Fachbeiträge & Kommentare zu Baugewerbe

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.2.1 Unbeachtliche Umstände

Rz. 20 Ob eine tatsächliche Beschäftigung erfolgt, ist gleichgültig. Ohne Bedeutung für die Erfüllung der Wartezeit sind daher Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit: Auch wenn die Elternzeit noch in der Wartezeit beginnt und der Arbeitgeber den Urlaub deshalb nach § 17 Abs. 1 BEEG kürzt, ist die Wartezeit nach 6 Monaten erfüllt, Zeiten des Ruhens d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 2.1.1 Endgültige Schwellenwerte deutlich höher als ursprünglich diskutiert

Unternehmen aus der EU Formell sieht die Richtlinie derzeit noch vor, dass nach dem 5-jährigen Übergangszeitraum (d. h. ab dem 26.07.2029) [1] Unternehmen aus der Europäischen Union von der CSDDD erfasst werden, wenn sie im letzten Geschäftsjahr, für das ein Jahresabschluss anzunehmen war bzw. angenommen wurde, durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigte und einen weltweiten Ne...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, ULAK

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse im > Baugewerbe Rz 1 (ULAK) ist eine Einrichtung, die von den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft eingerichtet wurde. Da in der Bauwirtschaft Arbeitgeberwechsel relativ häufig sind, wurde für die Branche ein besonderes Urlaubsverfahren eingeführt. Dazu wird bei der ULAK für jeden > Arbeitnehmer ein Urlaubsko...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Überblick über das Lohnsteuerrecht

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Als > Lohnsteuer wird die durch Abzug vom > Arbeitslohn erhobene > Einkommensteuer bezeichnet. Zu Einzelheiten > Steuerabzugsverfahren. Sie ist keine eigenständige Steuer(art), sondern nur die Erhebungsform der ESt für > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei ArbN während des laufenden Kalenderjahres. Der > Arbeitnehmer muss den Steuerab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ganske, Das Recht der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), Köln 1988; Weimar/Delp, Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) in rechtlicher und steuerlicher Sicht, WPg 1989, 89; Autenrieth, Die inländische Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) als Gestaltungsmittel, BB 1989, 305; Meyer-Landrut, Die EWIV als neues Inst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.11 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten

Der Gesetzgeber hat in § 17 Abs. 1 MiLoG erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Bereits bisher gelten neben tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften (z. B. § 2 Nachweisgesetz) für die Sozialversicherung Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, mit denen die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts nachgewiesen werden mus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.1.1.1 Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt

Rz. 9 Auf das Übergangsgeld sind grundsätzlich alle Bar- oder Sachbezüge anzurechnen, die der Rehabilitand im Zusammenhang mit geleisteter oder noch zu leistender Arbeit aus einer unselbstständigen Beschäftigung bezieht und zum Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV und der SvEV zählen. Wird Arbeitsentgelt aufgrund einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebenden für nicht geleistet...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 2 Praktische Bedeutung der gesetzlichen Neuregelung

Das neue Recht der Vermögensabschöpfung ist nach Inkrafttreten am 1.7.2017 inzwischen vollständig in der Praxis angekommen. Das neue Recht, einerseits als "bemerkenswert guter Entwurf!", als "ein Beweis für noch vorhandene und nur verloren geglaubte Gesetzgebungskunst", anderorts insbesondere in seiner Verzahnung mit der Abgabenordnung in Steuerverfahren als "nicht überzeuge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 3.2 Ausschluss der Entleiherhaftung

Der Entleiher haftet für die dem Verleiher obliegende Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge nur dann, wenn der Verleiher keine von den zuständigen inländischen Behörden erteilte Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Verleih von Arbeitnehmern besitzt.[1] Zu beachten ist die Einschränkung, dass der Entleiher auf Zahlung aber nur in Anspruch genommen werde...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gratifikation: Anspruch / 2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage

Ein vom Arbeitgeber ungewollter Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung einer Gratifikation/Sonderzahlung kann auch aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes entstehen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen ohne sachlichen Grund schlechter zu behandeln, als die übrigen vergleichbaren Arbeitnehmer. Entschei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde nach einer Änderung zum 1.11.1999 zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) neu gefasst, aber zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) erneut geändert und zugleich geschlechtsneutral ausformuliert. Durch das Ges...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.3 Umlagepflicht

Rz. 8 Über die Umlagepflicht eines Arbeitgebers entscheiden die Agenturen für Arbeit i. d. R. für einen unbefristeten Zeitraum durch Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Spätere Änderungen der Sach- und Rechtslage können die Umlagepflicht entfallen lassen oder sie (erneut) begründen. Über die Umlagepflicht kann isoliert entschieden werden; der Verwaltungsakt muss nicht gleichzei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.1 Gemeinsame Einrichtung

Rz. 2 Gemeinsame Einrichtungen für das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk und das Gerüstbaugewerbe sind die Sozialkasse des Baugewerbes VvaG in Wiesbaden und die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes in Berlin, die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk in Wiesbaden, die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden sowie die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau ...mehr

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Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.2 Umlage-Verordnung

Rz. 6 Zu § 357 Abs. 1 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales i. V. m. § 109 Abs. 3 und 4 die Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung) v. 26.4.2006 (BGBl. I S. 1086) zum 1.5.2006 erlassen. Diese Verord...mehr

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Sauer, SGB III § 355 Höhe d... / 2.1 Erhebung der Umlage

Rz. 2 § 355 bestimmt, dass die Umlage nach Wirtschaftszweigen zu erheben ist. In Betracht kommen die Zweige des Baugewerbes und weitere Wirtschaftszweige, die von saisonbedingtem Arbeitsausfall betroffen sind, und Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen können. Die einzelnen Wirtschaftszweige sind getrennt zu betrachten. Bei der Erhebung der Umlage ist zu berücksichtigen,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.4 Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Nr. 4)

Rz. 19 Die Unterrichtungspflicht erfasst insbesondere Zuwiderhandlungen von gewerblichen Verleihern (Zeitarbeitsunternehmen) gegen die Erlaubnispflicht (§ 1 AÜG) oder gegen die Einschränkungen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 1, 1b AÜG).mehr

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Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.1 Ermächtigung

Rz. 2 Die gesetzliche Ermächtigung ist weitreichend. Es liegt nahe, dass die Höhe der jeweiligen Umlage in Form eines Prozentsatzes gemäß Abs. 1 Nr. 2 durch Rechtsverordnung bestimmt werden soll. Die Regelungen zur Winterbeschäftigungs-Umlage in den §§ 354 und 355 bringen bereits deutlich zum Ausdruck, dass die Höhe der Umlage äußerst vorsichtig kalkuliert werden muss. Einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.2 Zahlung der Umlagebeträge

Rz. 5 Detaillierte Regelungen enthält die Winterbeschäftigungs-VO. Die Umlagepflicht entsteht mit der Fälligkeit der einzelnen Beiträge. Führt der Arbeitgeber die Umlagebeträge über eine gemeinsame Einrichtung bzw. Ausgleichskasse ab, braucht er Beginn und Ende der Umlagepflicht der Bundesagentur für Arbeit nicht zu melden, wenn ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren besteht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 355 Höhe d... / 2.2 Bemessung der Umlage

Rz. 6 Die umlagepflichtigen Betriebe haben die Umlagebeträge nach den lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitsentgelten einschließlich der nicht pauschal nach § 40 EStG versteuerten Sachbezüge der Arbeitnehmer unabhängig davon abzuführen, ob und in welchem Umfang die Förderung tatsächlich von dem einzelnen Winterbau-Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird bzw. in Anspruch genommen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.1 Umlageprinzip

Rz. 2 Der finanzielle Aufwand für die Winterarbeitslosigkeit soll nach dem politischen Willen nicht allein der Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung auferlegt werden. Ein witterungsbedingter Ausfall an Bautätigkeiten in den Wintermonaten oder mit der Ausübung des Gewerbes verbundene Mehrkosten in dieser Jahreszeit sind dem Risiko des baugewerblichen Arbeitgebers zuzu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde nach einer Änderung zum 1.1.2004 zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) neu gefasst. Zuletzt wurde sie durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert und zugleich geschlechtsneutral ausformulie...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3 Pauschalierung unabhängig von der Tageslohngrenze

Wird der Einsatz von kurzfristig Beschäftigten (Aushilfskraft) zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer ebenfalls mit 25 % pauschal erheben, wenn der Beschäftigungszeitraum 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt[1] und der durchschnittliche tägliche Stundenlohn höchstens 19 EUR beträgt. Dagegen ist die Tageslohngr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance bei der Nutzung ... / 2 Buchführungspflichtige Unternehmer

Kaufleute sind nach Handelsgesetzbuch (HGB) buchführungspflichtig (§ 238 HGB). In § 140 AO ist vorgeschrieben: Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die betreffenden Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen. Nach § 141 Abs. 1 AO sind gewerbliche Unternehmer sowie L...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslagenersatz / 4 Auswärtige Beschäftigung

Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine auswärtige Beschäftigung werden im Allgemeinen nicht mit dem Lohn abgegolten, soweit sich aus besonderen Vereinbarungen oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt. Häufig sind in Tarifverträgen (z. B. Baugewerbe, Montagearbeiten in Eisen-, Metall- und Elektroindustrie) Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Zahlung von Wegegeldern, Übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe

Zusammenfassung Begriff Das Baugewerbe ist ein Wirtschaftszweig, der Planungs- und Ausführungsleistungen erbringt, die zur Errichtung von Bauwerken dienen. Zum Baugewerbe gehören hauptsächlich Bauunternehmen, welche die verschiedenen Gewerke ausführen. Die Baustoffindustrie, Baubehörden und Bauforschungsinstitute sowie Bauträgergesellschaften werden regelmäßig nicht zum Baugew...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 1 Besondere Leistungen im Baugewerbe

Das Baugewerbe kennt einige besondere Leistungen. Hierzu gehören Auslösungen, Leistungen der Winterbauförderung und Urlaubsgeld. Auslösungen können sozialversicherungsrechtliches Entgelt sein, wenn sie die steuerrechtlichen Höchstgrenzen für Reisekosten überschreiten. Beitragsrechtliche Bewertung von Erschwerniszulagen Bei Erschwerniszulagen wie z. B. Schmutzzulagen, Schneezulagen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 2.6.1 Unternehmer im Baugewerbe

Der Unternehmer im Baugewerbe hat bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrags die Entgeltunterlagen und die Beitragsrechnung so zu gestalten, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag möglich ist.[1] Ziel dieser Regelung ist die konkrete Durchsetzung der...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.7 Zusatzrente im Baugewerbe

Grundlage ist der Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15.5.2001 in der Fassung vom 31.3.2005. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Die Arbeitnehmer haben danach zur Finanzierung ihrer Altersversorgungsleistungen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil i. H. v. 30,68 EUR für jeden Kalendermon...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe

Zusammenfassung Überblick Die Lohnabrechnung im Baugewerbe gehört zu den kompliziertesten und umfangreichsten Lohnberechnungen in der deutschen Wirtschaft. Im Vordergrund dieses Beitrags stehen die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) und die spezifischen Besonderheiten des Baugewerbes. Zu den Grundlagen der Lohnabrechnung gehören insbesondere d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2 Sozialkassen des Baugewerbes

Die SOKA-BAU ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände). Sie besteht aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) mit Sitz in Wiesbaden (für Bayern: UKB in München; für Berlin: Soka-Berlin). Aktuelle Grundlage ist der Tarifvertrag über das Sozialkas...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / Zusammenfassung

Begriff Das Baugewerbe ist ein Wirtschaftszweig, der Planungs- und Ausführungsleistungen erbringt, die zur Errichtung von Bauwerken dienen. Zum Baugewerbe gehören hauptsächlich Bauunternehmen, welche die verschiedenen Gewerke ausführen. Die Baustoffindustrie, Baubehörden und Bauforschungsinstitute sowie Bauträgergesellschaften werden regelmäßig nicht zum Baugewerbe gezählt. St...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2.2 Zusatzversorgungskasse

Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Ihre Aufgabe ist die Gewährung zusätzlicher Leistungen zu den gesetzlichen Renten. Sozialkassenbeitrag Der Sozialkassenbeitrag beträgt ab dem 1.7.2025 in den alten Bundesländern 20,2 %, in den neuen Bundesländern 18,7 %, in Berlin-West 25,65 % und in Berlin-Ost 24,15 %. In ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 3 Sonstiges

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe für gewerbliche Arbeitnehmer enthält zudem Vorschriften über Arbeitsausfall infolge ungünstiger Witterung, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit, Überstunden, Zuschläge, Lohnberechnung, Erschwerniszuschläge, Auswärtsbeschäftigung, Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften und Kündigungsfristen. 3.1 Ausschlussfristen Alle beide...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 1.2.3 Zusatzversorgungsbeiträge

Beiträge zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung sind in der Regel steuerfrei und entsprechend auch sozialversicherungsfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 1 Urlaubsrecht

Hierzu sieht § 13 Abs. 2 BUrlG ausdrücklich für das Baugewerbe die Möglichkeit von abweichenden Tarifverträgen vor, soweit das zur Sicherung eines zusammenhängenden Jahresurlaubs erforderlich ist. 1.1 Urlaubsanspruch Der Urlaub ist für das Baugewerbe in § 8 BRTV geregelt. Mit einer bestimmten Zahl von Beschäftigungstagen im Baugewerbe – zurzeit sind es 12 – erwirbt der Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 1.2 Urlaubskasse und Sozialkassenbeitrag

Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe wird zunächst auf der Grundlage des verdienten Arbeitsentgelts das Urlaubsentgelt bei der von den Tarifpartnern gebildeten Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) angesammelt. Seit dem 1.1.2010 hat der Arbeitgeber zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen im Urlaubs- und Be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / Zusammenfassung

Überblick Die Lohnabrechnung im Baugewerbe gehört zu den kompliziertesten und umfangreichsten Lohnberechnungen in der deutschen Wirtschaft. Im Vordergrund dieses Beitrags stehen die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) und die spezifischen Besonderheiten des Baugewerbes. Zu den Grundlagen der Lohnabrechnung gehören insbesondere die tariflichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 4 Sonderbestimmungen im Baugewerbe, in der Kurier-, Express- und Paketbranche sowie in der Fleischwirtschaft

Führt ein Unternehmer einen Dienst- oder Werkvertrag im Baugewerbe aus, hat er die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten, dass eine Zuordnung des Arbeitnehmers, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag möglich ist. Dies gilt auch für Unternehmer im Speditions-, Transpor...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 5.3 Erstattungen

Neben der betrieblichen Ausbildung erfolgt die Ausbildung im Baugewerbe in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Hierfür sind vom Unternehmen die von der Ausbildungsstätte festgesetzten Ausbildungsgebühren sowie bei einer Internatsunterbringung die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu leisten.[1] Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) in Wiesba...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 2.5 Übernachtungskosten

Müssen Arbeitnehmer des Baugewerbes im Rahmen ihrer beruflichen Auswärtstätigkeit außerhalb ihrer Wohnung übernachten, kann der Arbeitgeber diese Übernachtungskosten steuerfrei erstatten.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 5 Haftung des Entleihers

Im Fall eines gewerbsmäßigen Verleihs von Arbeitnehmern an Betriebe des Baugewerbes ohne Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz haftet der Entleiher für die Lohnsteuer der Leiharbeitnehmer.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 2.2 Steuerfreier Reisekostenersatz

Arbeitnehmer des Baugewerbes, die ihre Tätigkeit im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit ausüben, können ebenso wie die Arbeitnehmer aller anderen Branchen einen entsprechenden steuerfreien Reisekostenersatz für ihre Aufwendungen erhalten. Typischerweise kommen in Betracht: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 1.1 Urlaubsanspruch

Der Urlaub ist für das Baugewerbe in § 8 BRTV geregelt. Mit einer bestimmten Zahl von Beschäftigungstagen im Baugewerbe – zurzeit sind es 12 – erwirbt der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Urlaubstag. Bei einer ganzjährigen Beschäftigung ergibt dies einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Grundsätzlich kann der Arbeiter das Urlaubsentgelt nur in Anspruch nehmen, wenn er seine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 5 Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Um dem vielfach als "Lohndumping" kritisierten Einsatz von Arbeitnehmern aus EU-Staaten, die für ausländische Bau-Arbeitgeber mit deutlich niedrigerem Lohnniveau tätig werden, ein Ende zu bereiten, sieht das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor: 5.1 Anwendbarkeit deutschen Rechts Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über die Mindestentgeltsätze ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / Lohnsteuer

1 Erschwerniszulagen Erschwerniszulagen im Baugewerbe werden aufgrund von Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für Erschwernisse seiner beruflichen Tätigkeit gezahlt, wenn sie weder durch eine Reisekostenvergütung noch durch sein übliches Gehalt abgegolten sind. In Betracht kommen hier typischerweise Zulagen wegen besonderer Schmutz- oder Staubbelastung (Schmutzzulagen), Schneezu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3.4 Auswärtige Baustelle und Leistungslohn

Grundsätzlich gilt der Lohn der jeweiligen Arbeitsstelle. Für auswärts beschäftigte Arbeitnehmer gilt jedoch der Gesamttarifstundenlohn ihres Einstellungsorts. Liegt der Gesamttarifstundenlohn der auswärtigen Baustelle jedoch höher, so gilt für die Zeit auf der auswärtigen Baustelle der höhere Vergütungsanspruch. Die Arbeit im Leistungslohn richtet sich nach den Regelungen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 2.6 Führung der Lohnunterlagen

2.6.1 Unternehmer im Baugewerbe Der Unternehmer im Baugewerbe hat bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrags die Entgeltunterlagen und die Beitragsrechnung so zu gestalten, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag möglich ist.[1] Ziel dieser Regelung is...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.5.1 Gewerbliche Arbeitnehmer

Grundlage ist der Tarifvertrag über die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen zugunsten gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe vom 24.8.2020. Bei Vorlage eines abgeschlossenen Vermögensbildungsvertrags erhält der Arbeitnehmer je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde einen Zuschuss von 0,13 EUR unter der Voraussetzung, dass eine Eigenleistung von mindestens 0,02 EUR je Stun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 2 Reisekostenerstattungen

2.1 Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte Für das steuerliche Reisekostenrecht ist entscheidend, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt oder nicht. Eine erste Tätigkeitsstätte wird vorrangig vom Arbeitgeber bestimmt.[1] Seine Festlegung entscheidet darüber, ob und ab wann sich sein Arbeitnehmer auf einer steuerlich begünstigten Auswärtstätigkeit mit steuerfreiem Reisekoste...mehr