Fachbeiträge & Kommentare zu Baukosten

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Zur steuerlichen Behandlung nachträglicher Erschließungskosten, DB 1996, 444; Schoor, Bilanzierung von Erschließungsbeiträgen, StBp 1997, 239; Kupfer, Erschließungsbeiträge…, KÖSDI 2001, 12 914; Rade in H/H/R, § 6 EStG Rz 305f (08/2021). Rn. 648 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Einen ständigen Streitpunkt in der Rspr stellt die bilanzmäßige Behandlung der sog Erschließungsko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Teilwertabschreibung

Rn. 601 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Wegen Teilwertvermutung und -widerlegung s Rn 419 ff. Nach Rspr des BFH sind für die Auslegung der "voraussichtlich dauernde Wertminderung" – übernommen aus § 253 Abs 2 S 3 HGB aF – in Übereinstimmung mit BMF v 25.01.2000, BStBl I 2000, 372 – für den Fall des abnutzbaren WG "Gebäude" die handelsrechtlichen Kommentierungen zur Bestimmung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sonderprobleme der Teilwertermittlung

Rn. 421 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Überhöhte Aufwendungen rechtfertigen keine Abweichung v Buchwert. Das gilt zB für überhöhte Baukosten gem BFH v 30.08.1962, IV R 81/49 nv. Die Richtigkeit dieser Rspr beruht zumindest aus praktischer Sicht darin, dass die "Überhöhung" in aller Regel kaum nachweisbar sein dürfte. Das Gleiche gilt für erzwungene Aufwendungen, also solche, bei...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.6 § 184 BewG (Bewertung im Ertragswertverfahren)

• 2023 Auswirkungen der Änderungen im BewG durch das JStG 2022 / Ertragswertverfahren / Sachwertverfahren / § 184ff. BewG / §§ 189ff. BewG Durch das JStG 2022 sind die Vorschriften der Grundbesitzbewertung an die Regelungen der ImmoWertV angepasst worden. Betroffen hiervon sind auch das Ertrags- und das Sachwertverfahren. Die vorgenommenen Änderungen führen auf der einen Seit...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung)

• 2021 Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter/BMF v. 26.2.2021, BStBl 2021 I, 298/§ 7 EStG Das BMF-Schreiben v. 26.2.2021 (BMF, Schreiben v. 26.2.2021, IV C 3 - S 2190/21/10002 :013, BStBl 2021 I S. 298) unterstellt bei Computerhardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Die Regelung beinhaltet ein Wahlrecht. Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die jeweils in ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2021 Der Gesellschaft gehörende Grundstücke bei Gesellschafterwechseln / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 1 Abs. 3 GrEStG / § 1 Abs. 3a GrEStG Grundstücke gehören einer Gesellschaft bei Gesellschafterwechseln i.S.v. § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens der Steuerschuld das jeweilige Grundstück aufgrund eines unter § 1 Abs. 1, ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Verhältnis zur Umsatzsteuer

Rz. 4 Das Verhältnis der Grunderwerbsteuer zur Umsatzsteuer bestimmt sich nach § 4 Nr. 9a UStG. Diese Vorschrift beruht unionsrechtlich auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k sowie auf Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG. Danach besteht für die Mitgliedstaaten die Befugnis, die Lief...mehr

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.2.2 Peters’sche Formel

Die Peters'sche Formel geht davon aus, dass im Laufe von geschätzten 80 Jahren Lebensdauer eines Gebäudes Instandhaltungskosten in Höhe des 1,5-fachen der Herstellkosten anfallen, wobei hiervon je nach Ausstattung 65 – 70 % das Gemeinschaftseigentum betreffen. Praxis-Beispiel Berechnung nach Peters'scher Formel Die Baukosten betragen 1.750 EUR je qm Wohnfläche und betreffen zu...mehr

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Bauliche Veränderungen (Zer... / 7.3.2 Nachzügler

Bei Wohnungseigentümern, die mangels Kostentragungsverpflichtung auch nicht nutzen dürfen, kann zu einem späteren Zeitpunkt das Bedürfnis entstehen, die neu geschaffene Einrichtung nutzen zu wollen. Insoweit regelt § 21 Abs. 4 WEG, dass ein Wohnungseigentümer, der nicht berechtigt ist, Nutzungen zu ziehen, verlangen kann, dass ihm dies nach billigem Ermessen gegen angemessen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 7.2.2 Kostenamortisation

Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG haben alle Wohnungseigentümer dann die Kosten einer baulichen Veränderung zu tragen, wenn sich deren Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren. Die Kostentragungspflicht besteht für alle Kosten, die auf der baulichen Veränderung beruhen, also Baukosten und Folgekosten des Gebrauchs und der Erhaltung. Eine Kostenamortisation ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 7.3.3 Kostenverteilung von Gestattungsmaßnahmen

Für sämtliche Gestattungsmaßnahmen ordnet § 21 Abs. 1 WEG die alleinige Kostentragungspflicht des oder derjenigen Wohnungseigentümer an, denen die bauliche Veränderung gestattet wurde. Allein sie sind auch nur zur Nutzung der Einrichtung berechtigt. Praxis-Beispiel Der Treppenlift – Teil 1 In der aus 15 Wohnungseigentümern bestehenden Wohnanlage leben 3 bereits hochbetagte und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 7.2.1.3 Unverhältnismäßige Kosten

Auch wenn der Beschluss nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG die doppelt qualifizierte Mehrheit erreicht, erfolgt eine Kostenverteilung unter allen Wohnungseigentümern nur dann, wenn die Kosten der Maßnahme nicht unverhältnismäßig sind. Praxis-Beispiel Die Schwimmhalle Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 10 Wohnungseigentümern. 8 von ihnen beschließen den Umbau mehrere...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.6 Umfang der Finanzierung

Max. 100.000 EUR Der maximale Kreditbetrag aus dem Programm 124 beträgt 100.000 EUR je Vorhaben. Beim Bau können unter anderem Grundstückskosten berücksichtigt werden, sofern der Grundstückserwerb höchstens sechs Monate vor Antragstellung erfolgt ist. Darüber hinaus sind die eigentlichen Baukosten, Baunebenkosten sowie die Kosten für Außenanlagen förderfähig. Die Finanzierung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.3 Was gefördert wird

Eigenheim und Eigentumswohnung Gefördert wird zum einen der Bau eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Hierzu zählen neben den eigentlichen Baukosten auch Baunebenkosten sowie die Kosten für Außenanlagen. Zum anderen ist auch der Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung förderfähig. In diesem Fall können neben dem Kaufpreis auch die typischen Kaufpreisnebenko...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 6 Unternehmer-Ehegatte beteiligt sich an Baukosten des im Eigentum des anderen Ehegatten stehenden Gebäudes

Trägt der Unternehmer-Ehegatte zum Teil, z. B. zur Hälfte (Fall 4), die Baukosten des von ihm zu 100 % betrieblich genutzten Gebäudes, das zivilrechtlich im Eigentum seiner Ehefrau steht, und ist keine besondere Vereinbarung feststellbar, wonach der Unternehmer-Ehegatte wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes ist, kommt es nicht zu einem Auseinanderfallen von zivilrechtlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.1 Neuere Rechtsprechung

Errichtet der Unternehmer-Ehegatte auf dem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück mit eigenen Mitteln ein Gebäude, das er in seinem Betrieb nutzt (Fall 5), wird der andere Ehegatte zivilrechtlich Eigentümer des Gebäudes.[1] Gebäude sind wesentliche Bestandteile eines Grundstücks.[2] In mehreren Entscheidungen hat der BFH zu dieser Fallvariante Stellung genommen und seine frühe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einheitliches Vertragswerk in der GrESt (II)

Wird im Gründungs- und Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG u.a. verpflichtend geregelt, dass die KG von einem Gesellschafter ein unbebautes Grundstück kaufen soll, das anschließend in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt und von der Komplementär-GmbH gegen einen festgelegten Preis mit Wohnungen und Tiefgaragenstellplätzen bebaut werden soll, jeder Kommanditist sofort ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.4.4 Bedarfsbewertung bei Grundstücken

Im Falle einer Schenkung bzw. im Erbfall ist für die Berechnung der Erbschaftsteuer ein Bedarfswert für das Grundstück zu ermitteln. Als Wert ist der gemeine Wert anzusetzen.[1] Bei unbebauten Grundstücken wird der gemeine Wert mit dem Bodenrichtwert (lt. Gutachterausschüssen) je Quadratmeter multipliziert mit der Fläche des Grundstücks angenommen. Weist der Steuerpflichtige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Umfang u Zeitpunkt der Steuerbefreiung

Rn. 100 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Für den Umfang des steuerfrei ausscheidenden Grund u Bodens gelten die gleichen Grundsätze wie bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs 15 S 1–9 EStG aF o jetzt § 13 Abs 4 EStG (BMF v 04.06.1997, BStBl I 1997, 630 Rz 6 u BMF v 02.04.2004, BStBl I 2004, 442). Diese Auslegung der FinVerw erscheint nicht zwingend, weil § 13 Abs 4 E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einheitlicher Erwerbsgegenstand beim Grundstückskauf: Baukosten und Grunderwerbsteuer

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass beim Kauf eines Grundstücks die Baukosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einbezogen werden, wenn der Käufer maßgeblichen Einfluss auf die Bebauung hat. Dies gilt auch wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird. Hintergrund Kommanditisten e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einheitlicher Erwerbsgegens... / Hintergrund

Kommanditisten einer KG waren eine natürliche Person (94 %) und deren Töchter (6 %). Mit notariell beurkundetem Vertrag erwarb die KG Miteigentumsanteile an zwei zusammenhängenden Grundstücken von einer A-GmbH. Die Gesellschafterstruktur der A-GmbH war komplex: Gesellschafter waren neben zwei natürlichen Personen (jeweils 2,55 %) eine weitere B-GmbH, an der die natürlichen P...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einheitlicher Erwerbsgegens... / Entscheidung

Der BFH gab der KG Recht: Die Baukosten sind in diesem Fall nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Kaufpreis für das Grundstück. Nur wenn Grundstück und Bauleistung als einheitlicher Erwerbsgegenstand gelten, werden auch die Baukosten einbezogen. Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand liegt ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einheitlicher Erwerbsgegens... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass beim Kauf eines Grundstücks die Baukosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einbezogen werden, wenn der Käufer maßgeblichen Einfluss auf die Bebauung hat. Dies gilt auch wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird.mehr

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Erhaltungsrücklage / 3.2 Peters'sche Formel

Die Peters'sche Formel geht davon aus, dass im Laufe von geschätzten 80 Jahren Lebensdauer eines Gebäudes Instandhaltungskosten in Höhe des 1,5-Fachen der Herstellkosten anfallen, wobei hiervon je nach Ausstattung 65 – 70 % das Gemeinschaftseigentum betreffen. Praxis-Beispiel Berechnung nach Peters'scher Formel Die Baukosten betragen 1.750 EUR je qm Wohnfläche und betreffen zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 465b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 1 Nr 2 Buchst b des Wachstumschancengesetzes v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr (s Rn 281b) fügte einen neuen § 7 Abs 5a EStG ein. Es handelt sich um eine geometrisch-degressive AfA (s Rn 18, 278) für (neue) Wohngebäude. Der Gesetzgeber (BR-Drs 433/23 verweist zunächst darauf, dass es bei Anschaffungen/Herstellungen ab 01.01.2006 nur noch di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtspolitische Wertung

Rn. 465v Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die in der Gesetzesbegründung angesprochene Krise (BR-Drs 433/23, 134) auf dem Wohnungsmarkt ua wegen der hohen Baukosten ist allg bekannt. Ob die Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7 Abs 5a EStG ausreicht, um den Wohnungsbau wieder in Gang zu bekommen, bleibt abzuwarten, insb wegen des anderen großen Wachstumshindernisses,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Aufteilung von Anschaffungskosten auf Grund und Boden und Gebäude

Rn. 392 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Erwirbt der StPfl ein bebautes Grundstück (Haus, Eigentumswohnung), um daraus Einkünfte zu erzielen, erwirbt er zwei WG: Rn. 393 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein einheitlicher Kaufpreis ist dann nach dem Verhältnis der Verkehrswerte/gemeinen Werte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... /   E-Mobilität (Wallbox/Ladestation)

Wir müssen uns immer häufiger mit dem Thema der E-Ladesäulen in Eigentümergemeinschaften beschäftigen. Die häufigste Frage ist zum einen die korrekte Finanzierung, vor allem bei der Installation mehrerer Ladesäulen mit erforderlichem Lademanagement. Wer muss das Lademanagement zahlen? Eine weitere Frage ist, wie geht man mit Eigentümern um, die später Ladesäulen/Wallboxen ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Vermietermodernisierung – Abs. 1 Satz 1

Rz. 2 Nach der einheitlichen Regelung der Modernisierungsmaßnahmen kann auf die Begriffsbestimmungen in § 555b Bezug genommen werden. Ausgenommen von der Erhöhungsmöglichkeit sind zum einen die unter die neu geschaffene Nr. 2 fallenden Maßnahmen (… durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.2 Baukostenzuschüsse

Parallel zu den Darlehen können Investoren einen einmaligen Baukostenzuschuss für die Errichtung der geförderten Wohnungen beantragen. Die Höhe hängt von der geförderten Wohnfläche und vom jeweiligen Förderweg ab. Der Zuschuss reduziert die Baukosten direkt und ist ein wichtiger Bestandteil, um die Kalkulation bezahlbarer Anfangsmieten zu ermöglichen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.3 Finanzierungskosten

Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 46–51 Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungskosten). Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Umfang der Kostentragungspflicht

Rz. 27 Dies gilt für alle Kosten, die auf der baulichen Veränderung beruhen, also nicht nur für die Baukosten, sondern insbesondere auch für die Folgekosten für Gebrauch und Erhaltung.[52]mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Umfang der Kosten

Rz. 12 Zu tragen hat der Wohnungseigentümer alle Kosten, die auf der baulichen Veränderung beruhen. Das sind zunächst die Baukosten. Erfasst werden darüber hinaus aber auch die Folgekosten des Gebrauchs und der Erhaltung.[18]mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Fallgruppen der Verwaltungskosten

Rz. 56 (Gemeinschaftliche) Kosten der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Anlagen wie beispielsweise Alarmanlagen, Anlagen im Wäscheraum, Brandmelder, Feuerlöscher Müllschlucker,[198] Blitzschutzanlagen und Schwimmbäder[199] sind umlagefähig nach § 16 Abs. 2 S. 1.[200] Rz. 57 Weiterhin zählen zu diesen Kosten der Ersatz der Aufwendungen für Notmaßnahmen i.S.d. § 18 Abs. ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Fallgruppen und Einzelfälle

Rz. 103 Aufzug Ist nichts geregelt, sind die Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen hinsichtlich eines Aufzugs durch die Miteigentümer zu tragen.[336] Steht die Regelung in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung hinsichtlich der Kosten des Aufzugs im unmittelbaren Zusammenhang mit den Betriebskosten, sind unter diesen Aufzugskosten die allgemeinen Betriebskosten zu verstehen....mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / C. Entschädigungspflicht des Eigentümers (Abs. 3)

Rz. 13 Beim Heimfall langfristiger Dauerwohnrechte hat der Berechtigte nach § 41 Abs. 3 in Anlehnung an § 32 Abs. 1 ErbbauRG einen dem Grunde nach unabdingbaren[12] Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung. Dieser Anspruch ist gesetzlicher Inhalt langfristiger Dauerwohnrechte und braucht daher nicht vereinbart und im Grundbuch eingetragen zu werden.[13] Rz. 14 Ve...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / aa) Voraussetzungen

Rz. 16 Eine Verteilung der Kosten einer beschlossenen baulichen Veränderung nach Absatz 2 S. 1 Nr. 1 auf alle Wohnungseigentümer nach Maßgabe ihrer Anteile am gemeinschaftlichen Eigentum findet nach Halbsatz 2 der genannten Vorschrift auch bei Erreichen der doppelt qualifizierten Mehrheit nicht statt, wenn die bauliche Veränderung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Sondervergütungen

Rz. 448 Ist zwischen der GdWE und dem Verwalter eine Grundvergütung bzw. Pauschalvergütung vereinbart worden, muss hinsichtlich weiterer Leistungen, die der Verwalter kraft Gesetzes schuldet, eindeutig im Verwaltervertrag klargestellt werden, dass und in welchem Umfang für diese ein gesondertes Entgelt gezahlt werden soll. Anderenfalls ist davon auszugehen, dass alle gesetzli...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Anstandsschenkungen

Rz. 2 Zu Anstandsschenkungen zählen kleinere Zuwendungen zu bestimmten Tagen, wie Geburtstag, Weihnachten und Ostern etc., oder Anlässen, wie Hochzeit, Geburt oder Abitur etc.[3] Auch Trinkgelder zählen hierzu. Eine wichtige Rolle spielen die örtlichen und gesellschaftlichen Verkehrssitten.[4] Keine Anstandsschenkungen sind etwa Zuschüsse zu Baukosten, die Zuwendung der Bezu...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Baukosten

Rz. 58 Die Parteien können eine Bausumme als Beschaffenheitsvereinbarung im Architektenvertrag festlegen. Dies kann in der Gestalt einer Obergrenze geschehen, die eingehalten werden muss.[114] Stattdessen können sie auch einen Kostenrahmen festlegen, der eine Orientierung gibt und im Einzelfall zu bestimmende Toleranzen zulässt.[115] Bei Überschreiten der Obergrenze bzw. der...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Mieterhöhungserklärung des Vermieters

Rz. 96 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.22: Mieterhöhungserklärung des Vermieters In der von Ihnen bewohnten Wohnung haben wir mit Ihrer Zustimmung anstelle der bisherigen einfach verglasten Holzfenster isolierverglaste Kunststofffenster mit abschließbaren Griffen einbauen lassen. Durch mein Schreiben vom _________________________ wurden Sie auf di...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / XIV. Kaufpreisfinanzierung – Belastungsvollmacht (zu den §§ 13 und 14 des Mustervertrags)

Rz. 41 Die Regelung zur Kaufpreisfinanzierung bzw. zur Belastungsvollmacht unterscheidet sich nicht grundsätzlich von entsprechenden Regelungen in üblichen Grundstücks- oder Wohnungseigentumskaufverträgen. Eine Besonderheit ist jedoch darin zu sehen, dass das Grundbuchblatt für ein neu vermessenes Flurstück oder auch das Wohnungsgrundbuch für neu begründetes Wohnungseigentum...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Honorarklage

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.16: Honorarklage Landgericht Bonn _________________________ Klage des Architekten _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen den _________________________ – Beklagten – Wir werden beantragen,mehr