Fachbeiträge & Kommentare zu Beihilfe

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Arten von unmittelbaren Verpflichtungen

Rz. 48 Der Gesetzgeber verwendet in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie in § 253 Abs. 1 und 2 HGB den Begriff "Altersversorgungsverpflichtungen". Demgegenüber wird in § 266 Abs. 3 B 1. HGB von "Rückstellungen für Pensionen" gesprochen. Die Begriffe "Altersversorgungsverpflichtungen" und "Pensionsverpflichtungen" werden als deckungsgleich behandelt (§ 253 Rz 70).[1] Unter unmittelb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.1 Begriffe

Rz. 70 Im Zusammenhang mit der Bewertung von Rückstellungen verbinden § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB und § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB bestimmte Bewertungsvorschriften mit den Begriffen "Altersversorgungsverpflichtungen" und "vergleichbaren langfristig fällige Verpflichtungen". Begriffsdefinitionen finden sich weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung. Lediglich in der Gesetzesb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 77 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

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Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.1 Beitragssatz, Verordnungsermächtigung (Abs. 1 und 1a)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Höhe des Beitragssatzes der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Seit Inkrafttreten der Norm wurde er vielfach erhöht. Er beträgt: ab dem 1.1.1995: 1,00 % ab dem 1.7.1996: 1,70 % ab dem 1.7.2008: 1,95 % ab dem 1.1.2013: 2,05 % ab dem 1.1.2015: 2,35 % ab dem 1.1.2017: 2,55 % ab dem 1.1.2019: 3,05 % ab dem 1.7.2023: 3,40 %. Die Erhöhungen erfol...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten durch einen Nichtunternehmer (§ 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 130 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG wird verwirklicht, wenn ein bestimmter Empfänger einer Leistung entgegen § 14b Abs. 1 S. 5 UStG eine dort bezeichnete Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt wird. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 5 In den Fällen des § 14 Abs...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.2.3 Bemessung des Lohnkostenzuschusses

Rz. 7 Der Lohnkostenzuschuss ist auf eine Höhe von bis zu 75 % des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes, im Übrigen auf einen Betrag in Höhe von 40 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV begrenzt. Die Höhe des Lohnkostenzuschusses ist grundsätzlich abhängig von der Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts. Durch die Begrenzung auf einen Betrag in Höh...mehr

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Basistarif / 2 Zugang zum Basistarif

In Deutschland gilt eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich versichern.[1] Diese Pflicht ist erfüllt, wenn eine Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht, ein Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht oder die Person einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ha...mehr

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Basistarif / 1 Inhalt des Basistarifs

Die Leistungen des Basistarifs müssen in Art, Umfang und Höhe den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Leistungen im Basistarif identisch sein müssen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es muss jedoch eine weitgehende Übereinstimmung vorliegen. Der Basistarif muss außerdem in verschieden...mehr

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Einspruch / 2.3 Beschwer

Die Zulässigkeit des Einspruchs ist davon abhängig, dass der Einspruchsführer eine Beschwer geltend macht. Dies setzt voraus, dass er vom Regelungsinhalt des ergangenen oder erstrebten Bescheids persönlich und sachlich betroffen ist. Eine fehlende Begründung des Einspruchs oder mangelnde Erfolgsaussichten haben auf die Frage der Beschwer keinen Einfluss. Ob wirklich eine Rec...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.9 Pflegekinder

Auch für Pflegekinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld.[1] Pflegekinder sind Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht.[2] Der BFH muss da...mehr

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Unterstützungsleistung / 2 Leistungen an Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Unterstützungszahlungen, die aus öffentlichen Kassen in besonderen Notfällen und als Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder an Arbeitnehmer des Bundes, der Länder oder an Arbeitnehmer von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts gezahlt werden, sind in vollem Umfang steuerfrei.[1] Für...mehr

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Unterstützungsleistung / 1 Leistungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst

Unterstützungen und Beihilfen, die an Arbeitnehmer anlässlich einer Notlage gezahlt werden, sind bis zu einem Betrag von 600 EUR je Arbeitnehmer im Kalenderjahr steuerfrei, wenn ein hinreichender Anlass für die Unterstützung vorliegt , z. B. bei Krankheit oder Unglücksfall, Tod naher Angehöriger oder Vermögensverlust durch höhere Gewalt wie Hochwasser, Feuer oder Diebstahl. Auch...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.4 Zwangsläufigkeit

Aufwendungen erwachsen zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Hierzu ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH erforderlich, dass die genannten Gründe von außen auf die Entschließung des Steuerpflichtigen in einer Weise einwirken, dass er ihnen nicht ausweichen kann.[1] Grundsätzlich sind nu...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Katastrophenschäden

Aufwendungen anlässlich von Katastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Aufruhr, Ausschreitungen) sind als außergewöhnliche Belastungsberücksichtigungsfähig, soweit keine Vorteilsanrechnung durch Entschädigungen, Beihilfen usw. erfolgt. Dies gilt grundsätzlich nur für den existenziell notwendigen Bereich wie Hausrat, Kleidung, Wohnung.[1] Es müssen t...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.2 Belastung

§ 33 EStG setzt eine Belastung des Steuerpflichtigen aufgrund außergewöhnlicher und dem Grunde nach zwangsläufiger Aufwendungen voraus. Belastet ist der Steuerpflichtige, wenn er die Aufwendungen endgültig selbst zu tragen hat. Eine Belastung besteht daher insoweit nicht, als die Aufwendungen von dritter Seite erstattet werden. Ersatzleistungen – auch diejenigen in späteren ...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Krankheitskosten

– Zwangsläufigkeit der Aufwendungen Aufwendungen, die unmittelbar entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, eine Krankheit erträglich zu machen oder deren Folgen zu lindern, erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig.[1] Eine Krankheit liegt nicht bei jeder körperlichen Unregelmäßigkeit vor, sondern nur dann, wenn Körperfunktionen beeinträcht...mehr

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Rückstellungen: ABC / Beihilfe

Bilanzierende, die Pensionären und Mitarbeitern während der Zeit ihres Ruhestands Beihilfen für Krankheits-, Geburts- und Todesfälle gewähren, haben eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden. Der Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte ist nicht anwendbar, weil die Verpflichtung nach Beendigung des Schwebezustands zu erfüllen ist und insoweit keine Leistungse...mehr

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Rückstellungen: ABC / Soziallasten

Nach Ansicht der Rechtsprechung ist für Soziallasten keine Rückstellung für drohende Verluste zulässig, da hier die Ausgeglichenheitsvermutung des Arbeitsverhältnisses greift.[1] Allerdings sind auch bei Arbeitsverhältnissen in Einzelfällen Drohverlustrückstellungen möglich. Vgl. "Altersteilzeit", "Arbeitnehmer", "Beihilfe", "Mutterschutz", "Schwerbehinderte", "Sozialplan".mehr

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Rückstellungen: ABC / Arbeitnehmer

Aus Arbeitsverhältnissen können sich vielfältige Verpflichtungen ergeben, die rückstellungsrelevant sind. Diese begründen regelmäßig Verbindlichkeitsrückstellungen. Ein Ansatz von Drohverlustrückstellungen ist mangels objektivierter Bewertung des Beitrags zum Unternehmenserfolg häufig nicht möglich.[1] Vgl. auch "Abfindung", "Altersteilzeitverpflichtungen", "Beihilfe", "Beru...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.9.2 Anrechnung von Ausbildungshilfen

Zu den ohne Anrechnungsfreibetrag anzurechnenden Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln und Zuschüssen von Fördereinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, gehören z. B. die als Zuschüsse gewährten Leistungen nach dem BAföG, steuerfreie Stipendien sowie nach dem SGB gewährte Beihilfen und Ausbildungsgeld, auch das Wohngeld, soweit der Auszubildende Adressat ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen

Rz. 633 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen stellen Betriebseinnahmen dar. Voraussetzung ist, dass sie durch den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veranlasst sind und dem Stpfl. im Rahmen seines Betriebs zufließen. Werden die Entschädigungen und ähnliche Vergütungen für unterschiedliche Schadensereignisse geleistet, sind sie bei unterschiedlicher steuerlicher Beha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 EStG enthält Regelungen hinsichtlich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Zum einen bestimmt § 13 EStG, welche Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Zum anderen grenzt § 13 EStG die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von den anderen Gewinneinkunftsarten i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG ab. Dies betrifft insbesondere die Abgrenzung...mehr

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Pflege-Pflichtversicherung ... / Zusammenfassung

Überblick Die Pflege-Pflichtversicherung ist sowohl für gesetzlich wie für privat Krankenversicherte verbindlich. Der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung ist freiwillig. GKV-Mitglieder sind in der gesetzlichen Pflegekasse versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Sie schließen die Pflege-Pflichtversicherun...mehr

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Pflege-Pflichtversicherung ... / 1.1 Personenkreis

Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Sie schließen die Pflege-Pflichtversicherung in der Regel bei dem Unternehmen ab, bei dem sie auch ihren Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert haben. Personen, die Anspruch auf Beihilfe haben, sind verpflichtet, einen anteiligen, beihilfekonformen Vertrag für die Pflegever...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Materielle Rechtsfragen

a) Sanktionsgewalt deutscher Behörden Rz. 1984 [Autor/Stand] In Zusammenhang mit der Bebußung ausländischer Bankinstitute stellt sich zunächst die Frage der Sanktionsgewalt deutscher Behörden. Die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße gegen einen ausländischen Unternehmensträger setzt voraus, dass (1) die Struktur des ausländischen Unternehmens mit einem der in § 30 Abs. 1 OWiG ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Täterschaft und Teilnahme

Schrifttum: Allgemeines Schrifttum: Ambos, Tatherrschaft durch Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate, GA 1998, 226; Bloy, Zur Abgrenzung der Täterschaftsformen, GA 1998, 519; Bottke, Täterschaft und Gestaltungsherrschaft, 1992; Eidam Aktuelle Überlegungen zur Strafbarkeit des agent provocateur, in FS Ulfried Neumann, 2017, S. 773; Haas, Kritik der Tatherrsch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Täterschaft/Teilnahme

Rz. 1555 [Autor/Stand] Auch für die Verbrauchsteuer- und Einfuhrabgabenhinterziehung gelten die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze zum Kreis der möglichen Täter und Teilnehmer (s. allgemein Rz. 80 ff.)[2]. Rz. 1555.1 [Autor/Stand] Speziell bei dem arbeitsteilig organisierten, oftmals vom Ausland aus gesteuerten Schmuggel stellt sich das Problem des Tatnachweises für die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 120 [Autor/Stand] Von der täterschaftlichen Begehung des § 370 Abs. 1 AO (s. Rz. 105 ff.) ist die Teilnahme an einer fremden Steuerhinterziehung zu unterscheiden. Als Teilnahmeformen unterscheidet man Anstiftung (§ 26 StGB) und Beihilfe (§ 27 StGB). Nach § 26 StGB ist Anstifter, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt ha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Eine Handlung oder mehrere Handlungen

a) Handlung im natürlichen Sinn Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Täterschaft und Teilnahme

Rz. 76 [Autor/Stand] Da § 372 AO kein Sonderdelikt darstellt, gelten hinsichtlich der Täterschaft und Teilnahme keine Besonderheiten. Es finden also die allgemeinen Regeln der §§ 25–27 StGB Anwendung (vgl. § 370 Rz. 80 ff.). Eine besondere Täterqualifikation ist nicht erforderlich, es sei denn, die Spezialgesetze normieren eine solche. Als Täter kommen daher grds. der Herste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Mittäterschaft bei gemeinsamen Erklärungen von Ehegatten

Schrifttum: Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Burkhard, Beihilfe des Ehegatten durch bloße Mitunterzeichnung im Rahmen der Zusammenveranlagung?, StB 2001, 47; Dörn, Ermittlungen des Finanzamtes bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Kottke, Zum Mitunterzeichnen der Einkommensteuererklärung durch den Ehegatten bei nic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anstiftung

a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen") Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatent...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XXII. Bankenverfahren

Schrifttum: Kelterborn/Breyer, Praxisfall: Ermittlungsverfahren gegen Banken im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften, AO-StB 2017, 244; Knauer/Schomburg, Cum/Ex-Geschäfte – kommen Strafrechtsdogmatik und Strafrechtspraxis an ihre Grenzen?, NStZ 2019, 305; Mühlhoff, Lieber der Spatz in der Hand ... oder: Nach der Novelle ist vor der Novelle! Zu den wesentlichen Änderungen des al...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Konkurrenzen

Rz. 97 [Autor/Stand] Das Verhältnis zwischen Bannbruch (§ 372 AO) und Straftaten gegen die Verbringungsgesetze lässt sich in keine herkömmliche Kategorie der Konkurrenzen einordnen[2]. Die Tatbestände werden durch eine Handlung verwirklicht, ohne dass Tateinheit (§ 52 StGB) gegeben wäre. Auch Spezialität, Konsumtion oder Subsidiarität liegt nicht vor. Die Verbringungsverstöß...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Steuerstrafrechtliche Konsequenzen

Rz. 1416 [Autor/Stand] Der BGH hatte schon vor Ergehen der EuGH-Entscheidung in Sachen Italmoda – auf Grundlage der bisherigen EuGH-Rspr.[2] bzgl. der Versagung des Vorsteuerabzuges – vertreten, dass dem Stpfl. immer dann die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu versagen sei, wenn er – "im unionrechtlichen Sinne" – selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder er wusste oder hät...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsprechungsentwicklung zur Steuerverkürzung durch unterlassene Benennung

Rz. 1218 [Autor/Stand] Allein in der gewinnmindernden Buchung ohne Empfängerbenennung liegt noch kein täuschendes Verhalten i.S.d. § 370 AO.[2] Eine Steuerverkürzung sollte dagegen nach Ansicht der Rspr. vorliegen, wenn der Stpfl. Schulden oder Betriebsausgaben gewinnmindernd ohne Empfängernachweis verbucht und den geminderten Gewinn der Finanzbehörde erklärte, obwohl er wus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / mm) Berücksichtigung im Rahmen der Strafrahmenwahl

Rz. 1068 [Autor/Stand] Ändert sich der Strafrahmen (s. Rz. 1026), z.B. durch Vorliegen eines Milderungsgrundes nach § 49 StGB oder eines Regelbeispiels für einen besonders schweren Fall i.S.d. § 370 Abs. 3 AO , so ist innerhalb des ermäßigten bzw. erhöhten Strafrahmens wiederum die Frage der Strafzumessung zu prüfen. Innerhalb eines Strafrahmens, der wegen Versuchs gemildert w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ...mehr

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AGS 10/2023, Auslagenentsch... / I. Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten am 28.6.2022 wegen Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Mord zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Hiergegen hat sich der Angeklagte mit der Revision gewandt. Das Verfahren ist am 13.2.2023 beim BGH eingegangen. Am 11.4.2023 ist der Angeklagte verstorben. Der BGH hat das Verfahren eingestellt und ausgesprochen,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Subsidiarität

Rz. 883 [Autor/Stand] Ein Gesetz, das nur hilfsweise gelten soll, wenn kein anderes Strafgesetz eingreift, tritt zurück. So wird etwa wegen versuchter Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 2 AO, §§ 22, 23 StGB (s. Rz. 690 ff.) nicht bestraft, wenn dieser Versuch zur Vollendung geführt hat und der Täter wegen des vollendeten Delikts verantwortlich ist. Gleiches gilt für das Ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aktuelle Entwicklungen

Rz. 1980 [Autor/Stand] In- und ausländische Bankinstitute sowie deren Organe und Mitarbeiter sind in den letzten Jahren zunehmend Gegenstand verschiedener Ermittlungsverfahren gewesen. Gegen die Banken selbst stand in der Regel die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG im Vordergrund, Gegenstand der Ermittlungen gegen die Organe und Mitarbeiter waren der Vorwurf ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Schrifttum: Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Strafbarkeit weiterer Personen

Rz. 1794 [Autor/Stand] Schließlich kommt eine Strafbarkeit bspw. der Initiatoren von Leerverkaufsgestaltungen oder von Bankmitarbeitern, die in den Vertrieb solcher Produkte einbezogen waren, wegen Anstiftung oder Beihilfe zu Steuerhinterziehungen der Kunden in Betracht. Zudem sind Konstellationen der Beihilfe durch Unterlassen durch die jeweiligen Vorgesetzten denkbar.[2] A...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Vorsorgeunterhalt wegen Krankheit und Pflege

Rz. 379 Während Beteiligte miteinander verheiratet sind, bleibt grundsätzlich die Mitversicherung der Ehegatten erhalten. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, sich hinsichtlich des Vorsorgeunterhalts wegen Krankheit und Pflege auch während der Trennungszeit zu einigen. Rz. 380 In einer Vereinbarung ist dann klarzustellen, ob und aus welchem Grund ein Anspruch des unterhaltsberech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Wahlfeststellung und Postpendenz

Schrifttum Küper, Probleme der Hehlerei bei ungewisser Vortatbeteiligung, 1989; Maaßen, Wahlfeststellung im Steuerstrafrecht, FR 1955, 108; Ritter, Die Wahlfeststellung im Steuerstrafverfahren, ZfZ 1954, 135. Rz. 920 [Autor/Stand] Ergibt sich nach Ausschöpfung aller Beweis- und Erkenntnismittel (§ 244 Abs. 2 StPO), dass zwar nicht der Nachweis einer bestimmten Tat erbracht wer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Strafzumessung und Konkurrenzen

Rz. 1353 [Autor/Stand] Im Rahmen der Strafzumessung ist nach neuerer Rechtsprechung des BGH zu berücksichtigen, dass es sich bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht um ein besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 1 StGB handelt, das als vertypter Strafmilderungsgrund eine Strafrah...mehr