Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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zfs 2/2016, zfs 2/2016 / Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

Am 31.12.2015 bzw. 1.1.2016 sind die Vorschriften des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung v. 21.12.2015 in Kraft getreten (BGBl I S. 2517). Mit dem Gesetz soll die Stellung des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt gesetzlich geregelt werden. Hintergrund sind die Urteile des Bundessozialgerichts v. 3.4.2014 (B 5 RE 13/...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / II. Die Verschwiegenheitspflicht

Die weiteren Pflichten eines Anwaltes sind in einer Vielzahl von Vorschriften, nicht nur im anwaltlichen Berufsrecht, festgehalten. Hierbei gibt es nicht nur die Auskunfts- und Abrechnungspflicht gegenüber dem Mandanten nach §§ 11, 23 BORA, sondern natürlich auch die Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA, § 76 Abs. 1 BRAO, §§ 203, 204 StGB). Eine nicht zu ...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / IV. Keine Schweigepflicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung

Der Versicherer tritt durch den gesetzlichen Forderungsübergang, der auch für den Auskunftsanspruch gilt, in die Stellung des Mandanten ein und die Pflichten des Anwaltes aus dem Mandatsvertrag sind nunmehr auch gegenüber dem Versicherer zu erfüllen. Das LG Bochum[9] geht einen etwas anderen Weg. Es stellt zwar klar, dass es keiner Schweigepflichtentbindungserklärung bedarf, ...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Allgemeines [Rdn 948]

Rdn 949 Literaturhinweise: Feuerich/Weyland, Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung, 8. Aufl. 2012 Gaier/Wolf/Göken, Anwaltliches Berufsrecht, Kommentar, 2. Aufl. 2014 Geiersberger, Status quo und Zukunft der Anwaltsgerichtsbarkeit – wie viel Reform muss sein? Vier Vorschläge für Verbesserungen und ein Veto gegen eine Neu-Ausrichtung?, AnwBl. 2015, 427 Henssler/Prütting, Komm...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Apfel/Strittmatter, Praxiswissen Strafverteidigung im Betäubungsmittelrecht, 2010 ­zitiert: Apfel/Strittmatter, (Rn) Arloth, Strafvollzugsgesetz, 3. Aufl. 2011 zitiert: Arloth, (Paragraf und Rn) Arnold, Grenzüberschreitende Strafverfolgung in Europa, 2015 zitiert: Arnold, (Rn) Artkämper/Herrmann/Jakobs/Kruse, Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft, 2008 zitiert: Artkämper/Herrmann/J...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 23]

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AGS 10/2015, Reisekosteners... / 2 Aus den Gründen

a) Zu Recht ist der Rechtspfleger davon ausgegangen, dass die Beklagte unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten nicht berechtigt gewesen ist, für die Führung des Rechtsstreits vor dem LG Flensburg den in Hamburg ansässigen Beklagtenvertreter einzuschalten. (1) Einer im Bezirk des Prozessgerichts wohnhaften Partei wird es nach ständiger höchstrichterlicher Rspr. zugemutet, eine...mehr

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AGS 7/2015, Kleine-Cosack, BRAO. Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung mit BORA und FAO. Von Rechtsanwalt und FAVerwR Dr. Michael Kleine-Cosack. 7. Aufl. 2015. Verlag C.H. Beck, München. XXII, 896 S. 119,00 EUR.

Sechs Jahre hat die Neuauflage auf sich warten lassen. Einiges hat sich zwischenzeitlich im anwaltlichen Berufsrecht getan, was zu einem Anstieg der Kommentierung von 120 Seiten, also weit über 10 % geführt hat. Berücksichtigt sind insbesondere die Änderungen durch die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (PartGmbH). Die Änderung, die das 2. K...mehr

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zfs 6/2015, Gleichstellung des Syndikus – das Ende des "klassischen" Anwaltsberufes?

Nachdem das BSG am 3.4.2014 entschieden hatte, dass der Syndikus in seiner Tätigkeit für ein Unternehmen sozialrechtlich der gesetzlichen Rentenversicherung unterfällt, wurde insbesondere vom Verband der Unternehmensjuristen sowie auch vom DAV eine Änderung des Berufsrechts gefordert. Ziel dieser Änderung sollte die Anerkennung der Tätigkeit der Syndici in ihrem Unternehmen ...mehr

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AGS 2/2015, Die Anwaltssozietät – Gesellschaftsrecht, Berufsrecht, Steuerrecht, Bewertung. Schriftenreihe “Die erfolgreiche Kanzlei”. Von Dr. Bernhard Dombek, Prof. Dr. Jörg H. Ottersbach, Prof. Dr. Dieter Schulze zur Wiesche. Verlag Nomos, Baden-Baden. 2. Aufl. 2015. 498 S. 68,00 EUR.

Die Mehrzahl der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland arbeitet als Einzelanwälte. Allerdings geht der Trend weiterhin zum Zusammenschluss mit anderen Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Insbesondere in Zeiten der zunehmenden Spezialisierung und Fachanwaltschaften bietet es sich an, dem rechtsuchenden Mandanten alles unter einem Dach zu liefe...mehr

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AGS 08/09/2015, Baumgärtel/Brunner/Bugarin, Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder. Kanzleiorganisation – Mandatsbetreuung – Sachbearbeitung

Von Gundel Baumgärtel, Michael Brunner und Ivana Bugarin. 3. Aufl. 2015, ZAP-Verlag, Bonn, in Zusammenarbeit mit RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. XLV, 1104 S., 79,00 EUR Auf über 1.000 Seiten vermitteln die Autoren ihre langjährige Erfahrung als Kanzleimitarbeiter und Bürovorsteher. Sämtliche Fragen rund um den Praxisbetrieb werden b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts (Abs. 1)

Rn 3 Nach Abs. 1 geht unter den dort genannten Voraussetzungen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zwingende Voraussetzung ist zunächst eine wirksame Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Erlass eines ordnungsgemäßen Eröffnungsbeschlusses gemäß § 27. Ein Rechtsübergang findet also in den seltenen Fällen nicht stat...mehr

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AGS 10/2014, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist, soweit sie die Vergütungsfestsetzung angreift (s. sogleich 1.), begründet. Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr war mangels tatsächlicher Zahlung unzulässig. 1. Gem. § 45 Abs. 1 RVG erhält der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt seine gesetzliche Vergütung, die er sonst von seinem Mandanten verlangen k...mehr

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FF 10/2014, Anwaltszwang in... / 1 Gründe:

I. Durch den angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht die Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich wendet sich die nicht anwaltlich vertretene Antragsgegnerin mit der Beschwerde. Sie macht geltend, aufseiten beider Ehegatten hätten Anrechte in der privaten Altersversorgung best...mehr

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AGS 7/2014, Henssler/Prütting, BRAO. Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung; mit EuRAG, BORA, FAO, CCBE, RDG, PartGG. Herausgegen von Dr. Martin Henssler und Dr. Hanns Prütting. 4. völlig neu überarbeitete Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München, XXIII, 2.284 S. 179,00 EUR.

Das anwaltliche Berufsrecht unterliegt einem immer schnelleren Wandel. Insbesondere im Bereich der Werbung haben sich in der Vergangenheit umfangreiche Änderungen ergeben, man denke hier an die wohl zulässige Werbung mit kostenloser Erstberatung. Auch hinsichtlich der Abrechnungen haben sich wichtige Änderungen ergeben. So ist jetzt (eingeführt mit den Änderungen zur Beratun...mehr

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FF 5/2014, Fachanwaltschaften und anwaltliche Berufspflichten

Interview mit Dr. Hubert W. van Bühren, Rechtsanwalt und langjähriger Präsident der RAK Köln Dr. Hubert W. van Bühren FF/Schnitzler: Sie waren in Ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit immer bestrebt über den Tellerrand zu schauen, also nicht nur in Ihrer eigenen Praxis, sondern auch in Anwaltsorganisationen tätig zu sein. Sie waren fast 30 Jahre lang im Kammervorstand der R...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / A. Einleitung

Neben der Unabhängigkeit und der Verschwiegenheit der Anwaltschaft gilt als dritter Pfeiler des anwaltlichen Berufsrechts das Verbot, widerstreitende Interessen wahrzunehmen. Dieses Verbot wird zurückgeführt auf das römische Recht, welches praevaricatio propria untersagte, man spricht daher vom Praevaricationsverbot.[2] Dieses Verbot betrifft den Kernbereich des anwaltlichen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Widerruf der Bestellung zum Steuerberater: Anschließender Auftritt unter ausländischer Berufsbezeichnung ist rechtsmissbräuchlich

Leitsatz Das FG Köln entschied, dass ein früherer Steuerberater den Widerruf seiner Bestellung nicht dadurch unterlaufen kann, dass er fortan unter seinen ausländischen Berufsbezeichnungen "Belastingadviseur" und "Belastingconsulent" auftritt. Sachverhalt Der Kläger war als Steuerberater tätig. Nachdem das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen seine Bestellung zum Steuerberat...mehr

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FF 1/2014, Scheidungsberatu... / 2 Gründe:

[3] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [4] Das Landgericht hat ausgeführt: Der Klägerin stehe ein vertraglicher Vergütungsanspruch nicht zu, weil sie entgegen § 43a Abs. 4 BRAO beide Eheleute beraten habe, was nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrags geführt habe. Denn schon zu Beginn des Beratungsgesprächs habe sich herausgestellt, dass sich die Vorstellungen der E...mehr

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AGS 1/2014, Aufklärungspfli... / 2 Aus den Gründen

I. Das LG hat ausgeführt: Der Klägerin stehe ein vertraglicher Vergütungsanspruch nicht zu, weil sie entgegen § 43a Abs. 4 BRAO beide Eheleute beraten habe, was nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrags geführt habe. Denn schon zu Beginn des Beratungsgesprächs habe sich herausgestellt, dass sich die Vorstellungen der Eheleute zu mehreren Fragen als Folge ihrer Trenn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 140b Verträ... / 2.3 Abweichen/Aussetzen von gesetzlichen Vorschriften

Rz. 16 Abs. 4 regelt als Besonderheit, dass beim Vertrag über die integrierte Versorgung von den Vorschriften des Vierten Kapitels, vom Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und vom Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. den dazu ergangenen Regelungen insoweit abgewichen werden darf, als die Abweichung mit dem Sinn und der Eigenart der integrierten Versorgung übereinstimmt, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 116 Ambulan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Titel der Vorschrift ist mit dem Begriff "Krankenhausärzte" unvollständig, nachdem sich die Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit Wirkung zum 1.1.2012 auch auf angestellte Ärzte in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und auf solche Ärzte erstrecken kann, die in stationären Pflegeeinrichtungen tätig und nach § 119b S...mehr

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zfs 08/2013, zfs aktuell / Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Am 19.7.2013 ist das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer v. 15.7.2013 in Kraft getreten (BGBl I S. 2386). Das Gesetz schafft eine Variante zur bereits bestehenden Partnerschaftsgesellschaft für die freien Berufe und damit e...mehr

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AGS 07/2013, Widerrechtlich... / 2 Aus den Gründen

Die Revision der Beklagten hat Erfolg. Nach den bislang getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts kann ein Schadensersatzanspruch der Beklagten auf Befreiung von der eingegangenen Haftungsübernahme nicht verneint werden. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Vereinbarung sei nicht wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam. Eine Überrumpelung der Bekl...mehr

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ZFS 6/2013, Anfall und Erst... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des V. ZS des BGH, der erstaunlicherweise den Beschluss trotz seiner grundlegenden Aussage nicht mit einem amtlichen Leitsatz versehen hat, ist zuzustimmen. Die Entscheidung hat praktische Bedeutung für alle Beschwerdeverfahren, in denen die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG entsteht. 1. Anfall der 0,5-Verfahrensgebühr Die Zustellung oder Empfangnahme ...mehr

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AGS 5/2013, Wettbewerbsvers... / 3 Anmerkung

Sowas kommt von sowas. Ob der Beschluss des OLG Bremen zeitgemäß ist, ob also der Zulassungshinweis dem betroffenen Rechtsanwalt wirklich Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Rechtsanwälten bieten kann, kann sicherlich diskutiert werden. Die Praxis beweist, dass das rechtsuchende Publikum durch die Medien und durch das Internet recht gut informiert ist und mitbekommen hat, d...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 1. Das MediationsG

Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung enthält das neue MediationsG, dessen neun Paragraphen eine übersichtliche Regelung verheißen. Strenge Formalismen hat sich der Gesetzgeber zu Recht versagt. Eine präzise Grenzziehung zwischen Mediation und anderen Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung ist ...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / I. Einleitung

In diesen Wochen gibt es viele Veranstaltungen und Veröffentlichungen, die an die Aufhebung der früheren "Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts (RichtlRA)" durch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts[2] vom 14.7.1987, also von vor 25 Jahren, erinnern.[3] Damals wurde der Mythos des Sturms auf die Bastille (am 14.7.1789) von der Anwaltschaft kurzerhand adaptiert und a...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abgrenzung gewerbliche Einkünfte – freiberufliche Einkünfte

Leitsatz 1. Eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG mit einer GmbH als alleiniger Komplementärin erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. 2. Das gilt auch dann, wenn die GmbH lediglich eine Haftungsvergütung erhält und am Vermögen und Gewinn der KG nicht teilhat. Normenkette § 15 Abs. 2, Abs. 3 Nrn. 1 und 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 2 Abs. 2 GewStG Sachverhalt Eine Wirts...mehr

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zfs 10/2012, Gebhardt: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Deutscher Anwaltverlag, 7. Auflage 2012, 976 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1176-6 Dieses Werk hat sich etabliert. Das bewährte Konzept ist für Anfänger und Profis eine unentbehrliche Fundgrube und Arbeitshilfe. Die vielen Tipps helfen bei der Bearbeitung der vielfach unterschätzten Verkehrsrechtsmandate im Strafrecht bzw. Ordnungswdrigkeitenrecht. Auch der "Gelegenheitsvert...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 3 Anmerkung

I. "Endlich!" – möchte man ausrufen. Endlich hatte der Bundesgerichtshof, in Gestalt des Anwaltssenats, einmal Gelegenheit, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob derselbe Rechtsanwalt (hier: dieselbe Rechtsanwältin) in derselben familienrechtlichen Angelegenheit das volljährige Kind und einen Elternteil gegen den anderen Elternteil vertreten darf.[1] Zwar geht es in der Ent...mehr

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AGS 8/2012, Mehrere Angeleg... / 3 Anmerkung

Drei kleine Negerlein, die hatten einen Unfall; da kamen sie zur Versicherung, da war es nur noch einer. Mit ein wenig Humor lässt sich so das Regulierungsverhalten einiger Haftpflichtversicherer beschreiben, dem das AG Mülheim eine zutreffende, wenn auch etwas knapp begründete Absage erteilt hat. Auf Deutschlands Straßen geschieht es immer wieder: A, stolzer Halter und Fahrer ...mehr

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zfs 8/2012, Himmelreich/Halm: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht

Himmelreich/Halm: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 4. Aufl. 2012, Luchterhand, 2.846 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-472-08016-9 Beim Verkehrsrecht ist der Name Programm. Es ist immer in Bewegung, weswegen die Fachliteratur regelmäßiger zeitgemäßer Anpassung bedarf. Mit der 4. Auflage ist nun das Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht von Himmelreich/Halm auf den Stand Nov...mehr

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FF 7/2012, Vom Wert der Arb... / a) Die Ermittlung des individuellen Unternehmerlohns

Der Weg scheint richtig, bei der Praxisbewertung nicht einen objektivierten, sondern einen an der konkreten Person des Inhabers orientierten Unternehmerlohn vom Gewinn abzuziehen. Das macht die Praxisbewertung aber nur scheinbar einfacher. Welches der richtige individualisierte Unternehmerlohn ist, ist alles andere als eindeutig und wird auch zukünftig noch Anlass für sehr v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73 Bevollmäch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts v. 12.12.2007 (BGBl. I S. 2840) grundlegend neu gefasst worden. Ziel war die Anpassung der Verfahrensordnungen im Bereich der Prozessvertretung und -vollmacht (BR-Drs. 623/06 S. 210). Hierzu BT-Drs. 16/3655 S. 95: "Absatz 1 entspricht § 79 Abs. 1 ZPO und den gleichlauten den Vorschriften der ü...mehr

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AGS 6/2012, Verstoß gegen T... / 3 Anmerkung Die Anwaltschaft und das Recht der Vergütungsvereinbarung – Eine unendliche Geschichte

Wieder und wieder passiert es in Deutschland, dass Gerichte den Anwälten ihr eigenes Vergütungsrecht vor Augen führen müssen. Und dies, obgleich die Regale der Fachbibliotheken voll mit Kommentaren sind, in denen das nachzulesen ist, was das OLG München erneut als rechtliche Selbstverständlichkeit feststellen muss: Ein Mandant kann von seinem – hoffentlich – rechtskundigen An...mehr

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zfs 5/2012, Definition der ... / 2 Aus den Gründen:

"… Grds. kann ein Anwalt auch im Rahmen der Prozesskostenhilfe diejenigen Mehrkosten erstattet verlangen, die dadurch entstehen, dass er seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht an dem Ort hat, an dem sich das Prozessgericht oder eine auswärtige Abteilung dieses Gerichts befindet; dies folgt aus dem Wegfall von § 126 Abs. 1 S. 2 BRAGO. Vorliegend sind die angegebenen Reiseko...mehr

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AGS 4/2012, Begriff der Ges... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des LG ist gem. § 56 Abs. 2, 33 Abs. 6 RVG kraft ausdrücklicher Zulassung zulässig und begründet. Mit Erfolg wendet sich die weitere Beschwerde gegen die im Ergebnis erfolgte Absetzung der zur Festsetzung angemeldeten Reisekosten des Antragstellers in Höhe von 61,88 EUR. Diesbezüglich beruht die Entscheidung des B...mehr

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AGS 3/2012, Ring, Anwaltliches Werberecht, Maßnahmen – Zulässigkeit – Rechtsprechung. Von Prof. Dr. Gerhard Ring. Nomos Verlag, Baden-Baden, 2012. 342 S. 34,00 EUR

"Früher haben wir manchmal die Größe der Kanzleischilder ausgemessen und uns mit der Größe einer Personalsuchanzeige befasst, dann mussten wir überprüfen, ob die Werbung auf der ganzen Länge einer Straßenbahn noch angemessen ist, und heute sehen wir in der Sportschau die wechselnde Bandenwerbung von Anwaltsbüros in großen Stadien." Der Stoßseufzer eines lang gedienten Kammerv...mehr

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zfs 3/2012, Rechtsprechung ... / Gesetzentwurf zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Das Bundesministerium der Justiz hat den Ländern und Verbänden einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater zugesandt. Durch dieses Gesetz soll für Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen werden, für die gem...mehr

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FF 06/2009, Kein Interesse am Berufsrecht?

Dr. Eva Niebergall-Walter Auch 22 Jahre nach den Bastille-Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987, mit denen die anwaltlichen Standesrichtlinien für verfassungswidrig erklärt wurden, stehen anwaltliches Berufsrecht und Berufsethik auf dem Prüfstand. Auf dem gerade zu Ende gegangenen Anwaltstag in Braunschweig diskutierte der Berufsrechtsausschuss des DAV in...mehr

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AGS 08/2011, Anwaltsrecht in der Praxis. Berufsrecht – Kanzlei – Vergütung. Herausgegeben von Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart. Verlag C. H. Beck München 2010. XXIII, 401 S. 48,00 EUR.

Das Buch behandelt in 17 Kapiteln sämtliche Themen, die für den Rechtsanwalt relevant werden, wenn er sich mit konkreten Fragen in eigenen Angelegenheiten auseinandersetzen muss. Im Einzelnen sind dies: Kanzlei und Zweigstelle, Kanzleikauf und Kanzleieintritt, berufliche Zusammenarbeit, Mandatsannahme und -beendigung, gebührenrechtliche Fragestellungen, Vergütungsvereinbarun...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 1. Die "einvernehmliche" Scheidung

Zu den Dauerbrennerthemen im Zusammenhang mit dem Stichwort Interessenkollision gehört die Fallkategorie der sog. einvernehmlichen Scheidung. Viele (wenn nicht die meisten) Rechtsuchenden und nicht wenige Anwälte gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass es doch möglich sein müsse, scheidungswillige Eheleute, die über alle Modalitäten der Hausratsverteilung, des Unterhal...mehr

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AGS 07/2011, Rechtsanwaltsvergütung. Von Sabine Jungbauer. Verlag C. F. Müller – Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm (Recht in der Praxis). 5. völlig neu bearb. und erweiterte Aufl. 2010. IXXX, 840 S. 74,95 EUR.

Mit der nunmehr 5. Aufl. ist das Werk von Jungbauer wieder auf den neuesten Stand gebracht. Abgesehen von zwischenzeitlich ergangener Rspr. seit der Vorauflage sind u.a. die zum 1.9.2009 in Kraft getretenen Änderungen in Familiensachen eingearbeitet worden. Umfangreiche Rspr., insbesondere zur Anrechnung der Geschäftsgebühr, ist ebenso berücksichtigt und eingearbeitet worden...mehr

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AGS 11/2011, Nichtige Verei... / 3 Anmerkung

Der Anwalt verliert – immer? Für das Spielcasino gilt der Grundsatz: Die Bank gewinnt immer! Was dies für den Spieler und Casinobesucher bedeutet, muss nicht näher ausgeführt werden. Als Casinobesucher und Spieler gerieren sich eine nicht unerhebliche Anzahl von Rechtsanwälten, die es offensichtlich nach wie vor ablehnen, sich mit dem geltenden Berufsrecht und ihrem eigenen Ve...mehr

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AGS 05/2011, Bundesrechtsanwaltsordnung. Kommentar. Herausgegeben von Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Hanns Prütting. 3. Aufl. 2010. Verlag C. H. Beck, München. XXXII. 2010 S.

Im Berufsrecht der Anwälte haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Veränderungen ergeben, die von der Kommentierung sämtlich berücksichtigt werden. Neben der ausführlichen Erläuterung der BRAO wird das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), die Eignungsprüfungsverordnung, Berufs- und Fachanwaltsordnung, Rechtsdienstleistungsgesetz, P...mehr

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zfs 09/2009, Anrechnung der... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „II. Die zulässige, insbesondere rechtzeitig eingelegte sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Zwar kann sich die Beklagte auf die ständige Rspr. des BGH, ausgehend von der Entscheidung des VIII. ZS des BGH in seinem Beschl. v. 22.1.2008, NJW 2008, 1323 = zfs 2008, 288 mit Anmerkung Hansens = AGS 2008, 158 = RVGreport 2008, 148 berufen. Danach ist die Anrec...mehr

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AGS 10/2009, Keine Anrechnu... / Leitsatz

Der Gesetzgeber hat durch die Einfügung von § 15a Abs. 1 RVG (Art. 7 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften, BGBl I S. 2449) die bereits unter Geltung des § 118 BRAGO und nachfolgend unter Vorbem. 3 Abs. 4 R...mehr

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AGS 08/2009, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere rechtzeitig eingelegte sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Zwar kann sich die Beklagte auf die ständige Rspr. des BGH, ausgehend von der Entscheidung des VIII. ZS des BGH in seinem Beschl. v. 22.1.2008, NJW 2008, 1323 = zfs 2008, 288 mit Anm. Hansens = AGS 2008, 158 = RVGreport 2008, 148 berufen. Danach ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr i...mehr

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AGS 10/2009, Familiengerichtliches Verfahren. Kommentar zum 1. und 2. Buch des FamFG. Von PräsAG a.D. Helmut Borth, Rechtsanwalt u. FAFamR Dr. Mathias Grandel und Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. Verlag Franz Vahlen. München, 2009. XLV, 557 S. 86,00 EUR.

Als Ergänzung zum bewährten ZPO-Kommentar von Musielak liefert der Verlag Vahlen pünktlich zum Inkrafttreten des FamFG einen Kommentar zu den für Familiensachen geltenden Verfahrensvorschriften des 1. und 2. Buchs des FamFG. Das Werk enthält eine vorzügliche Kommentierung der in Familiensachen ab dem 1.9.2009 geltenden neuen Vorschriften. Es bringt dem Leser in bemerkenswert...mehr