Fachbeiträge & Kommentare zu Beihilfe

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.2 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil B des Hauptvordrucks [1] zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 22–30 sind die steuerp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.3 Täterschaft und Teilnahme

Rz. 15 Täter und Mittäter der Vortat können nicht Hehler sein.[1] Bei § 374 AO muss die Vortat "durch einen anderen" begangen worden sein, auch wenn dies anders als in § 259 StGB (Sachhehlerei) nicht ausdrücklich tatbestandlich bestimmt ist[2], denn sonst wäre die "Absatzhilfe" als tatbestandlich verselbstständigte Form der Beihilfe überflüssig (näher Rz. 26). Rz. 16 Anstifte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.1 Tathandlung in Form der Absatzhilfe

Rz. 29 Hinsichtlich der Tathandlung der "Absatzhilfe" (zum Begriff der Absatzhilfe s. o. Rz. 25–27) hat der BGH entschieden, dass Steuerhehlerei auch begangen werden kann, wenn die vorangegangene Steuerhinterziehung zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist.[1] Die diesbezüglich maßgeblichen Gesichtspunkte ergeben sich den überzeugenden Ausführungen des BGH entsprechend be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5 Abgeschlossenheit der Vortat

Rz. 28 Streitig ist, ob bei § 374 AO die Vortat der Steuerhehlerei zumindest vollendet oder gar beendet sein muss.[1] Dieser Meinungsstreit hat insbesondere Auswirkung auf die Frage der Vollendung der Tat und damit auch auf das Strafmaß (zum Strafmaß s. Rz. 50), ebenso wie auf die Frage, ob die Beteiligung des Handelnden – je nach Willensrichtung – als Teilnahme an der Vorta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.4.3 Absetzen

Rz. 23 Absetzen ist eine mit dem Vortäter vereinbarte rechtsgeschäftliche Weitergabe an einen (gut- oder bösgläubigen) Dritten gegen Entgelt[1] , wobei der Hehler – anders als beim Absetzen helfen – im Verhältnis zum Vortäter selbstständig handelt, wenngleich er "in dessen Lager" steht; ein typisches Beispiel ist der Verkaufskommissionär, der die Ware für Rechnung des Vortäte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.4.4 Absatzhilfe

Rz. 25 Absatzhilfe leistet derjenige, der eine unmittelbare Unterstützung des Vortäters beim Absatz der durch eine Vortat erlangten Sache leistet.[1] Vom Absetzen unterscheidet sich das Absetzen helfen damit dadurch, dass der Hehler unselbstständig handelt[2] (z. B. wenn die Entscheidung zum Weiterverkauf der Schmuggelware – etwa Zigaretten – nicht vom Beschuldigten, sondern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.4.1 Sich verschaffen oder einem Dritten verschaffen

Rz. 20 Das Tatobjekt der Hehlerei verschafft sich der Täter, wenn die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Sache auf ihn selbst übergeht.[1] Es wird einem Dritten verschafft, wenn die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Sache nicht – und zwar auch nicht übergangsweise (sonst Sich-Verschaffen) – auf den Täter übergeht, sondern durch das Handeln des Täters unmittelb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 14 Teilkost... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Diese Vorschrift soll den Besonderheiten der bei den Krankenkassen und ihren Verbänden Beschäftigten Rechnung tragen. Den Krankenkassen wird die Möglichkeit eingeräumt, den bei ihr versicherten Beschäftigten und Versorgungsempfängern, die einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall haben – und nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 grundsätzlich versicherungsfrei sind, einen Versich...mehr

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Pflege-Pflichtversicherung ... / 1.1 Personenkreis

Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Sie schließen die Pflege-Pflichtversicherung in der Regel bei dem Unternehmen ab, bei dem sie auch ihren Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert haben. Personen, die Anspruch auf Beihilfe haben, sind verpflichtet, einen anteiligen, beihilfekonformen Vertrag für die Pflegever...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflege-Pflichtversicherung ... / Zusammenfassung

Überblick Die Pflege-Pflichtversicherung ist sowohl für gesetzlich wie für privat Krankenversicherte verbindlich. Der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung ist freiwillig. GKV-Mitglieder sind in der gesetzlichen Pflegekasse versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Sie schließen die Pflege-Pflichtversicherun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.6.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Bis zum 28.2.2017 war die nachfolgend erläuterte Regelung in Abs. 1 enthalten. Da aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 24.11.2016 zum TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2017 Abs. 2 sowie die Absatzbezeichnung (1) entfallen sind, beziehen sich die nachfolgenden Erläuterungen auf § 13 insgesamt, der im Übrigen unverändert geblieben ist. In der sog. Prozessvereinbarung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Strafprozess / II. Begriffe

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Studierende

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Erhalten im > Inland > Studierende, die aus dem DBA-Ausland (> Doppelbesteuerung Rz 225 ff) kommen, Geld zur Deckung der Aufwendungen für den Unterhalt und das Studium aus dem > Ausland, bleiben sie damit in Deutschland idR unbesteuert (vgl dazu die Stichworte zu den einzelnen DBA-Vertragsstaaten). Studienzuschüsse, die für einige Jahre gewäh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / D. Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b EStG)

Rz. 14 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auf der Grundlage des steuerlichen Arbeitslohns (siehe Rn. 5 bis 8) wird unabhängig von der Berechnung der tatsächlich abzuführenden Krankenversicherungsbeiträge typisierend ein Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbildungszuschüsse

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Arbeitsförderung, > Aufstiegsförderung, > Ausbildungsförderungsgesetz, > Auszubildende Rz 2, > Bildungsaufwendungen, > Beihilfen Rz 23 ff, > Bundeswehr Rz 9, 11/1, > Erziehungsbeihilfen.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Innovative Entgeltgestaltung

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Altersteilzeit, > Arbeitslohn Rz 60 ff, > Arbeitszeitkonto, > BahnCard, > Beihilfen, > Betriebliche Altersversorgung, > Betriebliche Gesundheitsförderung, > Fahrtkostenzuschüsse, > Fortbildungsveranstaltungen, > Gehaltsumwandlung, > Incentives, > Jahresnetzkarte, > Kraftfahrzeuggestellung, > Mahlzeiten, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Rabatte,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbildungsbeihilfen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Junge Menschen erhalten ggf steuerfreie Zuwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten (vgl § 28 SGB II) oder steuerfreies BAföG zur Finanzierung ihrer Ausbildung (> Ausbildungsförderungsgesetz); bestimmte > Auszubildende werden von der > Bundesagentur für Arbeit gemäß § 59ff SGB III steuerfrei gefördert (vgl § 3 Nr 2 EStG; > Arbeitsförderu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbildungsförderungsgesetz

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gibt Schülern von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Oberschulklassen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen sowie Studierenden an Fachschulen, Akademien und Hochschulen in bestimmten Fällen einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Doktoranden

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zum Abzug von Aufwendungen zur Vorbereitung einer Promotion > Doktorprüfung sowie allgemein > Bildungsaufwendungen Rz 70 Promotion. Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen für ins Ausland entsandte Doktoranden, die eine > Öffentliche Kasse zahlt, werden im > Inland besteuert. Nach den von Deutschland abgeschlossenen Abkommen zur Vermeidun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Doktorprüfung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Aufwendungen für die Promotion können WK/BA sein, wenn eine berufliche Veranlassung besteht (> Rz 2). Ein Promotionsstudium setzt hochschulrechtlich idR ein abgeschlossenes > Erststudium voraus; es muss aber kein "berufsqualifizierender Studienabschluss" sein (BMF vom 22.09.2010, Rz 26, BStBl 2010 I, 721 [724]). Es ist dann stets ein "weitere...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Kulturorchester

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Art 17 OECD-MA weist das Besteuerungsrecht für Vergütungen an > Künstler grundsätzlich dem Tätigkeits- bzw Ausübungsstaat zu (> Doppelbesteuerung Rz 210 ff). Zu Ausnahmen, wenn eine Auslandstournee aus öffentlichen Kassen des Ansässigkeitsstaats finanziert wird (> Doppelbesteuerung Rz 217), vgl zB > Italien Rz 5, > Rumänien Rz 6. Zum Fall ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Studienbeihilfe / 1 Beihilfen können steuerpflichtig oder steuerfrei sein

Studienbeihilfen gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie aus privaten Mitteln geleistet werden, also z. B. von einem privaten Arbeitgeber. Für Leistungen aus öffentlichen Mitteln kann eine der Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 2, 11 und 44 EStG in Betracht kommen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unterstützungsleistung / 2 Leistungen an Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Unterstützungszahlungen, die aus öffentlichen Kassen in besonderen Notfällen und als Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder an Arbeitnehmer des Bundes, der Länder oder an Arbeitnehmer von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts gezahlt werden, sind in vollem Umfang steuerfrei.[1] Für...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unterstützungsleistung / 1 Leistungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst

Unterstützungen und Beihilfen, die an Arbeitnehmer anlässlich einer Notlage gezahlt werden, sind bis zu einem Betrag von 600 EUR je Arbeitnehmer im Kalenderjahr steuerfrei, wenn ein hinreichender Anlass für die Unterstützung vorliegt, z. B. bei Krankheit oder Unglücksfall, Tod naher Angehöriger oder Vermögensverlust durch höhere Gewalt wie Hochwasser, Feuer oder Diebstahl. Auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen

Zusammenfassung Begriff Unter dem Begriff "Beihilfen" (Unterstützungen) versteht man im Allgemeinen einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer in einer Notsituation finanziell zu entlasten. Auch Leistungen anlässlich der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes und Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Erholungsmaßnahmen w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) "Neutrale" Beihilfe

Rz. 165 [Autor/Stand] Problematisch und umstritten ist nach wie vor, inwieweit auch äußerlich neutrale, unauffällige, berufstypische oder alltägliche Handlungen, die eine fremde Haupttat vorsätzlich fördern, als Beihilfe nach § 27 StGB strafbar sind. Im Steuerstrafrecht waren diese Fragen insb. im Hinblick auf die sog. "Bankenfälle" (s. Rz. 171) von praktisch großer Bedeutun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beihilfe zur Steuerhinterziehung

aa) Berufstypisierte Verhaltensweise? Rz. 1986 [Autor/Stand] Die Frage, inwieweit einzelnen Bankmitarbeitern (bekannt oder unbekannt) eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung von in Deutschland steuerpflichtigen Kunden vorgeworfen werden kann, nahm in den Bankenverfahren die zentrale Rolle ein. Relevant war dabei insbesondere die Prüfung der Beihilfetauglichkeit einer berufstypi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Verjährung der Beihilfe

Rz. 1995 [Autor/Stand] Im Rahmen der Bankenfälle stellte sich neben der allgemeinen Frage nach der Verfolgungsverjährung in Bezug auf Gehilfen (näher hierzu Rz. 123) eine Reihe weiterer verjährungsspezifischer Probleme. Rz. 1996 [Autor/Stand] So ist in den Verfahren mitunter um den Zeitpunkt des Verjährungsbeginns gestritten worden. Maßgeblich ist hierfür nach §§ 78a, 27 StGB...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei

Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haftung. Die Steuerbefreiung ...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 4 Unterstützungen und Beihilfen in Notfällen

4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürg...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers

Zusammenfassung Überblick Beihilfen sind einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers, mit denen er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen unterstützt. Sie gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers, bleiben jedoch bei Gewährung aus Anlass von Notsituationen des Arbeitnehmers (z. B. bei Krankheit, Hilfsbedürftigkeit, Naturkatastrophen) in begrenztem Umfang s...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.2 Steuerfreier Ersatz der Selbstbeteiligung bei privater Krankenversicherung

Arbeitgeber können den Arbeitnehmern, die eine private Krankenversicherung unter Vereinbarung einer Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, die nicht von der Krankenversicherung übernommenen Krankheitskosten bis 600 EUR steuerfrei erstatten. Eine steuerfreie Erstattung der Selbstbeteiligung unabhängig von tatsächlich entstandenen Kosten ist allerdings ausgeschlossen. Praxis-B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 1.1 Lohnsteuer

Bei Beihilfen handelt es sich um einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers. Mit diesen unterstützt er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen. Diese Beihilfen gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Bestimmte Beihilfen bleiben in begrenztem Umfang steuerfrei (z. B. Notstandsbeihilfen), während andere in vollem Umfang der Besteuerung unterliegen (z. B....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 2 Pfändbarkeit

Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine als Beihilfe bezeichnete finanzielle Unterstützung aus besonderen Anlässen (z. B. Erziehungsbeihilfe, Heiratsbeihilfe, Erholungsbeihilfe, Krankheitsbeihilfe) gewährt, leistet er sie in der Regel aufgrund des Arbeitsverhältnisses. Die Beihilfe ist also kein Geschenk, sondern Arbeitslohn. Sie unterliegt deshalb den Vorschriften über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten")

Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichung der Tat und nicht als täterschaftliche Beg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 5.2 Sozialversicherung

Steuerfreie Beihilfen, die ein Arbeitgeber seinem in einer Notsituation befindlichen Arbeitnehmer gewährt, sind auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Sind die Beihilfen in Notsituationen für den über 600 EUR im Kalenderjahr hinausgehenden Betrag steuerpflichtig, sind sie auch beitragspflichtig zur Sozialversicherung.mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.1 Laufender Lebensunterhalt und Sterbegeld

Unterstützungsleistungen können nur aus Anlass der jeweiligen Notsituation und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls steuerfrei gewährt werden. Pauschale oder laufende Zahlungen erfüllen diese Voraussetzung nicht.[1] Sie gehören als Beiträge zur Bestreitung des Lebensunterhalts zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Praxis-Beispiel Zuschüsse zum laufenden Lebens...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 5.1 Lohnsteuer

Beihilfen und Unterstützungen, die private Arbeitgeber an Arbeitnehmer bei Krankheit, Tod naher Angehöriger, Naturkatastrophen oder in anderen Unglücksfällen (Feuer u. Ä.) leisten, sind bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei.[1] Die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Arbeitnehmers ist ohne Bedeutung. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitnehmer durch die Notsituation finanziell...mehr

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Beihilfen / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff "Beihilfen" (Unterstützungen) versteht man im Allgemeinen einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer in einer Notsituation finanziell zu entlasten. Auch Leistungen anlässlich der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes und Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Erholungsmaßnahmen werden häufig al...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3 Einzelfälle

4.3.1 Laufender Lebensunterhalt und Sterbegeld Unterstützungsleistungen können nur aus Anlass der jeweiligen Notsituation und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls steuerfrei gewährt werden. Pauschale oder laufende Zahlungen erfüllen diese Voraussetzung nicht.[1] Sie gehören als Beiträge zur Bestreitung des Lebensunterhalts zum steuerpflichtigen Arbeitslohn....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 4.1 Lohnsteuer

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietbeihilfe, Mietzuschuss usw.) und trägt dadurch zur Verbilligung von Wohnraum bei, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[1] Die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze[2] ist nicht anwendbar, da kein Sachbezug vorliegt. Soweit die Mietbeihilfen regelmäßig ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.4 Naturkatastrophen

Treten durch Hochwasser, Starkregen, Stürme oder andere Naturereignisse großflächig Schäden auf, geben die obersten Finanzbehörden der betroffenen Bundesländer sog. Katastrophenerlasse heraus. In diesen sind insbesondere Steuererleichterungen geregelt (z. B. erleichterte Absetzung von Aufwendungen zur Schadensbeseitigung als außergewöhnliche Belastungen) und die steuerliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, StB 1993, 189; Aulinger/Weinreich/Park, Die anwaltliche Betreuung von Kreditinstituten vor, bei und nach Durchsuchungen und Beschlagnahmen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Der Fachanwalt für Steuerrecht im Rechtswesen, 1999, S. 645 ff.; Behr, Die Strafbarkeit von Bankmitarbeitern als Steuerhinterziehungsgehilfen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 6 Erholungsbeihilfen

6.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn Als Erholungsbeihilfen kommen sowohl Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Urlaub bzw. eine Kur als auch die Unterbringung in Erholungsheimen des Arbeitgebers in Betracht. Erholungsbeihilfen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wichtig Erholungsmaßnahmen als Leistung im überwiegenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 3 Heirats- und Geburtsbeihilfen

3.1 Lohnsteuer Geldzuwendungen, die aus Anlass der Heirat des Arbeitnehmers oder der Geburt eines Kindes gewährt werden, gehören stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Lediglich Sachzuwendungen bleiben bis zu einem Wert von 60 EUR brutto als Aufmerksamkeiten aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses steuerfrei.[2] Achtung Überschreitung der Freigrenze führt zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 6 Schulbeihilfe, Ausbildungsbeihilfe

6.1 Lohnsteuer Beihilfen, die für Zwecke der Ausbildung und Erziehung geleistet werden (Ausbildungs-, Erziehungs-, Studienbeihilfen, Stipendien), gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie aus privaten Mitteln geleistet werden. Für Leistungen aus öffentlichen Mitteln kann eine der Steuerbefreiungen nach § 3 Nrn. 2, 11 und 44 EStG in Betracht kommen. Praxis-Beispiel St...mehr

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Beihilfen / Entgelt

1 Steuer- und Beitragspflicht 1.1 Lohnsteuer Bei Beihilfen handelt es sich um einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers. Mit diesen unterstützt er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen. Diese Beihilfen gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Bestimmte Beihilfen bleiben in begrenztem Umfang steuerfrei (z. B. Notstandsbeihilfen), während andere in volle...mehr

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Beihilfen / 7 Übergangsbeihilfen

7.1 Lohnsteuer Fortlaufend gezahlte Übergangsbeihilfen, die private Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis bis zur Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorgung gewähren, sind als laufender Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen.[1] Hinweis Steuerfreie Ent...mehr