Fachbeiträge & Kommentare zu Beihilfe

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pfändung / 8 Pfändbarkeit der Corona-Sonderzahlung außerhalb von Pflegeeinrichtungen

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitet in einer Fabrik in der Montage. Sie erhält vom Arbeitgeber aufgrund der coronabedingten Belastungen eine steuerfreie und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung i. H. v. 1.500 EUR. Der Arbeitgeber erhält einen Pfändung- und Überweisungsbeschluss. Ist diese Sonderzahlung von der Pfändung erfasst? Ergebnis Für andere als den in § 15...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 3.1 Lohnsteuer

Erholungsbeihilfen zur Abwehr oder zur Heilung typischer Berufskrankheiten sind Leistungen im überwiegenden betrieblichen Interesse und unterliegen daher nicht dem Lohnsteuerabzug. Typische Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beruf stehen und für die betreffende Berufsgruppe typisch sind, z. B. Bleivergiftung, Silikose, Strahlenpilz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 4.2 Sozialversicherung

Soweit es sich bei Erholungsurlauben in betrieblichen Erholungsheimen lohnsteuerrechtlich um pauschalierungsfähige Beihilfen handelt, stellen diese kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Infolgedessen sind sie auch nicht beitragspflichtig. Ist eine Pauschalbesteuerung hingegen nicht möglich und das Regelbesteuerungsverfahren anzuwenden, ist die Beihilfe dann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 2 Lohnsteuerpauschalierung mit 25 %

Steuerpflichtige Erholungsbeihilfen können pauschal mit 25 % versteuert werden[1], wenn die Beihilfen folgende Freigrenzen im Kalenderjahr nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] Praxis-Tipp Erholungsbeihilfe als Urlaubsgeld Einem verheirateten Arbeitnehmer mit 2 Kindern kann der Arbeitgeber im Jahr 364 EUR...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stipendium / 1 Stipendien aus öffentlichen Mitteln

Die folgenden Stipendien und Studienbeihilfen können nach § 3 Nr. 11 EStG oder nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein: Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. Öffentliche Mittel sind Mittel des Bundes, der Länder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 11. Steuerstrafrecht

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 4.1 Lohnsteuer

Beihilfen können auch als Sachzuwendung gewährt werden. Die unentgeltliche oder verbilligte Unterbringung von Arbeitnehmern in Erholungsheimen des Arbeitgebers rechnet daher ebenfalls zu den pauschalierungsfähigen Erholungsbeihilfen. Bewertung der Sachzuwendung Der geldwerte Vorteil ist mit dem Pensionspreis eines vergleichbaren Beherbergungsbetriebs am selben Ort zu bewerten,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 4 Vertragsgestaltung

Die Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kann nur mit deren Zustimmung erfolgen (zum Schutz der Freiwilligkeit der Entscheidung). Voraussetzung ist immer, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden ist.[1] Der ältere Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit beanspruchen, wenn aufgrund ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflegeversicherung / 3 Leistungsumfang

Die Pflegeversicherung kennt folgende Leistungen: Pflegesachleistungen, Pflegegeldleistung, Kombination von Geld- und Sachleistung, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege, Hilfe für Menschen mit Behinderungen (Leistungen in vollstationäre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Subventionskontrolle: Herausforderungen für Unternehmen im EU-Binnenmarkt

Zusammenfassung Die EU hat im Jahr 2023 einen neuen Regelkomplex erlassen, um wettbewerbsverzerrende Einflüsse durch Subventionen von Drittstaaten auf den Binnenmarkt einzudämmen. Die eingeführten Meldepflichten und Kontrollbefugnisse der Kommission stellen Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen. Hintergrund Der Wettbewerb gilt als ein unabdingbarer Bestandteil des europ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 7.9 Klimaschutzprämie

Durch das Wachstumschancengesetz soll eine steuerliche Investitionsförderung für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und wirtschaftlicher Tätigkeit eingeführt werden. Die Voraussetzungen und ihre Umsetzung werden im Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz (KlimaInvPG) geregelt. Die Investitionsprämie soll grundsätzlich Investitionen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 1.7 Maßnahmen aufgrund des Ukraine-Kriegs

Mit BMF-Schreiben v. 24.10.2023 (BStBl 2023 I S. 1869) hat das BMF den zeitlichen Anwendungsbereich der Billigkeitsmaßnahmen in Bezug auf Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg (vgl. dazu die im BMF-Schreiben v. 24.10.2023 genannten Schreiben) bis 31.12.2024 verlängert. Umfasst sind danach u.a. Spendenerleichterungen sowie Steuerbegünstigungen für une...mehr

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Beihilfen

Zusammenfassung Begriff Unter dem Begriff "Beihilfen" (Unterstützungen) versteht man im Allgemeinen einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer in einer Notsituation finanziell zu entlasten. Auch Leistungen anlässlich der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes und Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Erholungsmaßnahmen w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 1.1 Lohnsteuer

Bei Beihilfen handelt es sich um einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers. Mit diesen unterstützt er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen. Diese Beihilfen gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Bestimmte Beihilfen bleiben in begrenztem Umfang steuerfrei (z. B. Notstandsbeihilfen), während andere in vollem Umfang der Besteuerung unterliegen (z. B....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / Arbeitsrecht

Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine als Beihilfe bezeichnete finanzielle Unterstützung aus besonderen Anlässen (z. B. Erziehungsbeihilfe, Heiratsbeihilfe, Erholungsbeihilfe, Krankheitsbeihilfe) gewährt, leistet er sie in der Regel aufgrund des Arbeitsverhältnisses. Die Beihilfe ist also kein Geschenk, sondern Arbeitslohn. Sie unterliegt deshalb den Vorschriften über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 5.2 Sozialversicherung

Steuerfreie Beihilfen, die ein Arbeitgeber seinem in einer Notsituation befindlichen Arbeitnehmer gewährt, sind auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Sind die Beihilfen in Notsituationen für den über 600 EUR im Kalenderjahr hinausgehenden Betrag steuerpflichtig, sind sie auch beitragspflichtig zur Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff "Beihilfen" (Unterstützungen) versteht man im Allgemeinen einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer in einer Notsituation finanziell zu entlasten. Auch Leistungen anlässlich der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes und Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Erholungsmaßnahmen werden häufig al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 5.1 Lohnsteuer

Beihilfen und Unterstützungen, die private Arbeitgeber an Arbeitnehmer bei Krankheit, Tod naher Angehöriger, Naturkatastrophen oder in anderen Unglücksfällen (Feuer u. Ä.) leisten, sind bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei.[1] Die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Arbeitnehmers ist ohne Bedeutung. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitnehmer durch die Notsituation finanziell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 4.1 Lohnsteuer

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietbeihilfe, Mietzuschuss usw.) und trägt dadurch zur Verbilligung von Wohnraum bei, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[1] Die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze[2] ist nicht anwendbar, da kein Sachbezug vorliegt. Soweit die Mietbeihilfen regelmäßig ...mehr

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Beihilfen / 3.2 Sozialversicherung

Geburts- und Heiratsbeihilfen sind grundsätzlich in voller Höhe als Arbeitsentgelt beitragspflichtig zur Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 2 Erholungsbeihilfen

2.1 Lohnsteuer Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie können pauschal mit 25 % versteuert werden[1], wenn die Beihilfen im Kalenderjahr folgende Freigrenzen nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 3 Heirats- und Geburtsbeihilfen

3.1 Lohnsteuer Geldzuwendungen, die aus Anlass der Heirat des Arbeitnehmers oder der Geburt eines Kindes gewährt werden, gehören stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Lediglich Sachzuwendungen bleiben bis zu einem Wert von 60 EUR brutto als Aufmerksamkeiten aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses steuerfrei.[2] Achtung Überschreitung der Freigrenze führt zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 4.2 Sozialversicherung

Mietbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, unterliegen gleichermaßen als Arbeitsentgelt der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Sofern die Mietbeihilfen regelmäßig gezahlt werden, gelten sie sozialversicherungsrechtlich als regelmäßiges Arbeitsentgelt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 6 Schulbeihilfe, Ausbildungsbeihilfe

6.1 Lohnsteuer Beihilfen, die für Zwecke der Ausbildung und Erziehung geleistet werden (Ausbildungs-, Erziehungs-, Studienbeihilfen, Stipendien), gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie aus privaten Mitteln geleistet werden. Für Leistungen aus öffentlichen Mitteln kann eine der Steuerbefreiungen nach § 3 Nrn. 2, 11 und 44 EStG in Betracht kommen. Praxis-Beispiel St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 7 Übergangsbeihilfen

7.1 Lohnsteuer Fortlaufend gezahlte Übergangsbeihilfen, die private Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis bis zur Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorgung gewähren, sind als laufender Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen.[1] Hinweis Steuerfreie Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 1 Steuer- und Beitragspflicht

1.1 Lohnsteuer Bei Beihilfen handelt es sich um einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers. Mit diesen unterstützt er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen. Diese Beihilfen gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Bestimmte Beihilfen bleiben in begrenztem Umfang steuerfrei (z. B. Notstandsbeihilfen), während andere in vollem Umfang der Besteuerung unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 4 Mietbeihilfen

4.1 Lohnsteuer Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietbeihilfe, Mietzuschuss usw.) und trägt dadurch zur Verbilligung von Wohnraum bei, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[1] Die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze[2] ist nicht anwendbar, da kein Sachbezug vorliegt. Soweit die Mietbeihilf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / Entgelt

1 Steuer- und Beitragspflicht 1.1 Lohnsteuer Bei Beihilfen handelt es sich um einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers. Mit diesen unterstützt er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen. Diese Beihilfen gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Bestimmte Beihilfen bleiben in begrenztem Umfang steuerfrei (z. B. Notstandsbeihilfen), während andere in volle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 6.2 Sozialversicherung

Schul- bzw. Ausbildungsbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, unterliegen gleichermaßen als Arbeitsentgelt der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Wie in der Steuer, unterliegt die Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 ff. SGB III auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 5 Notstandsbeihilfen

5.1 Lohnsteuer Beihilfen und Unterstützungen, die private Arbeitgeber an Arbeitnehmer bei Krankheit, Tod naher Angehöriger, Naturkatastrophen oder in anderen Unglücksfällen (Feuer u. Ä.) leisten, sind bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei.[1] Die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Arbeitnehmers ist ohne Bedeutung. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitnehmer durch die Notsituat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 6.1 Lohnsteuer

Beihilfen, die für Zwecke der Ausbildung und Erziehung geleistet werden (Ausbildungs-, Erziehungs-, Studienbeihilfen, Stipendien), gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie aus privaten Mitteln geleistet werden. Für Leistungen aus öffentlichen Mitteln kann eine der Steuerbefreiungen nach § 3 Nrn. 2, 11 und 44 EStG in Betracht kommen. Praxis-Beispiel Steuerpflichtige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 3.1 Lohnsteuer

Geldzuwendungen, die aus Anlass der Heirat des Arbeitnehmers oder der Geburt eines Kindes gewährt werden, gehören stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Lediglich Sachzuwendungen bleiben bis zu einem Wert von 60 EUR brutto als Aufmerksamkeiten aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses steuerfrei.[2] Achtung Überschreitung der Freigrenze führt zu Arbeitslohn Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 1.2 Sozialversicherung

Dem Arbeitsentgelt sind einmalige Einnahmen dann nicht zuzurechnen, wenn sie zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewährt werden und lohnsteuerfrei sind.[1] Da Beihilfen des Arbeitgebers dem Grunde nach nicht steuerbefreit sind, sind diese in voller Höhe beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Voraussetzung zur Beitragspflicht ist, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt. Allein e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 2.2 Sozialversicherung

Erholungsbeihilfen, die nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG pauschal versteuert werden, sind beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Wird von der o. g. Möglichkeit der pauschalen Versteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Gebrauch gemacht, führt diese pauschale Versteuerung ebenfalls zur Beitragsfreiheit. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich bei Zuwendung nicht um eine Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 7.1 Lohnsteuer

Fortlaufend gezahlte Übergangsbeihilfen, die private Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis bis zur Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorgung gewähren, sind als laufender Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen.[1] Hinweis Steuerfreie Entgeltersatzleis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 2.1 Lohnsteuer

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie können pauschal mit 25 % versteuert werden[1], wenn die Beihilfen im Kalenderjahr folgende Freigrenzen nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] Voraussetzung ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 7.2 Sozialversicherung

Übergangsbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, sind gleichermaßen beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Achtung Trennung zwischen Übergangsbeihilfen und betrieblicher Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung liegt nur vor, wenn Altersbezüge frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor dem 1.1.2012 erteilten Versorgungszusagen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Notstandsbeihilfe

Begriff Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern aus Anlass außergewöhnlicher Lebenssituationen eine Beihilfe gewähren. Klassischerweise kommen hier Krankheit und Unfall in Betracht. Diese Notstandsbeihilfe ist bis zu einem Betrag von 600 EUR je Kalenderjahr für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, wenn sie wegen Krankheit, Tod oder anderer Unglücksfälle gewährt wird. Höhere Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte PKV / 2 Art und Umfang des Versicherungsschutzes

Soweit auf die Vertragsleistungen des Basistarifs Anspruch besteht, haben diese in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der GKV jeweils vergleichbar zu sein. PKV-Basistarif Der Basistarif muss Varianten für Personen vorsehen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben. Dies gilt gleichermaßen für deren berücksichtigungsfä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / 8.3 Vom U2-Verfahren ausgenommene Personengruppen

Keine Umlagen sind allerdings zu entrichten aus dem Arbeitsentgelt bzw. den Vergütungen der Beamten, Richter, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und den sonstigen vergleichbaren Beschäftigten, wenn diese nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Dies gilt auch für beurlaubte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte PKV / 3 Höhe des Beitrags

Der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt in allen Selbstbehaltsstufen ist zwar abhängig u. a. von Alter und Geschlecht des Versicherten. Jedoch spielen Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn keine Rolle; individuelle Risikozuschläge werden nicht erhoben. Er darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Zur Berechnung des Höchstbeitra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Öffentliche Kassen / Lohnsteuer

Zu den öffentlichen Kassen gehören neben den Kassen des Bundes, der Länder und der Gemeinden insbesondere auch Kassen der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, Ortskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkassen, Kassen des Bundeseisenbahnvermögens, Kassen der Deutschen Bundesbank, Kassen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsfreibetrag / 5 Keine Einkünfteanrechnung

Der Ausbildungsfreibetrag wird nicht um die Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes gekürzt.[1] Lediglich Ausbildungsbeihilfen aus öffentlichen Kassen mindern den Ausbildungsfreibetrag.[2] Soweit negative Einkünfte (Verluste) vorliegen, dürfen diese nicht auf die Beihilfen angerechnet werden.[3]mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance in Kommunalverwa... / 3.2 Beihilfen und Fördermittel

Das EU-Beihilferecht ist Teil des europäischen Wettbewerbsrechts. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen durch die selektive Gewährung staatlicher Mittel an Unternehmen zu unterbinden. Liegen die Voraussetzungen einer staatlichen Beihilfe vor, führt dies grundsätzlich zur Unzulässigkeit der Gewährung, es sei denn, die Beihilfe wurde vorab von der EU-Kommission im Rahmen des fö...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance in Kommunalverwa... / 3.2.1 De-Minimis-Verordnung: Bestimmung einer Bagatellgrenze

Da das Beihilferecht die Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch die staatliche Förderung verhindern will, wird davon ausgegangen, dass die Gewährung geringer Beihilfen entsprechend geringe Auswirkungen auf den Binnenmarkt entfaltet, die hingenommen werden können. Die Kommission hat im Rahmen ihrer De-Minimis-Verordnung daher eine Bagatellgrenze bestimmt, bei deren Einhaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance in Kommunalverwa... / 3.2.3 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): bestimmte Gruppen sind ausgenommen

Im Rahmen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) hat die EU-Kommission bestimmte Gruppen von Beihilfen generell von der Pflicht zur vorherigen Notifizierung ausgenommen. Dies betrifft insbesondere Beihilfen in den Bereichen Kultur-, Sport- und Multifunktionsinfrastruktur sowie für lokale Infrastrukturen. Gemein hat die AGVO für alle Bereiche, dass die Gewährun...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance in Kommunalverwa... / 3.2.4 Folgen eines fehlenden Notifizierungsverfahrens bzw. eines Rechtfertigungsgrunds

Werden Beihilfen ohne vorheriges Notifizierungsverfahren und ohne Vorliegen eines Rechtfertigungsgrunds gewährt, sind sie – unabhängig von der Genehmigungsfähigkeit – formell rechtswidrig. Formell rechtswidrige Beihilfen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nichtig. Entsprechende Verträge sind rückabzuwickeln. Bescheide sind mit Wirkung für die Vergangenheit z...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance in Kommunalverwa... / 3.2.2 Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI): Freistellungsbeschluss

Wird der Unternehmer mit der Übernahme von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut, ergibt sich in der Praxis die Rechtfertigungslösung für die Befreiung von der Notifizierungspflicht insbesondere aus dem DAWI-Freistellungsbeschluss. Maßgeblich für die Anwendung des Freistellungsbeschlusses ist dabei zunächst das Vorliegen einer Dienstleistung von...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Land... / 1 Krankenversicherung

Die in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 bis 8 SGB V oder nach § 6 Abs. 3a SGB V krankenversicherungsfreien Personenkreise[1] sind auch in der Krankenversicherung für Landwirte versicherungsfrei.[2] Dazu zählen Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze Beamte, Richter, Soldaten, Geistliche der als öffentlich-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 3.1 Wie Skonti, Rabatte und Boni bei Forderungen berücksichtigt werden

Skonto Die Gewährung von Skonto führt nicht zur Kürzung der Forderung. Bei Inanspruchnahme von Skonto wird dies bei Zahlung erfasst. So buchen Sie richtig Handwerker gewährt Skonto Ein Handwerker verlegt beim Kunden einen Teppichboden und stellt ihm dafür 2.380 EUR in Rechnung (inkl. 19 % Umsatzsteuer = 380 EUR). Er gewährt 3 % Skonto (Abschn. 14.5. Abs. 19 Satz 13 UStAE). Der ...mehr