Fachbeiträge & Kommentare zu Beförderung

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.5 Erreichen einer bestimmten Altersgrenze durch den Arbeitnehmer

Rz. 92 Erreicht der Arbeitnehmer eine bestimmte Altersgrenze, führt dies nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann nicht allein auf das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze gestützt werden (vgl. § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB VI). Ist eine betriebsbedingte Kündigung erforderlich, wird das Lebensalter im Rahmen der Sozialaus...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

Rz. 764 Das Kündigungsschutzgesetz findet auch auf die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst uneingeschränkt Anwendung. Auch der öffentliche Arbeitgeber darf einen Arbeitsvertrag aus betriebsbedingten Gründen daher nur dann kündigen, wenn aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung und der nachfolgenden Umsetzung die Beschäftigungsmöglichkeit entfallen ist und die Kün...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.2.2 Vergleichbarer Arbeitsplatz

Rz. 742 Ein anderer freier Arbeitsplatz sperrt die Möglichkeit zur Kündigung nur dann, wenn er mit dem bisherigen vergleichbar ist, d. h. eine Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers auf diesem Arbeitsplatz möglich ist. Welcher Arbeitsplatz vergleichbar, d. h. gleichwertig ist, richtet sich nach der Ausgestaltung des dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegenden Arbeitsv...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.3 Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit

Rz. 694 Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, wenn durch die Unternehmerentscheidung ein Arbeitsplatz auf Dauer wegfällt. Aufgrund der Unternehmerentscheidung müssen hinsichtlich der zu verrichtenden Tätigkeit mehr Arbeitnehmer vertraglich gebunden sein, als die zur Verfügung stehende Arbeitsmenge ausmacht.[1] En...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.3 Weiterbeschäftigung nach Umschulung und Fortbildung

Rz. 749 Dem Arbeitgeber kann es regelmäßig auch zumutbar sein, den Arbeitnehmer für einen anderen freien Arbeitsplatz umzuschulen oder fortzubilden oder ihn auf einem anderen Arbeitsplatz einzuarbeiten, statt eine Beendigungskündigung auszusprechen. Soweit § 1 Abs. 2 Satz 3 KSchG die Weiterbeschäftigungspflicht unter entsprechenden Voraussetzungen ausdrücklich anerkennt, gre...mehr

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§ 42 Transportrecht / c) Nebenpflichten – Speditionsrecht oder BGB-Vertragsrecht?

Rz. 58 Der Speditionsvertrag kann mit zahlreichen mit der Versendung des Gutes zusammenhängenden Nebenpflichten zusammenfallen. Nicht selten stellen gerade die Nebenleistungen einen Schwerpunkt speditioneller wie logistischer Leistungen dar. Gerade hier wird dann der Charakter eines "Logistik"-Vertrags als typengemischter Vertrag deutlich. Sucht man hier einen Ansatzpunkt für...mehr

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§ 42 Transportrecht / 2. Grenzüberschreitender Verkehr

Rz. 7 Die vorher dargestellte Systematik gilt grundsätzlich für nationale wie grenzüberschreitende Verkehre. Für den Bereich des grenzüberschreitenden Verkehrs bestehen jedoch folgende Abweichungen: (1) Grenzüberschreitende Güterbeförderungen innerhalb der Europäischen Union unterliegen der EU-Marktordnung. Für diese grenzüberschreitenden Beförderungen ist eine so genannte EU...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Haftung nach Gesetz

Rz. 60 Der Spediteur unterliegt weitgehend dem gleichen Haftungsrecht wie der Frachtführer; die rechtlichen Unterschiede – insbesondere bei Güterschäden – sind gering.[75] Dass der Spediteur wie ein Frachtführer haftet, wird gesetzestechnisch auf zwei Wegen erreicht. Den Spediteur trifft in den Fällen des Selbsteintritts, der Fixkosten- und Sammelladungsspedition (§§ 458–460 ...mehr

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§ 42 Transportrecht / 5. Haftung des Spediteurs bei Erbringung logistischer Leistungen

Rz. 62 Erbringt der Spediteur weitergehende logistische Leistungen, die keinen Beförderungsbezug haben, trifft ihn eine Verschuldenshaftung in der Regel nach Werkvertragsrecht, ggf. auch nach dem Recht anderer BGB-Vertragstypen oder dem Lagerrecht. Rz. 63 Das Thema "Haftung" ist bei der Erbringung logistischer Leistungen ein problembehaftetes Thema, weil es dort Abgrenzungspr...mehr

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§ 42 Transportrecht / III. Marktordnung im Straßengüterverkehr

Rz. 4 Der Straßengüterverkehr unterliegt der staatlichen Regulierung im Hinblick auf die Marktzugangsvoraussetzungen. Danach ist der Güterkraftverkehr erlaubnispflichtig, wenn die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Pkw wie Lkw) erfolgt, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t[1] haben, § 1 Abs. 1 GüKG. Rz. 5 Das GüKG unterscheidet z...mehr

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§ 35 Reiserecht / c) Arten von Reiseleistungen

Rz. 11 Die Reiseleistung der Beförderung von Personen (§ 651a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB) betrifft die Beförderung mit allen denkbaren Beförderungsmitteln. Ein bloßer Transfer oder eine Sightseeingtour ist demgegenüber noch keine eigenständige Beförderungsleistung. Auch hier bedarf es wieder der Prüfung des Einzelfalls, ob die Beförderung (etwa eine Bergbahnfahrt) ausreicht, um e...mehr

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§ 42 Transportrecht / 4. Illegale Beschäftigung – Verladerverantwortung

Rz. 9 Im Rahmen der anwaltlichen Beratung ist darauf zu achten, dass das GüKG den Auftraggeber eines Frachtführers oder Spediteurs gem. § 7c GüKG verpflichtet, darauf zu achten, dassmehr

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§ 42 Transportrecht / V. Checkliste: Frachtvertrag

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§ 42 Transportrecht / b) Abschluss von Frachtverträgen als Hauptpflicht

Rz. 57 Die Besorgung der Versendung durch den Spediteur umfasst vor allem die Pflicht zur Organisation der Beförderung, § 454 Abs. 1 HGB. Im Einzelnen setzt dies voraus: (1) Auswahl des Beförderungsmittels, des Beförderungswegs, aber auch der Beförderungsart und Auswahl einer kostengünstigen Beförderungsmöglichkeit, insbesondere durch die Bildung von Sammelladungen; (2) Auswah...mehr

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§ 42 Transportrecht / b) CMR-Haftung

Rz. 37 Auch die CMR geht von einer verschuldensunabhängigen Haftung bei Güter- und Verspätungsschäden aus. Da die CMR "Pate" für das deutsche Frachtrecht gestanden hat, gelten hier nahezu die gleichen Haftungsstrukturen. Abweichend vom deutschen Frachtrecht kennt die CMR u.a. eine Garantiehaftung des Frachtführers für Fahrzeugmängel, Art. 17 CMR.[47] Auch nach der CMR ist nur...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Gesetz

Rz. 11 Nach § 407 HGB wird der Frachtführer durch den Frachtvertrag verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger auszuliefern. Der Frachtführer schuldet damit einen Beförderungserfolg als Ortsveränderung, der durch eine Dienstleistung, den Transport, herbeigeführt werden soll. Der Frachtvertrag ist ein Sonderfall des Werkvertrags i.S.d. §§ ...mehr

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§ 35 Reiserecht / (5) Wegfall der Entschädigung bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

Rz. 69 Anders als im alten Recht bis 2018 ist das Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt entfallen. Stattdessen hat die Richtlinie – insoweit in § 651h Abs. 3 BGB nachvollzogen – lediglich in Anlehnung an Art. 5 Abs. 3 Fluggastrechte-VO geregelt, dass der Reisende bei einem Rücktritt dann keinerlei Kosten zu tragen hat, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmu...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Gesetz

Rz. 46 Der Spediteur wird in § 453 HGB als ein Geschäftsbesorger definiert, der die Versendung des Gutes besorgt. § 454 HGB enthält eine nähere Definition der vertraglich geschuldeten Pflichten. Nach § 454 Abs. 1 HGB schuldet der Spediteur als vertragliche Hauptpflicht stets die Organisation des Transports, die die Bestimmung des Beförderungsmittels und -weges, die Auswahl d...mehr

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§ 42 Transportrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Ein Speditions- und Transportunternehmen aus Passau, welches überwiegend die Beförderung von Waren für Versandhäuser organisiert, hat in den letzten Jahren seinen eigenen Fuhrpark erheblich reduziert. Zukünftig möchte es für Beförderungen nur noch fremde Frachtführer aus Deutschland und dem benachbarten Ausland einsetzen. Das Speditionsunternehmen bittet seinen Rechtsa...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Beförderungspflicht

Rz. 15 Zentrale Hauptpflicht des Frachtführers ist, die Beförderung des Gutes auszuführen. Er schuldet damit einen Beförderungserfolg, der auf die Ortsveränderung des Frachtguts gerichtet ist. Er hat diese Beförderungspflicht in der Regel innerhalb vereinbarter oder angemessener Lieferfristen zu erfüllen.[10]mehr

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§ 35 Reiserecht / 9. Unterstützungs- und Betreuungsleistungen

Rz. 217 Die Unterstützungs- und Betreuungsleistungen sind in Art. 8, 9 Fluggastrechte-VO geregelt. Sie umfassen auch Ansprüche auf anderweitige Beförderung und Beherbergung. Werden sie durch das Luftfahrtunternehmen nicht erbracht, stehen dem Fluggast Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche zu, deren dogmatische Verortung in der Fluggastrechte-VO oder im nationalen Re...mehr

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§ 42 Transportrecht / c) Obhutspflichten

Rz. 17 Es gehört zu den Pflichten des Frachtführers, das Gut vor Schäden zu bewahren. Daraus ergibt sich allgemein die Verpflichtung, das Gut während der Obhutszeit (von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung) nach Möglichkeit und in zumutbarer Weise vor Schäden zu schützen. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, wie im Einzelnen die Rechte und Pflichten der Part...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / 3. Staatsvertragliche Zuständigkeitsregelungen

Rz. 8 Vorrang vor den Zuständigkeitsregeln der deutschen ZPO (und nach Maßgabe des Art. 71 EuGVO auch vor der EuGVO) hat stets das völkervertraglich vereinbarte Zuständigkeitsrecht. Spezielle Zuständigkeitsregelungen existieren insbesondere auf dem Gebiet des internationalen Transport- und Schifffahrtsrechts.[46] Zu den praktisch bedeutsamen Staatsverträgen zählen u.a. das Ü...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Speziell: Ansprüche der Insassen

Rz. 291 Beispiel Auf einer Fahrt mit seiner Ehefrau (E) gerät der Mann (M) infolge überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve von der Fahrbahn ab. Bei dem Unfall wird E erheblich verletzt. Der Unfall ereignete sich ohne Drittbeteiligung oder Verantwortung eines Dritten. Bei den Ansprüchen von Insassen ist insbesondere daran zu denken, dass diesen gegenüber eine Haftung des Halt...mehr

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§ 35 Reiserecht / b) Nebenleistung

Rz. 9 Schwierigkeiten kann die Abgrenzung von Reiseleistungen und bloßen Nebenleistungen bereiten; denn während die Kombination von zwei Reiseleistungen zu einer Pauschalreise führt, ist eine Reiseleistung, die eine Nebenleistung enthält, eben keine Pauschalreise. Nebenleistungen sind solche Leistungen, die wesensmäßig Bestandteil einer anderen Leistung sind, § 651a Abs. 3 S...mehr

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§ 42 Transportrecht / b) ADSp

Rz. 47 Von dem gesetzlichen Spediteurbegriff ist der "berufsständische" zu unterscheiden, der den ADSp[54] zugrunde liegt. Nach Ziff. 2.1 ADSp 2017 gelten die ADSp für Verkehrsverträge des Spediteurs in seiner Stellung als Auftragnehmer. Sein Vertragspartner wird als Auftraggeber bezeichnet. Verkehrsverträge sind nach der Begriffsbestimmung in Ziff. 1.14 ADSp 2017 Verträge d...mehr

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§ 35 Reiserecht / b) Besonderheiten bei Online-Buchungen

Rz. 25 Die grundlegenden Einordnungen ändern sich auch im Onlinebereich nicht. Auch im Onlinebereich ist die Website lediglich die Aufforderung an den Reisenden, ein Angebot auf Abschluss eines Reisevertrags abzugeben.[15] Erforderlich im Rahmen der Online-Buchung ist, dass der sog. Buchungsbutton, also die Schaltfläche, die den Buchungsvorgang durch den Kunden auslöst, eind...mehr

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§ 42 Transportrecht / 2. Abschluss des Vertrags

Rz. 13 Der Abschluss eines Frachtvertrags ist formlos möglich. Er kann schriftlich (Vertragsurkunde, Briefe, Telex, Telefax) wie auch mündlich (telefonisch) oder aber per E-Mail-Korrespondenz abgeschlossen werden. Der Frachtvertrag ist ein Konsensualvertrag. Es gelten die allgemeinen Abschluss- und Auslegungsregeln.[9] In der Regel wird der Anwalt eine Rahmenvereinbarung entw...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typische Sachverhalte

Rz. 2 a) Y hat beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt. Er leidet an verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die zwar als Behinderungen festgestellt, aber nur mit einem Gesamt-GdB von 30 bewertet wurden. Außerdem begehrt er das Merkzeichen "G" für erhebliche Gehbehinderung, damit er in den Genuss der unentgeltlichen Beförd...mehr

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§ 35 Reiserecht / a) Reiseleistung

Rz. 8 Der Begriff der Reiseleistung ist legaldefiniert. Hierbei handelt es sich um:mehr

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§ 42 Transportrecht / II. Aufgaben des Frachtführers

Rz. 2 Nach § 407 HGB wird der Frachtführer durch den Frachtvertrag verpflichtet, Güter zu befördern und an den/die Empfänger abzuliefern. Die Betonung liegt auf der Ausführung der Beförderung. Darin unterscheidet sich der Frachtführer vom Spediteur, der – abgesehen von den vielfältigen anderen speditionellen und weitergehenden "logistischen" Leistungen – nach § 453 HGB Güter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 42 Transportrecht / d) Nebenpflichten des Frachtführers

Rz. 18 Den Frachtführer können auch aus dem Frachtvertrag heraus zahlreiche Nebenpflichten[13] treffen. Diese können sich entweder aus der vertraglichen Vereinbarung oder teilweise auch aus dem Gesetz ergeben. Sie betreffen insbesondere:mehr

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§ 35 Reiserecht / A. Überblick, Rechtsquellen

Rz. 1 Das Reiserecht ist kein einheitlich kodifiziertes Rechtsgebiet, sondern speist sich aus einer Vielzahl von Rechtsquellen. Die sowohl in der wirtschaftlichen Bedeutung als auch der gesetzlichen Regelung wichtigste Form ist nach wie vor die Pauschalreise. Rechtsgrundlage ist die durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17.7.2017 ins national...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Internationale Privatrecht (Kollisionsrecht) beantwortet die Frage, welches (staatliche) Recht in einem Fall mit Auslandsberührung anzuwenden ist. Die nachfolgend dargestellten Formularmuster für Verträge und für den Prozess beziehen sich deshalb (nur) auf die damit zusammenhängenden Fragen. Nicht behandelt werden hier:mehr

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§ 35 Reiserecht / 4. Pflichten des Reiseveranstalters

Rz. 42 Der konkrete Inhalt der den Reiseveranstalter treffenden Verpflichtungen ergibt sich aus der Reisebestätigung, der bei der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung (Art. 250 §§ 5, 6 EGBGB), den vereinbarten Zusatzleistungen, dem Charakter der Reise und der Üblichkeit an der Destination. Abstrakt ergeben sich also folgende Pflichten des Reiseveranstalters, deren Inhalt s...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betreuung als Benefit / 1.1.1 Lohnsteuerliche Behandlung für Kinderbetreuung

Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten[1] oder vergleichbaren Einrichtungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt.[2] Zusätzlichkeitsvoraussetzung Die Leistung muss zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[3] erbracht werden. Hinweis Barlohnumwandlungen und Ers...mehr

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§ 42 Transportrecht / c) Versicherung der Haftung

Rz. 38 In der Regel hat der Spediteur wie jeder Auftraggeber eines Frachtführers ein Interesse daran, dass der Frachtführer seine Haftung ausreichend versichert. Im nationalen Güterkraftverkehr ist eine Pflichtversicherung vorgesehen, § 7a GüKG. Es empfiehlt sich aber generell, hierüber eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, weil auch nicht dem GüKG unterliegende Transpo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 42 Transportrecht / VI. Muster: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 42.1: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Spediteur/Auftraggeber genannt – und _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Frachtführer/Au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.9 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

In Teil F des Hauptvordrucks [1] sind die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte[2] aufzunehmen. Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schließen 3 Unternehmer aus 3 verschiedenen Mitgliedstaaten[3] über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, der Gegenstand gelangt von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat und die bewegte Lieferung (Beförderungs- ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.7 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Die Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben sind im Teil D des Hauptvordrucks [1] vorzunehmen. Es werden – wie auch schon in den Vorjahren – die unterschiedlichen Möglichkeiten des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgefragt. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb[2] liegt vor, wenn ein Unternehmer für sein Unternehmen von einem Unternehmer einen Gegenstand erwirbt und dies...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.12 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil I der Jahressteuererklärung [1] sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Durchlaufende Posten / 9 Portokosten: Wann es sich um durchlaufende Posten handelt

Seit dem 1.7.2010 sind nur noch bestimmte Post-Universaldienstleitungen von der Umsatzsteuer befreit.[1] Im Gegensatz dazu unterliegen Leistungen, deren Bedingungen zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart werden, der Umsatzsteuer. Handelt es sich bei den umsatzsteuerfreien Portokosten, um einen durchlaufenden Posten, dann fällt für die weiterberechneten Portokos...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2 Betriebssicherheitsverordnung

Rz. 6 Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist ferner in § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Der Arbeitgeber hat nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrSichV vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.4 Reisenebenkosten

Zu den Reisenebenkosten gehören die tatsächlichen Aufwendungen z. B. für: Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck; Telekommunikation und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder Geschäftspartnern; Straßen- und Parkplatzbenutzung sowie Schadensbeseitigung infolge von Verkehrsunfällen, wenn die jeweils damit verbundenen Fahrtkosten als Reisekosten anzusetzen si...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.3 Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson (Abs. 6)

Rz. 24 Unentgeltlich zu befördern sind auch Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, wenn die zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind (§ 229 Abs. 2) und dies im Ausweis des schwerbehinderten Menschen eingetragen ist. Der Nachweis ist in dem Ausweis ...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 redaktionell an den Sprachgebrauch des SGB II angepasst. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt den zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr anspruchsberechtigten Personenkreis schwerbehinderter Menschen und bestimmt im Übrigen dem Grunde nach einen Anspruch der Beförderungsunternehmen auf Erstattung der durch die unentgeltliche Beförderung entstehenden Fahrgeldausfälle.mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.6 Übersicht über die Personengruppen

Rz. 28 Übersicht über die einzelnen Personengruppen: Gehbehinderte (Merkzeichen "G") und Gehörlose (Merkzeichen "Gl") haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr gegen Erwerb einer Wertmarke zu 91,00 EUR/Jahr bzw. 46,00 EUR/halbes Jahr wahlweise50 % Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen "aG") haben Anspruch auf unentgeltliche B...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.2.4 Verwaltungsbehörde

Rz. 22 Die Wertmarke und das Beiblatt zum Ausweis werden auf Antrag vom örtlich zuständigen Versorgungsamt ausgegeben (Abs. 5 Satz 2). An dieses ist auch die Wertmarke in den Fällen des Abs. 3 Satz 1 und 2 zurückzugeben. Schwerbehinderte Menschen, die an Stelle der unentgeltlichen Beförderung die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen wollen, erhalten das Beiblatt ...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.1 Personenkreis

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 beschreibt den Personenkreis schwerbehinderter Menschen (nicht Gleichgestellte, für diese finden die Vorschriften des Kap. 13 keine Anwendung), die infolge ihrer Behinderung Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben. Im Einzelnen sind dies schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erh...mehr