Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Inhalt der Gesellschaftsverträge/der Satzung

Rz. 30 GmbH-Gesellschaftsverträge sollten nur die notwendigsten Bestimmungen enthalten. Das ist bei Gründung mit einem Musterprotokoll unproblematisch, da der Inhalt vorgegeben ist. Wenn allerdings einzelfallgerecht maßgeschneiderte Satzungsbestimmungen erforderlich sind, ist diese Art der Gründung nicht möglich. Es ist i.Ü. zu beachten, dass der Gesellschaftsvertrag zu denj...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 1 Zweck; Gründerzahl

Literatur – Auswahl: Berkefeld Ungelöste Probleme auf der Rechtsfolgenseite bei der "wirtschaftlichen Neugründung" von Vorrats- und Mantelgesellschaften, GmbHR 2018, 337; Born Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, WM 2017, Heft 42 Sonderbeilage 3; ders. WM 2023, Heft 10 Sonderbeilage 2; Luy Gesellschaftsrecht – Aktuelle En...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 16 Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten

Rechtsprechung und Literatur: Born Die neuere Rechtsprechung des BGH zur GmbH, WM 2023, Heft 10, Sonderbeilage 2 m.w.N.; ders. Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, WM 2017, Heft 42 Sonderbeilage 3, mit Hinw. auf BGHZ 199, 270 – Aufnahme in der im Handelsreg. eingetragenen Gesellschafterliste erforderlich; BGH NJW 2015, 13...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Gesellschafterversammlung – Beschlussfähigkeit

Rz. 4 In § 48 wird die Art und Weise der Beschlussfassung durch die Gesellschafter geregelt (hierzu statt vieler Lutter/Hommelhoff § 48 Rz. 1). Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in einer (Gesellschafter-)Versammlung gefasst. Grds. und in Einklang mit § 48 Abs. 1 S. 1 handelte es sich hierbei um eine Präsenzversammlung. Daneben, und nur, sofern die Satzung es zugelasse...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Die "Vorratsgründung" (Mantelgründung) – "Mantelkauf"

Rz. 28 Weitere Literatur: Berkefeld/Schmidt Die Verwendung von GmbH-Mänteln und ihre Haftungsfolgen: ein Thema von gestern?, ZIP 2010, 857; Ulmer Entschärfte Gesellschafterhaftung bei wirtschaftlicher Neugründung einer zuvor unternehmenslosen Alt-GmbH, ZIP 2012, 1265; Podewils Unterbilanzhaftung bei unterlassener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung (BGH GmbHR 2012, ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 6. Fehlende Bestellung

Rz. 18 Ist kein Geschäftsführer bestellt, so ist die Anmeldung zurückzuweisen – es fehlt die Person, die u.a. die persönlichen Versicherungen abzugeben hat (vgl. §§ 7 Abs. 2, 3, 8 Abs. 2, 3). Ebenso kann bei Wegfall oder z.B. Tod eines Geschäftsführers keine wirksame Anmeldung erfolgen (vgl. § 8 Abs. 2, 3). Hier liegen Eintragungshindernisse vor (so bereits BGH BB 1981, 992;...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsvergleichung / D. Mehrere Erbengemeinschaften aufgrund von Nachlassspaltung

Rz. 95 Trotz des Umstandes, dass sich die Entstehung und Struktur einer Erbengemeinschaft stets streng nach dem Erbstatut des Erblassers richten,[254] kann es auch nach Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung, in ganz bestimmten Konstellationen zu einer Nachlassspaltung kommen. Ein Klassiker in diesem Bereich war früher sicherlich der deutsche Erblasser mit Immobilie...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Form der Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 638 Bei Verträgen, die nach dem 30.9.2016 geschlossen werden,[1504] können Anzeigen oder Erklärungen, die gegenüber dem Arbeitgeber oder einem Dritten abzugeben sind, nicht mehr an eine strengere Form als die Textform geknüpft werden (§ 309 Nr. 13b) BGB);[1505] das Gesetz sah insoweit bislang Schriftform vor. Die Textform regelt § 126b BGB. Sie ist gewahrt, wenn eine les...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / Literaturtipps

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Der Verkauf bzw. die Verwertung des Anteils

Rz. 11 Der "Verkauf" des Anteils kann durch öffentliche Versteigerung, mit Zustimmung des Gesellschafters auf andere Weise erfolgen. Das gilt auch für den Verzicht auf eine Verwertung z.B. infolge Aussichtslosigkeit (/Emmerich § 27 Rz. 38, 40 m.w.N.; s. u. Rz. 17). Veräußerer ist die Gesellschaft (Haftung als Verkäufer; Noack § 27 Rz. 9). Erwerben können Gesellschaft, Gesell...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 4. Auseinandersetzung

Rz. 17 Die Auseinandersetzung der Gesamthandsgemeinschaft kann als solche in den meisten ausländischen Rechtsordnungen zu jeder Zeit verlangt werden. Im Einzelnen: Rz. 18 ▪ Deutschland In Deutschland kann jeder Erbe zu jeder Zeit die Auseinandersetzung des Nachlasses (nicht Teilauseinandersetzung) verlangen. Die Beendigung der Erbengemeinschaft vollzieht sich durch Auseinander...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Falschangaben

Rz. 6 Die Angaben müssen im Anmeldungsverfahren "zum Zweck der Errichtung" z.B. ggü. dem Registergericht gemacht werden (Noack § 9a Rz. 7; auch Lutter/Hommelhoff § 9a Rz. 3; Scholz/Veil § 9a Rz. 9). Damit sind Angaben außerhalb des Eintragungsverfahrens nicht relevant, sofern sie nicht einen engen Zusammenhang mit dem Gründungsverfahren aufweisen Noack § 9a Rz. 11. Angaben si...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 4a Sitz der Gesellschaft

Kommentierung Literatur: Bayer/Schmidt Das Vale-Urteil des EuGH: Die endgültige Bestätigung der Niederlassungsfreiheit, ZIP 2012, 1481 = NJW 2012, 2715; Böttcher/Kraft Grenzüberschreitender Formwechsel und tatsächliche Sitzverlegung – Die Entscheidung VALE des EuGH, NJW 2012, 2701; EuGH Vale-Entscheidung, ZIP 2012, 1394; Teichmann/Knaier Grenzüberschreitender Formwechsel nach ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 40 Liste der Gesellschafter, Verordnungsermächtigung

Literatur: Bayer Gesellschafterliste und Aktienregister – Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Überlegungen de lege ferenda, Liber amicorum Martin Winter, 2011; ders. Gesellschafterliste: Einreichungspflichtige Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse, GmbHR 2012, 1; Becker/Lieder Die Gesellschafterlistenverordnung NotBZ 2018; 321; Bednarz Die Gesellschafterliste als Rechtsschein...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 327 Vereinbarungen über mobile Arbeit mit Auslandsbezug erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Grenzüberschreitende Sachverhalte gewinnen in allen Branchen an Bedeutung.[865] Die technischen Entwicklungen machen es häufig möglich, den Ort der Erbringung der Arbeitsleistung von dem Ort der Betriebsstätte zu entkoppeln. Dies bietet der Ausgestaltung der Arbeitsumstände neu...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Überblick zum Vorkaufsrecht

Rz. 32 Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an der Erbengemeinschaft, gewährt § 2034 Abs. 1 BGB den übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht. Hierdurch können die Miterben den Eintritt Außenstehender in die Gemeinschaft verhindern, um die Zuordnung des Nachlasses an die Erbengemeinschaft zu erhalten und die Auseinandersetzung oder das Fortbestehen der Gemeinschaft zu erleichtern ode...mehr

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§ 6 Haftung / bb) Antragsberechtigung und -form

Rz. 116 Antragsberechtigt sind nach § 317 Abs. 1 InsO Erben, Nachlasspfleger,[231] Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger und Testamentsvollstrecker. Jeder Miterbe ist zur Beantragung der Nachlassinsolvenz nach § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet, sobald er von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt hat. Die Antragstellung hat unverzüglic...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Durch das MoMiG 2008 wurde § 4a geändert (Abs. 2 wurde gestrichen; in der verbleibenden Fassung wurde das Wort "Inland" eingefügt – zur GmbH im internationalen Rechtsverkehr ( BGH v. 14.11.2017 – VI ZR 73/17 – § 4a GmbHG – Sitz – der Begriff des satzungsmäßigen Sitzes i.S.d. Art. 63 Abs. 1 lit. a EuGVVO n.F./Art. 60 Abs. 1 lit. a EuGVVO a.F. setzt keine Verwaltungs- ode...mehr

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Baunachbarrecht / 1.4 Zustimmung heißt Verzicht

Ihr Nachbar sollte schon während der Planungsphase auf Sie zukommen und Sie fragen, ob Sie mit dem Bauvorhaben einverstanden sind. Vor allem dann, wenn kein Bebauungsplan vorliegt und der Bauherr von der Nachbarschaftsbebauung abweichen will, braucht er Ihre Zustimmung. Doch wenn Sie die Baupläne unterschreiben, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, was das bedeutet – näm...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 2.3 Gerichtliche Überprüfung

Ob eine Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung im Einzelfall dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot genügt, wird von den Gerichten geprüft. Ebenso prüft das Gericht im Streitfall das Vorliegen einer gesetzlichen Ermächtigung für die Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung, um die es geht.[1]mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 2 Recht zum Betreten des Waldes

Das Recht zum Betreten des Waldes richtet sich gemäß § 59 Abs. 2 BNatSchG nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 3 Nachbarschützende Vorschriften

Die unter dem Oberbegriff "nachbarschützende Vorschriften" zusammengefassten Regelungen decken verschiedenste Bereiche ab, die zum Teil schon behandelt wurden. Dazu zählen: Vorschriften über die Einhaltung von Abstandsflächen zu Gebäudeaußenwänden, Vorschriften über die Standfestigkeit baulicher Anlagen, Vorschriften über den Brandschutz, Vorschriften über die Lage von Stellplät...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 6.1.1 Baubeschränkungen

Ein bebaubares und baumbestandenes Grundstück kann wegen des aus den §§ 30 und 34 BauGB folgenden Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung und der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG durch eine Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung nicht zum unbebaubaren Grundstück gemacht werden, es sei denn, es wird eine Entschädigung geleis...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich benötigt derjenige, der eine bauliche Anlage auf seinem Grundstück errichten will, eine Baugenehmigung. Allerdings enthalten die Bauordnungen der Länder unterschiedliche Anforderungen. So sieht etwa die Bayerische Bauordnung vor, dass eine Reihe von Bauvorhaben gar keiner Genehmigung mehr bedarf. Ohne Genehmigung dürfen in Bayern gemäß Art. 57 BayBO b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 1.1 Die Landesbauordnungen der Bundesländer

Sie können sich bei Ihrer örtlichen Baugenehmigungsbehörde erkundigen, ob Ihr Nachbar für sein Bauvorhaben eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung braucht. Ob und wie er bauen darf, ergibt sich meist aus dem Bebauungsplan, den die Gemeinde als Satzung beschließt. Baut er ohne die erforderliche Genehmigung, kann die Gemeinde später den Rückbau verlangen. Der Nachbar kan...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baulast / 2.1 Landesbauordnungen

Bayern: In diesem Bundesland gibt es weder eine Baulast noch ein Baulastenverzeichnis. Die Last wird als Grunddienstbarkeit zugunsten des Trägers der Baubehörde in das Grundbuch (Abt. II) eingetragen. Baden-Württemberg: § 71 LBO BW, Übernahme von Baulasten Berlin: § 84 BauOBln, Baulasten, Baulastenverzeichnis Brandenburg: § 84 BbgBO, Baulasten, Baulastenverzeichnis Bremen: § 82 ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 6 Gesetze

Baden-Württemberg: §§ 49 ff. LBO, Verwaltungsverfahren Bayern: Art. 59 ff. BayBO, Genehmigungsverfahren Berlin: §§ 63 ff. BauOBln, Genehmigungsverfahren Brandenburg: §§ 63 ff. BbgBO, Genehmigungsverfahren Bremen: §§ 59 ff. BremLBO, Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit Hamburg: §§ 59 HBauO, Vorsorgende Überwachung Hessen: §§ 62 ff. HBO, Verwaltungsverfahren Mecklenburg-Vorpomme...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 4 Zulässigkeit von Sperren

Da das Betreten der freien Landschaft und des Waldes in dem gesetzlichen Umfang jedermann gestattet ist, darf der Grundeigentümer den Zugang zu seinen Grundflächen, die betreten werden dürfen, nicht sperren und damit den Erholungsverkehr ausschließen. Sperren in diesem Sinne sind Maßnahmen, die andere erkennbar am Betreten eines Grundstücks hindern sollen. Das können durch Me...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 5 Energiesparmaßnahmen

Um Energie einzusparen, dämmen inzwischen viele Hauseigentümer ihre Immobilie. Dies kann allerdings zu Konflikten mit den Nachbarn führen, wenn durch die aufgebrachten Werkstoffe das Haus über die Grenze des Nachbarn reicht. So hatte etwa das OLG Karlsruhe in der Vergangenheit entschieden, dass ein Hauseigentümer seine Außenwand nicht dämmen darf, wenn die Dämmplatten (hier:...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 1 Recht zum Betreten der freien Landschaft

Auf Bundesebene ist das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung nach § 59 Abs. 1 BNatSchG jedermann gestattet. Gleiches gilt für das Betretungsrecht der Wälder, das in § 14 Bundeswaldgesetz geregelt ist. Die Bundesländer regeln das Betretensrecht ebenfalls. Übersicht zu den Regelungen der Bundesländermehr

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Baumschutz in Städten und G... / 6 Ausnahmen und Befreiungen

Einen Baumschutz um jeden Preis gibt es mit Blick auf die §§ 65 bis 68 BNatSchG nicht. Vielmehr müssen Baumschutzsatzungen und Baumschutzverordnungen Ausnahme- und Befreiungsvorschriften enthalten, auf deren Grundlage im Einzelfall auf Antrag geprüft wird, ob es für die Beseitigung oder Beschneidung von geschützten Bäumen rechtlich anerkennenswerte Gründe gibt, die für eine ...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 3 Betretungsrecht contra Grundeigentum

Das Recht zum Betreten der freien Landschaft und des Waldes ist nach der Rechtsprechung eine Ausformung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG.[1] Der einzelne Grundeigentümer muss daher die sich hieraus ergebenden Einschränkungen seiner Verfügungsbefugnis hinnehmen, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich beanspruchen zu können. In privat...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baulast / 1 Arten und Inhalte

Ein Grundstückseigentümer kann sich durch schriftliche Erklärung freiwillig gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden und Unterlassen verpflichten. Solche als Baulasten bezeichneten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sind in den Bauordnungen der Bundesländer mit Ausnahme von Bayern vorgesehen. Sie werden nicht ins Grundbuch, aber...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 3 Geschützte Baumarten

Weil Bäume Wohlfahrtwirkungen erst mit zunehmendem Alter voll entwickeln, setzt der Baumschutz in den meisten Satzungen oder Verordnungen erst bei Bäumen an, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 1 m über dem Erdboden, haben. Bei mehrstämmigen Bäumen muss mindestens ein Stamm den für Einzelbäume festgelegten Stammumfang aufweisen, wenn die Baumschutzsatzung ...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 1 Rechtsformen der Inschutznahme

Baumschutzsatzungen und Baumschutzverordnungen Die Vorschrift des § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG verlangt, dass die Festsetzung des Baumschutzes in Städten und Gemeinden in rechtsverbindlicher Form geschieht. Die Bundesländer haben diese Möglichkeit aufgegriffen und die Städte und Gemeinden zum Erlass von gemeindlichen Baumschutzsatzungen oder naturschutzbehördlichen Baumschutzv...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.11 Kosten der Wasserversorgung

Rz. 107 § 2 Nr. 2 BetrKV Die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.3 Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

Ebenso wenig wie im BGB, sind auch in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer nicht alle in der Praxis auftretenden Rechtsfragen des Nachbarrechts umfassend geregelt. Deshalb hat die Rechtsprechung das Rechtsinstitut des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses entwickelt, um auf der Grundlage richterlicher Rechtsfortbildung Interessenkonflikte lösen zu können. Das Rechtsi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 1 Historische Entwicklung des Nachbarrechts

Der Grund für die "Unzugänglichkeit des Nachbarrechts" dürfte darin zu sehen sein, dass bei seiner zusammenfassenden Regelung zu Beginn des 20. Jahrhunderts im BGB darauf verzichtet wurde, alle in Betracht kommenden nachbarrechtlichen Problemstellungen abschließend einheitlich zu regeln. Vielmehr wurden weite Regelungsbereiche den Landesgesetzgebern überlassen, die von ihrer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.2 Landesnachbarrechtsgesetze

Die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.7 Bepflanzung des Nachbargrundstücks

Die eigene Grundstücksnutzung kann aber nicht nur durch Immissionen sowie bauliche Anlagen oder Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken beeinträchtigt werden, sondern auch durch die Bepflanzung von Nachbargrundstücken, die häufig zu Nachbarstreitigkeiten Anlass gibt. An sich kann jeder Eigentümer auf seinem Grundstück tun und lassen, was er will und es somit auch ganz nach seine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 9 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ist nicht von einem Totalgewinn auszugehen, weil aus einer Tätigkeit über einen längeren Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 3 [Persönliche Angaben → Zeilen 7–29]

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mobilfunkantenne / 2.2 Anforderungen nach Baurecht

Mobilfunkanlagen (sog. Mobilfunkbasisstationen) bestehen konstruktiv aus den Antennenträgern, der Antennenanlage zum Senden und Empfangen der Funksignale einschließlich Richtfunk zum Vernetzen mehrerer Basisstationen, dem Technik- oder Betriebsraum auf dem Dach oder in einem Kellerraum, den notwendigen Kabelverbindungen und der Stromversorgung mit Anschluss an das Stromnetz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 4 [Kirchensteuer → Zeile 4]

Überblick Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehegatten tatsächlich gezahlten Kirchensteuern (s. LSt-Bescheinigung, Vorauszahlungen, Nachzahlungen für Vorjahre) und das Kirchgeld ein. Die von Banken einbehaltene KiSt auf Kapitalerträge ist nicht als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn die Kapitalerträge mit dem gesonderten Steuertarif nach §§ 32d, 43a ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.5 [Absetzung für Abnutzung (AfA) → Zeilen 31–38]

Soweit Anlagegüter für den Betrieb erworben bzw. hergestellt wurden, sind deren AK/HK auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlageguts zu verteilen (AfA; § 7 EStG; R 7.1–7.5 EStR 2012; § 11 EStDV). Zur Erläuterung muss die Anlage AVEÜR beigefügt werden. Berechnen Sie dort die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen des Unternehmens. Wichtig Hochwasserschäde...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kassenführung: Diese Besond... / 8.2.1 Elektronische Kasse: Zertifizierte technische Sicherheit

Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen besteht seit dem 1.1.2020 die Pflicht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a AO in Verbindung mit § 1 Kassensicherungsverordnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen ist. Betroffen sind alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.4 Bedingung Nacherwerb durch Schenkung oder von Todes wegen (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 257 Der Steuererlass (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG) steht schließlich unter der (weiteren) auflösenden Bedingung, dass der Erwerber innerhalb von 10 Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) weiteres Vermögen durch Schenkung oder von Todes wegen erhält, das verfügbare Vermögen (§ 28a Abs. 2 ErbStG) darstellt (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG).[1] De...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 16 Die Regelung der Verschonungsbedarfsprüfung beruht weitgehend auf dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom September 2015. Rz. 17 In dem damaligen Entwurf wurde die geplante Neuregelung wie folgt begründet (BT-Drs. 18/5923, S. 32 ff.): Zitat Die Vorschrift regelt die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 – 1 BvL 21/12 – erf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Neues Verfahren zur digital... / Zusammenfassung

Die Digitalisierung der Belegeinreichung soll den Steuererklärungs- und Veranlagungsprozess vereinfachen. Ende des Jahres starten deshalb mehrere Finanzämter in Bayern mit der Pilotierung des neuen Verfahrens "RABE" zur Belegeinreichung über Mein ELSTER.mehr