Fachbeiträge & Kommentare zu Beihilfe

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Abs. 1 stellt Beamte und beamtenähnliche Personen wie Richter, Soldaten und andere Personen mit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe bzw. Heilfürsorge bei Krankheit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Geistliche und Mitglieder geistlicher Gen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 80 Übergang... / 2.2 Übergangsrecht

Rz. 8 Bei den Regelungen des § 80 handelt es sich in Bezug auf die §§ 11a Abs. 1 Nr. 2 und 18 Abs. 1 Nr. 1 um Folgeänderungen wegen der Aufhebung des Bundesvertriebenengesetzes und des Inkrafttretens des SGB XIV. § 11a regelt die Nichtberücksichtigung der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbb) Bezüge als Beihilfe

Rn. 380b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Entscheidendes Merkmal für den Begriff der (öffentlichen-rechtlichen) "Beihilfe" ist, dass die Leistung unentgeltlich und einseitig erfolgt, dh nicht iR eines Austauschverhältnisses (BFH BStBl II 2017, 432; BFH XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600; BFH vom 14.07.2020, VIII R 27/18, BStBl II 2021, 672; BFH vom 30.11.2022, VIII R 13/19, BFH/NV 2023, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 3.2 Private Krankenversicherung zur Aufstockung der Beihilfe von Beamten

Bei Beamten und Pensionären spielen das Einkommen und somit die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Rolle. Sie und ihre beihilfeberechtigten Angehörigen sind nach dem SGB V krankenversicherungsfrei[1]. Mit der sog. Beihilfe von Bund, Land oder Kommune haben sie ein eigenes System der Krankheitsfürsorge. Im Detail unterscheidet sich der Leistungsumfang der jeweiligen Beihilfevors...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Bezüge wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe

gba) Hilfsbedürftigkeit Rn. 380 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Hilfsbedürftig" sind die in § 53 AO genannten Personen unter den dortigen Tatbestandsvoraussetzungen, dh (BFH vom 19.04.2021, VI R 8/19, BStBl II 2021, 909), die Person muss infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sein oder ihre Bezüge dürfen nicht höher sein als ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Bezüge als Beihilfe zu den genannten Zwecken (unmittelbare Förderung der Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst)

gca) Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln Rn. 383 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 R 3.11 Abs 1 LStR 2023 "Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln" zählt abschließend und nach Ansicht des FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr zutreffend auf, welche Beihilfen aus öffentlichen Mitteln unter § 3 Nr 11 EStG fallen und damit steuerfrei sind:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Der Zweck der Beihilfe (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

Rn. 388 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Beihilfe muss folgende Zwecke unmittelbar, dh nicht bloß mittelbar (also über Zwischenstufen) fördern (BFH BStBl II 1972, 566; 2017, 432; FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): Erziehung Ausbildung Wissenschaft Kunst. Rn. 388a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (2) Das Kriterium der Unmittelbarkeit[ Die Rspr unterscheidet für die Fra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Die Bezüge aus öffentlichen Mitteln wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe (§ 3 Nr 11 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Brandt, Steuerbarkeit eines Kommunalen Erziehungsgelds, NWB F 3, 10 589; Kempermann, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2006, 755, FR 2006, 1032; von Bornhaupt, LStR 2008, BB 2007, 2708; Benzler, Neuerungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Pflegeentgelten, DStR 2009, 954; Lippert, Gewinnermittlung bei Einkünften aus Aufnahme von Heimkindern iS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gca) Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln

Rn. 383 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 R 3.11 Abs 1 LStR 2023 "Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln" zählt abschließend und nach Ansicht des FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr zutreffend auf, welche Beihilfen aus öffentlichen Mitteln unter § 3 Nr 11 EStG fallen und damit steuerfrei sind:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Beihilfen für die persönliche Lebensführung

Rn. 1642b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aber auch Beihilfen für die persönliche Lebensführung sind seit VZ 2004 auch nach Ansicht der FinVerw (s zB H 3.44 EStH 2021 "Beihilfen zum Lebensunterhalt") steuerfrei (ebenso schon BFH BStBl II 2004, 190; 2015, 691; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 44 EStG Rz 1).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcb) Unterstützungen und Erholungsbeihilfen an ArbN im privaten Dienst

Rn. 385 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach R 3.11 Abs 2 LStR 2023 "Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst" müssen Unterstützungen dem Anlass nach gerechtfertigt sein, zB in Krankheits- und Unglücksfällen. Weitere Voraussetzungen für die Steuerfreiheit für Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst sind – falls der Betrieb mehr als 5 ArbN beschäftigt – (kumulativ): die Unters...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begrifflichkeiten

Rn. 373 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Oberbegriff in § 3 Nr 11 EStG sind die "Bezüge". Eine Unterform der Bezüge sind Beihilfen (s Wortlaut "als Beihilfe"), nämlich dann, wenn sie zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. Der Begriff der "Bezüge" wird zB auch verwendet in § 3 Nr 12, 29 EStG.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Die Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (§ 3 Nr 28 EStG Fall 3)

Rn. 1101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 28 EStG Fall 3 stellt Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (Fassung seit StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794), steuerfrei. Damit erstreckt sich die Steuerfreiheit auch au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Aufzählung in den EStH 2021

Rn. 241 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 7 EStG stellt insbesondere folgende Leistungen von der ESt frei (s H 3.7 EStH 2021, soweit sie nicht in Form von rückzahlbaren Darlehen, zB Eingliederungsdarlehen (§§ 253–260 LAG) gewährt werden:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Rentenversiche... / 3 Beitragstragung

Die Beiträge werden getragen bei nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen, die einen in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Pflegebedürftigen pflegen, von der Pflegekasse, in der sozialen Pflegeversicherung versicherungsfreien Pflegebedürftigen pflegen, von dem privaten Versicherungsunternehmen, Pflegebedürftigen pflegen, der wegen Pflegebedürftigkeit Beihilfeleistung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Europarecht

Rn. 2597g Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 107 Abs 1 AEUV verbietet grds staatliche Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Tz 1 der RL 2016 (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gba) Hilfsbedürftigkeit

Rn. 380 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Hilfsbedürftig" sind die in § 53 AO genannten Personen unter den dortigen Tatbestandsvoraussetzungen, dh (BFH vom 19.04.2021, VI R 8/19, BStBl II 2021, 909), die Person muss infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sein oder ihre Bezüge dürfen nicht höher sein als das 4-fache des Regelsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Übersicht über die Vorschrift

Rn. 379 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 1 EStG betrifft folgende Gründe für die Bewilligung der Bezüge wegen Hilfsbedürftigkeit als Beihilfe zum Zweck, die Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbc) Den Bezügen aus öffentlichen Mitteln gleichstellte Leistungen (§ 3 Nr 11 S 4 EStG)

Rn. 380d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 S 4 EStG stellt den Bezügen aus öffentlichen Mitteln wegen Hilfsbedürftigkeit gleich: Fall 1: Beitragsermäßigungen eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht in Anspruch genommene Beihilfeleistungen Fall 2: Prämienrückzahlungen eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht in Anspruch genommene Beih...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Arbeitslosenve... / 3 Beitragstragung

Die Beiträge werden getragen bei nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen, die einen in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Pflegebedürftigen pflegen, von der Pflegekasse, in der sozialen Pflegeversicherung versicherungsfreien Pflegebedürftigen pflegen, von dem privaten Versicherungsunternehmen, Pflegebedürftigen pflegen, der wegen Pflegebedürftigkeit Beihilfeleistung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht – Ungleichbehandlung

Rn. 371 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass Beihilfeleistungen iSd § 3 Nr 11 EStG steuerfrei sind, andere krankheitsbedingte Ersatzleistungen dagegen als Einkünfte behandelt werden müssen und die ihnen zugrunde liegenden Aufwendungen lediglich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind, verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG (BVerfG 1 BvR 1231/85, DStR 1991, 741; FG D'dorf 12 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Bsp aus der Rspr

Rn. 374b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 2005, 22 verneint daher die Steuerfreiheit von Krankheitsbeihilfen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Vereins, wenn diese Beihilfen für andere Zwecke bestimmt sind oder nicht haushaltsrechtlicher Kontrolle unterliegen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Art der Leistungen

Rn. 397g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG verlangt "Unterstützungen und Beihilfen" (also Leistungen des ArbG ohne Gegenleistung des ArbN) in Form von "Zuschüssen und Sachbezügen", dh die Sonderleistung kann sein Geldleistung und/oder Sachleistungen (= Sachbezug). Zum Begriff der "Beihilfe" als Unterform der "Bezüge" s § 3 Nr 11 EStG (s Rn 373). Rn. 397h Stand: EL 169 –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 397 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit BMF vom 09.04.2020, BStBl I 2020, 503, gestützt auf § 3 Nr 11 EStG (kritisch dazu Haupt, DStR 2020, 967, s auch Hechtner, NWB 17/2020, 1248 und NWB 21/2020, 1540) wurde geregelt, dass ArbG ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu EUR 1 500 steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren können. Begünstigt waren Cor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Öffentliche Mittel (§ 3 Nr 11 S 1 EStG Fall 1)

fba) Definition Rn. 374 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Mittel" sind solche, die aus einem öffentlicher Haushalt stammen, dh haushaltsmäßig als Ausgaben festgelegt und verausgabt werden (BFH BStBl II 2017, 432 mwN; BFH vom 14.07.2020, VIII R 27/18, BStBl II 2021, 672; BFH vom 25.03.2021, VIII R 37/19, BStBl II 2021, 685; FG Niedersachsen vom 14.04.2020, 9 K 21/19, DSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 370 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift gliedert sich wie folgt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Körperschaftsteuerrecht

Rn. 396 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Anwendbarkeit des § 3 Nr 11 S 1 und 3 EStG für Körperschaften s Rn 20.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Corona-Hilfen vor Einführung des § 3 Nr 11a EStG

Rn. 373a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hierzu s Rn 397.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Der Bewilligungszweck der Bezüge (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

ga) Übersicht über die Vorschrift Rn. 379 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 1 EStG betrifft folgende Gründe für die Bewilligung der Bezüge wegen Hilfsbedürftigkeit als Beihilfe zum Zweck, die Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. gb) Bezüge wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe gba) Hilfsbedürftigkeit Rn. 380 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Konkurrenzen

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 1270b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 9, Art 18 Abs 1 des 3. Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG III) (vom 23.12.2016, BGBl I 2016, 3191) änderten § 3 Nr 36 EStG ab 01.01.2017 dergestalt, dass die Worte "zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung" durch die Worte "zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pfle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überblick

Rn. 373b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 1 EStG sieht 2 verschiedene Quellen der Bezüge vor:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.2 Beamte, Richter, Soldaten und sonstige Beschäftigte des Bundes

Krankenversicherungsfrei sind auch Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten der Bundeswehr, sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes (ebenso Zweckverbandes – Entscheidung des Bundessozialgerichts[1]), einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder von Verbänden öffentlich-rechtlicher Körper...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.9 Wirksamkeit

Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung ist unwiderruflich. Achtung Wirksamwerden der Befreiung Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wird nur dann wirksam, wenn das Mitglied das Be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.6 Ruhegehaltsempfänger

Versicherungsfrei sind Beamte usw., Geistliche und Lehrer (Nr. 2, 4 und 5 der Vorschrift), denen bereits Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt worden sind und die im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe haben. Ruhegehälter sind das Ruhegehalt nach Erreichen einer Altersgrenze oder wegen Dienstunfähigkeit, auch vor Erreichen einer Altersgrenze sowie ähnliche Bezüge, die d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beiträge aus Versorgungsbez... / 6.1 Beitragssatz

Für krankenversicherungspflichtige Versorgungsempfänger gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz (2024: 14,6 %) der Krankenversicherung. Hinzu kommt der von der jeweiligen Krankenkasse erhobene Zusatzbeitragssatz. Die Berechnung der Beiträge aus Renten und Landabgaberenten nach dem ALG [1] erfolgt mit der Hälfte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Mittel einer öffentlichen Stiftung (§ 3 Nr 11 S 1 EStG Fall 2)

Rn. 375 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach H 3.11 EStH 2021 "öffentliche Stiftung" liegt eine "öffentliche Stiftung" unter folgenden drei alternativen Voraussetzungen vor (glA FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): die Stiftung ist selbst juristische Person des öffentlichen Rechts; das Stiftungsvermögen steht im Eigentum einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; die Sti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2024, Kostenauferleg... / I. Sachverhalt

Die Jugendkammer beim LG hat die zum Tatzeitpunkt jugendliche Verurteilte mit Urt. v. 24.4.2023 unter Anwendung von Jugendstrafrecht wegen fünf Fällen der Beihilfe zum Diebstahl mit Sachbeschädigung schuldig gesprochen, ihr eine Geldauflage i.H.v. 500,00 EUR erteilt und sie für die Dauer von einem Jahr der Aufsicht und Betreuung eines Betreuungshelfers unterstellt. Die Mitve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Wegen nicht in Anspruch genommener Beihilfeleistungen

Rn. 394e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 4 EStG betrifft nur Beitragsermäßigungen wegen nicht beanspruchter Beihilfeleistungen. Daher muss es sich um Empfänger handeln, die einen beamtenrechtsähnlichen Beihilfeanspruch haben, auf diesen aber verzichtet haben und sich stattdessen zu einem ermäßigten Beitrag freiwillig in vollem Umfang versichern lassen ( Ross in Frotsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Nicht begünstigte Bezüge (§ 3 Nr 11 S 2 EStG)

Rn. 393 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ausdrücklich nicht nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei (sondern stpfl) sind Kinderzuschläge oder Kinderbeihilfen, die aufgrund der (beamtenrechtlichen) BesoldungsG, besonderer Tarife oder ähnlicher Vorschriften gewährt werden. Zum Kindergeld s Rn 920ff. Rn. 393a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Kinderzuschüsse zu Renten aus der gesetzlichen Rentenversi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1261 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur soweit § 3 Nr 11, 12, 13 und 64 EStG vorliegen (s Rn 1260a), sind die dort genannten Leistungen auch iRd § 3 Nr 35 EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 35 EStG orientiert sich insoweit ausschließlich an den Vorschriften, auf die Bezug genommen wird (Rechtsgrundverweisung, dh, die Voraussetzungen dieser Vorschriften sind eben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Beitragsermäßigungen/Prämienrückzahlungen eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht beanspruchte Beihilfeleistungen (§ 3 Nr 11 S 4 EStG)

ja) Überblick Rn. 394b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Den Bezügen aus öffentlichen Mitteln wegen Hilfsbedürftigkeit (§ 3 Nr 11 S 1 EStG) stellt § 3 Nr 11 S 4 EStG gleich:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 6.2 Pflegegeld für Kinderbetreuung

Pflegegeld gehört nicht zum Gesamteinkommen, wenn es an Personen gezahlt wird, die ein fremdes Kind im Rahmen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII versorgen und erziehen. Das Pflegegeld wird aus öffentlichen Mitteln gezahlt[1] und deckt die materiellen Aufwendungen und die Kosten der Erziehung ab. Es handelt sich um eine steuerfreie Beihilfe i. S. d. § 3 Nr. 11 EStG, wenn d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Europarecht

Rn. 372a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beim Begriff der "öffentlichen Mittel" (s Rn 374ff) wird man auch EU-/EWR-ausländische öffentliche Kassen aus europarechtlichen Gründen einzubeziehen haben (europarechtskonforme Auslegung der Vorschrift), wenn sie den Anforderungen lt s Rn 374 ff entsprechen (aA wohl Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11 EStG Rz 4).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die Quelle der Bezüge: öffentliche Mittel oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

fa) Überblick Rn. 373b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 1 EStG sieht 2 verschiedene Quellen der Bezüge vor: fb) Öffentliche Mittel (§ 3 Nr 11 S 1 EStG Fall 1) fba) Definition Rn. 374 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Mittel" sind solche, die aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Beitragsermäßigung oder Prämienrückzahlung

Rn. 394c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Steuerfreiheit macht es also keinen Unterschied, ob der gesetzliche Krankenversicherungsträger dem Empfänger wegen nicht beanspruchter Beihilfeleistungen den Beitrag ermäßigt oder Versicherungsbeiträge (Prämien) zurückzahlt, da dies wirtschaftlich letztlich auf dasselbe hinausläuft.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Unerhebliche Kriterien

Rn. 374a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Unerheblich ist daher auf welcher Rechtsgrundlage die "öffentlicher Mittel" beruhen (zB Steuereinnahmen, Gebühren oder Beiträge) (FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr), ob sich zB hierbei eine Gemeinde wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich oder in einer GbR betätigt (FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr), die Art der Ha...mehr