Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Berufsrecht

Rz. 81 Nach der systematischen Stellung des § 49b Abs. 5 BRAO zählt die streitgegenstandsbezogene Hinweispflicht des Rechtsanwalts zu seinen Berufspflichten (siehe Rdn 51). Die Verfolgung etwaiger Verstöße gegen diese Pflicht obliegt mithin der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Sie kann in einem berufsaufsichtlichen Verfahren nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kein Kontrahierungszwang

Rz. 17 Grundsätzlich besteht kein Kontrahierungszwang, der Rechtsanwalt ist in der Entscheidung, ob und mit wem er ein Mandatsverhältnis begründen möchte, frei.[18] Die §§ 48 bis 49a BRAO begründen jedoch im Bereich der Beiordnung, der Pflichtverteidigung und der Beratungshilfe in verfassungskonformer Weise einen Kontrahierungszwang.[19] Umgekehrt existieren in bestimmten Fä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sonstige berufsgerichtliche Verfahren

Rz. 57 In sonstigen berufsgerichtlichen Verfahren, die nicht die Verletzung einer Berufspflicht zum Inhalt haben, bestimmen sich die Kostenerstattung und Festsetzung nach den jeweiligen Verfahrensordnungen. In Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof richtet sich die Kostenerstattung seit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht vom...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendbarkeit und Anspruchsgrundlage

Rz. 82 Die systematische und historische Auslegung des § 49b Abs. 5 BRAO belegt, dass die dort statuierte Hinweispflicht zunächst berufsrechtlicher Natur ist (siehe Rdn 51). Der primär berufsrechtliche Regelungsgehalt der Norm schließt indes nicht aus, dass dem Auftraggeber infolge der Verletzung der anwaltlichen Hinweispflicht ein materiell-rechtlicher Schaden entsteht. Dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Ortsüblichkeit

Rz. 95 Das für den arbeitsvertraglichen Sektor zu § 612 Abs. 2 BGB entwickelte Kriterium der Ortsüblichkeit ist für Abs. 1 S. 2 im anwaltsspezifischen Sinne zu konkretisieren. Als Region, innerhalb derer die Üblichkeit zu ermitteln ist, bietet sich der Bezirk des Oberlandesgerichts an, in welchem der liquidierende Anwalt seine Kanzlei unterhält. Die rechtliche Anknüpfung erf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (5) Schaden

Rz. 89 Der geschädigte Auftraggeber ist nach § 249 BGB so zu stellen, wie er ohne das schädigende Verhalten des Anwalts gestanden hätte.[50] Er hat seinem Mandanten daher den durch die Unterlassung des Hinweises adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Anspruch ist auf das negative Interesse gerichtet.[51] Als Vertrauensschaden in diesem Sinne kommen nicht nur di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtsbindungswille des Mandanten

Rz. 16 Ein Vertrag kann nur dann zustande kommen, wenn der Mandant Rechtsbindungswillen hatte.[13] Das kann vor allem bei Tätigkeiten für Freunde oder Bekannte oder bei Anfragen im Rahmen geselliger Anlässe problematisch sein. Maßgeblich dafür, ob Rechtsbindungswille vorliegt, ist, ob der Adressat unter gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abwickler einer Kanzlei

Rz. 26 Ein Abwickler kann gem. § 55 BRAO für einen verstorbenen Rechtsanwalt und für eine Kanzlei und weitere Kanzleien eines früheren Rechtsanwalts bestellt werden, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen ist. Gem. §§ 55 Abs. 3 S. 1, Abs. 5, 53 Abs. 9 S. 1 BRAO wird der Abwickler einer Anwaltskanzlei in eigener Verantwortung, jedoch im Interesse, für Rechnung und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Abwickler

Rz. 14 Der Abwickler einer Kanzlei eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts hat wegen §§ 55 Abs. 3, 53 Abs. 9 BRAO keinen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Für die Dauer der Bestellung bedarf es keiner Beiordnung des Abwicklers. Der Anspruch steht vielmehr den Erben zu. Das gilt auch für die Vergütungstatbestände, die der Abwickler erstmals er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Adressat

Rz. 65 § 49b Abs. 5 BRAO knüpft die Hinweispflicht an die "Übernahme des Auftrags". Sie richtet sich daher an den – künftigen – Auftraggeber. Dies gilt auch bei rechtsschutzversicherten Mandanten; eines Hinweises an den Rechtsschutzversicherer bedarf es daher nicht.[23] Auch sonstige Dritte, mit denen der Mandatsvertrag nicht geschlossen werden soll, sind keine Adressaten ei...mehr

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Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kostenhinweis (S. 2)

Rz. 41 S. 2 bestimmt ergänzend, dass der Mandant auf seine Kostentragungspflicht im Falle des Unterliegens hinzuweisen ist. Diese neu begründete Hinweispflicht soll dem Auftraggeber vor Augen halten, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die von ihm zu entrichtenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat. So soll ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Pauschalvergütung

Rz. 59 Der Anwalt kann mit seinem Mandanten vereinbaren, dass seine Bemühungen mit einer Pauschalzahlung vergütet werden sollen.[92] Das Pauschalmodell ist bei der Vereinbarung sowohl bei einer über als auch unter den gesetzlichen Gebühren liegenden Vergütung zulässig. Dieser Befund war auch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Sonstige berufsgerichtliche Verfahren

Rz. 13 Keine berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht i.S.v. VV Teil 6 Abschnitt 2 sind die Verfahren betreffend die Anfechtung von Verwaltungsakten nach § 111 BNotO, § 112a BRAO, § 94a PAO . Gleiches gilt, soweit das ehren- oder berufsgerichtliche Verfahren einen anderen Gegenstand als die Verletzung einer Berufspflicht betrifft. Zu solchen Verfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach der bis zum 30.6.2008 geltenden Rechtslage war eine Vergütungsvereinbarung gemäß § 134 BGB i.V.m. § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO nichtig, wenn sich der Anwalt ein Erfolgshonorar oder einen Anteil am erstrittenen Betrag (quota litis) versprechen ließ. Das anwaltliche Berufsrecht statuierte insoweit ein umfassendes und rigides Verbot, das grundsätzlich keine Ausnahmen zulie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gebührenunterschreitungsverbot (§ 49b Abs. 1 BRAO)

Rz. 19 Die Verbindlichkeit einer Vergütungsvereinbarung ist zivilrechtlich auch an dem Gebührenunterschreitungsverbot des § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO zu messen. Es soll das RVG als staatliches Tarifgesetz schützen und einen "Preiswettbewerb um Mandate"[23] verhindern. Wegen seiner wettbewerbsbeschränkenden Funktion steht das Gebührenunterschreitungsverbot in der Kritik. Das 16. H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit der §§ 3a ff.

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 legt dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nahe, ohne diesen Begriff zu definieren. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung unterliegt daher keinen besonderen zivil- und berufsrechtlichen Anforderungen.[8] Stets zu beachten ist jedoch, dass die von Anwaltsseite vorgeschlagene Gebührenvereinbarung Allgemeine Geschäftsbedingungen sind und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Pflicht zur Abrechnung und Auszahlung nicht verbrauchter Vorschüsse

Rz. 91 Mit Eintritt der Fälligkeit sind Vorschüsse unverzüglich abzurechnen (§ 23 BORA).[59] Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Abrechnung nach § 10, in der gem. § 10 Abs. 2 die gezahlten Vorschüsse auszuweisen sind. Das gilt auch bei einer vereinbarten Vergütung. Nicht verbrauchte Vorschüsse sind unverzüglich zurückzuzahlen.[60] Rz. 92 War der Rechtsanwalt in mehreren Ange...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Branchenüblichkeit

Rz. 96 Das Merkmal der Branchenüblichkeit wird durch den Anwalt selbst kaum zu ermitteln sein, zumal sich die Vergütungshöhe nach der individuellen Qualifikation des mandatierten Anwalts und den Umständen des Einzelfalls richtet. Der nach § 612 Abs. 2 BGB erforderliche Vergleich verbietet jedoch einen individuell-konkreten Prüfungsmaßstab; notwendig ist vielmehr eine objekti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Schadensersatzansprüche nach Abs. 3 S. 2

Rz. 52 Der nach Abs. 3 S. 2 aufzunehmende Hinweis auf die Irrelevanz der Vereinbarung für die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter ist als einseitige Hinweispflicht des Anwalts ausgestaltet (vgl. Rdn 6). Ihre Verletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 2...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / III. Was ist also richtig?

Diese Frage ist berechtigt – eine Antwort muss auch ich Ihnen schuldig bleiben. Zusammenfassend kann aber bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften folgender "Rat" gegeben bzw. die verschiedenen Optionen aufgezeigt werden:mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 1. Bewilligungsverfahren

Ob nach Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs der Antrag auch als elektronisches Dokument auf dem hierfür zulässigen elektronischen Übermittlungsweg gegenwärtig bereits eingereicht werden kann, § 5 BerHG i.V.m. § 14 Abs. 2 FamFG, § 130a ZPO, ist umstritten. Bislang wurde hiervon ausgegangen. In RVGreport 2020, 370 ff. wurde aber bereits über die anstehende Reform im Ra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.7.2 Leistungserbringer als Vertragspartner

Rz. 11 Die für einen Vertrag über die besondere Versorgung infrage kommenden Leistungserbringer sind in Abs. 3 der Vorschrift abschließend aufgeführt. Inhaltlich entspricht Abs. 3 zunächst weitgehend dem bisherigen § 140 b Abs. 1, ist aber mit Wirkung zum 1.1.2021 nochmal erweitert worden. Zu den potenziellen Vertragspartner zählen nach Nr. 1 alle nach Kapitel 4 SGB V zur Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.8 Bestimmung der Arztgruppen

Rz. 20 Die Festlegung der bundeseinheitlichen Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der vertragsärztlichen Versorgung setzt voraus, dass entsprechende Arztgruppen festgelegt worden sind. Da die Vorschrift dazu nur unbestimmte Vorgaben, wie Trennung nach haus- und fachärztlicher Versorgung (vgl.§ 101 Abs. 1 Nr. 2), Ärzte mit spezialfachärztl...mehr

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Sommer, SGB V § 132j Region... / 2.2 Vertragsinhalt

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 2 ist in den Verträgen insbesondere Folgendes zu regeln: Die Voraussetzungen für die Durchführung der Grippeschutzimpfungen, deren Durchführung, deren Vergütung, deren Abrechnung. Diese gesetzlichen Vorgaben für die Verträge können im konkreten Fall erweitert werden, was am Wort "insbesondere" deutlich wird. So kann z. B. die Durchführung der Grippeschutzim...mehr

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ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / I. Nachlasspflegschaft: Schnittmenge aus Insolvenz-/Erbrecht

Der Blick auf die Schnittmenge aus Insolvenzen und Nachlässen ist zu empfehlen, und zwar für Insolvenzverwalter sowie Nachlasspfleger. Nicht selten fehlen nämlich Insolvenzverwaltern hinreichende Bezüge zu erforderlichen erbrechtlichen Besonderheiten – und andersrum.[1] Einer der Hinweise auf der Rückseite der Verpflichtungsurkunde für Nachlasspfleger lautet lapidar: "… Fall...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.3.1 Rechtsdienstleistung als Nebenleistung

§ 5 Abs. 1 RDG trägt der Tatsache Rechnung, dass neue Dienstleistungsberufe entstanden sind bzw. entstehen, soll aber den Ratsuchenden auch vor unqualifiziertem Rechtsrat schützen und erlaubt daher im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit Rechtsdienstleistungen, wenn diese als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist dabei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Berufsrecht – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Dazu gehören auch die Hilfeleistungen in Steuerst...mehr

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AGS 01/2021, Hartung/Scharmer, BORA/FAO - Kommentar zur Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie den §§ 43 bis 59m BRAO, 7. vollständig überarbeitete Auflage, 2020, Verlag C.H. Beck, XXV, 1.418 S., 189,00 EUR

Mit der siebten Auflage ist der Begründer dieses Werkes ausgeschieden. Er hat durch seine liberale Kommentierung das anwaltliche Berufsrecht maßgeblich geprägt. Für die Neuauflage zeichnet sich nunmehr Hartmut Scharmer als Herausgeber verantwortlich. Bearbeitet wird das Werk von insgesamt neun Autoren. Der Kommentar befasst sich zum einen mit den Vorschriften der BORA, also ...mehr

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AGS 11/2020, Recht eines Re... / 1 Sachverhalt

Der Kläger ist im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er wendet sich gegen einen ihm durch die Beklagte mit Schreiben vom 23.9.2015 und 31.3.2016 erteilten belehrenden Hinweis wegen Nichtherausgabe verschiedener Vollstreckungstitel an eine ehemalige Auftraggeberin. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger vertrat Frau A als Antragstellerin gege...mehr

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AGS 10/2020, Weyland, BRAO - Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung

Begründet von Wilhelm E. Feuerich, herausgegeben von Dr. Dag Weyland. 10. Aufl., 2020. Verlag Franz Vahlen, München. XVIII, 2010 S., 189,00 EUR Seit der Vorauflage in 2015 hat sich das Berufsrecht rasant weiterentwickelt. Allein in der BRAO waren zehn Gesetzesänderungen einzuarbeiten, insbesondere durch das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderun...mehr

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FoVo 10/2020, Die kostenrec... / II. Die Lösung

Man muss unterscheiden können: Berufsrecht und Kostenrecht In der Argumentation des Rechtspflegers geht es wild her. Es wird nicht konsequent zwischen den berufsrechtlichen Regelungen einerseits und den kostenrechtlichen Regeln andererseits unterschieden. Bei den angewandten rechtlichen Bestimmungen wird der Wortlaut nur unzutreffend wiedergegeben. Die gebildeten Normketten s...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.1 Definition der Zulassungsangelegenheiten

Rz. 2 Die Vorschriften des § 96 und § 97 schaffen mit den Zulassungsausschüssen und Berufungsausschüssen Behörden (BSG, Urteil v. 25.11.2010, B 3 KR 1/10 R; Pawlita, in: jurisPK-SGB V,§ 96 Rz. 11) zur gemeinsamen Selbstverwaltung für die Zulassung der Leistungserbringer zur vertragsärztlichen Versorgung. Die Regelung des § 96 definiert keine allgemeine Aufgabenzuweisung, die...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.2 Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 3 Abs. 2 nennt 6 Handlungsfelder, die in den dreiseitigen Verträgen geregelt werden sollen; weitere können hinzutreten (vgl. "insbesondere"), falls die Vertragsparteien auf Landesebene eine Regelung für notwendig halten oder die Rahmenempfehlungen der Bundesebene dies vorgeben. In der Praxis hat sich herauskristallisiert, dass auf der jeweiligen Landesebene Verträge zu d...mehr

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AGS 07/2020, Kleine-Cosack, Bundesrechtsanwaltsordnung – Kommentar zur BRAO und zur FAO

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Kleine-Cosak. 8. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 980 S., 149 EUR Zu dem in zwischenzeitlich 8. Aufl. erscheinenden Kompaktkommentar braucht man nicht mehr viele Worte zu verlieren. Der Handkommentar zur BRAO hatte sich in der Praxis schon längst etabliert. Mit der Neuauflage ist insbesondere die n...mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nich... / I) Mängel des geltenden Rechts

Franz listet zunächst folgende Mängel des Versorgungsausgleichs[1] auf: Dieser Einwand trifft angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Versorgungssysteme zu, beschränkt sich aber nicht auf den Versorgungsausgleich (VA). Vielmehr gilt dies in gleicher Weise für den Ehegattenunterhalt und den Zugewinnausgleich, deren Abschaffung nicht gefordert wird...mehr

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FoVo 06/2020, Zustellung an... / 2 II. Die Entscheidung

Unzulässige Beschwerde Die Beschwerde ist unzulässig. Der Ordnungsmittelbeschluss ist dem Rechtsanwalt der Schuldnerin im Erkenntnisverfahren per Zustellungsurkunde zugestellt worden. Die Zustellung ist wirksam. Das Vollstreckungsverfahren gehört nach § 172 Abs. 1 S. 3 ZPO zum ersten Rechtszug. Zustellungen sind daher an den Prozessbevollmächtigten zu richten (Zöller/Schultzk...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Berufsrecht: Offenlegungspflicht von Handakten

Bereits in HHG 7/2019 wurden die Handakte und deren Herausgabepflicht beleuchtet. Eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (Urteil v. 16.1.2019, 27 O 272/18, DStRE 2019, S. 852, nrkr.) nimmt hierzu sehr detailliert Stellung. Gegen die Entscheidung wurde zwar Berufung eingelegt, trotzdem ist der Umfang des Antrags, dem das Landgericht zustimmte, für die Konkretisierung un...mehr

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AGS 05/2020, Hennsler/Prütting, BRAO – Kommentar zur Bundesrechtsordnung und weiteren berufsrechtlichen Vorschriften

Herausgegeben von Prof. Dr. Martin Hennsler und Prof. Dr. Dr. Hanns Prütting. 5. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXXV, 2.156 S., 189,00 EUR Mit der Neuauflage bringt der Verlag das Standardwerk zur BRAO wieder auf aktuellen Stand. Nicht nur die Vorschriften der BRAO werden dabei umfassend und fundiert praxisgerecht erläutert. Neben der BRAO finden sich vielmehr auch K...mehr

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AGS 05/2020, Auskunftsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Revision hat in der Sache keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die von der Teilerledigung umfasste Klage sei ursprünglich begründet gewesen und infolge der Angaben des Beklagten zu 2) unbegründet geworden, denn die Klägerin sei Inhaberin des geltend gemachten Auskunftsanspruchs aus §§ 675, 666, 667, 401, 412 BGB, § 86 VVG. Die Verschwiegenheits...mehr

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AGS 04/2020, Keine Beiordnu... / 1 Aus den Gründen

Die vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin erhobene sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung seiner Beiordnung ist gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO i.V.m. §§ 11a Abs. 1, 78 S. 1 ArbGG statthaft (vgl. dazu Feuerich/Weyland/Schwärzer, BRAO, 9. Aufl., 2016, § 48 Rn 23). In der Sache ist die sofortige Beschwerde indes nicht begründet. Eine Aufhebung der mit Beschluss de...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Angemessene Vergütung eines Praxisvertreters

Frage: Das Berufsrecht schreibt in § 69 Abs. 1 StBerG vor, dass Steuerberater zwingend einen allgemeinen Praxisvertreter bestellen müssen, wenn sie länger als einen Monat daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben. Die Vertreterbestellung erfolgt dabei privatrechtlich aufgrund vertraglicher Vereinbarung zwischen dem vertretenen Steuerberater und dem Vertreter, der seinersei...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / 3. Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Mitglieder einer Sozietät

Rz. 54 Wenn auch die Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Mitglieder einer Sozietät unstreitig nicht unter § 356 StGB fällt, ist umstritten, ob eine solche gemeinsame Verteidigung nicht gegen Berufsrecht (§ 43a Abs. 4 BRAO) verstößt. Wenn das Interesse der Beschuldigten gleich gerichtet ist, scheidet auch ein Verstoß gegen das Berufsrecht aus. Selbst dann, wenn ein Inte...mehr

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AGS 02/2020, Zuständigkeit ... / 2 Aus den Gründen

Das OLG Köln ist für das vorliegende Beschwerdeverfahren nicht zuständig. Die Vorlageentscheidung des AG Brühl ist daher abzuändern und die Sache unmittelbar dem zuständigen LG Köln vorzulegen. Für die Entscheidung über die nach § 4 Abs. 3 JVEG zulässige Beschwerde ist nicht das OLG Köln, sondern gem. § 4 Abs. 4 S. 2 JVEG das LG Köln zuständig. Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. ...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / c) Empfehlung und Vollmachterteilung durch andere

Rz. 161 Der Anwalt kann und sollte sich nicht dagegen wehren, dass er von außenstehenden Personen weiterempfohlen wird. In Abgrenzung dazu muss er aber das Werbeverbot und das übrige Berufsrecht beachten. aa) Stapelvollmacht und Visitenkarten Rz. 162 Ein Mandat, das aufgrund einer Stapelvollmacht (d.h. der Anwalt hat bei Werkstatt, Mietwagen- oder Abschleppunternehmen "vorsorg...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

Seit dem 1.10.2019 kann das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls (www.zoll.de) genutzt werden. Der Steuerberater kann im Portal seine Mandanten vertreten. Hierzu muss der Mandant in seinem Geschäftskundenportal eine Berechtigung für seinen steuerlichen Berater einrichten. Ziel dieses Portals ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen und effizienten Zugang z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.2.2 Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 45b Seit dem 1.7.1995 können Freiberufler nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz v. 25.7.1994, BGBl I 1994, 1744 sich in der Form einer Partnerschaftsgesellschaft organisieren. Diese Gesellschaft ist keine juristische Person, hat jedoch – ähnlich wie die Personenhandelsgesellschaften OHG und KG – eine Teilrechtsfähigkeit.[1] Für die Verbindlichkeiten der Partnerschaf...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Berufsrecht

Rz. 394 Berufsrechtlich begrenzt § 59a Abs. 1 und 2 BRAO die Zulässigkeit einer Sozietät auf die Zusammenarbeit mit den Angehörigen der dort genannten Berufsgruppen (zur internationalen Sozietät vgl. Rdn 419 ff.). Allerdings bestehen – wie bei der Partnerschaft (vgl. Rdn 430) – verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzlich vorgesehenen Beschränkungen.[874] Die angespro...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 356 Wenn ein Rechtsanwalt mit einem Sachverhalt konfrontiert ist, bei dem Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates zu berücksichtigen sind, muss er sich entscheiden, ob er das ausländische Recht selbst prüft,[808] ob er dafür einen Anwalt aus dem jeweiligen Rechtskreis hinzuzieht oder ob er das Mandat niederlegt und dem Auftraggeber einen anderen Rechtsanwalt empfi...mehr