Fachbeiträge & Kommentare zu Baugewerbe

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Lohnabrechnung im Baugewerbe

Zusammenfassung Überblick Die Lohnabrechnung im Baugewerbe gehört zu den kompliziertesten und umfangreichsten Lohnberechnungen in der deutschen Wirtschaft. Im Vordergrund dieses Beitrags stehen die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) und die spezifischen Besonderheiten des Baugewerbes. Zu den Grundlagen der Lohnabrechnung gehören insbesondere d...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2 Sozialkassen des Baugewerbes

Die SOKA-BAU ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände). Sie besteht aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) mit Sitz in Wiesbaden (für Bayern: UKB in München; für Berlin: Soka-Berlin). Aktuelle Grundlage ist der Tarifvertrag über das Sozialkas...mehr

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Baugewerbe / Zusammenfassung

Begriff Das Baugewerbe ist ein Wirtschaftszweig, der Planungs- und Ausführungsleistungen erbringt, die zur Errichtung von Bauwerken dienen. Zum Baugewerbe gehören hauptsächlich Bauunternehmen, welche die verschiedenen Gewerke ausführen. Die Baustoffindustrie, Baubehörden und Bauforschungsinstitute sowie Bauträgergesellschaften werden regelmäßig nicht zum Baugewerbe gezählt. St...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2.2 Zusatzversorgungskasse

Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Ihre Aufgabe ist die Gewährung zusätzlicher Leistungen zu den gesetzlichen Renten. Sozialkassenbeitrag Der Sozialkassenbeitrag beträgt ab dem 1.7.2025 in den alten Bundesländern 20,2 %, in den neuen Bundesländern 18,7 %, in Berlin-West 25,65 % und in Berlin-Ost 24,15 %. In ...mehr

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Baugewerbe / 1.2.3 Zusatzversorgungsbeiträge

Beiträge zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung sind in der Regel steuerfrei und entsprechend auch sozialversicherungsfrei.[1]mehr

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Baugewerbe / 1 Urlaubsrecht

Hierzu sieht § 13 Abs. 2 BUrlG ausdrücklich für das Baugewerbe die Möglichkeit von abweichenden Tarifverträgen vor, soweit das zur Sicherung eines zusammenhängenden Jahresurlaubs erforderlich ist. 1.1 Urlaubsanspruch Der Urlaub ist für das Baugewerbe in § 8 BRTV geregelt. Mit einer bestimmten Zahl von Beschäftigungstagen im Baugewerbe – zurzeit sind es 12 – erwirbt der Arbeitn...mehr

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Baugewerbe / 3 Sonstiges

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe für gewerbliche Arbeitnehmer enthält zudem Vorschriften über Arbeitsausfall infolge ungünstiger Witterung, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit, Überstunden, Zuschläge, Lohnberechnung, Erschwerniszuschläge, Auswärtsbeschäftigung, Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften und Kündigungsfristen. 3.1 Ausschlussfristen Alle beide...mehr

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Baugewerbe / 1.2 Urlaubskasse und Sozialkassenbeitrag

Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe wird zunächst auf der Grundlage des verdienten Arbeitsentgelts das Urlaubsentgelt bei der von den Tarifpartnern gebildeten Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) angesammelt. Seit dem 1.1.2010 hat der Arbeitgeber zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen im Urlaubs- und Be...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / Zusammenfassung

Überblick Die Lohnabrechnung im Baugewerbe gehört zu den kompliziertesten und umfangreichsten Lohnberechnungen in der deutschen Wirtschaft. Im Vordergrund dieses Beitrags stehen die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) und die spezifischen Besonderheiten des Baugewerbes. Zu den Grundlagen der Lohnabrechnung gehören insbesondere die tariflichen ...mehr

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Aufbewahrungspflicht / 4 Sonderbestimmungen im Baugewerbe, in der Kurier-, Express- und Paketbranche sowie in der Fleischwirtschaft

Führt ein Unternehmer einen Dienst- oder Werkvertrag im Baugewerbe aus, hat er die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten, dass eine Zuordnung des Arbeitnehmers, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag möglich ist. Dies gilt auch für Unternehmer im Speditions-, Transpor...mehr

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Baugewerbe / 2.5 Übernachtungskosten

Müssen Arbeitnehmer des Baugewerbes im Rahmen ihrer beruflichen Auswärtstätigkeit außerhalb ihrer Wohnung übernachten, kann der Arbeitgeber diese Übernachtungskosten steuerfrei erstatten.mehr

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Baugewerbe / 5 Haftung des Entleihers

Im Fall eines gewerbsmäßigen Verleihs von Arbeitnehmern an Betriebe des Baugewerbes ohne Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz haftet der Entleiher für die Lohnsteuer der Leiharbeitnehmer.[1]mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 5.3 Erstattungen

Neben der betrieblichen Ausbildung erfolgt die Ausbildung im Baugewerbe in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Hierfür sind vom Unternehmen die von der Ausbildungsstätte festgesetzten Ausbildungsgebühren sowie bei einer Internatsunterbringung die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu leisten.[1] Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) in Wiesba...mehr

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Baugewerbe / 2.2 Steuerfreier Reisekostenersatz

Arbeitnehmer des Baugewerbes, die ihre Tätigkeit im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit ausüben, können ebenso wie die Arbeitnehmer aller anderen Branchen einen entsprechenden steuerfreien Reisekostenersatz für ihre Aufwendungen erhalten. Typischerweise kommen in Betracht: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.mehr

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Baugewerbe / 1.1 Urlaubsanspruch

Der Urlaub ist für das Baugewerbe in § 8 BRTV geregelt. Mit einer bestimmten Zahl von Beschäftigungstagen im Baugewerbe – zurzeit sind es 12 – erwirbt der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Urlaubstag. Bei einer ganzjährigen Beschäftigung ergibt dies einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Grundsätzlich kann der Arbeiter das Urlaubsentgelt nur in Anspruch nehmen, wenn er seine...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 5 Auszubildende

Grundlage ist der Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 28.9.2018 in der Fassung vom 10.11.2022. 5.1 Ausbildungsvergütung Die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ist in den Lohn- und Gehaltstarifverträgen für das Baugewerbe festgelegt. Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1.5.2024 bis zum 31.3.2026:mehr

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Baugewerbe / 2.6 Führung der Lohnunterlagen

2.6.1 Unternehmer im Baugewerbe Der Unternehmer im Baugewerbe hat bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrags die Entgeltunterlagen und die Beitragsrechnung so zu gestalten, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag möglich ist.[1] Ziel dieser Regelung is...mehr

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Baugewerbe / Arbeitsrecht

1 Urlaubsrecht Hierzu sieht § 13 Abs. 2 BUrlG ausdrücklich für das Baugewerbe die Möglichkeit von abweichenden Tarifverträgen vor, soweit das zur Sicherung eines zusammenhängenden Jahresurlaubs erforderlich ist. 1.1 Urlaubsanspruch Der Urlaub ist für das Baugewerbe in § 8 BRTV geregelt. Mit einer bestimmten Zahl von Beschäftigungstagen im Baugewerbe – zurzeit sind es 12 – erwir...mehr

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Baugewerbe / 2 Reisekostenerstattungen

2.1 Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte Für das steuerliche Reisekostenrecht ist entscheidend, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt oder nicht. Eine erste Tätigkeitsstätte wird vorrangig vom Arbeitgeber bestimmt.[1] Seine Festlegung entscheidet darüber, ob und ab wann sich sein Arbeitnehmer auf einer steuerlich begünstigten Auswärtstätigkeit mit steuerfreiem Reisekoste...mehr

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Baugewerbe / 2 Generalunternehmerhaftung für Subunternehmer

2.1 Grundsatz der Durchgriffshaftung Ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet für die Erfüllung der Zahlungspflicht dieses Unternehmens (Nachunternehmer) sowie für die Zahlungspflicht eines von diesem Nachunternehmer beauftragten Verleihers.[1] Die Haftung entspricht der eines selbstschuldnerischen Bür...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3.4 Auswärtige Baustelle und Leistungslohn

Grundsätzlich gilt der Lohn der jeweiligen Arbeitsstelle. Für auswärts beschäftigte Arbeitnehmer gilt jedoch der Gesamttarifstundenlohn ihres Einstellungsorts. Liegt der Gesamttarifstundenlohn der auswärtigen Baustelle jedoch höher, so gilt für die Zeit auf der auswärtigen Baustelle der höhere Vergütungsanspruch. Die Arbeit im Leistungslohn richtet sich nach den Regelungen de...mehr

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Baugewerbe / 1.3 Vereinfachtes Meldeverfahren

Das Meldeverfahren ist seit dem 1.1.2010 vereinfacht worden. Seitdem genügt die Abgabe der arbeitnehmerbezogenen Meldungen, bei denen die Summe der einzelnen Bruttolöhne die Grundlage für den Sozialkassenbeitrag bildet. Es ist ausreichend, den Angestellten an- bzw. abzumelden sowie Änderungen in den persönlichen Daten mitzuteilen. Aus diesen Beschäftigungsdaten ergeben sich ...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.5.1 Gewerbliche Arbeitnehmer

Grundlage ist der Tarifvertrag über die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen zugunsten gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe vom 24.8.2020. Bei Vorlage eines abgeschlossenen Vermögensbildungsvertrags erhält der Arbeitnehmer je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde einen Zuschuss von 0,13 EUR unter der Voraussetzung, dass eine Eigenleistung von mindestens 0,02 EUR je Stun...mehr

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Baugewerbe / 4 Arbeitnehmerüberlassung

4.1 Zulässigkeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes ist gemäß § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) grundsätzlich unzulässig. Zulässige Ausnahmen ergeben sich aus Satz 2 der Vorschrift und greifen insbesondere zwischen Betrieben, wenn für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies zula...mehr

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Baugewerbe / 4.3 Arbeitnehmer aus anderen Staaten

Für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten gelten gesonderte Regelungen.[1]mehr

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Baugewerbe / 5 Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Um dem vielfach als "Lohndumping" kritisierten Einsatz von Arbeitnehmern aus EU-Staaten, die für ausländische Bau-Arbeitgeber mit deutlich niedrigerem Lohnniveau tätig werden, ein Ende zu bereiten, sieht das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor: 5.1 Anwendbarkeit deutschen Rechts Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über die Mindestentgeltsätze ...mehr

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Baugewerbe / Lohnsteuer

1 Erschwerniszulagen Erschwerniszulagen im Baugewerbe werden aufgrund von Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für Erschwernisse seiner beruflichen Tätigkeit gezahlt, wenn sie weder durch eine Reisekostenvergütung noch durch sein übliches Gehalt abgegolten sind. In Betracht kommen hier typischerweise Zulagen wegen besonderer Schmutz- oder Staubbelastung (Schmutzzulagen), Schneezu...mehr

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Baugewerbe / 1.2 Beitragsrechtliche Bewertung von Urlaubsabgeltungen

Bei Urlaubsabgeltungen sowie Entschädigungsansprüchen (§§ 8–10 BRTV) haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass es sich in allen Fällen der in § 8 BRTV genannten Urlaubsabgeltungen ausnahmslos um sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt handelt. Die Urlaubsabgeltung ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und ist als solches bei...mehr

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Baugewerbe / 2.1 Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte

Für das steuerliche Reisekostenrecht ist entscheidend, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt oder nicht. Eine erste Tätigkeitsstätte wird vorrangig vom Arbeitgeber bestimmt.[1] Seine Festlegung entscheidet darüber, ob und ab wann sich sein Arbeitnehmer auf einer steuerlich begünstigten Auswärtstätigkeit mit steuerfreiem Reisekostenersatz befindet oder ob er auf dem Weg zur...mehr

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Baugewerbe / 3.2 Spitzenausgleichsverfahren

Neben dem für alle Betriebe des Baugewerbes verbindlichen Abrechnungsverfahren wurde zusätzlich das Spitzenausgleichsverfahren eingeführt, für das die Betriebe sich freiwillig entscheiden können. Im Spitzenausgleichsverfahren werden die Beitragsansprüche und die Erstattungsansprüche des Arbeitgebers für jeweils 4 aufeinander folgende Abrechnungszeiträume (Spitzenausgleichsint...mehr

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Baugewerbe / 1.2.2 Aufgaben der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse im Insolvenzfall

Die Sozialpartner des Baugewerbes haben sich mit der ULAK darauf verständigt, dass die ULAK das Beitrags- und Meldeverfahren nur in den Fällen übernimmt, in denen der letzte Bauarbeitgeber in Insolvenz gefallen ist. Im Einzelnen ist folgende Verfahrensweise abgesprochen worden: Die ULAK entnimmt den Zeitraum der Zuordnung der Urlaubsabgeltung, soweit vorhanden, der letzten Be...mehr

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Baugewerbe / 1.1 Maßnahmen zur Sicherung der ganzjährigen Beschäftigung

Mit der Zielsetzung, eine ganzjährige Beschäftigung im Baugewerbe zu fördern, gelten in der Bauwirtschaft ganz besondere Regelungen. Ein Arbeitsverhältnis gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe darf in der Schlechtwetterzeit (1.12. bis 31.3.; für das Gerüstbaugewerbe beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1.11.) nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden. Nach dem Bundes...mehr

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Baugewerbe / 1 Erschwerniszulagen

Erschwerniszulagen im Baugewerbe werden aufgrund von Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für Erschwernisse seiner beruflichen Tätigkeit gezahlt, wenn sie weder durch eine Reisekostenvergütung noch durch sein übliches Gehalt abgegolten sind. In Betracht kommen hier typischerweise Zulagen wegen besonderer Schmutz- oder Staubbelastung (Schmutzzulagen), Schneezulagen, z. B. für das...mehr

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Baugewerbe / 3 Beiträge zur Zusatzversorgungskasse

Arbeitgeber im Baugewerbe müssen von den tariflich festgelegten Leistungen einen bestimmten Betrag der Bruttolohnsumme an die Zusatzversorgungskasse abführen für Urlaub, Lohnausgleich und Zusatzversorgung. Beitragsanteile für Urlaub und Lohnausgleich Die Beitragsanteile für Lohnausgleich und für Urlaub sind nicht dem Arbeitslohn hinzuzurechnen. Lohnsteuerpflichtig sind erst die s...mehr

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Baugewerbe / 2.4 Anwendungsbereich der Durchgriffshaftung

Die Durchgriffshaftung im Baugewerbe gilt ab einem geschätzten Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen von 275.000 EUR.[1] Für die Schätzung des Gesamtwerts gilt § 3 VgV. Nicht entscheidend ist also das einzelne Auftragsvolumen; es kommt vielmehr auf die Summe aller Bauleistungen des Hauptunternehmers und aller Nachunternehmer für ein Bauwerk an.mehr

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Baugewerbe / 3.1 Ausschlussfristen

Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach § 14 Nr. 1 BRTV, wenn sie nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach Geltendmachung des Anspruchs, muss dieser binnen 2 Monaten gerichtlich ...mehr

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Baugewerbe / 1.2.1 Beitragseinbehalt durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

Auf Antrag des Arbeitnehmers zahlt die ULAK die Urlaubsabgeltung erfüllungshalber unmittelbar an den Arbeitnehmer aus. Dies haben die Tarifpartner der Bauwirtschaft vereinbart. Dabei hat sie den Arbeitnehmeranteil – unter Außerachtlassung der Beitragsbemessungsgrenzen – einzubehalten. Ist ein zu hoher Beitragsabzug erfolgt, hat der Arbeitgeber den Ausgleich vorzunehmen. Die ...mehr

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Baugewerbe / 6 Mindestlöhne und Entgelttarifvertrag

Die Branchenmindestlöhne für die Lohngruppen 1 und 2 waren lange Zeit durch den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn) geregelt.[1] Zuletzt galten bis zum 31.12.2021 folgende Mindestlöhne im Baugewerbe:mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.8 Urlaubsabgeltungen (§ 8.6 BRTV)

In bestimmten Fällen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abgeltung seiner Urlaubsansprüche, das heißt Auszahlung seiner noch nicht beanspruchten Urlaubsvergütung. Tarifvertraglich besteht der Anspruch ausschließlich (keine weiteren Gründe möglich), wenn der Arbeitnehmer länger als 3 Monate in Betrieben tätig war, die nicht dem BRTV unterliegen, länger als 3 Monate nicht in...mehr

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Baugewerbe / 4.1 Zulässigkeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes ist gemäß § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) grundsätzlich unzulässig. Zulässige Ausnahmen ergeben sich aus Satz 2 der Vorschrift und greifen insbesondere zwischen Betrieben, wenn für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies zulassen oder wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit...mehr

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Baugewerbe / 2.1 Grundsatz der Durchgriffshaftung

Ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet für die Erfüllung der Zahlungspflicht dieses Unternehmens (Nachunternehmer) sowie für die Zahlungspflicht eines von diesem Nachunternehmer beauftragten Verleihers.[1] Die Haftung entspricht der eines selbstschuldnerischen Bürgen. Dies gilt ab einem geschätzten ...mehr

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Baugewerbe / 5.2 Haftung des Generalunternehmers

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung des Generalunternehmers vor.[1] Der Generalunternehmer muss darauf achten, dass auch seine Subunternehmer oder von diesen beauftragte Verleiher die zwingenden Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einhalten. Nach § 23 Abs. 3 AEntG können Bußgelder bis zu 500.000 EUR erhoben werden, d...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.4 Erschwerniszuschläge (§ 6 BRTV)

Im Baugewerbe treten vielfach Arbeiten auf, die mit besonderen Erschwernissen verbunden sind. Hierzu gehören z. B. Arbeiten, die mit Schutzkleidung ausgeführt werden müssen, bei denen Atemschutzgeräte zu tragen sind, bei denen starke Verschmutzung auftritt, die im Wasser auszuführen sind, in größeren Höhen, mit besonderer Hitzeentwicklung, mit besonderen Erschütterungen, in Schächte...mehr

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Baugewerbe / 2 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall

Grundsätzlich wird abweichend von § 616 BGB Arbeitsentgelt nur für tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezahlt. § 4 BRTV gewährt allerdings eine (teilweise) bezahlte Freistellung – von unterschiedlicher Dauer – in folgenden Fällen: Freistellung aus familiären Gründen (je nach Ereignis bis zu 3 Arbeitstagen) Freistellung für Arztbesuche und Behördengänge (für die tatsächlich ben...mehr

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Baugewerbe / Sozialversicherung

1 Besondere Leistungen im Baugewerbe Das Baugewerbe kennt einige besondere Leistungen. Hierzu gehören Auslösungen, Leistungen der Winterbauförderung und Urlaubsgeld. Auslösungen können sozialversicherungsrechtliches Entgelt sein, wenn sie die steuerrechtlichen Höchstgrenzen für Reisekosten überschreiten. Beitragsrechtliche Bewertung von Erschwerniszulagen Bei Erschwerniszulagen wie...mehr

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Baugewerbe / 4.2 Arbeitnehmer aus EU-Staaten

Das Freizügigkeitsgesetz gibt allen Unionsbürgern, die sich als Arbeitnehmer oder zur Arbeitsausübung in der BRD aufhalten, einen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Gesetzes.[1] Sie benötigen keine Arbeitsgenehmigung. Der sog. Arbeitserlaubnis/EU durch die Ausländerbehörde bedürfen die Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien seit dem 1.1.2014 bei Saiso...mehr

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Baugewerbe / 4 Saison-Kurzarbeitergeld

Das Saison-Kurzarbeitergeld nach dem SGB III ist als besondere Form des Kurzarbeitergelds steuerfrei[1]; die Zahlungen werden jedoch bei der Veranlagung zur Einkommensteuer dem Progressionsvorbehalt [2] unterworfen. Wurde Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt, darf der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen. Auch der sog. permanente Jahresausg...mehr

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Baugewerbe / 5.1 Anwendbarkeit deutschen Rechts

Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze oder den bezahlten Mindestjahresurlaub, Höchstarbeitszeiten etc. finden auch auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen in Deutschland beschäftigten (meist entsandten ausländischen) Arbeitnehmern zwingend An...mehr

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Baugewerbe / 2.6.2 Nachunternehmer

Grundsätzlich kann der Nachunternehmer seiner besonderen Pflicht zur Führung der Lohnunterlagen nur durch eine Kennzeichnung in diesen Lohnunterlagen nachkommen. Seitens der Sozialversicherung bestehen allerdings keine Bedenken, wenn der Nachunternehmer seiner Aufzeichnungspflicht dadurch nachkommt, dass er die Bescheinigung nach § 19 Abs. 1 AEntG getrennt nach den verschied...mehr

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Baugewerbe / 2.3 Auskunftspflichten des Nachunternehmers

Der Nachunternehmer, der Bauleistungen im Auftrag eines anderen Hauptunternehmers erbringt, ist verpflichtet, auf Verlangen der Einzugsstelle den Namen und die Anschrift dieses Unternehmers mitzuteilen.[1] Etwas anderes gilt, wenn dieser Auskunftsanspruch seitens der Einzugsstelle nicht durchgesetzt werden kann. Dann hat ein Unternehmer, der einen Gesamtauftrag für die Erbri...mehr