Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IX. Verdeckte Sacheinlage

Rz. 31 § 19 Abs. 4 in der durch das MoMiG geändert Fassung regelt nun erstmals ausdrücklich die "verdeckte Sacheinlage" (vgl. hierzu ausf. Scholz/Veil § 19 Rz. 116, 117–118; auch Lutter/Hommelhoff/Bayer § 19 Rz. 54 f., Wicke § 19 Rz. 19; Bormann/Ulrichs in Römermann/Wachter/Bormann/Ulrichs, GmbH-Beratung nach dem MoMiG, Sonderheft GmbHR 2008, S. 37, 38; ferner Gehrlein/Witt/...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Adressliste

Rz. 209 Adressliste mit Internetadressen der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Behörde für den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit nach § 18 Abs. 1 S. 2 BEEG (Stand 31.7.2020):mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Obwohl es in einer Vielzahl von Sportarten Bundesligen gibt, verknüpft man mit dem Begriff "Bundesligavereine" regelmäßig die Fußballbundesligavereine. Daher werden in den nachfolgenden Ausführungen nur die Besonderheiten dieser Sportart dargestellt. Tz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die derzeit 36 Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga (s...mehr

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AGS 12/2024, Dokumentenpaus... / II. Keine Dokumentenpauschale

Nach Auffassung des OLG hat der Pflichtverteidiger keinen Anspruch auf Festsetzung der für das Ausdrucken der vollständigen Akte von den ihm dauerhaft überlassenen Datenträgern entstandenen Gebühren und Auslagen, da der Ausdruck zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache nicht geboten gewesen sei. Der Ausdruck einer in digitalisierter Form (hier auf mehreren CD-ROM) gespeic...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / Literaturtipps

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verein als zulässiger Träger

Tz. 4 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Verein, der seine Lizenzspielerabteilung auf eine ihm gehörende Kapitalgesellschaft ausgegliedert hat, ist nicht wegen Rechtsformverfehlung aus dem Vereinsregister zu löschen. Diese Betätigung wird noch von dem sog. Nebenzweckprivileg abgedeckt (Entscheidung des Amtsgerichts München bzgl. des FC Bayern München e. V., Pressemitteilung 73/1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Sicherungsanordnung (§ 50a Abs 7 EStG)

Rn. 76 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Soweit nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug durchzuführen ist, ist das FA gem § 50a Abs 7 EStG berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die (teilweise) Entrichtung der ESt von beschränkt stpfl Einkünften durch einen Abzug an der Quelle gegenüber dem Vergütungsschuldner für Rechnung des Steuerschuldners anzuordnen. ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 5 § 19 Abs. 1 verlangt die Einzahlung nach dem Verhältnis der Geldanlagen. Insofern ist einerseits die Einforderung durch Gesellschafterbeschluss und andererseits die Anforderung durch den Geschäftsführer erforderlich, soweit die Satzung nicht Abweichendes vorsieht. Die Bestimmung ist nur auf Bareinlagen anzuwenden. Sacheinlagen müssen bereits vor Anmeldung der Gründung ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Voraussetzungen der Nachschusspflicht

Rz. 3 Anders als nach § 737 S. 1 BGB n.F. besteht für die GmbH keine gesetzliche Nachschuss- und Verlustausgleichspflicht ( BGH v. 13.12.1982 – II ZR 282/81, ZIP 1983, 159). Rz. 4 Voraussetzung der Nachschusspflicht nach § 26 ist daher ihre satzungsmäßige Verankerung (Noack § 26 Rz. 3; Lutter/Hommelhoff/Bayer § 26 Rz. 7; zu Gestaltungsmöglichkeiten: MüKo GmbHG/Schütz § 26 Rz. ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Das Abandonrecht des § 27

Rz. 3 Das Preisgaberecht (auch: Abandonrecht) führt dazu, dass die Gesellschaft grds. nur Befriedigung aus dem Geschäftsanteil suchen kann (Noack § 27 Rz. 1; Lutter/Hommelhoff/Bayer § 27 Rz. 1). Der Gesellschafter haftet insofern hinsichtlich des Nachschusses nicht mit seinem sonstigen Vermögen (Lutter/Hommelhoff/Bayer § 27 Rz. 1; Scholz/Emmerich § 27 Rz. 29). Voraussetzung ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Verbot der Befreiung von der Einlagepflicht

Rz. 17 § 19 Abs. 2 S. 1 verbietet die Befreiung der Gesellschafter von ihrer Einlagepflicht. Die Vorschrift gilt für Bar- wie für Sacheinlagen. Ausgeschlossen sind sämtliche rechtsgeschäftlichen Verringerungen der Einlagepflicht (also durch Erlass, Stundung, Forderungsauswechslung, negatives Schuldverhältnis, Novation, Annahme der Leistung an Erfüllungs statt (vgl. hier alle...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / XII. Cash-Pooling

Rz. 66 Cash-Pooling dient dem Liquiditätsmanagement und der Finanzierung in Konzernen, indem teilnehmende Mutter- und Tochtergesellschaften ihre Liquidität zusammenführen (poolen) und eine zentrale Kreditaufnahme betreiben. Grundlage bilden meist ein sog. Cash-Management-Vertrag mit einer oder mehreren Banken, die die zahlungsverkehrstechnische Abwicklung übernehmen, sowie e...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 5a Unternehmergesellschaft

Neuere Entscheidungen zur UG: BGH v. 28.4.2020 – II ZB 13/19 – K. gUG (haftungsbeschränkt) zulässig – vgl. auch Lutter/Hommelhoff/Kleindiek § 5a Rz. 56; Lutter/Hommelhoff/Bayer § 4 Rz. 26; BGH v. 13.1.2022 – III ZR 210/20 – persönliche Haftung des Handelnden neben der X-UG – analog § 179 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2, 3 BGB; BGH v. 15.4.2021 – III ZR 139/20 – Vorgesellschaft – Vor...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Anwendungsbereich

Rz. 3 § 19 bezieht sich auf alle Einlageleistungen (Bar- und Sacheinlagen), mit Ausnahme des Abs. 1, der nur Barleistungen betrifft. § 19 gilt für Gründung und Kapitalerhöhung sowie den Zeitraum vor und nach Eintragung (Wicke § 19 Rz. 2; vgl. Noack § 19 Rz. 4; a.A. Lutter/Hommelhoff/Bayer § 19 Rz. 4 für Vorgründungsgesellschaft; vgl. BGH DB 1980, 1685), auch für Ansprüche na...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / 2. Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, § 250 BauGB; Milieuschutzsatzung, § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB

Rz. 22 Das Baulandmobilisierungsgesetz[125] vom 14.6.2021 begründete einen neuen Genehmigungsvorbehalt für die Bildung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, betroffen sind Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, § 250 BauGB . Sofern Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten i.S.v. § 201a S. 3 und 4 BauGB vorliegen und diese Gebiete durch landesrechtliche Verordnung bestimmt s...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / II. Der Widerspruch

Rz. 16 Das Widerspruchsverfahren gegen belastende Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde richtet sich nach den Vorschriften der §§ 68 ff. VwGO, § 79 VwVfG. Es ist allerdings zu überprüfen, ob das Widerspruchsverfahren nach den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer noch statthaft oder sofort Klage zu erheben ist.[16] In Nordrhein-Westfalen schließt z.B. § 110 JustG NRW das...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / VIII. Erste Rangstelle, § 10 ErbbauRG, sowie Ausnahmen

Rz. 36 Die Regelung in § 10 ErbbauRG [306] stellt eine Abkehr vom altrechtlichen Erbbaurecht dar, das keinen besonderen Erbbaurechtsrang erforderte,[307] was einen konzeptionellen Nachteil bedeutete[308] (zur Akzeptanz vgl. § 2). Zum "Wesen des Erbbaurechts"[309] zählt nunmehr das Erfordernis der ersten Rangstelle, festgehalten in § 10 ErbbauRG. Danach kann das Erbbaurecht nu...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / VII. Checkliste im Einzelnen/Unterlagen für den Grundbuchvollzug

Rz. 24 Um die Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG vollziehen zu können, müssen die formellen Erfordernisse der folgenden Checkliste erfüllt sein:mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / III. Brauchtumstage

Rz. 4 Je nach Bundesland gibt es Tage, die zwar nicht offiziell als Feiertage gezählt werden, die jedoch brauchtumsbedingt ganz oder teilweise arbeitsfrei sind. Ein Beispiel hierfür ist der Karnevalsdonnerstag ("Weiberdonnerstag") im Rheinland, sowie der Rosenmontag. Während im Rheinland der Karnevalsdonnerstag ab 12:00 Uhr und der Rosenmontag in aller Regel komplett arbeits...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 2. Rechtsnachfolge in Baulasten

Rz. 27 In bauordnungsrechtlichen Verfahren sind Baulasten von großer Bedeutung. Eine Baulast kann erforderlich sein, um die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens auf Dauer sicherzustellen. Hat der Erblasser eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung für ein Nachlassgrundstück übernommen, wird diese mit Eintragung der Baulast (z.B. Abstandsflächenbaulast, Vereinigungsbaulast...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (a) Kalendermäßige Befristung bis zu zwei Jahren

Rz. 137 Die kalendermäßige Befristung setzt voraus, dass der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses entweder dem Kalender nach bestimmt oder aber jedenfalls hinreichend bestimmbar ist. Die Höchstdauer der Befristung darf zwei Jahre betragen. Bei der Berechnung der Höchstdauer der Befristung gem. §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 und 3 BGB ist von dem Beginn der Arbeitsaufnahme auszugeh...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 59 Für die Eintragung des Untererbbaurechts fällt eine volle Gebühr an, Nr. 14121 KV GNotKG, ebenfalls berechnet nach den §§ 43, 52, 49 Abs. 2 GNotKG (vgl. oben, Kosten des Notariats, Rdn 57). Notarielle und grundbuchamtliche Geschäftswertermittlung verlaufen synchron, weshalb das Grundbuchamt an die Bewertung des Notariats anknüpfen kann. In Bayern und Bremen kommt die K...mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / A. Allgemeines

Rz. 1 In seiner 1910 veröffentlichten Abhandlung[1] erwähnt Pesl Prachthotels in London, deren großzügige und luxuriöse Bauweise den Ausschlag dafür gab, die Lease-Dauer mit 999 Jahren zu veranschlagen. Daneben finden "Leaseverhältnisse auf (die Dauer von) 10.000 und 20.000 Jahre (Erwähnung), die wir wohl als ewige Verträge bezeichnen können".[2] Wie sehr solche Zeiträume an...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Mitberechtigung am Anteil (Abs. 1)

Rz. 2 Unter Mitberechtigung ist hier grds. nur die Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft nach den §§ 741 ff., 705 ff., 1415 ff. und 2038 ff. BGB zu verstehen. Der Erwerbsgrund ist nicht erheblich (Noack § 18 Rz. 2; Scholz/Seibt § 18 Rz. 3). Rz. 3 Auf Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, vgl. insofern § 124 HGB), Partnerschaftsgesellschaften sowie juristische Personen is...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 §§ 19 ff. sichern die Kapitalaufbringung und dienen dadurch zusammen mit den Kapitalerhaltungsvorschriften dem Gläubigerschutz. § 19 wurde mit dem MoMiG 2008 in Abs. 1 und Abs. 2 neu gefasst, in den Abs. 3 und 5 durch Reform völlig neugestaltet. Abs. 1 betrifft den Gleichbehandlungsgrundsatz bei Einzahlungen auf die Geschäftsanteile, Abs. 2 das Befreiungs- und Aufrechn...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten

Rz. 7 Die Mitgliedschaft entsteht bereits an der Vorgesellschaft mit deren Errichtung durch Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (Altmeppen § 14 Rz. 8) und umfasst alle Rechte und Pflichten des Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis (MüKo GmbHG/Weller/Reichert § 14 Rz. 45). Sie weist persönliche und vermögensmäßige Elemente auf (gesellschaftsrechtliche, schuldrecht...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Einzahlungen auf Geschäftsanteile

Rz. 14 Sofern keine Sacheinlage vereinbart ist (§§ 5 Abs. 4, 56), hat die Einlage als Bareinlage zu erfolgen (Noack § 19 Rz. 12). Erfüllung tritt ein, wenn der entsprechende Betrag in das Vermögen der GmbH fließt und zur freien Verfügung steht. Da Handhabung größerer Summen Bargelds nicht immer unproblematisch ist, kommt der Zahlung gleichgestellte Erfüllung in Betracht (z.B...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Zulässige Zwecke

Rz. 4 Bei einer GmbH können erwerbswirtschaftliche, sonstige wirtschaftliche sowie auch ideelle Zwecke zulässig sein (vgl. Altmeppen § 1 Rz. 9, 10). Die GmbH unterliegt insofern nur geringen Schranken (Altmeppen § 1 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 1 Rz. 6 – zu den Grenzen u. Rz. 12 f.). Die unscharfe Formulierung ("Zweck") lässt darüber streiten, welche Bedeutung in diesem Zusamm...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Zurückbehaltungsrecht bei Sacheinlagen

Rz. 29 Zurückbehaltungsrechte an dem Gegenstand der Sacheinlage stehen dem Gesellschafter nicht zu. Das gilt auch für Bareinlagen, wenn auch § 19 Abs. 2 S. 3 sich lediglich ausdrücklich auf Sacheinlagen bezieht. Bei Bareinlagen wäre ein Zurückbehaltungsrecht ebenfalls unzulässig, da das dem Zweck des § 19 Abs. 2 widersprechen und im Ergebnis einer Aufrechnung gleichkäme ( BGH...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Verpflichtete und Umfang

Rz. 7 Verpflichtete sind diejenigen, die im Zeitpunkt des Einforderungsbeschlusses Gesellschafter sind (Gründungsgesellschafter oder angemeldete Erwerber, § 16 Abs. 1, Noack § 26 Rz. 8; Habersack/Casper/Löbbe/Leuschner § 26 Rz. 49). Bei Veräußerung des Anteils nach Fälligkeit (Gesellschafterbeschluss) greift § 16 Abs. 2 ein (Scholz/Emmerich § 26 Rz. 30; auch Noack § 26 Rz. 1...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Gesellschafterliste

Rz. 797 In § 3 Abs. 5 wird dem Geschäftsführer die Verpflichtung auferlegt, mit jeder Einladung zu einer Gesellschafterversammlung eine aktuelle Gesellschafterliste[1714] in Kopie an die Gesellschafter zu übersenden. Mit dieser Regelung soll § 16 Abs. 3 GmbHG Rechnung getragen werden, der gestützt auf die zum Handelsregister eingereichte Gesellschafterliste den gutgläubigen ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) § 69 Abs. 1 AktG

Rz. 208 Gemäß § 8 Abs. 5 AktG ist die Aktie nicht teilbar. Steht sie mehreren Berechtigten zu, sind die Rechte aus der Aktie durch einen gemeinschaftlichen Vertreter auszuüben. Die Erbengemeinschaft ist Personenmehrheit i.S.d. § 69 Abs. 1 AktG.[335] Rz. 209 Ist Testamentsvollstreckung über den Nachlass oder hinsichtlich der Aktie angeordnet, ist die Bestellung eines eigenen V...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Länge der Ausschlussfristen

Rz. 641 Ein weiterer Schwerpunkt der allgemeinen Angemessenheitskontrolle nach § 307 BGB (siehe dazu Rdn 193 ff.) ist bei Ausschlussfristen die Frage nach der zulässigen (Mindest-) Länge der Ausschlussfrist. Da verschiedene arbeitsrechtliche Vorschriften wie etwa § 626 Abs. 2 BGB, § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG, §§ 4, 7 KSchG, § 17 TzBfG, § 15 Abs. 4 AGG, § 61b Abs. 1 ArbGG verhält...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 § 28 betrifft die beschränkte Nachschusspflicht, bei der kein Bedarf für den Schutz des § 27 besteht (vgl. Habersack/Casper/Löbbe/Leuschner § 28 Rz. 1; auch Noack § 28 Rz. 1). Die Nachschüsse können bei satzungsmäßiger Festlegung auch bereits vor vollständiger Einzahlung der Stammeinlagen eingefordert werden. Nach fruchtloser Einforderung der Nachschüsse kann die Gesel...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / F. Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 18 Zentraler Punkt bei der Regelung der Erbengemeinschaft war die Wahl zwischen der deutschrechtlichen Gesamthandschaft und der römisch-gemeinrechtlichen Bruchteilsgemeinschaft. Beide Systeme mussten nicht nur in der Theorie gegeneinander abgewogen werden. Es lagen auch Erfahrungen aus dem künftigen Geltungsbereich des BGB vor: Im preußischen Allgemeinen Landrecht[72] un...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 93 SGB XII

Rz. 24 § 93 SGB XII bezweckt den sozialhilferechtlichen Nachrang i.S.d. § 2 SGB XII wiederherzustellen, indem auf den Sozialhilfeträger kraft Übergangsanzeige die Ansprüche übergehen, die dem Leistungsberechtigten bzw. seinen Eltern, dem Ehe- oder Lebenspartner (bei Leistungen nach dem 5.–9. Kapitel des SGB XII) gegen einen anderen zustehen. Der Übergang erfolgt durch Verwal...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 1. Rechtsnachfolge in dingliche Verwaltungsakte

Rz. 25 Die Bauordnungen der Länder bestimmen, dass bauaufsichtliche Genehmigungen, Vorbescheide und sonstige Maßnahmen (bauordnungsrechtliche Verfügungen, soweit sie grundstücks- bzw. vorhabenbezogen sind) für und gegen den Rechtsnachfolger gelten.[49] Dabei übernimmt der Rechtsnachfolger die Rechte und Pflichten des Erblassers so, wie sie zum Zeitpunkt seines Todes bestande...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 23 Der übliche Verfahrensablauf sieht die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Übertragungsanspruchs vor, wofür eine 0,5 Eintragungsgebühr zu erheben ist, Nr. 14150 KV GNotKG, Tabelle B, wiederum bemessen nach dem Kaufpreis, § 47 S. 1 GNotKG. Etwaige Finanzierungsgrundpfandrechte generieren eigene Eintragungsgebühren. Zu differenzieren ist danach, ob eine Buchgru...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

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§ 21 Ausblick / I. Die Promillegrenze

Rz. 9 Zu den wohl spannendsten und am heftigsten diskutierten Entwicklungen der letzten Jahre gehört die mögliche Absenkung der Promillegrenze von derzeit 1,6 ‰ für die Anordnung einer MPU. Rz. 10 Seit einer Entscheidung des VGH Baden-Württemberg[5] und später auch des Bayrischen VGH[6] wurde der § 13 S. 1 Nr. 2 c FeV in einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedlich ausge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl im Inland, Beiheft zu DStR 17/2008, 25; Decker/Looser, Neuregelung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ab 2009, IStR 2010, 8; Köhler/Goebel/Schmidt, Neufassung des § 50a EStG durch das JStG 2009 – Ende einer Dauerbaustelle?, DStR 2010, 8; Ehlig, Zur Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern und Sportl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stipendien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Stipendien sind Unterstützungsleistungen an Studenten > Studierende oder zumeist junge Wissenschaftler oder Künstler zur Finanzierung von Studium, Forschung oder künstlerischen Arbeiten. Wie diese steuerlich zu behandeln sind, hängt zunächst davon ab, ob es sich um steuerbare Einnahmen handelt und welcher Einkunftsart sie zuzurechnen sind (vg...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / VIII. Erste Rangstelle des Untererbbaurechts, § 10 ErbbauRG, sowie Ausnahmen

Rz. 21 Am Erbbaurecht muss das Untererbbaurecht die erste Rangstelle einnehmen, § 10 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG,[79] weshalb Belastungen, die am Erbbaurecht eingetragen sind, im Rang zurücktreten müssen[80] (vgl. auch § 4 Rdn 36 ff.). Hierzu zählen alle Rechte, die in der zweiten und dritten Abteilung des Erbbaugrundbuchs eingetragen sind, darunter auch vorgemerkte Rechte sowie Re...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / 2. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 53 Für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Erbbaurechtsaufhebung ist eine 0,5 Gebühr zu erheben, Nr. 14150 KV GNotKG , berechnet aus dem Wert des Erbbaurechts, § 45 Abs. 3 GNotKG.[222] Der Wert eines Erbbaurechts beträgt 80 Prozent der Summe aus den Werten des belasteten Grundstücks und darauf errichteter Bauwerke, § 49 Abs. 2 GNotKG. Die Doppe...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Geschäftsführer als Arbeitnehmer

Rz. 174 Auch für den Geschäftsführer gelten die allg. Grundsätze, s. Rz. 173. Nach st. Rspr. schließt das Vorliegen einer Organstellung wie die des Geschäftsführers eine Sozialversicherungspflicht nicht allein aus (zuletzt BSG v. 19.9.2019 – B 12 R 25/18 R = NZS 2020, 183, 184; BSG v. 14.3.2018 – B 12 KR 13/17 R = NZS 2018, 778, 780). Rz. 175 Der nicht an der Gesellschaft bet...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 1. Bekanntgabe gegenüber dem Adressaten

Rz. 8 Gem. § 41 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 VwVfG ist der Verwaltungsakt demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist. Hiermit ist der Adressat des Verwaltungsaktes gemeint, also derjenige, der den Erlass des Verwaltungsaktes beantragt hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 VwVfG) oder derjenige, an den die Behörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 1. Ertragswertberechnung

Rz. 31 § 2049 Abs. 2 BGB orientiert den Ertragswert am bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielbaren Reinertrag. Der Reinertrag ist nicht gesetzlich definiert. Er bedarf der gutachterlichen Bestimmung. Grundlage sollen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebes sein. Es haben sich hierzu zwei Meinungen verfestigt. Die eine will an den, immerhin nachvollzie...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 164 Für die Eintragung des Gesamterbbaurechts fällt eine volle Gebühr an, Nr. 14121 KV GNotKG, ebenfalls berechnet nach den §§ 43, 52, 49 Abs. 2 GNotKG (vgl. Rdn 162). In Bayern[1169] und Bremen kommt die Katasterfortführungsgebühr hinzu. Eine Eigentumsumschreibungsgebühr nach der Nr. 14110 KV GNotKG fällt nicht an, obgleich dies zuweilen in der Kostenpraxis vertreten wi...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / B. Germanische und fränkische Zeit

Rz. 2 Tacitus war ein römischer Chronist in der Zeit Kaiser Trajans, etwa 100 Jahre nach Christus. Sein bekanntestes Werk heißt "Germania". Obwohl Tacitus wahrscheinlich nie selbst in Germanien war, ist diese Schilderung für unser Bild vom germanischen Recht grundlegend.[2] Tacitus berichtete über die Germanen: "Doch als Erben und Rechtsnachfolger hat jeder nur die eigenen Sö...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Rechtsfolgen

Rz. 172 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insbesondere nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Etwas anderes gilt, wenn die übrigen Miterben zustimm...mehr