Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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AGS 10/2019, Informationspf... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Das angefochtene Urteil beruht weder auf einer Rechtsverletzung noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung (§§ 522 Abs. 2 Nr. 1, 513 Abs. 1 ZPO). Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger kann von den Beklagten keinen Schadensersatz wegen einer Verletzung d...mehr

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AGS 10/2019, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Sowohl die Beschwerde als auch die Anschlussbeschwerde haben keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwar prinzipiell der Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Jedoch entscheidet wegen grundsätzlicher Bedeutung der hier vorliegenden Angelegenheit gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat als Gesamtspruch...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Berufsrecht: Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung in der Krise deutlich verschärft

Der BGH hat mit Urteil vom 26.1.2017 (Az. IX ZR 285/14) seine Rechtsprechung zur Haftung von Steuerberatern in der Krise teilweise geändert und zu Lasten der steuerberatenden Berufe erheblich verschärft. Bereits mit Urteil vom 7.3.2013 (Az. IX ZR 64/12) hatte sich der BGH mit der Haftung von Steuerberatern in der Krise auseinandergesetzt. Nun wurde die Problematik im Rahmen ...mehr

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Bundesjustizministerium plant Reform der Berufsausübung der Rechtsanwälte

Zusammenfassung Für die vom DAV seit langem geforderte große Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung hat das Justizministerium nun ein Eckpunktepapier vorgelegt. Es sieht eine gesetzliche Regelung der Berufsausübungsgesellschaften sowie eine deutliche Liberalisierung der interprofessionellen Zusammenarbeit vor. Nachdem die sogenannte kleine Reform der BRAO im Jahr 2017 hinter d...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Auskunfts- und Rechenschaftspflicht bei beendetem Mandat

Das OLG Brandenburg hat sich mit Urteil vom 11.4.2018 (Az. 11 U 123/16) mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine grundsätzliche Auskunfts- und Rechenschaftspflicht eines Rechtsanwalts auch dann noch besteht, wenn der Herausgabeanspruch des Auftraggebers gem. § 677 BGB i. V. m. § 50 Abs. 2 BRAO bereits erfüllt ist. Insbesondere ging es dabei auch um die Frage, inwieweit eine...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 3.2 Outsourcing und Berufsrecht

Die ähnlich aufgebauten Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Bundesnotarordnung (BNotO), der Patentanwaltsordnung (PAO), des Steuerberatungsgesetzes(StBerG) und der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) ermöglichen jetzt das Outsourcing. Die für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Patentanwältinnen und Patentanwälte bereits auf Ebene des Satzungsrechts best...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 3.1.3 Ausnahmen von der Strafbarkeit von Berufsgeheimnisträgern nach § 203 Abs. 3 StGB

Um auch für die Berufsgruppen, für deren Berufsausübungsrecht der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat, so weit als möglich Rechtssicherheit zu schaffen, sieht die Neufassung eine Einschränkung der Strafbarkeit nach § 203 Abs. 1 StGB vor. Soweit das "Offenbaren" eines Geheimnisses für die "Inanspruchnahme der Tätigkeit der sonstigen mitwirkenden Personen erforderlich ist", ...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 3 Straf- und berufsrechtliche Rahmenbedingungen

Beim Outsourcing sind neben vertraglichen Regelungen auch die gesetzlichen Anforderungen des Strafrechts sowie des Berufsrechts zu beachten. Mit den gesetzlichen Neuregelungen zum Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung[1] hat der Gesetzgeber am 30.10.2017 wichtige Änderungen des § 203 StGB vorgenommen und eine Neuregelung in § 62 Steuerber...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Berufsrecht: Die Handakte und das Zurückbehaltungsrecht

Vielfach geht es beim Begriff der Handakte um deren rechtliche Einordnung, und ob wegen offener Honorarforderungen ein Zurückbehaltungsrecht für fällige Gebührenforderungen besteht. Der Begriff der Handakte ist in § 66 Abs. 3 StBerG geregelt und außerdem in § 320 BGB und § 273 BGB von Bedeutung. Die verschiedenen Handaktenbegriffe Nach § 66 Abs. 3 StBerG gehören zur Handakte n...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Berufsrecht: Verheimlichte Provision bei Anlageempfehlung des Steuerberaters

Mit Urteil vom 6.12.2018 (Az. IX ZR 176/16) entschied der BGH, inwieweit der Steuerberater verpflichtet ist, den Mandanten im Rahmen einer Anlageempfehlung darüber aufzuklären, dass ein folgender Vertragsabschluss mit wirtschaftlichen Vorteilen für den Steuerberater verbunden ist. Zudem befasste sich der BGH mit der Frage, in welchem Umfang der steuerliche Schaden zu würdige...mehr

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AGS 07/2019, Forderungsüber... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Beklagten hat nach einstimmiger Auffassung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die Sache hat keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung; auch erfordert weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung durch Urteil des Berufungsgerichts. Schließlich ist nach den Umständen des F...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Fernabsatzvertrag und dessen Folgen

Anhand des BGH-Urteils v. 13.11.2017 (Az. IX ZR 204/16) wird sehr deutlich, welche Risiken Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler eingehen, sofern das Kerngeschäft im großen Stil über die Akquise im Internet und die Kommunikation ohne persönlichen Mandantenkontakt abläuft. Selbst wenn dieser später gesucht wird, heilt diese Tatsache nicht den Tatbestand, dass d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 3 Die Voraussetzungen für die Anhörung der Berufskammer

Rz. 4 Materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anhörung nach § 411 AO ist die Begehung einer Steuerordnungswidrigkeit i. S. d. § 377 AO .[1] Verstöße gegen Berufs- oder Standespflichten werden von § 411 AO nicht erfasst. Rz. 5 Der Täter der Steuerordnungswidrigkeit muss ferner in Ausübung seines Berufs gehandelt haben. Dies ist nicht nur der Fall, wenn er entsprechend der Vo...mehr

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ZErb 05/2019, Die Erbengemeinschaft

Stephan Rißmann (Hg.) zerb verlag, 2019, 3. Auflage; 930 + XIII Seiten, 99 EUR ISBN 978-3-95661-081-3 Es war nur eine Frage der Zeit, bis die 3. Auflage des erfolgreichen Kompendiums zur Erbengemeinschaft von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Stephan Rißmann (Potsdam) erscheinen würde. So wie zum Beispiel die Erbrechtskommentierung des MüKos oder des Staudinger gehört di...mehr

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AGS 05/2019, Gerichtskosten... / 2 Aus den Gründen

1. Der Widerspruch des Klägers gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung ist als Erinnerung nach § 66 GKG zu werten. Die Erinnerung, über die nach Übertragung durch die Einzelrichterin gem. § 66 Abs. 6 S. 2 GKG der Senat entscheidet, ist zulässig und begründet. Der Zulässigkeit der Erinnerung steht nicht entgegen, dass der Kläger sie persönlich eingelegt hat. Die Erinnerun...mehr

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zfs 05/2019, Hinweispflicht... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kl. kann von den Bekl. keinen Schadensersatz wegen einer Verletzung des anwaltlichen Beratungsvertrages gem. §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB oder gem. § 667 BGB verlangen." Solche Ansprüche scheitern dabei nicht daran, dass bereits Verjährung eingetreten wäre. Denn erst mit Abschluss des Arzthaftungsprozesses durch Urt. des LG Ko...mehr

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zfs 05/2019, Hinweispflicht... / 3 Anmerkung:

Der Beschl. des OLG ist die – soweit ersichtlich – erste bekannt gewordene Entscheidung eines Obergerichts, die sich mit der Verpflichtung des Rechtsanwalts befasst, den Mandanten auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hinzuweisen. Deshalb ist es verwunderlich, dass das OLG Köln der Rechtssache keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung beigemessen hat. Hinweis auf Prozessfi...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / Literaturtipps

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Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 4.1 Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen

Rz. 12 Fehlt es an den gesetzlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen, so ist die Bestellung zum Vorstand grundsätzlich nichtig. Einer Anfechtung gem. § 51 bedarf es folglich auch dann nicht, wenn die Wahl durch die Generalversammlung erfolgt. Allerdings ist die Bestellung eines Nichtmitglieds zum Vorstand der Genossenschaft wirksam, soweit hiermit die Verpflichtung zum Erwerb de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Stellung und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rn 64 Die Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird von der herrschenden Meinung dahingehend umschrieben, dass er ein privates Amt im eigenen Namen und mit Wirkung für das von ihm vorläufig verwaltete Vermögen des Schuldners ausübt (sog. Amtstheorie).[137] Dies entspricht auch dem Meinungsstand zur Rechtsstellung des Konkursverwalters im alten Recht.[138] Im Üb...mehr

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AGS 03/2019, Verstoß gegen ... / 2 Anmerkung

Es gibt noch Richter in Köln … und Vorstandsmitglieder von Rechtsanwaltskammern, die ihre Aufgaben ernst nehmen Die vorstehend abgedruckte Entscheidung sollte eigentlich keines Abdruckes Wert sein, da sie Selbstverständlichkeiten für jeden Rechtsanwalt wiedergibt. Leider ist die Wirklichkeit offenbar anders, da immer wieder festzustellen ist, dass Rechtsanwälte ihr eigenes Beru...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (c) Verfassungswidrigkeit der bewusst unvollständigen Regelung der Situation für die interprofessionelle Berufsausübungsgemeinschaft unter Hinweis auf einen diffusen berufsrechtlichen Grundsatz der "Meistbelastung"

Rz. 210 Die berufsrechtlichen Vorgaben zur Mindestversicherungssumme für eine Berufshaftpflichtversicherung von Freiberuflern in unterschiedlichsten Vorschriften des Bundes- und Landesrechts sind aleatorisch und in einer meist nicht nachvollziehbaren Beliebigkeit festgelegt. Rz. 211 Schon seit längerem wird im berufsrechtlichen Schrifttum die wohl überwiegende Auffassung vert...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Unzulänglichkeiten des Nebeneinanders von berufsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben

Rz. 196 Diese Kritik resultiert daraus, dass sich die Gesetzesneuerung darauf beschränkt, allein für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vorzusehen und die entscheidende Voraussetzung für eine solche Haftungsbeschränkung, nämlich das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Verjährung von Ansprüchen

Rz. 793 Ein Anspruch aus dem Anwaltsvertrag verjährte gem. § 51b BRAO a.F. in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrags. Maßgebend war § 51b BRAO a.F. und nicht etwa § 68 StBerG, da auf Anwälte, die in Steuerangelegenheiten beraten ohne Steuerberater zu sein, das Berufsrecht der Anw...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Überblick über das Haftungsregime in der Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Rz. 170 Im Ausgangspunkt gilt für die Mitglieder einer Partnerschaft zunächst einmal die Bestimmung des § 8 Abs. 2 PartGG, wonach nur die mit der Bearbeitung eines Auftrags befassten Partner persönlich haften und Bearbeitungsbeiträge von untergeordneter Bedeutung ausgenommen sind. Rz. 171 § 8 Abs. 3 PartGG eröffnet über einen Verweis auf das Berufsrecht einzelner Berufe die M...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Haftungsbegrenzung und Versicherungsschutz einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung

Rz. 219 Unbeschadet dieser grundsätzlichen Bedenken gegen das Regelungskonzept, maßgebliche Bestimmungen über eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung der singulären Regelung im Berufsrecht einiger Berufe zu überlassen, zieht dieses System mangels ausreichender Synchronisation der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach s...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Partnerschaftsversicherung und das Recht zur Pflichtversicherung

Rz. 220 Ausdrücklich hat der Gesetzgeber davon abgesehen, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für Partnerschaftsgesellschaften einzuführen, sodass es Angehörigen der Freien Berufe unbenommen bleibt, sich in einfachen Partnerschaftsgesellschaften mit dem "traditionellen Haftungsregime" einer uneingeschränkten Haftung der Gesellschaft und einer auf die Handelnden...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (b) Assoziierung mit Freiberuflern von außerhalb des Kreises der sozietätsfähigen Berufe

Rz. 205 Das kaum noch verständliche Substrat aus einem guten Dutzend berufsrechtlicher Vorschriften zur Mindestversicherungssumme für allein drei Berufsgruppen würde wahrscheinlich den Umfang dieses Buches sprengen, wenn man auf eine Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 16.5.2013 zur Unvereinbarkeit der bisherigen Assoziierungsvorgaben des § 59a Abs. 1 BRAO mit Art. ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nach § 8 Abs. 4 PartGG

Rz. 193 Aufgrund der beschriebenen Unzulänglichkeiten, welche den § 8 Abs. 2 und 3 PartGG anhaften, wurde das Vorhaben, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung im deutschen Recht einzuführen und seine Umsetzung durch das am 19.7.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderun...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (2) Haftungsbegrenzung

Rz. 226 Die Unterhaltung des Versicherungsschutzes ist nämlich von grundlegender Bedeutung für das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 4 PartGG, das bei jedem Defizit im Versicherungsschutz entfällt. Der Versicherung kommt neben dieser generellen Bedeutung eine weitere Funktion zu, indem die Vorschriften des jeweiligen Berufsrechts mit Vorgaben zum maßgeblichen Versicherungsschutz...mehr

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AGS 01/2019, Abrechnungspfl... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag des Klägers ist nach § 112e S. 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO statthaft und auch i.Ü. zulässig. Er bleibt jedoch ohne Erfolg. 1. Ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (§ 112e S. 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestehen nicht. Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfestst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Weitere Entwicklungen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der im ersten Jahrzehnt der praktischen Bewährung der FGO gemachten Erfahrungen hat sich das Bedürfnis nach einer Entlastung des BFH ergeben. Der Gesetzgeber hat daher durch das BFHEntlG v. 08.07.1975 (BGBl I 1975, 1861) Abhilfe zu schaffen versucht. Das BFHEntlG war mehrmals verlängert worden und galt bis 31.12.2000; es suspend...mehr

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Steuerberatung mit Dienstle... / 2 Klare Angebotsstruktur

Zurecht werden Sie einwenden: "Aber so eine GoBD-Beratung ist doch hoch individuell. Wie soll denn da das Produkt aussehen?" Stimmt, der Inhalt jeder Beratung ist sicher unterschiedlich. Das hängt auch von Faktoren wie Betriebsgröße, Branche und Organisationsgrad des jeweiligen Mandanten ab. Auch das Budget ist sicher nicht bei allen Mandanten gleich. Die grundsätzliche Vorg...mehr

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AGS 7/2018, Entpflichtung d... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Vorliegend ist mit dem LG davon auszugehen, dass die sofortige Beschwerde im Namen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin eingelegt worden ist. Die Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung der Beiordnung folgt aus §§ 78c Abs. 3 analog, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (OLG Koblenz, Beschl. v. 10.10.2016 – 13 WF...mehr

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AGS 6/2018, Anpassung der A... / Was passiert nun?

Der DAV wird – gemeinsam mit der BRAK – auf die Justizminister im Bund und in den Ländern und auch auf die Rechtspolitiker der im Bundestag vertretenen Fraktionen zugehen, um die politischen Entscheidungsträger von der Notwendigkeit und der Dringlichkeit der geforderten Gebührenanpassung zu überzeugen. Eine Umsetzung der geforderten Anpassung schon zum 1.7.2018 ist wenig real...mehr

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zfs 6/2018, Einreichen des ... / 2 Aus den Gründen:

" … [5] B. Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. (…)" [9] II. Das OLG hat die der Berufungsbeklagten durch den Antrag auf Zurückweisung der bereits begründeten Berufung entstandenen Kosten trotz der zuvor erfolgten Berufungsrücknahme zutreffend als erstattungsfähig i.S.v. § ...mehr

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AGS 5/2018, von Lewinski, Berufsrecht der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater

Von Kai von Lewinski. 4. Aufl., 2017. Verlag Nomos, Baden-Baden. 420 S., 39,00 EUR Das anwaltliche Berufsrecht spielt auch für den Allgemeinanwalt eine immer wichtigere Rolle. Auch das Berufsrecht unterliegt einem Wandel, machen doch die allgemeinen Entwicklungen nicht vor der Anwaltschaft halt. Man denke hier nur an die Zulässigkeit von Zweigstellen oder auch die ständig auf...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / III. Schlussfolgerungen für die Praxis

"Fake News" und "alternative Fakten" haben im Zivilprozess nichts zu suchen. Nicht mit der Wahrheit übereinstimmender Parteivortrag missbraucht die Justiz zu unlauteren, eigennützigen Zwecken. Dies gilt für unwahre Behauptungen ebenso wie für wider besseres Wissen erklärtes Bestreiten, denn solches führt zu unnötigen Beweisaufnahmen, längerer Prozessdauer und unter Umständen...mehr

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AGS 5/2018, Notwendigkeit v... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Das OLG hat seine in MDR 2017, 300 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet: Bei den der Beklagten durch Stellung des Sachantrags auf Zurückweisung der Berufung entstandenen Rechtsanwaltskosten handele es sich um notwendige Aufwen...mehr

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AGS 4/2018, Kilian/Koch, Anwaltliches Berufsrecht

Begründet von Dr. h.c. Ludwig Koch und Prof. Dr. Matthias Kilian; fortgeführt von Prof. Dr. Matthias Kilian. 2. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 524 S., 75,00 EUR Zehn Jahre liegt die erste Auflage dieses Werkes zurück. In Anbetracht der Entwicklung der letzten Jahre war daher eine neue Auflage dringend geboten. Diese 2. Aufl. wird nun mehr von Herrn Prof. Dr. Mat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2018, Kosten des Recht... / 1 Gründe:

[1] A. Die Parteien streiten über die Frage der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem in Unkenntnis der Berufungsrücknahme gestellten Sachantrag der Berufungsbeklagten. [2] Nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Parteien machte der Kläger gegen die Beklagte vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche geltend. Das Landgericht wies seine Klage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2018, Henssler, PartGG – Kommentar zum Partnerschaftsgesetz

Von Prof. Dr. Martin Henssler. 3. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 518 S., 95,00 EUR Das 1995 in Kraft getretene Partnerschaftsgesetz erfreut sich insbesondere in der Anwaltschaft einer großen Beliebtheit, ermöglicht sie doch flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten als die herkömmliche Sozietät als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Hierzu hat sicherlich auch die Mögl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater und die EU-Da... / 4 Betroffenenrechte: Auskunftsrecht der betroffenen Person

Das Thema "Auskunftsrechte der Betroffenen" hat es vor der Einführung der DSGVO nicht in dieser Ausprägung gegeben. Daher gehen wir im Folgenden auf die wesentlichen Punkte dazu ein. Im Erwägungsgrund 63 wird beschrieben, dass eine betroffene Person ein Auskunftsrecht hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten besitzt und dieses Recht problemlos und in angemess...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2018, Hartung/Bues/Halbleib, Legal Tech: Die Digitalisierung des Rechtsmarkts

Herausgegeben von Markus Hartung, Micha-Manuel Bues und Gernot Halbleib. 1. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck. XXI, 308 S., 89,00 EUR Das Handbuch befasst sich mit der Digitalisierung und Automatisierung im Rechtsmarkt. Es stellt neben den juristischen Rahmenbedingungen auch den aktuellen Stand einschließlich einiger bei Anwälten, Rechtsdienstleistern und (sonstigen) Unternehmen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tempora mutantur

Wir leben in Zeiten eines sich immer schneller vollziehenden Wandels auf verschiedensten Gebieten. Global gesehen ist wahrscheinlich der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die zwingend erforderliche Reduzierung von Emissionen, nicht zuletzt im Straßenverkehr, und die Umgehungsversuche der Automobilhersteller haben in den letzten Monaten die Schlagze...mehr

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zfs 12/2017, zfs 12/2017 / Berufsrecht der Rechtsanwälte und anderer Berufsgeheimnisträger

Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen Am 9.11.2017 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen vom 30.10.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 3618). Das Gesetz enthält Änderungen der BRAO, der ...mehr

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zfs 12/2017, Kostenlose Ers... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Die kraft Zulassung durch den AGH statthafte (vgl. § 112e S. 2 BRAO, § 124 Abs. 1 VwGO) und auch im Übrigen zulässige (§ 112e S. 2 BRAO, § 124a Abs. 6 VwGO) Berufung bleibt ohne Erfolg." [9] 1. Die Klage ist als Anfechtungsklage statthaft (§§ 112a Abs. 1, 112c Abs. 1 S. 1 BRAO, § 42 VwGO). … [10] 2. Die Klage ist auch begründet. Der Kl. hat nicht gegen berufsrechtliche ...mehr

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zfs 12/2017, zfs 12/2017 / Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

Am 9.11.2017 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen vom 30.10.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 3618). Das Gesetz enthält Änderungen der BRAO, der BNotO, der PAO, des StBerG, der WPO, des StGB und der StPO. Die für Rechtsanwälte und Patentanwälte bestehende Berufspflicht, Mita...mehr

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zfs 12/2017, Kostenlose Ers... / 3 Anmerkung:

Mit seiner in einem berufsrechtlichen Verfahren ergangenen Entscheidung hat sich der BGH der ganz herrschenden Auffassung in der Rspr. und Literatur angeschlossen. Mangels einer gesetzlichen Gebührenregelung unterliegt damit der Bereich der außergerichtlichen anwaltlichen Beratung nicht dem Verbot der Gebührenunterschreitung, so dass es den Anwälten grundsätzlich gestattet i...mehr