung der Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten, zum anderen der Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Nachlass-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer im In- und Ausland. Die Regelungen des ErbStG werden hierbei durch Regelungen des AStG und der bestehenden Doppelbesteuerungsab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Haftungsbescheid

Rn. 82 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Da der Haftungsbescheid kein Steuerbescheid ist, sind die §§ 172ff AO nicht anwendbar. Die Berichtigung, Änderung und Aufhebung des Haftungsbescheids richtet sich nach §§ 129, 130, 131 AO, s BFH BStBl II 1994, 715. Die Änderung des Haftungsbescheids zugunsten des Haftenden ist auch noch nach Ablauf der Festsetzungsfrist möglich (s BFH BStBl ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.1 Konzeption der auflösenden Bedingung und Kritik

Rz. 87 Die auflösende Bedingung ist in einem Widerrufsvorbehalt für den Verwaltungsakt des Erlasses geregelt. Dieser Widerrufsvorbehalt ist eine unselbstständige Nebenbestimmung kraft Gesetzes. Damit wird ermöglicht, bei einer Änderung der Steuerfestsetzung auch den Verwaltungsakt über den Erlass der Steuer entsprechend zu ändern. Tritt eine auflösende Bedingung i. S. d. Sat...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Antragserfordernis

Rz. 24 Auf Antrag des Erwerbers wird bei Überschreiten der Prüfschwelle von 26 Mio. EUR – bzw. 37 Mio. EUR (unter Anwendung des § 13a Abs. 9 ErbStG (30 % max. Vorwegabschlag bei bestimmten Familienunternehmen)) – eine Verschonungsbedarfsprüfung durchgeführt. Dem Erwerber soll in diesem Zusammenhang zugemutet werden, in bestimmten Umfang sein sog. verfügbares Vermögen gem. § ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Ermittlung des Verschonungsabschlags

Rz. 15 Entscheidet sich der Steuerpflichtige für den Antrag auf Anwendung des Abschmelzungsmodells nach § 13c Abs. 1 Satz 1 ErbStG, reduziert sich der Verschonungsabschlag ab einem Erwerb begünstigten Vermögens von mehr als 26 Mio. EUR um 1 %-Punkt je Überschreitung des Betrags von 26 Mio. EUR um volle 750.000 EUR. Das Abschmelzungsmodell gilt bei beiden Varianten der Versch...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Schenker als Steuerschuldner

Rz. 12 Daneben ist auch der Schenker selbst Steuerschuldner. Die Inanspruchnahme auch des Schenkers ist verfassungskonform. Zwar lässt sich die Besteuerung des Schenkers nicht aus dem Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit herleiten, denn der Schenker ist ja gerade nicht bereichert. Der Schenker wird jedoch auch nur nachrangig nach dem Beschenkten besteuert; er ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.1 Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 35 Die LSt-Außenprüfung entfaltet gegenüber dem Arbeitgeber die Wirkungen einer Außenprüfung nach § 193 AO. Sie führt daher nach § 171 Abs. 4 AO zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für die LSt. Dies gilt in gleicher Weise für eine etwaige Haftung des Arbeitgebers, da insoweit nach § 191 Abs. 3 AO die Vorschriften über die Festsetzungsfrist entsprechend anzuwenden sin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Änderungen tatsächlicher und rechtlicher Art

Rz. 35 [Autor/Stand] Unter den Begriff der Änderungen i.S. des § 225 Satz 2 BewG fallen zunächst die Änderungen tatsächlicher Art, die zu einer abweichenden Feststellung führen. Ohne Bedeutung ist, wann dem Finanzamt die Änderungen bekannt werden. Änderungen in diesem Sinne liegen z.B. vor, wenn sich infolge zwischenzeitlicher Bebauung die Grundstücksart ändert, wenn auf der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Strafrahmen, Strafzumessung und Nebenfolgen

Schrifttum: AM, Strafzumessung bei Zigarettenschmuggel, PStR 2011, 194; Leplow, Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht: BGH-Rechtsprechung von Juni 2008 bis Februar 2011, PStR 2011, Wegner, § 374: Minder schwerer Fall der Steuerhehlerei nicht ohne Weiteres anzunehmen – mit Checkliste, PStR 2015, 203; Weidemann, Steuerhehlerei bei Einfuhr und Verbringung von Zigaretten, PStR 2011...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / III. Wesentliche Erfolgsparameter bei der Testamentsvollstreckung

Rz. 38 Neben den rechtlichen und steuerlichen Fachkenntnissen zur Testamentsvollstreckung sind nach unseren Erfahrungen etliche "weiche" Erfolgsfaktoren für das Gelingen einer Testamentsvollstreckung im Sinne des Erblassers von entscheidender Bedeutung. Die Bestimmung der richtigen Person zum Testamentsvollstrecker erhöht die Bestandskraft der Nachfolgegestaltung gegenüber A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 9 Frist zur Anwendung eines vorläufigen Verlustrücktrags, Abs. 8

Rz. 11 Der Antrag auf Berücksichtigung eines vorläufigen Verlustrücktrags für 2020 kann in der Steuerfestsetzung 2019 grundsätzlich bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist ausgeübt werden. Die Bestandskraft des Steuerbescheids, in dem sich der Antrag auswirkt (Vz 2019), schränkt die Wahlrechtsausübung ein.[1] Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung können Antra...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 9 Die Abgabe einer Vermögensauskunft kann von der Vollstreckungsbehörde nur in dem auf endgültige Befriedigung gerichteten Vollstreckungsverfahren verlangt werden, nicht jedoch im Rahmen des nur zur Sicherung des Anspruchs dienenden dinglichen Arrestes nach § 324 AO.[1] Voraussetzung für die Abnahme der Vermögensauskunft ist dabei in jedem Fall ein vollstreckbarer Anspru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.6.1 Einspruchsverfahren

Rz. 62 Die "Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft" umfasst die zwei Verpflichtungen des Vollstreckungsschuldners, ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und die Richtigkeit desselben zu Protokoll an Eides statt zu versichern. Sie sind trotz der gesetzlichen Regelung in unterschiedlichen Absätzen des § 284 AO als Regelungseinheit anzusehen. Diese "Aufforderung zur Abgabe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.5.1 Ladung

Rz. 52 Die Finanzbehörde hat den Vollstreckungsschuldner nach § 284 Abs. 4 AO zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft zu laden. Diese Ladung ist regelmäßig die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.[1] Die Bestimmung des Termins zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und Abnahme der Versicherung an Eides statt ist ein unselbstständiger Teil des einheit...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.2 Rentenverfahren

Rz. 8 Verwaltungsverfahren zur Feststellung oder Ablehnung eines Rentenanspruchs sowie damit im Zusammenhang stehende Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren unterbrechen nach dem Wortlaut des § 198 Satz 1 die in § 197 Abs. 2 geregelte Frist für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen ebenfalls. Dies gilt allerdings nur, wenn diese Rentenverfahren in den ersten 3 Kalendermo...mehr

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Reichweite einer Erledigungserklärung; Teileinspruchsentscheidung

Leitsatz 1. Mit der Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen im Finanzprozess wird das Verfahren abgeschlossen und erwächst der betreffende Steuerbescheid in Bestandskraft. 2. Das Revisionsgericht hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, welchen Inhalt ein Verwaltungsakt hat. 3. Die Teileinspruchsentscheidung erfordert einen Ausspruch darüber, hinsichtlich welcher Teile ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8 Bildung eines Ausgleichspostens bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (§ 4g Abs 4 EStG)

Tz. 635 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 4g Abs 4 S 1 EStG finden die Bestimmungen zur Bildung und Auflösung eines AP auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG entspr Anwendung. Nach § 4g Abs 4 S 2 EStG muss der Stpfl hierfür die entspr WG in ein lfd zu führendes Verzeichnis aufnehmen und demzufolge den AP getrennt ausweisen. Der Stpfl muss ebenfalls Aufzeichnungen führ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / M. Optionsverschonung (Abs. 10)

Rz. 305 [Autor/Stand] Abweichend vom Grundfall nach §§ 13a Abs. 1, 13b Abs. 2 ErbStG, in dem 85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei gestellt werden, kann der Erwerber unwiderruflich erklären, dass der Verschonungsabschlag 100 % betragen soll, § 13a Abs. 10 ErbStG. Rz. 306 [Autor/Stand] In diesem Fall wird die Steuerbefreiung nach § 13a Abs. 1 bis 9 ErbStG i.V.m. § 13b Erb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Auswirkungen der Änderung durch das AbzStEntModG auf bestehende Freistellungsbescheinigungen

Rz. 618 [Autor/Stand] Problemstellung. Am 9.6.2021 ist die Neufassung des § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. AbzStEntModG mit grundsätzlicher Rückwirkung auf alle offenen Fälle (vgl. zur zeitlichen Anwendung und daraus sich ergebende Verfahrensfragen ausf. Rz. 76 ff.) in Kraft getreten. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkung dies für zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage des § 50...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zeitlicher Anwendungsbereich

a) Grundsätzliches, Überblick Rz. 76 [Autor/Stand] Grundsätzliches. In der Rechtsanwendungspraxis ist hinsichtlich der Anwendung einer Norm zwischen zwei Zeitpunkten zu differenzieren (s. auch Rz. 607 ff.): Zum einen der Zeitpunkt, zu dem sich der unter den Tatbestand zu subsumierende Sachverhalt ereignet hat, zum anderen der Zeitpunkt der praktischen Anwendung einer Norm dur...mehr

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Treuwidrige Anmaßung der Gesellschafterstellung – Ansprüche des Mitgesellschafters

Zusammenfassung Die unter sittenwidriger Anmaßung der (Allein-)Gesellschafterstellung beschlossenen Satzungsänderungen sind für die Zukunft rückgängig zu machen. Hintergrund Dem Urteil des Kammergerichts liegt folgender Sachverhalt zugrunde: S (der Beklagte) war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der F GmbH. Er hielt jedoch 80 % der Anteile treuhänderisch für P (den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wahlrecht bei Gewinnermittlung

Rn. 412 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden als Gewinn erfasst (vgl § 2 Abs 2 Nr 1 EStG). Da die Gewinnermittlung nach § 5 EStG ausschließlich bei gewerblichen Einkünften anzuwenden ist, kommt für die Gewinnermittlung nur der Vermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG oder die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG in Betracht (B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.6 Einschränkung des § 50d Abs. 3 EStG für in der EU ansässige Entlastungsberechtigte

Rz. 155 Der EuGH hat in einer grundsätzlichen Entscheidung Stellung zu der Frage genommen, inwieweit § 50d Abs. 3 EStG der Mutter-Tochter-Richtlinie entspricht und sich im Rahmen der Grundfreiheiten hält.[1] Die Entscheidung ist zwar zu der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung des § 50d Abs. 3 EStG ergangen, lässt jedoch auch Rückschlüsse auf die Vereinbarkeit des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 40 EStG gehört zu den Regelungen über das LSt-Verfahren. Die Vorschrift enthält 3 deutlich voneinander abgegrenzte Teile. § 40 Abs. 1 und 2 EStG regeln jeweils eine Gruppe von Pauschalierungstatbeständen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen. Bei den Tatbeständen des § 40 Abs. 1 EStG ist die pauschale LSt mit dem durchschnittlichen Steuersatz zu ermitteln, bei den Tatbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Freistellung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Abs. 8)

Rz. 174 § 50d Abs. 8 EStG ist durch G. v. 15.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004 eingeführt worden.[2] Die Vorschrift enthält eine besondere Bestimmung für die Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt stpfl. ist. Angesprochen ist also der Fall, dass in der Bundesrepublik ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf...mehr

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Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG

Leitsatz 1. Die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs für eine zusätzliche Altersvorsorge gemäß § 10a EStG steht im Wahlrecht des Steuerpflichtigen. Dieses Wahlrecht muss nicht zwingend durch Abgabe der Anlage AV zur Einkommensteuererklärung ausgeübt werden, sondern kann auch formlos geltend gemacht werden. 2. Die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids g...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / c) Zitterbeschlüsse

Rz. 103 Bis zu der sogenannten "Jahrhundertentscheidung" des BGH vom 20.9.2000[181] ging die ganz h.M. und Praxis davon aus, dass formal ordnungsgemäße Beschlüsse nach Ablauf der Anfechtungsmonatsfrist des § 23 Abs. 4 WEG a.F. in Bestandskraft erwachsen, und zwar auch dann, wenn Sie vereinbarungs- bzw. gesetzesändernden oder -ersetzenden Charakter hatten. Das ermöglichte ins...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2 Rechtsschutz

Die rechtsverbindlichen Entscheidungen der KSK und der DRV ergehen in Verwaltungsakten und damit durch eine förmliche Regelung, gegen die Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Neben den förmlichen und fristgebundenen Rechtmitteln Widerspruch und Klage steht aber auch bei eingetretener Bestandskraft eines Bescheids auch die Möglichkeit eines Antrags nach § 44 SGB X auf Neuentsch...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Vereinbarungen und Beschlüsse (§ 10 Abs. 1, 2, 3 WEG)

Rz. 71 Vereinbarungen betreffen das generelle Grundverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander. Ihre Gesamtheit bestimmt neben den nicht abbedungenen gesetzlichen Gemeinschaftsregelungen die Gemeinschaftsordnung. Eine präzisere begriffliche Abgrenzung zu sonstigen Regelungsgegenständen ist kaum möglich. Es gilt die Faustregel: "Vereinbarung" ist das, was präzise als Vereinb...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 5.2 Zerlegungsverfahren (§§ 185 bis 189 AO)

Rz. 43 Auf die Zerlegung des GewSt-Messbetrags sind nach § 185 AO die für die Festsetzung des GewSt-Messbetrags geltenden Vorschriften des § 184 AO entsprechend anzuwenden, soweit in den §§ 186 bis 189 AO nichts anderes bestimmt ist. Nach § 184 Abs. 1 S. 3 AO gelten für die Zerlegung sinngemäß auch die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung in den §§ 134 bis 217 ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 54–59 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Verzicht auf die Lieferschwelle (§ 3c Abs. 4 UStG i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 32 § 3c Abs. 4 UStG räumt dem Lieferer, der mit seinen Lieferungen in einen anderen Mitgliedstaat die jeweilige Lieferschwelle nicht überschreitet, die Möglichkeit ein, auf die Anwendung der Regelungen über die Lieferschwelle zu verzichten (Option für die Besteuerung im Bestimmungsland). Die Option kann für jeden Mitgliedstaat einzeln erklärt werden.[1] Macht der Liefere...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur fehlenden Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheides

Leitsatz Hat eine steuerbegünstigte Körperschaft mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und erzielt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, für den streitig ist, ob dieser ein Zweckbetrieb ist, einen Gewinn von 0 €, ergibt sich aus einem Steuerbescheid, der eine Steuer von 0 € festsetzt, keine für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage erforderliche Beschwer. Normenkette §...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Höhe der Säumniszuschläge ab 2019 verfassungsrechtlich bedenklich

Leitsatz Die Höhe der Säumniszuschläge ist seit 2019 vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich bedenklich. Sachverhalt Antragstellerin war eine GmbH, die im Jahr 2019 ein Grundstück erwarb. Die für den Erwerb fällige Grunderwerbsteuer zahlte die Antragstellerin verspätet, sodass das Finanzamt Säumniszuschläge festsetzte. Gegen d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zulässigkeit der Klage im Fall der Zusammenveranlagung

Leitsatz Erhebt im Falle einer Zusammenveranlagung nur ein Ehegatte Klage gegen den Einkommensteuerbescheid und wird der Bescheid gegenüber dem anderen Ehegatten bestandskräftig, kann dem klagenden Ehegatten nicht allein deswegen die Klagebefugnis und das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen werden, weil die festgesetzte Steuer schon entrichtet ist und ein Aufteilun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts

Leitsatz 1. Allein der Umstand, dass zur Bestimmung der zutreffenden Höhe des steuerlichen Einlagekontos nicht die mechanische Übernahme der im Jahresabschluss angegebenen Kapitalrücklage ausreicht, sondern auf einer zweiten Stufe noch weitere Sachverhaltsermittlungen zur tatsächlichen Höhe des steuerlichen Einlagekontos erforderlich sind, schließt eine offenbare Unrichtigke...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.10 Streichung aus dem Hilfsmittelverzeichnis (Abs. 10)

Rz. 45 Der GKV-Spitzenverband kann vom Hersteller erforderliche Unterlagen anfordern, um das Hilfsmittelverzeichnis fortzuschreiben (Satz 1). Dabei ist eine angemessene Frist zu setzen, die sich aus der Verfahrensordnung ergibt. Rz. 46 Legt der Hersteller die angeforderten Unterlagen nicht fristgemäß vor, verliert die Aufnahme des Produktes in das Hilfsmittelverzeichnis ihre ...mehr