Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zustand einer Person/Zustand oder Wert einer Sache (Nr 1).

Rn 21 Zustand meint die begriffliche Ausgestaltung (zur Arzthaftung § 485 Rn 18). Dazu zählt auch die fachtechnische Einordnung einer Bauleistung als den anerkannten Regeln der Technik widersprechend oder genügend (München BauR 94, 275; VGH Kassel ESVGH 61, 158; Karlsr 16.1.17 – 15 W 170/16; 4.9.23 – 8 W 6/23 = NJW-RR 23, 1512; aA Motzke BauR 20, 169, 182: Die Frage nach den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Freie Verpflegung (§ 2 Abs 1 SvEV)

Rn. 476 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Wertansatz für freie Verpflegung umfasst die drei Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) nebst üblicher Getränke (vgl BFH v 07.11.1975, VI R 174/73, BStBl II 1976, 50) sowie ein zweites Frühstück und einen Nachmittagskaffee (vgl BFH v 10.05.1963, VI 100/62 U, BStBl III 1963, 331), unabhängig davon, ob die Abgabe der Mah...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 2. Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

Rz. 13 Die Errichtung und Ausgestaltung einer rechtsfähigen Stiftung ist in den §§ 80, 81 BGB geregelt. Erforderlich für die Gründung einer Stiftung sind ein oder mehrere Stifter, ein Stiftungsvermögen, ein Stiftungsgeschäft mit einer Satzung sowie die Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Rz. 14 Die Grundlage bildet das Stiftungsgeschäft i.S.d. § 81 Abs. 1 mit den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erhöhungsbeträge, S 1.

Rn 3 Der Grundfreibetrag wird unabhängig davon gewährt, aus welcher Quelle die Gutschrift fließt und welcher Rechtsgrund ihr zugrunde liegt. Über diesen allein betragsmäßig fixierten Pfändungsschutz stellt § 902 S 1 nach ihrem Rechtsgrund bestimmte Erhöhungsbeträge von der Pfändung frei. Dabei werden in § 902 S 1 Nr 1–5 die Rechtsgrundlagen konkret bezeichnet. In der Auffang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gestufte Rechtsverhältnisse (›Zwei-Stufen-Theorie‹).

Rn 17 Sie bezeichnen neben dem rein fiskalischen Handeln einen wesentlichen Bereich der Beteiligung staatlicher Stellen und Institutionen am Rechtsverkehr auf privatrechtlicher Grundlage, und zwar auf einer zweiten Stufe der Abwicklung, nicht selten, wenn auch nicht zwingend etwa bei Vergabe von Subventionen (BGHZ 40, 206). Häufig zweistufig ausgestaltet sind auch die Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 882b regelt neben der Zuständigkeit des zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882h) sowie der Legaldefinition und dem Inhalt des Schuldnerverzeichnisses die drei Vollstreckungsverfahren, die eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zur Folge haben. Das Verzeichnis dient dem Schutz der Allgemeinheit vor zahlungsunfähigen und zahlungsunwilligen Schuldnern und dem Schut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1069 ZPO – Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2020/1784; Verordnungsermächtigungen.

Gesetzestext (1) Für Zustellungen im Ausland sind als deutsche Übermittlungsstelle im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU 2020/1784 zuständig:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sozialleistungen.

Rn 8 Als Grundsatz kann festgehalten werden, dass als Einkommen alle Sozialleistungen anzusehen sind, die Lohnersatzfunktion haben. Leistungen nach SGB II sind Einkommen, auch die Beträge, die als Mehrbedarf für Alleinerziehung gewährt werden (BGH FamRZ 10, 1324). Streitig ist, ob die Hilfe zum Lebensunterhalt gem § 27 ff SGB XII zum Einkommen hinzuzurechnen ist. § 115 I 3 N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Historische Entwicklung, Ausstrahlung und Fortentwicklung.

Rn 5 Der deutsche Zivilprozess hat seine Wurzeln va im römisch-kanonischen und im germanischen Recht. Später hat sich etwa im langobardischen Reich auch ein germanisch-romanischer Mischprozess entwickelt. Besonders bedeutsam war die Weiterentwicklung des kanonischen Prozesses, wobei die kirchliche Gerichtsbarkeit mehr und mehr auch auf weltliche Angelegenheiten ausgedehnt wu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Aufnahme des Rechtsstreits.

Rn 13 Die Aufnahme kann nur durch den Rechtsnachfolger erfolgen. Eine Fortsetzung des Verfahrens vAw ist hingegen nicht vorgesehen (Anders/Gehle/Becker ZPO § 239 Rz 11; MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 43). Wie sich aus Abs 5 und indirekt auch aus § 1958 BGB ergibt, ist der Rechtsnachfolger, so der Erbe nach Annahme der Erbschaft, zur Aufnahme nicht nur berechtigt, sondern verpfli...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2 Fachliche, zeitliche und örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 17 Das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit wird – gleichfalls entsprechend der Rechtsprechung des BAG vor Inkrafttreten des § 611a BGB – durch die fachliche Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung in Abs. 1 Satz 2 konkretisiert.[1] Das Gesetz spricht vom Weisungsrecht bezüglich des Inhalts und der Durchführung der Tätigkeit. Dass der Dienstverpflichtete...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einrichtung durch Rechtsverordnung (Abs 1, 3 und 5).

Rn 4 § 119b Abs 1 ermächtigt die Landesregierungen durch Rechtsverordnung einen oder mehrere Senate bei einem OLG oder einem ObLG als Commercial Court einzurichten. Über die Einrichtung eines Commercial Court entscheiden die Landesregierung nach freiem Ermessen, da die Länder besser anhand unterschiedlicher regionaler oder wirtschaftlicher Strukturen den Bedarf an solchen Sp...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels ermäßigter Steuermesszahlen

Rz. 27 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] "Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit. Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweichu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Renten wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung (Nr 1).

Rn 4 Die Renten können aus einer gesetzlichen Grundlage resultieren, etwa den §§ 618 III, 843 BGB sowie §§ 30 AtG, 8 HaftpflG, 62 III HGB (RGZ 87, 82, 85) und 13 StVG. Zu den Renten nach § 844 BGB vgl Rn 13. Auf vertraglicher Grundlage geleistete Unfall- und Invaliditätsrenten unterliegen ebenfalls dem Pfändungsschutz (BGHZ 70, 206, 208). Ansprüche auf Leistungen aus einer p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Elektronische Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (E-Vermögensverzeichnis) durch zentrale Vollstreckungsgerichte (Abs 1).

Rn 2 Geregelt wird die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse bei einem zentralen Vollstreckungsgericht (Satz 1). Soweit der Gerichtsvollzieher zur Übermittlung eines Vermögensverzeichnisses verpflichtet ist (§ 802f VIII), hat er sie diesem Gericht zu übermitteln. Entspr gilt für das nach § 284 VII 4 AO zu hinterlegende Vermögensverzeichnis. Das Eintragungsverfahren der überm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Eine Zustellung nach § 178 I Nr 1 oder 2 muss gescheitert sein. Dies setzt einen erfolglosen Zustellungsversuch voraus, auch in der Zeit der Corona-Pandemie (BFH NJW 23, 470 [BFH 19.10.2022 - X R 14/21]) und auch an Samstagen (BGH NZFam 25, 95). Gescheitert ist die Zustellung auch, wenn das Geschäft nicht mehr geöffnet ist (BGH NJW 07, 2186 [BGH 24.04.2007 - AnwZ (B) 93...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / 4. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 38 [Autor/Stand] Ein Vergleich mit den anderen eine Wohnnutzung begünstigenden Landesgesetzen zeigt, dass die Mehrzahl den Weg über eine ermäßigte Steuermesszahl geht. Dabei nimmt das Ausmaß der in Bremen gewährten Ermäßigung von rd. 59 % (Rz. 14) den Spitzenplatz ein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Rn 17 Das Pfändungsschutzkonto soll die weitere Teilnahme eines Schuldners am bargeldlosen Zahlungsverkehr sichern und eine Kontosperre verhindern. Es kann aber keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr eröffnen. Wer kein Inhaber eines Girokontos ist, erhält durch § 850k keinen Anspruch auf ein P-Konto (Musielak/Voit/Flockenhaus § 850k Rz 8; Schumacher ZVI 09, 313, 315)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 12 GVG – [Ordentliche Gerichtsbarkeit].

Gesetzestext Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und durch den Bundesgerichtshof (den obersten Gerichtshof des Bundes für das Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit) ausgeübt. Rn 1 Die Vorschrift dient der Vereinheitlichung der Gerichtsbezeichnungen und nennt (organisatorisch und funktional) abschließend die Gerichte, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Sachliche Zuständigkeit des Commercial Court.

Rn 22 Die Grenzen der sachlichen Zuständigkeit des Commercial Court in erster Instanz zieht § 119b Abs 1 S 1 und S 4 GVG. Die den Landesregierungen nach § 119b Abs 1 S 2–3 GVG eingeräumten Gestaltungsspielräume lassen es nicht zu, dass einem Commercial Court Streitigkeiten auf anderen Sachgebieten als den in § 119b Abs 1 S 1 GVG genannten oder über die Beschränkungen des § 1...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / II. Bewertung mit dem Ertragswert

Rz. 18 Kommt Landguterbrecht zur Anwendung, liegt die Privilegierung vor allem darin, dass das Landgut im Verhältnis zu den Miterben und zu den Pflichtteilsberechtigten mit dem Ertragswert i.S.d. § 2049 BGB und nicht mit dem (betriebswirtschaftlichen) Ertragswert etwa i.S.d. S1-Verfahrens des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) angesetzt wird. Die Unterschiede können beach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zur Zuständigkeitsbestimmung berufenes Gericht (§ 36 I, II).

Rn 18 Zur Zuständigkeitsbestimmung ist nach 36 I das im Rechtszug zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht berufen. Bei der Auslegung dieses Merkmals ist nicht auf den allgemeinen Gerichtsaufbau, sondern auf die Rechtsmittelzuständigkeit in der konkreten Verfahrensart abzustellen (BGHZ 104, 363/366, Rz 4; BayObLG Beschl v 15.5.19 – 1 AR 35/19, Rz 9 – juris; ausf: BayObLG Fa...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Mehrere Auftraggeber

Rz. 69 Der Rechtsanwalt muss in dieser Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertreten. Dabei müssen die Aufträge nicht gleichzeitig erteilt werden. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann diese Personenmehrheit dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt die einzelnen Wohnungseigentümer vertritt. Zu beachten ist hier aber, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs....mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / III. Gemeinschaftliche Rechteausübung bei Beteiligung einer Erbengemeinschaft

Rz. 155 Im Recht der Kapitalgesellschaften tritt, anders als bei Personengesellschaften, keine Sondererbfolge ein. Bei mehreren Erben stehen diesen die Geschäftsanteile in Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zu (§ 2032 Abs. 1 BGB). Die Verwaltung erfolgt nach erbrechtlichen Grundsätzen, d.h. im Zweifel gemeinschaftlich (§ 2038 Abs. 1 S. 1 BGB). Gesellschaftsrechtlich treffen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist Teil des berufungsrechtlichen Präklusionsrechts (dazu § 530 Rn 2). Erstinstanzlich verspätet vorgetragene und deswegen zu Recht zurückgewiesene Tatsachen bleiben nach Abs 1 auch zweitinstanzlich ausgeschlossen. Neue, erstinstanzlich gar nicht vorgetragene Tatsachen können in der Berufung nur unter den Voraussetzungen des Abs 2 berücksichtigt werden. B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Blindenzulagen (Nr 8).

Rn 23 Geschützt sind sowohl die Leistungen des ArbG oder Dienstherrn zur Unterstützung Nichtsehender. Blindenzulagen gem § 35 BVG sind nach § 54 SGB I und Blindenbeihilfen iSd § 72 SGB XII nach § 17 I 2 SGB XII unpfändbar. Geschützt werden Zulagen nach Landesrecht, zB nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen vom 17.12.97, GVBl S 436, soweit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 175 GVG – [Versagung des Zutritts].

Gesetzestext (1) Der Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen kann unerwachsenen und solchen Personen versagt werden, die in einer der Würde des Gerichts nicht entsprechenden Weise erscheinen. (2) 1Zu nicht öffentlichen Verhandlungen kann der Zutritt einzelnen Personen vom Gericht gestattet werden. 2In Strafsachen soll dem Verletzten der Zutritt gestattet werden. 3Einer Anhörun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Präsident.

Rn 3 Präsidenten (Präsidentinnen) sind durch die Landesgesetze zur Verwaltung und Dienstaufsicht berufen (vgl etwa §§ 16, 17 AGGVG BW; Art 19, 20 AGGVG Bay; §§ 20 ff AGGVG Nds). § 59 hingegen spricht ausschließlich ihre Tätigkeit im Richteramt an (s Rn 4). Darüber hinaus weist das Gesetz den Präsidenten in §§ 21a ff eine eigene Rolle mit Rechten und Pflichten in der Selbstve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 591 ZPO – Rechtsmittel.

Gesetzestext Rechtsmittel sind insoweit zulässig, als sie gegen die Entscheidungen der mit den Klagen befassten Gerichte überhaupt stattfinden. Rn 1 Da das Wiederaufnahmeverfahren kein Rechtsmittelverfahren ist, wird das angegriffene Urt nicht durch ein Urt der Rechtsmittelinstanz ersetzt, sondern durch das nach Neuverhandlung getroffene Endurteil (iudicium rescissorium). Da...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / I. Einführung

Rz. 1 Die Stiftung als Rechtstyp stellt in mehrfacher Hinsicht eine Besonderheit im deutschen Rechtssystem dar. Auch wenn sie einer Kapitalgesellschaft und einem Verein nicht gänzlich unähnlich ist, weist sie jedoch so viele Besonderheiten auf, dass sie als eigenständige Rechtsform zu qualifizieren ist. Seit der Stiftungsrechtsreform vom 1.7.2023 drückt sich das auch stärker...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befähigung zum Urkundsbeamten.

Rn 5 Der gesetzliche Regelfall des Urkundsbeamten gem Abs 2 ist der Beamte des mittleren Justizdienstes. Absolventen der Rechtspflegerprüfung können gem Abs 3 Nr 1 Aufgaben des Urkundsbeamten übertragen werden. Dem Rechtspfleger sind durch die §§ 26, 20 S 1 Nr 12, 21, 24 RpflG folgende Aufgaben der Geschäftsstelle zugewiesen: Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zahl der Kammern.

Rn 2 Die Zahl der Spruchkörper festzusetzen, ist Sache der Justizverwaltung (BGHSt 20, 132; aA Stanicki DRiZ 76, 80). Soweit diese den Ländern obliegt, ordnen landesrechtliche Regelungen das Bestimmungsrecht. Einige Länder haben die Materie ausdrücklich geregelt (etwa Art 4 AGGVG Bay; § 3 AGGVG Thür), teilweise unter Mitwirkung der Präsidien (§ 18 GerOrgG RP). In den Ländern...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 5. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 222 Auch im Kapitalgesellschaftsrecht muss bei der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft darauf geachtet werden, dass sowohl der Vor- als auch der Nacherbe satzungsmäßig zur Nachfolge zugelassen ist, insofern gilt es also, etwaige gesellschaftsvertragliche Einziehungs- oder Abtretungsklauseln zu berücksichtigen. Ist der Vorerbe nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit (Abs 1 S 1, Abs 2).

Rn 2 Entgegen der früheren Regelung führt nicht mehr jedes Vollstreckungsgericht ein eigenes, sondern landesweit ein zentrales Vollstreckungsgericht (BaWü: AG Karlsruhe; Bay: AG Hof; Berlin: AG Mitte; Bbg: AG Nauen; Bremen: AG Bremerhaven; HH: AG Hamburg; Hessen: AG Hünfeld; MV: AG Neubrandenburg; NDS: AG Goslar; NRW: AG Hagen; RPf: AG Kaiserslautern; Saarland: AG Saarbrücke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelne Pflichten.

Rn 17 Die Kasuistik zu den Anwaltspflichten im Prozess ist inzwischen kaum noch überschaubar, weshalb hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann: Unklare Vorstellungen über die Rechtslage entlasten den Anwalt (BGH NJW 94, 55, 56) ebenso wenig wie ein Rechtsirrtum (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10]; BAG NZA 25, 349 [BAG 16.10.2024 - 4 AZR 254/23] Rz 20)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Prüfung des Wohnungszustandes

Rz. 52 Erfolgt die Besichtigung zu dem Zweck, den Zustand der Wohnung zu prüfen, so ist das Interesse des Vermieters zu schätzen. Hilfreich ist, ein Vielfaches oder ein Bruchteil einer Monatsmiete anzugeben. Der Streitwert für die einmalige Besichtigung durch den Vermieter zur Prüfung einer Geruchsbelästigung kann dabei z. B. eine Monatsmiete[54] betragen. Auch die Vorbereit...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Tage- und Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 VV RVG

Rz. 56 Für die Abwesenheit aus der Kanzlei erhält der Rechtsanwalt für einen Zeitraum vom Die Pauschale wird bei mehreren Tagen Abwesenheit für jeden einzelnen Tag gesondert berechnet. Entscheidend ist die Dauer der Abwesenheit vom Kanzleisitz, einschließlich Mittagessen und Wartezeiten, sowie eines eingep...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 25. Unterlassungsansprüche

Rz. 200 Bei Unterlassungsansprüchen der Eigentümer gegen einen anderen Eigentümer ist das Eigeninteresse der klagenden Parteien zu ermitteln und zu addieren. Anhaltspunkt ist dabei der mögliche Wertverlust des Eigentums der klagenden Partei.[214] Nicht erheblich ist das Interesse des Nutzers bzw. des beklagten Eigentümers, da der Wert aus Sicht des Antragstellers zu beurteil...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / a) Streitwertbeschwerde

Rz. 11 Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung erfolgt nach § 68 GKG. Sie ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit vom Gericht zugelassen wurde. Die Streitwertbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Rz. 12 Diese Vorschrift geht davon aus, dass die Partei des Rechtsstrei...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Widerruf Zustimmung zur Untervermietung

Rz. 140 Wird der Widerruf einer Zustimmung zur Untervermietung im Rahmen einer Kündigung geltend gemacht, so beurteilt sich der Streitwert nach der Kündigung selbst.[158] Als Vorbereitungshandlung zur Kündigung wäre der Wert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO zu schätzen. Dabei kann die drohende Kündigung berücksichtigt werden. Der Wert der Kündigung wäre ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 61 Kosten, die nicht aus dem gerichtlichen Verfahren herrühren und bei denen die Kostenfestsetzung nach § 11 RVG gescheitert ist, sind im Rahmen eines Klageverfahrens gegen den Mandanten durchzusetzen. Wegen § 11 Abs. 5 S. 2 RVG ist die Durchführung des Kostenfestsetzungsverfahrens nach § 11 RVG oder die Erhebung von Einreden und Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Ar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 250 ZPO – Form von Aufnahme und Anzeige.

Gesetzestext Die Aufnahme eines unterbrochenen oder ausgesetzten Verfahrens und die in diesem Titel erwähnten Anzeigen erfolgen durch Zustellung eines bei Gericht einzureichenden Schriftsatzes. Rn 1 Die Vorschrift regelt nur die Form und gilt für die Aufnahme der Verfahren in den Fällen der §§ 239, 240, 242, 243 (nur Nachlassinsolvenz), (uU) § 246 II und für die Anzeige in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Nr 7b, Auffinden einer Urkunde.

Rn 14 Bei dem Auffinden oder Benutzbarwerden einer bislang nicht greifbaren Urkunde, die eine der Partei günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, handelt es sich um den praktisch bedeutsamsten Restitutionsgrund. Der Urkundenbegriff meint sowohl öffentliche als auch private Urkunden iSv §§ 415 ff, denen die dort jeweils beschriebene formelle Beweiskraft zukommt. Es g...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Vermächtnisweise Zuwendung des Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 205 Da die im Personengesellschaftsrecht geltende Sonderrechtsnachfolge im Kapitalgesellschaftsrecht nicht gilt, gehen Anteile an Kapitalgesellschaften bei mehreren Erben auf die Erbengemeinschaft über. Die Miterben können die Rechte aus dem ererbten Gesellschaftsanteil gem. § 18 Abs. 1 GmbHG nur gemeinschaftlich ausüben. Häufig enthält der Gesellschaftsvertrag bzw. die ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Überblick

Rz. 134 Die Nachfolgeplanung in Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (die gängigsten Rechtsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft) ist im Ausgangspunkt im Hinblick auf die Verzahnung letztwilliger Verfügungen und gesellschaftsvertraglicher Regelungen einfacher und die in den Blick zu nehmenden gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Beweiserhebung.

Rn 10 Für die Beweiserhebung gelten zunächst einmal die allgemeinen Grundsätze, soweit ihre Voraussetzungen betroffen sind. Die Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, müssen entscheidungserheblich und streitig sein, der Parteivortrag ausreichend substanziiert. Irgendwelche Erleichterungen für den Richter beinhaltet § 495a S 1 insoweit nicht. Insb sind dieselben Anfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verletzungen des Art 103 I GG.

Rn 6 Die Gehörsverletzung bestimmt sich nach denselben Maßstäben wie der verfassungsrechtliche Begriff des Art 103 I GG, der sich nach hM in einem Mindestschutz erschöpft und nicht etwa Fälle offensichtlicher Unrichtigkeit von Entscheidungen einbezieht (BGH WRP 08, 956 f [BGH 13.12.2007 - I ZR 47/06] Rz 5; BGH, I ZR 112/17, BeckRS 19, 2252 Rz 4; BFH NJW 06, 861; Musielak/Mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An...mehr