Fachbeiträge & Kommentare zu Beförderung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kasachstan

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Republik Kasachstan (Hauptstadt: Astana; Amtssprachen: Kasachisch, Russisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien am Kaspischen Meer im Westen mit Landgrenzen zu > Russland im Nordwesten und Norden, > China im Südosten sowie > Kirgisistan, > Usbekistan und > Turkmenistan im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Estland

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Republik Estland (Hauptstadt: Tallinn; Amtssprache: Estnisch) ist der nördlichste baltische Staat an der Ostsee im Westen sowie dem Finnischen Meerbusen im Norden mit Landgrenzen zu > Russland im Osten und > Lettland im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 29.11.1996 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vercharterung von Handelsschiffen

Rn. 90 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Charter ist im Seerecht der Hauptfrachtvertrag, dh ein auf die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern gerichteter Vertrag zwischen einem Beförderer und einem Charterer. Der Chartervertrag kann als Slot-, Reise-, Zeit- oder Bare-boat-Chartervertrag, über ein ganzes Schiff, einen Teil eines Schiffes oder Räume in einem Schiff vereinbart werden....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Russland

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Russische Föderation (Hauptstadt: Moskau; Amtssprache: Russisch) ist ein Staat in Osteuropa und Nordasien. Russland liegt am Arktischen Meer im Norden sowie am Pazifik im Osten und hat Landgrenzen zu > Finnland, > Estland, > Lettland, > Weißrussland und zur > Ukraine im Westen sowie > Georgien, > Aserbaidschan, > Kasachstan, > China, der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Verkehrsbetriebe

Tz. 62 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zu den Verkehrsbetrieben gehören zB der ÖPNV mit Bussen und Bahnen, Flughafenbetriebe, Hafen- und Fährbetriebe (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 41). Der Begriff "öff Verkehr" iSd § 4 Abs 3 KStG umfasst zwar auch die Beförderung von Pers und Gütern, deckt aber in einem umfassenden dynamischen Sinn alle Bestrebungen der öff ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind ein Staat in Nordamerika zwischen dem Pazifik im Westen und dem Atlantik im Osten mit Landgrenzen zu > Kanada im Norden und > Mexiko im Süden. Als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rumänien

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Rumänien (Hauptstadt: Bukarest; Amtssprache: hauptsächlich Rumänisch) ist ein Staat in Südosteuropa am Schwarzen Meer im Osten mit Landgrenzen zur > Ukraine im Norden und Südosten, zu > Moldau im Osten, zu > Bulgarien im Süden, zu > Serbien im Südwesten und zu > Ungarn im Nordwesten. Seit dem VZ 2004 gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Dopp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ort der Geschäftsleitung (§ 5a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Mit Urt BFH v 03.07.1997, BStBl II 1998, 86 (bestätigt durch BFH v 25.08.1999, VIII R 76/95 nv) hat der BFH erstmals Grundsätze über den Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO) bei PersGes aufgestellt. Er gelangte zu dem Ergebnis, dass bei PersGes der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung sich dort befindet, wo – ggf überwi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Besteuerung der Personenbeförderungen im Mietwagenverkehr

Rz. 23 Das BVerfG hat entschieden, dass es sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Berufsfreiheit vereinbar ist, dass der Personenverkehr mit Taxis nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG umsatzsteuerrechtlich besser behandelt wird als der Personenverkehr mit Mietwagen.[1] Auch der BFH sah es bislang als v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3 Fahrausweise und Belege im Reisegepäckverkehr als Rechnung (§ 34 UStDV)

Rz. 143 In § 34 UStDV sind Regelung zur Anerkennung von Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden sowie für Belege im Reisegepäckverkehr (§ 34 Abs. 3 UStDV) als Rechnungen i. S. d. § 14 UStG enthalten. Die Vorschrift des § 34 UStDV geht der Regelung über Rechnungen über Kleinbeträge aus § 33 UStDV als lex speciales vor. Rz. 144 Fahrausweise bzw. mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7 Zeitpunkt der Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 104 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG die Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder sonstigen Leistung (sog. Leistungszeitpunkt) und in den Fällen der noch nicht ausgeführten Leistung auch die Angabe des Zeitpunkts der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts (§ 14 Abs. 5 S. 1 UStG), wenn dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsaustausch und wirt... / a) Sachverhalt und Vorlagefragen

Keine Kostendeckung: Der EuGH hatte über ein Vorlageersuchen des Hoge Raad der Nederlanden zu entscheiden. Es ging um eine Gemeinde B (Gemeente Borsele), die den Transport von Schülern zu ihren Schulen organisierte. Hierfür beauftragte sie Transportunternehmen mit der entsprechenden Ausführung der Leistungen. Den Eltern der Schüler berechnete sie entsprechend den Vorgaben ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsaustausch und wirt... / bb) Leistungen gegen Entgelt

Dienstleistung: Im Rahmen dieser Prüfung stellte der Gerichtshof zunächst fest, dass die Gemeinde B tatsächlich "eine Dienstleistung" erbracht habe.[11] Weiter sei zu prüfen, ob diese Dienstleistung gegen Entgelt erbracht worden sei. Eigentlich mehrere Dienstleistungen: Hier wäre eigentlich zu erwarten gewesen, dass der EuGH feststellt, dass die Transporte entgeltlich erfolgt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verbrauchsteuern

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Entgelttransparenz: Transpa... / 2 Anforderungen an transparente Vergütungssysteme nach der ETRL

Im Nachfolgenden werden die zentralen Voraussetzungen zusammengefasst, die ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergütungssystem nach der ETRL erfüllen muss. Objektive und geschlechtsneutrale Entgeltkriterien Vergütungskriterien müssen objektiv, einheitlich und frei von unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung ausgestaltet sein. Die Richtlinie nennt insbesondere ...mehr

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Entgelttransparenz: Transpa... / 3.1 Allgemeines

Ein belastbares, transparentes Vergütungssystem steht und fällt mit einer sauberen Job-Architektur und einer sauberen Ist-Bestandsaufnahme: Positionsbeschreibungen, eine dokumentierte Bewertungslogik ("work of equal value") und ein einheitlicher Interviewprozess machen Entgeltentscheidungen sowohl intern (Führungskräfte, Betriebsrat) als auch extern (Auskunft, Verfahren) erk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Vertrag... / 5.4 Hinweisgeberschutz

Beschäftigte, die intern eine vermutete Entgeltdiskriminierung melden, sind Hinweisgeber im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) . § 2 Abs. 1 Nr. 2 HinSchG schließt Hinweise auf Verstöße gegen Unionsrecht ein – und Art. 157 AEUV sowie die ETRL sind Unionsrecht beispielhaft. Damit greifen die Schutzmechanismen des HinSchG: das Verbot von Repressalien, die Vertraulich...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / 2. Lufthansa-Nachzahlklausel

Der BGH (Urt. v. 28.10.2025 – X ZR 110/24) hat in Ergänzung seiner bisherigen Judikatur (BGH, Urt. v. 29.4.2010 – Xa ZR 5/09, Xa ZR 101/09) festgestellt, dass eine AGB-Klausel der Lufthansa, die für den Fall, dass der Fluggast die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reiseda...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Entgelttransparenz: Transpa... / 1.1 Einordnung: Warum die Arbeitsplatzbewertung unter der ETRL eine Schlüsselrolle spielt

Während das deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) bislang vor allem den individuellen Auskunftsanspruch in den Vordergrund stellte, zielt die ETRL stärker auf einen strukturellen Ansatz: Entgeltgleichheit soll systematisch abgesichert werden. Der unionsrechtliche Fokus liegt dabei auf "gleicher oder gleichwertiger Arbeit" – also der Vergleichbarkeit auch sehr unter...mehr

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ZAP 5/2026, Internetreport / 2 Zwingende Angabe von E-Mail und Mobilfunknummer für Erwerb von Bahntickets rechtswidrig

Das OLG Frankfurt (Urt. v. 10.7.2025 – 6 UKl 14/24) hat entschieden, dass die Deutsche Bahn Fernverkehr AG den Erwerb von „Spar-” und „Super-Sparpreis”-Tickets nicht vom Zwang zur Angabe einer E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer abhängig machen darf. Eine solche Datenverarbeitung ist für die Vertragserfüllung nicht erforderlich und verstößt gegen die DSGVO. Die Beklagte vertr...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 3.3 Lösung

K ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Kaffeezubereitungssysteme und die Kaffeekapseln sind jeweils getrennt zu beurteilende Gegenstände, die einzeln verkehrsfähig sind. Die offensichtlich entgeltliche Veräußerung der Kaffeekapseln führt zu steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen, soweit diese in Deutschland verka...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 10 Checkliste: Quick-Check für HR, Compensation & Legal

Nutzen Sie die Liste als "Go/No-Go"-Check vor dem Start in den laufenden Betrieb:mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 1 Der Auskunftsanspruch im Wandel – Entgelttransparenz als neue Daueraufgabe für Arbeitgeber

Die bisherige Anwendung des Entgelttransparenzgesetzeszeigt, dass der individuelle Auskunftsanspruch seine intendierte Wirkung bislang nur eingeschränkt entfalten konnte. Der Zweite Bericht der Bundesregierung[1] bestätigt diese Zurückhaltung in der praktischen Inanspruchnahme: Nur ein sehr geringer Teil der anspruchsberechtigten Beschäftigten macht von dem individuellen Aus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.2 Unionsversandverfahren

Rz. 199 Die Abfertigung zum Unionsversandverfahren ist das Regelverfahren für die Beförderung von Waren innerhalb der Union Es ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sondern der Zollanmelder hat die Wahlmöglichkeit zwischen den o. a. Versandverfahren oder kann, soweit vorgesehen, im Rahmen eines noch nicht beendeten vorausgegangenen besonderen Zollverfahrens , z. B. aktive ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.1 Allgemeines

Rz. 194 Sind Waren für die endgültige Einfuhr in das Zollgebiet bestimmt, bewirkt das Versandverfahren, dass diese Waren nicht am Einfuhrort verzollt werden müssen, sondern dass die Einfuhrabfertigung in das Binnenland verlagert werden kann; dies führt zu einer zügigen Abwicklung der Warenbeförderung an der Grenze: Die Waren können bis zum Bestimmungsort durchrollen, Warteze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.3 Vorschriftswidriges Verbringen (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 153 Gem. Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbracht wird oder aus einer Freizone vorschriftswidrig in einen anderen Teil des Zollgebiets der Union verbracht wird. Die sinngemäße Anwendung auf die EUSt gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG bedeutet, dass di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.3 TIR-Verfahren

Rz. 210 Das TIR-Verfahren beruht auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR v. 14.11.1975[1] in seiner konsolidierten Fassung.[2] Es handelt sich um aneinandergereihte nationale Versandverfahren, die nach gemeinsamen Bestimmungen über das Zolldokument, die Zollverschlüsse und sonstige Nämlichkeitsmittel, die Sicherheitsleistung und den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.4 Sonstige Versandverfahren

Rz. 211 Für besondere Warenarten kommen eigenständige Versandverfahren in Betracht, die aufgrund von internationalen Abkommen Anwendung finden. Nach dem Zollübereinkommen v. 6.12.1961 über das Carnet ATA kann für die vorübergehende Einfuhr von Gegenständen ein Carnet ATA ausgestellt werden; die Verwendung dieses Carnets als Versandpapier richtet sich nach den Vorschriften üb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.6 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 213 Die Zollvorschriften über die Versandverfahren gelten auch für die EUSt sinngemäß (§ 21 Abs. 2 UStG). Insbesondere erstreckt sich die Höhe der Sicherheitsleistung auch auf die EUSt; dies gilt auch für die internationalen Versandverfahren. Von einer Sicherheitsleistung für EUSt wird jedoch abgesehen, wenn der Versand für ein zum vollen Vorsteuerabzug berechtigtes Unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.2 Aktive Veredelung

Rz. 237 Nicht-Unionswaren können ohne Erhebung von Zoll zur aktiven Veredelung angemeldet werden. Eine Wiederausfuhrabsicht (wie früher) ist nicht mehr erforderlich (s. Erwägungsgründe Nr. 50 UZK). Die Veredelung kann auch in einem Zusammensetzen (Montage von Waren), in einer Ausbesserung, aber auch in einem Reinigen bestehen. Als Veredelung gilt auch die ein- oder mehrfache...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.4.3 Vorübergehende Verwendung

Rz. 287 Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können Nicht-Unionswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind (z. B. Messe- und Ausstellungswaren, Berufsausstattung, Beförderungsmittel), unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben im Zollgebiet der Union verwendet werden. Die Befreiung ist davon abhängig, dass an den Gegenständen während ihrer Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

Rz. 58 Zur Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs wird dieser zollamtlich überwacht (Art. 134 UZK; § 1 Abs. 1 S. 1 ZVG). Damit sollen in erster Linie die Erhebung der Einfuhrabgaben, zu denen auch die EUSt gehört, sowie die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr gesichert werden (§ 1 Abs. 3 ZVG, § 209 Abs. 1 AO). Entgegen d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Allgemeines

Rz. 123 Die Abgabenschuld entsteht grundsätzlich durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in das Zollverfahren der Überlassung zum freien Verkehr und im Rahmen der Vorschriften über die Endverwendung (Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK). Daneben kann eine Abgabenschuld auch dadurch entstehen, dass Vorschriften über das Verbringen, die Gestellung, die v...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.5 Pflichtverletzungen (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 179 Eine Einfuhrabgabenschuld entsteht nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK, wenn eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben (Buchst. a), oder eine Voraussetzung für die Überführung einer Ware in das bet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Abgabenschuld bei der Überführung von Gegenständen in den freien Verkehr (Art. 77 UZK)

Rz. 137 Gem. Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht die Einfuhrzollschuld durch Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Es handelt sich hierbei um die ordnungsgemäße Abfertigung aufgrund einer Anmeldung von Waren, die entweder zollpflichtig als Nicht-Unionswaren eingeführt worden sind und unmittelbar daran zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet werden oder sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Indien / 2.1.4 Besondere Regelungen

Selbstständige Für selbstständige Peronen gelten die Regelungen zur Entsendung. Mitglieder des fahrenden und fliegenden Personals Bei Personen, die Mitglieder des fahrenden oder fliegenden Personals eines Unternehmens sind, das internationale Beförderungen von Personen oder Gütern gewerblich oder im Werksverkehr durchführt, gelten die Rechtsvorschriften des Vertragsstaates, in ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.13 ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Rz. 170 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-17 setzen sich zum Ziel, einen Überblick darüber zu geben, inwieweit "arbeitsbezogene Vorfälle" und schwerwiegende Menschenrechtsverstöße die Arbeitskräfte des Unternehmens betreffen (ESRS S1.101). Insbes. sind alle damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungszahlungen für den Berichtszeitraum darzustellen ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Rz. 48 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Philippinen / 2.1.5 Besondere Regelungen

Selbstständige Für Selbstständige gelten die Regelungen zur Entsendung. Mitglieder des fliegenden Personals Für Mitglieder des fliegenden Personals eines Unternehmens, das die Beförderung von Personen oder Gütern im internationalen Verkehrswesen durchführt und seinen Geschäftssitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates hat, gelten die Rechtsvorschriften dieses Staates. Seeleute Ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nutzungsausfall und mer... / a) Der Fall

Rz. 52 Der Kläger verlangte nach einem Unfall, für dessen Folgen die Beklagten dem Grunde nach in vollem Umfang hafteten, Nutzungsausfallentschädigung wegen der Beschädigung seines Wohnmobils. Rz. 53 Am 20.10.2005 stieß der Beklagte zu 1 mit seinem bei der Beklagten zu 2 versicherten Fahrzeug gegen das ordnungsgemäß geparkte Wohnmobil, bei dem es sich um eine den Freizeitbedü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.3 B2B-Konstellationen

In B2B-Konstellationen greift grds. das Empfängerortprinzip. Diese Grundregel gilt auch für Online-Seminare und Veranstaltungsleistungen, die nicht in der Einräumung einer Eintrittsberechtigung bestehen. Die Steuerbarkeit richtet sich demnach nach dem Sitz des Unternehmens, das die Leistung empfängt. Liegt in einer B2B-Beziehung ein Präsenzseminar vor, gilt nach § 3a Abs. 3 Nr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.18 § 110 AO (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)

• 2024 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand / Probleme im E-Rechtsverkehr / § 110 AO / § 56 FGO Wiedereinsetzung kann nur gewährt werden, wenn das Fristversäumnis nicht verschuldet ist. Geltung hat dies auch im E-Rechtsverkehr. Bei der Absendung von elektronischen Dokumenten muss der Absender den Eingang anhand einer Eingangsbestätigung überprüfen. In diesem Zusammenhang ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.2.2 Zwischen Arbeitnehmern verschiedener Hierarchiestufen

Bei hierarchischen Abhängigkeitsverhältnissen kann eine Offenlegung zulässig sein, wenn durch die Beziehung Spannungen, Interessenkonflikte oder Machtmissbrauch drohen – etwa bei Beförderungen, Gehaltserhöhungen, Urlaubsgestaltung oder Arbeitsprojekten. Zudem können enge persönliche Beziehungen in Vorgesetztenverhältnissen eine Meldepflicht rechtfertigen, um u. a. sexuelle B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beziehungen am Arbeitsplatz / 2.2 Machtmissbrauch und Abhängigkeitsverhältnisse

Besonders konfliktträchtig sind Liebesbeziehungen zwischen Personen unterschiedlicher Hierarchieebenen. In solchen Konstellationen besteht ein erhöhtes Risiko des Machtmissbrauchs sowie der Ausnutzung struktureller Abhängigkeitsverhältnisse. Vorgesetzte dürfen ihre arbeitsrechtliche Stellung weder dazu verwenden, sexuelle Beziehungen zu begründen oder aufrechtzuerhalten, noc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beziehungen am Arbeitsplatz / 2.1 Interessenkonflikte und Befangenheit

Persönliche Beziehungen am Arbeitsplatz können zu betrieblichen Interessenkonflikten führen, wenn sie die Objektivität und Sachlichkeit arbeitsbezogener Entscheidungen beeinträchtigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Arbeitnehmer an Entscheidungen beteiligt ist, die unmittelbare Auswirkungen auf eine ihm nahestehende Person haben, etwa im Hinblick auf Gehalt, Beförd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / bb) Zweck der Regelung

Zum Zweck der Sonderregelung für Reiseleistungen liegt umfangreiche Rechtsprechung des EuGH vor.[17] Die Sonderregelung soll in erster Linie Schwierigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer abhelfen, die sich aus der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Mehrwertsteuersystems auf Reiseleistungen ergäben. Dies bezieht sich auf Probleme, die sich aus den Vorschriften über den Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 2.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Die Leistungen führt er im Rahmen seines Unternehmens aus. Der Verkauf von Zaunteilen ist eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG, da dem Kunden Verfügungsmacht an Gegenständen verschafft wird. Da der Gegenstand der Lieferung befördert wird – unerheblich ist dabei, ob der Lieferer oder der Abnehmer den Gegenstand transportiert –, ist eine ...mehr