Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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Planung und Sicherung der U... / 3.4 Testament

Die Testierfreiheit des Erblassers wird nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet (s. auch § 2302 BGB) und umfasst das Recht, selbst einen Nachfolger für das eigene Vermögen zu bestimmen und/oder es auf mehrere Personen nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Dabei muss sich der Verfügende nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann also auch mit ihm nicht verwandte Person...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 5 Besonderheiten beim Freiberufler als Einzelkämpfer

Im Falle des Todes eines Freiberuflers (Arzt, Zahnarzt, Anwalt) etc. kann ein Erbe die Praxis, Kanzlei etc. nur fortführen, wenn er selbst die entsprechende berufliche Qualifikation wie der Erblasser besitzt. Freiberufler, die keinen geeigneten Erben mit Berufsqualifikation haben, verhalten sich gegenüber ihren Erben unverantwortlich, wenn sie nicht zumindest einen Berufsträ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (c) Verfassungswidrigkeit der bewusst unvollständigen Regelung der Situation für die interprofessionelle Berufsausübungsgemeinschaft unter Hinweis auf einen diffusen berufsrechtlichen Grundsatz der "Meistbelastung"

Rz. 210 Die berufsrechtlichen Vorgaben zur Mindestversicherungssumme für eine Berufshaftpflichtversicherung von Freiberuflern in unterschiedlichsten Vorschriften des Bundes- und Landesrechts sind aleatorisch und in einer meist nicht nachvollziehbaren Beliebigkeit festgelegt. Rz. 211 Schon seit längerem wird im berufsrechtlichen Schrifttum die wohl überwiegende Auffassung vert...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Unzulänglichkeiten des Nebeneinanders von berufsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben

Rz. 196 Diese Kritik resultiert daraus, dass sich die Gesetzesneuerung darauf beschränkt, allein für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vorzusehen und die entscheidende Voraussetzung für eine solche Haftungsbeschränkung, nämlich das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Verjährung von Ansprüchen

Rz. 793 Ein Anspruch aus dem Anwaltsvertrag verjährte gem. § 51b BRAO a.F. in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrags. Maßgebend war § 51b BRAO a.F. und nicht etwa § 68 StBerG, da auf Anwälte, die in Steuerangelegenheiten beraten ohne Steuerberater zu sein, das Berufsrecht der Anw...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Überblick über das Haftungsregime in der Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Rz. 170 Im Ausgangspunkt gilt für die Mitglieder einer Partnerschaft zunächst einmal die Bestimmung des § 8 Abs. 2 PartGG, wonach nur die mit der Bearbeitung eines Auftrags befassten Partner persönlich haften und Bearbeitungsbeiträge von untergeordneter Bedeutung ausgenommen sind. Rz. 171 § 8 Abs. 3 PartGG eröffnet über einen Verweis auf das Berufsrecht einzelner Berufe die M...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Haftungsbegrenzung und Versicherungsschutz einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung

Rz. 219 Unbeschadet dieser grundsätzlichen Bedenken gegen das Regelungskonzept, maßgebliche Bestimmungen über eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung der singulären Regelung im Berufsrecht einiger Berufe zu überlassen, zieht dieses System mangels ausreichender Synchronisation der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach s...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Partnerschaftsversicherung und das Recht zur Pflichtversicherung

Rz. 220 Ausdrücklich hat der Gesetzgeber davon abgesehen, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für Partnerschaftsgesellschaften einzuführen, sodass es Angehörigen der Freien Berufe unbenommen bleibt, sich in einfachen Partnerschaftsgesellschaften mit dem "traditionellen Haftungsregime" einer uneingeschränkten Haftung der Gesellschaft und einer auf die Handelnden...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (b) Assoziierung mit Freiberuflern von außerhalb des Kreises der sozietätsfähigen Berufe

Rz. 205 Das kaum noch verständliche Substrat aus einem guten Dutzend berufsrechtlicher Vorschriften zur Mindestversicherungssumme für allein drei Berufsgruppen würde wahrscheinlich den Umfang dieses Buches sprengen, wenn man auf eine Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 16.5.2013 zur Unvereinbarkeit der bisherigen Assoziierungsvorgaben des § 59a Abs. 1 BRAO mit Art. ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nach § 8 Abs. 4 PartGG

Rz. 193 Aufgrund der beschriebenen Unzulänglichkeiten, welche den § 8 Abs. 2 und 3 PartGG anhaften, wurde das Vorhaben, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung im deutschen Recht einzuführen und seine Umsetzung durch das am 19.7.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderun...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (2) Haftungsbegrenzung

Rz. 226 Die Unterhaltung des Versicherungsschutzes ist nämlich von grundlegender Bedeutung für das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 4 PartGG, das bei jedem Defizit im Versicherungsschutz entfällt. Der Versicherung kommt neben dieser generellen Bedeutung eine weitere Funktion zu, indem die Vorschriften des jeweiligen Berufsrechts mit Vorgaben zum maßgeblichen Versicherungsschutz...mehr

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AGS 01/2019, Abrechnungspfl... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag des Klägers ist nach § 112e S. 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO statthaft und auch i.Ü. zulässig. Er bleibt jedoch ohne Erfolg. 1. Ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (§ 112e S. 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestehen nicht. Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfestst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Weitere Entwicklungen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der im ersten Jahrzehnt der praktischen Bewährung der FGO gemachten Erfahrungen hat sich das Bedürfnis nach einer Entlastung des BFH ergeben. Der Gesetzgeber hat daher durch das BFHEntlG v. 08.07.1975 (BGBl I 1975, 1861) Abhilfe zu schaffen versucht. Das BFHEntlG war mehrmals verlängert worden und galt bis 31.12.2000; es suspend...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatung mit Dienstle... / 2 Klare Angebotsstruktur

Zurecht werden Sie einwenden: "Aber so eine GoBD-Beratung ist doch hoch individuell. Wie soll denn da das Produkt aussehen?" Stimmt, der Inhalt jeder Beratung ist sicher unterschiedlich. Das hängt auch von Faktoren wie Betriebsgröße, Branche und Organisationsgrad des jeweiligen Mandanten ab. Auch das Budget ist sicher nicht bei allen Mandanten gleich. Die grundsätzliche Vorg...mehr

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AGS 7/2018, Entpflichtung d... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Vorliegend ist mit dem LG davon auszugehen, dass die sofortige Beschwerde im Namen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin eingelegt worden ist. Die Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung der Beiordnung folgt aus §§ 78c Abs. 3 analog, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (OLG Koblenz, Beschl. v. 10.10.2016 – 13 WF...mehr

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AGS 6/2018, Anpassung der A... / Was passiert nun?

Der DAV wird – gemeinsam mit der BRAK – auf die Justizminister im Bund und in den Ländern und auch auf die Rechtspolitiker der im Bundestag vertretenen Fraktionen zugehen, um die politischen Entscheidungsträger von der Notwendigkeit und der Dringlichkeit der geforderten Gebührenanpassung zu überzeugen. Eine Umsetzung der geforderten Anpassung schon zum 1.7.2018 ist wenig real...mehr

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zfs 6/2018, Einreichen des ... / 2 Aus den Gründen:

" … [5] B. Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. (…)" [9] II. Das OLG hat die der Berufungsbeklagten durch den Antrag auf Zurückweisung der bereits begründeten Berufung entstandenen Kosten trotz der zuvor erfolgten Berufungsrücknahme zutreffend als erstattungsfähig i.S.v. § ...mehr

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AGS 5/2018, von Lewinski, Berufsrecht der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater

Von Kai von Lewinski. 4. Aufl., 2017. Verlag Nomos, Baden-Baden. 420 S., 39,00 EUR Das anwaltliche Berufsrecht spielt auch für den Allgemeinanwalt eine immer wichtigere Rolle. Auch das Berufsrecht unterliegt einem Wandel, machen doch die allgemeinen Entwicklungen nicht vor der Anwaltschaft halt. Man denke hier nur an die Zulässigkeit von Zweigstellen oder auch die ständig auf...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / III. Schlussfolgerungen für die Praxis

"Fake News" und "alternative Fakten" haben im Zivilprozess nichts zu suchen. Nicht mit der Wahrheit übereinstimmender Parteivortrag missbraucht die Justiz zu unlauteren, eigennützigen Zwecken. Dies gilt für unwahre Behauptungen ebenso wie für wider besseres Wissen erklärtes Bestreiten, denn solches führt zu unnötigen Beweisaufnahmen, längerer Prozessdauer und unter Umständen...mehr

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AGS 5/2018, Notwendigkeit v... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Das OLG hat seine in MDR 2017, 300 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet: Bei den der Beklagten durch Stellung des Sachantrags auf Zurückweisung der Berufung entstandenen Rechtsanwaltskosten handele es sich um notwendige Aufwen...mehr

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AGS 4/2018, Kilian/Koch, Anwaltliches Berufsrecht

Begründet von Dr. h.c. Ludwig Koch und Prof. Dr. Matthias Kilian; fortgeführt von Prof. Dr. Matthias Kilian. 2. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 524 S., 75,00 EUR Zehn Jahre liegt die erste Auflage dieses Werkes zurück. In Anbetracht der Entwicklung der letzten Jahre war daher eine neue Auflage dringend geboten. Diese 2. Aufl. wird nun mehr von Herrn Prof. Dr. Mat...mehr

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FF 4/2018, Kosten des Recht... / 1 Gründe:

[1] A. Die Parteien streiten über die Frage der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem in Unkenntnis der Berufungsrücknahme gestellten Sachantrag der Berufungsbeklagten. [2] Nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Parteien machte der Kläger gegen die Beklagte vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche geltend. Das Landgericht wies seine Klage...mehr

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AGS 4/2018, Henssler, PartGG – Kommentar zum Partnerschaftsgesetz

Von Prof. Dr. Martin Henssler. 3. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 518 S., 95,00 EUR Das 1995 in Kraft getretene Partnerschaftsgesetz erfreut sich insbesondere in der Anwaltschaft einer großen Beliebtheit, ermöglicht sie doch flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten als die herkömmliche Sozietät als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Hierzu hat sicherlich auch die Mögl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater und die EU-Da... / 4 Betroffenenrechte: Auskunftsrecht der betroffenen Person

Das Thema "Auskunftsrechte der Betroffenen" hat es vor der Einführung der DSGVO nicht in dieser Ausprägung gegeben. Daher gehen wir im Folgenden auf die wesentlichen Punkte dazu ein. Im Erwägungsgrund 63 wird beschrieben, dass eine betroffene Person ein Auskunftsrecht hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten besitzt und dieses Recht problemlos und in angemess...mehr

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AGS 1/2018, Hartung/Bues/Halbleib, Legal Tech: Die Digitalisierung des Rechtsmarkts

Herausgegeben von Markus Hartung, Micha-Manuel Bues und Gernot Halbleib. 1. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck. XXI, 308 S., 89,00 EUR Das Handbuch befasst sich mit der Digitalisierung und Automatisierung im Rechtsmarkt. Es stellt neben den juristischen Rahmenbedingungen auch den aktuellen Stand einschließlich einiger bei Anwälten, Rechtsdienstleistern und (sonstigen) Unternehmen ...mehr

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Tempora mutantur

Wir leben in Zeiten eines sich immer schneller vollziehenden Wandels auf verschiedensten Gebieten. Global gesehen ist wahrscheinlich der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die zwingend erforderliche Reduzierung von Emissionen, nicht zuletzt im Straßenverkehr, und die Umgehungsversuche der Automobilhersteller haben in den letzten Monaten die Schlagze...mehr

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zfs 12/2017, zfs 12/2017 / Berufsrecht der Rechtsanwälte und anderer Berufsgeheimnisträger

Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen Am 9.11.2017 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen vom 30.10.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 3618). Das Gesetz enthält Änderungen der BRAO, der ...mehr

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zfs 12/2017, Kostenlose Ers... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Die kraft Zulassung durch den AGH statthafte (vgl. § 112e S. 2 BRAO, § 124 Abs. 1 VwGO) und auch im Übrigen zulässige (§ 112e S. 2 BRAO, § 124a Abs. 6 VwGO) Berufung bleibt ohne Erfolg." [9] 1. Die Klage ist als Anfechtungsklage statthaft (§§ 112a Abs. 1, 112c Abs. 1 S. 1 BRAO, § 42 VwGO). … [10] 2. Die Klage ist auch begründet. Der Kl. hat nicht gegen berufsrechtliche ...mehr

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zfs 12/2017, zfs 12/2017 / Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

Am 9.11.2017 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen vom 30.10.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 3618). Das Gesetz enthält Änderungen der BRAO, der BNotO, der PAO, des StBerG, der WPO, des StGB und der StPO. Die für Rechtsanwälte und Patentanwälte bestehende Berufspflicht, Mita...mehr

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zfs 12/2017, Kostenlose Ers... / 3 Anmerkung:

Mit seiner in einem berufsrechtlichen Verfahren ergangenen Entscheidung hat sich der BGH der ganz herrschenden Auffassung in der Rspr. und Literatur angeschlossen. Mangels einer gesetzlichen Gebührenregelung unterliegt damit der Bereich der außergerichtlichen anwaltlichen Beratung nicht dem Verbot der Gebührenunterschreitung, so dass es den Anwälten grundsätzlich gestattet i...mehr

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AGS 10/2017, Kein berufsrec... / 2 Aus den Gründen

Der zulässige Antrag ist auch in der Sache begründet. Rüge und Einspruchsentscheidung waren aufzuheben, weil ein Berufsrechtsverstoß nicht festzustellen war. Zwar hat der betroffene Rechtsanwalt gegen § 3a Abs. 1 RVG verstoßen, indem er eine mündliche Vergütungsvereinbarung mit seinem Mandanten geschlossen hat. Dies stellt jedoch keinen mit dem Berufsrecht zu ahndenden Versto...mehr

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AGS 10/2017, Kein berufsrec... / Leitsatz

Der Abschluss einer mündlichen Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten stellt keinen mit dem Berufsrecht zu ahndenden Verstoß gem. § 43 BRAO dar. AnwG Hamm, Beschl. v. 11.5.2017 – AnwG Hamm 52/16mehr

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zerb 5/2017, Handbuch Betreuungsrecht

Sybille M. Meier/Horst Deinert C.F. Müller, 2. Auflage 2016, 473 Seiten, 79,99 EUR ISBN 978-3-8114-5202-2 Das Handbuch gibt auf 473 Seiten einen detaillierten Überblick über das Betreuungsrecht und liefert nützliche Hinweise für das Führen von Betreuungen. Es ist von Praktikern für Praktiker geschrieben und überzeugt durch wertvolle Tipps und Erläuterungen, die auch über das Be...mehr

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AGS 2/2017, Nichtigkeit bei... / 2 Aus den Gründen

Die Revision führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt (vgl. AnwBl 2015, 94): Der Vertrag v. 4./9.5.2012 sei wegen Verstoßes gegen § 43a Abs. 4 BRAO i.V.m. § 134 BGB nichtig, weil die Klägerin widerstreitende Interessen vertreten habe. Beide Vertragsparteien seien zwar übere...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Anwaltliches Berufsrecht

Das Tragen einer auf dem oberem Rückenbereich mit dem Namen und der Internetadresse bestickten Anwaltsrobe im Gerichtssaal ist mit dem aus § 20 BORA folgenden Werbeverbot und mit dem berufsrechtlichen Gebot sachlicher und berufsbezogener Unterrichtung (§ 43b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA) nicht vereinbar. Die hiermit verbundene Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs....mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / III. Mögliche Konflikte mit dem anwaltlichen Berufsrecht

Normadressaten des anwaltlichen Berufsrechts (BRAO) sind nur Rechtsanwälte. Anbieter können durch die Bereitstellung und Ermöglichung der Nutzung ihrer Plattformen aber mittelbar in den Schutzbereich der Regelungen gelangen. Einerseits, weil die mit ihnen vertraglich verbundenen Anwälte selbst den Vorschriften unterliegen und das Angebot des Anbieters folglich nur in Anspruc...mehr

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ZAP 5/2016, Anwaltsmagazin / "Berufsrecht der Anwaltschaft" in Neuauflage

Die Textsammlung "Berufsrecht der Anwaltschaft" ist soeben in der 16. Auflage erschienen. Die Sammlung vereinigt alle relevanten Vorschriften zur anwaltlichen Tätigkeit, vom deutschen und internationalen Berufsrecht über das Gebühren- und Rechtsberatungsrecht bis hin zu den Ausbildungsvorschriften für die Fachangestellten. Rechtsstand ist der 1.1.2016; die jüngsten Entwicklu...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / I. Digitale Mandatsakquise und anwaltliches Berufsrecht

Die Digitalisierung der Dienstleistungswelt ist nicht aufzuhalten. Online-Plattformen, die mit ansprechender Gestaltung und einfacher Bedienung Leistungs- und Austauschprozesse digitalisieren, entstehen täglich für nahezu jede Branche und jedes Kundensegment. Dem Geschäftsmodell der Anbieter ist gemein, dass sie den tradierten Leistungsaustausch zwischen den Marktteilnehmern...mehr

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ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / "Kleine BRAO-Reform" bringt viele Änderungen im Berufsrecht

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der zahlreiche Änderungen im Berufsrecht mit sich bringt. Umgesetzt werden mit diesem Vorhaben insbesondere die Vorgaben der neuen EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, die die Tätigkeit ausländischer Rechtsanwälte in Deutschland regelt. Jedoch nimmt der Entwurf das Vorhaben zum Anlass, auch viele weitere Änderung...mehr

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ZAP 3/2016, Anwaltliches Berufsrecht: Unzulässiges Verteidigerverhalten

(EGMR, Entsch. v. 27.1.2015 – Beschwerde-Nr. 29222/11 u. 64345/11) • Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein Staat absichtlich irreführende Informationen an die Strafverfolgungsbehörden sanktioniert, um die Aufgabe dieser Behörden, Straftaten zu verhindern, zu schützen. Äußerungen eines Rechtsanwalts in einem Strafverfahren, die einem Sachverständigen Beweismittelfälschung unt...mehr

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ZAP 3/2017, Berufsrecht: Eintritt des Rechtsanwalts in eine Steuerberatungsgesellschaft

(OLG München, Beschl. v. 1.12.2016 – 31 Wx 281/16) • Gemäß § 2 Abs. 1 PartGG muss der Name der Partnerschaft grds. den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten. Da für eine Steuerberatungsgesellschaft i.S.d. § 49 Abs. 1 StBerG, dessen Mitglieder auch Rechtsanwälte sein könn...mehr

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ZAP 1/2017, Berufsrecht: Aufhebung berufsgerichtlicher Rüge ohne Begründung möglich

(BGH, Beschl. v. 6.7.2016 – AnwZ (Brfg) 4/16) • Wird ein Anwalt wegen Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot i.S.d. § 43a Abs. 3 BRAO von der Rechtsanwaltskammer nach § 74 BRAO gerügt und diese berufsrechtliche Sanktion auf seinen Einspruch hin aufgehoben, ist er auch dann rehabilitiert und damit seine anschließende nachträgliche Feststellungsklage mangels Rechtsschutzbedürf...mehr

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ZAP 7/2015, Anwaltliches Berufsrecht: Unzulässigkeit von Schockwerbung

(BVerfG, Beschl. v. 5.3.2015 – 1 BvR 3362/14) • Mit der Stellung des Rechtsanwalts ist im Interesse des rechtsuchenden Bürgers eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt, mit der eigentlichen Leistung des Anwalts nichts mehr zu tun hat und sich nicht mit dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats vereinbaren lä...mehr

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ZAP 2/2016, Das anwaltliche Berufsrecht steht vor erheblichen Änderungen

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" (BT-Drucks. 18/9521) trägt einen sperrigen Titel, hinter dem sich nicht nur die Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (mit der der Gesetzgeber seit Januar 2016 in Verzug ist) verbirgt, sondern eine umfangreiche Nove...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / b) Eröffnung des Anwendungsbereichs

Nach dem Gesetzeswortlaut untersagt § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO die Vermittlung von "Aufträgen" und meint hiermit "Mandate". Hinweis: Die Norm soll den Preiswettbewerb und den gewerblichen Handel mit Mandaten verhindern, die Weitergabe von Mandaten ist jedoch möglich und soll es auch bleiben. Das Verbot erfasst daher etwa nicht das praxisübliche, selten rein altruistisch motiviert...mehr

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ZAP 7/2015, Anwaltsmagazin / Anwaltstag wagt sich an "große Ethikdiskussion"

Auf dem diesjährigen Deutschen Anwaltstag in Hamburg im Juni wird sich der Ausschuss "Anwaltsethik und Anwaltskultur" des Deutschen Anwaltvereins mit der jüngst wieder sehr aktuell gewordenen Frage der Kohärenz von Berufsrecht und Berufsethik befassen (vgl. auch schon Lange "Eigen- und Fremdwahrnehmung", ZAP-Kolumne 24-25/2014, S. 1345 f.). Insbesondere wird es dabei auch um...mehr

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ZAP 5/2016, Neuregelung des Syndikusrechts – Feuer und Wasser?!

Zum Jahresbeginn ist eine Reform zur BRAO in Kraft getreten, die Bewegung in ein Feld bringt, welches vom Gesetzgeber 20 Jahre lang nur mit spitzen Fingern angefasst worden wäre, hätte er sich mit ihm überhaupt befassen müssen. Erstaunlich war und ist der Anlass: Es war das Bundessozialgericht, welches den Anstoß hierzu gab. BRAO und Berufsrecht sind Domänen, die normalerwei...mehr

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ZAP 6/2016, Neue Chancen für die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten

Wieder einmal ist das BVerfG seinem Ruf als Motor für die Liberalisierung des anwaltlichen Berufsrechts gerecht geworden. Mit Beschluss vom 12.1.2016 hat das Gericht das aus § 59a BRAO folgende Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung kam nicht unerwartet. Sie wurde verfahrensrechtlich ...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 1. BRAO-Novelle

Umfangreiche Änderungen vor allem der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sieht der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BT-Drucks 18/9521) vor. Ausgangspunkt des Gesetzgebungsvorhabens war die Erforderlichkeit, die durch die Richtlinie 2013/55/EU (ABl L 35...mehr