Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.1 Grundsatz

Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1 dem Grundsatz nach das günstigere Für-Prinzip fest, d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.5 Weitergehende Rückgriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Satz 4)

Rz. 27 Nach Satz 4 gelten die Sätze 2 und 3 nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält. Nur in diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den Arbeitnehmeranteil in je...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.5 Weitere nicht berücksichtigungsfähige Zeiten

Rz. 45 Nicht berücksichtigungsfähig (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 10.10.2024, Abschn. 3.) und damit keine Grundrentenzeiten sind auch: Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen, Zeiten der Schulausbildung, Monate mit Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben nach § 70 Abs. 3, Zurechnungszeiten (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderung...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.7 Altersrenten und Renten wegen Todes – Gestaltungsmöglichkeiten und Besonderheiten

Rz. 33 Abs. 1 stellt ab auf den Beginn des Bezugs der einschlägigen Altersrente. Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1) werden daher lediglich längstens bis zum Beginn einer Rente wegen Alters (Ausnahme: Entgeltpunktezuschlag nach § 76d) oder wegen Todes ermittelt. Hinzu kommen für Renten wegen Todes ggf. Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit. Dies ergibt sich aus Abs. 1 der Vorschrif...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.7 Beitragsnachzahlungen – In-Prinzip (Abs. 5)

Rz. 94 Abs. 5 gilt für nachgezahlte (nachentrichtete) Beiträge, die aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels über die Nachzahlung erbracht werden; für Beitragsnachzahlungen aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels SGB VI (und die in § 256 Abs. 6 Satz 2 genannten, vgl. dort) gilt das sog. In-Prinzip (Abs. 5), d. h., dass diese Beiträge Entgeltpunkte nach dem Durch...mehr

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Personalplanung: Aufgaben u... / Zusammenfassung

Überblick Eine effiziente und möglichst genaue Personalplanung spielt eine zentrale Rolle für den Erfolg und die langfristige Stabilität eines Unternehmens. Sie trägt wesentlich dazu bei, dass Unternehmen ihre Arbeitsabläufe optimieren, Mitarbeiter effizient einsetzen und damit ihre Unternehmensziele erreichen. Denn wer ungenau oder unzureichend plant, muss mit überflüssigen...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.3.1 Vorversicherung (1. Alt.)

Rz. 79 Die Regelung sieht in der Alternative 1 die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben. Der Gesetzgeber ist bei Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 davon ausgegangen, dass sich der betreffende Personenkreis eine an...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) v. 19.12.2016 (BGBl. I S. 2986) mit Wirkung zum 1.1.2017 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 14 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.1...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7.2.3 Ernährung

Zu den betrieblichen Maßnahmen der Verhaltensbeeinflussung kann es auch gehören, dass in der Kantine qualitativ hochwertige, frische und schonend zubereitete Ware angeboten wird, die Mitarbeiter mit den erforderlichen Vitaminen und Mineralien versorgt. Auch Flüssigkeit sollte zur Verfügung stehen, insbesondere wenn es für die Mitarbeiter kaum Möglichkeiten gibt, sich sonst o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Barrierefreiheitsstärkungsg... / Zusammenfassung

Überblick Barrierefreiheit ist ein Thema, das in unserer modernen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt. Für viele Menschen mit Behinderungen ist der Alltag oft mit großen Herausforderungen verbunden. Abhilfe schaffen soll das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) das darauf abzielt, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.4 Anspruch des Arbeitgebers gegen ausgeschiedene Arbeitnehmer

Rz. 24 Satz 3 findet keine Anwendung, wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist oder Zahlungen nicht mehr anfallen; in diesen Fällen gilt § 28e Abs. 1, d. h., der Arbeitgeber hat den vollen Beitrag zu zahlen (BT-Drs. 11/2221 S. 24). Mit Urteil v. 12.10.1977 (5 AZR 443/76) hat das BAG ausdrücklich klargestellt, dass der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer die Ersta...mehr

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Das Mitarbeitergespräch als... / 6.3 Vorbereitung auf den Gesprächspartner

Auch ein Sachgespräch wird nie ohne Emotionen verlaufen, denn schließlich sprechen zwei Menschen miteinander und nicht zwei Roboter. Je besser das Verhältnis zum Gesprächspartner ist, umso eher kann das Gespräch auf der Sachebene geführt werden, d. h. die Inhalte werden besser verstanden und miteinander besprochen. Der Gesprächsabschluss endet mit einer Lösung, einer Einigun...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3 Ambulante Hospizleistungen (Abs. 2)

Rz. 21 Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es nach der von den Spitzenverbänden geschlossenen Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Erwachsene, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vordergrund der ambulanten Hospizarbeit stand dabei bis zur Änd...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.1 Höchstens 80 % mit Übergangsregelung (Satz 1)

Rz. 26 Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 und 3, §§ 252, 252a) erhalten höchstens 80 % des günstigeren Durchschnittswertes aus der Grund- oder Vergleichsbewertung (= begrenzte Gesamtleistungsbewertung, früher in § 74, seit 1997 aus systematischen Gründen in § 263 Abs. 2a Satz 1 geregelt; vgl. auch GRA der DRV zu § 263 SGB VI, Stand: 9.5...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.2 Positivkatalog Grundrentenzeiten nach § 55 Abs. 2 (Satz 1 HS 2)

Rz. 40 Nach Satz 1 HS 2 gilt im Übrigen § 55 Abs. 2 entsprechend, sodass auch die dort beschriebenen Zeiten Grundrentenzeiten sind (GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 10.10.2024, Abschn. 3.). Soweit daher ein Anspruch auf Rente eine bestimmte Anzahl an Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit voraussetzt, zählen hierzu auch: freiwillige Beiträge, di...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 10 Die Vorschrift regelt, wie Entgeltpunkte für Beitragszeiten (vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 1) zu ermitteln sind. Sie bezieht sich auf Pflicht- und freiwillige Beiträge (Abs. 1), Kindererziehungszeiten (Abs. 2), Beiträge, die für Arbeitsentgelte aus nach § 23 b Abs. 2 Satz 1 bis 4 SGB IV aufgelösten Wertguthaben gezahlt wurden (Abs. 3), zusätzliche Entgeltpunkte für Kinderberücksic...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.4 Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 eröffnet die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben. Der Begriff des Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben ist durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 4.12.2004 eingeführt worden und vollzieht damit die sprachliche Anpassung der Regelungen im SGB VI an...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.2 Rentenzuschläge bei Altersrenten (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält den Grundsatz über die Berücksichtigung von Entgeltpunkte nach Rentenbeginn einer Altersrente. Nach Beginn einer Altersrente werden Entgeltpunkte nur für eine Zurechnungszeit i. S. v. § 59 und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach § 76d ermittelt. Damit manifestiert der Gesetzgeber ein zentrales Leitmotiv des Rentenrechts. Ein bereits einget...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.3 Beitragsbemessungsgrundlage

Rz. 20 Bei den Pflichtversicherten bestimmen sich die maßgebenden Beitragsbemessungsgrundlagen nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Was beitragspflichtige Einnahmen sind, bestimmt sich nach dem Recht, das zur Zeit der Beitragsentrichtung galt. Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift gilt für die Ermittlung der Entgeltpunkte solcher Zeiten, für die Beiträge im Lohnabzugsverfahren. Fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.9 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 28 Entgeltpunkte für Beiträge von sog. Mehrfachbeschäftigten (Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern innerhalb eines Kalendermonats) sind aus jeder der Beitragsbemessungsgrundlagen zu ermitteln (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.17).mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1 Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 schafft einen Befreiungsgrund für die Angehörigen von Berufsgruppen, die nicht durch Angestellte, sondern durch Selbstständige, z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte u. a., geprägt sind (BSG, Urteil v. 22.4.1986, 12 RK 60/84); verkammerte Berufe. Der Befreiungstatbestand beruht auf der Überlegung, dass die betroffenen Personen meist nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 2. Rechtsgeschäftliche Verwertung

Rz. 136 Will der Gläubiger auf das Auseinandersetzungsguthaben Zugriff nehmen, muss er die Gesellschaft kündigen. Aufgrund der wirksamen Pfändung und des Überweisungsbeschlusses und Vorlage eines rechtskräftigen Titels kann der Gläubiger die Gesellschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Kalenderjahrs kündigen, § 726 BGB. Durch die Kündigung wird d...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 105 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Erstreckung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, B+P 2026, 63. ders., Tite...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.3 Bewertungsmodelle und deren Sinn

Rz. 5 Der Einfluss beitragsfreier Zeiten auf die Höhe der Rente wird durch die Gesamtleistungsbewertung nach § 71 i. V. m. §§ 72 bis 74 ermittelt. Dabei ergibt sich die Ermittlung der Entgeltpunkte durch die Gesamtleistungsbewertung in drei Schritten: Ermittlung der Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten durch die Grundbewertung nach § 72 Ermittlung der Gewährung eines Zuschla...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.20 Für-Prinzip

Rz. 38 Beiträge erhalten – die günstigeren – Entgeltpunkte des Jahres, für das sie entrichtet und nicht in dem sie gezahlt wurden (sog. Für-Prinzip). Das ergibt sich aus Abs. 1 Satz 1 und bezieht sich zunächst einmal auf die aktuelle Beitragsentrichtung innerhalb der üblichen Nachentrichtungsfristen (vgl. § 197 bzw. jeweilige frühere Vorschrift).mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.4 Nicht berücksichtigungsfähige Zuschläge

Rz. 57 Nicht zu berücksichtigen sind hingegen die Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76 (Zuschläge beim Versorgungsausgleich), nach § 76a (Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.1.2 Zuordnung wegen Pflege (Satz 2)

Rz. 23 Die Summe der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten zur Ermittlung des Gesamtleistungswertes erhöht sich um Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (vgl. Komm. zu § 71) und auch wegen Pflege (§ 263 Abs. 1 Satz 2 i.V. m. § 249b). Rz. 24 Pflegeberücksichtigungszeiten werden mit 0,0625 pro Kalendermonat in die Berechnung einbezogen. Das gilt auch, wenn sie mit Beiträgen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.7 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.2 Nachholung unterbliebener Abzüge von Arbeitnehmeranteilen (Satz 3)

Rz. 13 Gemäß der in Satz 3 geregelten Frist der nächsten 3 Lohn- und Gehaltszahlungen muss der Arbeitnehmer nicht damit rechnen, dass nach deren Ablauf noch selbst aufzubringende Anteile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags von seinem Lohn oder Gehalt einbehalten werden, es sei denn, der Abzug ist ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben. Dies gilt auch, wenn der Arb...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.19 Markenverfahren

Rz. 37 Die Beitragsbemessungsgrundlage der ab 1977 bargeldlos entrichteten freiwilligen und Pflichtbeiträge (bis 1976 galt das sog. Markenverfahren) errechnet sich wie folgt: Praxis-Beispiel Freiwillige Beiträge für 2020 i. H. v. 1.004,40 EUR (12 × Mindestbeitrag von 83,70 EUR) Beitragssatz für 2020 : 18,6 (vgl. § 158)mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.21 In-Prinzip bei Sondernachzahlungen

Rz. 39 Die Vorschrift gilt darüber hinaus aber auch für einige Sondernachzahlungen, für die ansonsten grundsätzlich vom ungünstigeren In-Prinzip auszugehen ist (vgl. Komm. zu § 70 Abs. 5 sowie § 256 Abs. 6 Satz 2). Nach dem Für-Prinzip sind zu bewerten: die Nachentrichtungen nach früherem, bis 1991 geltenden Recht, insbesondere nach Art. 2 § 27 AnVNG/Art. 2 § 28 ArVNG (bei Heir...mehr

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Anforderungsprofile und Kom... / 1.3 Soziale Kompetenzen

Zur Sozialkompetenz zählen Kompetenzen einer Person oder Gruppe, die sich auf die Gestaltung sozialer Beziehungen und den Umgang mit Mitmenschen, in der Gruppe oder Organisation beziehen. Sie sind eng verknüpft mit der Persönlichkeit und im Rahmen der Sozialisation erworben und durch weitere Erfahrungen geprägt. Die wichtigsten sind sicherlich Kooperationsbereitschaft und Te...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.2 Formel

Rz. 19 Es gilt die Formel nach Abs. 1 Satz 1: Entgeltpunkte = Beitragsbemessungsgrundlage: Durchschnittsentgelt (für dasselbe Kalenderjahr). Zur Ermittlung der EP ist die Beitragsbemessungsgrundlage jeweils durch das Durchschnittsentgelt für dasselbe Kalenderjahr zu teilen.mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.6 Altersrente und Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X (Abs. 4)

Rz. 30 Abs. 4 (angefügt durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004, BGBl. I S. 1791; Abs. 4 wurde erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung – 13. Ausschuss angefügt, vgl. insoweit BT-Drs. 15/2678 S. 5, 22) hält "für den Fall, dass als Folge einer drittverursachten Schädigung Rente bezogen und ‚regressierte Beiträge’ i....mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.5 Ergänzende Regelungen

Rz. 15 Ergänzende Regelungen i. S. v. Sonderregelungen sind die §§ 229, 230 und 231. Korrespondierende Regelungen finden sich weiter in §§ 8, 8a, 20 und 115 SGB IV; hinsichtlich der Tragung der Beiträge ist auf § 172 Abs. 1 zu verweisen.mehr

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Sommer, SGB XI § 127 Pflege... / 2.2 Fördervoraussetzungen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 5 Abs. 2 Satz 1 beschreibt im Einzelnen die Förderbedingungen, die die von dem Versicherungsunternehmen angebotene private Pflege-Zusatzversicherung als Voraussetzung für ihre staatliche Förderung (Zulageberechtigung) erfüllen muss. Wesentliches gesetzgeberisches Ziel dieser für die Versicherungsunternehmen zur Ausgestaltung ihrer förderfähigen Versicherungsprodukte in A...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1)

2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1 dem Grundsatz nach das günstigere Fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 90 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. § 23b Abs. 2 SGB IV...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5.1 Voraussetzungen der Neufeststellung im Überblick

Rz. 25 Eine Neufeststellung ist daher dann vorzunehmen, wenn nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit Beiträge für 240 Kalendermonate gezahlt worden sind und dies vom Versicherten beantragt wurde. Dabei sind die Fiktionen von § 302a Abs. 1, § 302b Abs. 2 und Abs. 3 zu berücksichtigen, wonach die dort bezeichneten Renten wegen Erwerbsunfähigkeit (nach altem Recht) als...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung

Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreform...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.6 Durchschnittsentgelt

Rz. 22a Die Durchschnittsentgelte der Anl. 1 werden durch Rechtsverordnung fortgeschrieben (§ 69). Nach § 69 Abs. 2 Satz 1 erfasst die Verordnungsermächtigung auch die Bestimmung des Durchschnittsentgeltes aller Versicherten (vgl. § 70 Abs. 1) für das jeweils vergangene Kalenderjahr; Nr. 1 und auch die Ermächtigung zur Bestimmung des vorläufigen Durchschnittsentgelts aller V...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.10 Todesmonat

Rz. 29 Ein für den Todesmonat laufend gezahltes Arbeitsentgelt ist regelmäßig voll anzurechnen und nicht tageweise aufzuteilen (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.6). Das gilt allerdings nicht, wenn das Arbeitsentgelt die für diesen Kalendermonat geltende Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. In diesen Fällen ist für die Berechnung der Entgeltpunkte das –...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 46 Die Standardrente ist eine Modellrechnung für 45 Jahre Beitragszahlung bei durchschnittlichem Einkommen. Rz. 47 Die Höhe einer Standardrente lag seit dem 1.7.2020 bei 1.538,55 EUR brutto (= 18.462,60 EUR brutto Jahresbetrag); im Jahr 2023 betrug sie nur noch 18.040,10 EUR. Die Standardrente (Eckrente) in Deutschland betrug dann zum 1.7.2024 einheitlich 1.769,40 Euro br...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass rentenrechtliche Zeiten – mit Ausnahme der Zurechnungszeit und der Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente – nach Beginn der jeweiligen Rente für diese Rente nicht zu berücksichtigen sind. Zum Rentenbeginn vgl. §§ 99 ff. An die Stelle des Rentenbeginns tritt für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.8 Teilmonat

Rz. 26 Soweit Arbeitnehmerpflichtbeiträge nur für einen Teilmonat, z. B. wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, vorliegen, gilt die auf den Kalendertag bezogene Beitragsbemessungsgrenze (vgl. auch (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.5). Rz. 27 Praxis-Beispielmehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.12 Menschen mit Behinderungen

Rz. 30 Bei Menschen mit Behinderungen ist zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen nach § 162 Nr. 2 das Arbeitsentgelt mindestens in Höhe von 80 % der monatlichen Bezugsgröße als Beitragsbemessungsgrundlage heranzuziehen (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.9).mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.2.1 Gutschrift von Entgeltpunkten – Hälfteregelung und Höchstbegrenzung (Buchst. a)

Rz. 76 Sie betragen die Hälfte der auf diese Beiträge entfallenden Entgeltpunkte, höchstens jedoch 0,0278 Entgeltpunkte pro Kalendermonat (Abs. 3a Buchst. a). Dies entspricht einer Erhöhung der Pflichtbeiträge auf 100 % des Durchschnittseinkommens. Die Summe sämtlicher Entgeltpunkte ist ggf. auf den Monatswert von 0,0833 zu begrenzen. Für Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.3.2 Vergleichsbewertung

Rz. 8 Die zentrale Funktion der (komplizierten) Vergleichsbewertung liegt daher in der besonderen Berücksichtigung und Bewertung der beitragsgeminderten Zeiten. Beitragsgeminderte Zeiten sind aufgrund des verbrieften Eigentumsrechts nach Art. 14 GG wenigstens so zu bewerten wie beitragsfreie Zeiten (vgl. Vorlagebeschluss des BSG v. 16.12.1999, B 4 RA 11/99 R; vgl. auch Ficht...mehr