Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Besonde... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf eines Grundstücks mit aufstehendem Betriebsgebäude

Ein Unternehmer erwirbt mit Kaufvertrag vom 20.12.01 ein Grundstück in Berlin mit aufstehendem Betriebsgebäude (vollständig erschlossen), das er als Lagerhalle für seine Waren benutzen möchte. Im Kaufvertrag ist der Übergang von Nutzen und Lasten zum 1.1.02 vereinbart. Aus dem Kaufvertrag ergibt sich eine Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude in Höhe von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.2 Abzugsteuersatz

Rz. 114 Der Steuerabzugssatz beträgt 15 %, für die Aufsichtsratssteuer nach § 50a Abs. 1 Nr. 4 EStG dagegen 30 %. Hinzu kommt der SolZ. Der gegenüber dem einkommensteuerlichen Tarifsteuersatz von bis zu 45 % niedrigere Steuerabzugssatz soll berücksichtigen, dass der Steuerabzug von den Einnahmen erfolgt, der Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten nicht zugelassen ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.2 Steuerabzug bei Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten

Rz. 56 § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ordnet den Steuerabzug an für Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von "Rechten, insbes. von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten". Die Begriffe "Urheberrechte" und "gewerbliche Schutzrechte" werden sonst, insbes. in § 49 EStG, als einkommensteuerliche Tatbestandsmerkmale nicht verwandt; sie stammen a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Haftung des Vergütungsschuldners

Rz. 170 Nach § 50a Abs. 5 S. 5 EStG haftet der Steuerabzugsverpflichtete für die richtige Einbehaltung und Abführung der Steuer.[1] Steuerabzugsverpflichteter, und damit Haftender, ist derjenige, der zivilrechtlich verpflichtet ist, die Vergütungen zu zahlen, d. h. bei einer Personengesellschaft diese, nicht die Gesellschafter.[2] Zuständig für das Haftungsverfahren ist für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5 Besonderheiten bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rz. 259 Die von der Rspr. entwickelten Grundsätze für den Grundfall[1] der Betriebsaufspaltung gelten in analoger Weise auch bei Vorliegen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung [2], sodass auf die obigen Ausführungen grundsätzlich verwiesen werden kann. So ist eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung dann gegeben, wenn einerseits eine personelle sowie sachliche V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Kein Übergang gewerbesteuerlicher Fehlbeträge (Abs. 1 S. 2)

Rz. 53 Nach § 18 Abs. 1 S. 2 UmwStG kann der Gewerbeertrag der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person weder um Fehlbeträge des laufenden Ez noch um vortragsfähige Fehlbeträge der übertragenden Körperschaft i. S. d. § 10a GewStG gekürzt werden. Damit ist ein Übergang von laufenden Verlusten und von Verlustvorträgen auf den übernehmenden Rechtsträger ausges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 11.6 Aussetzungszinsen (§ 237 AO)

Rz. 176 Eine Überschneidung von Aussetzungszinsen mit Zinsen nach § 233a AO ergibt sich regelmäßig nicht, weil Zinsen nach § 233a Abs. 1 bis 3 AO regelmäßig nur den Zeitraum bis zur Festsetzung der Steuer und Aussetzungszinsen frühestens ab Fälligkeit der Steuer entstehen können. Überscheidungen können auftreten, wenn zunächst Aussetzungszinsen wegen Erfolglosigkeit der Anfe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4.1 Zinslauf nach Abs. 2a

Rz. 65 Nach § 233 Abs. 2a AO beginnt der Zinslauf, wenn die Steuerfestsetzung auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses[1] oder auf einem rückwirkendem Ereignis nach § 10d Abs. 1 EStG beruht, 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten oder der Verlust entstanden ist. Die Regelung steht im Zusammenhang mit § 233a Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entlastungsbetrag für Allei... / 5. Konkurrenz

Der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG ist neben dem Freibetrag für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG bzw. Kindergeld gem. §§ 62 ff. EStG, neben dem Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung nach § 33a Abs. 2 EStG, neben dem Pauschbetrag für behinderte Kinder gem. § 33b Abs. 5 EStG sowie neben Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG gegeben[64].mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft – erweiterte Kürzung bei Erhalt einer Schlusszahlung anlässlich der Beendigung eines Mietvertrags vor Überlassung des Mietobjekts

Leitsatz 1. Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft beginnt jedenfalls dann vor Überlassung des Mietobjekts mit Abschluss des Mietvertrags, wenn ein nicht standardisiertes Mietobjekt durch Umbaumaßnahmen an die individuellen Bedürfnisse des Mieters angepasst wird. 2. Beseitigen die Mietvertragsparteien den fortbestehenden Streit ü...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Gästehäuser im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG; Ort eines Betriebs des Steuerpflichtigen; Betriebsstätte, die nicht üblicherweise von den beherbergten Personen aufgesucht wird

Leitsatz 1. Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG greift nicht ein, wenn sich das Gästehaus am Ort eines Betriebs des Steuerpflichtigen befindet. 2. Ein Betrieb des Steuerpflichtigen am Ort des Gästehauses muss nicht üblicherweise von den beherbergten Geschäftsfreunden aufgesucht werden. Normenkette § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG Sachverhalt Der Kläger, ein anerkannte...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Prozesszinsen im mehrstufigen Verfahren (Grundsteuer)

Leitsatz 1. Nimmt das Finanzamt nach der rechtskräftigen gerichtlichen Aufhebung eines rechtswidrigen Grundlagenbescheids die nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) gebotene Herabsetzung der Steuer im Folgebescheid nicht vor und erlässt es stattdessen einen zweiten rechtswidrigen Grundlagenbescheid, der durch eine weitere rechtskräftige gerichtliche Entscheid...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f EStG

Leitsatz 1. Die in § 10f Abs. 3 Satz 1 EStG enthaltene Beschränkung der Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nur "bei einem Objekt" bedeutet, dass der Steuerpflichtige von der Steuervergünstigung auf seine Lebenszeit bezogen nur für ein selbstbewohntes Baudenkmal Gebrauch machen kann. Insoweit tritt durch die Inanspruchnahme einer Steuervergünstigung nach § 10f Abs. 1 EStG ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietpreisbremse in Berlin zeigt wenig Wirkung

Überblick Die Wirkung der Mietpreisbremse ist umstritten. Acht Jahre nach Einführung zieht der Berliner Mieterverein eine vernichtende Bilanz. Viele Vermieter ignorierten oder umgingen die gesetzlichen Regeln bei Neuvermietung. Der Berliner Mieterverein ließ nach eigenen Angaben rund 6.000 Beschwerden in 935 Fällen genauer prüfen – alle aus dem Jahr 2021 – und kommt zu dem S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.4.2023, 12 Sa 513/22 u. a. Angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der EG 13 TV-L haben keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage. Sachverhalt Auf der Grundlage einer landesgesetzlichen Regelung gewährt das Land Berlin Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 seit November 2020 eine ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.10 Verfahrensfragen/Rechtsschutz

Rz. 37 Die Meldeaufforderung des Grundsicherungsträgers ist ein Verwaltungsakt gegen den Widerspruch und Anfechtungsklage möglich ist (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 59 Rz. 10). Ein Widerspruch gegen eine Meldeaufforderung entfaltet nach § 39 Nr. 4 keine aufschiebende Wirkung (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 30.11.2015, L 19 AS 1799/15 B ER). Die Anordnung der aufschie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.5 Erklärung der Aufrechnung (Abs. 4)

Rz. 32 Nach Abs. 4 Satz 1 ist die Aufrechnung gegenüber der leistungsberechtigten Person schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären (zum Streitstand vor der Gesetzesänderung zum 1.8.2016 vgl. Kallert, in: Gagel, SGB II, § 43 Rz. 30). Der Verwaltungsakt muss Aussagen dazu enthalten, welche gegenseitigen Forderungen gegen welche Person in welcher Höhe ab wann gegeneinander a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.2 Erstattungsanspruch bei rechtswidriger Leistungserbringung (Satz 2)

Rz. 12 Der Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger besteht nach Satz 2 auch, soweit die Erbringung des Bürgergeldes allein aufgrund einer nachträglich festgestellten Erwerbsminderung rechtswidrig war oder rückwirkend eine Rente wegen Alters oder eine Knappschaftsausgleichsleistung zuerkannt wird. Mit Satz 2 werden die Erstattungsansprüche auf Fallgestaltu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 1.1 Grundlagen

Rz. 2 Die Möglichkeit des ambulanten Operierens war nach früherem Recht ausschließlich niedergelassenen Vertragsärzten vorbehalten. Die Krankenhäuser durften keine ambulanten Operationen ausführen, weil diese rechtlich als der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zugehörig angesehen wurden und damit unter das Behandlungsmonopol der niedergelassenen Vertragsärzte fielen. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.1 Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung (Satz 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 steht dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter den Voraussetzungen des § 104 SGB X ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger zu, wenn einer leistungsberechtigten Person für denselben Zeitraum, für den der Träger der Grundsicherung Leistungen nach dem SGB II erbracht hat, eine andere Leistung bewilligt wurde. Satz 1 stellt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.1 Aufrechnungsmöglichkeit (Abs. 1)

Rz. 4 In Abs. 1 ist die grundsätzliche Aufrechnungsmöglichkeit der Jobcenter geregelt. Danach ist die Aufrechnung mit Forderungen der Träger aus Erstattungsansprüchen oder Ersatzansprüchen grundsätzlich zulässig. Die Träger können gegen Ansprüche von Leistungsberechtigten auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen. Unter "Geldleistungen zur Sicherung de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 36 Vor Erlass des Aufrechnungsaktes ist dem betroffenen Leistungsberechtigten rechtliches Gehör zu gewähren. Die Aufrechnung ist vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende schriftlich zu erklären und zu begründen (§ 35 SGB X). Gegen den Aufrechnungsakt besteht die Möglichkeit des Widerspruchs und der Anfechtungsklage (BSG, Urteil v. 9.3.2016, B 14 AS 20/15 R; BSG, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.5 Verfahrensfragen

Rz. 19 Bei § 40a ist gesetzlich kein Erstattungsbescheid zwingend vorgesehen, wenngleich er zur Durchsetzung des jeweiligen Erstattungsanspruchs erforderlich sein dürfte (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.3.2022, L 9 AS 216/22 B ER). Der Erstattungsanspruch ist durch Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG geltend zu machen (FG Hessen, Urteil v. 16.4.2021, 2 K 302/18; B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.1 Aufforderung des Trägers der Grundsicherung

Rz. 5 Nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III hat sich der Arbeitslose während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Bundesagentur ihn dazu auffordert. Die Meldepflicht wird ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 1.2 Eckpunkte der rechtlichen Entwicklung

Rz. 3 Durch das 2. GKV-NOG war in Abs. 1 ein Satz 3 eingefügt worden, dass Qualitätssicherungsmaßnahmen der vertragsärztlichen Selbstverwaltung zum ambulanten Operieren auch im Krankenhaus Berücksichtigung finden. Diese Verpflichtung war durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 verschärft worden, indem neben den allgemeinen Qualitätsvoraussetzungen nach § 135 Abs. 2 für di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.3 Vorliegen eines Meldezwecks

Rz. 13 Die Meldezwecke sind in § 309 Abs. 2 SGB III abschließend aufgezählt. Da die Nr. 4 und 5 jedoch ausnehmend weit gefasst sind, kommt der abschließenden Aufzählung keine nennenswert begrenzende Wirkung zu. § 309 Abs. 2 SGB III nennt als Zwecke: die Berufsberatung (die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskünften und Rat zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.8 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Meldung bei dem zuständigen Grundsicherungsträger ist eine unvertretbare Handlung des Leistungsberechtigten, die nicht mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann (Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 24). Erfüllt der Leistungsberechtigte die Meldepflicht des § 309 SGB III nicht, verwirklicht er weder eine Schadenersatzpflicht nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.3.1 Wissenschaftliches Gutachten

Rz. 22 Aufgrund des MDK-Reformgesetzes (vgl. Rz. 1f) waren der GKV-Spitzenverband, die DKG und die KBV verpflichtet worden, in einem ersten Schritt bis zum 31.3.2020 ein gemeinsames wissenschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben, in dem der Stand der medizinischen Erkenntnisse zu ambulant durchführbaren Operationen, stationsersetzenden Eingriffen und stationsersetzenden Be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung gegenüber anderen Sozialleistungsträgern. Hintergrund der Schaffung von § 40a war, dass vielfach wegen der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) Rechtsunsicherheiten über das Bestehen von Erstattungsansprüchen gegenüber anderen Sozialleistung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / IV. Auswertung einer Kontrollmitteilung auf Grund einer Außenprüfung (§ 194 Abs. 3 AO)

Werden anlässlich einer Betriebsprüfung bei einer Rechtsanwaltskanzlei Unterlagen aufgefunden, die (unversteuerte) Zahlungen eines Dritten an eine Mandantin der Kanzlei belegen und wird hierüber eine Kontrollmitteilung gefertigt, so steht das Vorlageverweigerungsrecht nach § 104 Abs. 1 AO der Auswertung dieser Kontrollmitteilung entgegen. Die zugrunde liegende Rechtsfrage is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 1. Maßgeblichkeit der Prüfungsanordnung für die Ablaufhemmung

Wenn in der Prüfungsanordnung gegenüber einer Personenhandelsgesellschaft in der Formularzeile "Zu prüfende Steuerarten, Sachverhalte und Zeiträume" ausdrücklich nur eingetragen ist: "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus VuV 2007–2011" sowie "USt 2007–2011", dann tritt für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb keine Hemmungswirkung nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Status Quo nach den Nachfol... / 3. BFH folgt dem EuGH

Die deutsche Organschaftsregelung ist unionsrechtskonform: Der BFH folgt in seinen Entscheidungsgründen dem EuGH. Die deutsche Organschaftsregelung wonach nicht die Mehrwertsteuergruppe selbst, sondern der Organträger Steuerschuldner für die Umsätze der Organschaft ist, steht im Einklang mit dem Unionsrecht. Die vom EuGH hierfür genannten Bedingungen, dass (i) der Organträge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Status Quo nach den Nachfol... / [Ohne Titel]

StB Benno L'habitant[*] Am 23.3.2023 wurden die EuGH-Nachfolgeentscheidungen des BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft veröffentlicht (BFH, EuGH-Vorl. v. 26.1.2023 – V R 20/22 (V R 40/19) und BFH-Urt. v. 18.1.2023 – XI R 29/22 (XI R 16/18)). Darüber hinaus ist seit dem 13.4.2023 eine erste BFH-Entscheidung öffentlich abrufbar, die sich mit dem EuGH-Urt. in der Rechtssache Fi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes Berlin

Zusammenfassung Überblick Das Land Berlin fördert über die Investitionsbank Berlin (IBB). Die einzelnen Programme können im Internet unter der Anschrift www.ibb.de eingesehen werden. Dort finden Sie auch viele Merkblätter, Formulare und Anträge. 1 Kurzübersicht Förderprogramme Die IBB bietet insbesondere folgende interessante Förderprogramme an: Förderprogramme des Landes Berli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / Zusammenfassung

Überblick Das Land Berlin fördert über die Investitionsbank Berlin (IBB). Die einzelnen Programme können im Internet unter der Anschrift www.ibb.de eingesehen werden. Dort finden Sie auch viele Merkblätter, Formulare und Anträge.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind alle Träger von Maßnahmen, die Investitionen an Objekten in Berlin vorgenommen haben. Voraussetzung ist aber, dass die IBB die Maßnahme mit einem ihrer Förderprogramme fördert und beim Investor ein ergänzender Finanzierungsbedarf besteht. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine Neustrukturierung der bisherigen IBB-Förderung benötigt.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 4.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm eignet sich für kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung. Die Förderobjekte müssen in Berlin belegen sein.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8 Heizungsaustausch plus

Mit diesem Programm fördert das Land Berlin den Austausch alter gegen neue, effizientere Heizungen. 8.1 Wer kann die Förderung beantragen? Antragsberechtigt für die Fördermittel sind Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Max. 20 Wohnungen Gefördert werden dabei Maßnahmen in Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Häusern, die mehrheitlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 10 Gründach plus

Dieses Programm fördert die nachhaltige Dachbegrünung in Berlin. 10.1 Antragsberechtigt Antragsberechtigt für diese Förderung sind: Grundeigentümer, sonstige Verfügungsberechtigte, Erbbauberechtigte, Initiativgruppen, Interessengruppen, Vereine, Begegnungsstätten und Seniorenheime. 10.2 Was wird gefördert? 100 m2 Gefördert wird die Dachbegrünung von Freiflächen auf Wohn-, Büro- und Gewer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 10.2 Was wird gefördert?

100 m2 Gefördert wird die Dachbegrünung von Freiflächen auf Wohn-, Büro- und Gewerbegebäuden sowie Garagenflächen. Allerdings müssen diese mindestens 100 m2 groß sein. Zudem muss sich die Fläche in Berlin befinden. Gefördert werden 3 Bereiche: Planung und Beratung, Reguläre Förderung, Green Roof Lab.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 7.1 Wer kann die Zuschüsse beantragen?

Alle Eigentümer Antragsberechtigt für die Zuschüsse sind Eigentümer von Wohneigentum in Berlin. Eigentümer im Sinne dieses Programms sind insbesondere Vermieter, Investoren, Wohnungsgenossenschaften, kommunale und private Wohnungsunternehmen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 3.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm richtet sich an private Investoren, Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Wohnungsgenossenschaften. Investitionsort ist Berlin.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt für die Fördermittel sind Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Max. 20 Wohnungen Gefördert werden dabei Maßnahmen in Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Häusern, die mehrheitlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Anzahl der Wohnungen pro Gebäude darf 20 nicht überschreiten. Das Förderobjekt muss im Stadtgebiet von Berlin belegen sein.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 5.1 Für wen eignet sich das Programm?

Dieses spezielle Programm richtet sich an Wohneigentümergemeinschaften (WEG) mit Investitionsort Berlin.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 2.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm ist für selbstnutzende Wohnungseigentümer, kommunale und private Wohnungsunternehmer, Vermieter und Investoren, Contracting-Geber, Energetische Modernisierung die durch Investitionen ihre Wohnung im energetischen Sinne modernisieren möchten. Bedingung ist, dass das Objekt in Berlin belegen ist.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 3.6 Ähnliche Programme

KfW-Bank: KfW-Programm Energetische Sanierung (151, 152)mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 2.6 Ähnliche Programme

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung eines Wohngebäudes. Das Wohngebäude muss in Berlin belegen sein. Neben den Objekt- und Belegenheitsbedingungen wird verlangt, dass die Gutachten von ausgewählten, externen und hochqualifizierten Energiesachverständigen vorgenommen werden. Der ENEO hat einen Gutachterpool mit Gutac...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 7.5 Antragstellung

Die Anträge sind direkt an die IBB Business Team GmbH zu richten. Das Antragsformular findet man unter www.eneo-berlin.de.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8.3.1 Zuwendungen für Sanierungsfahrpläne

Bis zu 750 EUR Wer die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt, kann folgende Zuwendungen erhalten: 500 EUR für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, 750 EUR für Eigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit 3 bis maximal 20 Wohneinheiten. Diese weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein:mehr