Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.1 Gesamtgesellschaftliche Aufgabe (Abs. 1)

Rz. 31 Mit Abs. 1 hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass kein Anlass besteht, die Wohlfahrtspflege auf dem Gebiet der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung ganz dem Staat zu übertragen und sie als staatliche Aufgabe auszuweisen (BVerfG, Beschluss v. 17.10.2007, 2 BvR 1095/05 ; zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung der Pflege vgl. auch bei Halletz, WIRKSAM 2022,...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 3 Literatur

Rz. 15 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringem Einsatz, Kompass 2006, 3, 15. Frohn, Der Arbeitgeberanteil zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag – eine verfassungsrechtlich unzulässige "fremdnützige Sonderabgabe"?, VSSR 2005, 263. Glock/Danko, Die 630- DM-Regelung in der Praxis, NZA 1999, 402. Kn...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1.2 Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art (Abs. 1 Nr. 1b, bis 31.12.2019: Nr. 1a)

Rz. 3d Durch § 22 Abs. 8 Nr. 5 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG) ist eine Sonderregelung für Einsatzgeschädigte (vgl. § 1 EinsatzWVG) eingefügt worden, die in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art i. S. d. § 6 EinsatzWVG stehen. Der Gesetzgeber hat mit dem EinsatzWVG auf die erheblichen Gefährdungen reagiert, denen das militärische und zivile Personal be...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.2 Geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

Rz. 10 Seit dem 1.10.2022 liegt eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt (bis zu diesem Zeitpunkt: im Monat 450,00 EUR). Die Geringfügigkeitsgrenze ist definiert in § 8 Abs. 1a SGB IV und berechnet sich nach dem jeweils geltenden Mindestlohn. Sie b...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.12 Bezieher von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz – ATG (Abs. 1 Nr. 6 und 7)

Rz. 31 Die Regelung der Beitragstragung für Bezieher von Aufstockungsleistungen nach dem ATG ist mit Art. 5 Nr. 4 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung vom 1.7.2004 den gleichzeitig beschlossenen Änderungen des ATG (Art. 95) und des § 163 Abs. 5 (Art. 5 Nr. 3a) angepasst worden (wegen der Änderungen des ATG vgl. Hampel, Die Änderung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 178 Verord... / 2.1 Verordnungen nach Abs. 1

Rz. 2 Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 5 RVO, § 112 Abs. 5 AVG und § 130 Abs. 8 RKG. Auf der Grundlage des Abs. 1 ist die am 1.1.1992 in Kraft getretene Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer eines aufgrund gesetzlicher Pflicht zu leistenden Dienstes (RV-Pauschalbeitragsverordnung) v. 30.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.2 Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Rz. 5 Für die Bezieher einer Vollrente wegen Alters, die allein gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 versicherungsfrei sind, hat der Arbeitgeber den Beitragsanteil nach § 172 Abs. 1 zu tragen. Seit dem 1.1.2017 tritt nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 Versicherungsfreiheit wegen des Bezugs einer Vollrente erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze ein, sodass seitdem der Arbeitge...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.3 Hausgewerbetreibende

Rz. 5 Vorgängervorschriften waren bezüglich der Nr. 3 § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVO und bezüglich der Nr. 4 § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. f i.V. mit Abs. 3a Satz 4 RVO. Selbständig tätige Hausgewerbetreibende (vgl. die Definition in § 12 Abs. 1 und 5 SGB IV) sind nach § 2 Satz 1 Nr. 6 versicherungspflichtig. Sie werden trotz ihrer S...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 19 Bokeloh, Die Rentenversicherung im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und Unionskompetenzen, DRV 2015, 148, 155 f. Büser, Altersteilzeit. Die Verbesserungen ab 2000, Die Rentenversicherung 1999, 209. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 200...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.11 Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 11 Als Parallelvorschrift in der Arbeitslosenversicherung ist § 349a SGB III i. V. m. § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag) zu nennen. Die Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen werden von den Pflegeleistungsträgern getragen, denn zu den nach dem SGB XI vorgesehenen Leistungen gehören auch die Leist...mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 2.1 Beitragszahlung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

Rz. 3 Ab dem 1.1.1995 waren Personen, die einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Wochenstunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, nach Maßgabe des § 3 Nr. 1a versicherungspflichtig. Seit dem 1.1.2017 sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a Pflegepersonen i. S. v. § 19 SGB XI in der Zeit versicherungspflichtig, in der sie eine oder ...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.1 Allgemeines zum Beitragsanteil des Arbeitgebers bei versicherungsfrei Beschäftigten nach Abs. 1 und (bis 31.12.2011) Abs. 2

Rz. 3 Parallelvorschrift für die Arbeitslosenversicherung ist § 346 Abs. 3 Satz 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1386 RVO, § 113 AVG und § 130 Abs. 7 RKG. Für die in § 172 Abs. 1 genannten versicherungsfreien Beschäftigten hat der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zu tragen, der zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären. Ausgenommen von diese...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.5 Bezieher von Leistungen als Spender nach dem Transplantations- bzw. Transfusionsgesetz (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 7b Parallelvorschriften in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind § 59 Abs. 2 Satz 2 SGB XI und § 347 Nr. 6a SGB III. Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d ist eine Regelung zur Beitragstragung bei Spenden von Organen und Geweben an privat krankenversicherte Empfänger. Die Beiträge für den Organspender sind von dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Organempfängers alle...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 25 Die beitragspflichtigen Einnahmen, die nach Abs. 2 seit dem 1.1.2017 zugrunde zu legen sind, bestimmt sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Personen und nach der Art der bezogenen Leistung nach dem SGB XI. Gemäß § 15 Abs. 2 und 3 SGB XI richtet sich der Pflegegrad nach dem Gesamtpunktwert in den dort genannten Modulen. Die Höhe der maßgeblichen Bemessungsgrund...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.10 Mitglieder geistlicher Genossenschaften u.Ä. (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 4b SGB V, § 59 Abs. 4 Nr. 2 SGB XI und § 347 Nr. 4 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. c RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. c AVG. Zur Abgrenzung des versicherten Personenkreises und der Bestimmung seiner beitragspflichtigen Einnahmen siehe § 1 Satz...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.12 Besonderheiten für knappschaftlich Versicherte (Abs. 2)

Rz. 12 Vorgängervorschrift war § 130b Abs. 1 Satz 2 RKG. Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld oder Vorruhestandsgeld, die in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind, tragen – abweichend vom Grundsatz der hälftigen Beitragstragung – die Beiträge in Höhe des Vomhundertsatzes, den sie zu tragen hätten, wenn sie in der allgemeinen Rentenversicherung versi...mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 29 Nr. 5 des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes (BwEinsatzBerStG) v. 4.8.2019 (BGBl. I S. 1147) mit Wirkung zum 1.1.2021 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde durch Art. 15 des Gesetzes v. 18.12.2024 (BGBl. I Nr. 423) mit Wirkung zum 1.1.2025 geändert. Rz. 2 Übergangsgebührnisse erhalten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 SVG (bis zum 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.1 Selbständig Tätige

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflegeversicherung (für freiwillige Mitglieder) § 250 Abs. 2 SGB V und § 20 Abs. 3 SGB XI. Zur Arbeitslosenversicherung vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 4 Nr. 9 RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b AVG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 176c Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 40 des Gesetzes über die Entschädigung von Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932), dieses geändert durch Art. 15 des Gesetzes v. 18.12.2024 (BGBl. I Nr. 423), mit Wirkung zum 1.1.2025 in das SGB VI eingeführt und ist seit dem unverändert. Rz. 2 Erwerbsschadensausgleich erha...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 35 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3 ff., 15. Hampel, Die Änderung des Altersteilzeitgesetzes durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.8 Entwicklungshelfer, sekundierte Personen und Auslandsbeschäftigte (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 9 Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Buchst. e RVO, § 112 Abs. 4 Buchst e AVG. Parallelvorschriften in der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen nicht, in der Arbeitslosenversicherung kommt § 349a SGB III in Betracht. Entwicklungshelfer i. S. d. Entwicklungshelfer-Gesetzes, die Entwicklungsdienst oder Vorbereitungsdienst leisten, Angehörige eines Mitgliedstaates ...mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 29.7.2020 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Übergangsgebührnissen vereinbart, denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt hat. Diese Vereinbarung betrifft nach ihrer Nr. 2 ehemalige (nunmehr: "frühere") Soldaten auf Zeit, die Übergangsgebührnisse na...mehr

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Jansen, SGB VI § 161 Grundsatz / 2.2.2 Leistungsrechtliche Auswirkungen der Beitragshöhe

Rz. 4 Auswirkungen hat die Wahl der Beitragsbemessungsgrundlage und damit der Beitragshöhe selbstverständlich auf die Höhe der Rentenleistungen. Daneben kann sich bei Versicherten, die ausschließlich freiwillig versichert gewesen sind, die Höhe der Beiträge auf den Berufsschutz (§ 43 – Fassung bis 31.12.2000 Rente wegen Berufsunfähigkeit, § 240 – Rente wegen teilweiser Erwer...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 4 Nr. 18 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388, 392) mit Wirkung zum 1.4.1999 geändert. Rz. 1a § 169 regelt die Verteilung der Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.1 Unständig Beschäftigte

Rz. 3 Parallelvorschrift für unständig Beschäftigte ist im Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 232 SGB V. In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III. Eine Definition der unständigen Beschäftigung gibt Abs. 1 Satz 2. Danach ist unständig die Beschäftigung, die auf weniger ...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.4 Auswirkungen des Pauschalbeitrags

Rz. 11a Anders als bei den Beiträgen, die der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 1 und 2 zu tragen hat, und entgegen dem ursprünglichen Gesetzesentwurf (BT-Drs. 14/288), kommt den arbeitgeberseitigen Pauschalbeiträgen, die nach § 172 Abs. 3 zu tragen sind, anwartschaftsbegründende bzw. -erhöhende Wirkung zugunsten der versicherungsfrei geringfügig Beschäftigten zu. Dies ergibt sich...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Seit der Einführung des SGB VIII wurde die Vorschrift lediglich durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 geändert und Abs. 1 Satz 3 angefügt. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bilden den Schwerp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 4 Schenkung-/Erbschaftsteuer

Das Erbbaurecht kann jederzeit wie jedes Grundstück durch notariell beurkundeten Vertrag verschenkt werden. Der Grundstückseigentümer erteilt seine Zustimmung, wenn der beschenkte Erwerber in sämtliche Rechte und Pflichten des Erbbaurechtsvertrags eintritt. Das Erbbaurecht erlischt auch nicht mit dem Tod des Erbbaurechtsnehmers, sondern geht – wie ein Grundstück – auf dessen...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 144 Bauer/Kapfelsperger, “Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“- Zukunftsaufgaben für alle staatlichen Ebenen, BayVBl 2026, 181. Bockler, Die Digitalisierung in der PflegeRahmenbedingungen und die Herausforderungen des Transformationsprozesses, WzS 2023, 315. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietspiegel / Zusammenfassung

Begriff Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Falls in der betreffenden Kommune kein Mietspiegel existiert, können der zur Mieterhöhung berechtigte Vermieter oder das Geri...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.1 Personenkreis

Rz. 2 Parallelvorschriften für selbständig Tätige sind für die Krankenversicherung § 240 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 354b SGB III. Vorgängervorschriften waren für Handwerker § 4 Abs. 2 und 3 HwVG und für die übrigen Selbständigen § 1385 Abs. 3 Buchst. b RVO bzw. § 112 Abs. 3 ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.5 Förderfähige Maßnahmen (Satz 4 Nr. 1 bis 8)

Rz. 110 Förderfähig sind dabei alle in Satz 4 Nr. 1 bis 7 genannten Maßnahmen, so u. a.: individuelle und gemeinschaftliche Betreuungsangebote, die auf die besonderen Arbeitszeiten von Pflegekräften ausgerichtet sind (Nr. 1), die Konzeptentwicklung zur Rückgewinnung von Pflegekräften (Nr. 2), Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung (Nr. 3) u. a. Rz....mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 21 Zentrale Bezugsnorm zur Finanzierung der in § 8 genannten Aufgaben ist § 65 mit seinen Regelungen über den Ausgleichsfonds. Weitere Bezugsnorm zu § 8 Abs. 1 ist § 113 mit seinen Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (vgl. hierzu auch bei Fehrecke-Harpke/Oschmiansky, G+G Beilage Spezial 2024, Nr. 9, 8). Rz. 22 Für die Konkretis...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.1 Staatliche Förderungsverpflichtung (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 enthält die staatliche Pflicht zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen. Es geht also nicht um die Leistungsgewährung als solche, sondern um die Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der organisierten Jugendträger. Unter "Fördern" versteht man dabei nicht nur die wirtschaftlich-finanzielle, sondern auch die personelle – z. B. Beratung durch erf...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 49 Bayerisches Landesjugendamt, Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII, München, 15.3.2006; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021, 178; Blüml/Kindler/Lillig, Kindeswohlgefährdung und ASD, Berlin 2006; Bringewat, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und stra...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.1.1 Soziale Benachteiligung

Rz. 9 Unter "sozialer Benachteiligung" versteht man eine – aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe – bedingte mittelbare oder unmittelbare Zurücksetzung von Menschen im Wettbewerb um den Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen wie z. B. Bildung, Ausbildung und Einkommen (Schruth, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 13 Rz. 37; ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.1 Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für die Beitragstragung von versicherungspflichtigen Beschäftigten sind für die Krankenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, für die Pflegeversicherung § 58 Abs. 1 SGB XI und für die Arbeitslosenversicherung § 346 Abs. 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO, § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a AVG und § 130 Abs. 6RKG (zur Bei...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.8 Geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigte

Rz. 16 Abs. 8 wurde im Zuge der Neuregelung der Bestimmungen über geringfügige Beschäftigungen mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert (Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen v. 5.12.2012, BGBl. I S. 2474). Bis dahin konnten Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten und rentenversicherungsfrei waren, nach § 5 Abs. 2 Satz 2 HS 1 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.5 Zusätzlicher Bundeszuschuss und Erstattungen

Rz. 13 Wie dem Rentenversicherungsbericht 1997 (BT-Drs. 13/8300 S. 157/158) zu entnehmen ist, bestanden bis dahin die Einnahmen fast ganz aus den Beiträgen und dem Bundeszuschuss (§ 213 a. F.). Dieser deckte in den Jahren 1993 bis 1996 jeweils ca. 20 % des Rentenvolumens. Obwohl damit die Höhe der Ausgaben für die sog. versicherungsfremden Leistungen nicht erreicht wurde, wa...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.2 Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Parallelvorschriften für Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Krankenversicherung § 232a Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängervorschriften waren für Bezieher von Arbeitslosengeld § 1385a RVO, § 112a AVG und § 130a RKG und für Bezieher von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletz...mehr

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Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 40 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) mit Wirkung zum 1.1.2025 geändert. Rz. 1a Vorg...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.2 Künstler und Publizisten

Rz. 4 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflegeversicherung § 251 Abs. 3 SGB V, der gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI für die Soziale Pflegeversicherung entsprechend gilt. Vorgängervorschrift war § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b AVG. Gemäß § 2 Nr. 5 sind selbständig tätige Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des KSVG in der gesetzlichen Rentenversicherung v...mehr

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Jansen, SGB VI § 159 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem die Beitragsbemessungsgrundlage (§ 161) der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird (§ 157). Nur für die Höhe der Beiträge, nicht aber für die Frage, ob Versicherungspflicht besteht, hat sie Bedeutung. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung (§ 6 Abs. 1 SGB V) kennt die gesetzliche Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1 Wehr- und Zivildienstleistende (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für Wehr- und Zivildienstleistende sind für die Krankenversicherung § 244 Abs. 1 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 345 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. d RVO, § 112 Abs. 3 Buchst. d AVG und § 130 Abs. 5 Buchst. b RKG. Von de...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.10 Arbeitsunfähige oder Rehabilitanden ohne Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 10 Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 2 Satz 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 AVG und § 130b Abs. 2 RKG. Versicherungspflichtig Versicherte, die während einer Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitationsmaßnahme keinen Anspruch auf Krankengeld haben (wegen des betroffenen Personenkreises vgl. Komm. zu § 166 und die Vorschrift des § 4 Abs. 3 Nr. 2), tragen ihre Beiträge selbst...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 40 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) mit Wirkung zum 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.14 Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben (Abs. 3)

Rz. 33 Vorgängervorschrift war § 130 Abs. 6 Buchst. a RKG. In der knappschaftlichen Rentenversicherung ist der Beitragssatz (vgl. auch die Komm. zu § 158 Rz. 12) höher als in der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 24,7 %). Durch Abs. 3 wird gewährleistet, dass knappschaftliche Arbeitnehmer die Beiträge lediglich in Höhe des Vomhundertsatzes zu tragen haben, den sie zu leis...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.7 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 8 Parallelvorschriften sind § 249 Abs. 1 SGB V, § 58 Abs. 1 SGB XI für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Buchst. a RVO und § 112 Abs. 4 Buchst. a AVG. In der Zeit, in der sie Vorruhestandsgeld beziehen, sind Personen nach § 3 Nr. 4 versicherungspflichtig, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspfli...mehr

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Jansen, SGB VI § 176c Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung (bzw. das Bundesamt für das Personalwesen der Bundeswehr als vom Bundesministerium der Verteidigung bestimmte Stelle) und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 12.4.2024 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Erwerbsschadensausgleich vereinbart (abzurufen im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.d...mehr