Fachbeiträge & Kommentare zu Beihilfe

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1a

Rz. 1 Umsatzerlöse aus der Bewirtschaftungstätigkeit Hierunter sind – gemindert um Erlösschmälerungen – auszuweisen: Zu a) Rz. 2 Hierunter fallen alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Entgelte ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung, z. B.:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 6b

Rz. 1 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung – davon für Altersversorgung Soziale Abgaben Hierzu gehören die gesetzlichen Pflichtabgaben, die der Arbeitgeber zu tragen hat, z. B. die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie zur Berufsgenossenschaft. Nicht hier zu erfassen sind Arbeitnehmerbeiträge,...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.9 Vorschriften des IAS 20 zur Behandlung sonstiger Beihilfen der öffentlichen Hand

Rz. 95 IAS 20 befasst sich nicht nur mit der Behandlung bilanziell erfassbarer Zuwendungen, sondern auch mit der Darstellung "sonstiger Beihilfen" der öffentlichen Hand, die unmittelbar zu einem wirtschaftlichen Vorteil eines Unternehmens führen, aber nicht im (IFRS-)Abschluss erfasst werden dürfen. Dabei handelt es sich einerseits um Zuwendungen, die einer angemessenen Bewe...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2 Behandlung von Beihilfen der öffentlichen Hand nach den Vorschriften des IAS 20

4.2.1 Geltungsbereich des Standards und Begriffsdefinitionen Rz. 61 Sachlich umfasst IAS 20 die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants) beim Zuwendungsempfänger sowie die damit verbundenen Angabepflichten. Zudem sind Vorschriften zu Anhangangaben bilanziell nicht erfassbarer staatlicher Beihilfen (government assistance) enthalten.[1] Ex...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.1 Geltungsbereich des Standards und Begriffsdefinitionen

Rz. 61 Sachlich umfasst IAS 20 die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants) beim Zuwendungsempfänger sowie die damit verbundenen Angabepflichten. Zudem sind Vorschriften zu Anhangangaben bilanziell nicht erfassbarer staatlicher Beihilfen (government assistance) enthalten.[1] Explizit vom Anwendungsbereich des IAS 20 ausgeschlossen sind:...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 1.1 Zuwendungen/Zuschüsse: Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Die Ableitung einer exakten und allgemeingültigen Definition des Begriffs "Zuwendung" bereitet insbesondere dadurch Schwierigkeiten, dass Zuwendungen sowohl hinsichtlich ihrer Art als auch bezüglich der an ihre Gewährung gebundenen Bedingungen erheblich variieren können. Hinzu kommt, dass der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch nicht eindeutig festgelegt ist. So werd...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.3 Income Approach nach IAS 20.12

4.2.3.1 Grundsatz der planmäßigen und periodengerechten erfolgswirksamen Verrechnung Rz. 69 Analog zur handelsrechtlichen Vorgehensweise gibt das IASB einer erfolgswirksamen Erfassung der Zuwendungen gegenüber einer erfolgsneutralen Verrechnung den Vorzug.[1] Es gilt jedoch – analog zum deutschen Handelsrecht – zu berücksichtigen, dass Zuwendungen, welche die Erfassungskriter...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4 Ausweis von Zuwendungen in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

4.2.4.1 Vorbemerkung Rz. 74 Sofern öffentliche Subventionen die Erfassungskriterien des IAS 20.7 erfüllen, sind sie unabhängig vom Zufluss der zugewendeten Mittel bilanziell zu erfassen. Da die Zuwendungen nach IAS 20.12 regelmäßig nicht unmittelbar erfolgswirksam zu vereinnahmen sind, bedarf es einer erfolgsneutralen Abgrenzung der nicht erfolgswirksam verrechneten Zuwendung...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.7 Behandlung von Rückzahlungsverpflichtungen

4.2.7.1 Vorbemerkung Rz. 85 IAS 20.32 behandelt die bilanzielle Abbildung von Zuwendungen, die nach ihrer Erfassung gem. IAS 20.7 rückzahlungspflichtig werden. Darunter sind zunächst solche Verpflichtungen zu fassen, die infolge eines Verstoßes gegen die Zuwendungsbedingungen entstanden sind. Ferner handelt es sich um eine bilanziell als "Rückstellung" zu erfassende Rückzahlu...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.2 Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung

4.2.2.1 Zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab "reasonable assurance" im Allgemeinen Rz. 63 Die Aktivierung eines Anspruchs auf öffentliche Zuwendungen setzt die Erfüllung zweier, kumulativ zu erfüllender Kriterien voraus. Es muss mit angemessener Sicherheit feststehen, dass einerseits der Zuwendungsempfänger die an die Gewährung der Zuwendung geknüpften Bedingungen erfüllt und ander...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.7.1 Vorbemerkung

Rz. 85 IAS 20.32 behandelt die bilanzielle Abbildung von Zuwendungen, die nach ihrer Erfassung gem. IAS 20.7 rückzahlungspflichtig werden. Darunter sind zunächst solche Verpflichtungen zu fassen, die infolge eines Verstoßes gegen die Zuwendungsbedingungen entstanden sind. Ferner handelt es sich um eine bilanziell als "Rückstellung" zu erfassende Rückzahlungsverpflichtung, so...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.7.3 Vermögenswertbezogene Zuwendungen

Rz. 90 In Abhängigkeit von der gewählten Abbildungsmethode für vermögenswertbezogene Zuwendungen ist die Rückzahlungsverpflichtung wie folgt anzusetzen: Wurde für Zwecke der Darstellung auf die Bruttomethode rekurriert, gelten die Ausführungen zu den erfolgsbezogenen Zuwendungen analog.[1] Rz. 91 Bei Anwendung der Nettomethode ist zunächst der Buchwert des bezuschussten Vermö...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 60 In den derzeit von der Europäischen Union (EU) übernommenen IFRS bestehen mit IAS 20, SIC-10 sowie IAS 41.34 ff. explizite Vorschriften zur Erfassung und Darstellung öffentlicher Beihilfen. Zwischenzeitlich erachtete das IASB insbesondere IAS 20 als überholt und zugleich inkonsistent mit den einschlägigen Vorgaben seines Rahmenkonzepts (conceptual framework), weshalb ...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.3.2 Zuwendungen für abnutzbare Vermögenswerte

Rz. 70 Zuwendungen, die sich auf die Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren – planmäßig zu amortisierenden – Vermögenswerts (asset) beziehen, sind abschreibungsproportional zu vereinnahmen.[1] Die Nutzungsdauer des geförderten Vermögenswerts stellt folglich grundsätzlich[2] den Zeitraum dar, über den die Zuwendung erfolgswirksam zu erfassen ist.[3]mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.3.4 Erfolgsbezogene Zuwendungen

Rz. 72 Während Zuwendungen für in der Vergangenheit angefallene Aufwendungen und Verluste in der Periode als Ertrag zu vereinnahmen sind, in welcher der Anspruch auf die Förderung entsteht,[1] müssen erfolgsbezogene Subventionen zur Kompensation von in zukünftigen Perioden anfallenden Aufwendungen korrespondierend zu diesen erfolgswirksam verrechnet werden.mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.5 Behandlung nicht monetärer Zuwendungen

Rz. 80 Von der Definition öffentlicher Zuwendungen werden auch solche Subventionen erfasst, die in Form nicht monetärer Vermögenswerte gewährt werden. IAS 38.44 nennt als typische Beispiele für immaterielle Vermögenswerte, die Unternehmen in Form von Zuwendungen überlassen werden und nach IAS 20.23 zu behandeln sind: Flughafenstart- und -landerechte,[1]"Lizenzen zum Betreibe...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.7.2 Erfolgsbezogene Zuwendungen

Rz. 87 Zur Erfassung einer Rückzahlungsverpflichtung bei erfolgsbezogenen Zuwendungen ist grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren heranzuziehen. Im ersten Schritt ist der Rückzahlungsbetrag gegen die bilanziell in einem passivischen Abgrenzungsposten ausgewiesenen Zuwendungsbeträge aufzurechnen.[1] Übersteigt die Rückzahlungsverpflichtung die passivisch abgegrenzten Beträge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.8 Anhangangaben

Rz. 92 Gem. IAS 20.39(a) sind die für Zwecke der bilanziellen Erfassung und Abbildung von Zuwendungen herangezogenen Ansatz- und Bewertungsmethoden im Anhang (notes) anzugeben. Dementsprechend sind die Adressaten des IFRS-Abschlusses darüber zu informieren, über welchen Zeitraum erfasste Zuwendungen erfolgswirksam zu verteilen sind. Ferner ist anzugeben, welche der in IAS 20...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.2.2 Zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab "reasonable assurance" im Konkreten

Rz. 66 Die Aktivierung eines Zuwendungsanspruchs ist an das notwendige, aber nicht hinreichende Kriterium der angemessen sicheren Erfüllung der Zuwendungsbedingungen geknüpft. Sofern während der Aufstellung des IFRS-Abschlusses der Nachweis geführt werden kann, dass die Zuwendungsbedingungen eingehalten wurden, steht der Aktivierung des Anspruchs auf die Zuwendung nichts ent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.3.1 Grundsatz der planmäßigen und periodengerechten erfolgswirksamen Verrechnung

Rz. 69 Analog zur handelsrechtlichen Vorgehensweise gibt das IASB einer erfolgswirksamen Erfassung der Zuwendungen gegenüber einer erfolgsneutralen Verrechnung den Vorzug.[1] Es gilt jedoch – analog zum deutschen Handelsrecht – zu berücksichtigen, dass Zuwendungen, welche die Erfassungskriterien des IAS 20.7 erfüllen, nur in Ausnahmefällen[2] unmittelbar als Ertrag zu realis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.3.3 Zuwendungen für nicht abnutzbare Vermögenswerte

Rz. 71 Zuwendungen, die für nicht abnutzbare Vermögenswerte, wie bspw. Grund und Boden, gewährt werden, können nach dem Grundsatz der planmäßigen und erfolgswirksamen Verrechnung grundsätzlich frühestens mit der Veräußerung des geförderten Vermögenswerts respektive Liquidation des Unternehmens erfolgswirksam vereinnahmt werden, weil es in den der Anschaffung bzw. Herstellung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.3.5 Gebündelte Zuwendungen

Rz. 73 Für den Fall, dass Zuwendungen im Bündel für verschiedene Fördertatbestände, die an eine Reihe von Bedingungen geknüpft sind, vergeben werden, kann es nach IAS 20.19 angebracht sein, den gesamten Zuwendungsbetrag den einzelnen Fördermaßnahmen zuzuordnen und die jeweiligen Subventionsteilbeträge auf unterschiedlichen Grundlagen zu vereinnahmen. Es bleibt allerdings off...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.3 Erfolgsbezogene Zuwendungen

Rz. 78 Der bilanzielle Ausweis erfolgsbezogener Zuwendungen, die künftige Aufwendungen eines Unternehmens kompensieren sollen, ist in IAS 20 nicht explizit geregelt. Da es sich bei "grants related to income" um solche Zuwendungen handelt, die sich nicht auf einen Vermögenswert beziehen, ist eine Verrechnung mit einem Vermögenswert gerade nicht möglich. Folglich verbleibt für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.1 Vorbemerkung

Rz. 74 Sofern öffentliche Subventionen die Erfassungskriterien des IAS 20.7 erfüllen, sind sie unabhängig vom Zufluss der zugewendeten Mittel bilanziell zu erfassen. Da die Zuwendungen nach IAS 20.12 regelmäßig nicht unmittelbar erfolgswirksam zu vereinnahmen sind, bedarf es einer erfolgsneutralen Abgrenzung der nicht erfolgswirksam verrechneten Zuwendungsteile. Im Folgenden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.6 Behandlung rückforderbarer Zuwendungen

Rz. 83 Sofern für nach IAS 20.7 erfasste und bereits erhaltene Zuwendungen bei Nichteinhaltung zukünftig zu erfüllender Bedingungen eine vollständige oder teilweise Rückzahlung vorgesehen ist, sind in der Folge sämtliche daraus resultierenden Eventualschulden nach IAS 37 zu behandeln.[1] In der Bilanz des Zuwendungsempfängers ist eine Rückzahlungsverpflichtung etwa in Form e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.2.1 Zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab "reasonable assurance" im Allgemeinen

Rz. 63 Die Aktivierung eines Anspruchs auf öffentliche Zuwendungen setzt die Erfüllung zweier, kumulativ zu erfüllender Kriterien voraus. Es muss mit angemessener Sicherheit feststehen, dass einerseits der Zuwendungsempfänger die an die Gewährung der Zuwendung geknüpften Bedingungen erfüllt und andererseits die Zuwendung dem Empfänger tatsächlich gewährt wird.[1] Da auf eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.2 Vermögenswertbezogene Zuwendungen

Rz. 75 IAS 20.24 erlaubt für den bilanziellen Ausweis von öffentlichen Zuwendungen für Vermögenswerte im Zugangszeitpunkt zwei formal gleichwertige Darstellungsalternativen.[1] Zum einen besteht die Möglichkeit, den Zuwendungsbetrag in voller Höhe vom Buchwert des bezuschussten Vermögenswerts abzusetzen (Nettomethode). Zum anderen darf die Zuwendung in einem passivischen Abg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 214 Geltung... / 2.3 Vorschriften über Renten, Beihilfen, Abfindungen und Mehrleistungen (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 Satz 1 gelten die Vorschriften des SGB VII (neues Recht) über Renten, Beihilfen, Abfindungen und Mehrleistungen. Renten sind Versichertenrenten nach §§ 56 bis 62 einschließlich der Rente als vorläufige Entschädigung (§ 62), Hinterbliebenenrenten (§§ 63 bis 71) einschließlich der damit in engem Zusammenhang stehenden übrigen Hinterbliebenenleistungen (Sterbegeld,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ermittlungen wegen Beihilfe

Rz. 1015 [Autor/Stand] Eine Bank kann aber auch wegen Teilnahmeverdachts zu Steuerhinterziehungen ihrer Kunden durchsucht werden (s. dazu § 370 Rz. 165 ff., zu aktuellen Ermittlungsanlässen im Zusammenhang mit Offshore-Gesellschaften, Stiftungen, Lebensversicherungen, Nummernkonten und sog. Postabholern s. § 370 Rz. 1986 ff.). Dann gelten für die Mitarbeiter die Beschuldigte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen, wistra 1983, 99; Beukelmann, Dur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Unmittelbarer Anwendungsbereich

Ergänzender Hinweis: Nr. 1 Abs. 2, Nr. 17–19 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 1, 17 ff.). Rz. 11 [Autor/Stand] Der unmittelbare Anwendungsbereich des in den §§ 385–408 AO geregelten formellen Steuerstrafrechts ergibt sich aus § 385 Abs. 1 AO. Er erstreckt sich auf das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten. Der Begriff der "Steuerstraftat" wird in § 369 Abs. 1 Nr. 1–4 AO legal def...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Ermittlungen im Bankenbereich

Schrifttum: Siehe das Schrifttum vor § 404 Rz. 470, 544 und 580. Rz. 189 [Autor/Stand] Eine zentrale Rolle im Rahmen steuerlicher und strafrechtlicher Ermittlungen der FinB und der Steufa spielen sehr oft die Banken, da sie naturgemäß mit (steuer-)strafrechtlichen Sachverhalten wie der Anlage von Schwarzgeld, der Nichtdeklarierung von Zinseinkünften und Dividenden, der Depotve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Kritik

Rz. 974 [Autor/Stand] Der zuletzt genannten Auffassung ist zu folgen, da die für eine (eingeschränkte) Beschlagnahmefähigkeit der Buchhaltungsunterlagen ins Feld geführten Argumente nicht zu überzeugen vermögen: Rz. 975 [Autor/Stand] Am wenigsten einleuchtend erscheint die Annahme, die Mandanten- und Buchführungsunterlagen stünden nicht im Alleingewahrsam des steuerlichen Ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Duldungspflicht von Mitbewohnern (Abs 3) und sonstigen Dritten.

Rn 9 Betritt und durchschreitet der GV zur Durchsuchung eine Wohnung, an der neben dem Schuldner andere Personen Mitgewahrsam haben (s § 758 Rn 4), ist dazu allein eine richterliche Durchsuchungsanordnung gg den Schuldner oder dessen Einwilligung nach Abs 3 erforderlich (s Rn 6), bei Gefahr im Verzug noch nicht einmal das (s Rn 7). Mitgewahrsamsinhaber oder Mitbewohner der W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anspruchsgrund.

Rn 7 Auf ihn kommt es grds nicht an. Ansprüche auf Miete (BGH NJW 05, 2701 [BGH 01.06.2005 - VIII ZR 216/04]; 07, 1061) und solche auf Nutzungsentschädigung nach § 546a I BGB (BGH NJW-RR 13, 1232, Rz 34; aA Schlesw SchlHA 10, 120) können – ebenso wie Ansprüche auf Betriebskostennachzahlung (BGH WuM 14, 744 [BGH 22.10.2014 - VIII ZR 41/14], Rz 12; zum Nachweis der Miethöhe na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Supranationale Verfahren.

Rn 19 Die Verhandlung eines nationalen Rechtsstreits, der die Rückforderung einer unter Verstoß gg Art 108 III AEUV gewährten Beihilfe zum Gegenstand hat, darf im Grundsatz nicht bis zum Abschluss der vor dem EuGH geführten Nichtigkeitsklage gg den Kommissionsbeschluss ausgesetzt werden (BGH MDR 12, 1306; EuGH WM 12, 926). Demgegenüber kommt wegen der Bindungswirkung von § 3...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / 2. § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB – "Nach dem Leben trachten"

Rz. 16 Der Erblasser kann einem Abkömmling, seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder einem Elternteil den Pflichtteil entziehen, wenn dieser dem Erblasser, dessen Ehegatten/eingetragenem Lebenspartner, einem anderen Abkömmling des Erblassers oder einer Person, die dem Erblasser ähnlich nahesteht, nach dem Leben trachtet. Dies ist dann der Fall, wenn der ernsthafte W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zweckgebundene Forderungen.

Rn 12 Eine Forderung ist dann nicht übertragbar und damit unpfändbar, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne eine Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Neben den höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten (Rn 9 ff) kommt dies in Betracht, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Internationale Zuständigkeit.

Rn 16 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 19). Im Rechtsstreit mit Auslandsbezug sind daher etwaige internationale Regelungen (zB Art 4 Brüssel Ia-VO; Art. 7 Brüssel Ia-VO, Art 26 Brüssel Ia-VO, vgl dazu BGHZ 176, 342; WM 15, 819; NJW 23, 3013; 24, 514; GRUR 24, 1809; Art 5 Nr. 3 LugÜ, vgl dazu BGHZ 212, 318; Saarbr AfP 24, 268, 269; Art 79 II DSGVO, vgl dazu BGHZ 226...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gleichgestellte Beträge.

Rn 9 Den vom ArbG abzuführenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind einige ungleich schwerer zu bestimmende Zahlungen gleichgestellt. Nach Abs 1 S 2 lit a) muss der Drittschuldner die vom Schuldner aufgrund sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften zur Weiterversicherung entrichteten Beträge berücksichtigen. Erfasst sind die nach dem Ende der Sozialversicherungsp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerstrafrechtlicher Tatbegriff

Rz. 1319 [Autor/Stand] Zur "Tat"i.S.d. § 264 StPO gehört nach der Rspr. und überw. Lehre im allgemeinen Strafrecht – ohne Rücksicht darauf, ob materiell-rechtlich Tateinheit i.S.d. § 52 StGB (s. § 370 Rz. 860, 871, 914) oder Tatmehrheit i.S.d. § 53 StGB (s. § 370 Rz. 900, 915) vorliegt –, das gesamte von Anklage und Eröffnungsbeschluss betroffene Verhalten des Täters, soweit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zufallsfunde

Rz. 1022 [Autor/Stand] Im Strafverfahren können gelegentlich der Durchsuchung gefundene weitere CpD-Kontenbelege, die in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, einstweilen gem. § 108 StPO als sog. Zufallsfunde (s. Rz. 264, 1022, 1023) sichergestellt werden. Daraus muss sich aber ein strafprozessualer Anfangsverdac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gleichgestellte andere Straftaten

Rz. 14 [Autor/Stand] Den FinB ist aus Gründen der Sachnähe teilweise auch die Verwaltung von Prämien und Zulagen sowie von Subventionen übertragen worden. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung finden daher bei Verstößen gegen die gewährenden, nichtsteuerlichen Gesetze die für das Steuerstrafverfahren maßgeblichen Vorschriften der §§ 385–408 AO entsprechende Anwendung....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche Regelung

Rz. 1237 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009[2], in Kraft seit dem 4.8.2009, wurden hierzu gesetzliche Regelungen geschaffen (s. insb. §§ 257b, 257c, 243 Abs. 4, § 302 Abs. 1 Satz 2, § 273 Abs. 1a StPO). Deren Ziel ist es, mittels klarer, der Rechtssicherheit und der gleichmäßigen Rechtsanwendung dienenden Vorgaben eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Anklageerhebung

Rz. 592 [Autor/Stand] Die StA (und nur sie, s. Rz. 61, 71) erhebt die öffentliche Klage, wenn die Ermittlungen dazu genügenden Anlass bieten (§ 170 Abs. 1 StPO). Da die Eröffnung des richterlichen Hauptverfahrens davon abhängig ist, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, hat sie den ermittelten Sachverhalt in dieser Hinsicht zu würdigen (§ 203 StPO). Die gesetzliche For...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Strafverteidiger

Schrifttum: Bringewat, Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg des Verteidigers, NJW 1974, 1740; Dahs, Die Beschlagnahme von Verteidigungsmaterial und die Ausforschung der Verteidigung, in GS Meyer, 1990, S. 61; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus-Anwalts, wistra 1986, 1; Kilian, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 14.1.2005, Az.: 2 BvR 1975/03...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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